Reglement für die Ausbildung von Kaninchenexperten
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- Hetty Berg
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1 Reglement für die Ausbildung von Kaninchenexperten Inhalt 1. Allgemeines Finanzielles Anforderung Ausbildung Aufnahmeprüfung Ausbildung zum Hilfsexperten Praktische Zwischenprüfung Hilfsexpertenprüfung Ausbildung zum Experten und Referenten Expertenprüfung Übrige Bestimmungen Schlussbestimmungen... 5
2 1. Allgemeines a. Entsprechend dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau gelten alle Personen und Funktionsbeschreibungen, ungeachtet der männlichen oder weiblichen Sprachform, für beide Geschlechter. b. Rassekaninchen Schweiz bildet für seine Tätigkeit und seine Zielsetzungen gemäss den Statuten Kaninchenexperten aus. Zuständig dafür ist der Vorstand von Rassekaninchen Schweiz nach den Bestimmungen dieses Reglements. In seine Kompetenz fallen die Erneuerungen, Ergänzungen oder Abänderungen dieses Reglements. c. Nach Bedarf werden in den Fachorganen Tierwelt oder Journal Romand Ausbildungslehrgänge ausgeschrieben. Die Ausbildung wird nur in deutscher oder französischer Sprache geführt. Für Kandidaten aus dem Tessin bleiben Ausnahmebestimmungen vorbehalten. d. Mit der Durchführung der Aufnahmeprüfung, der Ausbildung und der Abschlussprüfung wird die Fachtechnische Kommission (FTK) von Rassekaninchen Schweiz beauftragt. Diese kann zusätzlich weitere Fachpersonen beiziehen. 2. Finanzielles Die Schulungs- und Organisationskosten gehen zu Lasten von Rassekaninchen Schweiz. 3. Anforderung a. Mindestalter 22 Jahre, Höchstalter 50 Jahre b. Theoretische und praktische Grundkenntnisse der Kaninchenzucht und Grundkenntnisse des aktuellen Standards von Rassekaninchen Schweiz. c. Aktive Rassekaninchenzucht seit mindestens fünf Jahren in einem Verein oder Klub von Rassekaninchen Schweiz d. Guter Leumund e. Guter Farben-, Tast- und Gefühlssinn 4. Ausbildung Die Expertenausbildung dauert drei Jahre und setzt sich zusammen aus a. Aufnahmeprüfung b. Zweijährige Ausbildung in Theorie und Praxis zum Hilfsexperten c. Praktische Zwischenprüfung d. Hilfsexpertenprüfung e. Einjährige Ausbildung zum Experten und Referenten f. Expertenprüfung g. Pro Ausbildungsjahr mindestens ein persönliches Gespräch mit einem Mitglied der FTK (gegenseitiger Austausch über den Verlauf der Ausbildung) 2/5
3 5. Aufnahmeprüfung a. Aufsatz, Rechnen und schriftliche Fragen zur Rassekaninchenzucht b. Besprechung eines Rassekaninchens, Beurteilung verschiedener geliderter Felle c. Vorstellungsgespräch d. Farbentest mitbringen Über die Aufnahme oder Abweisung zur Hilfsexpertenausbildung entscheidet die Fachtechnische Kommission auf Grund des Ausbildungsreglements. Es besteht keine Rekursmöglichkeit. 6. Ausbildung zum Hilfsexperten Die Ausbildung dauert zwei Jahre und endet mit der Hilfsexpertenprüfung. Unterrichtet wird theoretisch und praktisch. Die Fachtechnische Kommission erstellt einen Lehr- und Stundenplan, welcher allen Teilnehmern ausgehändigt wird. Über die Ausbildung ist von den Kandidaten schriftlich Buch zu führen. An jedem Kurstag wird eine kurze Prüfung über die letzte Kurseinheit abgehalten. Kandidaten, welche an zwei solchen Prüfungen nicht genügen, werden von der weiteren Ausbildung ausgeschlossen. a. Theoretischer Teil Rechte und Pflichten von Experten, Organisation von Kleintiere Schweiz, von Rassekaninchen Schweiz und der SKEV, Standard, Vererbung, Anatomie, Krankheiten, Fütterung, Zertifizierung der vorbildlichen Kaninchenhaltung, Farbenlehre, Rhetorik. Abfassen eines Expertenberichtes, die Aufgaben als Referent, die Kaninchenzucht im Ausland, usw. b. Praktischer Teil Bewertungssystem nach Standard von Rassekaninchen Schweiz, Bewertung sämtlicher Rassen, Teilnahme an mindestens 10 Bewertungen pro Saison. Diese müssen von den jeweiligen Experten auf dem Ausbildungsformular bestätigt werden. Alle Kandidaten sind verpflichtet, nebst dem behandelten Lehrstoff, sich auch auf den übrigen Gebieten der Kaninchenzucht (durch Beschaffung entsprechender Literatur, via Internet, usw.) zusätzlich zu bilden. 7. Praktische Zwischenprüfung Bewertung von ca. 30 Tieren in möglichst unterschiedlicher Qualität. 8. Hilfsexpertenprüfung Nach Abschluss der Hilfsexpertenausbildung erfolgt die Hilfsexpertenprüfung, aufgeteilt in einen theoretischen und einen praktischen Teil. a. Theoretischer Teil Druckreifen Artikel über eine Rasse schreiben Schriftliche Beantwortung eines Fragebogens b. Praktischer Teil Bewertung von ca. 30 Tieren in möglichst unterschiedlicher Qualität 3/5
4 c. Bewertung der Prüfungen Der theoretische und der praktische Teil der Prüfung werden gesondert bewertet. Die Prüfung besteht, wer in beiden Teilen die Mindestanforderung erreicht. Schriftliche Arbeit (Artikel): Mindestanforderung Note genügend Bewertet werden Inhalt und Rechtschreibung im Verhältnis 2:1. Fragebogen: 60 Fragen zur Organisation von Kleintiere Schweiz, von Rassekaninchen Schweiz, der SKEV, zur Rassekaninchenzucht, zum Standard, zur Vererbung und zu Kaninchenkrankheiten. Mindestens 70 Prozent der gestellten Fragen müssen richtig beantwortet sein. Tierbewertung: Höchstdifferenz von durchschnittlich 1,5 Punkten. Nicht erkannte Ausschlussfehler oder zu Unrecht ausgeschlossene Tiere werden mit 3 Punkten berechnet. d. Aufnahme oder Ablehnung als Hilfsexperte Aufgrund der Prüfungsresultate (Zwischen- und Hilfsexpertenprüfung) beantragt die Fachtechnische Kommission dem Vorstand von Rassekaninchen Schweiz die Aufnahme oder Ablehnung als Hilfsexperte. Der Vorstand von Rassekaninchen Schweiz entscheidet definitiv. e. Der Entscheid mit den Resultaten wird den Kandidaten schriftlich mitgeteilt. Kandidaten, welche die Prüfung als Hilfsexperte nicht bestehen, können diese frühestens nach einem Jahr wiederholen. Wer die Prüfung neuerdings nicht besteht, scheidet endgültig aus. Für Zurückgestellte finden keine weiteren Kurse statt. f. Alle neu ernannten Hilfsexperten werden in der Tierwelt und im Journal Romand" publiziert. Diese Hilfsexperten dürfen an Vor- und Vereinsbewertungen amtieren. Für die Bewertung an Ausstellungen brauchen die Hilfsexperten eine Bewilligung des Präsidenten der FTK. 9. Ausbildung zum Experten und Referenten Alle Hilfsexperten haben im Anschluss an die bestandene Prüfung die Ausbildung zum Experten zu absolvieren. Dieser Lehrgang konzentriert sich auf die Bewertungsarbeit; er besteht aus mindestens 3 ganztägigen Kursen, sowie der Teilnahme an der Bewertung von wenigstens 10 Ausstellungen, wovon mindestens 5 Klubschauen. Die Ausbildung umfasst vorwiegend Rassen mit schwierigen Rassemerkmalen. Die Bewertung in der Gruppe ist fester Bestandteil der Expertenausbildung. 10. Expertenprüfung a. Die Expertenprüfung befasst sich ausschliesslich mit der Bewertung; es sind ca. 30 Tiere vorab aus Rassen mit schwierigen Rassemerkmalen und in unterschiedlicher Qualität zu bewerten. Übersehene Ausschlussfehler, sowie Tiere, die zu Unrecht ausgeschlossen wurden, werden mit 5 Punkten Differenz berechnet. 4/5
5 b. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt der Punktedifferenz aus der praktischen Hilfsexperten- und Expertenprüfung gesamthaft 1,5 Punkte nicht übersteigt. Kandidaten, welche die Prüfung nicht bestehen, können sich nach einem Jahr nochmals für eine weitere Prüfung beim Präsidenten von Rassekaninchen Schweiz melden, sofern sie mindestens an 10 Bewertungen gemäss Ausbildung für Experten teilgenommen haben, was mit dem entsprechenden Ausbildungsformular zu belegen ist. Die Anmeldung hat bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres schriftlich zu erfolgen. Spezielle Kurse werden während dieser Zeit nicht mehr durchgeführt. Kandidaten welche die Prüfung nochmals nicht bestehen, scheiden definitiv aus, auch als Hilfsexperte. c. Auf Grund der Prüfungsergebnisse und auf Vorschlag der FTK erfolgt die Ernennung zum Experten durch den Vorstand von Rassekaninchen Schweiz, der auch den Fähigkeitsausweis offiziell überreicht. Gleichzeitig sind alle neu ernannten Experten in der Tierwelt und im Journal Romand" zu publizieren. 11. Übrige Bestimmungen a. Pro Ausbildungsjahr darf ein Kandidat höchstens an 1 Kurs fehlen. Entschuldigungen sind dem Präsidenten der FTK vor dem Kurs schriftlich einzureichen. Als Entschuldigung gelten Krankheit, Unfall, Militärdienst, Familienereignisse oder ein berufsbedingter Auslandaufenthalt. b. Unzuverlässigkeit, Disziplinlosigkeit oder andere Verstösse gegen die Vorschriften und Interessen von Rassekaninchen Schweiz führen zum Ausschluss von der Ausbildung. In bestimmten Fällen kann die Ernennung zum Hilfsexperten oder zum Experten aufgeschoben werden. c. Alle neu ernannten Experten werden obligatorisch Mitglied der Schweizerischen Kaninchenexperten-Vereinigung (SKEV). Die Aufnahme erfolgt an der jeweiligen nächsten Hauptversammlung der SKEV. d. Wer als Experte von Rassekaninchen Schweiz amtet, kann gleichzeitig kein anderes Experten-, respektive Richteramt in Kleintiere Schweiz ausüben. 12. Schlussbestimmungen a. Alles, was durch dieses Reglement nicht entschieden werden kann, untersteht dem jeweiligen Entscheid der Fachtechnischen Kommission in Verbindung mit dem Vorstand von Rassekaninchen Schweiz. b. Dieses Reglement wurde an der Vorstandssitzung von Rassekaninchen Schweiz vom 18. April 2009 in Zofingen genehmigt, tritt per 1. Juli 2009 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Ausbildungsreglemente für Kaninchenexperten. Gonten/ Rheinfelden, 18. April 2009 Rassekaninchen Schweiz Der Präsident Armin Wyss Die Sekretärin Evelyne Bucheli 5/5
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