Anträge der CDA an den 25. Parteitag der CDU Deutschlands. vom 3. bis zum 5. Dezember 2012 in Hannover
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- Ralph Schmitt
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1 Anträge der CDA an den 25. Parteitag der CDU Deutschlands vom 3. bis zum 5. Dezember 2012 in Hannover I. Überblick Die CDA hat drei Anträge eingebracht: 1. Änderungsantrag zum Leitantrag (Ablehnung des Missbrauchs von Werkverträgen) Empfehlung der Antragskommission: Annahme in veränderter Fassung 2. Antrag Bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente (gemeinsam mit der Frauen Union) Empfehlung der Antragskommission: Annahme in veränderter Fassung 3. Antrag Anreiz zum Einsatz von Leiharbeitern im EEG beseitigen Empfehlung der Antragskommission: Überweisung an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion 1
2 II. Die CDA-Anträge 1. Änderungsantrag zum Leitantrag (Ablehnung des Missbrauchs von Werkverträgen) Antragstext: Ergänze hinter Zeile 333 (in Punkt 16) Wir verurteilen die missbräuchliche Nutzung von Werkverträgen als Instrument, um tarifliche und soziale Standards, etwa die Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung, zu unterlaufen. Daher werden wir prüfen, ob das vorhandene rechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung des Missbrauchs ausreicht oder ob politischer Handlungsbedarf besteht. Die Antragskommission empfiehlt, den Passus in veränderter Fassung in den Leitantrag aufzunehmen. Diese soll lauten: Das (gemeint ist die Prüfung, ob Handlungsbedarf besteht; Bezug zu Equal Pay in der Leiharbeit) gilt auch mit Blick auf die missbräuchliche Nutzung von Werkverträgen, um bestehende Lohnuntergrenzen zu unterlaufen. 2. Antrag Bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente (gemeinsam mit der Frauen Union) Antragstext: Bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente Die Bundesregierung wird aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen der vorsieht, spätestens ab 2014 für Rentnerinnen und Rentner die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung für vor 1992 geborene Kinder unter Berücksichtigung der Kinderzahl zu verbessern. Ziel ist eine schrittweise Angleichung der Anerkennung der Kindererziehungszeiten für Mütter von vor und nach 1992 geborenen Kindern. Die Antragskommission empfiehlt, den Antrag in veränderter Fassung anzunehmen. 2
3 Sie lautet: Die CDU Deutschlands fordert die Bundesregierung auf zu prüfen, inwieweit es finanzielle Spielräume gibt, Müttern mit mehreren Kindern, die vor 1992 geboren worden sind, zusätzliche Entgeltpunkte in der Rente zu ermöglichen und dadurch Kindererziehungszeiten besser anzuerkennen. 3. Anreiz zum Einsatz von Leiharbeitern im EEG beseitigen Antragstext: Anreiz zum Einsatz von Leiharbeitnehmern im EEG beseitigen Die Regelungen der Paragraphen 40 ff. des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG (Besondere Ausgleichsregelung) sind in einer Weise zu novellieren, die sicherstellt, dass von der Besonderen Ausgleichsregelung keinerlei Anreiz ausgeht, Stammbeschäftigte durch Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer zu ersetzen. Die Antragskommission empfiehlt, den Antrag an die CDU/CSU- Bundestagsfraktion zu überweisen. 3
4 Die CDA-Anträge samt Begründungen Ergänzungsantrag zum Leitantrag (A 182) Ergänze hinter Zeile 333 (in Punkt 16) Wir verurteilen die missbräuchliche Nutzung von Werkverträgen als Instrument, um tarifliche und soziale Standards, etwa die Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung, zu unterlaufen. Daher werden wir prüfen, ob das vorhandene rechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung des Missbrauchs ausreicht oder ob politischer Handlungsbedarf besteht. Begründung In zunehmendem Maße werden Werkverträge nicht zuletzt vor dem Hintergrund der tariflichen und gesetzlichen Re-Regulierung der Leiharbeit dazu eingesetzt, tarifliche und soziale Standards zu umgehen ob in Supermärkten und bei Discountern, auf Schlachthöfen oder in der Automobilindustrie. Diese missbräuchliche Verwendung von Werkverträgen nimmt unterschiedliche Formen an. So werden etwa Arbeitskräfte als Selbständige oder Honorarkräfte beschäftigt, obwohl sie überwiegend von einem Auftraggeber abhängig und nicht unternehmerisch tätig sind; oder es werden Arbeiten formal von den Beschäftigten einer Drittfirma vorgenommen, obwohl sie de facto in der Regie des die Drittfirma beauftragenden Unternehmens erledigt werden. Die Vergabe von Gewerken ist in der Wirtschaft weit verbreitet und soll nicht generell in Frage gestellt werden; aber gerade weil der Einsatz von Werkverträgen dort, wo sie sachlich gerechtfertigt sind, nicht diskreditiert werden soll, ist die missbräuchliche Verwendung zu bekämpfen. Bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente (C 42) Die Bundesregierung wird aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen der vorsieht, spätestens ab 2014 für Rentnerinnen und Rentner die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung für vor 1992 geborene Kinder unter Berücksichtigung der Kinderzahl zu verbessern. Ziel ist eine schrittweise Angleichung der Anerkennung der Kindererziehungszeiten für Mütter von vor und nach 1992 geborenen Kindern. Begründung Der Koalitionsausschuss hat am 4. November 2012 unter anderem folgenden Prüfauftrag beschlossen: Darüber hinaus wird die Bundesregierung prüfen, inwieweit es finanzielle Spielräume gibt, Müttern mit mehreren Kindern, die vor 1992 geboren worden sind, zusätzliche Entgelte zu ermöglichen. Die CDU hat sich wiederholt dafür ausgesprochen, die Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rente weiter zu verbessern (Bundesparteitage 2003 und 2011). 4
5 Im Koalitionsvertrag der CDU/CSU-FDP-Regierung von 2009 ist vereinbart zu prüfen, wie Erziehungsleistungen in der Alterssicherung noch besser berücksichtigt werden können. Die Landesparteitage der CDU in Sachsen, Berlin, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern sowie der Parteitag der CSU haben seit dem Bundesparteitag 2011 gleichfalls Beschlüsse zur besseren Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente gefasst. Die Lebensleistung von Müttern besser anzuerkennen, ist für die Union eine zentrale Gerechtigkeitsfrage. Den Beschlüssen müssen jetzt Taten folgen. In Deutschland beziehen Frauen um 59,6 Prozent geringere eigene Alterssicherungseinkommen als Männer. Die Entgeltlücke von rund 23 Prozent zwischen den Erwerbseinkommen von Frauen und Männern findet ihre Fortsetzung im Alter. Die Ursachen für die Rentenlücken sind in den unterschiedlichen Lebensverläufen von Frauen und Männern zu suchen. Gerade ältere Frauen haben lange familienbedingte Lücken im Erwerbsverlauf. Erst ab 1986 wurden schrittweise Erziehungsurlaub, Erziehungsgeld bzw. Elterngeld eingeführt. Den Rechtsanspruch auf einen (Halbtags-) Kindergartenplatz gab es ab Krippen- und Hortplätze waren im Westen die Ausnahme. Kindererziehung bedeutet für Frauen nicht nur Unterbrechung der Erwerbstätigkeit sondern häufig auch langjährige Teilzeitarbeit und geringere Aufstiegschancen im Beruf. Dies hat geringere Erwerbseinkommen und geringere Rentenanwartschaften zur Folge. Dabei sind die Renten von Müttern in der Regel umso geringer, je mehr Kinder erzogen wurden. Denn mit jedem weiteren Kind wurden bei diesen Rahmenbedingungen die Möglichkeiten, erwerbstätig zu sein bzw. nach relativ kurzer Zeit in den Beruf wieder einzusteigen, geringer. Frauen im Osten waren vom Einbruch am Arbeitsmarkt nach dem Zusammenbruch der DDR besonders stark betroffen. Dieser Frauengeneration, die jetzt in die Rente hineinwächst, fehlen wichtige Jahre für die Rentenversicherung. Es ist das historische Verdienst der CDU, Familienleistungen in der Rentenversicherung anerkannt und schrittweise ausgebaut zu haben. Insgesamt können heute so für ab 1992 geborene Kinder bis zu 5,3 Entgeltpunkte je Kind erworben werden (3 Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten plus bis zu 2,3 Entgeltpunkte für Kinderberücksichtigungszeiten). Für vor 1992 geborene Kinder ist es maximal ein Entgeltpunkt für Kindererziehungszeiten. Das ist ein gravierender Unterschied. Die bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten ist ein sachgerechter und kurzfristig umzusetzender Beitrag zur Bekämpfung der Altersarmut von Frauen. Die Anrechnung von weiteren Entgeltpunkten für Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder setzt bei der Lebensleistung von Frauen an und ist kein Almosen. Es wäre eine systemkonforme Lösung, denn ohne Kindererziehung könnte die Rentenversicherung nicht funktionieren. 5
6 Anreiz zum Einsatz von Leiharbeitnehmern im EEG beseitigen (C 61) Die Regelungen der Paragraphen 40 ff. des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG (Besondere Ausgleichsregelung) sind in einer Weise zu novellieren, die sicherstellt, dass von der Besonderen Ausgleichsregelung keinerlei Anreiz ausgeht, Stammbeschäftigte durch Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer zu ersetzen. Begründung Die Regelungen der Paragraphen 40 ff. EEG sehen eine Begrenzung der EEG-Umlage unter anderem für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes vor, bei denen das Verhältnis der von dem Unternehmen zu tragenden Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens nach der Definition des Statistischen Bundesamtes ( ) mindestens 14 Prozent betragen hat. Die Bruttowertschöpfung entspricht dem Wert aller in der betreffenden Periode produzierten Waren und Dienstleistungen abzüglich der Vorleistungen. Dabei zählen zu den Vorleistungen auch Kosten für die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und arbeitnehmern. Die Kosten für die Leihbeschäftigten vermindern also den Betrag der Bruttowertschöpfung, so dass bei gegebenen Stromkosten die Wahrscheinlichkeit, in den Genuss der Besonderen Ausgleichsregelung zu kommen (d.h. die Grenze von 14 Prozent zu erreichen), umso größer ist, je höher die Kosten für die Leihbeschäftigten sind. Kosten für eigenes Personal werden im Konzept der Bruttowertschöpfung dagegen nicht berücksichtigt. Insofern besteht ein Anreiz, Leihbeschäftigte statt eigenes Personal einzusetzen. Das fördert prekäre Beschäftigung und ist daher abzulehnen. 6
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