Kostenfallen bei unzureichender Abbruchplanung. 1 Abbruch 1 Pauschale

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1 Kostenfallen bei unzureichender Abbruchplanung 1 Abbruch 1 Pauschale

2 Inhalte Abbruchplanung Ansuchen um Abbruchbewilligung Ausschreibung BRM auf der Baustelle Lösungsvorschläge 2 Fotos: Przykuta/Wikicommons; Pavel Losevsky/fotolia; Luke Roberts/wikicommons; Endostock/fotolia; Bausparkasse Schwäbisch Hall AG/F. Thomas; Wolfgang Jargstorff/fotolia; Lekcets/fotolia

3 Abbruchplanung Gesetze, Normen, Regelblätter Abfallwirtschaftsgesetz Altlastensanierungsgesetz Beitragspflicht, Begriffsdefinitionen Deponieverordnung Anhang 4 (Abfallannahme), Grundlegende Charakterisierung ÖNORM S 2126 Grundlegende Charakterisierung v. Aushubmaterial vor Beginn der Aushub- od. Abraumtätigkeit ONR Mustertexte f. umweltgerechte bauspezifische Leistungsbeschreibung ÖNorm B2251 Abbrucharbeiten - Werkvertragsnorm BRV Merkblätter: Wiederverwertung, Verwendung v. Bodenaushubmat. Die Richtlinie f. Recyclingbaustoffe Zwischenlager f. mineral. Baurestmassen, Asphaltauf- u. Betonabbruch 3

4 Abbruchplanung Bruttogeschossfläche Wohnhaus 230m² Stallgebäude 480m² rund Tonnen Ziegel Steinplatten Beton Holz 4

5 Abbruchplanung Erhebung Planunterlagen - Gemeindeamt, Baupläne, Unterlagen, Altlasten Vermessung (innen/außen) Planerstellung Massenberechnung Wiederverwertungsmöglichkeiten Leistungsverzeichnis Kostenschätzung Technischer Bericht Abbruchbewilligung, Verhandlung 4h 16h 4h 8h 4h 4h 4h 8h 52h 5

6 Abbruchplanung direkte Verwertung Markt vorhanden Massenermittlung für korrekte Ausschreibung Planung über Wiederverwendung 6

7 Wunsch Abbruchplanung höhere wirtschaftliche Bedeutung einräumen gute (Abbruch-) Planung bringt Kostenvorteile + höhere Umweltverträglichkeit Festlegung Recyclingquote Trennung v. Gesamtausschreibung Abbruch Neubau Nutzung Abbruch Cradle 2 Cradle Prinzip Abfall = Rohstoff 7

8 Abbruchplanung Einfluss auf Kosten bei Projektbeginn: PROBLEM nur Planungskosten und keine Ergebnisse Gesamtkosten werden nicht beachtet 8

9 Abbruchbewilligung 542 Gemeinden in der Steiermark geschätzte 350 verschiedene Formulare 9

10 Wunsch Abbruchbewilligung Einheitliche Vorgabe für Formulare Mindestanforderungen auch für Planer - Fotodokumentation, Gebäudeerkundung - Massenermittlung - BRM-Recycling Änderungen im Baugesetz erforderlich Bauherreninformation: - Hinweis auf Kostenfallen - Hinweis auf chem. Untersuchungen (Grundlegende Charakterisierung lt. DepVO) 10

11 Abbruchbescheid Auflagen (2010): ACHTUNG FALLE!! Wie möglich es weiß ja niemand welche Massen anfallen?? In diesem Bescheid nur Schätzung durch SV (750 Tonnen min. Abbruchmaterial, 40fm nicht kontaminiertes Holz, Sonderabfälle rund 1%) 11

12 Abbruchbescheid Beilage zum Bescheid Warum keine Massenberechnung? 12

13 Ausschreibung Ausschreibungsergebnis Preise f. Objekte abtragen (2011) Angebote - Pauschale zwischen Trennung 2. Ausschreibung 3. Ergebnis Nachträge durch exakte Ausschreibung verhindern 13

14 Ausschreibung Vorbemerkungen 14

15 Ausschreibung mögliche Vorgaben: vertragliche Festlegung d. Recyclingquote da schon Teil der Planung, der Abbruchbewilligung, der Ausschreibung Ausschluss v. Alternativen bei ökolog. Positionen Vermeidung von solchen Angeboten: Transportkosten Bodenaushubdeponie: EP.0,03 EUR Deponiekosten Bodenaushubdeponie: EP.0,02 EUR Transportkosten BRM-Deponie: EP.0,03 EUR Deponiekosten BRM-Deponie: EP.0,02 EUR ONR Mustertexte f. umweltgerechte bauspezifische Leistungsbeschreibung 15

16 Kontrolle Abbruch Baurestmassentrennverordnung (seit 1993) nur 5 Paragraphen Mengenschwellen Nachweis nach Abfallnachweisverordnung Trennung gefährliche nicht gefährliche Abfälle Strafrahmen AWG (2): 360 (1.800) bis Euro Kontrolle nicht durch 1. Bauinstanz = Gemeinde! 16

17 Kleine Zeitung (2/2/2011) 17

18 ALSAG Kostenfallen zwischen 8 87 / Tonne 7 bis max. 10 Jahre Finanzstrafe AWG Strafrahmen Claim Anticlaim (Nachtragsmanagement) RUF Corporite Identity, Corporate Social Responsibility, Corporite Sustainability unbezahlbar 18

19 Lösungsvorschläge Abfallwirtschaftskonzept für Baustellen Wiener Abfallwirtschaftsgesetz (01/01/2011) für größere Abbrüche und Neubauten Basis für zielgerichtete Ausschreibung Schadstofferkundung Salzburger Baupolizeigesetz Abfallwirtschaftskonzept für Baustellen Musterentsorgungsvertrag f. Bauabbruch 19

20 Lösungsvorschläge Vorbildfunktion der Öffentlichen Auftraggeber (auch die 100% Tochtergesellschaften!) Recyclingbaustoffe dürfen kein Abfall sein! ALSAG Beitrag zweckgebunden! Ausbildung (HTL, FH, TU, Baumeister, TB, ZT) Bewusstseinsbildung, speziell bei Bauherren 20

21 KONTAKT 21

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