Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: LSG Datum der Bekanntgabe:
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- Marielies Althaus
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1 Muster: UFM 10 Gerätekennblatt-Nr.: 61167, 61180, , UFM , UFM 13 UFM 13/15 Betroffenes Luftsportgerät / Baureihen: Alle Ultraleichtflugzeuge UFM der Baureihen Lambada, Samba und Samba XXL Werknummern: alle Seriennummern Ersetzt Unterlagen: keine Betrifft: Mögliche Blasenbildung / Auflösung / Delamination der Flügelschale im Bereich der Flügeltanks Technische Mitteilung des Herstellers: keine Anlass: Bei einer Reparatur an einem Ultraleichtflugzeug, Muster UFM, Baujahr 2001, Hersteller Urban Air wurde festgestellt, dass großflächige Delaminationen und Durchtränkungen der Flügelschale im Bereich der integrierten Flügeltanks (wet wing) vorhanden waren. Maßnahme: 1. Überprüfung der Flügelschalen auf Blasenbildung / Auflösung / Delamination (Bilder siehe Anlage 2) durch Prüfer Klasse 5 mit der Berechtigung für Kunststoffbauweise, Luftfahrtechnischen Betrieb mit der entsprechenden Berechtigung oder Berechtigten Betrieb gemäß Anlage 3 zur LTA Bei einer festgestellten Beschädigung Reparatur der geschädigten Stellen und Neuaufbau des Laminats, sowie neue Innen-Versiegelung der Tankbereiche durch Berechtigte Betriebe (siehe Anlage 3) Termine und Fristen: Vor dem nächsten Flug - 1 -
2 Durchführung und Bescheinigung: Die Durchführung der Maßnahme ist in den Betriebsaufzeichnungen zu dokumentieren, durch den Prüfer Klasse 5 auf dem beigefügten Formblatt (Anlage 1 zur LTA ) zu bescheinigen und innerhalb von 8 Kalendertagen nach der Durchführung an das Luftsportgeräte-Büro zu senden. Hinweis: Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes derart beeinträchtigt, dass es nach Ablauf der genannten Fristen nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen. en des DAeC werden auch im Internet unter publiziert: >Luftsportgeräte-Büro > Ultraleicht > Sicherheit Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28, Braunschweig einzulegen gez. Dipl.-VerwW. Frank Einführer Leiter Luftsportgeräte-Büro gez. Dipl.-Ing. Michael Bätz Luftsportgeräte-Büro / Technik - 2 -
3 An den Deutschen Aero Club e.v. FAX: oder -22 Luftsportgerätebüro Hermann-Blenk-Str Braunschweig Anlage 1 zur LTA An dem Ultraleichtflugzeug D M wurde die durchgeführt von: Ort Datum Name Berechtigte(r) Person/ Betrieb Unterschrift (ggf. Stempel) Bitte Zutreffendes ankreuzen und ausfüllen: Es wurden keine Mängel festgestellt. Es wurden folgende Mängel festgestellt: Beschreibung Es wurden folgende Maßnahmen durchgeführt Beschreibung Ort Datum Name Unterschrift/ Stempel Prüfer Klasse 5-3 -
4 Anlage 2 zur LTA
5 Anlage 3 zur LTA Berechtigte Betriebe zur Durchführung der Reparatur - Stand: Aerospool spol. s.r.o. Letiskova Prievidza Tel: /205 Fax: Distar Air 1.Maje Novy Bydzov CZ Vor Durchführung einer Reparatur ist der Musterbetreuer zu kontaktieren: UL-AiroAviation GmbH Werner Hägele Daimlerstr Gaildorf +49 (172)
Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: LSG Datum der Bekanntgabe:
Muster: UFM 10 Gerätekennblatt-Nr.: 61167, 61180, 61180.1, UFM 11 61181, 61181.1 UFM 13 UFM 13/15 Betroffenes Luftsportgerät / Baureihen: Alle Ultraleichtflugzeuge UFM der Baureihen Lambada, Samba und
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