Muster für den Aufbau eines Explosionsschutzdokumentes

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1 Anlage 3 Muster für den Aufbau eines Explosionsschutzdokumentes für Flüssiggasanlagen 3 to A.1 Vorwort Das Explosionsschutzdokument wurde entsprechend den Anforderungen des 6 Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV erstellt. Für die Bereiche der Flüssiggasanlage, in denen mit dem Auftreten von explosionsfähiger Atmosphäre gerechnet werden muss, wurden die Mindestvorschriften des Anhanges 4 zur BetrSichV umgesetzt. Bei der Erstellung des Explosionsschutzdokumentes wurden die Inhalte des Teils E6 sowie die dort zitierten weiteren Teile der Explosionsschutz-Regeln/EX-RL (Stand Januar 2003), soweit auf die Flüssiggasanlage anzuwenden, ausgefüllt. Das Explosionsschutzdokument ist darüber hinaus Grundlage für die täglichen Arbeiten, Schulungen bzw. Einweisungen der Mitarbeiter. Das Explosionsschutzdokument ist für alle neu zu errichtenden Anlagen ab dem zu erstellen. Für bestehende Anlagen sollte bei eventuellen Umbauarbeiten das Exschutzdokument erstellt werden. Für Anlagen, die vor dem 3. Oktober 2002 bereits in Betrieb waren ist das Exschutzdokument bis spätestens zum 31. Dezember 2005 zu erstellen. A.2 Geltungsbereich Dieses Explosionsschutzdokument gilt entsprechend den Pflichten des 6 in Verbindung mit 3 BetrSichV für die in Teil C näher beschriebene Flüssiggasanlage. Für sonstige Anlagenteile sind soweit erforderlich separate Explosionsschutzdokumente zu erstellen, bzw. ist dieses Explosionsschutzdokument entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten zu ergänzen. 1

2 Das Explosionsschutzdokument gilt für Bereiche, die als explosionsgefährdet eingestuft und in Zonen eingeteilt sind, in allen Fällen, in denen die Eigenschaft der Arbeitsumgebung, der Arbeitsplätze, der verwendeten Arbeitsmittel oder Stoffe sowie deren Wechselwirkung untereinander und die von der Benutzung ausgehenden Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Atmosphäre dies erfordern und - für Einrichtungen in nicht explosionsgefährdeten Bereichen, die für den explosionssicheren Betrieb von Arbeitsmitteln, die sich innerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen befinden, erforderlich sind oder dazu beitragen. Das Explosionsschutzdokument ist vor der Aufnahme von Arbeiten erstellt worden und enthält Anforderungen: - für die Unterweisung der Beschäftigten für Arbeiten in explosionsfähigen Bereichen - schriftliche Anweisungen, Arbeitsfreigaben, Aufsicht - die örtliche Warnkennzeichnung der explosionsgefährdeten Bereiche - das Verbot der Verwendung von Zündquellen in explosionsgefährdeten Bereichen sowie - Explosionsschutzmaßnahmen. 2

3 B. Inhaltsverzeichnis A.1 Vorwort A.2 Geltungsbereich B. Inhaltsverzeichnis C. Allgemeiner Teil 1. Angabe zum Betrieb/Betriebsteil/Arbeitsbereich 2. Verantwortlichkeiten 3. Stoffdaten 4. Verfahrensbeschreibung 5. Gasaustritte 6. Zündquellen 7. EX-Zonen D. Anlagenspezifischer Teil 1. Gefährdungsbeurteilung 2. Explosionsschutzmaßnahmen (Schutzkonzept) 2.1 Technische Schutzmaßnahmen Maßnahmen, welche eine Bildung gefährlicher explosiver Atmosphäre verhindern oder einschränken (siehe EX-RL ( E1)) Maßnahmen, welche die Zündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern Konstruktive Maßnahmen, welche die Auswirkungen einer Explosion/eines Brandes auf ein unbedenkliches Maß beschränken 2.2 Zoneneinteilung/Ex-Zonenplan Flucht- und Rettungswegeplan 2.3 Organisatorische Maßnahmen 3

4 E. Zitierte Regelwerke/Gesetze/Verordnungen F. Anhänge 4

5 C. Allgemeiner Teil 1. Angabe zum Betrieb/Betriebsteil/Arbeitsbereich/Arbeitsmittel Flüssiggasanlagen-Lageplan Gebäudeplan Aufstellungsplan 2. Verantwortlichkeiten für alle Arbeitsplätze/Anlagenteile a) Betriebsbereiche > 50 t / Seveso-Anlagen siehe Sicherheitsmanagementsystem b) sonstige Anlagen: - Flüssiggas-Lagerbehälter Lagermeister - Eisenbahnkesselwagen/EKW-Entladung Füllmeister - Straßentankwagen/TKW-Beladung Füllmeister - Flüssiggas-Flaschenbefüllung Füllmeister - Flaschenlagerung Lagermeister - Förderanlagen (Pumpen/Kompressoren) Füllmeister - Verdampfer Betriebsmeister 3. Stoffdaten Stoffbezeichnung Flüssiggas Gemisch C (nach DIN 51622) Temperaturklasse T1 (EN) Explosionsgruppe 2 a (EN) Zustandsänderung/Siedebeginn - 48 C Zündtemperatur (DIN 51794) ca. 400 C Untere Explosionsgrenze (Vol.-%) ca. 1,5 Obere Explosionsgrenze (Vol.-%) ca. 11 ADR/RID-Klasse 2.1 Gefahrenhinweis hochentzündlich (F+) schwerer als Luft Siehe auch Sicherheitsdatenblätter für Propan/Butan,Gemische siehe Anlage xx 5

6 4. Verfahrensbeschreibung Hinsichtlich der Verfahrensbeschreibung für die für den Explosionsschutz wesentlichen Verfahrensparameter sowie verfahrenstechnische Kurzbeschreibung relevante Tätigkeiten (z. B. Probenahme, Behälterbefüllung, Straßentankwagenbefüllung, Flaschenbefüllung etc.) eingesetzte Stoffe, Einsatzmengen/Fördermenge, Verarbeitungszustand, Druck- und Temperaturbereich 5 Gasaustritte 5.1 Betriebsbedingte Gasaustritte Explosionsfähige Atmosphäre durch betriebsbedingte Gasaustritte ist möglich : Betriebsbedingte Gasaustrittsstellen sind z. B. Entlüftungs- und Entspannungsleitungen, Umfüllanschlussstellen, Peilventile, Probenahmestellen, Entwässerungseinrichtungen. a) beim An- und Abfahren der Anlage, d. h. bei Be- bzw. Entlüftungsmaßnahmen b) bei Wartungsmaßnahmen c) bei Probenahmen d) bei Anschließen bzw. Trennen von Verbindungen zum - Befüllen des Druckbehälters - von Druckgasbehältern (Straßentankwagen/Flaschen). e) Ausrüstungsteile / lösbare Verbindungen- durch die eine: - dauerhaft technisch dichte Ausführung, (gemäß (5.4.1, 5.4.2, ) der TRB 600) - eine technische Dichtheit durch Überwachung und Instandhaltung gewährleistet ist. 6

7 5.2 Störungsbedingte Gasaustritte Explosionsfähige Atmosphäre aus störungsbedingten Gründen a) Die Entstehung explosionsfähiger Atmosphäre durch Gasaustritt z. B. aus Schweißverbindungen kann auf Grund der hohen Herstellungsqualität mit der notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden (siehe insbesondere Anl. zu TRB 801 Nr. 25) sowie auf Grund der regelmäßigen Wartung -. und regelmäßigen Instandhaltung b) Die Entstehung explosionsfähiger Atmosphäre durch Gasaustritt auf Grund von menschlichem Fehlverhalten wird durch: - erstmalige und regelmäßig wiederkehrende (mind. jährlich) Ex-Schutzunterweisung - Schulung und - die (vorgeschriebene) Anwendung von Betriebsanweisungen/Arbeitsgenehmigungen ausgeschlossen. Muster für - Betriebsanweisung Explosionsschutz siehe Anlage xx - Unterweisungsprotokoll siehe Anlage yy 5.3 Explosionsfähige Atmosphäre im Inneren von Druckgeräten Im Inneren der Druckgeräte der Flüssiggasanlage ist das Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre auszuschließen, da es sich um ein geschlossenes System handelt, das unter innerem Überdruck 1) steht. Durch den inneren Überdruck ist ein Eintritt von Sauerstoff durch Verbindungen nicht möglich. 1) in Abhängigkeit von der umgebungsbedingten Temperatur 6 bis 12 bar. 7

8 Mögliche Zündquellen Ist in der Anlage oder in Anlagenteilen z. B. auf Grund von An- /Abfahren oder Wartungs-/Instandhaltungsmaßnahmen oder Prüfmaßnahmen eine Öffnung und/oder eine Begehung von Anlagenteilen erforderlich, so wird durch Spülen der entsprechenden Anlagenteile sichergestellt, dass die maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte) - für Flüssiggas MAK=1.000ppm nicht überschritten wird. - siehe Abs..../Ordner Nr... Siehe hierzu auch Betriebsanweisung Spülen/Begehen von Anlagenteilen - siehe/anlage xx. Diese Betriebsanweisung wurde erstellt unter Zugrundelegung der BGR 117 (ZH 1/77, ZH 1/391, ZH 1/78 und ZH 1/79). 6. Zündquellen Allgemeine Zündquellen Beispiele heiße Oberflächen Pumpen, Motore Flammen und heiße Gase (einschließlich heißer Partikel) Schneid- und Schweißarbeiten, Brandeinwirkungen von Außen, Rauchen, offenes Licht mechanische Funken Werkzeuge, Schuhe, Maschinen, Geräte elektrische Einrichtungen Nicht ex-geschützte Beleuchtungsanlagen statische Elektrizität Bekleidung, Schuhe Spezifische Zündquellen Fahrzeuge Blitze elektrische Ausgleichsströme elektromagnetische Wellen hochfrequente Strahlung, optische oder ionisierende Strahlung Ultraschall adiabatische Kompression und Schockwellen Kathodische Korrosionsschutzanlagen Mobilfunktelefone, Röntgengeräte Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung 8

9 Sofern im Rahmen der anlagenspezifischen Dokumentation nicht anders beschrieben, entsprechen die elektrischen und nicht elektrischen Betriebsmittel denjenigen Gerätekategorien, die im Anhang der BetrSichV den Zonen zugeordnet sind, d. h.: Kategorie Kennzeichnung II1G II1D II2G II2D II3D (G=GasEX / II3G D=StaubEX Zugelassen für Zone 0, 1, 2 20, 21, 22 1, 2 21, Sicherheitsniveau sehr hoch hoch normal Hinweis: Vorhandene Arbeitsmittel, die vor dem 1. Juli 2003 befugt in Verkehr gebracht worden sind, dürfen auch nach diesem Datum weiter betrieben werden! 7. Explosions-Zonen Zone 1: ist ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann. Bemerkung: Als Normalbetrieb gilt der Zustand, in dem Anlagen innerhalb ihrer Auslegungsparameter benutzt werden. Hierzu können u. a. gehören: - der nähere Bereich um Füll- und Entleerungseinrichtungen - der nähere Bereich um nicht ausreichend dichte Stopfbuchsen, z. B. an Pumpen und Schiebern. 9

10 Zone 2: ist ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt. Bemerkung: Als Normalbetrieb gelt der Zustand, in dem Anlagen innerhalb ihrer Auslegungsparameter benutzt werden. Hierzu können u. a. gehören: - Bereiche, welche die Zone 1 umgibt. - Bereiche, in denen brennbare Stoffe nur in Rohrleitungen befördert werden, die auf Dauer technisch dicht sind, sind keine explosionsgefährdeten Bereiche. 10

11 D. Anlagenspezifischer Teil 1. Gefährdungsbeurteilung (Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung) siehe EX-RL ( D2) 1.1 Wo und in welcher Menge kann explosionsfähige Atmosphäre auftreten? a) Wo kann explosionsfähige Atmosphäre auftreten? 1. Liste der Betriebsbereiche/Bauteile mit Ex-Zonen - Flüssiggas-Lagerbehälter - Eisenbahnkesselwagen/EKW-Entladung - Straßentankwagenbeladung - Flüssiggas-Flaschenbefüllung - Flaschenlagerung - Förderanlagen (Pumpen/Kompressoren) - Verdampfer 2. Explosionsfähige Atmosphäre im Bereich der Anlage siehe auch Ex-Zonenplan (D 2.2). b) Welche Menge explosionsfähiger Atmosphäre kann aufgrund der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse vorhanden sein, oder entstehen. Beim Anschließen oder Trennen von Druckgeräten/lösbaren Verbindungen wird durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass die (möglicherweise) frei werdende Gasmenge sich mit der erforderlichen Sicherheit im Nahbereich der Freisetzungsstelle (in jedem Falle innerhalb der Anlage) ausreichend (unterhalb UEG) verdünnt! Diese Bereiche wurden als Ex-Zone 2 definiert. (siehe Betriebsanweisung, Anlage xxx bzw. 11

12 1.2 Gefährdungsbeurteilung der möglichen Gasaustritte Sind die zu erwartenden Mengen explosionsfähiger Atmosphäre aufgrund der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse Gefahr drohend? a) Obwohl die Bereiche, in denen explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, generell bzw. zum Zeitpunkt der Freisetzung von Zündquellen freigehalten werden, kann eine Zündung der Gaswolke nicht ausgeschlossen werden. Eine Zündung würde zu einer - erheblichen Gefährdung für Arbeitnehmer führen, soweit sie sich im Bereich bzw. Nahbereich der Gaswolke aufhalten oder - zu einer Gefährdung durch Wärmeeinstrahlung einer abbrennenden Gaswolke führen. b) Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (fehlende Verdämmung) ist bei einer Zündung einer explosionsfähigen Atmosphäre eine Explosion auszuschließen die Gaswolke wird ohne wesentliche Druckwirkung (Deflagration) abbrennen. 2. Explosionsschutzmaßnahmen (Schutzkonzept) 2.1 Technische Schutzmaßnahmen Maßnahmen, welche eine Bildung gefährlicher explosiver Atmosphäre verhindern oder einschränken (siehe EX-RL ( E1)) Durch technische Maßnahmen können die Austrittsmengen an betriebsbedingten Austrittsstellen verringert werden. 12

13 a) Technische Maßnahmen sind: - das Umfüllen im Vollschlauchsystem bei der EKW/Eisenbahnkesselwagen- Entladung bei der TKW/Straßentankwagen-Beladung bei der Flaschenbefüllung - Verwendung von funkenfreiem Werkzeug siehe auch Betriebsanweisung Arbeiten in Ex-Zonen siehe Anlage xx - in geschlossenen Systemen die Verwendung des Gaspendelverfahrens bei der EKW/Eisenbahnkesselwagen- Entladung bei der TKW/Straßentankwagen-Beladung - Verwendung von Isolierflanschen mit Trennfunkenstrecken in den Ex-Zonen. - an Probenahmestellen und Peilventilen die Reduzierung des Öffnungsquerschnittes auf 3 mm Durchmesser - Notstromversorgung für Gaswarnanlage Brandmeldeanlage Fail-Safe-Schaltung von Schnellschlussarmaturen 13

14 - Alarmierung für Gaswarnanlage Brandmeldeanlage siehe Abs..../Ordner Nr... manuelle Alarmierung - Ausführung elektrischer Anlagen gemäß VDE 0150 Teil 9 bzw. DIN EN (VDE 0165 Teil 1) - Einsatz von Prozessleittechnik/PLT-Einrichtungen gemäß VD/VDE-Richtlinie 2180 für Alarmierung, Gaswarn- und Brandmeldeanlage und manuelle Alarmierung - Mechanische Lüftung, gesteuert über die Gaswarnanlage. Auslösung bei 20 % UEG. b) Natürliche Lüftung Natürliche Lüftung liegt vor, wenn ein Luftaustausch entsteht, der ohne gezielte technische Mittel die Konzentrationen brennbarer Stoffe innerhalb der belüfteten Zone unterhalb des unteren Explosionspunktes gehalten werden (siehe EX-RL( E ) Natürliche Lüftung). Betriebsbedingte Gasaustrittsstellen werden durch natürliche Lüftung gefahrlos verdünnt bei An- und Abkuppeln EKW/TKW Flaschenbefüllung c) Überwachung der Konzentration in der Umgebung von Apparaten Einsatz von Gaswarngeräten (siehe EX-RL( E 1.4)) siehe Ex-Zonen-Plan (D 2.2) 14

15 d) Inertisieren bzw. Spülen von Anlagenabschnitten, die zu Wartungs-/Inspektionszwecken geöffnet werden sollen Die Arbeiten erfolgen unter Zugrundelegung der Betriebsanweisungen Maßnahmen, welche die Zündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern (Vermeidung wirksamer Zündquellen nach EX-RL (E 2) a) Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche Durch technisch dichte Anlagen, geeignete Lüftungskonzepte und Dichtheitsprüfungen wird das Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre weitgehend vermieden. b) Zündquellenarten und Schutzmaßnahmen elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen entsprechend - Regel xx... d. h. MSR-Einrichtungen nach - Regel xx... Pumpen-/Kompressorantriebe nach - Regel xx... Kabelisolierstücke, Verteilerdosen, Blitzschutzanlagen, Beleuchtungen nach - Regel xx... Erdung gemäß DIN yyy nicht elektrische Zündquellen - Schneid- und Schweißarbeiten siehe Arbeitsanweisung - Anhang yy - Brandeinwirkung von außen siehe Störfallanalyse - Rauchen, offenes Licht siehe Betriebsanweisung -Anhang yy - mechanisch erzeugte Funken = Verwendung von z. B. funkenfreiem Werkzeug oder Sicherstellung durch entsprechende Messung das keine explosionsfähige Atmosphäre vorliegt. - statische Elektrizität, Kleidung, Schuhe Zur Beurteilung nicht elektrischer Betriebsmittel in EX-Zonen wurde EN zu Grunde gelegt. 15

16 2.1.3 Konstruktive Maßnahmen, welche die Auswirkungen einer Explosion/eines Brandes auf ein unbedenkliches Maß beschränken a) Konstruktiver Explosionsschutz nach Ex-RL (E 3) Löschmittel/Schnellschlussarmaturen betätigt durch Anlagen Not-Aus b) Ausbreitungshindernisse (Wälle/Schutzwände/Abstände Monitore/Berieselungssysteme 2.2 Zoneneinteilung/Ex-Zonenplan Flucht- und Rettungswegeplan Art, Ausdehnung und Dokumentation Der Ex-Zonenplan stellt die explosionsgefährdeten Bereiche im Freien in Bodennähe dar. Diese Darstellung wurde gewählt, um insbesondere auch betriebsfremden Personen anschaulich zu verdeutlichen, welche von außen zugängliche oder befahrbare Anlagenbereiche explosionsgefährdet sind. Damit lassen sich z. B. bei Änderungsarbeiten in der Anlage die Aufstellungsorte von Kranwagen oder Baustromverteilern einfach festlegen. Lokale explosionsgefährdete Bereiche der Zone innerhalb eines Zone-2-Anlagenbereiches, z. B. um Probenahmestellen, Filterbeschickungsöffnungen, werden nur dann zeichnerisch dargestellt, wenn die vorgesehenen Schutzmaßnahmen des Anlagenbereiches für diese Zone nicht ausreichend sind. Detaillierte Angaben z. B. zu Stoffen, deren sicherheitstechnische Kennzahlen, zugrunde gelegte Vorschriften etc. werden nicht im Plan, sondern sind in C 3 enthalten. Die örtliche Kennzeichnung der explosionsgefährdeten Bereiche wurde in Abstimmung mit der befähigten Person für Explosionsschutz (Elektro- /MSR-Fachkraft / Betriebsleiter) durchgeführt siehe Abnahmebescheinigung Anhang yy Die Flucht und Rettungswege sind in Abstimmung mit dem Alarm- und Gefahrenabwehrplan - siehe - Anhang yy im Flucht- und Rettungswegeplan - siehe - Anhang yy dargestellt. 16

17 2.3 Organisatorische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen sind z. B.: - Richtlinien für den Arbeitsschutz, Sicherheit - Verhaltensregelungen und Betreuung und Kontraktoren - Änderungsmanagement/regelmäßige Überprüfung und Angleichung des Systems - Schutzmaßnahmen bei Instandsetzung - Kennzeichnung explosionsgefährdeter Bereiche - Arbeitsanweisungen und Schulungen von Mitarbeitern - Prüfpflichten - Erlaubnisfreigaben/Arbeitsgenehmigungen für bestimmte Tätigkeiten - Einweisung von Fremdpersonal a) Prüfung der Explosionssicherheit der Arbeitsplätze Vor der erstmaligen Nutzung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen wird die Explosionssicherheit der Arbeitsplätze einschließlich der vorgesehenen Arbeitsmittel und der Arbeitsumgebung sowie den Maßnahmen zum Schutz von Dritten zur Gewährleistung des Explosionsschutzes erforderlichen Bedingungen geprüft. Durchführung Elektro/MSR-Fachkraft / Betriebsleiter Schriftliche Anweisung - siehe Abs..../Ordner Nr... b) Unterweisung der Arbeitnehmer EX-RL Anlage siehe Abs..../Ordner Nr... Arbeiten, bei denen Zündquellen wirksam werden können, z. B. Schneiden, Schweißen, erfolgen erst nach Freigabe und Koordination durch die Betriebsleitung. Die erforderlichen Maßnahmen werden im Feuererlaubnisschein dokumentiert. Unterweisung von Fremdpersonal - Schriftliche Anweisungen, Arbeitsfreigaben EX-RL Anlage siehe Abs..../Ordner Nr... c) Schriftliche Anweisungen, Arbeitsfreigaben EX-RL Anlage siehe Abs..../Ordner Nr... 17

18 d) Koordination/Aufsicht - Anforderungen an die Koordination und Abstimmung bezüglich der zu treffenden Schutzmaßnahmen siehe..??.. - Einbeziehung von benachbarten Anlagen und des laufenden Betriebes siehe..??.. - siehe auch 6 BGV A 1 und BGI 528 e) Dichtheit der Anlage, Kontrollgänge, vorbeugende Instandhaltung siehe Prüfungs-, Wartungs- und Instandhaltungsplan siehe Prüfbescheinigung Anlage xxx f) Prüfung von Einrichtungen der Prozessleittechnik siehe Prüfbescheinigung Anlage xxx 18

19 E. Zitierte Regelwerke/Gesetze/Verordnungen Explosionsschutz-Regeln/Ex-RL Betriebssicherheitsverordnung Technische Regeln Druckbehälter TRB 600 (5.4.1 bis 5.4.3) Technische Regeln Druckbehälter TRB 801 Nr. 25 Anlage BGR

20 F. Anhänge (beispielhafte Auflistung) Ex-Zonenplan siehe Abs..../Ordner Nr... Freigabeschein für Feuerarbeiten siehe Abs..../Ordner Nr... Unterweisungsprotokoll in Ex-Schutz siehe Abs..../Ordner Nr... Sicherheitsdatenblatt siehe Abs..../Ordner Nr... Betriebsanweisung Ex-Schutz siehe Abs..../Ordner Nr... Sicherheitskennzeichen siehe Abs..../Ordner Nr... Abnahmebescheinigung erstmalige Prüfung des Ex-Schutzes siehe Abs..../Ordner Nr... 20

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