Die Zusatzversorgungskasse. Vorteile und Leistungen auf einen Blick

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1 Die Zusatzversorgungskasse Vorteile und Leistungen auf einen Blick

2 Die ZVK ein moderner Dienstleister Die Zusatzversorgungskasse Sachsen ist ein moderner Dienstleister der betrieblichen Altersversorgung für den kommunalen Bereich im Freistaat Sachsen. Sie ist die größte kommunale Zusatzversorgungseinrichtung in den neuen Bundesländern und insgesamt die fünftgrößte Einrichtung dieser Art in Deutschland. Zur starken Gemeinschaft der ZVK des KVS zählen über 850 Arbeitgeber, die bei ihr die Mitgliedschaft erworben haben. Es handelt sich vorwiegend um Städte, Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsund Zweckverbände sowie Sparkassen. Aber auch als GmbH oder Aktiengesellschaft geführte Krankenhäuser, Stadtwerke oder Verkehrsbetriebe sind Mitglied der ZVK. Insgesamt sind ca Beschäftigte über ihre Arbeitgeber bei unserer Kasse versichert. Damit verfügt die Kasse über eine ausgewogene Solidargemeinschaft eine solide Basis für unsere hohe Leistungsfähigkeit! Die ZVK zahlt keine Provisionen für Vertragsabschlüsse. Außerdem sind die Abschlusskosten deutlich geringer als etwa bei privaten Versicherungsunternehmen. Daraus ergibt sich eine äußerst günstige Kostenstruktur. Sie als Versicherte profitieren davon! Darüber hinaus hat die Kasse keine Gewinnerzielungsabsicht. Die ZVK ist eine Sonderkasse des Kommunalen Versorgungsverbands Sachsen (KVS). Der KVS ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit absolut insolvenzfest. Die Zusatzversorgungskasse

3 Was ist Zusatzversorgung? Die ZVK stark im Service Die Zusatzversorgung ist die Betriebsrente für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Sie ergänzt die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und bietet Ihnen somit eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung. Die ZVK trägt damit zum Aufbau einer soliden, attraktiven Altersversorgung ihrer Versicherten bei. Die ZVK bietet alle Serviceleistungen, die heute von einem kundenorientierten Spezialisten für betriebliche Altersversorgung erwartet werden. Hier eine Auswahl: Kompetente und objektive Beratung und Information Individuelle Rentenauskünfte Individuelle Modellberechnungen Informations- und Beratungstage vor Ort nach Absprache mit dem Arbeitgeber Hotline-Service Umfangreicher Internetservice unter Die Leistungen der ZVK Die ZVK bietet Ihnen zwei Produkte für Ihre Altersvorsorge. Zum einen die Zusatzrente als Basisprodukt also die klassische Betriebsrente. Zum anderen die ZusatzrentePlus für alle, die darüber hinaus noch besser vorsorgen möchten. Die Zusatzversorgungskasse

4 Die Zusatzrente Die Zusatzrente ist eine Pflichtversicherung. Sie umfasst, neben der Altersrente, auch eine Erwerbsminderungsrente. Darüber hinaus zahlt die ZVK auch Hinterbliebenenrenten an Witwen bzw. Witwer und Waisen von Versicherten bzw. Betriebsrentenberechtigten. Die Zusatzrente

5 Wie berechnet sich meine Leistung aus der Zusatzrente? Mit Beginn Ihrer Versicherung richten wir Ihnen ein eigenes Versorgungskonto ein. Auf dieses Konto werden abhängig von Ihrem Alter und Ihrem Entgelt Versorgungspunkte für Ihre spätere Betriebsrente gutgeschrieben. Über die Anzahl der erworbenen Versorgungspunkte und die entsprechende Rentenleistung erhalten Sie von der ZVK jährlich eine aktuelle Mitteilung den sogenannten Kontoauszug (Versicherungsnachweis). Basis für die Versorgungspunkteberechnung ist das zusatzversorgungspflichtige Jahresentgelt. Es entspricht in etwa dem steuerpflichtigen Arbeitslohn. In einem ersten Schritt wird ein Zwölftel dieses zusatzversorgungspflichtigen Jahresentgelts zu einem sogenannten Referenzentgelt von ins Verhältnis gesetzt. In einem zweiten Schritt wird dieser Verhältniswert mit dem für das jeweilige Lebensalter maßgebenden Altersfaktor multipliziert, der sich aus der Altersfaktorentabelle ergibt. Die Zusatzrente

6 Altersfaktorentabelle Lebens- Alters- Lebens- Alters- Lebens- Alters- Lebens- Altersalter faktor alter faktor alter faktor alter faktor 17 3,1 29 2,1 41 1,5 53 1,0 18 3,0 30 2,0 42 1,4 54 1,0 19 2,9 31 2,0 43 1,4 55 1,0 20 2,8 32 1,9 44 1,3 56 1,0 21 2,7 33 1,9 45 1,3 57 0,9 22 2,6 34 1,8 46 1,3 58 0,9 23 2,5 35 1,7 47 1,2 59 0,9 24 2,4 36 1,7 48 1,2 60 0,9 25 2,4 37 1,6 49 1,2 61 0,9 26 2,3 38 1,6 50 1,1 62 0,8 27 2,2 39 1,6 51 1,1 63 0,8 28 2,2 40 1,5 52 1,1 64 u. älter 0,8 Die Zusatzrente

7 Beispiele Für die Ermittlung der Versorgungspunkte ergibt sich somit folgende Formel: 1/12 zusatzversorgungspflichtiges Entgelt Referenzentgelt x Altersfaktor = Versorgungspunkte Beispiel für die Ermittlung der Versorgungspunkte Ein 30jähriger Beschäftigter bezieht im Jahr ein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt von Daraus ergeben sich folgende Versorgungspunkte: 1/12 x (zv-pflichtiges Entgelt) x 2,0 (Altersfaktor) = 4,17 (Versorgungspunkte) (Referenzentgelt) Bei unterstellter durchgängiger Versicherungspflicht vom 30. Lebensjahr bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres und einer jährlichen Entgeltdynamik von 1,5 v. H. würden sich im Beispielsfall bis zum Renteneintritt insgesamt 126,41 Versorgungspunkte ergeben. Die Zusatzrente

8 Die spätere Betriebsrente ergibt sich aus der Multiplikation aller Versorgungspunkte mit einem Messbetrag von 4 : Summe aller Versorgungspunkte x Messbetrag = monatliche Betriebsrente Beispiel für die Ermittlung der Leistung aus der Zusatzrente In dem Beispiel zur Ermittlung der Versorgungspunkte hatte der Versicherte bis zum Renteneintritt insgesamt 126,41 Versorgungspunkte erworben. Aus diesen Versorgungspunkten ergibt sich folgende Betriebsrente: 126,41 (Versorgungspunkte) x 4 (Messbetrag) = 505,64 (monatliche Betriebsrente) Die Betriebsrenten aus der Zusatzversorgung sind nicht statisch, sondern werden einmal jährlich jeweils zum 01. Juli um 1 % erhöht. Die Zusatzrente

9 Der Extravorteil Ihrer Zusatzrente Soziale Komponenten Bei der Zusatzrente sind auch soziale Komponenten vorgesehen: Bei Mutterschutz Während des Mutterschutzes wird ein fiktives Entgelt (analog der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) gemeldet. Daraus ergeben sich zusätzliche Versorgungspunkte. Gleichzeitig werden Mutterschutzzeiten als Wartezeitmonate berücksichtigt. Bei Elternzeit Wenn Sie kein Arbeitsentgelt beziehen, weil Ihr Arbeitsverhältnis wegen Elternzeit ruht, erhalten Sie dennoch Versorgungspunkte gutgeschrieben. Der Berechnung dieser Versorgungspunkte werden für jeden vollen Kalendermonat und für jedes Kind, für das Anspruch auf Elternzeit besteht, fiktiv 500 zusatzversorgungspflichtiges Entgelt zugrunde gelegt. Je Kind werden jedoch höchstens 36 Kalendermonate berücksichtigt. Bei Erwerbsminderung Sofern der Versicherungsfall wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung vor Vollendung des 60. Lebensjahres und während des zusatzversicherten Arbeitsverhältnisses eintritt, werden bestimmte Zurechnungszeiten in Ansatz gebracht. Sie würden dann bei der Berechnung Ihrer Betriebsrente folglich so gestellt, als ob Sie bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet hätten. Die Finanzierung der Zusatzrente Die Zusatzrente wird von Ihrem Arbeitgeber finanziert. Er beteiligt Sie jedoch an der Finanzierung (sogenannte Arbeitnehmerbeteiligung). Die Arbeitnehmerbeteiligung bemisst sich als Prozentsatz Ihres Einkommens und beträgt 2,0 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Im nicht tarifgebundenen Bereich können auch abweichende Prozentsätze vereinbart werden. Über die Möglichkeiten der staatlichen Förderung der Arbeitnehmerbeteiligung informiert Sie die ZVK gern. Die Zusatzrente

10 Wann wird Betriebsrente gezahlt? Eine Betriebsrente aus der Zusatzversorgung wird dann gewährt, wenn: der Rentenfall eingetreten ist, die Wartezeit erfüllt ist und ein Rentenantrag gestellt wurde. Rentenfall Der Rentenfall in der Zusatzversorgung tritt immer dann ein, wenn Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Altersrente als Vollrente oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen. Für Versicherte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, gelten Sonderregelungen. Im Todesfall kann insbesondere bei Erfüllung der nachfolgenden beiden Voraussetzungen Hinterbliebenenversorgung beansprucht werden. Wartezeit Bei Eintritt des Rentenfalls muss grundsätzlich eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) zurückgelegt worden sein. Wartezeit bedeutet, dass durch den Arbeitgeber für mindestens 60 Monate Aufwendungen für die Versicherung an die Kasse entrichtet wurden. Anwartschaften, die auf Ihrer Arbeitnehmerbeteiligung sowie auf staatlichen Zulagen beruhen, sind dem gegenüber grundsätzlich sofort unverfallbar. Rentenantrag Leistungen der Kasse werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Die dafür von der ZVK zur Verfügung gestellten Vordrucke sind bei der ZVK erhältlich oder können im Internet unter abgerufen werden. Die Zusatzrente

11 Die Vorteile der Zusatzrente auf einen Blick Umfassende Absicherung (Alters-, Erwerbsminderungsund Hinterbliebenenrente) Hohes Leistungsniveau Soziale Komponenten bei Mutterschutz, bei Elternzeit und Erwerbsminderung Riester-Förderung der Arbeitnehmerbeteiligung möglich Lebenslange Altersrente Jährliche Anpassung der Renten um 1 % Jährlicher Kontoauszug (Versicherungsnachweis) Die Zusatzrente

12 Die ZusatzrentePlus für noch mehr Sicherheit im Alter Die ZusatzrentePlus ist eine freiwillige Versicherung. Sie ist die clevere Ergänzung zur Zusatzrente: Wer noch besser für das Alter vorsorgen möchte, kann dies ebenfalls über die ZVK tun und staatliche Förderung (Entgeltumwandlung/Riester-Rente) mitnehmen. Die ZusatzrentePlus

13 Zusätzliche Sicherheit Die ZusatzrentePlus bietet Ihnen die Möglichkeit, die Zusatzrente durch zusätzliche Beiträge aufzustocken. In Anlehnung an das Punktemodell kaufen Sie sich hier einfach weitere Versorgungspunkte hinzu, was insgesamt zu einer höheren Betriebsrente führt. Staatliche Förderung Der Staat belohnt diese Initiative. Sie können die staatliche Förderung in Form der Riester- Förderung bzw. im Rahmen der Entgeltumwandlung nutzen: Entgeltumwandlung Riester-Förderung Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass ein Teil Ihres Bruttoentgelts (vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben) in einen Beitrag zur Freiwilligen Versicherung umgewandelt wird. Auf den umgewandelten Betrag sind keine Steuern und Sozialabgaben mehr zu zahlen! Der Arbeitgeber überweist für Sie aus Ihrem Nettoentgelt Beiträge in die Freiwillige Versicherung. Der Staat bietet Zulagen (Grund- und Kinderzulage) sowie evtl. einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug. Auch der Arbeitgeber hat Vorteile bei der Entgeltumwandlung. Die verringerten Sozialabgaben vermindern seine Lohnnebenkosten! Die Entgeltumwandlung ist also für beide Seiten attraktiv! Die ZusatzrentePlus

14 Flexibilität zählt Mit der ZusatzrentePlus bleiben Sie immer flexibel. Sie können frei entscheiden, ob Sie für Ihren Ruhestand im Alter vorsorgen möchten oder ob auch Leistungen im Falle der Erwerbsminderung und Hinterbliebenenversorgung gewünscht sind. Die Beiträge können während der Laufzeit ohne zusätzliche Kosten ausgesetzt, vermindert oder erhöht werden. Eine Mindestversicherungszeit ist hierfür nicht erforderlich. Die Leistung aus der ZusatzrentePlus erhalten Sie frühestens, sobald Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Der Abschluss einer ZusatzrentePlus ist auch ohne Inanspruchnahme der staatlichen Förderung möglich. Das macht sie auch für Versicherte interessant, die von der Riester-Förderung ausgeschlossen sind (z. B. Versicherte berufsständischer Versorgungseinrichtungen). Die ZusatzrentePlus

15 Perfekter Zuschnitt auf den öffentlichen Dienst Die ZusatzrentePlus ist speziell auf die Belange der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes zugeschnitten. Mit Blick auf die günstigen Kostenstrukturen der Zusatzversorgungseinrichtung (z. B. keine Provisionsaufwendungen sowie keine Gewinnausschüttung) kann die ZusatzrentePlus den Vergleich mit anderen Produkten der Versicherungswirtschaft problemlos bestehen. Genau wie in der Zusatzrente wird auch hier Ihre Rente jährlich um 1 % erhöht. Sofern Sie sich für den Abschluss einer ZusatzrentePlus bei der ZVK entscheiden, liegt Ihre Altersversorgung in einer Hand. Das heißt, ein Ansprechpartner für alle Leistungen schnell und serviceorientiert! Nähere Informationen zur ZusatzrentePlus entnehmen Sie bitte unseren Merkblättern zur Riester-Förderung und zur Entgeltumwandlung. Rufen Sie uns einfach an oder laden Sie sich die Merkblätter aus dem Internet unter Bereich ZVK, Rubrik Downloads. Die ZusatzrentePlus

16 Die Vorteile der ZusatzrentePlus auf einen Blick Hohe garantierte Rentenleistung Geringe Verwaltungskosten Erwerbsminderungs- und /oder Hinterbliebenenversorgung frei wählbar Beiträge sind flexibel änderbar ohne zusätzliche Kosten Keine Mindestversicherungszeit erforderlich Staatliche Förderung möglich Wahl verschiedener Förderwege möglich (Riester-Förderung /Entgeltumwandlung) Lebenslange Altersrente, wie in der Pflichtversicherung Versorgung aus einer Hand Jährliche Rentenanpassungen um 1 % Die ZusatzrentePlus

17 Wir sind gern für Sie da! Haben Sie Fragen zur Zusatzversorgung? Bitte rufen Sie an: Service-Hotline Selbstverständlich können Sie uns auch per Fax bzw. erreichen oder Sie informieren sich ganz einfach im Internet noch näher über die Zusatzversorgungskasse Sachsen. Fax: Internet: So finden Sie uns aus Richtung Chemnitz/Leipzig DD-Altstadt A4 Magdeburger Str. aus Richtung Berlin/Bautzen DD-Hellerau A4 Bhf. Neustadt Antonstr. Bautzener Str. Weißeritzstr. Konneritzstr. Ammonstr. Budapester Str. Zwinger Dresden Hbf. Devrientstr. Semperoper Schloss Waisenhausstr. Ibis-Hotels Dr.-Külz-Ring Prager Str. Hotel Westin Bellevue Hofkirche Wiener Str. Fußgängerzone Goldener Reiter Terrassenufer Frauenkirche St. Petersburger Str. Hotel Pullman Dresden Newa Terrassenufer Marienbrücke Augustusbrücke Carolabrücke Albertbrücke Pillnitzer Str. Striesener Str. Grunaer Str. Stübelallee Lennéstr. Dorint-Hotel Hotel Tulip Inn Güntzstr. Güntzstr. Marschnerstr. Käthe-Kollwitz-Ufer Gerokstr. Kommunaler Versorgungsverband Sachsen Dürerstr. Holbeinstr. Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Sachsen Marschnerstraße 37, Dresden

18 Stand: Februar 2015

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