Kurzfassung Bußgeldkatalog

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kurzfassung Bußgeldkatalog"

Transkript

1 Kurzfassung katalog Mautspezifische Tatbestände [Für Verstöße vor dem gelten die früheren inhaltsgleichen Bestimmungen des Autobahnmautgesetzes (ABMG) fort.] Abs. 1 Nr. 1 BFStrMG - Nicht- oder Falschentrichten der Maut a) Nichtzahlen der Maut b) Falschzahlen der Maut falsche Achszahl falsche Emissionsklasse c) sonstige Mautverstöße - automatische Einbuchung (OBU) - manuelle Einbuchung Zeitfensterverstoß Abweichung von der gebuchten Strecke Verwechseln von Start- und Zielpunkt Kennzeichenfehler Abs. 1 Nr. 2 BFStrMG - Nichtbefolgen einer Anordnung Abs. 1 Nr. 3 BFStrMG - Nichtmitführen oder nicht bzw. nicht rechtzeitiges Aushändigen des Beleges oder Nachweises Nr. 5 BFStrMG - Anordnen oder Zulassen, dass der Beleg bzw. Nachweis nicht mitgeführt oder nicht ausgehändigt wird Abs. 1 Nr. 4 BFStrMG Verletzen der Auskunftspflicht Die in den folgenden Tabellen aufgeführten sätze beziehen sich auf vorsätzliche Handlungen. Bei Fahrlässigkeit reduziert sich der Betrag um 50%. bei geringer Mautdifferenz Seite 1 von 5

2 Kurzfassung katalog 1. Verstoß gegen die Nicht- oder nicht rechtzeitige Mautentrichtung nach 10 Abs. 1 Nr. 1 Nicht- oder Falschzahlen der Maut a. Nichtzahlen der Maut 400,00 Euro b. Falschzahlen der Maut falsche Achszahl bei geringer Mautdifferenz Seite 2 von 5

3 Kurzfassung katalog falsche Emissionsklasse - automatische Einbuchung (OBU) bzw. verantwortliche Person (Disponent etc.) - manuelle Einbuchung c. sonstige Mautverstöße Zeitfensterverstoß Verwarnung ohne bei geringer Mautdifferenz Seite 3 von 5

4 Kurzfassung katalog Abweichung von der gebuchten Strecke Verwechseln von Start- und Zielpunkt Kennzeichenfehler bei geringer Mautdifferenz Seite 4 von 5

5 Kurzfassung katalog 2. Verstoß gegen das Nichtbefolgen einer vollziehbaren Anordnung nach 10 Abs. 1 Nr. 2 Fahrzeugführer; Disponent etc. bei Beteiligung nach 14 OWiG bei Beteiligung nach 14 OWiG 250 Euro 250 Euro 3. Verstoß gegen das - Nichtmitführen des Beleges oder Nachweises oder nicht rechtzeitige Aushändigen des Beleges oder Nachweises nach 10 Abs. 1 Nr. 3 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) - Verstoß gegen das Anordnen oder Zulassen, dass der Beleg oder Nachweis nicht mitgeführt oder nicht ausgehändigt wird nach 10 Abs. 1 Nr. 5 Fahrzeugführer; Disponent etc. bei Beteiligung nach 14 OWiG bei Beteiligung nach 14 OWiG 50 Euro 150 Euro 4. Verstoß gegen die nicht, nicht richtige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Erteilung einer Auskunft nach 10 Abs. 1 Nr. 4 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) * Fahrzeugführer soweit Überprüfung wesentlich erschwert wurde - Fahrzeugführer soweit Überprüfung nicht wesentlich erschwert wurde 100 Euro 25 Euro bei geringer Mautdifferenz Seite 5 von 5

Buß- und Verwarnungsgeldkatalog für Zuwiderhandlungen gegen das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)

Buß- und Verwarnungsgeldkatalog für Zuwiderhandlungen gegen das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) Köln, im Dezember 2018 Anschrift Internet Werderstraße 34, 50672 Köln www.bag.bund.de Buß- und Verwarnungsgeldkatalog für Zuwiderhandlungen gegen das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) - 2 - Allgemeiner

Mehr

Neue Ausgabe Bußgeld-Guide Lkw/Bus. Punkte, Fahrverbote und Geldbußen für Berufskraftfahrer im Straßenverkehr

Neue Ausgabe Bußgeld-Guide Lkw/Bus. Punkte, Fahrverbote und Geldbußen für Berufskraftfahrer im Straßenverkehr Neue Ausgabe 2015 Bußgeld-Guide Lkw/Bus Punkte, Fahrverbote und Geldbußen für Berufskraftfahrer im Straßenverkehr Verlag Heinrich Vogel, in der Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Str. 30, 81549

Mehr

Verordnung zur Erhebung, zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung und zur Erstattung der Maut (LKW-Maut-Verordnung - LKW-MautV)

Verordnung zur Erhebung, zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung und zur Erstattung der Maut (LKW-Maut-Verordnung - LKW-MautV) Verordnung zur Erhebung, zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung und zur Erstattung der Maut (LKW-Maut-Verordnung - LKW-MautV) "LKW-Maut-Verordnung vom 24. Juni 2003 (BGBl. I S. 1003), die durch Artikel

Mehr

Kreisverwaltungsreferat

Kreisverwaltungsreferat Telefon: 0 233-39974 Telefax: 0 233-39977 Kreisverwaltungsreferat Seite 1 von 5 Hauptabteilung III Straßenverkehr Verkehrsmanagement Strategische Konzepte und Grundsatzangelegenheiten KVR-III/111 Lkw-Durchfahrtsverbot

Mehr

Industrie- und Handelskammer

Industrie- und Handelskammer Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, 09. Mai 2018 Maut ab 7,5 t Ausweitung auf Bundesstraßen Was ändert sich bei der deutschen Maut? - Mautausweitung und Mautabrechnung - Technik: Wie wird kontrolliert?

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2 juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: LKW-MautV Ausfertigungsdatum: 24.06.2003 Gültig ab: 01.07.2003 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2

Mehr

Lkw-Maut in Deutschland Stand: Januar 2005

Lkw-Maut in Deutschland Stand: Januar 2005 Lkw-Maut in Deutschland Stand: Januar 2005 10 Fragen und Antworten zur streckenbezogenen Schwerverkehrsabgabe Mit dem Autobahnmautgesetz (ABMG) vom 05.04.2002 wurde in der Bundesrepublik Deutschland zum

Mehr

DIE AUSWEITUNG DER LKW-MAUT AUF ALLE BUNDESSTRASSEN AB 1. JULI 2018

DIE AUSWEITUNG DER LKW-MAUT AUF ALLE BUNDESSTRASSEN AB 1. JULI 2018 DIE AUSWEITUNG DER LKW-MAUT AUF ALLE BUNDESSTRASSEN AB 1. JULI 2018 SYSTEM-ANFORDERUNGEN Der Auftraggeber stellt hohe Anforderungen an das Lkw-Mautsystem Anforderungen Festgelegtes Streckennetz erkennen

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2018, 1156 FNA: FNA

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2018, 1156 FNA: FNA juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: Lkw-MautV Ausfertigungsdatum: 25.06.2018 Gültig ab: 18.07.2018 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2018, 1156 FNA: FNA 9290-16-6

Mehr

Buß- und Verwarnungsgeldkatalog

Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Buß- und katalog Sozialvorschriften im Straßenverkehr VO (EWG) 1. Anforderungen an das Fahrpersonal Lenken eines Fahrzeugs bzw. Beschäftigen eines Fahrers, Beifahrers oder Schaffners vor Erreichen des

Mehr

Fragen und Antworten zur Lkw-Maut. Inhalt. Stand: 31. März 2017

Fragen und Antworten zur Lkw-Maut. Inhalt. Stand: 31. März 2017 Stand: 31. März 2017 Fragen und Antworten zur Lkw-Maut Inhalt 1. Für welche Straßen muss Maut entrichtet werden?... 1 2. Welche Fahrzeuge sind mautpflichtig?... 2 3. Welche Fahrzeuge sind von der Mautpflicht

Mehr

Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen

Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen E Service juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen Datum: 5. April 2002 Fundstelle:

Mehr

Bußgeldvorschriften. Gesetzestext 63

Bußgeldvorschriften. Gesetzestext 63 Gesetzestext 63 63 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 57 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 3. Dezember 2009. in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 3. Dezember 2009. in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 89/09 BESCHLUSS vom 3. Dezember 2009 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 287 Abs. 1, 290 Abs. 1 Nr. 3, 5, 6 Nach

Mehr

Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines s wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ( BKatV) Vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033) Zuletzt

Mehr

LKW-Maut in Deutschland Änderungen 2015

LKW-Maut in Deutschland Änderungen 2015 Stand: Mai 2017 LKW-Maut in Deutschland Änderungen 2015 In Deutschland ist seit dem 01.01.2005 grundsätzlich bei der Benutzung von Autobahnen sowie von einigen Bundesstraßen eine streckenbezogenen Benutzungsgebühr

Mehr

In allen Fällen sind die Grundsätze des 17 Abs. 3 und 4 OWiG zu beachten.

In allen Fällen sind die Grundsätze des 17 Abs. 3 und 4 OWiG zu beachten. Bußgeldkatalog Landkreis Güstrow zum Jugendschutzgesetz (JuSchG) vom 23. Juli 2002 (BGBl. I 2002, S. 2730), das nach Ratifizierung des Staatsvertrages der Länder am 01. April 2003 in Kraft getreten ist

Mehr

Bundesfernstraßenmaut Auswirkungen auf Handwerksbetriebe

Bundesfernstraßenmaut Auswirkungen auf Handwerksbetriebe Bundesfernstraßenmaut Auswirkungen auf Handwerksbetriebe Durch die Regelungen des 3. Gesetzes für Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes erfolgen 2015 zwei Ausdehnungen der Mautpflicht, die zahlreiche

Mehr

GGVSE/ADR 2007. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung

GGVSE/ADR 2007. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung GGVSE/ADR 2007 Tatbestände der GGVSE bzw. des ADR 2007 (Stand: Juni 2008) Häufig vorkommende Gefahrgutverstöße der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn 25 ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung

Mehr

Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren. DFN-Betriebstagung, Berlin, 16.

Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren. DFN-Betriebstagung, Berlin, 16. Der urheberrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber dem Access Provider Ass. iur. Johannes Franck Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren DFN-Betriebstagung,

Mehr

Bußgeldkatalog-Verordnung

Bußgeldkatalog-Verordnung Bußgeldkatalog-Verordnung Die Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1338), wird durch die Verordnung

Mehr

Einführung der Lkw-Maut in Deutschland. Das Autobahnmautgesetz und seine Verordnungen

Einführung der Lkw-Maut in Deutschland. Das Autobahnmautgesetz und seine Verordnungen Einführung der Lkw-Maut in Deutschland Das Autobahnmautgesetz und seine Verordnungen Vortrag auf der Tagung des Alcatel SEL Stiftungskollegs für Interdisziplinäre Verkehrsforschung an der Technischen Universität

Mehr

Information zur neuen

Information zur neuen Information zur neuen LKW-Maut Änderungen vorbehalten Stand: 30. Juni 2005 Inhaltsverzeichnis 1. GESETZLICHE GRUNDLAGEN... 3 1.1. GELTUNGSBEREICH DER NEUEN LKW-MAUT... 3 1.2. SIND FAHRZEUGE AUSGENOMMEN?

Mehr

Aktuelle Übersicht zur Mautpflicht (Stand: )

Aktuelle Übersicht zur Mautpflicht (Stand: ) Keine Maut für Land- und Forstwirte Die vielfältigen Bemühungen der grünen Verbände in den letzten Wochen waren erfolgreich! Bundesminister Andreas Scheuer hat einer Kulanzfrist zugestimmt, die vor allem

Mehr

Geregelt ist diese Materie in 31a StVZO.

Geregelt ist diese Materie in 31a StVZO. Fahrtenbuch Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches in der anwaltlichen Praxis stellt sich häufig die Frage, inwieweit die Verwaltungsgebühren nach einem OWi- Verstoß oder nach einem Strafrechtlich relevanten

Mehr

Von Wireless Communication zum Wireless Service Management. Dr. Johannes Springer Geschäftsführer Technik, Toll Collect GmbH 13.

Von Wireless Communication zum Wireless Service Management. Dr. Johannes Springer Geschäftsführer Technik, Toll Collect GmbH 13. Von Wireless Communication zum Wireless Service Management Dr. Johannes Springer Geschäftsführer Technik, Toll Collect GmbH 13. Oktober 2006 Das Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge* forderte ein

Mehr

Lof Zugmaschinen >40 km/bbh. JA, bei Ladungsfahrt. NEIN, bei Schlepper solo, Leerfahrt mit Anhän., Arbeitsgeräte

Lof Zugmaschinen >40 km/bbh. JA, bei Ladungsfahrt. NEIN, bei Schlepper solo, Leerfahrt mit Anhän., Arbeitsgeräte Keine Maut für Land- und Forstwirte Die vielfältigen Bemühungen der landwirtschaftlichen Verbände in den letzten Wochen waren erfolgreich! Bundesminister Andreas Scheuer hat einer Kulanzfrist zugestimmt,

Mehr

Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten U f

Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten U f en U f Protokoll 12-002683-PR08 Blendrahmen Metall Blendrahmen Metall Ansichtsbreite B in mm: 76.4 Blendrahmen Profilquerschnitt, Dicke in mm: 95 von en QM 339 Abschlüssen - Berechnung des en U f = 1,6

Mehr

BFStrMG. Ausfertigungsdatum: 12.07.2011. Vollzitat:

BFStrMG. Ausfertigungsdatum: 12.07.2011. Vollzitat: Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz - BFStrMG) BFStrMG Ausfertigungsdatum: 12.07.2011 Vollzitat:

Mehr

Aktuelle Übersicht zur Mautpflicht (Stand: )

Aktuelle Übersicht zur Mautpflicht (Stand: ) Maut - Kulanz für Land- und Forstwirte ab dem 01. Juli 2018 Die Bemühungen der landwirtschaftlichen Verbände und der LWK Niedersachsen in den letzten Wochen waren erfolgreich! Bundesminister Andreas Scheuer

Mehr

Stellungnahme des ZDS zu den Entwürfen. Mauthöheverordnung und LKW-Maut-Verordnung Stand 17. Januar 2003

Stellungnahme des ZDS zu den Entwürfen. Mauthöheverordnung und LKW-Maut-Verordnung Stand 17. Januar 2003 Stellungnahme des ZDS zu den Entwürfen Mauthöheverordnung und LKW-Maut-Verordnung Stand 17. Januar 2003 1. Die Einführung einer LKW-Maut in Deutschland als Insellösung im nationalen Alleingang wird zu

Mehr

A. Allgemeiner Teil. Anlage

A. Allgemeiner Teil. Anlage 528 Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 22 vom 4. Juni 2003 A. Allgemeiner Teil 1 Begriffsbestimmungen 1.1 Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die

Mehr

Vorfahrt mit der OBU

Vorfahrt mit der OBU Vorfahrt mit der OBU ALLE BUNDESSTRASSEN EIN BEWÄHRTER PARTNER Ab 1. Juli 2018 Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen. Maut komfortabel mit der OBU. Jetzt einbauen lassen. 2 INHALT DIE MAUTERWEITERUNG EIN BEWÄHRTER

Mehr

Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 -

Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 - DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 - Seite 2 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg Königstraße 10a

Mehr

Teil D Empfehlungen zur Festlegung von Bußgeldern bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz

Teil D Empfehlungen zur Festlegung von Bußgeldern bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz Teil D Empfehlungen zur Festlegung von Bußgeldern bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz Bekanntgegeben durch AMS vom 06.03.2007, Az. VI 5/7310/14/07; IMS vom 16.03.2007, Az. IC 5 6551 SIF 1 Bußgeldkatalog

Mehr

LKW-Maut in Deutschland

LKW-Maut in Deutschland LKW-Maut in Deutschland Informationen für Medien und Unternehmen (Stand: 01.07.2018) SVG - Wir bewegen Logistik Inhaltsverzeichnis 1. GESETZLICHE GRUNDLAGEN... 3 1.1. GELTUNGSBEREICH DER LKW-MAUT... 3

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH STAND Neue AEBs ab 01.04.2015: http://www.tennet.eu/de/ueber-tennet/einkaufspolitik.html Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH 1. Allgemeines

Mehr

Übersicht zur Maut ab 1. Januar Zugmaschine, Agrar-Lkw, Lkw, Sattelzug, lof Sattelzug. Lof Zugmaschinen bis 40 km/h bbh

Übersicht zur Maut ab 1. Januar Zugmaschine, Agrar-Lkw, Lkw, Sattelzug, lof Sattelzug. Lof Zugmaschinen bis 40 km/h bbh Maut und GüKG Neu Land- und Forstwirte sind befreit Seit dem 1. Januar 2019 ist das neue Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) in Kraft getreten und darin sind nun auch die Ausnahmen für die Land- und

Mehr

S a t z u n g. Zweitwohnungssteuer

S a t z u n g. Zweitwohnungssteuer S a t z u n g über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kall (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 1. Oktober 2001 - 2 - Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Informationen. zur. Lkw-Maut

Informationen. zur. Lkw-Maut Informationen zur Lkw-Maut Änderungen vorbehalten Inhaltsverzeichnis Informationen zur Lkw-Maut 1. GESETZLICHE GRUNDLAGEN... 3 1.1. GELTUNGSBEREICH DER NEUEN LKW-MAUT... 3 1.2. SIND FAHRZEUGE AUSGENOMMEN?...

Mehr

Compliance bei der WEA-Planung 24. Windenergietage Linstow

Compliance bei der WEA-Planung 24. Windenergietage Linstow Compliance bei der WEA-Planung 24. Windenergietage Linstow Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Übersicht 1. Einführung Compliance was heißt das? 2. Rechtliche Grundlagen 3. WEA-Planung Auf was ist zu achten? Rechtsanwalt

Mehr

Richtlinien des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter für die Berufsausübung

Richtlinien des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter für die Berufsausübung Richtlinien des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter für die Berufsausübung Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2. Werbung 3. Beziehungen zur Öffentlichkeit 4. Beziehungen zu

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015 Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015 Inhaltsverzeichnis 1. Gültigkeit der Bedingungen... 2 2. Allgemeine Pflichten

Mehr

Der Punktekatalog aus Flensburg:

Der Punktekatalog aus Flensburg: Der Punktekatalog aus Flensburg: Punktekatalog Flensburg - Wählen Sie links weitere Themen aus! Der Punktekatalog Flensburg gibt an, wie viele Punkte man für welches Vergehen erhält, wenn man die Regeln

Mehr

Übungsblatt 2 Höhere Mathematik I WS 2010/2011. Teil B

Übungsblatt 2 Höhere Mathematik I WS 2010/2011. Teil B Prof. Dr. Rudolf Stens Lehrstuhl A für Mathemati RWTH Aachen Aachen, den 0.11.10 Übungsblatt Höhere Mathemati I WS 010/011 Aufgabe B. Teil B Beweisen Sie mit Hilfe der vollständigen Indution: (a (b 1 n(n

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Erteilung von Verwarnungs- und Bußgeldern bei Zuwiderhandlungen gegen die Landesschifffahrtsverordnung

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Erteilung von Verwarnungs- und Bußgeldern bei Zuwiderhandlungen gegen die Landesschifffahrtsverordnung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Erteilung von Verwarnungs- und Bußgeldern bei Zuwiderhandlungen gegen die Landesschifffahrtsverordnung und die Landeshafenverordnung, Bußgeldkatalog - LSchiffV/LHafenV

Mehr

Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen (ABMNG)

Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen (ABMNG) Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen (ABMNG) Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen (ABMNG) vom 107.2011 BGBl, I S. 1378 ( Nr. 36);

Mehr

Bußgeldkatalog. im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung

Bußgeldkatalog. im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung katalog im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung Stand: September 2012 Der katalog wurde erarbeitet von einem Ad-hoc-Arbeitskreis unter Vorsitz des Landes Schleswig-Holstein und auf der

Mehr

LEITFADEN STORNIERUNG

LEITFADEN STORNIERUNG LEITFADEN STORNIERUNG An den Mautstellen-Terminals (MsT) und im Internet-Einbuchungssystem (IEBS) können Sie bereits gebuchte Fahrtstrecken stornieren. Dieser Leitfaden soll Sie bei der Stornierung unterstützen.

Mehr

Autobahnmautgesetz (ABMG) Bake DSRC. Einbaukapazität. Das ABC des Lkw-Mautsystems Januar 2005

Autobahnmautgesetz (ABMG) Bake DSRC. Einbaukapazität. Das ABC des Lkw-Mautsystems Januar 2005 Autobahnmautgesetz (ABMG) Anschlussstelle Das Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen vom 05.04.2002 begründet die Mautpflicht

Mehr

LKW-Maut in Deutschland Informationen für Medien und Unternehmen

LKW-Maut in Deutschland Informationen für Medien und Unternehmen LKW-Maut in Deutschland Informationen für Medien und Unternehmen SVG - Wir bewegen Logistik Inhaltsverzeichnis 1. GESETZLICHE GRUNDLAGEN... 3 1.1. GELTUNGSBEREICH DER LKW-MAUT... 3 1.2. WELCHE FAHRZEUGE

Mehr

ALLE BUNDESSTRASSEN EIN BEWÄHRTER PARTNER

ALLE BUNDESSTRASSEN EIN BEWÄHRTER PARTNER ALLE BUNDESSTRASSEN EIN BEWÄHRTER PARTNER Mit der On-Board Unit bestens vorbereitet. Neue Einbuchungsmöglichkeiten für die Maut. 2 INHALT DIE MAUTERWEITERUNG EIN BEWÄHRTER PARTNER Editorial.........................................................

Mehr

Haftungsfragen der Exportkontrolle. Dr. Ulrike Jasper

Haftungsfragen der Exportkontrolle. Dr. Ulrike Jasper Haftungsfragen der Exportkontrolle Dr. Ulrike Jasper Der Begriff Haftung Haftung heißt, für einen Schaden einstehen zu müssen. Die Haftung kann sich aus Vertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Häufig setzt

Mehr

Anlage 7 Bußgeld- und Verwarnungsgeldkatalog

Anlage 7 Bußgeld- und Verwarnungsgeldkatalog - 1 - Anlage 7 Bußgeld- und Verwarnungsgeldkatalog 1. Bußgeldkatalog (G)eltungsbereich: (S)traße; (E)isenbahn G Lfd. Nr. Ordnungswidrigkeit die darin besteht, dass GGVSE 10 Nr. A. der Absender entgegen

Mehr

Verpflichtung auf das Datengeheimnis

Verpflichtung auf das Datengeheimnis Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 6 Abs. 2 des Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (SächsGVBl. S. 330), Rechtsbereinigt mit Stand vom 31.

Mehr

Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV)

Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV) Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV) GbV Ausfertigungsdatum: 25.02.2011 Vollzitat: "Gefahrgutbeauftragtenverordnung vom 25. Februar

Mehr

Wenn Sie mal den Überblick verlieren!

Wenn Sie mal den Überblick verlieren! Wenn Sie mal den Überblick verlieren! Ines Platz Besuch von Zoll, Betriebsprüfung und Steuerfahndung WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Gliederung: I. Einführung

Mehr

1 Architektenliste 2. 2 Berufsgerichtliches Verfahren 3. 3 Schlichtungsverfahren 4. 4 Beratungsdienst 4

1 Architektenliste 2. 2 Berufsgerichtliches Verfahren 3. 3 Schlichtungsverfahren 4. 4 Beratungsdienst 4 Merkblatt Nr. 575 Gebührenordnung Architektenkammer Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Telefon (07 11) 21 96-0 Telefax (07 11) 21 96-103 info@akbw.de www.akbw.de Inhalt:

Mehr

Bußgeldkatalog. im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung

Bußgeldkatalog. im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung katalog im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung Stand: April 2018 Der katalog wurde erarbeitet von einem Ad-hoc-Arbeitskreis unter Vorsitz des Landes Schleswig-Holstein und auf der 96.

Mehr

Leitfaden zur Ermittlung der Schadstoffklassen schwerer Nutzfahrzeuge

Leitfaden zur Ermittlung der Schadstoffklassen schwerer Nutzfahrzeuge Leitfaden zur Ermittlung der Schadstoffklassen schwerer Nutzfahrzeuge Stand: 1. Oktober 2006 1. In Deutschland zugelassene LKW und Sattelzugmaschinen (keine PKW): Bei in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen

Mehr

Die einzelnen Verstöße gegen das Geldwäschegesetz

Die einzelnen Verstöße gegen das Geldwäschegesetz Die einzelnen Verstöße gegen das Geldwäschegesetz Die einzelnen Tatbestände aus 17 GwG und ihre mögliche Ahndung 17 GwG: Bußgeldvorschriften Gemäß 17 Abs. 1 GwG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich

Mehr

l 3 4 5 6 Wohnberatung Wohnberatung für ältere und pflegebedürftige Menschen 11111111111111111111111111111111111111111 11111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111.

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG) (Absender) Verbandsgemeindeverwaltung Konz -Gewerbeamt- Am Markt 11 54329 Konz Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite 2

Inhaltsverzeichnis. Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Aufgaben des Teams 538 - Ermittlung und Erstattung im Aufgabengebiet Verfolgung und Ahndung von Leistungsmissbrauch und Ordnungswidrigkeiten 2. Zuständigkeiten innerhalb des Integrationscenters

Mehr

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge Bundesrat Drucksache 556/08 08.08.08 Gesetzentwurf der Bundesregierung Vk - Fz - U - Wi Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge A. Problem und Ziel

Mehr

Antrag Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B.

Antrag Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. (IHK) Industrie- und Handelskammer zu Kiel Bergstraße 2 24103 Kiel Antrag Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)

Mehr

Tagesbetreuungseinrichtungen - Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres

Tagesbetreuungseinrichtungen - Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres Tagesbetreuungseinrichtungen - Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres Förderungsrichtlinien gültig vom 1. September 2009 bis Juni 2013 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Das Land NÖ fördert

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 03. Juli 2014, um 10.00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

Allgemeines Haushaltsrecht H BHO

Allgemeines Haushaltsrecht H BHO 16. Mai 2001 Allgemeines Haushaltsrecht H 05 01 VV- 70-72 Teil IV - Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung 70 - Zahlungen Zahlungen dürfen nur von Kassen und Zahlstellen angenommen oder geleistet werden.

Mehr

Standesregeln vom 28. April 2006. St. Gallischer Rechtsagenten-Verband

Standesregeln vom 28. April 2006. St. Gallischer Rechtsagenten-Verband vom 28. April 2006 St. Gallischer Rechtsagenten-Verband I. Allgemeines Verhalten der Rechtsagenten 1 Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Geltungsbereich Diese Standesregeln finden Anwendung auf alle

Mehr

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Name, Vorname: Anschrift: Geburtsdatum: Beruf (Angabe freiwillig) 1. Meine steuerpflichtigen

Mehr

Reglement über die Parkkartenzonen im Quartier Breite/Steig

Reglement über die Parkkartenzonen im Quartier Breite/Steig Parkkartenreglement Quartier Breite/Steig 00. Reglement über die Parkkartenzonen im Quartier Breite/Steig vom 6. November 0 Der Stadtrat, in Anwendung von Art. des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr

Mehr

I. FORMBLATT BEWERBERERKLÄRUNG

I. FORMBLATT BEWERBERERKLÄRUNG I.a Antrag zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren A. Bewerber Angaben zur Bewerbung Erfahrenes Büro Junges Büro (Bitte Zutreffendes ankreuzen!) Büroname Architekt/in (bei jur. Person Bevollmächtigte/r Vertreter/in)

Mehr

1 Autobahn- und Bundesstraßenmaut. BFStrMG. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

1 Autobahn- und Bundesstraßenmaut. BFStrMG. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz - BFStrMG) BFStrMG Ausfertigungsdatum: 12.07.2011 Vollzitat:

Mehr

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat III C Puttkamerstraße 16-18 10958 Berlin Sehr geehrte(r) Frau/Herr, aufgrund

Mehr

ANLEITUNG. Road User Portal (RUP) - Kopplung einer On Board Unit (OBU) (kostenfrei für Anrufe aus Belgien und den Nachbarländern)

ANLEITUNG. Road User Portal (RUP) - Kopplung einer On Board Unit (OBU) (kostenfrei für Anrufe aus Belgien und den Nachbarländern) ANLEITUNG Road User Portal (RUP) - Kopplung einer On Board Unit (OBU) (kostenfrei für Anrufe aus Belgien und den Nachbarländern) Version vom: 4. Februar 2016 Kopplung einer OBU im Road User Portal von

Mehr

Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz

Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz - BFStrMG) BFStrMG Ausfertigungsdatum: 12.07.2011 Vollzitat:

Mehr

Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen

Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen (Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge ABMG) Vom 2. Dezember 2004 BGBl.

Mehr

Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung)

Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung) Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung) BVDVV Ausfertigungsdatum: 11.12.2008 Vollzitat: "BVDV-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Zwei Länder, eine OBU Mauterhebung in Deutschland und Österreich

Zwei Länder, eine OBU Mauterhebung in Deutschland und Österreich Zwei Länder, eine OBU Mauterhebung in eutschland und Österreich www.toll-collect.de Mauterhebung in Österreich und eutschland mit der On-Board Unit (OBU) von Toll Collect as Mautsystem von Toll Collect

Mehr

WEITERE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110, 118 UND 119 AKTG

WEITERE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110, 118 UND 119 AKTG AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft WEITERE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110, 118 UND 119 AKTG Ergänzung der Tagesordnung gemäß 109 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen

Mehr

Bundesministerium der Finanzen Berlin, 18. Dezember 2002

Bundesministerium der Finanzen Berlin, 18. Dezember 2002 Bundesministerium der Finanzen Berlin, 18. Dezember 2002 IV B 4 - S 2293-54/02 ( Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben ) Oberste Finanzbehörden der Länder Bundesamt für Finanzen nachrichtlich: - Bundesfinanzakademie

Mehr

Bundesgesetz über die Unternehmensjuristinnen und -juristen (Unternehmensjuristengesetz, UJG)

Bundesgesetz über die Unternehmensjuristinnen und -juristen (Unternehmensjuristengesetz, UJG) Bundesgesetz über die Unternehmensjuristinnen und -juristen (Unternehmensjuristengesetz, UJG) Vorentwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 95 Absatz

Mehr

Vorab: Aufsichts- oder Ordungswidrigkeitenbehörde?

Vorab: Aufsichts- oder Ordungswidrigkeitenbehörde? Sabine Pöllmann Referatsleiterin beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) 12.05.2015 BvD Verbandstage 2015 1 Vorab: Aufsichts- oder Ordungswidrigkeitenbehörde?

Mehr

Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige

Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige Schadennummer Versicherungsnehmer/in ( und Anschrift) Versicherungsnummer Beruf Telefon privat Telefon dienstlich Sparte % Maschinen % Elektronik

Mehr

Unsere Angebote für die Sommer- und Reisezeit: für Ihre S-Klasse (BR 222) bis zum 10.09.2016.

Unsere Angebote für die Sommer- und Reisezeit: für Ihre S-Klasse (BR 222) bis zum 10.09.2016. für Ihre S-Klasse (BR 222) bis zum 10.09.2016. Unser Angebot inkl. Lohn und Material für alle Modelle. ab 99,00 Unser Angebot inkl. Lohn und Material für alle Modelle. ab 253,90 für Ihre M-Klasse (BR 166)

Mehr

BEDIENUNGSANLEITUNG MACH Web

BEDIENUNGSANLEITUNG MACH Web Schritt : Die Anmeldung. November 00 Die Anmeldung an der MACH Software erfolgt über einen Internet-Browser unter folgenden Web-Adresse: der Datenpfad wird Ihnen zusammen mit der schriftlichen Mitteilung

Mehr

INTEROPERABILITÄT MIT ÖSTERREICH

INTEROPERABILITÄT MIT ÖSTERREICH INTEROPERBILITÄT MIT ÖSTERREICH www.toll-collect.de Mauterhebung in Österreich mit der On-Board Unit (OBU) von Toll Collect Interoperabilität bezeichnet die Fähigkeit zur Zusammenarbeit von verschiedenen

Mehr

Bewertung schriftlicher Leistungen im GK/LK Englisch während der Kursphase (S3-6)

Bewertung schriftlicher Leistungen im GK/LK Englisch während der Kursphase (S3-6) Bewertung schriftlicher Leistungen im GK/LK Englisch während der Kursphase (S3-6) Inhaltliche und sprachliche Leistung werden im Verhältnis 2 (Inhalt) : 3 (Sprache) gewertet. Die sprachliche Note besteht

Mehr

7C SOLARPARKEN AG Bayreuth WKN: A11QW6 - ISIN: DE000A11QW68 WKN A14KRM - ISIN DE000A14KRM4. Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

7C SOLARPARKEN AG Bayreuth WKN: A11QW6 - ISIN: DE000A11QW68 WKN A14KRM - ISIN DE000A14KRM4. Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 7C SOLARPARKEN AG Bayreuth WKN: A11QW6 - ISIN: DE000A11QW68 WKN A14KRM - ISIN DE000A14KRM4 Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der

Mehr

Anmeldung zum Einzug in das Pflegecentrum im Fürstenhof Dorfstraße 12, 24558 Henstedt-Ulzburg

Anmeldung zum Einzug in das Pflegecentrum im Fürstenhof Dorfstraße 12, 24558 Henstedt-Ulzburg Anmeldung zum Einzug in das Pflegecentrum im Fürstenhof Dorfstraße 12, 24558 Henstedt-Ulzburg Wer mich pflegt, der kennt mich. Die Anmeldung erfolgt durch: (Name, Anschrift) Anmeldung für: Name: Vorname:

Mehr

Mauterhebung in Deutschland und Österreich ZWEI LÄNDER, EINE OBU.

Mauterhebung in Deutschland und Österreich ZWEI LÄNDER, EINE OBU. Mauterhebung in eutschland und Österreich ZWEI LÄNER, EINE OBU www.toll-collect.de Mauterhebung in Österreich und eutschland mit der On-Board Unit (OBU) von Toll Collect as Mautsystem von Toll Collect

Mehr

Merkblatt Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie Kontrolle der Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften

Merkblatt Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie Kontrolle der Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften Merkblatt Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie Kontrolle der Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Babenhausen Auf Grund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Zweitwohnungssteuersatzung. der Stadt Haltern am See

Zweitwohnungssteuersatzung. der Stadt Haltern am See - 1-2.06 Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Haltern am See Hinweis: Dieser Satzungstext stellt die bereinigte Fassung mit dem unten angegebenen Stand dar. (Satzung vom 10.09.1999 Amtsblatt Nr. 17 vom

Mehr

Einzusenden an: Kreisstadt Merzig, Finanzmanagement/Steuern, Postfach , D Merzig

Einzusenden an: Kreisstadt Merzig, Finanzmanagement/Steuern, Postfach , D Merzig Einzusenden an: Kreisstadt Merzig, Finanzmanagement/Steuern, Postfach 10 02 30, D-66653 Merzig Apparatesteuer-Anmeldung nach 7 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Kreisstadt

Mehr