Explosionsschutz Grundsätze & Schutzmassnahmen. Pascal Höhener SAT -Olten. Ex-Schutz

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1 SAT -Olten Explosionsschutz Grundsätze & Schutzmassnahmen Pascal Höhener Envirosol GmbH, Hauptstrasse 117, 4450 Sissach

2 Definitionen Verbrennung/Explosion Chemische Explosion Sehr schnellablaufende chemische Reaktion eines brennbaren Stoffes, wobei grosse Energiemengen freigesetzt werden. Begleitet von Feuererscheinung. Spezialfall der Verbrennung. 2

3 Voraussetzungen für eine Explosion Gefahrendreieck Luft (0 2 ) Brennstoff (Gase, Dämpfe, Stäube) Explosionsfähige Atmosphäre Zündquelle (gilt nur bedingt für Explosivstoffe) 3

4 Explosionsgefahr Besteht grundsätzlich bei Lagerung und Umgang von/mit brennbaren Flüssigkeiten, Gasen und Stäuben. 4

5 Explosionsgefahr Eine explosionsfähige Atmosphärekönnen grundsätzlich folgende Stoffe bilden: - Alle brennbaren Gase - Brennbare Flüssigkeiten mit einen Flammpunkt unter 30 C 5

6 Explosionsgefahr - Über ihren Flammpunkt erwärmte oder als Nebel vorliegende brennbare Flüssigkeiten -Brennbare Stäube mit einer Teilchengrösse unter 0.5 mm 6

7 Brennbare Flüssigkeiten Flammpunkt: Der Flammpunkt ist die tiefste Temperatur, bei der eine Flüssigkeit genug Dampf entwickelt, um mit der umgebenden Luft ein Gemisch zu bilden, das sich beim Annähern einer Flamme kurzzeitig entzündet. Nicht die Flüssigkeit brennt, sondern deren Dämpfe! Flammpunktmessgerät 7

8 Leichtbrennbare Flüssigkeiten Flüssigkeiten mit einen Flammpunkt unter 30 C gelten als leichtbrennbar. Leichtbrennbare Flüssigkeiten können eine explosionsfähige Atmosphärebilden; es sind Explosionsschutzmassnahmenzu treffen! Dies gilt auch für: - über ihren Flammpunkt erwärmte - als Nebel vorliegende brennbare Flüssigkeiten. 8

9 Leichtbrennbare Flüssigkeiten Beispiele Flammpunkte 9

10 Explosionsfähige Atmosphäre? Beispiel Alkoholreiniger: -Explosionsfähige Atmosphäre möglich? Alkoholreiniger R36 Reizt die Augen R10 Entzündlich 10

11 Explosionsfähige Atmosphäre? Beispiel Alkoholreiniger: -Explosionsfähige Atmosphäre möglich? Gefahrgut Klasse 3: Flammpunkt 60 C R10 Entzündlich : Flammpunkt 21 C 55 C R11 oder R12: Flammpunkt 21 C 11

12 Das (SDB) Beispiel Alkoholreiniger: 12

13 Das (SDB) Beispiel Alkoholreiniger: -Explosionsfähige Atmosphäre möglich? Alkoholreiniger -> Abschnitt 9 SDB: Flammpunkt = 28 C -> Explosionsfähige Atmosphäre möglich! 13

14 Rechtliche Brandschutz Gebäudeversicherung (Feuerpolizei). > Brandschutzrichtlinien. Explosionsschutz Suva und Kantonale Behörden. EKAS*-Richtlinien, Merkblätter, Checklisten. *EKAS = Eidg. Koordinationskommission Arbeitssicherheit 14

15 Rechtliche Unfallversicherungsgesetz (UVG) Art. 82 UVG: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen angemessen sind. 15

16 Rechtliche Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) Art. 36 VUV: In Betrieben oder Betriebsteilen mit Explosions- oder Brandgefahr müssen die erforderlichen getroffen werden, damit die Arbeitnehmer vor diesen Gefahren geschützt sind. 16

17 Rechtliche Suva Merkblatt 2153 Konkretisiert die vom Gesetzgeber geforderten Schutzmassnahmen. Beschreibt die Mindestvorschriften gemäss der europäischen Richtlinie ATEX 137 und gilt in der Schweiz als Regel der Technik. -> Bestell-Nr

18 Schutzmassnahmen Grundprinzipien Ex-Schutz 1. Ersatz möglich? -> Substitution 2. Verhindern explosionsfähiger Atmosphäre -> Lüftungsmassnahmen 3. Vermeiden wirksamer Zündquellen -> Zoneneinteilung 4. Beschränkung der Auswirkungen -> konstruktiver Explosionsschutz 18

19 Schutzmassnahmen Lüftungsmassnahmen Lösemitteldämpfe sind immer schwerer als Luft! Einige Gase sind leichter als Luft: Acetylen, Ammoniak, Blausäure, Ethylen, Kohlenmonoxid, Methan und Wasserstoff. 19

20 Schutzmassnahmen Lüftungsmassnahmen Richtige Anordnung der Lüftungsöffnungen: A B A: bei Gasen und Dämpfen schwerer als Luft B: bei Gasen und Dämpfen leichter als Luft 20

21 Schutzmassnahmen Lüftungsmassnahmen - Lagerung Überflur:natürliche Lüftung möglich h 10 cm über Boden Unterflur:künstliche Lüftung zwingend (3 5facher Luftwechsel) h 10 cm über Boden 21

22 Schutzmassnahmen Lüftungsmassnahmen - Umgang Absaugung an der Quelle. Falls nicht möglich, 10facher Luftwechsel pro Stunde. 22

23 Schutzmassnahmen Ex-Zoneneinteilung Bereiche in welchen explosionsgefährliche Atmosphären vorhanden sein können, werden in Zonen eingeteilt. In diesen Ex-Zonen sind wirksame Zündquellen jeglicher Art auszuschliessen. 23

24 Schutzmassnahmen Ex-Zoneneinteilung Zone 0(20 bei Stäuben): Explosionsfähige Atmosphäre lange Zeit -> Behälterinnere mit leichtbrennbaren Flü. Zone 1(21 bei Stäuben): Explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich -> Umleeren von leichtbrennbaren Flüssigk. Zone 2(22 bei Stäuben): Explosionsfähige Atmosphäre selten, kurz -> Lagern von leichtbrennbaren Flüssigk. 24

25 Schutzmassnahmen Ex-Zoneneinteilung In Ex-Zonen sind ausschliesslich zonenkonforme Geräte erlaubt: In Zone 0: Gerätekategorie 1G In Zone 1: Gerätekategorie 2G (1G) In Zone 2: Gerätekategorie 3G (2G, 1G) Bsp.: Ex-geschütztes Handy Kat. 2 25

26 Schutzmassnahmen Ex-Zoneneinteilung In Ex-Zonen sind ausschliesslich zonenkonforme Geräte erlaubt: 0102 II 2G EEX i IIc T3 Geräte-Kategorie 2 (ok für Zone 1 und Zone 2) 26

27 Schutzmassnahmen Ex-Zoneneinteilung Beispiel Lagerung von leichtbrennbaren Flüssigkeiten in Gebinden : natürliche oder künstliche Lüftung 27

28 Schutzmassnahmen Ex-Zoneneinteilung Beispiel ex Suva MB 2153: Umgang mit leichtbrennbaren Flüssigkeiten Absaugung 28

29 Schutzmassnahmen Kennzeichnung der Ex-Bereiche Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre. (Suva Bestell-Nr. 1729/90) Offenes Feuer und ungeschützte Beleuchtung verboten. (Suva Bestell-Nr. 1729/37) Rauchen verboten. (Suva Bestell-Nr. 1729/1) 29

30 Explosionsschutzdokument Im Rahmen der Erfüllung seiner Pflichten stellt der Arbeitgeber sicher, dass ein Explosionsschutzdokument erstellt und auf dem letzten Stand gehalten wird. (Art. 8 ATEX 137) Das Dokument wird vor Aufnahme der Arbeit erstellt und dann überarbeitet, wenn wesentliche Änderungen, Erweiterungenoder Umgestaltungen des Arbeitsumfelds, der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufs vorgenommen werden. 30

31 Explosionsschutzdokument Im Explosionsschutzdokument müssen bspw. folgende Angaben festgehalten sein: - Beschreibung des Betriebsbereichs, der Verfahren, der Tätigkeiten und der Stoffmengen - Stoffdaten (sicherheitstechn. Kenngrössen) - Risikobeurteilung - Zoneneinteilung - Schutzmassnahmen - Notfallmassnahmen - Betriebsanweisungen und Arbeitsfreigaben - Angaben zu Geräten und Schutzsystemen 31

32 Explosionsschutzdokument für KMU -> Bestell-Nr

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