BUNDESVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN BILANZBUCHHALTER

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1 BUNDESVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN Zeitschrift für die geprüften Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter in der Wirtschaft Österreichs ZGZ 02Z Dezember /05 Verlagspostamt 8053 Graz-Neuhart Postgebühr bar bezahlt Inhaltsverzeichnis Seite EDITORIAL GBH /SBH FinanzOnline nunmehr auch für SBH und bald auch für GBH Brauch die Bilanzbuchhalter überhaupt Marketing Wegen Krankheit geschlossen BUCHHALTUNG / BILANZ / STEUERN Der Arbeitnehmer-Pkw: ein Dienstreiserisiko Strenge Rechnung gute Freunde Checkliste zum Jahresende Kapital auf Reisen / EU Bürger arbeiten in Österreich / Zugang zum Arbeitsmarkt Die GmbH-Ecke: Ertragsteuerliche Behandlung von GmbH-Gesellschaftern a Abs. 7 UStG Die Beförderungsleistungen Hurra, wir haben eine elektronische Rechnung bekommen was nun? Abgabenänderungsgesetz 2005: die geplanten neuen Änderungen Steuertipps zur Aus-und Weiterbildung von Mitarbeitern Abschreibung nach IAS/IFRS Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten beweglichen Anlagegütern Die Spitzenideen der Mitarbeiter können begünstigt prämiert werden Der Steuerwolf Wenn er zubeisst, zahlt die Finanz PERSONALVERRECHNUNG Praxisfälle zur Wochenhilfe Die Reisekkosten freier Dienstnehmer sind sozialversicherungspflichtig was nun? WIRTSCHAFTSRECHT Neue Möglichkeiten der Liquidität für Unternehmer CONTROLLING Strategie: Gewinn ist nur die halbe Sache KARRIERE Vom Small Talk zum neuen Kunden oder Geschäftspartner Grundsätze für die Weiterentwicklung Ihrer Kanzlei.. 54 Was ist eine Führungspersönlichkeit? Networking: Nicht verkaufen, sondern Fürsprecher gewinnen! Mut EDV / INTERNET Excel Ansichtssache Schon gewusst? Die neue Zahlungsbilanzstatistik! Sicher Klientendaten kein Problem Wo finde ich im Internet was? LESERBRIEFE BÖB Wer ist der BÖB? Was macht der BÖB? Ziele des BÖB KLUBNACHRICHTEN LINKS / PARTNER / WICHTIGE ADRESSEN KLUBSEMINARE IM ÜBERBLICK IMPRESSUM

2 2 Werbung Zeitungs- + Zeitschriftengestaltung Layout Satz Repro Druck Training + Schulung für Layout- und Bildbearbeitungsprogramme HARALD JANTSCHER, Deutschfeistritz 8122 Waldstein 11 Telefon /23 87 Mobil 0664/ harry.design@utanet.at ISDN / Reden wir darüber... auch über Ihr neues Zeitungs-Layout

3 Werbung 3 Andreas Lutz Praxisbuch Networking Erfolgreich Beziehungen aufbauen Das neue Networking Einfach gute Beziehungen aufbauen Von openbc bis Visitenkartenpartys Networking ist der Schlüssel zum beruflichen Erfolg für Selbständige und immer stärker auch für Arbeitnehmer. Dabei geht es nicht mehr nur darum, elegant die Karriereleiter emporzusteigen. Ein Netzwerk tragfähiger Beziehungen gibt Sicherheit, die Arbeitgeber und Staat nicht mehr bieten. Zugleich ist es einfacher und unkomplizierter geworden, neue Menschen kennen zu lernen. Die Zeiten, als man sich ausschließlich in einem festen Netzwerk organisierte, sind vorbei. Menschliches Networking ist gefragt, ohne sich dabei verstellen oder Abende mit ödem Smalltalk verbringen zu müssen. Internetbasierte Networking-Plattformen wie openbc.com haben innerhalb der letzten Monate Hunderttausende Mitglieder gewonnen. Die Veranstalter kommerziell organisierter Networkingevents wie Visitenkartenpartys, Frühstück- und Lunch- Clubs sowie Erfolgsteams gehen innovative Wege. Andreas Lutz zeigt in seinem neuen Buch die Vorteile, Techniken und Spielregeln sowie die Vielfalt des modernen Networking mit vielen Praxisbeispielen und Interviews. Frage an gewerbliche Buchhalter: Weitergabe der Dienstleistung Personalverrechnung an den Spezialisten oder mit Hilfe einer modernen Software selbst durchführen? Viele gewerbliche Buchhalter stellten sich in der letzten Zeit schon oftmals diese Frage: Outsourcen oder selbst machen und wenn selbst, dann mit welcher Software? Der Spezialist LGS Personal in 1010 Wien Die externe Personalabteilung kann Ihnen beides anbieten. Die Durchführung der mtl. Personalverrechnung, Abgabenverrechnung und Durchführung diverser Prüfungen. Sollten Sie sich für die interne Durchführung entscheiden - bietet Ihnen LGS Personal eine anwenderfreundliche Software LGwin light zu einem sensationellen Aktionspreis. Gerade richtig, um vor dem Jahresbeginn eine wichtige Entscheidung zu treffen und somit für die nächsten Jahre den richtigen Partner gefunden zu haben, der Ihnen termingerecht Ihr jährliches Update liefert und über eine Lohn-Hotline jederzeit erreichbar ist. LGwin Personalverrechnung BÖB Aktionspreis für gewerbliche BH (Listenpreis d 1.300, ) Sonderpreis d 395, excl. 20 % USt Bestellungen/Anfragen karl.zemann@lgs-personal.at +43/1/ /DW 11 Hr. Karl Zemann LGS Personal Unternehmensgruppe, A 1010 Wien, Lichtenfelsgasse 5, FAX +43/1/ Für Existenzgründer und Selbständige auf Auftragsuche, für Angestellte, die ihrer Karriere einen Schubs geben wollen, für Jobsuchende, Vertriebsmitarbeiter und Führungskräfte. Der Autor: Dr. Andreas Lutz, Ausbildung als Fachjournalist, Studium der Betriebswirtschaftslehre an den Universitäten München und Cambridge. Linde-Verlag Wien, 14,90 Euro office@lindeverlag.at Tel.: +43 (1)

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5 Der Präsident 5 Vorwort Liebe Leserin! Lieber Leser! Dank Ihrer großen Hilfe ist wieder ein erfolgreiches Jahr zu Ende! Sie waren es, die uns laufend Feedback gaben mit vielen Anregungen und Leserfragen. Natürlich war es immer eine harte Nuss, gute Autoren zu finden, die bereit waren für uns zu schreiben. Vielen Dank daher auch an dieser Stelle für unsere treuen Autoren. Alle blieben unseren Grundsätzen treu: Praktiker schreiben für Praktiker in einer verständlichen Sprache und einem leicht lesbaren Stil! Sowie: In der Kürze liegt die Würze! Sechs Jahre bekommen Sie nun unser Journal Wir begannen mit 20 Seiten im Jahre 2000 und wollten ursprünglich nur Klubinformationen und wichtige Steuerthemen bringen. Das wichtigste Thema für viele war damals, die Gegenüberstellung: Was darf ein GBH und was darf ein SBH. Es war ja der BÖB, dem es nach drei Jahren 1999 gelang, diese Berufe zu erwirken. Der BÖB wollte eigentlich einen Selbständigen Bilanzbuchhalter, aber die Politik hat anders entschieden und hat zwei Buchhalter ins Leben gerufen. Mit Entschließungsantrag im Sommer dieses Jahre wurde das BMWA beauftragt: Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft wird ersucht, bis Ende der Legislaturperiode die Rechte der Selbständigen Buchhalter und der Gewerblichen Buchhalter anzugleichen und die derzeit getrennten Berufe zu einem Bilanzbuchhalter zu vereinigen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich bei jenen bedanken, die spontan im Sommer Ihren Abgeordneten geschrieben haben. Dies hat nämlich bewirkt, dass im Parlament ein einstimmiger Beschluss gefasst wurde. Den kompletten Entschließungstext finden Sie unter Nr Am schnellsten finden Sie diesen Dokument, wenn Sie beim Suchen bilanzbuchhalter eingeben. Während wir dieses Journal für Sie produzieren, verhandeln wöchentlich die WKÖ und die KWT mit dem BMWA. Sie können überzeugt sein, dass laufend mit uns die Gespräche abgestimmt werden. Die UBIT informierte vom Oktober bis Dezember bei Großveranstaltungen in Linz, Graz, Vösendorf und Dornbirn laufend über den Verhandlungsstand. Wir wissen, dass es noch ein steiniger Weg ist, deshalb sind wir, also der BÖB und Sie gefordert, dass wir unsere Abgeordneten überzeugen, dass die derzeitige Regelung nicht der Praxis entspricht. Unsere Forderung ist unverändert: Wir wollen als Selbständige das tun dürfen, was wir als Angestellte tun mussten! Wir vom BÖB tun alles, damit auch die anderen Benachteiligungen der GBH und SBH haben zu beseitigen. Unterstützen Sie daher weiterhin den BÖB mit Ihrer ao Mitgliedschaft. Der Mitgliedsbeitrag für BÖB ao Mitglieder für das Jahr 2006 beträgt unverändert 3 40 bzw. 3 30, wenn Sie Mitglied in einem Bundesländerclub sind. Für karenzierte Kolleginnen, sowie Pensionisten reduzieren sich diese Beiträge um 50 v.h. Es gibt auch günstige Combimitgliedschaften mit dem BÖB und Niederösterreich, Salzburg, Tirol, Burgenland, jeweils 3 60, Oberösterreich erstmalig ab 2005: 3 63, Wien Weiters gibt es noch die 3-fach Mitgliedschaft BÖB Niederösterreich Wien um Wir vom BÖB und von den Bundesländerclubs sind gerne ehrenamtlich für Sie tätig unterstützen Sie uns bitte weiterhin so wie bisher! Vielen Dank im Voraus, wenn Sie als Dankeschön an den Arbeitskreis selbständiger Bilanzbuchhalter, der ja im Jahre 2005 doch wieder einiges bewegt hat, den Mitgliedsbeitrag aufrunden. Buchaktion 2006 für BÖB ao Mitglieder Das beliebte Bilanzbuchhalter Jahrbuch 2006, EUR NEU: Umsatzsteuer für Einnahmen-Ausgabenrechner EUR Beide Bücher inklusive Versandkosten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Bezahlung bis 15. Februar 2006 (gleichzeitig mit dem BÖB Mitgliedsbeitrag) erfolgt und am Zahlschein die Mitgliedsnummer sowie der Name und die Adresse mit deutlicher Schrift angegeben wird. Ihre Einzahlung gilt als Bestellung. Eine Rechnung kann aus rechtlichen und organisatorischen Gründen nicht ausgestellt werden. Die Auslieferung beginnt dieses Mal bereits im Dezember. Sollten Sie jedoch eine Rechnung mit Mehrwertsteuer benötigen, müssen Sie die Bücher direkt in Graz bei office@bilanzbuchring.at bestellen, wobei jedoch der volle Preis mit Versand von rund 3 40 anfällt. Sie sehen es lohnt sich, beim BÖB Mitglied zu sein. Beachten Sie aber die Angebote Ihrer Bundesländer Clubs, die eventuell diese Bücher noch mehr sponsern. Fortsetzung Seite 6

6 6 Der Präsident Gruppenhaftpflichtversicherung für GBH und SBH für BÖB ao Mitglieder. Die Prämien für 2006 wurden an die neue Gesetzeslage angepasst, aber trotzdem ist es uns gelungen, die Mindestprämie statt der geplanten auf herunterzuverhandeln. Alle die bisher versichert sind, bekommen ein separates Schreiben der Gerling, mit dem Recht bis anfangs Jänner die Versicherung aufzulösen. Jene die ein Angebot dieser günstigen und empfehlenswerten Versicherung haben wollen schreiben mir E- Mail unter boeb@chello.at. Leider gibt es auch Schadensfälle, die bis EUR gehen. Dies ist auch ein Grund, dass die Verhandlungen mit Gerling diesmal sehr schwierig waren. Adressänderungen samt -Adresse melden! Deshalb diese Erinnerung, wenn Sie auch in Zukunft das Bilanzbuchhalter-Journal zum Quartalsende erhalten wollen. Leserbriefe ist für viele die beliebteste RUBRIK. Deshalb zögern Sie nicht und schreiben Sie uns, wenn Sie eine knifflige Frage haben. Sie wissen ja: Es gibt keine dummen Fragen. Noch besser und schneller: Stellen Sie Ihre Frage in unserem FORUM unter Sie werden entdecken, dass unsere Homepage schon eine wahre Fundgrube zur Lösung täglicher Probleme ist. Für das neue Jahr 2006 wünsche ich Ihnen viel Erfolg und danke im Namen des BÖB und der vielen Autoren für die bisherige Treue und Unterstützung. Ihr Reich ist man nicht durch das, was man besitzt, sondern mehr noch durch das, was man mit Würde zu entbehren weiß. Epikur ( ) griechischer Philosoph Früh zu Bett und früh aufstehen macht gesund, reich und klug. (Early to bed and early to rise makes a man healthy, wealthy, and wise.) Benjamin Franklin ( )amerikanischer Schriftsteller, Naturwissenschaftler und Politiker Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig. Winston Churchill ( ) britischer Politiker und Schriftsteller Ich bin ein guter Schwamm, denn ich sauge Ideen auf und mache sie dann nutzbar. Die meisten meiner Ideen gehörten ursprünglich anderen Leuten, die sich nicht die Mühe gemacht haben, sie weiterzuentwickeln. Thomas Alva Edison ( ), US-amerikanischer Erfinder, Entdecker des glühelektrischen Effekts Man muss als Zwerg das tun, was die Riesen nicht können. Niki Lauda (*1949) österreichischer Automobilrennfahrer, Pilot und Unternehmer Lang ist der Weg durch Lehren, kurz und wirksam durch Beispiele. Lucius Annaeus Seneca (ca. v. Chr. 65 n. Chr.) römischer Staatsmann, Schriftsteller und Philosoph Präsident des BÖB Bundesverbandes der Österreichischen Bilanzbuchhalter Lebensweisheiten Zusammengestellt von Wilhelm Budai Ohne Begeisterung ist noch nie etwas Großes erreicht worden. Ralph Waldo Emerson ( ) amerikanischer Dichter und Philosoph Bereit sein ist alles. (The readiness is all.) William Shakespeare ( ) englischer Dramatiker Die Kunst, reich zu werden, besteht nicht aus Geschäften, noch weniger aus Sparsamkeit, sondern aus besserer Ordnung, aus Pünktlichkeit, aus der Fähigkeit, am richtigen Ort zu sein. Ralph Waldo Emerson ( ) amerikanischer Dichter und Philosoph Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Kurt Tucholsky ( ), deutscher Journalist und Schriftsteller. Die Arbeit hält drei große Übel fern: die Langeweile, das Laster und die Not. VOLTAIRE ( ) französischer Schriftsteller und Philosoph Keine Schuld ist dringender als die, Dank zu sagen. Marcus Tullius Cicero ( v. Chr.) römischer Redner, Staatsmann und Philosoph Ein Mensch ohne Lächeln sollte kein Geschäft aufmachen. Chinesisches Sprichwort Aufmerksamkeit auf einfache kleine Sachen zu verschwenden, die die meisten vernachlässigen, macht ein paar Menschen reich. Henry Ford ( ) Amerikanischer Automobilhersteller

7 GBH/SBH 7 FINANZOnline nunmehr auch für SBH und bald auch für GBH Alfred Humberger Teamleiter InfoCenter d. Finanzamtes für den. 12./13./14. Bezirk und Purkersdorf Ullmannstrasse 54, 1150 Wien alfred.humberger@bmf.gv.at Mit dem Bundesgesetzblatt, BGBl I Nr. 84/2005, wurde das Wirtschaftstreuhänderberufsgesetz (WTBG) und mit dem Bundesgesetzblatt, BGBl I Nr. 85/2005, der 102 der Gewerbeordnung geändert. Die dadurch eingetretenen Änderungen haben Auswirkungen auf die Vertretungsbefugnisse der Selbständigen Buchhalter (SBH) und der gewerblichen Buchhalter (GBH). Die Änderungen des Berufsrechts für SBH wurden bereits von Rupert Daxböck in der Ausgabe Juni 2005 dargestellt. Seit steht den SBH nunmehr auch FINANZOnline für ihre Klienten mit folgenden Funktionen zur Verfügung. Vollmachtswartung ( 88 Abs. 9 WTBG) Diese Funktion ( Vertretung Einzel ) ermöglicht dem Teilnehmer das elektronische Berufen auf eine Vollmacht. Ausgenommen davon ist die Quotenregelung für Abgabenerklärungen. Die Änderung stellt den SBH mit anderen Gruppen berufsmäßiger Parteienvertreter, insbesondere mit den Wirtschaftstreuhändern, gleich. In diesem Zusammenhang wird besonders darauf hingewiesen, dass die Finanzverwaltung ebenso wie bei den Wirtschaftstreuhändern jeden Klienten von der Vollmachtsetzung für die elektronische Akteneinsicht durch einen selbständigen Buchhalter schriftlich verständigt. Sich-auf-die-erteilte- Vollmacht-Berufen- setzt jedenfalls voraus, dass der SBH auch vom Klienten tatsächlich bevollmächtigt wurde. Elektronische Akteneinsicht ( 2 Abs. 1 Z 3 WTBG) Die Funktionen Steuerkonto und Steuerakt können auch für die Abfrage von Klientendaten genutzt werden. Voraussetzung ist das Setzen der Berechtigung für die elektronische Akteneinsicht gem. 90a BAO in der Funktion Vertretung Einzel. Der Steuerakt umfasst derzeit insbesondere Elektronische Steuererklärungen Elektronische Bescheide Elektronische BVE Lohnzettel/Meldungen/Mitteilungen Zusammenfassende Meldung ( 2 Abs. 1 Z 4 WTBG) Ab sofort kann neben der Umsatzsteuervoranmeldung auch die Zusammenfassende Meldung für Klienten im Dialog- und Datenstromverfahren übermittelt werden. Strukturierte Rückzahlungsanträge und Buchungen SB für Klienten dürfen keine eingebracht werden. Es steht daher den SBH auch keine diesbezügliche Möglichkeit in FINANZOnline zur Verfügung. FINANZOnline wurde gemäß den Vertretungsbefugnissen abgebildet. Durch die Gewerberechtsnovelle wurde der 102 der Gewerbeordnung dahin geändert, dass GBH künftig berechtigt sind, für ihre Klienten als Parteienvertreter gegenüber Abgabenbehörden des Bundes tätig zu werden. Wann die entsprechenden Funktionalitäten in FINAN- ZOnline zur Verfügung stehen werden, steht noch nicht fest. Vollmachtsvorlage Anders als bei den SBH ersetzt bei den GBH das Sich-aufdie-erteilte-Vollmacht-Berufen nicht den urkundlichen Nachweis. GBH müssen daher ihr Vertretungsrecht durch Vorlage einer Vollmachtsurkunde nachweisen. Dieses Recht Sich-auf-die-erteilte-Vollmacht-Berufen haben derzeit nur Berufsgruppen (Wirtschaftstreuhänder, SBH, Notare und Rechtsanwälte), die einem Berufs- und Disziplinarrecht unterliegen. Bei den GBH müsste erst ein vergleichbares Berufs- und Disziplinarrecht geschaffen werden. Elektronische Akteneinsicht Die Funktionen Steuerkonto und Steuerakt können auch für die Abfrage von Klientendaten genutzt werden. Umsatzsteuervoranmeldung und Zusammenfassende Meldung GBH werden berechtigt, für ihre Klienten die UVA und die ZM elektronisch einzureichen. Da die Berufsgruppe der GBH bisher keinerlei Vertretungsrecht hatte, bedarf es zur Umsetzung dieser Vertretungsrechte umfangreicher Vorarbeiten des Bundesminis-

8 8 GBH/SBH teriums für Finanzen gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie (UBIT). Sobald diese Arbeiten (z.b. Vergabe von Codes durch den Fachverband, analog den WT-Codes bei den Wirtschaftstreuhändern und SBH) abgeschlossen sind und die rechtlichen Voraussetzungen (Verordnung) vorliegen, wird der Datenabgleich und die Vollmachtsetzung durch die Finanzämter in einer eigenen Aktion erfolgen. Es muss auch von Seiten des Fachverbandes eine zeitnahe Meldung über Zugänge (Vergabe der Gewerberechtigung) und Abgänge (Verlust der Gewerbeberechtigung) gewährleistet sein. Im Gewerberegister sind GBH aufrecht erfasst. Die Zahl der Klienten kann daher mit mehreren tausend angenommen werden, deren Datenabgleich und die Vollmachtsetzung erfahrungsgemäß eine geraume Zeit in Anspruch nehmen wird. Es ist derzeit nicht absehbar, wie groß der Aufwand beim Datenabgleich sein wird. M.E. ist daher nicht vor Jahresende mit dem Einsatz der entsprechenden Funktionalitäten in FINANZOnline zu rechnen. Der Berechtigungsumfang in FINANZOnline ergibt sich bei den SBH aus dem WTBG und bei den GBH aus der GewO. Die Vertretertypen werden standardisiert in FINANZOnline abgebildet und je Vertretertyp ein entsprechendes Berechtigungsprofil erstellt. Das sind derzeit: Wirtschaftstreuhänder, Notare, Rechtsanwälte Selbständige Buchhalter Immobilientreuhänder Genossenschaften Vertreter der ausländischen Kapitalanlagefonds Die Benennung bestimmter natürlicher Personen, Personengesellschaften und juristischer Personen als Angehörige der Vertretertypen erfolgt durch regelmäßige, verpflichtende Meldungen (Zu- und Abgänge) durch bestimmte Zertifizierungsstellen : Wirtschaftstreuhänder Kammer der Wirtschaftstreuhänder Notare Notariatskammer Rechtsanwälte Österreichische Rechtsanwaltskammertag Selbständige Buchhalter Kammer der Wirtschaftstreuhänder Immobilientreuhänder Wirtschaftskammer Österreich (WK-Immo) Genossenschaften Genossenschafts-Revisionsverbände Vertreter der ausl. Kapitalanlagefonds Finanzmarktaufsicht Einige statistische Daten (Stand ): Ca Benutzer über 10. Mio Erklärungen/Anträge über 4 Mio Databox-Zustellungen bis zu 1,2 Mio Transaktionen/Tag bis zu 10 Mio Transaktionen/Monate FinanzOnline Teilnehmer Anzahl Klienten Bürger Unternehmer Gemeinden Wirtschaftstreuhänder Selbständige Buchhalter Notare Rechtsanwälte Immobilienverwalter Gemeinnützige Bauvereinigungen Revisionsverbände Kreditunternehmungen 738 Summe Davon Bürgerkarten- u. Handysignaturteilnehmer Antwortzeiten (monatlich): Transaktionsdauer: Zeit zwischen Eingang und Ausgang am Server < 0,2 Sek ,90% 0,2 1,0 Sek ,18% 1,0 2,0 Sek ,04% 2,0 9,0 Sek ,68% > 9,0 Sek ,22% ,00% 98% der Transaktionen werden innerhalb 1 Sekunde abgearbeitet.

9 GBH/SBH 9 Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen von FINANZOnline sind in der Bundesabgabenordnung und in der FI- NANZOnline-Verordnung 2002 FOnV 2002 geregelt. Die Grundsatzbestimmungen zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärungen sind in den jeweiligen Steuergesetzen zu finden. Der Einstieg kann entweder mit den von der Finanzverwaltung übergebenen oder zugesandten Zugangskennungen (Teilnehmer-ID, Benutzer-ID und Start-Pin), der Bürgerkarte oder der Handy-Signatur erfolgen. Der Einstieg mit Bürgerkarte oder Handy-Signatur ist jedoch nur für Einzelunternehmer (natürliche Person) möglich. Unternehmer können sich bei jedem Finanzamt zu FinanzOnline anmelden. Der jeweilige Einzelunternehmer oder der gesellschaftsrechtliche Vertreter (z.b. Vorstand, Geschäftsführer) muss im Zuge der persönlichen Vorsprache folgende Unterlagen vorlegen: Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular FON1 (auf unserer Homepage unter Formulare/FINANZOnline) Nachweis der gesellschaftsrechtlichen Vertretungsbefugnis (z.b. Firmenbuchauszug, Gesellschaftsvertrag) Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) Sowohl der Einzelunternehmer als auch der gesellschaftsrechtliche Vertreter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, wenn diesem eine beglaubigte Spezialvollmacht erteilt wurde. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie folgende drei Zugangskennungen: Teilnehmer-Identifikation (TID) Benutzer-Identifikation (BENID) Persönliche Identifikationsnummer (PIN) Die Übermittlung dieser Zugangskennungen erfolgt aufgrund des Sicherheitskonzeptes entweder persönlich am Finanzamt oder durch Zustellung mit Rückscheinbrief (RSa). Welchen Nutzen hat FINANZOnline: Kostenlose Anwendung rund um die Uhr Amtsweg per Mausklick von zu Hause Keine spezielle Software Komfortable Benutzerführung Keine Papierbeilagen Eigenverantwortliche Benutzerverwaltung Einsicht in Steuerakt und Steuerkonto Sofortberechnung der Steuer Elektronischer Postkasten (DataBox) Entsprechende Informationen zu FINANZOnline erhält man: Auf der Homepage unter E-Government/FINANZOnline In FINANZOnline unter News oder NewsArchiv In den Hilfe-Masken zu den entsprechenden Eingabemasken Für Fragen zum Verfahren FinanzOnline steht Ihnen unsere FinanzOnline-Hotline unter 0810/ von Montag bis Freitag, Uhr bis Uhr, österreichweit zum Ortstarif zur Verfügung. Daten von Erklärungen (z.b. Jahressteuererklärungen) und Anträgen (z.b. Rückzahlungsantrag) können sowohl im Dialogverfahren als auch im Datenstrom elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Für die Übermittlung im Datenstromverfahren wird eine von Finanz Online nicht angebotene (externe) Software benötigt. Die entsprechenden Strukturen sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter E-Government/ FINANZOnline/Informationen für Softwarehersteller veröffentlicht. Pro Datenpaket darf die Größe von 5 MB nicht überschritten werden. Wurde das Datenpaket zur Gänze für verarbeitbar befunden, wird im Übermittlungsprotokoll die Übernahme des gesamten Datenpaketes bestätigt. Wurde das Datenpaket (teilweise) für nicht verarbeitbar befunden, werden im Übermittlungsprotokoll die fehlerhaften und nicht übernommenen einzelnen Datensätze aufgelistet und der (die) dazugehörende(n) Fehler beschrieben. Das Übermittlungsprotokoll wird zwei Mal am Tag erstellt. Wenn die Übermittlung eines Datenbestandes nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann, ist die Übermittlung des gesamten Datenbestandes zu wiederholen. Alfred Humberger Teamleiter InfoCenter des Finanzamtes für den 12./13./14. Bezirk und Purkersdorf Ullmannstrasse 54, 1150 Wien alfred.humberger@bmf.gv.at BUNDESVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN Zeitschrift für die geprüfen Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter in der Wirtschaft Österreichs

10 10 Brauchen die Bilanzbuchhalter und (gewerblichen) Buchhalter überhaupt Marketing? Mag. Claudia Brandstätter bmm GmbH Brandstätter-Matuschkowitz Marketing GmbH 8010 Graz Einige Kernbereiche aus Marketing erscheinen (gerade wenn sich ein Berufsbild grundlegend verändert) von zentraler Bedeutung für den Erfolg des Unternehmers zu sein. Geht man davon aus, dass es in Zukunft Aufgabe sein muss, die eigenen Kunden positiv zu überraschen, so stellt sich die Frage: Wie kann das jemand innerhalb der bestehenden / geltenden Gesetze tun? Hier gibt es - Gott sei Dank - eine Vielzahl von Möglichkeiten! Zum einen kann man Kunden mit Dienstleistungen, welche individuell in Anspruch genommen werden können, positiv überraschen. Damit sind keine Standarddienstleistungen gemeint, sondern ganz besondere Leistungen wie z. B.: Infodienstleistungen, Servicedienstleistungen, Beratungsdienstleistungen, Erklärdienstleistungen und vieles mehr. Auch Aufbereitungs- und Darstellungsdienstleistungen können zum Wohlgefühl des Kunden, selbst in schwierigen Zeiten, beitragen. Verantwortungsübernahme, finanzielle Kompetenzen, topaktuelles Branchenwissen und Trendkenntnisse sind weitere Möglichkeiten, um den Kunden positiv zu überraschen. Wobei es besonders wichtig ist, von Kunden und nicht von Klienten zu sprechen. Auch intelligente Eingriffsmöglichkeiten und teilweise Aufgabenabnahme durch den Kunden (Integration des Kunden) können sich positiv auf die Beziehung zum Kunden auswirken. Positive Überraschungen, in Form von besonderen Infodienstleistungen, führen dazu, dass jeder Kunde das Gefühl hat, eine einzigartige Lösung erhalten zu haben. Insofern kann also ein an Kunden denkender Buchhalter Angenehmes sachlich, fachlich, zeitlich und emotional tun. Kunden haben einen Mehrwert! Ohne Botschaft keine neuen und treuen Kunden! Aber auch der Trend in Richtung Vereinfachung kann durchaus ernst genommen werden. Durch einfache, aber brauchbare Informationen (keine Daten) kann man Kundennähe erlangen. Informationsdienstleistungen, können in naher Zukunft wichtige Profilmerkmale der Erfolgreichen sein (Benchmark). Ganz zu schweigen von jenen, die es schaffen, das Leben der Kunden so zu erleichtern, dass dieser sich voll und ganz auf sein Kerngeschäft konzentrieren kann (inklusive Stärken weiterentwickeln)! GBH/SBH Damit hat man auch in der Werbung / Kommunikation eine Botschaft und muss nicht nur darauf hinweisen, dass es das eigene Unternehmen gibt. Botschaften ergeben sich aus Vorteilen und Stärken. Die beste Botschaft für Kunden ist die Stärke, die man braucht und versteht (immer für den Kunden)! Für einen kundenliebenden Bilanzbuchhalter, der verstanden werden und auffallen will, muss es in Zukunft Standard sein, dass sich die Wortwahl und die Botschaftsgestaltung am Kunden und nicht am Gesetz orientieren. Auch sind Zufriedenheitsumfragen unter Kunden kein unnotwendiges Geld beim Fenster hinauswerfen, sondern Anhaltspunkte für Weiterentwicklungen. Denn wenn aus Klienten Kunden werden, spielen Wünsche, Bedürfnisse und Befindlichkeiten eine zentrale Rolle. Daher Hände weg von halbherzigen Aktivitäten, die darin münden, nur das Logo, das Firmenschild und eine Ausstattungsvariante zu verändern. Nach dem Motto Love it or leave it soll in Zukunft Marketing betrieben werden - ein bisschen Marketingmascherl geht nicht! Hier 5 konkrete Tipps: 1. Zielgruppen bewusst suchen und binden. Exakte Definition der Zielgruppe (nach Gebiet, Größe, Branche, Verhaltensmuster der Kunden, Wünsche, Bedürfnisse)! 2. Festlegen eines Leitsatzes für die eigene und die Arbeit aller eigenen Mitarbeiter, die Kundenkontakt haben Verhaltensregelsätze (Wortwahl, am Telefon, persönlich) 3. Profil zeigen, denn nur wer eine Zielgruppe hat, hat auch eine Nichtzielgruppe. Profilgebend sind alle Leistungen, Dienstleistungen, Aktivitäten für den Kunden! 4. Glasklare, trendige Ziele und die dazupassende Strategie haben. Man kann maximal 3 Ziele mit Herz und Hirn verfolgen und braucht dazu den passenden Fahrplan (Strategie!) Bei Wachstumszielen empfiehlt sich der Angriff (in der Fachsprache) 5. Einige wenige Maßnahmen (4 6) setzen, die in ihrer Wirkung ständig hinterfragt werden (z.b. Bürofeste, Vortragsreihen, Newsletters, Infodienste, Besprechungen, Einladungen, Essen & Trinken, Geschenke,...) In diesem Sinne: Warten Sie nicht auf die richtigen Kunden, sondern suchen, finden und bearbeiten Sie diese über Jahre hinweg. Denn ein positiv überraschender Bilanzbuchhalter kann mit Treue rechnen!

11 GBH/SBH 11 Wegen Krankheit geschlossen Andreas Fiala Versicherungsmakler u. Vermögensberater Tel. 0676/ Der große Unterschied zwischen einem/r Selbstständigen und einem/r Angestellten ist die Sicherheit bei einer Krankheit oder Unfall. Wenn der/die Angestellte vorübergehend arbeitsunfähig ist, bekommt er/se weiterhin seinen/ihren Lohn bezahlt. Was ist bei einem Selbstständigen? Wegen einer Verkühlung wird niemand, der eine Firma besitzt, in den Krankenstand gehen. Doch manchmal ist es nicht mehr möglich zu arbeiten. Durch einen Unfall (Auto, Schifahren, Haushalt) kann es sein, dass man die Firma für mehrere Wochen zusperren muss. Neben den körperlichen Schmerzen schwirren wahrscheinlich die Gedanken rund um die Firma. Wie bezahle ich meine Fixkosten? Woher nehme ich meinen Gewinn? Wer betreut währenddessen meine Klienten? 2 Wochen Betriebsunterbrechung werden finanziell schmerzen, doch mehrere Wochen können die Existenz des mühsam aufgebauten Betriebes gefährden. Dieses Risiko kann man kalkulieren, indem man sich versichert. Man zahlt einen fixen monatlichen Betrag (ist als Betriebsausgabe voll absetzbar) und sollte der Betrieb wegen einer Krankheit oder eines Unfalles ganz oder teilweise geschlossen werden, erhält man nach einer bestimmten Karenzzeit pro Tag einen bestimmten Betrag. Ein Beispiel: ein selbstständiger Buchhalter/In, 40 Jahre alt, möchte bei einer Betriebsunterbrechung täglich 100, 3 bekommen. Damit hat er/sie die Fixkosten und den Gewinn abgesichert (oder zumindest einen Teil davon). Die 100, 3 werden nach einer Karenzzeit von 7 Tagen bezahlt. Die Prämie beträgt pro Monat 31,50 3. Die Prämien sind absetzbar, die Leistungen von der Versicherung sind Betriebseinnahmen. Für die BÖB Mitglieder gibt es eine Gruppenvereinbarung. Alle BÖB Mitglieder, vom Bodensee bis zum Neusiedler See, können in diesen Gruppenvertrag einsteigen. Manchmal kommt es auch zu Ablehnungen seitens des Versicherers. Warum macht das die Versicherung und darf sie es? Ja, die Versicherung darf Anträge ablehnen. Wenn der Versicherer glaubt, dass auf Grund der Gesundheit des Kunden, mehr Schadensfälle kommen können als bei anderen Kunden, dann hat die Versicherung mehrere Möglichkeiten: 1. Sie lehnt den Antrag ab 2. Der Kunde zahlt eine höhere Prämie als die gesunden Kunden oder 3. Es gibt für bestimmte Krankheiten einen Ausschluss. Der Grundgedanke für diese Entscheidungen ist der Risikoausgleich. Als einfaches Beispiel möchte folgendes erzählen: Stellen Sie sich vor 10 Familien, jede besitzt ein Haus, treffen eine Vereinbarung. Falls ein Haus von einer Familie zerstört wird, helfen die anderen 9 Familien das Haus wieder aufzubauen. Wird nun immer wieder von einer Familie das Haus zerstört, gibt es keinen Risikoausgleich. Nun gibt es Versicherungen, welche strengere Kriterien haben. Ich kann Ihnen versprechen, dass ich Ihnen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Gruppe kommen, weiterhelfen werde, indem ich andere Versicherungen kontaktieren werde. Dies ist auch schon passiert und ich glaube, dass jene BÖB-Mitglieder mir dankbar waren, welche mit meiner Hilfe versichert wurden. Manchmal, wenn die gesundheitlich Beeinträchtigung zu groß ist, kann man keinen Versicherer finden. Zum Abschluss sehen Sie noch einen Überblick mit Berechnungsbeispielen. Wenn Sie Fragen haben oder eine individuelle Berechnung wünschen, können Sie mir gerne schreiben oder mich anrufen. PRÄMIENBEISPIELE: Frau/Mann, Beruf: selbständiger Buchhalter Karenz- Leistung pro d 50 d 100 d 150 d 200 tage Tag 7 Tage bis 30 Jahre bis 45 Jahre bis 60 Jahre bis 30 Jahre Tage 31 bis 45Jahre bis 60 Jahre bis 30 Jahre Tage 31 bis 45 Jahre bis 60 Jahre bis 30 Jahre Tage 31 bis 45 Jahre bis 60 Jahre Andreas Fiala Versicherungsmakler und Vermögensberater Gartengasse 14, 2100 Leobendorf Tel. 0676/ Fax 02262/

12 12 Buchhaltung Bilanz Steuern Der Arbeitnehmer-PKW: ein Dienstreiserisiko Anhand des folgenden Praxisfalls wollen wir Ihnen einerseits die Schadens-Risiken aufzeigen, die mit dem Einsatz von Arbeitnehmer-PKWs (AN-PKW) für betriebliche Fahrten verbunden sind und andererseits Tipps zur Minimierung dieser Risiken geben. Der uns geschilderte Sachverhalt Der Buchhalter Franz X. eines kleinen Handelsbetriebes (Sitz in Wiener Neustadt) soll auf Weisung seines Chefs zum Steuerberater (Sitz in Wien) fahren, um dort bei der Fertigstellung der Halbjahresbilanz mitzuhelfen. Trotz der günstigen Zugsverbindung benutzt Franz X ein bekennender Öffi-Verweigerer seinen eigenen PKW für die Fahrt zum Steuerberater. Während der Fahrt läutet sein Handy er greift danach, um zu sehen, wer anruft und schon ist es passiert: er fährt auf den bremsenden Vordermann auf. Schaden am AN-PKW: EUR 3.500,00. Folgeschaden: Der Arbeitnehmer (AN) rutscht in den Malus (= höhere Haftpflichtversicherungsprämie) Ing. Mag. Ernst Patka Geschäftsführer der Steuer und Service Steuerberatungs GmbH ernst.patka@steuer-service.at Die zu klärenden Fragen sind: Ist der Arbeitgeber (AG) verpflichtet, den Schaden am AN-PKW zu bezahlen? Bezahlt der AG verpflichtend oder freiwillig den Schaden, wie sieht die Gehaltsabrechnung hiefür aus? Kann sich der AG gegen Risiken dieser Art schützen? Die Rechtslage Die Haftung des Arbeitgebers Der AG haftet nach der Rechtsprechung zu 1014 ABGB dann für Schäden am AN-PKW, wenn die betriebliche Fahrt vom AG erbeten oder angeordnet war, oder die Erfüllung der dem AN aufgetragenen Aufgabe ohne Verwendung seines eigenen PKW ein Firmen PKW wurde ihm nicht zur Verfügung gestellt defacto oder wirtschaftlich sinnvollerweise nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Keine Haftung des AG ist hingegen bei einer Bequemlichkeitsfahrt gegeben, bei der die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel problemlos möglich gewesen wäre, der AN dies aber aus Prinzip ( Öffi-Verweigerer ) ablehnt. Verringert ein Mitverschulden des AN die Höhe des Schadenersatzes? Trägt der AN ein Verschulden an der Beschädigung seines PKW, so sind die Grundsätze des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes (DNHG) zur Feststellung der Schadensvergütungshöhe anzuwenden. Verschuldensgrad Leichte Fahrlässigkeit Grobe Fahrlässigkeit Vorsatz voll zu ersetzen. zum überwiegenden Teil zu ersetzen (der Richter kann den Schadensbetrag des AN auch mit Null festsetzen). zum Teil ersetzen (bei grober Fahrlässigkeit muss der AN immer einen Teil des Schadens tragen). nicht zu ersetzen. Nach der Rechtsprechung kann der Griff zum Handy (keine Freisprucheinrichtung), wenn keine weiteren Gefahrenmomente, wie bspw überhöhte Geschwindigkeit hinzutreten, als leichte Fahrlässigkeit gewertet werden (ARD 5365/14/2002). Da im konkreten Fall Herr Franz X, der

13 Buchhaltung Bilanz Steuern 13 Auto-Freak, mit einigen Buchhaltungsordnern unterwegs ist, ist es im nachhinein sehr schwierig festzustellen, ob eine betrieblich erforderliche oder eine Bequemlichkeitsfahrt vorgelegen hat. Der AG und Franz X einigen sich auf einen Schadenersatzbetrag von EUR 3.000,00. Die Abrechnung in der Gehaltsverrechnung Ersetzt der AG Schäden am AN-PKW, so ist dieser Schadensersatz wie folgt abzurechnen: Lohnsteuer Sozialversicherung Der Lohnartenkasten Abrechnung einer Schadenersatzzahlung pflichtig; zu versteuern als normaler sonstiger Bezug nach 67 (1) EStG a) frei, wenn nur der nachgewiesene (Rechnung!) Schaden ersetzt wird. Wir empfehlen Ihnen Checkliste zur Schadensersatz-Risikominimierung (1) Erstellen Sie eine Reisekostenrichtlinie (RK-RiLi), in der ua geregelt wird, wann und wie Fahrten mit dem AN-PKW genehmigt werden. (2) Versicherungsschutz und Alternativen: Arbeitnehmer schließt Vollkaskoversicherung ab Arbeitgeber schließt Dienstfahrtenkasko ab (3) alternativ: Vereinbarung einer generellen Schadensabgeltung durch ein (nicht notwendigerweise zusätzliches) Kilometergeld DB, DZ, KommSt Abfertigungs- NEU-Beitrag b) pflichtig ist die den tatsächlichen Schaden überschreitende Vergütung an den AN bzw eine Schadensvergütung, wenn die Schadenshöhe nicht nachgewiesen wird. die Schadensvergütung dann, wenn der AG eine generelle Schadensabgeltung mit dem Kilometergeld vereinbart hat und nun trotzdem den Schaden (teilweise) vergütet. Quelle: E-MVB pflichtig Ist die Vergütung sv-frei, dann ist auch kein Abfertigungs-NEU-Betrag zu entrichten, ansonsten schon. (4) Vereinbarung einer AN-Mitwirkungspflicht, um den Ersatzanspruch des AG im Schadensfall gering zu halten. Erläuterungen zur Checkliste: zu: Genehmigung einer Fahrt mit dem AN-PKW Wenn der AG auf Wunsch des AN die Verwendung des AN-PKW genehmigt, ohne dass dies unbedingt erforderlich wäre die Reise wäre auch mit öffentliche Verkehrsmittel durchführbar dann sollte der AG in einer Vereinbarung festhalten, dass die Bewilligung auf Wunsch des AN erteilt keinen dienstlichen Auftrag darstellt, weshalb eine Schadenshaftung für diese Bequemlichkeitsfahrt ausgeschlossen ist. zu: Versicherungsschutz a) Wird der AN angehalten, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen und übernimmt der AG die Bezahlung der Vollkaskoprämie, dann liegt ein abgabenpflichtiger Sachbezug vor. Franz X kann da lediglich ein leicht fahrlässiges Mitverschulden vorliegt seinen PKW-Schaden als Werbungskosten im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. b) Bei der Dienstfahrtenkasko schließt der AG eine Vollkaskoversicherung für betriebliche Fahrten von AN- PKWs ab. Die Prämie ist eine Betriebsausgabe und führt da ausschließlich betriebliche Fahrten versichert sind zu keinem Sachbezug.

14 14 Buchhaltung Bilanz Steuern zu: Vereinbarung einer Schadensabgeltung Das bezahlte Kilometergeld deckt grundsätzlich nur die mit der Benützung des PKW entstandenen Kosten ab. Sieht der anzuwendende Kollektivvertrag (KV) keine Einschränkung vor und ist der Ist-Bezug des AN deutlich höher als der KV-Mindestgehalt, kann eine Schadensabgeltung durch eine ausdrückliche Vereinbarung, wonach sich das gewährte Kilometergeld von EUR 0,36 je km aus einer Benutzungsabgeltungs- und einer Schadensabgeltungskomponente zusammensetzt, vereinbart werden. Bei Herrn Franz X böte sich künftig diese Variante an, da er als selbständiger Buchhalter (Beschäftigungsgruppe 4 des allgemeinen Groß- und Kleinhandels; im 11. Berufsjahr) EUR 2.950,00 pm deutlich über KV verdient (KV Mindestbezug: 1.794,00 pm). Abonnentenservice Schreiben Sie ein an: office@steuer-service.at... und wir senden Ihnen einen Textvorschlag zu den in der Checkliste empfohlenen Vereinbarungen 3 (Schadensabgeltungsvereinbarung) und/oder 4 (Schadensminimierungs-Mitwirkungspflicht) zu. Sie sind noch kein Abonnent? Faxen Sie Ihre Abo-Bestellung und schon können Sie das Abonnentenservice nutzen. Ein PV Praxis Abo lohnt in jedem Fall, da Sie nicht nur aktuelle und praxisbezogene Infos zu Gesetzen, Erlässen und neuer Rechtsprechung, sondern darüber hinaus auch Fälle aus der Beratungspraxis erhalten, die Ihnen die Möglichkeit bieten, von den Erfahrungen, die andere mit diesem Thema bereits gemacht haben, zu profitieren. Dieser Artikel ist dem September - Heft der Zeitschrift: Personalverrechnung für die Praxis (erscheint im Lexis- Nexis Verlag) entnommen. Ab 2006 gibt es einige Verbesserungen bei dieser Zeitschrift, und zwar Ein junges Expertenteam, das mit beiden Beinen in der Praxis und nicht nur im Vortragssaal steht Noch mehr Praxisnähe Beispiele und Fälle aus dem echten Leben Neue Rubriken Konkret werden Sie ab Jänner Antworten auf Ihre Fragen in folgenden Rubriken erhalten: g Ein Fall aus der Praxis diese Rubrik haben wir Ihnen in den Sonderheften schon vorgestellt g Erfolgreich durch die Lohnsteuer-Prüfung Tipps und Checklisten, damit Sie erfolgreich durch die Lohnsteuerprüfung kommen g Wilhelm Kurzböck informiert regelmäßige Infos über branchenspezifische Neuerungen g Das große PV-Praxis Special umfangreiche Praxisinfos zu einem bestimmten Thema g PV-Praxis ABC Musterformulierungen und Handlungsanleitungen für Ihren Personalverrechnungs-Alltag Durch die Kooperation mit Wilhelm Kurzböck profitieren Sie von einem besonderen Angebot: Nutzen Sie als Abonnent von Personalverrechnung für die Praxis ab Jänner für 3 Monate die neue Online Zeitschrift WIKU Personal Aktuell von Wilhelm Kurzböck gratis oder wenn Sie noch kein PV Praxis Abonnent sind das günstige Kombiangebot. Mehr Infos und Hinweise zu den Neuerungen und auch die Möglichkeit g ein Probeheft anzufordern g ein günstiges Kennenlern-Abo zu erhalten finden Sie unter der Internetadresse: Sie haben dieses Journal bei Freunden entdeckt und wollen es abonnieren? Kein Problem! 50 Euro und ein an boeb@chello.at genügen. Sicherheitshalber auch mit Ihren Telefonnummern für Rückfragen. BUNDESVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN Zeitschrift für die geprüfen Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter in der Wirtschaft Österreichs INFO: boeb@chello.at

15 Buchhaltung Bilanz Steuern 15 Strenge Rechnung gute Freunde betragsrechnung und genauso für die Abrechnung per Gutschrift. Mag. Eva Pernt Der Spruch strenge Rechnung gute Freunde gilt auch im Verhältnis zum Finanzamt, denn dieses prüft die Rechnung nach strengen Kriterien und gewährt dafür den Vorsteuerabzug. Worauf Sie achten sollten, erfahren Sie im folgenden Beitrag. Hilfreich in der Praxis mag auch die anschließende Checkliste sein, die Sie gerne als Datei von mir via bekommen können. Bestellung an Muss eigentlich eine Rechnung ausgestellt werden? Zu beachten ist, dass seit 2004 eine Verpflichtung zur Rechnungsausstellung zwischen Unternehmern gilt. Bei Umsätzen im B2C-Bereich (Endkonsumenten) ist eine Rechnung nur auf Verlangen auszufolgen. Für welche Rechnungen gelten diese Kriterien? Für so genannte Kleinbetragsrechungen, das sind solche unter 3 150,, bestehen gewisse Erleichterungen. So wäre es wirklich unzumutbar, wenn an der Libro-Kassa die Kassierin auch noch den Namen des Empfängers eintippen müsste oder die Kunden bekommen auch alle einen Balkencode. Die Idee ist nicht ganz abwegig, da im BMF eine Unternehmercard überlegt wurde, die dazu dienen sollte, den Vorsteuerbetrug einzudämmen. Vertreter der Kammer der Wirtschaftstreuhänder konnten fürs erste dahingehend überzeugen, dass dies kein taugliches Mittel zur Eindämmung des Vorsteuerbetruges sein kann. Hartnäckig wird jedoch daran festgehalten, wie an der Verpflichtung zur Angabe der UID-Nummer des Empfängers ab unschwer zu erkennen ist. Allerdings muss die UID bis auf das gängige Format ATU nicht überprüft werden. Es ist nicht leicht, eine korrekte Rechnung zu erstellen. Aber es zahlt sich aus, einige Mühe auf die Ausstellung einer formal korrekten Rechnung zu verwenden. Mängel oder Fehler dabei sind ein k.o.-kriterium für den so begehrten Vorsteuerabzug. Schließlich will niemand dem Finanzminister etwas schenken. Die aufgelisteten Kriterien gelten sowohl für die Normalrechnung als auch etwas eingeschränkt für die Klein- Normal- Kleinbetrags- Inhalt rechnung rechnung 1. Name und Anschrift des Lieferanten ja ja 1a UID-Nummer des Lieferanten(seit 2003) ja ja 2. Name und Anschrift des Empfängers Ja ja 2a UID-Nummer des Empfängers bei über ,- (ab ) nicht zutreffend 3. Menge und Bezeichnung des Gegenstandes bzw der Leistung ja ja 4. Tag der Lieferung bzw Leistungszeitraum ja ja 5. Entgelt Es genügt Bruttobetrag 5a. und anzuwendender Steuersatz bzw Hinweis auf Steuerbefreiung ja und %-Satz der enthaltenen USt 6. den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag ja nein 7. Ausstellungsdatum der Rechnung (ab 2003) ja ja 8. fortlaufende Rechnungsnummer (ab 2003) ja nein

16 16 Buchhaltung Bilanz Steuern Rechnungsmerkmale 1 (für Rechnungen ab 3 150, 2 ) 1 Gem 11 UStG 1994 in der jeweils geltenden Fassung. 2 Diese Bestimmungen gelten auch für Anzahlungsrechnungen und Gutschriften, nicht jedoch für Kleinbetragsrechnungen (bis 3 150, ), Fahrausweise und Belege im Reisegepäckverkehr. 3 VwGH , 96/15/ Abs 4 UStG.

17 Buchhaltung Bilanz Steuern 17 5 eingeführt mit dem Wachstums- und Beschäftigungsgesetz, BGBl II 2005/92. 6 Vlg Rz 1511 UstRl izm Rz 1522.

18 18 Buchhaltung Bilanz Steuern Checkliste zum Jahresende MMag. Dr. Klaus Hilber WT-Kanzlei sowie Versandbuchhandlung Dr. Klaus Hilber, Rauschgraben 14, 6162 Mutters, Tel: Homepage: Alle Jahre wieder kommt nicht nur das Christkind, sondern auch der unfreundliche 32. Dezember. An diesem Tag ist bekanntermaßen einiges zu spät. Die nachstehende Übersicht zu steuerlichen Themen des Jahreswechsels erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Das ist in Anbetracht der Vielfalt des Steuer- und Sozialversicherungsrechtes auch gar nicht möglich. Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie Haben Sie ohnedies vor, Ihre Mitarbeiter zu schulen und lässt es die vorweihnachtliche Zeitknappheit auch zu, dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten steuerliche Begünstigungen in Anspruch zu nehmen: Wer sich einer vom Arbeitgeber verschiedenen Aus- und Fortbildungseinrichtung bedient kann seit einiger Zeit wahlweise von den Aufwendungen einen gewinnmindernden Freibetrag von 20 % geltend machen oder eine Gutschrift in Höhe von 6 % am Abgabenkonto als Bildungsprämie lukrieren. Grundlage für die Berechnung sind jeweils Aufwendungen (Ausgaben), die unmittelbar Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen betreffen und die im betrieblichen Interesse für Arbeitnehmer getätigt werden. Seminarbesuche lohnen sich daher! Hinweis für größere Betriebe: Seit 2003 gibt es auch eine Begünstigung für rein innerbetriebliche Aus- und Fortbildungseinrichtungen und zwar in Form eines Freibetrages in Höhe von 20 %. Der Gesetzgeber versteht darunter Einrichtungen, die einem Teilbetrieb vergleichbar sind und die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Dritten gegenüber nicht anbieten, sondern vielmehr nur die eigenen Arbeitnehmer schulen. Der Makel ist allerdings, dass der Freibetrag (20 %) nur bis zur Höhe von 2.000, der begünstigten Aufwendungen je Kalendertag geltend gemacht werden kann. Achtung bei solchen innerbetrieblichen Aus- und Fortbildungsausgaben ist keine Bildungsprämie vorgesehen! Hochwasser 2005 in Österreich Anlässlich der heurigen Hochwasserkatastrophe in Österreich wurde die Möglichkeit einer vorzeitigen Abschreibung für die Ersatzbeschaffung zerstörter oder beschädigter Wirtschaftsgüter eingeführt. Statt der vorzeitige Abschreibung kann eine Art katastrophenbedingte Investitionsprämie vom Fiskus verlangt werden, was vor allem für Betriebe mit Verlusten interessant ist. Subventionen kürzen die Abschreibungsbemessungsgrundlage und die Förderung gilt nur für funktionsgleiche Ersatzbeschaffungen. Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne Für natürliche Personen, welche den Gewinn durch Bilanzierung (nicht Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Pauschalierung) ermitteln und Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder Gewerbebetrieb erzielen, gibt es seit 2004 die Möglichkeit, nicht entnommene Gewinne (max , pa) nur mit dem halben durchschnittlichen Steuersatz zu versteuern. Sinkt der Stand des Eigenkapitals dann innerhalb von 7 Jahren durch Privatentnahmen herab, kommt es zur Nachversteuerung. Achten Sie auf die getätigten Privatentnahmen! Geringwertige Wirtschaftsgüter Angeschaffte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu Nettoanschaffungskosten von 400, können als sofortiger Aufwand noch heuer zur Gänze gewinnmindernd geltend gemacht werden. Größere Anschaffungen vor Jahresende bringen immerhin noch die sog. Halbjahres- Abschreibung. Abzugsfähige Spenden Grundsätzlich können Spenden nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Ausnahmen gibt es nur im beschränkten Ausmaß und die sind im Gesetz mehr oder weniger genau vorgegeben. So können etwa Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen zur Durchführung von Forschungsaufgaben oder der Erwachsenenbildung dienenden wissenschaftlichen oder künstlerischen Lehraufgaben bis zu 10 % des Vorjahresgewinnes abgesetzt werden. Allerdings ist der Kreis solcher betriebsausgabenvermittelnden Empfänger begrenzt. Dazu gehören zum Beispiel

19 Buchhaltung Bilanz Steuern 19 Universitätsinstitute oder gemeinnützige Vereine, wobei letztere Ihnen einen entsprechenden Bescheid der Finanzbehörde vorlegen müssen. Seit kurzem gehören dazu auch private Museen von gesamtösterreichischer Bedeutung und Dachverbände, deren ausschließlich gemeinnütziger Zweck die Förderung des Behindertensportes ist. Absetzbar sind außerdem Spenden (Geld- und Sachspenden) von Unternehmern im Rahmen einer Naturkatastrophenhilfe, vorausgesetzt der edle Spender nutzt seine Großzügigkeit für Werbezwecke (ein Hinweis zb auf der eigenen Homepage genügt). Ein Lehrling muss her! Die Lehrlingsausbildungsprämie von jährlich 1.000, steht unabhängig von der Gewinnermittlung (somit auch bei Pauschalierung) für jeden Lehrling zu, der im Wirtschaftsjahr der Veranlagung in einem aufrechten Lehrverhältnis steht. Die Lehrlingsausbildungsprämie ist keine steuerpflichtige Betriebseinnahme und führt zu keiner Aufwandskürzung. Prüfen Sie, ob ein Lehrling nicht doch nützlich sein könnte und begründen Sie noch vor dem das Lehrverhältnis. Aufbewahrungspflicht Für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftsunterlagen endet die siebenjährige steuerliche Aufbewahrungspflicht für das Jahr Dabei sind allerdings einige Feinheiten zu beachten: Für Unterlagen, die Grundstücke betreffen gilt eine zwölfjährige Aufbewahrungsdauer! Ist ein Abgabenberufungsverfahren oder ein anderes behördliches oder gerichtliches Verfahren (Parteistellung) anhängig, müssen diese Unterlagen bis auf weiteres noch aufbewahrt werden. Überhaupt sollten ohne (Raum)Not betriebliche Unterlagen nicht leichtfertig zu den Klängen des Neujahrskonzertes abgefackelt werden, da auch altes Material in einem zivilrechtlichen Prozess zur Beweisführung dienlich sein kann. Wertpapierdeckung Für den Fall, dass mit steuerlicher Wirkung eine Abfertigungsrückstellung im Vorjahr gebildet wurde, ist auf die entsprechende Wertpapierdeckung zum Jahresende zu achten. Die am erforderliche Wertpapierdeckung von 20 % dieser Rückstellungsbeträge bemisst sich am jeweiligen Rückstellungsstand zum , sofern das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Sollten Mitarbeiter im Jahr 2005 ausgeschieden sein, kann der maßgebliche Rückstellungsstand entsprechend angepasst werden. Und nachdem die Wertpapierdeckung laufend um 10 % abgesenkt wird (also zum nur mehr 10 % der Vorjahresrückstellung), kann an sich die Anpassung auf den künftig niedrigeren Wert schon jetzt berücksichtigt werden verlangt die Berechnung zum an sich eine Aufstockung des Depots, darf ein Zukauf von Wertpapieren unterbleiben, sofern der Wertpapierbestand zum erlaubterweise vermindert werden dürfte. Hinsichtlich allfälliger Pensionsrückstellungen hat sich nichts geändert. Die notwendige Wertpapierdeckung beträgt unverändert 50 % der zum dotierten Rückstellung. Andere Rückstellungen im Bereich des so genannten Sozialkapitals wie Jubiläumsgeldrückstellungen (steuerlich nur für Dienstnehmerjubiläen zulässig) oder Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube waren nie und sind nicht mit einer Wertpapierdeckung verknüpft. Zu- und Abflussprinzip Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner ist wesentlich, dass Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Einnahme oder Ausgabe tatsächlich vor Jahresende zu einem Zu- oder Abfluss geführt hat. Nur regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Ende des Jahres (bis zu 15 Tage) zu- oder abfließen, sind dem aktuellen Jahr zuzurechnen. Vorauszahlungen sind allerdings nur für das laufende und das Folgejahr möglich, ansonsten erfolgt eine genaue Abgrenzung. Eine freiwillige vorgezogene Vorauszahlung der GSVG-Beiträge des kommenden Jahres oder heuer noch durchgeführte Instandhaltungsarbeiten (zb Malerarbeiten) könnten zb ihren heurigen Gewinn noch schmälern. Das Zu- und Abflussprinzip gilt übrigens auch für Sonderausgaben (daher die Kirchensteuer noch heuer bezahlen) und außergewöhnliche Belastungen. Weihnachtsgeschenke und -feiern Der so genannte geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (wie zum Beispiel Betriebsausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Betriebsfeiern) und die dabei empfangenen üblichen Sachzuwendungen sind von der Lohnsteuer, der Sozialversicherung und den Lohnnebenabgaben bis zu einem Betrag von höchstens 365, jährlich und je Mitarbeiter befreit. Jährlich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sämtliche Veranstaltungen eines Jahres zusammenzurechnen sind. Wer mit seinen Mitarbeitern einen kostenintensiven Betriebsausflug im Sommer genossen hat, sollte wissen, dass der geldwerte Vorteil aus der Weihnachtsfeier dann steuerpflichtiger Arbeitslohn ist,

20 20 Buchhaltung Bilanz Steuern soweit der Betrag von insgesamt 365, überschritten wird. Für empfangene Sachzuwendungen können je Mitarbeiter zusätzlich 186, jährlich steuerfrei bleiben. Bargeschenke sind grundsätzlich steuerpflichtig, außer es handelt sich um Goldmünzen, wenn der Goldwert im Vordergrund steht (bis 186, ) oder um Geldzuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden (sachbezogen, daher ohne Betragsgrenze). Lagerbestand ermitteln (sog Inventur)! Alle Unternehmer, die ihren Gewinn im Rahmen einer Bilanz ermitteln, müssen zum Bilanzstichtag die Menge an Vorräten im Rahmen einer Inventur feststellen daher zählen nicht vergessen. Das gleiche Schicksal ereilt all jene, die ab 2006 von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf die Bilanzierung überwechseln! Weihnachtsgeschenke an Kunden zu Werbezwecken Seit wurde das Umsatzsteuergesetz (kurz: UStG) dahingehend geändert, dass eine unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstandes einer Privatentnahme gleichgestellt wird. Nach dieser neuen Gesetzeslage liegt zb ein USt-pflichtiger Vorgang vor, wenn ein Unternehmer seinen Kunden ein Weihnachtsgeschenk überlässt obwohl der betriebliche Zweck der Werbung eindeutig im Vordergrund steht, tut man umsatzsteuerlich so, als ob es sich um eine Privatentnahme handeln würde. Ausgenommen von dieser USt-Pflicht sind lediglich Geschenke von geringem Wert. (Das Ministerium hat dies so ausgelegt, dass man einem Kunden nur bis zu 50, jährlich zuwenden darf, um unter diese Toleranzgrenze zu fallen.) Buchführungsgrenzen überschritten? Sie haben bisher Ihren Gewinn durch eine Einnahmen- Ausgaben-Rechnung ermittelt? Wenn ja, sollten Sie prüfen, ob diese Art der Gewinnermittlung auch weiterhin für Sie möglich ist: Übersteigt der Jahresumsatz bei Gewerbebetrieben in zwei Jahren hintereinander den Wert von , (bei Lebensmitteleinzelhändlern und Gemischtwarenhändlern , ), sollten Sie noch vor dem Jahresende mit Ihrem Steuerberater Kontakt aufnehmen. USt: Kleinunternehmergrenze überschritten? Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist ein Unternehmer, dessen Umsätze pro Jahr , nicht übersteigen dabei muss auch der umsatzsteuerliche Eigenverbrauch in diese Umsatzgrenze eingerechnet werden. Derartige Kleinunternehmer sind mit ihren Umsätzen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, haben im Gegenzug aber auch kein Recht auf Vorsteuerabzug. Das Gesetz kennt eine Toleranzgrenze: Bei einem einmaligen Überschreiten des Grenzbetrages innerhalb von fünf Jahren um bis zu 15 % liegt demnach weiterhin ein Kleinunternehmer vor. Wird die Umsatzgrenze gegen Jahresende hin überschritten, dann ist die Umsatzsteuerpflicht die Folge und der Unternehmer muss die Mehrwertsteuer für alle Umsätze in diesem Jahr nachträglich entrichten andererseits steht natürlich der Vorsteuerabzug zu, wenn alle diesbezüglichen Voraussetzungen erfüllt werden (Rechnungen vorliegen). Einnahmen-Ausgaben-Rechner können das Überschreiten bzw Nicht-Überschreiten dieser Umsatzgrenze wegen des geltenden Zufluss-Prinzips (siehe oben) beeinflussen.

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