Handlungshilfe Gefährdungsbeurteilung Explosionsschutz

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1 Handlungshilfe Gefährdungsbeurteilung Explosionsschutz Stand: 201

2 2 Explosionsgefahren Das Arbeitsschutzgesetz f ordert eine B eurteilung der mit der Arbeit v erbundenen Gefährdungen für die B eschäftigten. H ierzu z ählen i nsbesondere G efährdungen durch physikalische und chemische Einwirkungen. Die G efahrstoffverordnung ( GefStoffV) und di e B etriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ko nkretisieren d abei di e F orderungen b ezüglich ei ner B eurteilung v on Explosionsgefahren, wobei i m er sten S chritt z unächst z u er mitteln ist, o b Explosionsgefahr v orhanden i st. D ie G efährdungsbeurteilung z ur E xplosionsgefahr basiert dabei auf der Analyse der angewandten Verfahren (z.b. Spritzlackieren), der sicherheitsrelevanten B etriebsbedingungen ( z.b. Überdruck, erhöhte T emperatur) und st offbezogener A ngaben ( z.b. F lammpunkt, u ntere u nd ob ere Explosionsgrenze). Ergibt die B eurteilung, dass Explosionsgefahr vorhanden ist, muss der A rbeitgeber explosionsgefährdete Bereiche in Zonen einteilen und Explosionsschutzmaßnahmen umsetzen. Weiterhin muss das E xplosionsschutzdokument unabhängig v on der Anzahl de r Beschäftigten erstellt werden. Die folgende Handlungshilfe (Seiten 2 bis 4) gibt Ihnen in Anlehnung an die BGR 104 Explosionsschutzregeln ei ne O rientierungshilfe z ur B eurteilung der Explosionsgefahr und l iefert i m zw eiten Teil ( Seiten 5 un d 6) da s Explosionsschutzdokument als Formblatt.

3 3 Gefährdungsbeurteilung Explosionsschutz nach 5 und 6 ArbSchG in Verbindung mit Art. 8 der Richtlinie 1999/92/EG Allgemeine Angaben: Arbeitsbereich/Abteilung Beschreibung des Arbeitsablaufes Beschreibung der technologischen Verfahren/Anlagen (einschließlich sicherheitsrelevanter Betriebsbedingungen, z. B. Druck, Temperatur) Verantwortlicher Zugehörige Dokumente und Organisationsanweisungen Dokument Standort Auflistung der brennbaren Stoffe und ggf. brandfördernder Gase (Auflistung aller vorhandenen und ggf. entstehenden brennbaren Gase, Flüssigkeiten und Stäube, einschließlich derer, die keine Gefahrstoffe sind) siehe Gefahrstoffverzeichnis siehe Stoffliste Standort:...

4 4 Beurteilung der Explosionsgefährdung Sind brennbare Stoffe vorhanden? Kann durch ausreichende Verteilung in Luft ein explodierendes Gemisch entstehen? Ist die Bildung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre möglich? Ist die Bildung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre völlig verhindert? Ist die Entzündung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre sicher verhindert? Ist der Einsatz weniger gefährlicher Ersatzstoffe möglich? Beurteilung: Explosionsgefährdung vorhanden? Explosionsschutzmaßnahmen festlegen und Explosionsdokument erstellen Keine Explosionsschutzmaßnahmen und Explosionsdokument erforderlich

5 5 Gefährdungsbeurteilung Explosionsschutz Ablaufschema Sind brennbare Stoffe vorhanden? Kann durch ausreichende Verteilung in Luft ein explodierendes Gemisch entstehen? Abschätzung von Quellen und Mengen explosionsfähiger Atmosphäre erforderlich! Ist die Bildung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre möglich? Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich Die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre soweit wie möglich einschränken! Ist die Bildung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre völlig verhindert? Weitere Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre vorhanden durch Gase, Dämpfe, Nebel durch Stäube ständig, langzeitig, oder häufig Zone 0 Zone 20 gelegentlich Zone 1 Zone 21 Vermeidung von wirksamen Zündquellen* Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube bei störungsfreiem Betrieb (Normalbetrieb) und bei vorhersehbaren Störungen und bei seltenen Betriebsstörungen bei störungsfreiem Betrieb (Normalbetrieb) bei vorhersehbaren Störungen selten und kurzzeitig Zone 2 Zone 22 *In den Zonen 20, 21 und 22 ist auch die Möglichkeit der Entzündung von abgelagertem Staub zu berücksichtigen bei störungsfreiem Betrieb (Normalbetrieb) BetrSichV GefStoffV Gefährdungsbeurteilung/Explosionsschutzdokument Ist die Entzündung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre sicher verhindert? Weitere Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich Konstruktive Maßnahmen, welche die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken!

6 6 Explosionsschutz-Dokument Ident-Nr.: Betrieb / Einrichtung: Systematische Gefährdungsanalyse Ex-Gefahren Raum-/Bereichsbezeichnung: Raumdimension: Brennbare Stoffe, die explosionsfähige Stoff-/Luft-Gemische bilden können Zündf. Gase / Nebel / Dämpfe / aufgew. Stäube wenn ja, welche? verhindert durch Schutzmaßnahmen selten (Undichtigkeiten, Störungen) gelegentlich Freisetzungsquellen Schutzmaßnahmen (Verhinderung oder Einschränkung der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre) Allgemeines Maßnahmen zur Gewährleistung der techn. Dichtheit des Unterdrucks natürliche Lüftung Objektabsaugung letzte Prüfung:... techn. Lüftung Luftwechsel: 4-5fach letzte Prüfung:... Überwachung der Wirksamkeit letzte Prüfung:... Leckagedetektion wenn vorhanden welche: letzte Prüfung: Prüfung der techn. Einrichtungen vor Inbetriebnahme erfolgt letzte wiederkehrende Prüfung fristgemäß erfolgt speziell für brennbare Gase/Dämpfe/Nebel T < Fp 5 C (reine Fl.) T < Fp 15 C (Mischungen) speziell für Stäube konstruktive Einschränkung von Staubablagerungen Staubablagerungen werden regelmäßig entfernt (Reinigungsplan) Zoneneinstellung Zone 0 Zone 1 Zone 2 keine Zone Zone 20 Zone 21 Zone 22 keine Zone räumliche Begrenzung siehe Ex-Zonenplan siehe separate Zeichnung

7 7 Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Zündung einer explosionsfähigen Atmosphäre Ausführung der elektrischen Betriebsmittel nach ATEX-Produkt- Richtlinie (Richtlinie 94/9/EG) ja nein Auflistung der im Raum befindlichen elektrischen und mechanischen Betriebsmittel sowie Schalter u. ä., die nicht einzelnen Anlagen zugeordnet wurden: siehe Anhang Ausführung der elektrischen Betriebsmittel nach alter ElexV ja nein Prüfung der Anlagen nach BetrSichV Name der befähigten Person: Prüfung vor Inbetriebnahme erfolgt ja nein Wiederkehrende Prüfung ja nein Maßnahmen zur Verhinderung der Zündung an nichtelektrischen Betriebsmitteln durch... (Beschreibung der Maßnahme) BGR 104 wenn ja, wie oft?... nicht zutreffend Heiße Oberflächen Flammen/heiße Gase mech.erzeugte Funken Statische Elektrizität Blitzschlag Sonstige Zündquellen Kennzeichnung explosionsgefährdeter Bereiche nach Anhang 4 BetrSichV und GUV-V A8: Zusätzliche Maßnahmen zur Verringerung des Restrisikos (wenn dann siehe Anhang ): ist vollständig nicht erforderlich Bemerkungen: Anhänge:

8 8 Handlungshilfe Gefährdungsbeurteilung Explosionsschutz estellnummer UKFHB 8

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