FRAKTIONSBESCHLUSS VOM » FÜR EINE BUNDESSTEUERVERWALTUNG GLEICHE GRUNDSÄTZE VON FLENSBURG BIS ZUM BODENSEE
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1 FRAKTIONSBESCHLUSS VOM » FÜR EINE BUNDESSTEUERVERWALTUNG GLEICHE GRUNDSÄTZE VON FLENSBURG BIS ZUM BODENSEE Deutschland entgehen jedes Jahr viele Milliarden an Steuereinnahmen. Ein Grund dafür ist die ineffiziente Organisation der Steuerverwaltung in unserem föderalen System. Das Nebeneinander von 16 Landessteuerverwaltungen hat sich nicht bewährt. Es führt zu erheblichen Koordinierungsproblemen, Informationsverlusten und Anreizproblemen im Länderfinanzausgleich. Die Verteilung der Steuereinnahmen auf Bund, Ländern und Kommunen hat zum Teil negative Auswirkungen auf die Ausstattung der Steuerverwaltung in den Ländern. Bürgerinnen und Unternehmen können nicht immer darauf vertrauen, dass sie überall im Bundesgebiet gleich behandelt werden. Um diese Missstände zu beheben, braucht es grundlegende Änderungen bei der Struktur der Steuerverwaltung. Dabei lassen wir uns von einfachen Grundsätzen leiten: Jeder soll nach seiner Leistungsfähigkeit zum Gemeinwesen beitragen. Die Steuerzahlung soll von der Leistungsfähigkeit und nicht vom Wohnort abhängen. MILLIARDEN AN STEUEREINNAHMEN GEHEN VERLOREN Eine europäische Studie kommt zu dem Ergebnis, dass in Deutschland jährlich über 158 Milliarden Euro an Steuereinnahmen verlorengehen. 1 Ein Grund liegt auch im Steuervollzug. Der Bundesrechnungshof bemerkt hierzu: Ein Großteil der Steuererklärungen wird in den Finanzämtern nicht mehr ordnungsgemäß geprüft. Der gesetzmäßige und ordnungsgemäße Vollzug der Steuergesetze ist nicht mehr gewährleistet. 2 Diese deutlichen Worte finden die obersten Rechnungsprüfer des Bundes für die Zustände in deutschen Finanzämtern. Wenn Steuergesetze nicht umgesetzt werden können, dann besteht dringender Handlungsbedarf. PARADOX - FINANZMINISTER WOLLEN KEINE STEUERN EINNEHMEN! In Deutschland werden die Steuern nicht vom Bund eingenommen, sondern von den Bundesländern. Deutschland steht mit diesem System international alleine da. Die Steuereinnahmen werden zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu festen Prozentsätzen aufgeteilt. Dies kann einen negativen Anreiz auf die Ausstattung der Steuerverwaltung haben. Egal ob für Berlin oder Baden-Württemberg: Von einem Euro zusätzlicher Steuereinnahmen verbleiben oft weniger als zehn Cent beim entsprechenden Land. So kann es sein, dass ein Bundesland zwar die Kosten für einen neuen Steuerprüfer alleine tragen muss, im Gegenzug aber nur einen geringen Teil der zusätzlichen Steuereinnahmen erhält. Aus der Sicht der Gesellschaft insgesamt lohnt es sich, mehr Steuerprüfer einzustellen, aus der Sicht des zuständigen Landesfinanzministers hingegen ist er ein Verlustgeschäft. Das hat zu der paradoxen 1 Richard Murphy: Closing the European Tax Gap, 2 Bundesrechnungshof: Probleme beim Vollzug der Steuergesetze, 2006 und Bundesrechnungshof-Bericht über den Vollzug der Steuergesetz, 2012
2 Situation geführt, dass Länder gerade bei den Ausgaben kürzen, die die finanzielle Lage des Gesamtstaates verbessern würden, und sich so selbst schaden. EINE MODERNE STEUERVERWALTUNG SCHAFFEN Wir fordern deshalb schon seit zehn Jahren, die Zuständigkeit für die Steuerverwaltung von den Ländern auf den Bund zu übertragen. Abstimmungs- und Koordinationsprobleme würden damit automatisch entfallen. Im Gegensatz zu einem einzelnen Bundesland hat das Bundesfinanzministerium ein hohes Interesse an einer ordnungsgemäßen Umsetzung der Steuergesetze. Der Bund behält oft mehr als 50 Prozent der Steuereinnahmen. Außerdem trägt er die Hauptverantwortung für insgesamt solide Staatsfinanzen auch gegenüber der europäischen Union, wenn es zum Beispiel um die Einhaltung des Stabilitätspaktes geht. Die Forderung nach einer Bundessteuerverwaltung ist weder neu, noch wird sie nur von uns erhoben. Der Bundesrechnungshof, der deutsche Sachverständigenrat, die Wissenschaft und sogar die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben alle schon vorgeschlagen, die Zuständigkeit für die Steuerverwaltung auf den Bund zu übertragen, um die Missstände abzustellen. Schon im Jahr 2007 kam eine Studie zu dem Ergebnis, dass eine Übertragung der Steuerverwaltung von den Ländern auf den Bund zu zusätzlichen Steuereinnahmen in Höhe von elf Milliarden Euro führen würde. 3 Geschehen ist fast nichts. Die Bundesländer waren nicht bereit, Kompetenzen abzugeben. Die Schuld daran liegt aber auch bei der Bundesregierung, denn diese hat es bisher abgelehnt, die Kosten der Steuerverwaltung der Länder als Kompensation zu übernehmen. Diese liegen bei über sieben Milliarden Euro jährlich. Dazu würden auch die Pensionsverpflichtungen für die Finanzbeamten auf den Bund übertragen. An der Weigerung auch der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD zeigt sich einmal mehr, dass große Koalitionen nicht zu großen Lösungen führen. Eine Reform der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern als reines Geschacher, wie es derzeit von Union und SPD veranstaltet wird, lehnen wir ab. Es muss erkennbare Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger geben. Wir wollen den Ländern entgegenkommen, denn so wird ein besserer Steuervollzug gewährleistet, von dem letztlich alle profitieren. Wenn der große Wurf in der anstehenden Reform der Finanzbeziehungen nicht gelingt, sollte das nicht dazu führen, dass nichts passiert. Wir wollen, dass die Bundessteuerverwaltung gestärkt wird und für große Unternehmen und Einkommensmillionäre die Zuständigkeit erhält. Erste weitere Schritte hin zu einer Bundessteuerverwaltung sind durch mehr Transparenz, einheitliche Verfahren und gleiche Grundsätze umzusetzen. So können große Steuerausfälle gestoppt werden. 3 Forschungsbericht der Kienbaum Management Consultants GmbH im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen: "Quantifizierung der Effizienzpotenziale alternativer Organisationsformen der Steuerverwaltung", /2014 Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion GLEICHE GRUNDSÄTZE VON FLENSBURG BIS ZUM BODENSEE 2
3 1. Übertragung der Zuständigkeit große Unternehmen und Einkommensmillionäre auf die Bundessteuerverwaltung Die Berichte über die Steuervermeidung großer Konzerne reißen nicht ab. Von IKEA bis Google werden Gewinne in Niedrigsteuergebiete verlagert oder Unterschiede in den nationalen Steuersystemen geschickt ausgenutzt, um die eigene Steuerlast zu minimieren. Die Leidtragenden sind die deutschen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, aber auch die kleineren und lokalen Unternehmen. Die Fälle von Hoeneß bis Schwarzer zeigen, dass es auch reichen Privatpersonen oft gelingt, sich ihrer Verantwortung für das Gemeinwesen zu entziehen. Zahlreiche Länder haben auf diese Verhältnisse reagiert, indem sie in ihren Steuerverwaltungen Spezialeinheiten für große Konzerne und reiche Bürgerinnen und Bürger geschaffen haben. In Deutschland hingegen sind die Finanzämter den großen Steuerabteilungen der Konzerne oft hoffnungslos unterlegen. Gerade die Konzerne beschäftigen heute ganze Bataillone von Steuerberatern und Anwälten. Deswegen wollen wir die Zuständigkeit für große Konzerne und reiche Bürgerinnen und Bürger von den Ländern auf den Bund übertragen. Die neu zu schaffende Spezialeinheit muss personell und technisch auf Augenhöhe mit den Steuerabteilungen der Konzerne gebracht werden. Eine Bündelung beim Bund ergibt auch deswegen Sinn, weil Unternehmen oft in mehreren Bundesländern und meist auch im Ausland tätig sind. Auch ausländische Steuerverwaltungen müssten im Fall von internationalen Konzernen nur noch mit einer Behörde statt mit 16 Landesbehörden zusammenarbeiten. Die OECD erarbeitet im Moment Vorschläge, wie sich die Steuervermeidungsstrategien der Konzerne stoppen lassen. Noch sind die Arbeiten der OECD nicht abgeschlossen, aber eines ist schon jetzt klar: Die Finanzverwaltung braucht für die Umsetzung mehr Informationen zum Beispiel auch darüber, was genau ein Konzern im Ausland macht und wie diese Tätigkeiten dort besteuert werden. Damit ist aber auch schon heute klar, dass die Verwaltung in die Lage versetzt werden muss, dies auch umzusetzen. Das wollen wir durch eine gut ausgestattete und auch international ausgerichtete Spezialeinheit für diese besonders wichtigen Steuerfälle sicherstellen. Sie soll Steuerhinterziehung und Steuervermeidung wissenschaftlich analysieren, um Abwehrstrategien und Empfehlungen für die Politik zu entwickeln. Daher braucht es eine Mischung aus erfahrenen Expertinnen und Experten aus den bestehenden Steuerverwaltungen, Fachleuten aus Steuerberatungsgesellschaften und Konzernsteuerabteilungen sowie Wissenschaftlern. 2. Mit Transparenz innerdeutsche Steuersümpfe trockenlegen Die allermeisten Bürgerinnen und Bürger wissen nicht, wie es um die Steuerverwaltung in ihrem Bundesland bestellt ist. Während man das Fehlen von Polizistinnen und Lehrern oft selbst zu spüren bekommt, ist das bei Steuerprüferinnen und prüfern anders. Die Folgen der fehlenden Steuerprüfer machen sich zwar irgendwann als fehlende Polizisten und Lehrer in ganz Deutschland bemerkbar, aber die Ursache dafür die desolate Verfassung der Steuerverwaltung bleibt unsichtbar. Daher wollen wir, dass der Zustand der Landesverwaltungen nach einheitlichen Kriterien erfasst wird und die Ergebnisse veröffentlicht werden. Deswegen haben wir 2011 in elf Bundesländern in den Landesparlamenten die Regierung zum Zustand der Steuerverwaltung befragt. Das Ergebnis zeigte große Unterschiede. Kamen in Hamburg auf Bürgerinnen und Bürger 20 Finanzbeamte, waren es in Bayern nur zwölf. Damit nicht genug: Die Unterschiede spitzten sich noch zu. Bayern reduzierte seine ohnehin wenigen BetriebsprüferInnen 10/2014 Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion GLEICHE GRUNDSÄTZE VON FLENSBURG BIS ZUM BODENSEE 3
4 noch weiter, während andere Länder wie Schleswig-Holstein in fünf Jahren die Zahl der BetriebsprüferInnen um über 20 Prozent steigerte. Während in Sachsen immerhin 40 Prozent der EinkommensmillionärInnen vom Finanzamt geprüft wurden, waren es in anderen Ländern unter zehn Prozent. Die Wahrscheinlichkeit, Besuch von der Steuerfahndung zu bekommen, war in Hessen beinahe zehnmal größer als beim Schlusslicht Bayern. Was hat uns diese Transparenz gebracht? Während die CSU lautstark gegen die griechische Steuerverwaltung polterte, konnte nun jeder sehen, dass das "Musterland" Bayern gezielt seine Steuerverwaltung schwächt, um mit laxen Prüfungen Unternehmen aus anderen Bundesländern nach Bayern zu locken. Die bayerische Landesregierung geriet in die Kritik der Öffentlichkeit und der bayerische Finanzminister musste sich rechtfertigen. Transparenz kann Druck auf die Finanzministerinnen und -minister ausüben, nicht bei den Steuereinnahmen zu sparen. 3. Zersplitterung der Steuerverwaltung beenden In Deutschland kommt es ständig zu Abstimmungs- und Koordinierungsproblemen zwischen den 16 Steuerbehörden der Länder. Und das mit ganz erheblichen Folgen. Wenn ein Bürger in ein anderes Bundesland umzieht, müssen seine Steuerakten umständlich an dieses andere Bundesland übergeben werden. "Das geht doch heute alles per Mausklick" werden viele sagen. Stimmt aber nicht! Seit über 20 Jahren scheitern die Bundesländer daran, eine einheitliche Datenverarbeitung zu schaffen. Schon 1993 plante man, diese einzuführen. Doch bis heute ist ungewiss, wann und ob überhaupt mit einer Umsetzung zu rechnen ist. Deswegen werden selbst im Jahr 2014 noch immer Papierakten mit der Post hin- und hergeschickt. Noch schwierigerer wird es, wenn zum Beispiel ein Unternehmen in mehreren Bundesländern aktiv ist. Dann müssen sich die Verwaltungen erst koordinieren. Wichtige Informationen gehen so oft verloren und in der Folge entgehen dem Fiskus Steuereinnahmen. Aber auch für die betroffenen Bürgerinnen und Unternehmen ist die Zersplitterung der Steuerverwaltung ein großes Ärgernis. Ihre Steuerfälle werden erst sehr viel später bearbeitet und sie müssen mit unterschiedlichen Behörden zusammenarbeiten. Deswegen braucht es als einen ersten Schritt eine einheitliche Software für die gesamte deutsche Steuerverwaltung. Wir wollen erreichen, dass der Bund diese Software zügig entwickelt und umsetzt. 4. Gleiche Grundsätze von Flensburg bis zum Bodensee Es kann nicht sein, dass die Steuererklärung eines Bürgers in Schleswig-Holstein geprüft wird, nach einem Umzug nach Bayern aber nicht mehr. Dies verstößt gegen den Grundsatz der Gleichheit, wie er auch in unserer Verfassung verankert ist. Dennoch ist eine solche Ungleichbehandlung heute gängige Praxis. Je nach Bundesland werden Steuererklärungen und Betriebe genauer oder weniger genau geprüft. Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass die von den Finanzämtern nicht geprüften Sachverhalte oft mehr als die Hälfte unschlüssige Angaben enthalten, die hätten geprüft werden müssen. Aber auch bei den geprüften Steuererklärungen fanden die Rechnungsprüfenden bei ein bis zwei Drittel der Fälle Bearbeitungsfehler, weil den Steuerprüfenden schlicht die Zeit für eine gründliche Prüfung fehlte. 4 Diese Zustände sind nicht länger hinnehmbar. Es kann nicht sein, dass die Steuerzahlung des Bürgers statt vom Einkommen von seinem Wohnort abhängt. Wir wollen gleiche Grundsätze für alle. Jeder soll nach seiner Leistungsfähigkeit zum Gemeinwesen beitragen. Deswegen 4 Bericht des Bundesrechnungshofs über den Vollzug der Steuergesetze, /2014 Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion GLEICHE GRUNDSÄTZE VON FLENSBURG BIS ZUM BODENSEE 4
5 braucht es ein einheitliches Handeln der Verwaltung in ganz Deutschland. Bisher sind solche sogenannten "Vollzugsziele" freiwillig und unverbindlich. Kaum ein Land hat sich aber freiwillig bereit erklärt, Ziele zu vereinbaren, die es nicht ohnehin leicht erfüllen kann. Für die schwer zu erreichenden Ziele, wie etwa die Anzahl von Betriebsprüfungen zu steigern, lehnten die meisten Länder Zielvereinbarungen ab. Daher wollen wir, dass der Bund hier Ziele für alle Bereiche vorgibt und die Durchsetzung überwacht. Für besonders problematische Bereiche wollen wir, dass es zu zügigen Verbesserungen kommt. So werden Unternehmen in Deutschland viel zu selten geprüft, im Durchschnitt alle 44 Jahre. Hier wäre ein vielversprechender Ansatz, dass sich die Länder verpflichten, innerhalb einer angemessenen Zeit zumindest die Prüfungsquote der heute besten drei Länder zu erreichen (Toprunner-Prinzip). ZUSAMMENFASSUNG Durch einen schlechten Zustand der Steuerverwaltung entgehen uns jedes Jahr Milliarden an Steuereinnahmen, die dann an anderer Stelle fehlen, wie etwa beim Erhalt der Infrastruktur und bei der Bildung. Wir wollen den Zustand der Steuerverwaltung verbessern und damit den Steuerbetrug besser bekämpfen. Dafür sollte die Steuerverwaltung in einer Hand zusammengeführt werden. Zügig wollen wir erste Schritte dafür umsetzen: Gegenüber großen Konzernen und reichen Bürgerinnen und Bürgern muss die Steuerverwaltung auf Augenhöhe agieren können. Dies gelingt durch eine Übertragung der Zuständigkeit auf Bundesebene. Nur so stellen wir sicher, dass auch leistungsfähige Gruppen angemessen an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligt sind. Der sehr unterschiedliche Zustand der Steuerverwaltungen muss transparent werden. Missstände müssen aufgedeckt werden, bevor sie bekämpft werden können Koordinierungsprobleme der Länder wollen wir durch eine einheitliche Software beenden. Die Prüfung der Steuern muss bundesweit einheitlich erfolgen. Die Steuerzahlung soll nicht länger vom Wohnort abhängen. 10/2014 Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion GLEICHE GRUNDSÄTZE VON FLENSBURG BIS ZUM BODENSEE 5
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