Kindergarten und Primarschule Hinterkappelen. Infobroschüre. Ausgabe 2012

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1 Kindergarten und Primarschule Hinterkappelen Infobroschüre Ausgabe 2012

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3 Mit der vorliegenden Infobroschüre möchten wir Sie über alles Wissenswerte rund um unseren Schulbetrieb informieren. Grundsätzlich wird diese Broschüre pro Familie nur einmal abgegeben. Bitte bewahren Sie diese sorgfältig auf. Eine Neuauflage wird erst bei Bedarf gedruckt. Januar 2012 Das Kollegium und die Schulleitung der Primarschule Hinterkappelen Prim. Hika Infobroschüre

4 Elternunterstützung Es ist uns sehr wichtig, dass sich Ihr Kind in unserer Schule wohlfühlt und sich entsprechend seinen Fähigkeiten entwickeln kann. Um dieses Ziel erreichen zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Wir halten in unserer Schule folgende Regeln ein. Umgang mit anderen Höflichkeit, Freundlichkeit und gegenseitige Rücksichtnahme sind für das Zusammenleben wichtig. Anstand und gute Umgangsformen lernt das Kind aber nur, wenn sowohl im Elternhaus als auch in der Schule entsprechende Regeln gelten. Für uns ist es selbstverständlich, dass wir einander im Schulhaus grüssen. Ausserdem akzeptieren wir keine verletzende Sprache. Es gehört auch zum Anstand, den Abfall nicht einfach auf den Boden zu werfen. Bitte helfen Sie uns dabei. Interesse an der Schule Das Interesse der Eltern an der Schule ist für Ihr Kind sehr wichtig. Lassen Sie sich über seine Erlebnisse erzählen. Die regelmässige Anteilnahme ermöglicht es Ihnen auch, Probleme schnell zu erkennen und sie gegebenenfalls mit den Lehrpersonen zu besprechen. Hausaufgaben und Pflichtbewusstsein Pflichten zu erledigen, will gelernt sein. Hausaufgaben, die in eigener Verantwortung erfüllt werden, sind ein wichtiger Schritt zur Selbständigkeit. Die elterliche Hilfe besteht darin zu prüfen, ob und wie die Aufgaben gemacht werden. Sorgfalt Das Eigentum anderer und das Schulmaterial sollen nicht mutwillig zerstört werden. Um Diebstähle und Sachbeschädigungen zu vermeiden, empfehlen wir, den Kindern nach Möglichkeit keine Wertgegenstände und kein Bargeld mitzugeben. Pünktlichkeit Bitte schicken Sie Ihr Kind rechtzeitig aber auch nicht zu früh zur Schule. Kinder welche verspätet erscheinen, erschweren den pünktlichen Unterrichtsbeginn. Grenzen Scheuen Sie sich nicht, auch in Ihrer Familie Regeln zu erarbeiten und durchzusetzen, um Ihrem Kind frühzeitig Leitplanken zu geben. Ein Kind, das keine Grenzen kennt, hat eher Schwierigkeiten, sich in einer Gemeinschaft einzuordnen. Prim. Hika Infobroschüre

5 Krankheiten Kinder, die krank sind oder sich unwohl fühlen, gehören nicht in die Schule. Der Schularzt rät zu folgendem Vorgehen nach einer Krankheit: Während mindestens 24 Stunden sollte das Kind (ohne Medikamente) fieber- und beschwerdefrei (ohne Husten, Schnupfen, Schlafstörungen und Appetitlosigkeit) zu Hause bleiben. Pausen-Verpflegung Unser Anliegen als gesundheitsfördernde Schule ist auch die richtige Ernährung der Kinder. Dazu gehören ein gesundes Frühstück und ein vitaminreiches Znüni für den kleinen Hunger in der grossen Pause. Damit bleibt Ihr Kind länger aufnahmefähig und kann sich im Unterricht besser konzentrieren. Schlaf Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind dem Alter entsprechend genügend schläft. Der Zusammenhang zwischen Schlaf und Lernfähigkeit ist wissenschaftlich erwiesen. Prim. Hika Infobroschüre

6 Wissenswertes von A Z Absenzen und Dispensationen Gemäss der Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD) vom Grundsatz Schülerinnen und Schüler haben den Unterricht im zeitlichen Rahmen des Stundenplans zu besuchen. Kranke Kinder werden vor Unterrichtsbeginn bei der betreffenden Lehrperson oder in der Schule per SMS ( ) abgemeldet. Die Abmeldung per SMS ersetzt nicht eine schriftliche Entschuldigung. Denken Sie daran, die Kinder allenfalls auch direkt in der Tagesschule abzumelden. Unvorhergesehene Abwesenheiten und Kurzabsenzen Unvorhergesehene Abwesenheiten und Kurzabsenzen gelten insbesondere aus folgenden Gründen als entschuldigt: 1. Krankheit oder Unfall des Kindes, 2. Krankheit oder Todesfall in der Familie, 3. Abwesenheiten wegen amtlicher Aufgebote, 4. bis zu zwei Tagen für Wohnungswechsel der Familie, 5. private Arzt- und Zahnarzttermine sowie ärztlich verordnete Therapietermine, soweit diese nicht ausserhalb der Unterrichtszeit angesetzt werden können. Dispensationen (im Voraus planbare Abwesenheiten) Unabhängig von den fünf freien Halbtagen können beim Vorliegen besonderer Gründe Dispensationen gewährt werden. Vorhersehbare Dispensationen sind insbesondere möglich 1. bis zu einem halben Tag pro Woche für den Besuch von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur, 2. im Rahmen der benötigten Zeit für die Förderung ausserordentlicher intellektueller, sportlicher oder musischer Begabung, 3. für das Fernbleiben aufgrund religiöser Gebote, 4. bis höchstens zwei Wochen pro Schuljahr für Familienferien, wenn aus beruflichen Gründen nicht mindestens vier Wochen der Ferien der Eltern mit den Schulferien zusammenfallen oder wenn aus beruflichen oder familiären Gründen der Besuch von Familienangehörigen im Ausland nicht während der Schulferien möglich ist, 5. bei Vorliegen besonderer Gründe kann ausnahmsweise bis höchstens 8 Wochen pro Schuljahr vom Unterricht dispensiert werden. Einreichen von Dispensationsgesuchen Dispensationsgesuche sind spätestens vier Wochen vor Abwesenheitsbeginn schriftlich und begründet der Schulleitung einzureichen. Prim. Hika Infobroschüre

7 Fünf freie Halbtage Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung der Schule an höchstens fünf Halbtagen nicht zur Schule zu schicken. Bezug: 1. einzeln oder zusammenhängend, 2. ohne Angabe von Gründen, 3. Orientierung der Klassenlehrkraft spätestens am Vortag, 4. nicht bezogene Halbtage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden, 5. wir erwarten, dass in den letzten zwei Wochen vor den Sommerferien keine freien Halbtage bezogen werden. Nachholunterricht nach Absenzen Entstehen bei Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit einer Dispensation Lücken im Unterrichtsstoff, besteht kein Anspruch auf Erteilung von Nachholunterricht. Unentschuldigte Absenzen Schulversäumnis Aufgabenhilfe Für Kinder, die zusätzliche Unterstützung bei ihren Hausaufgaben beanspruchen möchten, wird in der Tagesschule ein entsprechendes Modul angeboten. Informationen erhalten Sie bei der Leiterin der Tagesschule. Beurteilung an der Primarschule Ende des 1. Semesters Ende des 2. Semesters Kindergarten Gespräch Schulbereitschaft 1./2. Klasse Elterngespräch Beurteilungsbericht (ohne Noten) 3-5. Klasse Elterngespräch Beurteilungsbericht (mit Noten) 6. Klasse Elterngespräch, Übertrittsentscheid und -bericht Beurteilungsbericht (mit Noten) Bibliothek Die Klassen können zusammen mit ihren Klassenlehrpersonen während des Unterrichts die Bücherausleihe besuchen. Ausserdem ist die Bibliothek einmal wöchentlich während einer Lektion für die individuelle Ausleihe geöffnet. Prim. Hika Infobroschüre

8 Bildungsstrategie Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Bern haben im September 2009 die kantonale Vorlage "Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Volksschulen angenommen. Die wichtigsten Änderungen auf der Stufe Primarschulen: Französisch ab 3. Klasse ab 1. August 2011 Englisch ab der 5. Klasse ab 1. August 2013 Zweijähriger obligatorischer Kindergarten voraussichtlich ab 1. August 2013 Gleichzeitig wird der Stichtag des Geburtsdatums für den Kindergarteneintritt vom 30. April auf den 31. Juli verschoben: Kinder, welche bis am 31. Juli eines Kalenderjahres ihren vierten Geburtstag feiern, treten im August in den Kindergarten ein. Sie sind dann in ihrem 5. Altersjahr. Es ist vorgesehen, dass die Verschiebung des Stichtags schrittweise erfolgen wird. Weitere Infos finden Sie unter ( Volksschule Harmos). Beschwerden Sollte das direkte Gespräch zwischen Eltern und der zuständigen Lehrperson nicht zu einer Lösung führen, wenden Sie sich an die Schulleitung. Grundsätzlich wird auf Hinweise und Beschwerden eingetreten, wenn vorgängig ein Gespräch mit der zuständigen Lehrperson stattgefunden hat. Falls auch zusammen mit der Schulleitung keine Einigung zustande kommt, kann die Beschwerde an die Schulkommission Wohlen und in letzter Instanz an das Schulinspektorat eingereicht werden. Bildungswesen im Kanton Bern Eine Übersicht über das Bildungswesen im Kanton Bern finden Sie im Anhang dieser Broschüre. Blockzeiten Kindergarten 6. Klassen: Montag bis Freitagvormittag: Die Lektionen am Nachmittag müssen auf die verschiedenen Wochentage aufgeteilt werden: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag. Mittwochnachmittag ist frei. Prim. Hika Infobroschüre

9 Dienstweg Gesuche aller Art werden bei der Schulleitung mit einer Kopie an die Klassenlehrperson eingereicht. Elternforum Das Forum ElternmitWirkung unterstützt die Schule bei ihren Aktivitäten und organisiert Anlässe für Eltern oder Kinder. Eltern, die dem Forum beitreten möchten, wenden sich an die Kontaktperson des Forums. Die Adresse ist im Adressverzeichnis und auf der Homepage publiziert. Erziehungsberatung (EB) Sie ist eine kostenlose Beratungsstelle, die sowohl von Eltern als auch von Lehrpersonen aufgesucht werden kann. Weitere Infos unter (Link: Erziehungsberatung Dienstleistungen/Angebote) Fakultativer Unterricht und Angebot der Schule Für lernwillige Schülerinnen und Schüler bieten wir ab der 2. Klasse zusätzlichen freiwilligen Unterricht in verschiedenen Fächern an. Das Fächerangebot hängt von der Anzahl der Anmeldungen und von der Genehmigung durch das Schulinspektorat ab. Die Anmeldung erfolgt jeweils im Januar und ist für das kommende Schuljahr verbindlich. Bei mangelhaftem Arbeits- und Lernverhalten während des Schuljahres entscheidet die Schulleitung über einen möglichen Ausschluss. Fundgegenstände Was in den Garderoben oder Gängen liegen bleibt, wird in eine Fundkiste gelegt. Auf Anfrage bei der Klassenlehrperson können die Schülerinnen und Schüler ihre vermissten Sachen dort suchen. Zweimal pro Jahr werden die Fundgegenstände in der Aula ausgelegt. Die Daten werden in der Quartalszeitung publiziert. Was nicht abgeholt wird, wird in die Kleidersammlung gegeben (ausgenommen Wertsachen). Gesuche Dienstweg Hausordnung Die Hausordnung soll helfen, das Zusammenleben im Schulhaus angenehm zu gestalten. Sie wird im Adressverzeichnis und auf der Homepage publiziert. Prim. Hika Infobroschüre

10 Homepage Unter können Sie sich über unsere Schule informieren. Um dem Datenschutz gerecht zu werden, erhalten Eltern und Erziehungsberechtigte jedes Jahr neue Benutzerdaten, um sich in den internen Bereich unserer Seite einloggen zu können. Die Logins werden jeweils im neuen Adressverzeichnis des Schuljahrs veröffentlicht. Auf den internen Seiten finden Sie aktuelle Bilder über diverse Schul- und Klassenaktivitäten, die -Adressen der einzelnen Lehrpersonen und die Klassenstundenpläne. Immerwährender Ferienkalender (DIN-Wochen) Sportwoche: Woche 8 Frühlingsferien: Wochen 15 und 16 Sommerferien: Wochen 28 bis 32 Herbstferien: Wochen 39 bis 41 Winterferien: Wochen 52 und 1 ( oder 52 und 53) In den Jahren, in denen die DIN Woche 1 eine Schulwoche ist, dauern die Sommerferien sechs Wochen. (DIN Wochen 27 bis 32) Informationen Zum Beginn eines neuen Quartals erhalten alle Familien eine Quartalszeitung. Sie gilt als offizielles Informationsorgan unserer Schule. Kindergarten Jedes Kind hat das Recht, den Kindergarten während einem oder zwei Jahren zu besuchen. Voraussichtlich ab 1. August 2013 wird der zweijährige Kindergarten obligatorisch. Weiteres finden Sie in dieser Broschüre unter Bildungsstrategie. Die Kinder haben sich regelmässig zur festgesetzten Zeit einzufinden. Eine Reduktion des Pensums ist für Kinder im ersten Kindergartenjahr in begründeten Fällen möglich. Weitere Informationen erhalten Sie von den Kindergartenlehrpersonen oder der Schulleitung. Kinderrat Im Kinderrat können Kinder ab der 2. Klasse Einsitz nehmen (pro Klasse zwei Kinder). Die Sitzungen finden einmal pro Quartal während einer Unterrichtsstunde statt und werden mindestens von einer Lehrperson geleitet. Hier werden Ideen der Kinder aufgenommen und diskutiert. Gegebenenfalls werden Umsetzungsvorschläge ausgearbeitet. Klassenlehrpersonen Die Klassenlehrpersonen kennen Ihr Kind innerhalb der Schule am besten. Wenden Sie sich daher mit all Ihren Fragen direkt an sie. Prim. Hika Infobroschüre

11 Läuse Sollten Sie bei Ihrem Kind Haarläuse oder Nissen feststellen, melden Sie dies unverzüglich der Klassenlehrperson. Bei Bedarf werden Ihr Kind und dessen Klasse von Fachpersonen der Spitex Wohlen untersucht. Weitere Informationen und das Merkblatt für die Behandlung finden Sie auf unserer Homepage. Mittagspause Viele Lehrpersonen unserer Schule arbeiten über den Mittag im Schulhaus. Bitte beachten Sie, dass in der Mittagspause zwischen Uhr und Uhr keine Telefonanrufe entgegengenommen werden. Papiersammlung Wir sammeln einmal pro Quartal mit den 3. bis 6. Klassen. Je nach Arbeitsaufwand können die Kinder am Sammeltag ab Uhr nach Hause entlassen werden. Alle andern Kinder haben Unterricht nach Stundenplan. Schulkommission Wohlen Die Schulkommission Wohlen ist für alle Schulen der Gemeinde Wohlen zuständig. Unter Schulen Schulkommission Wohlen finden Sie das Organigramm der Schulkommission und das Schulreglement. Schularzt Die Lehrpersonen wenden sich bei akuten gesundheitlichen Problemen und Verletzungen der Kinder, die während des Unterrichts auftreten, an den Schularzt. Die Eltern werden wenn möglich vorgängig informiert. Der Schularzt nimmt auch die schulärztlichen Untersuchungen aller Kinder im Kindergartenjahr vor Schuleintritt und der 4. Klassen vor. Schulbesuche Eltern haben das Recht, die Klasse ihres Kindes während des Unterrichts zu besuchen. Ein anschliessendes Gespräch ist in der Regel nicht möglich. Jedoch können Sie dazu mit der Lehrperson einen Termin vereinbaren. Schullaufbahnentscheide Am Ende des Schuljahres wird jeweils der sogenannte Schullaufbahnentscheid gefällt. Im Normalfall ist dies der Übertritt in die nächste Klasse. Anträge für andere Schullaufbahnentscheide wie freiwillige Repetition, Überspringen eines Schuljahres, Einweisung in eine besondere Klasse müssen an die Schulleitung eingereicht werden. Prim. Hika Infobroschüre

12 Dabei gelten folgende Fristen: bis 1. März, wenn noch eine Abklärung bei der EB vorgenommen werden muss bis 1. Mai in den übrigen Fällen Schulleitung Nach Art. 89 des Lehreranstellungsgesetzes ist die Schulleitung verantwortlich für die operative Leitung der Schule und des Kindergartens. Diese Funktion umfasst insbesondere: die Personalführung inkl. Wahlen die pädagogische Leitung, wie z.b. Schullaufbahnentscheide die Qualitätsentwicklung und evaluation die Organisation und Administration, wie z.b. Klassenzuteilungen die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Schulinspektor Die Schulinspektorinnen und Schulinspektoren üben die Aufsicht aus über Sicherung und Entwicklung der Qualität der öffentlichen und der privaten Schulen. Sie beraten die Schulleitungen, die Behörden sowie weitere Beteiligte. Schulversäumnis Die Eltern sind verpflichtet, die Kinder regelmässig in die Schule zu schicken. Wer ein Kind, für dessen Schulbesuch er oder sie verantwortlich ist, schuldhaft nicht zur Schule schickt, macht sich strafbar. Die Schulkommission hat in diesem Fall nach Anhörung der Betroffenen Anzeige zu erstatten. Schulzahnpflege Die Zahnpflege der Kinder ist grundsätzlich Sache der Eltern. Die Schule übernimmt folgende Aufgaben: Jahreskontrolle: Organisation der Reihenuntersuchung beim Schulzahnarzt Prophylaxe: Unterricht über Zahnhygiene durch eine Fachperson und Fluoreinbürstung (6x jährlich) Beiträge an die Behandlungskosten können mit einem Gesuch an die Gemeinde beantragt werden. Nähere Infos erhalten Sie beim Schulsekretariat der Gemeinde (siehe Adressverzeichnis) oder unter: Bildung Schulen Schulzahnpflege. Sicherheit im Strassenverkehr Der Schulweg liegt im Kompetenzbereich der Eltern. Prim. Hika Infobroschüre

13 Spezialunterricht Allgemeines Kinder mit besonderen Bedürfnissen werden von ihrer Klassenlehrperson mit dem Einverständnis der Eltern zu einer Beurteilung bei der entsprechenden Speziallehrperson angemeldet. Falls Handlungsbedarf festgestellt wird, erfolgt eine Zuteilung in einen der nachfolgenden Bereiche des Spezialunterrichts. Diese Unterstützungslektionen finden wenn immer möglich innerhalb des obligatorischen Unterrichts statt. Deutsch für Fremdsprachige (DaZ) Damit fremdsprachige Kinder möglichst schnell dem Regel-Unterricht zu folgen vermögen, können sie im Deutsch als Zweitsprache (DaZ) zusätzlich unterstützt werden. Integrative Förderung (IF) Die Heilpädagogin begleitet Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, Lern- und Verhaltensauffälligkeiten im Kindergarten und in der Schule. Diese Unterstützung soll eine sinnvolle Integration in der Klasse ermöglichen. Legasthenie-/ Dyskalkulietherapie Kinder mit einer von den Fachpersonen festgestellten Lese-Rechtschreibeschwäche (Legasthenie) oder mit einer Rechenschwäche (Dyskalkulie) können in der Legasthenie- oder Dyskalkulietherapie gezielt gefördert werden. Logopädie (Sprachtherapie) Die Logopädin arbeitet mit Kindern, die für ihre Sprachentwicklung zusätzliche Unterstützung benötigen. In der Logopädie wird die Sprache umfassend und gezielt gefördert. Psychomotorik-Therapie Die Psychomotorik-Therapeutin begleitet und fördert Kinder mit Auffälligkeiten in den Bereichen Grob-, Fein- und Schreibmotorik sowie Körperwahrnehmung und Selbstsicherheit. Tagesschule Die Tagesschulräume befinden sich im Schulhaus Kappelenfeld. Anmeldeunterlagen werden jeweils Anfangs Juni an die Eltern verschickt. Die Adresse der Tagesschulleiterin finden Sie im Adressverzeichnis und weitere Informationen auf unserer Homepage: Schulen PS Hinterkappelen Tagesschule. Unfallversicherung Die Folgen von Schulunfällen sind durch die obligatorische Grundversicherung der Eltern gedeckt. Für Haftpflichtfälle müssen die Eltern bzw. deren Haftpflichtversicherung aufkommen. Prim. Hika Infobroschüre

14 Anhang 1. Organigramm der Primarschule Schulinspektorat Schulkommission Wohlen 7 Mitglieder Schulleitung (SL) SL Stellvertretung Kollegium Klassen-, Fach und Speziallehrpersonen Elternforum Freiwillige, interessierte Eltern 2. Organigramm der Schulleitung Schulleiterin (SL) Operative Führung: Personalführung Personalentwicklung Schul- und Qualitätsentwicklung Info nach Innen und Aussen SL Stellvertreter Austausch mit SL Finanzen: Budget Rechnungsführung Verbindung zu: Schulkommission Tagesschule Elternrat Schulen der Gemeinde Gemeinde / Region Inspektorat

15 3. Bildungswesen im Kanton Bern Sonder KG Kindergarten (1 2 Jahre) (voraussichtlich ab Jahre obligatorisch) Sonderschulen KbF in Wohlen Primarklassen Gemeindeautonomie Sonderschulen KKA Oberstufe Realklassen Sekundarklassen Quarta GMV Anlehre, Berufslehre Berufsschulen Berufsfachschulen Berufsmaturitäts- Schulen (BMSI) Handelsmittel- Schulen Lehrwerkstätten Diplommittelschulen 14 Höhere Berufsbildung Fachhochschulen Universität Maturitätsschulen (Gymnasien) Kantonal geregelt Die Ausbildungszeiten der Berufslehren sind unterschiedlich lang. Die grau markierten Schultypen werden in der Gemeinde Wohlen nicht angeboten. Mehr Infos finden Sie unter: Prim. Hika Infobroschüre

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