Maßnahmen und Angebote für Flüchtlinge in Hessen

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1 Regionaldirektion Hessen Januar 2016 Fachbereich Arbeitsmarkt und Netzwerke Maßnahmen und Angebote für Flüchtlinge in Hessen Seite Ausgangssituation Daten und Fakten: Bewerber in Systemen der BA Daten und Fakten: Stellenangebote in Systemen der BA Daten und Fakten: Zuständigkeiten und Möglichkeiten Perspektiven für Flüchtlinge (PerF) Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF) 6 Aktivierungshilfen für Flüchtlinge (AhfF) 8 Modulbaukasten für Flüchtlinge (BKM-Flüchtlinge) Projekt RD mit HMWVEL ( Wirtschaft integriert ) Eine App, die das Ankommen erleichtert Assistierte Ausbildung (AsA) Maßnahmen: Einkauf Besetzung Anlage Einrichtung der Arbeitsmarktbüros 10 Leitlinien für das Operative Flüchtlingsmanagement Umsetzung Einstiegskurse

2 AUSGANGSSITUATION Die Anzahl der Menschen, die vor politischer Verfolgung nach Deutschland fliehen und hier politisches Asyl bzw. die Gewährung internationalen Schutzes beantragen, ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Bei vielen geflüchteten Menschen ist die Bleibewahrscheinlichkeit in der Bundesrepublik aufgrund der politischen Situation in ihren Herkunftsländern hoch, so dass Fragen der Integration in Ausbildung und Beschäftigung von Anfang an von Bedeutung sind. Eine frühzeitige Arbeitsmarktintegration ist nicht nur ein wesentlicher Baustein zur gesellschaftlichen Integration, sondern dient auch dazu, die Gefahr von Langzeitarbeitslosigkeit durch lange Wartezeiten zu vermeiden. Auch vor dem Hintergrund aktueller Fachkräfteengpässe in Deutschland sollte das Potential von geflüchteten Menschen frühzeitig erhoben und für den Arbeitsmarkt genutzt werden. Für die Agenturen für Arbeit bedeutet dies, noch während des laufenden Asylverfahrens mit Asylbewerber/innen an den Orten der Unterbringung in Kontakt zu treten. Der Zugang zum Personenkreis muss vor Ort mit den relevanten Akteuren organisiert werden. 2

3 DATEN UND FAKTEN - Bewerber in Systemen der BA (Stichtag ) Kundin/Kunde hat keine oder nur geringe Kenntnisse der dt. Sprache bzw. Sprachkenntnisse sind derzeit noch nicht feststellbar Kundin/Kunde kommt vorrangig für einen Integrationskurs und anschließend eine BAMF- Sprachförderung oder Sprachförderung des Landes in Frage. Stand SGB II (ge) Bewerber SGB III 867 Bewerber SGB II (ge) und III Bewerber Kundin/Kunde verfügt über die Kenntnisse der dt. Sprache und kann sich gut verständigen (Kommunikation ist möglich) In der Regel kann von einem Sprachniveau ab B1 ausgegangen werden.. Kundin/Kunde kommt für Vermittlung in Arbeit oder z.b. Maßnahme PerF ( 45 SGB III) in Frage (Voraussetzung für PerF ist aber nicht zwingend B1-Sprachniveau). Stand SGB II (ge) 546 Bewerber SGB III 331 Bewerber SGB II (ge) und III 877 Bewerber Kundin/Kunde kommt für die Aufnahme einer Ausbildung in Frage Stand SGB II (ge) 128 Bewerber SGB III 232 Bewerber SGB II (ge) und III 360 Bewerber 3

4 DATEN UND FAKTEN - Stellenangebote (SteA) in Systemen der BA Arbeitsplatz-SteA, bei dem der Arbeitgeber die Einstellung von Flüchtlingen beabsichtigt Stand SGB II (ge) 83 SGB III 975 SGB II (ge) und III 1058 Ausbildungsplatz-SteA, bei dem der Arbeitgeber die Einstellung von humanitären Zuwanderern beabsichtigt. Stand SGB II (ge) 29 SGB III 676 SGB II (ge) und III 705 Einstiegsqualifizierung (EQ)-SteA, bei dem der Arbeitgeber die Einstellung von humanitären Zuwanderern beabsichtigt. Stand SGB II (ge) 11 SGB III 177 SGB II (ge) und III 188 DATEN UND FAKTEN Zuständigkeiten und Möglichkeiten Die BA (SGB III) ist zuständig für Asylbewerber und Geduldete. Für diese steht folgendes Maßnahmerepertoire mit dem Ziel Ausbildungsmarkt bereit: EQ grds. ab dem vierten Monat 45 (PerjuF) grds. ab dem vierten Monat (sofort für Personen mit hoher Bleibeperspektive,derzeit Personen aus Syrien, Irak, Iran, Eritrea) abh AsA - ab dem für Geduldete nach 15 Monaten Wartezeit (kein Anspruch für Asylbewerber) ab dem für Geduldete nach 15 Monaten Wartezeit (kein Anspruch für Asylbewerber) Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger SGB II) sind zuständig für anerkannte Asylbewerber (Asylberechtigte). Ab der Anerkennung als Asylberechtigter stehen für die Jugendlichen (und auch die Erwachsenen) alle Instrumente der Arbeitsförderung zur Verfügung. 4

5 PERSPEKTIVEN FÜR FLÜCHTLINGE (PerF) Speziell konzipierte Maßnahme für Asylbewerber und Geduldete Leistungsgegenstand und Zielsetzung Gegenstand der Maßnahme nach 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 SGB III ist es, Asylbewerber und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang an den deutschen Arbeitsmarkt heranzuführen, ihre berufsfachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten festzustellen sowie ihnen berufsfachliche Sprachkenntnisse zu vermitteln bzw. diese zu erweitern. Ziel der Maßnahme ist es, die Potentiale von Asylbewerbern und Geduldeten durch Maßnahmeteile im sogenannten Echtbetrieb zu identifizieren, Perspektiven aufzuzeigen, über Bedingungen des deutschen Arbeitsmarktes zu informieren und Bewerbungsaktivitäten zu unterstützen. Dabei sollen die Teilnehmer auf die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland vorbereitet werden. Weiterhin sollen ihnen berufsbezogene Sprachkenntnisse vermittelt bzw. diese erweitert werden. Zielgruppe Teilnehmer sind arbeitslose Asylbewerber und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang. Maßnahmeverlauf und Inhalte Innerhalb der ersten vier Wochen: Eingangsgespräch (Abklären der individuellen Ausgangslage, Erstellen eines umfassenden Profils, Erkennen weiterer Handlungsbedarfe) Informationen über die Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse Informationen über den deutschen Arbeitsmarkt In den darauffolgenden sechs Wochen: Kompetenzfeststellung im Echtbetrieb Innerhalb der sich anschließenden zwei Wochen: Bewerbungsunterstützung Allgemeine Informationen über die Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche Unterstützung im Umgang mit der JOBBÖRSE der BA und deren Funktionen Die wöchentliche Stundenzahl beim Auftragnehmer beträgt 30 Zeitstunden ohne Pausen. Die tägliche Anwesenheit des Teilnehmers darf sechs Zeitstunden ohne Pausen nicht überschreiten. Maßnahmeteile im sogenannten Echtbetrieb werden an vier Tagen pro Woche durchgeführt. Dabei dürfen acht Zeitstunden ohne Pausen nicht überschritten werden. Die Kompetenzfeststellung im Echtbetrieb soll in der Regel bei Arbeitgebern erfolgen. Es können auch eigene Werkstätten des Trägers als Echtbetrieb genutzt werden. Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse Während der gesamten Maßnahmedauer werden berufsbezogene Sprachkenntnisse vermittelt bzw. vertieft. In der Phase beim Auftragnehmer (in den ersten vier und den letzten zwei Wochen der Maßnahme) erfolgt die Vermittlung der Sprachkenntnisse täglich in zwei Zeitstunden. In der Phase des Echtbetriebes wird die Vermittlung der Sprachkenntnisse an einem Tag der Woche in sechs Zeitstunden beim Auftragnehmer durchgeführt. Teilnahmedauer Diese beträgt 12 Wochen. 5

6 PERSPEKTIVEN FÜR JUNGE FLÜCHTLINGE (PerjuF) Speziell konzipierte Maßnahme für junge Flüchtlinge* bis 25 Jahre Leistungsgegenstand und Zielsetzung Niederschwelliges Angebot im Vorfeld von Berufswahl, Ausbildung und Qualifizierung Zielgruppe* Zur Zielgruppe gehören insbesondere junge Menschen unter 25 Jahren, die perspektivisch eine berufliche Ausbildung anstreben und Asylbewerber oder Geduldete mit Arbeitsmarktzugang oder Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sind und die aufgrund ihrer persönlichen Situation (bspw. Fluchthintergrund, fehlende Orientierung im deutschen Ausbildungs- und Beschäftigungssystem, fehlende Motivation zur Aufnahme einer Ausbildung in einem unbekannten Ausbildungssystem) Hemmnisse aufweisen bzw. aufgrund sozialer Eingewöhnungsschwierigkeiten in einem fremden soziokulturellen Umfeld der besonderen Unterstützung bedürfen, um sie für eine Ausbildung und / oder für berufliche Qualifizierung zu motivieren und schrittweise an den Ausbildungsmarkt heranzuführen, die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, über keine berufliche in Deutschland anerkannte - Erstausbildung verfügen, über keine bzw. geringe berufliche Erfahrung verfügen, über Sprachkenntnisse verfügen, die es zulassen, den Inhalten der Maßnahme zu folgen und wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können. Maßnahmeinhalte Die Heranführung an das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem soll im Maßnahmeverlauf vorrangig durch intensive Sozial- und Netzwerkarbeit sowie die Einbindung der Teilnehmer in projektbezogenes Arbeiten erreicht werden. Die Maßnahme gliedert sich wie folgt: Einstiegsphase Projektansätze Betriebliche Phasen Kontinuierliche Inhalte, die während der gesamten Maßnahmedauer vorgehalten werden: o Heranführung an das deutsche Ausbildungs- und Beschäftigungssystem o Fördereinheiten (allgemeiner Grundlagenbereich, Vermittlung und Erweiterung von berufsbezogenen Sprachkenntnissen, Bewerbungstraining, Informationen zu Sucht- und Schuldenprävention, Informationen über die Grundlagen gesunder Lebensführung) o Querschnittsaufgaben Im Rahmen einer Einstiegsphase (die ersten zwei Wochen der individuellen Teilnahmedauer) soll ausgehend von den Beobachtungen und Gesprächsergebnissen ein erstes Bild über Integrationshemmnisse und eine Einschätzung zu vorhandenen Sprachkenntnissen der Teilnehmer gewonnen werden. Zu Beginn der Maßnahme wird mit jedem Teilnehmer eine Standortbestimmung durchgeführt. Dazu gehört u.a. die Erhebung und erste Bewertung der vorhandenen deutschen und ggf. englischen Sprachkenntnisse, des bisherigen schulischen Verlaufs, der schulischen oder beruflichen Interessen von evtl. bereits erworbenen beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Qualifikationen, der Schlüsselkompetenzen der Erwartungen und Wünsche des Teilnehmers. 6

7 Die Bewertung des schulischen Verlaufs und der beruflichen Vorerfahrungen schließt die Hilfestellung bei der Anerkennung ggf. vorhandener ausländischer Abschlüsse mit ein. In der Einstiegsphase sind bis zu 40 Stunden berufsbezogener Sprachförderung je Teilnehmer vorgesehen. Ziel der Projektansätze ist es, dass der Teilnehmer seine Eignung und Neigung mit den Materialen Holz, Metall und Farbe sowie im Bereich Hauswirtschaft praktisch erfahren und erproben kann. Ein Projekt ist ein zielgerichtetes, für den jeweiligen Teilnehmer einmaliges Vorhaben, das aus einem Satz von abgestimmten, gelenkten Tätigkeiten mit Anfangs- und Endtermin besteht und durchgeführt wird. Es sind mindestens drei Projektansätze durchgängig vorzuhalten, die den unterschiedlichen Teilnehmerinteressen, -ressourcen und -kompetenzen Rechnung tragen. Den Teilnehmern sind alle Projektansätze bedarfsgerecht zu ermöglichen. Die Projektansätze werden durch den Bedarfsträger nicht vorgegeben, sondern vom Auftragnehmer selbst entwickelt und bei Angebotsabgabe eingereicht. In den Projektansätzen sind bis zu 160 Stunden berufliche Kenntnisvermittlung (ohne berufsbezogene Sprachförderung) je Teilnehmer vorgesehen. Maßnahmeteile zur Feststellung, Aktivierung und Entwicklung von personenbezogenen Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie die praktische Erprobung der vermittelten beruflichen Kenntnisse zählen nicht zu der auf 160 Stunden begrenzten beruflichen Kenntnisvermittlung. Ziel der betrieblichen Phasen ist es, dass die Teilnehmer die im Rahmen der Projektansätze bzw. der Heranführung an den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vermittelten fachtheoretischen bzw. praktischen Kenntnisse und Erfahrungen praktisch erproben können. Die Teilnehmer erfahren durch das Kennenlernen der betrieblichen Praxis den Arbeitsalltag in Deutschland unter realistischen Bedingungen. Die Teilnehmer sollen betriebliche Erfahrungen sammeln können zu beruflichen Tätigkeiten, betrieblichen Lern- und Arbeitsbedingungen, Kontakt zu Kunden und Mitarbeitern sowie Technologien und Arbeitsfelder. Neben den Querschnittsaufgaben: Entwicklung der Schlüsselkompetenzen, Sozialpädagogische Begleitung, Elternarbeit, Netzwerkarbeit hat der Auftragnehmer folgende Fördereinheiten vorzuhalten, die abgestimmt auf den individuellen Förderbedarf der Teilnehmer einzusetzen sind: allgemeiner Grundlagenbereich, Vermittlung und Erweiterung von berufsbezogenen Sprachkenntnissen, Bewerbungstraining, Sucht- und Schuldenprävention Grundlagen gesunder Lebensführung Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse Ziel der Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse ist eine deutlich verbesserte Sprachkompetenz der Teilnehmer, um eine berufliche Eingliederung zu unterstützen und auf den beruflichen Alltag vorzubereiten. Die Teilnehmer sollen in der Lage sein, ihre Interessen, Fertig- und Fähigkeiten einfach und zusammenhängend zu formulieren und im Gespräch zu reflektieren. Bei der Vermittlung und Erweiterung von berufsbezogenen Sprachkenntnissen ist das vorhandene individuelle Sprachniveau zu beachten. Die Methoden richten sich nach der Zusammensetzung der Zielgruppe. Die Vermittlung und Erweiterung von berufsbezogenen Sprachkenntnissen ist mit bis zu 120 Stunden je Teilnehmer vorgesehen und wird im Anschluss an die Einstiegsphase kontinuierlich erbracht. Teilnahmedauer Sie beträgt in der Regel vier bis sechs Monate. 7

8 AKTIVIERUNGSHILFEN FÜR JUNGE FLÜCHTLINGE (AhfF) Speziell in Hessen konzipierte Maßnahme für junge Flüchtlinge Leistungsgegenstand Aktivierungshilfemaßnahmen für Flüchtlinge gem. 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III stellen ein niedrigschwelliges Angebot im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung dar. Teilnehmer Zur Zielgruppe gehören insbesondere arbeitslose Asylbewerber und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang aus dem Rechtskreis SGB III Bis zum : Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive (Stand 11/2015 nur Eritrea, Irak, Iran und Syrien), die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz bzw. eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) besitzen und aufgrund des 61 des Asylgesetzes keine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge, bei denen die Voraussetzungen des 7 SGB II erfüllt sind, jeden Alters, die vielfältige und schwerwiegende Hemmnisse insbesondere im Bereich Sprachkompetenzen, Motivation/Einstellungen, Schlüsselqualifikationen und/oder sozialer Kompetenzen aufweisen und auf andere Weise nicht erreicht werden können, um sie für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und schrittweise heranzuführen, über keine adäquate berufliche Erstausbildung verfügen und wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können. Maßnahmeinhalte Maßnahme zur Entwicklung von Schlüsselkompetenzen durch Projektarbeit, unterstützt durch sozialpädagogische Begleitung, Netzwerkarbeit und gemeinsame Exkursionen. Je nach individuellem Förderbedarf: Berufsorientierung, betriebliche Erprobung und Kenntnisvermittlung Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse Während der gesamten Maßnahmedauer werden berufsbezogene Sprachkenntnisse sowie fortgeschrittene schriftsprachliche Kenntnisse, die für die Teilnahme an Qualifizierungsangeboten bzw. eine Ausbildungs-/Arbeitsaufnahme erforderlich sind, vermittelt bzw. vertieft. Teilnahmedauer Die individuelle Teilnahmedauer wird vom Bedarfsträger festgelegt und beträgt in der Regel sechs Monate und maximal zwölf Monate. 8

9 MODULBAUKASTEN FÜR FLÜCHTLINGE (BKM-Flüchtlinge) Speziell in Hessen konzipierte Maßnahme für Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Flüchtlinge Leistungsgegenstand Ziel der Maßnahme ist es den Teilnehmern Perspektiven aufzuzeigen, über Bedingungen des deutschen Arbeitsmarktes zu informieren und Bewerbungsaktivitäten zu unterstützen. Dabei werden die Teilnehmer auf die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland vorbereitet und ggf. in diese integriert werden. Weiterhin werden ihnen berufsbezogene Sprachkenntnisse vermittelt bzw. diese erweitert. Der Inhalt der Maßnahme wird durch intensive sozialpädagogische und sprachunterstützende Begleitung ergänzt. Teilnehmer Zur Zielgruppe gehören Asylbewerber und Geduldete sowie anerkannte Flüchtlinge, bei denen die Voraussetzungen des 7 SGB II erfüllt sind. Maßnahmeinhalte Der Modulbaukasten für Flüchtlinge erlaubt die passgenaue Zusammenstellung von einzelnen Modulen wie z.b. Fähigkeiten, Fertigkeiten und berufsfachliche Sprachkenntnisse feststellen und erweitern, Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt, betriebliche Erprobung, theoretische Orientierung in Berufsfeldern (z.b. Bau, Elektro), Bewerbungscoaching, Informationen und Hilfestellungen rund um die Arbeitswelt, Kenntnisvermittlung IT usw. für den Einzelnen. Die Maßnahme kann folgende Inhalte umfassen: Profiling und Standortbestimmung Sprachkompetenzfeststellung Informationen und Hilfestellungen rund um die Arbeitswelt Theoretische Orientierung in Berufsfeldern: wählbar aus den Berufsfeldern Bau, Elektro, Garten-/Landschaftsbau, Hotel- und Gaststättengewerbe, kaufmännisch, Metall, Informationstechnik, Lager, Alten- und Krankenpflege und Verkauf Bewerbungstraining Kenntnisvermittlung IT (K IT) Abbau von Beschäftigungsbarrieren Allgemeiner Grundlagenbereich Betriebliche Erprobung Bewerbungscoaching Sozialpädagogische Begleitung Berufsbezogene Sprachförderung Vermittlung Stabilisierung Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse und sozialpädagogische Begleitung Während der gesamten Maßnahmedauer werden berufsbezogene Sprachkenntnisse sowie fortgeschrittene schriftsprachliche Kenntnisse, die für die Teilnahme an Qualifizierungsangeboten bzw. eine Ausbildungs-/Arbeitsaufnahme erforderlich sind, vermittelt bzw. vertieft. Teilnahmedauer Individuell gestaltbar und abhängig von der Bestellung des Bedarfsträgers (AA und JC) Bei allen Maßnahmen ist eine sozialpädagogische Begleitung vorgesehen. 9

10 Wechselt ein Teilnehmer vom Rechtskreis SGB III in den Rechtskreis SGB II, ist dieser Wechsel unschädlich. Der Teilnehmer kann sofern der Träger der Grundsicherung zustimmt- in der Maßnahme verbleiben. Kosten entstehen für die Jobcenter entstehen dadurch nicht. Darüber hinaus steht für anerkannte Asylbewerber das gesamte Maßnahmeportfolio des SGB II und III offen. PROJEKT Wirtschaft integriert Beitrag der BA Leistungsgegenstand Gemeinschaftsprojekt: Einstiegsqualifizierung mit Sprachförderung (Förderbaustein 2 von 4) (EQ plus Sprache) Teilnehmer Ausbildungssuchende mit berufssprachlichem Förderbedarf, und vorheriger Teilnahme an der Berufsorientierungsmaßnahme, die vom HMWEVL gefördert wurde. Die Einstiegsqualifizierung wird durch Sprachförderung und sozialpädagogische Begleitung unterstützt. Das HMWEVL schließt eine Förderlücke und ergänzt die Förderung der BA Maßnahmeinhalt Das Regelinstrument der Einstiegsqualifizierung (EQ) wird durch ausbildungsbegleitende Hilfen (Stützunterricht und sozialpädagogische Begleitung) und durch Sprachförderung ergänzt. In dieser Kombination wird EQ zu einem wertvollen Instrument einer betriebsnahen Ausbildungsvorbereitung. Der Jugendliche erwirbt über 6-12 Monate praktische Kenntnisse in einem Berufsfeld, hat Chancen, sich in einem Ausbildungsbetrieb zu bewähren und bereitet sich durch berufsbezogenen Sprachunterricht auf die Ausbildung vor. Teilnahmedauer Diese beträgt sechs bis zwölf Monate. Start Ab Träger ist das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft. 10

11 EINE APP, DIE DAS ANKOMMEN ERLEICHTERT Bundesagentur für Arbeit, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bayerischer Rundfunk und Goethe-Institut haben Mitte Januar 2016 eine themenübergreifende App für Flüchtlinge vorgestellt. Welche Schritte durch das Asylverfahren muss ich beachten? Wann muss mein Kind in die Schule? Wie erhalte ich eine Arbeitserlaubnis? Was tun, wenn ich krank werde? Die Antworten auf diese und weitere, übergeordnete Fragen erhalten Flüchtlinge jetzt in der kostenlosen App Ankommen. Ankommen ist ein Wegbegleiter zur schnellen und umfassenden Orientierung während der ersten Wochen und auf die unmittelbaren Lebensbedürfnisse neu in Deutschland ankommender Menschen zugeschnitten. Ziel ist es, die wichtigsten Informationen zur raschen Integration der Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen: Hinweise zu Werten und Leben in Deutschland finden sich dort ebenso wie Informationen zum Asylverfahren sowie zum Weg in Ausbildung und Arbeit. In die App ist zudem ein kostenloser, multimedialer Sprachkurs integriert, der eine alltagsnahe Unterstützung für die ersten Schritte auf Deutsch bietet. 11

12 ASSISTIERTE AUSBILDUNG (AsA) Für anerkannte Asylbewerber besonders geeignete Maßnahme Vorbemerkung Aufgrund der Initiative des Verwaltungsrates der BA Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt wird das Produkt Assistierte Ausbildung (AsA) durch eine Gesetzesänderung für beide Rechtskreise eingeführt (in Kraft seit dem ). Leistungsgegenstand Bei AsA handelt es sich um eine individuelle und kontinuierliche Unterstützung der einzelnen Teilnehmer, die sich an der konkreten Lebenssituation und dem jeweiligen Unterstützungsbedarf ausrichtet und nicht um eine Gruppenmaßnahme (was gemeinsame Veranstaltungen mit mehreren vom Auftragnehmer betreuten Teilnehmer im Einzelfall nicht ausschließt). Die in der AsA wahrzunehmenden Aufgaben werden folgenden zwei Phasen und Aufgabenfeldern zugeordnet: Phase I Erlangen einer passenden betrieblichen Ausbildungsstelle: Standortbestimmung, Berufsorientierung, Profiling, Bewerbungstraining, berufspraktische Erprobungen und aktive, speziell auf die Belange des einzelnen Teilnehmers und des einzelnen Betriebes ausgerichtete Ausbildungsstellenakquise in enger Abstimmung mit dem Bedarfsträger sowie Unterstützung der Teilnehmer und der Betriebe bei Formalitäten vor und beim Vertragsabschluss Phase II Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses und Sicherung des Ausbildungsabschlusses: Unterstützung der Teilnehmer und deren Ausbildungsbetriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie Vorbereitung des anschließenden Übergangs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Zusätzlich sind während der gesamten Begleitungszeit die nachfolgend beschriebenen Querschnittsaufgaben wahrzunehmen: Förderplanung, Sozialpädagogische Begleitung, Förderung von IT- und Medienkompetenz, Austausch- und Lernangebote / Stütz- und Förderunterricht, Elternarbeit, Kooperation mit Netzwerkpartnern, Zielgruppenspezifische Ausrichtung Zielgruppe (Teilnehmer und Betrieb) Die Förderung als Teilnehmer richtet sich an junge Menschen, die lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind und i. d. R. ohne berufliche Erstausbildung sind und die Ausbildungsreife und Berufseignung besitzen und nicht vollzeitschulpflichtig und i.d.r. unter 25 Jahre alt sind und wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Berufsausbildung in einem Betrieb nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Förderungsfähig ist jeder Betrieb, der zumindest ernsthaft seine Bereitschaft erklärt, einen Teilnehmer in betriebliche Ausbildung zu über-nehmen (Phase I) bzw. einen Teilnehmer in betriebliche Ausbildung übernommen hat (Phase II). Teilnahmedauer Phase I: fakultativ vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase ab Maßnahmebeginn bis zur individuellen Aufnahme der Ausbildung, längstens jedoch bis zum Phase II: ausbildungsbegleitende Phase ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Ausbildungsabschluss 12

13 Maßnahmen: Einkauf Besetzung (Stand ) PerF AA 496 Plätze JC (ge) 109 Plätze AA und JC (ge) 604 Plätze (Stand Eintritte) Weitere Bestellungen AA 100 Plätze (Beginn Februar) Nicht alle potenziellen Teilnehmer sind bei der AA gemeldet. Zum Teil wurden erhebliche Sprachbarrieren festgestellt, die einer Teilnahme entgegenstehen bzw. entgegenstanden PerjuF (Beginn ab März 2016) AA 112 Plätze JC (ge und 1 zkt) 38 Plätze AA und JC (ge und 1 zkt) 150 Plätze AsA 2015 AA und JC (ge) 254 Plätze Von diesen Plätzen waren zum Stichtag die Hälfte der Plätze besetzt. AsA 2016 AA und JC (ge) 359 Plätze (Phase I) AA und JC (ge) 506 Plätze (Phase II: davon 147 nur Phase II und 359 Phase I und II) Weitere Einkaufsprozesse (Maßnahmen für Flüchtlinge) können laufend angestoßen werden. 13

14 ANLAGE Einrichtung der Arbeitsmarktbüros In 10 der 12 hessischen AA-Bezirke sind bereits Arbeitsmarktbüros für Menschen mit Fluchthintergrund eingerichtet. In den AA-Bezirken Gießen und Kassel erfolgt die Einrichtung ab Januar Mit Jahresbeginn 2016 werden hessenweit an 21 Standorten Arbeitsmarktbüros eingerichtet sein. Die Unterbringung erfolgt ganz überwiegend in Räumlichkeiten der Agenturen für Arbeit und ihren Geschäftsstellen. Fast alle hessischen kommunalen Jobcentern beteiligen sich an den Arbeitsmarktbüros oder haben ihre Bereitschaft zur Beteiligung avisiert. Der überwiegende Teil der hessischen gemeinsamen Einrichtungen beteiligt sich an den Arbeitsmarktbüros oder hat die Bereitschaft zur Beteiligung avisiert. Bei der personellen Ausstattung der Arbeitsmarktbüros überwiegt aktuell noch der Beitrag der Agenturen für Arbeit. Als weitere Netzwerkpartner sind u. a. die Kammern (IHK und HWK), einzelne Ämter von Kommunen (z. B. Schulämter, Ämter für Jugend und/oder Soziales) IQ- Anerkennungsberatung, Sozialverbände (z. B. Caritas, Johanniter, Arbeiterwohlfahrt) und Ehrenamtsorganisationen eingebunden. Das Dienstleistungsportfolio richtet sich nah am Empfehlungspapier zur Implementierung von regionalen Arbeitsmarktbüros für Menschen mit Fluchthintergrund der Regionaldirektion aus (Anlauf- und Clearingstelle in Zuständigkeitsfragen, Erstsichtung von Qualifikationen und Kenntnissen, Hilfen zur beruflichen Erstorientierung etc.) 14

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16 Umsetzung Einstiegskurse nach 421 SGB III (Eintritte vom bis ) Wesentliche Inhalte 421 SGB III Förderung: Basiskenntnisse der deutschen Sprache, wenn für die Eingliederung notwendig Zielgruppe: Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive (aus Syrien, Eritrea, Iran und Irak) Eintritte: Im Zeitraum von 24. Oktober bis 31. Dezember 2015 Teilnehmerpotenzial Das Teilnehmerpotenzial wurde bundesweit auf ca Personen geschätzt, aus dem ca Förderfälle zu erwarten waren. Entsprechend dem Königsteiner Schlüssel wird in Hessen mit bis zu (7,3%) Eintritten gerechnet. Diese Erwartung wurde deutlich überschritten. Besetzungsstand Zum Stichtag sind hessenweit Flüchtlinge in Sprachfördermaßnahmen nach 421 SGB III eingetreten, darunter aus Syrien, aus Eritrea, 1964 aus dem Irak und 887 aus dem Iran. Herausforderung Auf die bereits in den Einstiegskursen vermittelten Inhalte soll inhaltlich aufgebaut werden (Integrationskurs / BAMF-ESF-Kurs / Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung / Vermittlung in Ausbildung und Arbeit usw.). 16

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