Baurestmassen- recycling

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Baurestmassen- recycling"

Transkript

1 INFO für Aufbereiter Baurestmassen- recycling Warum Baustoff-Recycling? Im Rahmen von Abbrucharbeiten fallen unterschiedlichste Baurestmassen an, die durch sorgfältige Sammlung, Sortierung und Aufbereitung wieder zu hochwertigen Recycling-Baustoffen verarbeitet werden können und somit einen wertvollen Sekundär-Rohstoff darstellen. Eine möglichst sortenreine Erfassung der unterschiedlichen, bei Bautätigkeiten anfallenden Materialien in jedem Stadium des Aufbereitungsprozesses trägt dabei erheblich zu einer hohen Qualität der Sekundär-Produkte bei. Abbrucharbeiten Was ist zu beachten? Die Verordnung über die Trennung von bei Bautätigkeiten anfallenden Materialien schreibt die getrennte Sammlung und Verwertung von Baurestmassen, sofern diese gewisse Mengenschwellen überschreiten, vor. Stoffgruppen Bodenaushub Betonabbruch Asphaltaufbruch Holzabfälle Metallabfälle Kunststoffabfälle Baustellenabfälle Mineralischer Bauschutt Mengenschwelle 20 t 20 t 5 t 5 t 2 t 2 t 10 t 40 t PDF Download unter: Um zu gewährleisten, dass die einzelnen Stoffgruppen für die spätere Verwertung möglichst sortenrein vorliegen, sollte bereits vor Beginn der Abbrucharbeiten ein Entsorgungs- bzw. Abfallwirtschaftskonzept für die Baustelle erarbeitet werden, in dem eine Abschätzung der zu erwartenden Abfallarten und Mengen erfolgt. Wenn gefährliche Abfälle anfallen so ist ein für die Entsorgung berechtigtes Unternehmen zu beauftragen und die Entsorgung bzw. der Verbleib der gefährlichen Abfälle mittels Begleitschein zu dokumentieren. In jedem Fall sind folgende Stoffgruppen getrennt zu sammeln: Gefährliche Abfälle, unabhängig von der Menge Baurestmassen getrennt in die einzelnen Stoffgruppen Verpackungsabfälle (ausgenommen Holz und Metall in geringen Mengen) Biogene Abfälle Flüssige Abfälle Die Trennung dieser Stoffgruppen kann durch einen sogenannten geordneten Rückbau, bei dem einzelne Komponenten des Bauwerks demontiert und getrennt gesammelt werden, erreicht werden. Aufgrund der erhobenen Abfallmengen ist für jede Abfallart ein Verwertungs- bzw. Entsorgungsweg festzulegen. Auf der Baustelle ist außerdem für ausreichende Manipulations- bzw. Lagerflächen sowie geeignete Sammelbehälter (Mulde/Contai- Das Land Steiermark Abfall- und Stoffflusswirtschaft

2 ner/sackgestelle etc.) für die anfallenden Baurestmassen zu sorgen. Um eine optimale Trennung der Abfälle zu erreichen, sollten die einzelnen Behältnisse beschriftet werden und das Baustellenpersonal in der ordnungsgemäßen Zuordnung der Baurestmassen unterwiesen werden. Zur Dokumentation des Verbleibs des Abbruchmaterials sind die einzelnen angefallenen Abfallarten und Mengen in einem Baurestmassennachweis-Formular schriftlich zu erfassen und vom berechtigten Entsorgungsunternehmen bzw. der Behandlungsanlage ist eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Entsorgung einzuholen. Dieses Baurestmassennachweis- Formular muss gemäß Abfallnachweisverordnung für 7 Jahre aufbewahrt werden. Gemäß der Abfallbilanzverordnung 2008 müssen sich Abfallsammler und -behandler im elektronischen Register für die abfallwirtschaftlichen Stammdaten (EDM) registrieren. Weiters haben Abfallsammler und -behandler Aufzeichnungen in diesem System Aufzeichnungen über Art, Menge, Herkunft und Verbleib von Abfällen, und damit auch von Baurestmassen, für jedes Kalenderjahr fortlaufend elektronisch zu führen. Behandlung in einer Aufbereitungsanlage Was ist zu beachten? Im Rahmen der Anlieferung von Baurestmassen bei der Behandlungsanlage ist deren Herkunft und Beschaffenheit durch dafür eigens geschultes Personal zu kontrollieren und dokumentieren, um mögliche Kontaminationen auszuschließen und die Verwendbarkeit des Materials in der Aufbereitungsanlage sicherzustellen. Werden im zu recyclierenden Ausgangsmaterial schadstoffhaltige Verunreinigungen (z.b. Asbestzement) festgestellt, ist es auszusondern und einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Nach erfolgter Eingangskontrolle ist das angelieferte Material einer Vorsortierung zu unterziehen. Materialien die die Kriterien einer Güte- bzw. Qualitätsklasse nicht erfüllen sind gegebenenfalls einer qualitativ weniger anspruchsvollen Klasse zuzuordnen. Bei der Vorsortierung ist zu beachten, dass der Anteil an Verunreinigungen im fertigen Recycling-Baustoff maximal 1 Masse-% betragen darf (bei Einhaltung dieses Verunreinigungsgrads sind die Verunreinigungen im fertigen Material optisch kaum mehr erkennbar) und daher eine entsprechend genaue Vorsortierung stattfinden muss. Das bloße Brechen von nicht sortierten Baurestmassen stellt somit keine Verwertung dar! Die vorsortierten Baurestmassen sind dann in geeigneten Lagern getrennt zwischenzulagern bis sie einem Brecher oder einer Siebanlage zur Weiterbehandlung zugeführt werden. Auch die erzeugten, unterschiedlichen Recycling-Baustoffe sind in getrennten Zwischenlagern zu lagern. Stoffgruppe: Baurestmassen Bodenaushub Straßenaufbruch Bauschutt Mutterboden Sand Kies Lehm Ton Steine bituminös (Asphalt) oder hydraulisch (Beton) gebundene Stoffe; Pflaster- und Randsteine Sand Kies Schotter Beton Fliesen Ziegel Kalkstein Mörtel Gips Blähton Gasbeton Klinker Natursteine Mauersteine auf Gipsbasis Sonstige separat zu sammelnde Abfälle Holz Kunststoff Papier Pappe Metalle Kabel Farben Lacke Asbestzement Eternit... Seite 2 l

3 Lagerung von Baurestmassen bzw. Recycling-Baustoffen Was ist zu beachten? Werden Baurestmassen an einer Abbruchstelle für den Weitertransport oder die Aufbereitung in einer mobilen Anlage länger als zwei Monate gelagert, so ist ein Zwischenlager einzurichten. Gewerbliche Zwischenlager erfordern in der Regel eine Genehmigung gemäß 74 ff GewO und unterliegen auch den Bestimmungen des Wasserrechts und den Bau- und Naturschutzvorschriften. Weiters ist zu beachten, dass gemäß 2 Abs. 7 Z 4 AWG 2002 eine Lagerdauer von drei Jahren wenn die Baurestmassen aufbereitet werden bzw. von einem Jahr wenn diese einer Beseitigung zugeführt werden, nicht überschritten werden darf. Findet eine Überschreitung der Lagerfristen statt, so ist die, gemäß Altlastensanierungsgesetz vorgeschriebene Abgabe zu entrichten. Für den Genehmigungsantrag eines derartigen Zwischenlagers sind bereits vorab die zu erwartenden Arten und Mengen an Baurestmassen, die durchschnittliche und maximal zwischenzulagernde Baurestmassen-Menge sowie der Verbleib der Baurestmassen nach der Zwischenlagerung bekanntzugeben. Auch für technische Ausführung eines Zwischenlagerplatzes gelten gewisse Vorgaben. Gefordert werden ein tragfähiger, undurchlässiger Untergrund mit Sickerwassererfassung oder die Überdachung einer Lagerfläche mit befahrbarem Untergrund. Im Falle einer Zwischenlagerung auf einer genehmigten Deponie, bei einer Lagerung von weniger als zwei Monaten (beispielsweise beim Einsatz mobiler Behandlungsanlagen) oder bei der Lagerung von reinem Betonabbruch in einem hydrogeologisch wenig sensiblen Gebiet sind Abweichungen von den Anforderungen an die Dichtfläche und Sickerwassererfassung möglich. Abbildung: Zwischenlagerung von Recycling-Baustoffen Warum ist die Qualitätssicherung für die Herstellung von Recycling-Baustoffen relevant? Um einen Recycling-Baustoff, für den europäische technische Spezifikationen vorliegen, als solchen in Verkehr setzten zu dürfen, bedarf es gemäß Steiermärkischem Bauproduktegesetz einer CE-Konformitätskennzeichnung. Um Recycling-Baustoffe gemäß dem Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) beitragsfrei auf Baustellen einsetzen zu können, muss im Rahmen eines Qualitätssicherungssystems die gleichbleibende Umweltqualität der aufbereiteten Materialien durch kontinuierliche Untersuchungen gewährleistet werden. Da aber eine CE-Kennzeichnung keinen Rückschluss darauf zulässt, ob das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde, ist sie kein ausreichendes Kriterium für eine Beitragsfreiheit gemäß ALSAG. Wie ist die Qualitätssicherung bei der Herstellung von Recycling-Baustoffen zu gestalten? Um eine qualitätsgesicherte Herstellung von Recycling-Baustoffen zu gewährleisten, ist in einer Erstprüfung festzustellen, ob die Aufbauorganisation, Verantwortlichkeiten, Abläufe, Verfahren und Mittel eine Herstellung von Recycling-Baustoffen mit gleichbleibender Umweltverträglichkeit ermöglichen. Weiters ist zu überprüfen, ob die Überwachungsvoraussetzungen (Möglichkeiten der Eigen- bzw. Fremdüberwachung) und die festgelegten Anforderungen für Recycling-Baustoffe erfüllt werden. Im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ist jeder Recycling-Betrieb verpflichtet, Eigenüberwachungen in Form von visuelle Kontrollen, regelmäßigen, repräsentativen Beprobungen und Analysen der Abfälle durchzuführen oder ein Labor mit der Eigenüberwachung zu beauftragen, um sicherzustellen, dass die festgelegten Anforderungen für Recycling-Baustoffe eingehalten werden. Hier gibt die Richtlinie für Recycling-Baustoffe des Baustoff-Recycling Verbands konkrete Auskunft darüber, welche Untersuchungen wie häufig durchzuführen sind. Für die Durchführung der Probenahme ist die ÖNORM EN anzuwenden und die Prüfung des Gehalts an Fremdmaterialien, Verunreinigungen und des Mischverhältnisses erfolgt analog zur ÖNORM EN Im Rahmen dieser Eigenüberwachung sind die Bezeichnung des Mate- l Seite 3

4 rials und die Herkunft, die durchgeführten Prüfungen, die Auswertung des Vergleichs mit den vorgegebenen Anforderungen sowie Ort, Datum und Name des Prüfers zu dokumentieren. Treten im Rahmen der Eigenüberwachung Mängel auf, so sind diese umgehend zu beheben. Erfüllt ein Recycling-Baustoff die Güte- bzw. Qualitätsanforderungen einer Klasse nicht, ist er entweder neu zu klassifizieren oder sofern dies nicht möglich ist, einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Zweimal jährlich ist zusätzlich im Rahmen einer Fremdüberwachung festzustellen, ob die Recycling-Baustoffe die festgelegten Anforderungen hinsichtlich bautechnischer Gesichtspunkte und Umweltverträglichkeit erfüllen. Bei geringeren Mengen (kleiner 90 Produktionsstunden) ist nur eine Fremdüberwachung erforderlich. Anlagenbetreiber sind dazu verpflichtet, in einem Ergebnisbuch exakte, nachvollziehbare Aufzeichnungen darüber zu führen, welches Inputmaterial für die jeweilige Charge eingesetzt wurde und welche Untersuchungen im Rahmen der Eigen- und Fremdüberwachung für dieses Material relevant sind. Weiters sind die täglichen Produktionsstunden und produzierten Tagesmengen je Recycling-Baustoff in einem Betriebsbuch zu dokumentieren. Mobile Anlagen sind Anlagen zur Behandlung nicht gefährlicher mineralischer Baurestmassen, die für einen begrenzten Zeitraum von maximal einem halben Jahr an einem Standort betrieben werden und werden gemäß 52 AWG 2002 genehmigt. Da mobile Anlagen häufig auch in dichter besiedelten Gebieten zum Einsatz kommen, ist besonders darauf zu achten, dass es zu keiner unzumutbaren Beeinträchtigungen der Anrainer kommt. Insbesondere sind Maßnahmen zum Schallschutz, zur Vermeidung von Staub und Verunreinigungen und Vorsorgemaßnahmen bei Betriebsstörungen zu ergreifen. Des Weiteren sind bei der Standortauswahl Aspekte, wie ausreichende Untergrundtragfähigkeit, die Einhaltung von Mindestabständen zu Hochspannungsfreileitungen und Hochdruckgasleitungen sowie die Wahl eines Standorts 1 m über dem Grundwasserspiegel zu beachten. Die Anlage darf nur außerhalb von Wasserschutzgebieten, Hochwasserabflussgebieten und Heilquellschutzgebieten aufgestellt werden. Grundsätzlich ist bei mobilen Behandlungsanlagen, in denen Bodenaushub und nicht gefährliche Baurestmassen behandelt werden, keine Untergrundbefestigung erforderlich. Liegt der Behandlungsstandort jedoch in einem hydrologisch sensiblen Gebiet, so kann eine, den Anforderungen entsprechende, befestigte Lagerfläche erforderlich sein. Das anfallende Tagwasser (Niederschlag) am Standort ist zu erfassen und für die Befeuchtung der Baurestmassen zum Zweck der Minderung der Staubemissionen einzusetzen. Überschüssiges Niederschlagswasser sollte kontrolliert versickert werden. Müssen für den gewählten Standort Maßnahmen zur Untergrundbefestigung ergriffen werden, so können hierfür Recycling-Baustoffe eingesetzt werden, sofern diese die notwendigen Güte- und Qualitätsanforderungen erfüllen. Nach der Beendigung der Behandlungstätigkeiten ist das Grundstück in einen, mit dem Grundstückseigentümer vereinbarten, Endzustand zu versetzen, wobei in keinem Fall Quellen für negative Umweltauswirkungen zurückbleiben dürfen. Ziegelrecycling Welche Besonderheiten ergeben sich für mobile Behandlungsanlagen? Zur qualitätsgesicherten Herstellung von Recycling- Baustoffen in einer mobilen Anlage müssen zusätzlich zu den allgemeinen Erst-, Eigen- und Fremdüberwachungen der Recycling-Baustoff-Qualität auch Überprüfungen der mobilen Anlage stattfinden. Gemäß Abfallbilanzverordnung sind an jedem Anlagenstandort neben den zur Qualitätssicherung notwendigen Daten auch exakte Aufzeichnungen über In- und Output der behandelten Materialien geführt werden, sodass eine nachvollziehbare Massenbilanz erstellt werden kann. Vom Geräteführer ist außerdem ein Betriebstagebuch zu führen. Seite 4 l

5 Wo können die aufbereiteten Baurestmassen eingesetzt werden? Grundsätzlich können die in Recycling-Anlagen hergestellten Recycling-Baustoffe aufgrund ihrer Zusammensetzung in unterschiedliche Güte- und Qualitätsklassen, die durch eine Parameterliste und die dazugehörigen Grenzwerte definiert sind, eingeteilt werden. Während die Güteklassen eine Klassifizierung nach bautechnischen Gesichtspunkten darstellt, handelt es sich bei den Qualitätsklassen um eine Zuordnung je nach Ausmaß der Umweltverträglichkeit. Da auch bessere Qualitätsklassen als für den Anwendungszweck gefordert Verwendung finden können, ist es erstrebenswert durch sorgfältige Aufbereitung ein qualitativ möglichst hochwertiges Sekundärprodukt zu erzeugen. In jedem Fall muss der Recycling-Baustoff so gekennzeichnet werden, dass erkennbar ist, welche Input-Materialien zur Herstellung verwendet wurden und welche Güte- bzw. Qualitätsklasse das Produkt erfüllt. Über die Recycling-Börse Bau können die hergestellten Recycling-Baustoffe kostenfrei offeriert werden. Allgemeine Qualitätsanforderungen für Recycling-Baustoffe Weitgehend frei von Verunreinigungen - Anteil an Verunreinigungen kleiner als 1 Masse-% Keine teerhaltigen Baurestmassen Keine asbesthaltigen Baurestmassen Bautechnisch geeignet Umweltverträglich Einsatz für einen zulässigen Verwendungszweck Weiterführende Informationen Abbrucharbeiten Verordnung über die Trennung von bei Bautätigkeiten anfallenden Materialien bzw. (BGBl. II Nr. 259/1991) ÖNORM B 2251 Abbrucharbeiten Werkvertragsnorm Baurestmassentrennung auf der Baustelle Ein Leitfaden für die Baustelle (WKO) Informationsblatt Baustellenabfälle Baurestmassen (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, FA19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft) Merkblatt Verwertungsorientierter Rückbau Ein Leitfaden für Bauherren und Ausführende (Österreichischer Baustoff-Recycling Verband) ÖNORM Regel Schadstofferkundung von Bauwerken vor Abbrucharbeiten Baurestmassen-Recycling Richtlinie für Recycling-Baustoffe ( , GESAMTAUSGABE Grün + Rot ) Richtlinie für Recycling-Baustoffe ( , TEIL- AUSGABE Grüne Richtlinie ) (Anwendungsbereich: Verwertung von hydraulisch oder bituminös gebundenen sowie ungebundenen mineralischen Baurestmassen) Richtlinie für Recycling-Baustoffe ( , TEIL- AUSGABE Rote Richtlinie ) (Anwendungsbereich: ungebundene Massen, zementgebundene Massen, Recycling- Sand aus mineralischen Baurestmassen) Info-Broschüre: Richtiger Umgang mit Baurestmassen (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, FA19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft) Infoblatt: Baustellenabfälle Baurestmassen (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, FA19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft) Recycling-Börse Bau ( Zwischenlager Merkblatt Zwischenlager für mineralische Baurestmassen, Asphaltaufbruch und Betonabbruch (Österreichischer Baustoff-Recycling Verband) Gewerbeordnung 1994 BGBl. Nr. 194/1994 Qualitätssicherung - ALSAG Steiermärkischen Bauproduktegesetz 2000 Altlastensanierungsgesetz BGBl. Nr. 299/1989, letzte Novellen: BGBl. I 71/2003, BGBl. I 136/2004, BGBl. I 24/2007, BGBl. I 40/2008, BGBl. I 52/2009 l Seite 5

6 Erlass zum Altlastensanierungsgesetz, (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) ALSAG Merkblatt 2010 ÖNORM EN Prüfverfahren für allgemeine Eigenschaften von Gesteinskörnungen - Teil 1: Probenahmeverfahren ÖNORM EN Prüfverfahren für geometrische Eigenschaften von Gesteinskörnungen - Teil 5: Bestimmung des Anteils an gebrochenen Körnern in groben Gesteinskörnungen Gütezeichen für Recycling-Baustoffe vom Österreichischen Güteschutzverband für Recycling-Baustoffe Qualitäts-Richtlinie der EQAR (European Quality Association for Recycling e.v.) Mobile Behandlungsanlagen Richtlinie für die mobile Aufbereitung von mineralischen Baurestmassen und Bodenaushub, Oktober 2008 Sonstige Gesetzliche Grundlagen und Normen: Abfallnachweisverordnung 2003, BGBl. II 618/2003 Abfallverzeichnisverordnung, BGBl. II 570/2003, 89/2005 Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. I 102/2002, 43/2004, 155/2004, 181/2004 ÖNORM S 2100 Abfallkatalog, Stand Wasserrechtsgesetz 1959, BGBl. I 215/1959 Steiermärkisches Abfallwirtschaftsgesetz LGBl. 65/2004 Kontaktadressen Amt der Steiermärkischen Landesregierung FA19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft 8010 Graz, Bürgergasse 5a Österreichischer Baustoff-Recycling Verband Österreichischer Güteschutzverband Recycling-Baustoffe Österreichische Recycling-Börse Bau 1040 Wien, Karlsgasse 5 Tel.: +43 (0)1/ Fax: +43 (0)1/ brv@brv.at Wirtschaftskammer Österreich Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0) office@wkstmk.at European Quality Association for Recycling e.v. D Berlin, Kronenstrasse Phone: 0049(0) Fax: 0049(0) mail@eqar.info Deponieverordnung, BGBl. 164/1996 idf. BGBl. II 49/2004 Medieninhaber und Herausgeber: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 19D, Abfall- und Stoffflusswirtschaft, Fachabteilungsleiter: Hofrat Dipl.-Ing. Dr. Wilhelm Himmel (Nachhaltigkeitskoordinator Steiermark), Redaktion: Dipl.-Ing. Josef Mitterwallner Bürgergasse 5a, 8010 Graz, Telefon: (0316) , Fax: (0316) , fa19d@stmk.gv.at, Version: 1 vom

Informationsveranstaltung zur RECYCLING-BAUSTOFFVERORDNUNG. Qualitätssicherung Dipl.-Ing. Robert Mauerhofer

Informationsveranstaltung zur RECYCLING-BAUSTOFFVERORDNUNG. Qualitätssicherung Dipl.-Ing. Robert Mauerhofer Informationsveranstaltung zur RECYCLING-BAUSTOFFVERORDNUNG Qualitätssicherung Dipl.-Ing. Robert Mauerhofer Inhalt Qualitätssicherung (QS) - Umweltverträglichkeit gemäß RecBstVO - Bautechnisch gemäß Stand

Mehr

Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung

Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung orechtliche Grundlagen ostoffe oorganisatorische Aspekte ogrenzen der Abfalltrennung Dipl.-Ing. Ulf Berger /

Mehr

ONR Gesteinskörnungen im Bauwesen Leitfaden für die Erstellung von Leistungserklärungen ICS

ONR Gesteinskörnungen im Bauwesen Leitfaden für die Erstellung von Leistungserklärungen ICS ICS 93.120 ONR 23130 Gesteinskörnungen im Bauwesen Leitfaden für die Erstellung von Leistungserklärungen Aggregates for construction Guideline for the preparation of declarations of performance Agrégats

Mehr

Umsetzung der Recycling-Strategie Aargau Die gesetzlichen Vorgaben. 25. Februar 2015

Umsetzung der Recycling-Strategie Aargau Die gesetzlichen Vorgaben. 25. Februar 2015 DEPARTEMENT BAU, VOLKSWIRTSCHAFT VERKEHR UND UMWELT UND INNERES Umsetzung der Recycling-Strategie Aargau Die gesetzlichen Vorgaben 25. Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 2. Die Recycling-Strategie

Mehr

BAUSTOFFRECYCLING EINE FRAGE DER VERANTWORTUNG

BAUSTOFFRECYCLING EINE FRAGE DER VERANTWORTUNG Wasser Tirol Wasserdienstleistungs-GmbH ein guter und verlässlicher Partner mit Perspektiven BAUSTOFFRECYCLING EINE FRAGE DER VERANTWORTUNG Erpfendorf, am 07.04.2016 Mangel an Ressourcen Wir müssen recyceln!

Mehr

"LV UMWELTGERECHTE LEISTUNGEN - EINHEITLICHES UMWELT-LV"

LV UMWELTGERECHTE LEISTUNGEN - EINHEITLICHES UMWELT-LV "LV UMWELTGERECHTE LEISTUNGEN - EINHEITLICHES UMWELT-LV" PROJEKTKURZDARSTELLUNG Auftraggeber: Magistrat der Stadt Wien, MA 22 - Umweltschutz A-1082 Wien, Ebendorferstraße 4 Betreuung: Dipl.-Ing. OPPENAUER,

Mehr

Seminar AFU-KBK

Seminar AFU-KBK Seminar AFU-KBK 22.10.09 Bauabfälle Stand der Technik und Gesetzgebung Loïc Constantin (LC) und Pierre-Alain Loup (PAL) Amt für Umwelt 1 Inhalt 1. Hauptsächliche gesetzliche Bestimmungen (LC) 2. Generelles

Mehr

Prognose des Aufkommens und der Entsorgungskapazitäten von Bau- und Abbruchabfällen in Thüringen für die Jahre 2005, 2010 und 2015

Prognose des Aufkommens und der Entsorgungskapazitäten von Bau- und Abbruchabfällen in Thüringen für die Jahre 2005, 2010 und 2015 Prognose des Aufkommens und der Entsorgungskapazitäten von Bau- und Abbruchabfällen in Thüringen für die Jahre 2005, 2010 und 2015 Erstellt von: ARGUS Statistik und Informationssysteme in Umwelt und Gesundheit

Mehr

Die neue Recycling-Baustoffverordnung Stand der Arbeiten Dr. Jutta Kraus Montanuniversität Leoben: DepoTech 2014 Leoben, 5.

Die neue Recycling-Baustoffverordnung Stand der Arbeiten Dr. Jutta Kraus Montanuniversität Leoben: DepoTech 2014 Leoben, 5. Die neue Recycling-Baustoffverordnung Stand der Dr. Jutta Kraus Montanuniversität Leoben: DepoTech 2014 Leoben, 5. November 2014 an der Recycling-Baustoffverordnung Vorschlag ÖNORM B 3140 Rezyklierte Gesteinskörnungen

Mehr

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. BAUREKA Baustoff-Recycling GmbH Dennhäuser Str. 118, DE Kassel

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. BAUREKA Baustoff-Recycling GmbH Dennhäuser Str. 118, DE Kassel ZERTIFIKAT Das Unternehmen erfüllt am Standort Erdwall Braunsberg, An der A 44, DE-34134 Kassel die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die genannten abfallwirtschaftlichen

Mehr

AbfallbilanzV Umsetzung für f r Baufirmen

AbfallbilanzV Umsetzung für f r Baufirmen AbfallbilanzV Umsetzung für f r Baufirmen Land Salzburg Stand: 2011-03 03-21 AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG ABTEILUNG 5: UMWELTSCHUTZ AbfallbilanzV Allgemein Behandler Behandler mit einer Erlaubnis

Mehr

18. Österreichischer Biomassetag Heizwerkbetreibertag 2014. Brennstoff Reststoff Müll? Ing. Martin Mayer

18. Österreichischer Biomassetag Heizwerkbetreibertag 2014. Brennstoff Reststoff Müll? Ing. Martin Mayer 18. Österreichischer Biomassetag Heizwerkbetreibertag 2014 Brennstoff Reststoff Müll? Ing. Martin Mayer Brennstoff Reststoff - Müll Inhalte: Grundsätzliche Betrachtung Energetische Verwertung von Holz

Mehr

Kostenfallen bei unzureichender Abbruchplanung. 1 Abbruch 1 Pauschale

Kostenfallen bei unzureichender Abbruchplanung. 1 Abbruch 1 Pauschale Kostenfallen bei unzureichender Abbruchplanung 1 Abbruch 1 Pauschale Inhalte Abbruchplanung Ansuchen um Abbruchbewilligung Ausschreibung BRM auf der Baustelle Lösungsvorschläge 2 Fotos: Przykuta/Wikicommons;

Mehr

Baurestmassen Zahlen und Fakten

Baurestmassen Zahlen und Fakten BRM-Tagung 29. Februar 2012 Wirtschaftskammer Stmk Baurestmassen Zahlen und Fakten Dipl.-Ing. Dr. Wilhelm l Himmel Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung 19D Internationale Bedeutung der

Mehr

Anforderungen an die Verwertung von Baggergut aus Sicht der Abfallwirtschaft

Anforderungen an die Verwertung von Baggergut aus Sicht der Abfallwirtschaft Anforderungen an die Verwertung von Baggergut aus Sicht der Abfallwirtschaft Vortrag von Dr.-Ing. H.-U. Bertram, Umweltministerium Niedersachsen Obmann der LAGA-AG Mineralische Abfälle beim Sprechtag des

Mehr

Der Europäische Abfallkatalog ab 2002

Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Dr. Hans-Dietrich Zerbe und Esther Frambach Zum 1.1.1999 wurde die bis dahin geltende Bezeichnung von Abfällen nach dem LAGA - Abfallartenkatalog im Rahmen der europäischen

Mehr

Anforderungen Qualitätskontrollen

Anforderungen Qualitätskontrollen Fachkolloquium TBA O+G Gesteinskörnungen für ungebundene Gemische, SN 670 119-NA Anforderungen Qualitätskontrollen 1. Einsatz Kiessand bisher Grabenauffüllungen - Kiessand / Kiessand RCB Bauteil Strassenoberbau

Mehr

Änderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung ab

Änderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung ab Stand: 09/06 Änderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung ab 01.02.2007 - HINWEISE I - Am 01.02.2007 treten in Kraft: das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung,

Mehr

Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente BW001. Über die Bewirtschaftung von Bauabfällen.

Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente BW001. Über die Bewirtschaftung von Bauabfällen. Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente BW001 Über die Bewirtschaftung von Bauabfällen Weisung 1 Übersicht 1 Übersicht 1 2 Zielsetzung 1 3 Rechtsgrundlagen

Mehr

Entwicklung einer Methode für die Bilanzierung von Gebäuden zur Bestimmung der Zusammensetzung von Baurestmassen am Beispiel von Wohngebäuden

Entwicklung einer Methode für die Bilanzierung von Gebäuden zur Bestimmung der Zusammensetzung von Baurestmassen am Beispiel von Wohngebäuden Entwicklung einer Methode für die Bilanzierung von Gebäuden zur Bestimmung der Zusammensetzung von Baurestmassen am Beispiel von Wohngebäuden (Projekt V-EnBa) Endbericht Die Ressourcen Management Agentur

Mehr

Was darf in den Bauschuttcontainer?

Was darf in den Bauschuttcontainer? Bauschutt nicht recycelbar Was darf in den Bauschuttcontainer? - Baustoffe auf Gipsbasis - Gipskartonplatten - Leichtbaustoffe - Ytong (ohne Styroporanhaftung), Bims - Gipsputz - Gemische aus verwertbaren

Mehr

RECYCLING- UND EDM. WPA BERATENDE INGENIEURE GMBH i.a. Abt. V/2

RECYCLING- UND EDM. WPA BERATENDE INGENIEURE GMBH i.a. Abt. V/2 RECYCLING- BAUSTOFFVERORDNUNG UND EDM MICHAEL POLLAK MICHAEL POLLAK, WPA BERATENDE INGENIEURE GMBH i.a. Abt. V/2 ANFORDERUNGEN AN EDM STAMMDATEN FÜR HERSTELLER VON RECYCLING-BAUSTOFFEN 1. Einmalige Meldung

Mehr

Grundsätze der Bauabfallentsorgung

Grundsätze der Bauabfallentsorgung Grundsätze der Bauabfallentsorgung Förderung von Kreisläufen Vorsorgeprinzip Keine Problemverlagerung Wirtschaftliche Tragbarkeit René Sägesser Abteilung für Umwelt, Abfälle und Altlasten Gesetzliche Vorgaben

Mehr

Abfallrechtliche Fragen

Abfallrechtliche Fragen Kommunen nutzen BioEnergie Abfallrechtliche Fragen Dipl.- Ing. Hans Albert Appel, Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Wir diskutieren über die Nutzung holziger Biomasse aus der Forstpflege Landschaftspflege

Mehr

LEISTUNGSVERZEICHNIS - Langtext

LEISTUNGSVERZEICHNIS - Langtext mobile oder stationäre Mischanlage Seite: 1 01.0010 Erstprüfung für KRC-Tragschicht erstellen Erstprüfung für Kaltrecycling-Tragschicht im Zentralmischverfahren (in plant) erstellen. Entnahme der auf der

Mehr

(5) Vorübergehende Unterbrechungen und Einschränkungen der Abfallabfuhr berühren die Gebührenpflicht nicht.

(5) Vorübergehende Unterbrechungen und Einschränkungen der Abfallabfuhr berühren die Gebührenpflicht nicht. Rechtlich nicht verbindliche konsolidierte Lesefassung Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Gelsenkirchen (Abfallentsorgungssatzung AES) vom 16.11.1993 zuletzt geändert durch

Mehr

Bauabfälle richtig entsorgen so geht s

Bauabfälle richtig entsorgen so geht s Abbrucharbeiten Informationen zur aktuellen Vorgehensweise bei Entsorgungen: Bauabfälle richtig entsorgen so geht s Bei jedem Abbruch fallen unterschiedliche Abfälle an. Der Bezirks- Abfallverband (BAV)

Mehr

Umgang mit Bauabfällen / Baustellenabfällen

Umgang mit Bauabfällen / Baustellenabfällen Umgang mit Bauabfällen / Baustellenabfällen Sie rätseln, wie Sie mit Baustellenabfällen, die im Tiefbau oder Abbruchgeschäft anfallen umgehen sollen? Dann wird Ihnen diese Information von großem Nutzen

Mehr

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Außenanlagen von Bundesliegenschaften

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Außenanlagen von Bundesliegenschaften Inhalt und Zielsetzungen Positive Wirkungsrichtung, Kommentar Die Verringerung potenzieller Risiken wie z. B. durch unsachgemäße Bauausführung oder Unternehmensinsolvenz kann durch die Beauftragung qualifizierter

Mehr

Entsorgungsordnung. für den Hochschulbereich der Humboldt-Universität zu Berlin. Inhaltsverzeichnis

Entsorgungsordnung. für den Hochschulbereich der Humboldt-Universität zu Berlin. Inhaltsverzeichnis Entsorgungsordnung für den Hochschulbereich der Humboldt-Universität zu Berlin Inhaltsverzeichnis Entsorgungsordnung 1. Geltungsbereich 2. Grundsätze 3. Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten

Mehr

Entsorgung von mineralischen Abfällen aus Baumaßnahmen Umgang mit Kleinmengen

Entsorgung von mineralischen Abfällen aus Baumaßnahmen Umgang mit Kleinmengen Bayerisches Landesamt für Umwelt Merkblatt Entsorgung von mineralischen Abfällen aus Baumaßnahmen Umgang mit Kleinmengen Stand: April 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung und Zielsetzung 2 2 Anwendungsbereich

Mehr

Betriebsordnung für den Wertstoffhof der Stadt Warendorf

Betriebsordnung für den Wertstoffhof der Stadt Warendorf Betriebsordnung für den Wertstoffhof der Stadt Warendorf Vorbemerkungen Die Stadt Warendorf ist gemäß 5 Abs. 6 Landesabfallgesetz NRW als öffentlichrechtlicher Entsorgungsträger im Sinne der 15 Abs. 1

Mehr

Raimund Neuert Rohstoffverwertungsgesellschaft mbh Marienfelder Straße Koblenz

Raimund Neuert Rohstoffverwertungsgesellschaft mbh Marienfelder Straße Koblenz Überwachungszertifikat-Nr.: 10222 Rohstoffverwertungsgesellschaft mbh Bonn, 27. April 2016 Gültig bis: 30. September 2017 Peter Obieglo Wolfgang Schreer Dipl.-Ing. Rolf Palmberg TÜV Nord CERT GmbH Seite

Mehr

Betrifft: Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über statistische Erhebungen beim Bergbau

Betrifft: Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über statistische Erhebungen beim Bergbau BALLHAUSPLATZ 2, A-1014 WIEN GZ BKA-817.237/0002-DSR/2013 TELEFON (+43 1) 53115/2527 FAX (+43 1) 53115/2702 E-MAIL DSRPOST@BKA.GV.AT DVR: 0000019 An das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

Mehr

MAD Recycling GmbH Betrieb Krostitz Hilchenbacher Straße Krostitz

MAD Recycling GmbH Betrieb Krostitz Hilchenbacher Straße Krostitz Überwachungszertifikat-Nr.: 10371 Betrieb Krostitz Gültig bis: 28. Juli 2017 Bonn, 14. April 2016 Peter Obieglo Wolfgang Schreer Dipl.-Geogr. Joachim Müller Müller & Zumschlinge GbR Seite 1 von 8 Gültig

Mehr

Richtlinien für die Anwendung und Güteüberwachung von mineralischen Ersatzbaustoffen. in Bayern

Richtlinien für die Anwendung und Güteüberwachung von mineralischen Ersatzbaustoffen. in Bayern Richtlinien für die Anwendung und Güteüberwachung von mineralischen Ersatzbaustoffen in Bayern Ausgabe 04/2011 Herausgeber: Baustoff Recycling Bayern e.v. Max-Joseph-Str. 5, 80333 München Tel. 089/551

Mehr

Abfallleitfaden der BTU Hartmeier Entsorgung GmbH u. Co. KG über die sachgemäße Abfall-Trennung

Abfallleitfaden der BTU Hartmeier Entsorgung GmbH u. Co. KG über die sachgemäße Abfall-Trennung Abfallleitfaden der BTU Hartmeier Entsorgung GmbH u. Co. KG über die sachgemäße Abfall-Trennung Die Abtsorgung hat sich durch Inkrafttreten Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in den letzten Jahren

Mehr

Mit Innovation zur Schliessung des Stoffkreislaufes

Mit Innovation zur Schliessung des Stoffkreislaufes Strength. Performance. Passion. Mit Innovation zur Schliessung des Stoffkreislaufes Peter M. Kunz Eberhard Bau AG, Kloten 20. Holcim Betontagung - 27. August 2014 Schliessen des Stoffkreislaufs 2 Kies

Mehr

Die Kontrolle durch die Lebensmittelaufsicht. Die geltende VA - K Steppert Stefan Lebensmittelinspektor

Die Kontrolle durch die Lebensmittelaufsicht. Die geltende VA - K Steppert Stefan Lebensmittelinspektor Die Kontrolle durch die Lebensmittelaufsicht Die geltende VA - K 0211.06 Steppert Stefan Lebensmittelinspektor Lebensmittelkontrolle in NÖ Aufbau der NÖ Lebensmittelaufsicht: Bundesministerium für Gesundheit

Mehr

Europäische Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004. Gute Herstellungspraxis nach Verordnung (EG) Nr. 2023/2006

Europäische Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004. Gute Herstellungspraxis nach Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 Seite 1 von 5 TÜV Rheinland LGA Products - Information 05/2016 Inhalt und Umfang von Konformitätserklärungen Entsprechend des Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände,

Mehr

16. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Anwendungsfragen zur Biomasse im EEG 2012 und EEG 2009

16. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Anwendungsfragen zur Biomasse im EEG 2012 und EEG 2009 16. Fachgespräch der Clearingstelle EEG EEG 2012 und an Ass. iur. Elena Richter Mitglied der Clearingstelle EEG Clearingstelle EEG 29. November 2013 1 / 18 Inhalt 1 2 3 4 2 / 18 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EEG

Mehr

Lieferantenauswahl und - beurteilung

Lieferantenauswahl und - beurteilung Seite 1 von 9 PB 7.4-1: Lieferantenauswahl und - 1 Ziel und Zweck Die Qualität unserer Dienstleistungen hängt in hohem Maße von der Qualität der zugekauften Materialien, Produkte und Dienstleistungen ab.

Mehr

Preisliste 2016. Prajo-Böhm Recycling GmbH. A - 2325 Himberg, Industriestraße 36. Tel.: +43 (2235) 866 68-10. Fax: +43 (2235) 866 68-22

Preisliste 2016. Prajo-Böhm Recycling GmbH. A - 2325 Himberg, Industriestraße 36. Tel.: +43 (2235) 866 68-10. Fax: +43 (2235) 866 68-22 Prajo-Böhm Recycling GmbH A - 2325 Himberg, Industriestraße 36 el.: +43 (2235) 866 68-10 Fax: +43 (2235) 866 68-22 E-Mail: recycling@prajo.at Web: www.prajo.at Öffnungszeiten Büro: Mo-Do 07:00-16:30 Fr

Mehr

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. Parentin GmbH. gemäß 56 und 57 KrWG. TÜV SÜD Umweltgutachter GmbH

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. Parentin GmbH. gemäß 56 und 57 KrWG. TÜV SÜD Umweltgutachter GmbH ZERTIFIKAT Das Unternehmen erfüllt am Standort die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die genannten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Einzelheiten siehe Anlage

Mehr

Baustellenabfälle LANDKREIS ANSBACH

Baustellenabfälle LANDKREIS ANSBACH Baustellenabfälle LANDKREIS ANSBACH 2 Ziel einer modernen Abfallwirtschaft ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der

Mehr

Recycling- und Entsorgungszentrum Ladenburg GmbH & Co. KG Heddesheimer Str. 15 68526 Ladenburg

Recycling- und Entsorgungszentrum Ladenburg GmbH & Co. KG Heddesheimer Str. 15 68526 Ladenburg Überwachungszertifikat-Nr.: 10528 GmbH & Co. KG Bonn, 20. Januar 2016 Gültig bis: 06. Juni 2017 Peter Obieglo Wolfgang Schreer Dipl.-Ing. Ralf Thran Seite 1 von 12 Gültig bis: 06. Juni 2017 Auf der Grundlage

Mehr

Gemischte Siedlungsabfälle Abfallschlüsselnummer 200301

Gemischte Siedlungsabfälle Abfallschlüsselnummer 200301 Gemischte Siedlungsabfälle Abfallschlüsselnummer 200301 Gemische aus Restabfällen (Essensreste, Papier, Pappen, Verpackungen, Hygieneartikel, Blumen, Bioabfälle, Textilien, Metalldosen, Straßenkehricht

Mehr

ABFALLWIRTSCHAFTSKONZEPT FÜR ALLE BRANCHEN

ABFALLWIRTSCHAFTSKONZEPT FÜR ALLE BRANCHEN Allgemeine Firmendaten ABFALLWIRTSCHAFTSKONZEPT FÜR ALLE BRANCHEN Firmenwortlaut Anschrift Telefon Fax Ansprechperson für die Behörde Angaben zur Betriebsanlage Branche Zweck der Betriebsanlage Anzahl

Mehr

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. Wacker Chemie AG. gemäß 56 und 57 KrWG. TÜV SÜD Umweltgutachter GmbH

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. Wacker Chemie AG. gemäß 56 und 57 KrWG. TÜV SÜD Umweltgutachter GmbH ZERTIFIKAT Das Unternehmen erfüllt am Standort Salzbergwerk Stetten, -Stetten die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die genannten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten

Mehr

U M W E L T I N S P E K T I O N S B E R I C H T

U M W E L T I N S P E K T I O N S B E R I C H T U M W E L T I N S P E K T I O N S B E R I C H T Datum der VorOrt Umweltinspektion (UI): 29.04.2015 Für die Umweltinspektion federführend zuständige Behörde(n) (Name, Email): Bürgermeister der Stadt Salzburg,

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX

VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX D021155/01 [ ](2012) XXX draft VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX mit Kriterien zur Festlegung, wann bestimmte Arten von Altpapier gemäß der Richtlinie

Mehr

Infobroschüre Bodenaushubmaterial. Richtiger Umgang mit Bodenaushubmaterial Zusammenfassung der gesetzlichen Vorgaben, Ausgabe November 2010

Infobroschüre Bodenaushubmaterial. Richtiger Umgang mit Bodenaushubmaterial Zusammenfassung der gesetzlichen Vorgaben, Ausgabe November 2010 Infobroschüre Bodenaushubmaterial Richtiger Umgang mit Bodenaushubmaterial Zusammenfassung der gesetzlichen Vorgaben, Ausgabe November 2010 15 I M P R E S S U M MedieninhaberInnen und HerausgeberInnen:

Mehr

Ziele und Inhalte. 1. Ziele des Gesetzes

Ziele und Inhalte. 1. Ziele des Gesetzes Ziele und Inhalte des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) 1. Ziele

Mehr

Müllabfuhrordnung. der Gemeinde Nassereith

Müllabfuhrordnung. der Gemeinde Nassereith Müllabfuhrordnung der Gemeinde Nassereith Der Gemeinderat der Gemeinde Nassereith hat mit Beschluss vom 30.03.2005, gemäß 15 des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 50/1990 idgf., nachstehende

Mehr

Abfallbilanz 2014. Es gibt ca. 900 unterschiedliche Abfälle, von denen der ZAH in etwa 10 % händelt.

Abfallbilanz 2014. Es gibt ca. 900 unterschiedliche Abfälle, von denen der ZAH in etwa 10 % händelt. 9 Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim Abfallbilanz 2014 Die Abfallbilanz ist an den Leitfaden für die Aufstellung von Abfallwirtschaftskonzepten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (öre)

Mehr

Autoteileverwertung. Ist's einmal passiert - mit Gebrauchtteilen günstig und umweltbewusst repariert! Die steirischen Autoteileverwerter!

Autoteileverwertung. Ist's einmal passiert - mit Gebrauchtteilen günstig und umweltbewusst repariert! Die steirischen Autoteileverwerter! Autoteileverwertung Demontage und Aufbereitung von Ersatzteilen aus Alt- und Unfallfahrzeugen Ist's einmal passiert - mit Gebrauchtteilen günstig und umweltbewusst repariert!! Eine Initiative des Amtes

Mehr

Entsorgung von Baumwurzeln. Entsorgung von Grünschnitt: Entsorgung von Erdaushub. In den Container:

Entsorgung von Baumwurzeln. Entsorgung von Grünschnitt: Entsorgung von Erdaushub. In den Container: Entsorgung von Baumwurzeln Baumstümpfe Schnittdurchmesser > 15 cm Baumwurzeln Schnittdurchmesser > 15 cm Baumschnitt Lackierte Hölzer Laub Sträucher Teerhaltiges Holz Entsorgung von Grünschnitt: Äste bis

Mehr

Merkblatt. Umweltschutzmassnahmen bei Korrosionsschutzarbeiten im Freien

Merkblatt. Umweltschutzmassnahmen bei Korrosionsschutzarbeiten im Freien Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente BM001 Umweltschutzmassnahmen bei Korrosionsschutzarbeiten im Freien Merkblatt Inhalt Seite 1 Schadstoffe in

Mehr

Objektbeschreibung (nach ÖNORM B2251)

Objektbeschreibung (nach ÖNORM B2251) Objektbeschreibung (nach ÖNORM B2251) Vornutzung (z.b. Wohngebäude, Industrie, etc.) Kontaminationen bekannt oder vermutet Bruttorauminhalt Gebäudealter/Baujahr Keller EG OG Materialien des Objektes Tragende

Mehr

AE/MBA. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Abfallentsorgung 2014. Bitte gehen Sie wie folgt vor: Zusätzliche Hinweise

AE/MBA. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Abfallentsorgung 2014. Bitte gehen Sie wie folgt vor: Zusätzliche Hinweise Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Abfallentsorgung 2014 Mechanisch ( -biologische ) Abfallbehandlungsanlage AE/MBA Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Referat 33 7 Stuttgart Statistisches

Mehr

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel

Mehr

Diese Liste legt Europäische Standardsorten für Altpapier fest. Sie enthält eine allgemeine Beschreibung

Diese Liste legt Europäische Standardsorten für Altpapier fest. Sie enthält eine allgemeine Beschreibung Einleitung Diese Liste legt Europäische Standardsorten für Altpapier fest. Sie enthält eine allgemeine Beschreibung der Standardsorten, indem sie definiert, was sie enthalten, und was sie nicht enthalten

Mehr

Duales System Deutschland und Grundlagen der biologischen Abfallbehandlung

Duales System Deutschland und Grundlagen der biologischen Abfallbehandlung Modul 1 SS 2006 Duales System Deutschland und Grundlagen der biologischen Abfallbehandlung Ruth Brunstermann Sprechstunde: dienstags 14:30-15:30 Uhr in Raum V15 R05 H08 http://www.uni-essen/abfallwirtschaft/

Mehr

ZER.QMS ZERTIFIKAT. Die ZER-QMS bescheinigt hiermit, dass das Unternehmen

ZER.QMS ZERTIFIKAT. Die ZER-QMS bescheinigt hiermit, dass das Unternehmen ZER.QMS ZERTIFIKAT Die ZER-QMS bescheinigt hiermit, dass das Unternehmen MEG-Mülheimer Entsorgungsgesellschaft mbh Pilgerstr. 25 45473 Mülheim a. d. R. einen Überwachungsvertrag, Nr. 336/1275/Efb abgeschlossen

Mehr

Anforderungen an den Träger einer regelmäßigen Güteüberwachung i.s.d. Bioabfallverordnung. 1 Einleitung... 1

Anforderungen an den Träger einer regelmäßigen Güteüberwachung i.s.d. Bioabfallverordnung. 1 Einleitung... 1 Anlage (Hinweise zum Vollzug der novellierten BioAbfV (2012)) 7. Januar 2014 Anforderungen an den Träger einer regelmäßigen Güteüberwachung i.s.d. Bioabfallverordnung Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...

Mehr

Sammlung und Behandlung von Sperr- und Gewerbemüll Analyse und Ausgangslage in Österreich

Sammlung und Behandlung von Sperr- und Gewerbemüll Analyse und Ausgangslage in Österreich Sammlung und Behandlung von Sperr- und Gewerbemüll Analyse und Ausgangslage in Österreich Ing. Mag. Walter HAUER Inhalt Begriffsbestimmung Zusammensetzung und Sammlung von Sperrmüll Mengen und Behandlung

Mehr

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v. Seite 1 von 6 1 Allgemeines In diesem Leitfaden sind die grundsätzlichen Mindestanforderungen an Bohrplätze beschrieben, deren geplante Nutzungsdauer als Bohrplatz max. 6 Monate beträgt und die damit nicht

Mehr

Erfassung und Rücknahme der Altgeräte. Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2)

Erfassung und Rücknahme der Altgeräte. Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2) Erfassung und Rücknahme der Altgeräte Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2) Sammlung und Rücknahme Besitzer Altgeräte einer getrennten Erfassung zuführen nicht vom Gerät umschlossene Batterien vor Abgabe trennen

Mehr

Qualitätssicherung auf der Baustelle

Qualitätssicherung auf der Baustelle Dr.-Ing. Paul Uwe Budau Qualitätssicherung auf der Baustelle Bei der Betoninstandsetzung Betonmarketing Ost Dr.-Ing. Paul Uwe Budau g Stellvertretender Bundesvorsitzender der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung

Mehr

GfBU-Zert Zertifizierungsstelle für Umwelt- und Qualitätsmanagementsysteme GmbH

GfBU-Zert Zertifizierungsstelle für Umwelt- und Qualitätsmanagementsysteme GmbH Anlage zum Zertifikat RS4.3-64111/GfBU-61 Stand 25.01.2012 Zertifizierte Tätigkeit: Behandeln, Verwerten ABG Ostmecklenburgisch Vorpommersche Abfallbehandlungs- und entsorgungsgesellschaft mbh am Standort:

Mehr

Reglement über die Abfallbewirtschaftung (Abfallreglement)

Reglement über die Abfallbewirtschaftung (Abfallreglement) Stadt Frauenfeld Reglement über die Abfallbewirtschaftung (Abfallreglement) 814.3.2 Stadt Frauenfeld Reglement über die Abfallbewirtschaftung vom 2. Oktober 2013 I INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Allgemeine

Mehr

Anlage 1 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg ( 3 Abs. 1 Ziffer 1) Abfallpositivkatalog

Anlage 1 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg ( 3 Abs. 1 Ziffer 1) Abfallpositivkatalog Anlage 1 zur Satzung über die Abtsorgung in der Stadt Wegberg ( 3 Abs. 1 Ziffer 1) Abfallpositivkatalog Abfallschlüssel 02 02 01 02 01 03 02 01 04 02 01 07 02 03 02 03 04 02 05 02 05 01 02 06 02 06 01

Mehr

II. Beilage Fallbeispiele Beurteilung von Bodenaushubmaterial vor Beginn der Aushubtätigkeit

II. Beilage Fallbeispiele Beurteilung von Bodenaushubmaterial vor Beginn der Aushubtätigkeit II. Beilage Fallbeispiele Beurteilung von Bodenaushubmaterial vor Beginn der Aushubtätigkeit Stand: Juli 2008 II. Beilage zu den Erläuterungen Deponieverordnung 2008 Fallbeispiele für grundlegende Charakterisierungen

Mehr

LED Lampen. Eur.Phys. Dipl. Ing. Alfred Mörx. diam consult, Wien

LED Lampen. Eur.Phys. Dipl. Ing. Alfred Mörx. diam consult, Wien Konformitätsnachweis für Leuchten mit LED Lampen Ergänzung zum Vortrag: Konformitätsnachweis gemäß Niederspannungs und EMV Richtlinie in der Praxis Eur.Phys. Dipl. Ing. Alfred Mörx diam consult, Wien www.diamcons.com

Mehr

ABFALLWIRTSCHAFT UND GASTGEWERBE

ABFALLWIRTSCHAFT UND GASTGEWERBE ABFALLWIRTSCHAFT UND GASTGEWERBE Stand: Mai 2010 1 MELDEPFLICHT Allgemein: Für den Gastwirt und Hotelier besteht Meldepflicht für - gefährliche Abfälle (z.b. Batterien Schlüsselnummer 35 338, Fettabscheiderinhalte

Mehr

GewAbfV - Gewerbeabfallverordnung Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen*

GewAbfV - Gewerbeabfallverordnung Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen* GewAbfV - Gewerbeabfallverordnung Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen* Vom 19. Juni 2002 (BGBl. I Nr. 37 vom 24.06.2002 S. 1938;

Mehr

Dahin damit / Recyclinghöfe

Dahin damit / Recyclinghöfe Dahin damit / Recyclinghöfe An den sechs Recyclinghöfen der EDG Entsorgung Dortmund GmbH werden Abfälle und Wertstoffe aus privaten Haushalten gesammelt. Diese Abfälle werden auf getrennten Wegen unterschiedlichen

Mehr

Wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz

Wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz Wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz GASSICHERHEIT Auszug aus dem NÖ Gassicherheitsgesetz Gesetzliche Grundlage und Ziel Die Verpflichtung zur wiederkehrenden Überprüfung

Mehr

Anhang 1 (Seite 1 von 1)

Anhang 1 (Seite 1 von 1) Zertifikat bescheinigt dem Unternehmen Bartsch GmbH & Co. KG, dass es für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Handeln und Makeln Erzeuger-Nr.: E75428628, Beförderer-Nr.:

Mehr

Eigenüberwachung. von. Kanälen und Regenbecken

Eigenüberwachung. von. Kanälen und Regenbecken Eigenüberwachung von Kanälen und Regenbecken 1 Ziele der Eigenüberwachung: Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Anlagen sicherstellen, Funktionsstörungen und Schäden zeitnah erkennen und beseitigen,

Mehr

Reglement für Veranstaltungen

Reglement für Veranstaltungen Flüssiggas sicher verwenden Reglement für Veranstaltungen Version: März 2015 Copyright by FVF 1 Inhalt Seite 1 Zweck 3 2 Anwendungsbereich 3 3 Vorgehen 3 4 Umsetzung 3 4.1 Anforderungen an den Veranstalter

Mehr

EN ISO Getreide, Hülsenfrüchte und Mahlerzeugnisse Probenahme statischer Partien

EN ISO Getreide, Hülsenfrüchte und Mahlerzeugnisse Probenahme statischer Partien ÖNORM EN ISO 13690 Ausgabe: 2007-04-01 Getreide, Hülsenfrüchte und Mahlerzeugnisse Probenahme statischer Partien (ISO 13690:1999) Cereals, pulses and milled products Sampling of static batches (ISO 13690:1999)

Mehr

Überwachungszertifikat

Überwachungszertifikat Überwachungszertifikat Zertifizierte Tätigkeiten nach 56 KrWG: * Sammeln * Befördern * Lagern * Behandeln * ALBA Metall Süd Rhein-Main GmbH ; 60314 Frankfurt/M. Entsorgungsfachbetrieb - Einhaltung der

Mehr

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA. Recycling-Baustoffe im Strassenbau

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA. Recycling-Baustoffe im Strassenbau Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Recycling-Baustoffe im Strassenbau Hans-Peter Beyeler Cham, 17. November 2014 Themen Vorschriften BAFU Vorgaben VSS Vorgaben

Mehr

Abfallwirtschaftskonzept Leitfaden zur Erstellung

Abfallwirtschaftskonzept Leitfaden zur Erstellung Abfallwirtschaftskonzept Leitfaden zur Erstellung 2 Leitfaden zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes ZIEL DIESES LEITFADENS Mit diesem Leitfaden wird all jenen Betrieben, die zur Erstellung eines

Mehr

Leistungserklärung Nr. 002BauPVo (EU Nr. 305/2011)

Leistungserklärung Nr. 002BauPVo (EU Nr. 305/2011) Leistungserklärung Nr. 002BauPVo (EU Nr. 305/2011) Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Verschlüsse für Türen in Notausgängen nach DIN EN 179 0432-CPD-0086 Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Medizinprodukte Information

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Medizinprodukte Information Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Medizinprodukte Information Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten Erstellt: 02.05.2008 Medizinprodukte Information

Mehr

Austrian Energy Agency

Austrian Energy Agency Austrian Energy Agency HARMONAC Workshop: Implementierung von Art. 9 der Gebäuderichtlinie in Österreich Mag. (FH) Christina Spitzbart Austrian Energy Agency 05/02/10 Seite 1 Richtlinie 2002/91/EG des

Mehr

ARV-Gütesicherung für Recyclingbaustoffe. (Grundlage BUWAL Richtlinie Juli 1997)

ARV-Gütesicherung für Recyclingbaustoffe. (Grundlage BUWAL Richtlinie Juli 1997) ARV-Gütesicherung für e (Grundlage BUWAL Richtlinie Juli 1997) Ausgabe 19. März 1998 Seite 3 ARV-Gütesicherung INHALT Seite A Güte- und Prüfbestimmungen für e als Kiesersatzmaterial 1. Grundlagen 4 2.

Mehr

Leitfaden zum richtigen Umgang mit Baurestmassen auf Baustellen BAURESTMASSEN. Verwertung und Entsorgung

Leitfaden zum richtigen Umgang mit Baurestmassen auf Baustellen BAURESTMASSEN. Verwertung und Entsorgung Leitfaden zum richtigen Umgang mit Baurestmassen auf Baustellen BAURESTMASSEN Verwertung und Entsorgung Ausgabe 2016 Herausgeber, Eigentümer und Verleger: Geschäftsstelle Bau Schaumburgergasse 20 A 1040

Mehr

Firma Musterverfüllung BETRIEBSHANDBUCH. Kiesweg Sandeldorf Tel.: - Fax.:

Firma Musterverfüllung BETRIEBSHANDBUCH. Kiesweg Sandeldorf Tel.: - Fax.: verfüllung BETRIEBSHANDBUCH Kiesweg 0 1111 Sandeldorf Tel.: - Fax.: Inhaltsverzeichnis Seite 2 I NHALTSVERZEICHNIS Seite I NHALTSVERZEICHNIS 2 A LLGEMEINE A NGABEN ZUR V ERFÜLLUNG 3 O RGANISATION 4 Personal,

Mehr

AUF DER BAUSTELLE EIN LEITFADEN FÜR DIE BAUSTELLE

AUF DER BAUSTELLE EIN LEITFADEN FÜR DIE BAUSTELLE BAURESTMASSEN TRENNUNG AUF DER BAUSTELLE EIN LEITFADEN FÜR DIE BAUSTELLE Herausgeber, Eigentümer und Verleger: Geschäftsstelle Bau Schaumburgergasse 20 A 1040 Wien Tel.: 01/718 37 37 Fax: 01/718 37 37-22

Mehr

Achter Monitoring-Bericht zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle veröffentlicht

Achter Monitoring-Bericht zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle veröffentlicht SAND+KIES AKTUELL 2013-7 15. März 2013 R OHSTOFFSICHERUNG/UMWELT/TECHNIK Achter Monitoring-Bericht zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle veröffentlicht Am 13. März 2013 übergab die Initiative

Mehr

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Die neue Betriebssicherheitsverordnung Seit dem 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Diese Verordnung heißt in der Langversion eigentlich Verordnung über Sicherheit

Mehr

Qualitätssicherung von Recyclingmaterialien zur Erfüllung der Beitragsfreiheit nach dem Altlastensanierungsgesetz

Qualitätssicherung von Recyclingmaterialien zur Erfüllung der Beitragsfreiheit nach dem Altlastensanierungsgesetz Qualitätssicherung von Recyclingmaterialien zur Erfüllung der Beitragsfreiheit nach dem Altlastensanierungsgesetz Ein Leitfaden in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Baurestmassen bei der Wirtschaftskammer

Mehr

Kantonales Tiefbauamt Abteilung Planung und Verkehr. Informationsveranstaltung / Bauverwaltertagung VERBAND THURGAUER GEMEINDEN

Kantonales Tiefbauamt Abteilung Planung und Verkehr. Informationsveranstaltung / Bauverwaltertagung VERBAND THURGAUER GEMEINDEN Informationsveranstaltung / Bauverwaltertagung VERBAND THURGAUER GEMEINDEN Weinfelden, 15. Juni 2010 Informationsveranstaltung Altlasten / Signalisationen Strassenunterhalt heute günstig, morgen teuer?

Mehr

Baurestmassenrecycling

Baurestmassenrecycling Baurestmassenrecycling Leitfaden über den richtigen Umgang mit Baurestmassen Stand: Februar 2006 Umwelt- und Anlagentechnik Seite 2/32 Baurestmassenrecycling INHALTSVERZEICHNIS: 1. VORWORT 3 2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Mehr

UmweltProfi. Abfall-Trennfibel. Bild: Saubermacher

UmweltProfi. Abfall-Trennfibel. Bild: Saubermacher Abfall-Trennfibel Bild: Saubermacher 2 I Vorwort CEO Ulrich Paulmann Umweltschutz geht uns alle an! Die Umwelt schützen bedeutet auch sich damit zu beschäftigen, was mit dem Abfall, der auf Baustellen

Mehr