Eine Arbeitshilfe gegen Sexuellen Missbrauch im Jugendverband. Mit freundlicher Unterstützung der Stiftung Hänsel + Gretel

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1 Eine Arbeitshilfe gegen Sexuellen Missbrauch im Jugendverband Mit freundlicher Unterstützung der Stiftung Hänsel + Gretel

2 Ein wegweisendes Projekt Gewalt gegen Kinder ist ein hochaktuelles und sehr problematisches Thema. Insbesondere Einrichtungen, in denen Kinder anzutreffen sind werden immer häufiger mit dieser Thematik konfrontiert auch durch Übergriffe in den eigenen Reihen. Mit der Arbeitshilfe der Johanniter-Jugend werden den Verantwortlichen sinnvolle Hintergrundinformationen geliefert. Es werden konkrete Hilfestellungen angeboten und Möglichkeiten einer vorbeugenden Arbeit aufgezeigt. Damit leistet die Arbeitshilfe einen wichtigen Beitrag zur Prävention vor sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen. Herausgegeben wird die Arbeitshilfe von der Johanniter-Jugend und durch die Stiftung Hänsel+Gretel finanziell gefördert. Die Stiftung empfindet es als mutigen und zukunftsweisenden Schritt die eigene Arbeit und den eigenen Verband kritisch zu hinterfragen. Die Stiftung empfindet diesen lösungsorientierten Ansatz sehr gut und hofft auf möglichst viele Nachahmer. Mediziner werden durch die vernetzte Arbeit der Stiftung bei deren Aufgaben im Kinderschutz unterstützt. Aufklären. Wahrnehmen. Handeln. 90 Prozent der Misshandlungen an Kindern passieren im sozialen Nahraum. Gerade dies gestaltet die präventive Arbeit schwierig und macht es umso wichtiger, Zeit, Geld und gezielte soziale Fantasie in die Aufklärungsarbeit zu investieren. Mit Öffentlichkeitsarbeit, einer Vielzahl von Einzelprojekten, mit politischer Einflussnahme und durch die Schaffung von Strukturen zum mittelbaren Schutz von Kindern geht die Stiftung neue und professionelle Wege in der Projektgestaltung, Konzeption und Durchführung, um dem Kinderschutz eine neue Wertigkeit und oberste Priorität zu verschaffen, so auch mit diesem Projekt. Weitere Informationen zur Stiftung erhalten Sie im Internet: Stiftung Hänsel+Gretel Seit Gründung im Jahr 1997 initiiert und unterstützt die Stiftung Hänsel+Gretel Kinderschutzprojekte, die missbrauchten Kindern direkte Hilfe bieten, aber auch die Arbeit an Strukturen sowie die Verbesserung der Lobby für Kinder. Familien, Eltern, Lehrer, Erzieher, Polizei, Juristen und

3 Inhaltsverzeichnis Grußwort Hänsel+Gretel 2 Vorwort 4 1. Wissenswertes Sexueller Missbrauch Was ist das? Sexueller Missbrauch Daten und Fakten Sexueller Missbrauch Strategien von Täterinnen und Tätern Sexueller Missbrauch Mögliche Folgen Sexueller Missbrauch Mögliche Signale Sexueller Missbrauch Rechtliches Mögliche Missbrauchssituationen bei uns Tipps für Gespräche mit potentiellen Opfern Krisenpläne Aufgabe der Vertrauenspersonen Literaturhinweise Ehrenerklärung 32 Impressum Herausgeber Johanniter-Jugend in der Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Bundesjugendleitung Lützowstrasse Berlin Auflage Exemplare Stand Oktober 2005 Gestaltung und Satz COXORANGE Grafikdesign Fotos photocase.com Verantwortlich für den Inhalt: Jürgen Schill, Leiter Jugend und Ehrenamt der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Mitarbeit Stefan Bergner, Marcus Blanck, Bianca Esch, Robert Fischer, Markus Kreitmayr, Daniela Linder, Ulrich Meißner, Elisabeth Wütz, Annegret Zehe Wir danken der Landesjugendkammer der Evangelischen Jugend in Bayern und dem Amt für Jugendarbeit der Evang.- Luth. Kirche in Bayern für die freundliche Überlassung von Textmaterial.

4 Vorwort Liebe Jugendgruppenleiterinnen, liebe Jugendgruppenleiter, heißt unsere Kampagne gegen sexuellen Missbrauch im Jugendverband und dieses soll ruhig doppeldeutig verstanden werden. meint in diesem Sinne Respekt vor dem Gegenüber, vor dem Anderen, vor allem vor den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen. heißt aber auch, wir passen auf und lassen Dinge nicht einfach geschehen oder schauen gar weg. Die Bundesjugendleitung hat daher die Landesjugenddezernentinnen und Landesjugenddezernenten gebeten, sich der Thematik Umgang mit sexuellem Missbrauch in der Johanniter-Jugend anzunehmen. Warum dies, werdet ihr fragen. Das ist doch ein Thema, das uns nicht betrifft! Es betrifft uns doch, ebenso wie es alle anderen Organisationen und Verbände betrifft, in denen Täterinnen und Täter ein Tatfeld suchen können. Und die Johanniter-Jugend kann ein solches Tatfeld sein, denn Jugendverbandsarbeit lebt von menschlichen Beziehungen, vom Miteinander und dem gemeinsamen Erleben. Das ist unsere Stärke, das macht uns aus. Genau diese Stärke kann aber zu einer Schwachstelle werden, wenn Grenzen überschritten werden. Aber wir haben vor einander und aufeinander. Die vorliegende Arbeitshilfe will euren Blick schärfen und euch sensibilisieren. Gleichzeitig wollen wir vor blindem Aktionismus warnen und haben Krisenpläne entwickelt, was es zu tun gilt im Falle eines Verdachtes oder wenn sich eines eurer Mitglieder an euch wendet. Uns ist ganz wichtig, dass ihr nicht alleine gelassen werdet in solch einer Situation, die befremdlich ist, in der ihr nicht wisst, was ihr tun sollt, wenn ihr ratlos und unschlüssig seid. Genau für solche Situationen wird es künftig in jedem Landesverband Vertrauenspersonen geben, an die ihr euch wenden könnt und die wissen, was zu tun ist. Auf der Rückseite dieser Arbeitshilfe findet ihr eine Ehrenerklärung, die für alle gelten soll, die in der Johanniter- Jugend mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Diese Erklärung ist nicht nur eine 4

5 Verpflichtung für uns selbst. Wir zeigen damit den Kindern und Jugendlichen, den Eltern, aber auch potentiellen Täterinnen und Tätern, dass wir aufeinander achten und die persönlichen Grenzen respektieren. Und damit zeigen wir: Grenzüberschreitungen und sexueller Missbrauch werden bei uns nicht toleriert, wir haben stets ein waches Auge auf die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und sind sensibel. Sexualität ist nach unserem Verständnis von Freiwilligkeit gekennzeichnet, sie soll alters- und entwicklungsgerecht sein. Wir wollen einander auf gleicher Augenhöhe begegnen und haben einen verantwortungsvollen Umgang miteinander. Weitere Informationen und die Adressen der Vertrauenspersonen erhälst du unter oder Sandra Hofmann Bundesjugendleiterin Jürgen Schill Leiter Jugend und Ehrenamt 5

6 1. Wissenswertes

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8 8 1. Wissenswertes Kinder lernen im Lauf ihrer Entwicklung die Welt kennen. Sie beobachten, fragen, probieren, begreifen mit unerschöpflicher Energie und Phantasie. Um leben und wachsen zu können, brauchen sie die Unterstützung der Erwachsenen, sie brauchen Liebe, Geborgenheit, Zärtlichkeit, Hilfe, Schutz und Sicherheit. Darauf sind Mädchen und Jungen angewiesen und darauf vertrauen sie. Missbraucht ein Erwachsener ein Kind sexuell, so benutzt er die Liebe, die Abhängigkeit oder das Vertrauen für seine sexuellen Bedürfnisse und setzt sein Bedürfnis nach Unterwerfung, Macht oder Nähe mit Gewalt durch. Er gefährdet die Lebens- und Entwicklungsgrundlage und schädigt die Seele des Kindes Sexueller Missbrauch was ist das? Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist eine individuelle, alters- und geschlechtsabhängige Grenzverletzung 2 Sexueller Missbrauch umfasst Formen sexueller Gewalt und Grenzverletzung. Diese sind unter Umständen individuell verschieden, alters- und geschlechtsabhängig. So kann es für ein 10-jähriges Mädchen aufgrund der Schamentwicklung schon äußerst unangenehm sein, wenn Vater oder Mutter ins Bad kommen, während sie duscht. Für einen 10-jährigen Jungen jedoch kann dies völlig normal sein. In manchen Familien ist Nacktsein etwas Übliches, in anderen Familien dagegen nicht. Die Kinder und Jugendlichen spüren, wann die eigene Grenze verletzt wird. Sexuelle Gewalt kommt in vielen Formen und Abstufungen vor. Nicht alle Formen sexueller Gewalt beinhalten Körperkontakt. Beispiele für sexuelle Gewalt ohne Körperkontakt können sein: gemeinsames Anschauen von Pornos, sich vor anderen ausziehen müssen, beim Baden beobachten, sexualisierte Sprache ( du schwuler Wichser, du hast aber geile Titten ). Darüber hinaus gibt es sexuellen Missbrauch, der Körperkontakt einschließt. Beispiele hierfür sind: Zungenküsse, Brust anfassen, Klaps auf den Po, unfreiwillige Umarmung. Massive Formen sexueller Gewalt sind: Zwang zu sexuellen Handlungen (z.b. Selbstbefriedigung) vor anderen, Berührung der Genitalien von bzw. durch Täterin oder Täter, Eindringen in After oder Scheide des Opfers mit Finger oder Gegenständen anale, orale oder genitale Vergewaltigung. 1 Braun, Gisela: Gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen 8. Auflage 2004

9 ... und meint jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind oder Jugendlichen entweder gegen dessen Willen vorgenommen wird oder der die Betroffenen aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. 2 Zum einen werden mehr oder weniger deutlich geäußerte Willens- bzw. Gefühlsäußerungen des Kindes oder Jugendlichen von Täter oder Täterin missachtet. Zum anderen macht Kinder und Jugendliche die körperliche Unterlegenheit oder emotionale Abhängigkeit von Täter oder Täterin sprachlos. Es gibt auch Kinder und Jugendliche, die sich wegen ihres Alters oder einer Behinderung nicht verbal äußern können.... Die Täter und Täterinnen nutzen ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. 2 Dem Täter, der Täterin geht es also zuerst um die Befriedigung der eigenen Bedürfnisse unter Ausnutzung des Machtgefälles, beispielsweise zwischen Gruppenleiter und Gruppenmitglied, oder Ausbilder und Prüfling. Dabei wird der sexuelle Missbrauch gezielt geplant und umgesetzt. Aufgrund der emotionalen Abhängigkeit kann sich das Opfer dem Kontakt zu Täter oder Täterin nur schwer entziehen und möchte möglicherweise die Beziehung zu ihm oder zu ihr nicht gefährden. So will etwa ein Kind, das von einem Elternteil missbraucht wird, trotzdem den Vater oder die Mutter nicht verlieren. Kinder tragen niemals die Verantwortung für einen sexuellen Übergriff. Oft wird auch behauptet, Mädchen verführen oder provozieren den Täter. Das ist falsch. [...] Der Erwachsene muss die Grenzen ziehen, er kann abschätzen, was ein Kind nicht absehen und verantworten kann. Dies wird deutlich an einem Beispiel: Ein kleiner Junge sagt zu seinem Vater: Komm, wir machen einen Boxkampf, aber nicht gespielt, einen richtigen Boxkampf! Vater sagt: Okay! und verpasst dem Kleinen einen Kinnhaken, so dass dieser ohnmächtig zu Boden fällt. Und was meint der Vater: Er hat es doch so gewollt, er hat mich provoziert! Natürlich ist der Junge nicht schuld an diesem Vorfall, und natürlich ist kein Kind schuld am sexuellen Missbrauch. 3 Niemand kann ein Mädchen oder einen Jungen aus Versehen missbrauchen. 4 Der Erwachsene und das betroffene Kind oder der Jugendliche spüren den Unterschied zwischen Zärtlichkeit und sexuellem 9 2 Nach Bange/Deegener: Sexueller Missbrauch an Kindern, Weinheim Braun, Gisela: Gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen 8. Auflage Braun, Gisela: Gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen 8. Auflage 2004

10 10 Missbrauch sehr wohl. Sexueller Missbrauch beginnt dort, wo der Erwachsene zur Anregung oder Befriedigung seiner Sexualität Zärtlichkeit benutzt, wo versucht wird, ein Mädchen oder einen Jungen zu Zärtlichkeit zu überreden oder zu nötigen, wo Geheimhaltung eingefordert wird, wo das Kind sich nicht mehr wohl und geborgen, sondern bedrängt und benutzt fühlt. Mädchen und Jungen sind sexuelle Wesen und haben sexuelle Bedürfnisse. Es ist völlig natürlich, dass sie diesen mit Gleichaltrigen nachgehen wollen, in Form von Doktorspielen, Schmusen, Streicheln oder Nacktsein; sie sind interessiert an ihrem eigenen Körper und dem anderer Kinder und Erwachsener. Es gibt Kontakte zwischen Kindern und Jugendlichen, die der jeweils altersgerechten Sexualität entsprechen. 1.2 Sexueller Missbrauch - Daten und Fakten 5 Täter und Täterinnen missbrauchen in der Regel nicht nur ein Opfer. sind häufig Mehrfachtäterinnen bzw. Mehrfachtäter. kommen aus allen sozialen Schichten, unabhängig der sexuellen Orientierung. fangen meist schon als Jugendliche mit den Übergriffen an. sind meist männlich (85% 90%), Frauen machen nur zwischen 10 und 15% aus. Opfer Mädchen und Jungen jeden Alters und jeder Herkunft werden sexuell missbraucht. Genaue Aussagen sind jedoch nur schwer zu treffen, da nicht alle Taten im Zusammenhang mit sexueller Gewalt angezeigt werden und die Dunkelziffer entsprechend hoch ist. Die polizeiliche Kriminalstatistik registriert jährlich bundesweit etwa Fälle sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Man schätzt die Dunkelziffer etwa zwanzigmal höher, so dass man realistischerweise davon ausgehen muss, dass in Deutschland etwa jedes vierte bis fünfte Mädchen und jeder zehnte bis zwölfte Junge sexuelle Gewalt erlebt. Beziehung zwischen Täterinnen bzw. Täter und Opfer Der größte Teil sexueller Gewalt findet im sozialen Nahraum der Kinder und Jugendlichen statt. 50 bis 75 Prozent der Täter und Täterinnen sind nahe Bekannte oder Verwandte ihrer Opfer: Väter, Mütter, Onkel, Tanten, Freundinnen und Freunde der Familie, Gruppenleiter und Gruppenleiterinnen, Erzieher und Erzieherinnen, Pfarrerinnen und Pfarrer, Ausbilderinnen und Ausbilder, Ärztinnen und Ärzte, Lehrer und Lehrerinnen, Vorgesetzte, Babysitter, usw. 5 Zitiert nach: Bei uns nicht 6 vgl. Braun, Gisela: Gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen 8. Auflage Vgl. Enders, Ursula: Institutionen und sexueller Missbrauch: Täterstrategien und Reaktionsweisen, Seite , in Handwörterbuch Sexueller Missbrauch, 2002

11 Dauer des sexuellen Missbrauchs Häufig dauert der sexuelle Missbrauch über lange Zeit an. Dies gilt besonders, wenn Täter oder Täterinnen in enger Beziehung zum Opfer stehen. Wenn Mädchen und Jungen über Jahre hinweg missbraucht werden, steigern sich dabei Form und Intensität der sexuellen Übergriffe Strategien von Täterinnen und Tätern Ein sexueller Missbrauch entsteht nicht aus Versehen, sondern wird von Täter oder Täterin gezielt vorbereitet. Täter und Täterinnen nutzen bewusst und geplant die emotionale Abhängigkeit oder Bedürftigkeit der Kinder und Jugendlichen aus. Sie bauen zu ihren Opfern oft über lange Zeit eine Beziehung auf, bevor sie sexuelle Handlungen vornehmen. Kinder und Jugendliche sowie ihre Eltern kennen und vertrauen meist den Tätern bzw. Täterinnen. Auch im Bekannten- oder Freundeskreis ist die Beziehung zwischen Täterinnen bzw. Tätern und Opfern vor dem Missbrauch häufig so eng, dass Drohungen und körperliche Gewalt meist nicht nötig sind, um ein Schweigen der Opfer zu erreichen. Gleichzeitig verschieben Täter und Täterinnen das Grenzbewusstsein ihrer Opfer und der Umgebung. Sie sind beispielsweise besonders körperbetont, versuchen Zärtlichkeit einzuführen, die normalerweise als nicht angemessen empfunden werden. Besonders selbstbewusste Kinder oder Jugendliche brechen nach den ersten Übergriffen den Kontakt zu Täter oder Täterin ab. Dabei leiden aber auch sie an den Folgen, weil sie beispielsweise ihren Lieblingssport oder die Gruppe aufgeben müssen. 7 Täter und Täterinnen versuchen in das soziale Umfeld des Opfers einzudringen, gewinnen dort das Vertrauen in Familie und Freundeskreis, werden als hilfreich wahrgenommen und machen sich im Laufe der Zeit unentbehrlich. Dadurch wird es für das missbrauchte Kind oder den Jugendlichen schwer, den Missbrauch offen zu legen. Auch versuchen Täter und Täterinnen oftmals Situationen zu schaffen, in denen sie mit ihrem Opfer allein sein können. Der Widerstand gegenüber sexuellen Handlungen wird beispielsweise durch emotionale Zuwendung, Geld oder Geschenke, aber auch durch Drohung und körperliche Gewalt gebrochen. Bei beginnenden sexuellen Handlungen versuchen sie dem Opfer eine Mitschuld zu geben. Schuld an dem Missbrauch ist, laut ihrer Darstellung, immer das Opfer, das beispielsweise besonders provokant angezogen war. Durch diese Verstärkung der Schuldgefühle beim Opfer sinkt die Gefahr der Offenlegung des Missbrauchs. 11

12 Täter und Täterinnen sind schwer zu erkennen. Sie können sich verraten, indem sie beispielsweise permanent Grenzen von Kindern und Jugendlichen missachten, ein Kind gezielt von den anderen isolieren, ein Kind übermäßig bevorzugen, unangemessene sexistische Witze erzählen, oder sexualisierte Situationen herstellen usw. der Lage, über die schwierige Situation zu sprechen. Sie fühlen sich schlecht, schmutzig und verraten, häufig auch schuldig. Kinder können jedoch auch eigene Strategien entwickeln und positive Kräfte mobilisieren. Dies ist für die betroffenen Kinder lebenswichtig, um den Missbrauch zu überstehen Sexueller Missbrauch mögliche Folgen Folgen sexuellen Missbrauchs für Betroffene hängen von verschiedenen Dingen ab: Davon, wie lange der Missbrauch angedauert hat, davon, in welcher Beziehung das Opfer zu Täter oder Täterin steht, von der Intensität der Gewalt und nicht zuletzt davon, wie es Kindern und Jugendlichen gelingt, das Erlebte zu verarbeiten. Mögliche unmittelbare Folgen können sich in Gefühlen wie Ekel, Verwirrung, Hilflosigkeit und Scham, aber auch Wut, Überraschung, Sprachlosigkeit und Angst äußern. Längerfristig können beispielsweise Beziehungsschwierigkeiten, Essstörungen, Unterleibsbeschwerden, Schlaf- und Sprachstörungen, sowie Traumatisierungen die Folge sein. Erste Auffälligkeiten sind stark veränderte Verhaltensweisen, die darauf zurückgeführt werden können, dass Kinder oder Jugendliche die Geschehnisse nur sehr schwer verarbeiten und verkraften. Sie sind nicht in 1.5 Sexueller Missbrauch mögliche Signale Jedes Kind versucht, den sexuellen Missbrauch zu verhindern Auch wenn die meisten Mädchen und Jungen nicht wagen, offen über den sexuellen Missbrauch zu reden, so teilen sie sich dennoch mit, um diese unerträgliche Situation zu beenden. Ihre verdeckten Hinweise sind aber für Dritte oft schwer verständlich. 8 Wenn jedoch Mädchen oder Jungen den Mut aufbringen und von sexuellen Übergriffen berichten, so müssen diese ernst genommen werden. Aber eine zu schnelle und schlecht vorbereitete Intervention, oder auch schon ein unsensibles Nachfragen kann dem Betroffenen eine weitere Beeinträchtigung zufügen. Deshalb ist bei einem vermuteten sexuellen Missbrauch immer die Vertrauensperson hinzuzuziehen. Krisenpläne siehe dazu ab Seite Braun, Gisela: Gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen 8. Auflage 2004

13 1.6 Sexueller Missbrauch Rechtliches Sexuelle Gewalt, wie sie uns unter Umständen in der Jugendarbeit begegnet, ist nicht immer gleichzusetzen mit sexuellem Missbrauch als strafrechtlich relevantem Tatbestand, der zu einer Verurteilung führt. Sie ist aber in jedem Fall eine massive Grenzverletzung. Kinder und Jugendliche sollen von unserer Rechtsordnung in vielfältiger Weise umfassend geschützt und in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert werden (vgl. 1 SGB VIII). Neben dem Strafgesetzbuch (StGB) soll beispielsweise auch das Jugendschutzgesetz (JuschG) Kinder und Jugendliche vor Gefahren bewahren. Das Strafgesetzbuch (StGB 174 bis 184c) schützt die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen. Altersentsprechende Abstufungen sollen Kinder und Jugendliche vor schädigenden sexuellen Erlebnissen schützen. Für die Jugendarbeit spielen insbesondere folgende Paragraphen eine Rolle: 174 StGB bestraft den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen unter 16 Jahren bzw. 18 Jahren. 176 StGB bezieht sich auf den sexuellen Missbrauch an Kindern unter 14 Jahren. 176a StGB regelt den schweren Fall von sexuellem Missbrauch an Kindern. 177 StGB behandelt den Tatbestand der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung. Nach 180 StGB ist die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger durch aktives Tun oder Unterlassen strafbar. 184 behandelt das Verbot der Verbreitung von pornographischen Schriften an Minderjährige und den Besitz von Kinderpornographie. Eine rechtliche Verpflichtung zu einer Strafanzeige gibt es nicht (vgl. 138 StGB). Die Jugendarbeit hat auch keinen polizeilichen Auftrag im Sinne der Aufdeckung von Straftaten. Zu beachten ist jedoch, dass es sich bei sexuellem Missbrauch um ein so genanntes Offizialdelikt handelt. Das heißt, dass die Polizei zur Ermittlung verpflichtet ist, sobald sie Kenntnis von einem Delikt erhält. Es ist deshalb auch nicht möglich eine einmal gestellte Anzeige zurückzunehmen. Zu berücksichtigen ist der Datenschutz zur Wahrung der Belange sowohl auf der Opferseite, wie auf der Täterseite. Das heißt, dass keine persönlichen Daten von Täter und Opfer weiter gegeben werden dürfen. Ausgenommen davon ist die Weitergabe im Rahmen der Information der Vertrauenspersonen. Wie im konkreten Fall vorgegangen werden soll siehe Krisenpläne ab Seite

14 Mögliche Missbrauchs 2. Mögliche Missbrauchssituationen bei uns

15 situationen bei uns

16 16 2. Mögliche Missbrauchssituationen bei uns Unsere Gesellschaft und speziell die Jugendarbeit braucht Menschen, die sich sozial und ehrenamtlich engagieren, die Verantwortung übernehmen und sich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Aber Täter und Täterinnen, die versuchen Eltern, Kinder und Jugendliche gezielt zu manipulieren und ihr soziales Engagement nur vortäuschen um sexuellen Missbrauch zu begehen, haben bei uns nichts zu suchen. Es gibt aber Situationen im Gruppenalltag, auf Freizeiten und in Ausbildungssituationen, die Täter und Täterinnen ausnutzen können. Daher werden im Folgenden auffällige Situationen beschrieben, bei denen genau hingeschaut werden muss. Neben den Situationen werden auch mögliche Präventionsmaßnahmen aufgezeigt. Mögliche Situationen in der Jugendgruppenstunde: Einzelne Kinder sind Lieblinge und bekommen besondere Belohnungen. Der Jugendgruppenleiter oder die Jugendgruppenleiterin verwickelt die Kinder und Jugendlichen in illegale Mutproben (z.b. mit Zwölfjährigen heimlich Bier trinken, nicht jugendfreie Filme anschauen). Spiele mit viel Körperkontakt oder im Dunkeln. Einzelne Kinder oder Jugendliche gehen nach der Gruppenstunde noch zum Jugendgruppenleiter oder zur Jugendgruppenleiterin nach Hause. Ein Kind oder Jugendlicher mit privaten Problemen wird von Leiter oder Leiterin ganz besonders betreut.... Mögliche Präventionsmaßnamen: Die Jugendgruppen werden von zwei Jugendgruppenleitern zusammen geleitet, bei gemischten Gruppen nach Möglichkeit ein Leiter und eine Leiterin. Die Jugendlichen lernen in Selbstbehauptungstrainings Übergriffe zu erkennen und sich zu wehren. Jeder Jugendgruppenleiter und jede Jugendgruppenleiterin unterschreibt die Ehrenerklärung unseres Verbandes. In der Ausbildung der Jugendgruppenleiter und Jugendgruppenleiterinnen wird sexuelle Gewalt thematisiert. Die Jugendgruppen vernetzen sich mit anderen Gruppen, um eine Isolierung einer Gruppe zu verhindern.... Mögliche Situationen auf Freizeiten und gemeinsamen Übernachtungen: Gemischte Übernachtungsmöglichkeiten Gemischte Umkleiden Duschen, die keinen ausreichenden Sichtschutz bieten Baden in Schwimmbädern und Seen Romantik am Lagerfeuer Stranddisco

17 Situationen, in denen sich Betreuer allein um Teilnehmende kümmern (z.b. bei Heimweh, Krankheiten, privaten Problemen). Folgekontakte nach der Freizeit, die über ein Nachtreffen hinausgehen.... Mögliche Präventionsmaßnamen: Getrennte Umkleiden und Duschen. Anklopfen, bevor ein Zimmer oder Zelt betreten wird. Wenn nur gemischte Unterkünfte angeboten werden können (teilweise in Berghütten), dann müssen immer ein Betreuer und eine Betreuerin mit übernachten und es muss zumindest eine getrennte Umkleide und Duschmöglichkeit sichergestellt werden. Eins-zu-Eins-Situationen vermeiden und wenn doch nötig im Betreuungsteam transparent machen. Auf besonders intensive Beziehungen zwischen Teilnehmenden und Betreuenden achten. Im Betreuungsteam klar die Grenzen des eigenen Handelns thematisieren und Verhaltensregeln festlegen. Die Teilnehmenden in ihrem Selbstbewusstsein fördern, damit sie Nein sagen können. Hinweise von Kindern und Jugendlichen immer ernst nehmen.... Mögliche Situationen in der Ausbildung: Demonstrationen am lebenden Objekt (z.b. stabile Seitenlage). Mimen bei den Fallbeispielen (z.b. bei gemimten Rippenverletzungen). Einzelübungen nach dem offiziellen Kursteil. Eine Fachausbilderin, ein Fachausbilder führt die Ausbildung und Prüfung alleine durch. Bei Sanitätsdiensten gibt es keine getrennten Umkleidemöglichkeiten und Duschen. Immer das gleiche Zweierteam macht gemeinsame Dienste. Bei Kursassistenzen oder in der Mentorenphase bei der Jugendgruppenleiter- Grundausbildung wird das bestehende Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt.... Mögliche Präventionsmaßnamen: In Prüfungssituationen sollten immer zwei Ausbilder, Ausbilderinnen anwesend sein. Keine Einzelsituationen schaffen. Bei Fallbeispielen auf die Intimsphäre achten. Für Demonstrationen ältere, gleichgeschlechtliche Personen wählen und nicht das hübsche, junge Mädel mit dem knappen T-Shirt. Keine Nachtdienste für Jugendliche

18 Tipps für Gespräche mi 3. Tipps für Gespräche mit potentiellen Opfern

19 t potentiellen Opfern

20 3. Tipps für Gespräche mit potentiellen Opfern Folgende Vorgehens- und Verhaltensweisen erleichtern es möglicherweise betroffenen Kindern oder Jugendlichen, über die eigene Situation zu sprechen. Sie helfen, eine Brücke zu ihnen zu bauen. Gehe auf die Betroffenen zu und warte nicht, bis sie kommen. Bringe deine Gesprächsbereitschaft zum Ausdruck. Überwinde deine eigene Sprachlosigkeit den Themenbereichen Sexualität, Gewalt und sexueller Missbrauch gegenüber. Greife mögliche Signale der Betroffenen bewusst und klar auf nicht ausweichen, nichts unkommentiert lassen. Beachte die Ohnmacht und die Resignation der Betroffenen und sprich diese Gefühle an. Verwende eine klare und altersgemäße Sprache. Deute nichts an, verwirre nicht. Verwende Als-ob-Geschichten. Vergleiche ( Du wirkst auf mich, als ob... ). Verwende Was-wäre-wenn-Fragen und -Antworten ( Was würde passieren, wenn du redest? ). Erlaube den Betroffenen zu sprechen. Versuche Offenheit zu würdigen. Stößt du bei den Betroffenen auf Widerstände, akzeptiere diese. Respektiere Grenzen. Aber: Nach Nein-Sagen oder Schweigen brich den Kontakt nicht ab. Triff mit den Betroffenen neue Vereinbarungen über Kontakte. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter übernimmt Verantwortung für die Aufdeckung. Folgende Vorgehens- und Verhaltensweisen erschweren es den möglicherweise betroffenen Kindern oder Jugendlichen, über die eigene Situation zu sprechen. Sie verhindern den Brückenbau zu den Betroffenen. Beachte, dass Warum-Fragen Schuldgefühle auslösen. Wenn du Fragen stellst, die in die Betroffenen eindringen, die ihre Widerstände nicht respektieren. 20

21 Wenn du erwartest, dass Betroffene die Schwelle überschreiten und den ersten Schritt gehen. Wenn du Unklarheit darüber bestehen lässt, worüber eigentlich gesprochen wird, wenn du die Dinge nicht beim Namen nennst. Wenn deine Sprache unklar ist oder nicht altersgemäß. Wenn es dir nicht gelingt, den Betroffenen die Angst vor erneuten Verletzungen zu nehmen. Wenn es dir nicht gelingt, den Betroffenen die Angst vor Bloßstellung zu nehmen. Wenn du Druck ausübst, auch Lösungsdruck. Wenn du Angst und Unsicherheit ausstrahlst. Wenn du dich uninformiert und überfordert zeigst. Wenn du die Betroffenen dazu aufforderst, auch die Haltung des Täters zu verstehen. Alle Welt will Signale, die eindeutig auf sexuellen Missbrauch hinweisen. Gäbe es sie, die Missbrauchten würden sie vermeiden. Denn sie wollen nicht, dass alle Welt ihnen ihre Situation ansieht. 21

22 Krisenpläne 4. Krisenpläne

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24 24 4. Krisenpläne Krisenplan bei einem vermuteten Fall Ich habe so ein komisches Gefühl ich habe eine Vermutung. Folgende Schritte sollen Orientierung bieten: Bewahre Ruhe. Überlege, woher kommt die Vermutung. Führe ein Vermutungstagebuch (s. u.). Erkenne und benenne deine Gefühle. Nimm Kontakt mit der Vertrauensperson in deinem Landesverband auf. Biete dem Kind oder dem Jugendlichen ein Gespräch an. Verständige auf keinen Fall sofort die Familie. Stimme das weitere Vorgehen mit den Betroffenen und der Vertrauensperson ab. Informiere auf keinen Fall den vermutlichen Täter oder die vermutliche Täterin. Hole dir, unterstützt durch die Vertrauensperson, professionelle Hilfe. Erkenne und akzeptiere deine Grenzen und Möglichkeiten. Vermutungstagebuch Ein Vermutungstagebuch hilft, die eigenen Gedanken zu strukturieren und festzuhalten. Es ist bei möglichen Anzeigen unbedingt notwendig, zum Beispiel, um Erzählungen des Opfers zeitlich genau wiedergeben zu können. Ein Vermutungstagebuch muss enthalten: Genaue Dokumentation des Verhaltens, der Beobachtung, die zur Vermutung führt und der Bericht des Opfers. Datum, Uhrzeit, Unterschrift der beteiligten Mitarbeitenden. Krisenplan (vermutete) Täter- oder Täterinnenschaft Hilfe, wir haben einen Täter oder eine Täterin im eigenen Verband! Es kann auch vorkommen, dass sich eine Vermutung gegen einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin im eigenen Verband richtet. Was tue ich, wenn ich vermute, dass Täter oder Täterinnen in meinem Umfeld handeln? Wie verhalte ich mich, wo bekomme ich Hilfe und welche rechtlichen Schritte müssen eingeleitet werden? Ziel muss auf jeden Fall sein: Die Übergriffe zu beenden, ohne in einen vorschnellen Aktionismus zu verfallen. Es besteht die Gefahr, dass die Beschuldigten sich einen neuen Wirkungskreis suchen können, wenn die Sanktionen nicht weit reichend genug sind. Bei Beobachtungen und Informationsbeschaffung über die Täter oder Täterinnen dürfen die Kinder und Jugendlichen nicht aus dem Blick verloren werden. Ihr Selbstbewusstsein und Vertrauen muss durch entsprechende Gesprächs- und Hilfsangebote gestärkt werden.

25 Folgende Schritte sollen Orientierung bieten: Bewahre Ruhe. Überlege: Woher kommt mein Verdacht? Dokumentiere deine Beobachtungen genau (s. Vermutungstagebuch). Informiere auf keinen Fall vorzeitig Verdächtige. Tausche dich mit der Vertrauensperson aus. Lege gemeinsam mit der Vertrauensperson das weitere Vorgehen fest und suche professionelle Hilfe. Stellt sich nun eine Vermutung als bewiesen heraus, so müssen die jeweilig verantwortlichen Personen und Gremien auch nach außen hin deutlich machen, dass sie auf der Seite der Opfer stehen. Daher muss der Täter oder die Täterin Konsequenzen spüren. Diese sind je nach Schwere der Tat zu differenzieren. Die Entscheidung hierüber fällen die jeweils zuständigen Leitungsgremien der betroffenen Ebene. Vorgehen bei Ehrenamtlichen als Täter oder Täterinnen Die im Folgenden benannten Möglichkeiten stellen Empfehlungen dar, die je nach Sachverhalt eingeleitet werden können oder müssen. Die Entscheidung, welches Verfahren einzuleiten ist, treffen in der Regel die Vertrauenspersonen mit der Jugendleitung und dem JUH-Vorstand der jeweiligen Ebene. Je nach Schwere des Vergehens kommen folgende Möglichkeiten in Betracht: Pädagogisches Gespräch Ein Beispiel: Klaus ist 17 Jahre alt und hat gerade seine Jugendgruppenleitergrundausbildung absolviert. Es ist ein warmer Abend im Spätsommer. Die Gruppe hat daher beschlossen zu grillen und ein Lagerfeuer zu machen. Während die Gruppe am Feuer sitzt, erzählen sich die Jungs der Gruppe Witze. Auch Klaus erzählt Witze, die unter die Gürtellinie gehen. Die 13- jährige Tina sitzt auch mit am Feuer. Klaus hört nicht auf mit Witze erzählen und auf einmal ist Tina Gegenstand der Witze. Klaus witzelt über Tinas große Oberweite und alle lachen. Tina fühlt sich unwohl und kann sich nicht wehren. Ein pädagogisches Gespräch empfiehlt sich bei Grenzverletzungen, die Täter und Täterinnen aufgrund von Unkenntnis und Entwicklungsalter vollziehen. Kennzeichnend ist, dass die Grenzverletzung nicht bewusst gewollt war. Im Rahmen dieses Gesprächs sollen die Inhalte der Ehrenerklärung durchgesprochen und das Verhalten dahingehend reflektiert werden. Ziel ist, dass der Täter oder die Täterin Einsicht in das eigene Verhalten erlangt und alles dafür tun wird, dass dieses Verhalten einmalig bleibt. Ferner muss eine Entschuldigung und Wiedergutmachung in geeigneter Form erfolgen. Solche Gespräche können von den Landesjugenddezernenten, Vertrauenspersonen oder Leitungspersonen der jeweiligen Ebene geführt werden. Wichtig: Auch nicht beabsichtigte Grenzverletzungen können schwerwiegende und lang anhaltende Folgen für das Opfer 25

26 26 haben. Daher kann es sinnvoll sein, den Kontakt zwischen Täter oder Täterin und Opfer solange zu unterbinden, bis sich das Opfer wieder dazu in der Lage fühlt. Dienstrechtliches Gespräch Dieses wird in Absprache mit oder von der jeweiligen Jugendleitung oder dem Vorstand durchgeführt. Inhalte sind: Vereinbarung von Verhaltensregeln, Verpflichtung zur Einhaltung der Ehrenerklärung, Entschuldigung beim Opfer... Beurlaubung Bei einem begründeten Verdachtsfall kann die Landesjugendleitung gemäß Ziffer 4.5 der Jugendordnung (...) vorläufige Maßnahmen, insbesondere eine Suspendierung von Ämtern und Aufgaben der Mitglieder nachgeordneter Jugendleitungen beschließen. Für Maßnahmen gegenüber einer Landesjugendleitung ist die Bundesjugendleitung zuständig. Ausschlussverfahren Gemäß 3.1. der Mitglieds- und Beitragsordnung der JUH kann der Vorstand ein Ausschlussverfahren einleiten. Dies bedeutet die Suspendierung von allen Aufgaben und eine persönliche Anhörung des betroffenen Mitglieds. Anschließend kann das betroffene Mitglied ausgeschlossen werden. Die genannten Maßnahmen entbinden nicht von der Notwendigkeit, bei eindeutigem Verdacht auf sexuellen Missbrauch im Sinne des StGB Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Vorgehen bei Hauptamtlichen als Täter oder Täterin Der Dienstgeber wird die im Einzelfall angemessenen arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Abmahnung Umsetzung Versetzung Kündigung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel ergreifen. Die Vertrauenspersonen sollten in das Verfahren mit einbezogen werden. Krisenplan im Mitteilungsfall Hilfe, ich habe einen Fall, ein Opfer hat sich mir mitgeteilt! Folgende Schritte sollen Orientierung bieten: Bewahre Ruhe. Höre zu, schenke Glauben und ermutige mit dem, was du sagst (s. Gesprächsregeln). Erkenne und benenne deine Gefühle. Handle nicht überstürzt und versprich nichts, was du anschließend nicht halten kannst. Protokolliere Aussagen und Situationen. Nimm Kontakt mit der Vertrauensperson in deinem Landesverband auf.

27 Fälle keine Entscheidung über den Kopf des Kindes oder Jugendlichen hinweg. Eine Strafanzeige aus eigener Motivation wäre eine Entmündigung, die das Kind oder den Jugendlichen wiederum zum Subjekt des Handelns macht und ein Gefühl der Ohnmacht vermitteln kann. Stimme das weitere Vorgehen mit dem Geschädigten und der Vertrauensperson ab. Informiere auf keinen Fall den Täter oder die Täterin. Hole dir, unterstützt durch die Vertrauensperson, professionelle Hilfe bei Fachberatungsstellen (s. Anhang). 4.1 Aufgabe der Vertrauenspersonen Die Vertrauenspersonen der Johanniter- Jugend auf Landesebene bestehen in der Regel aus einem Mitarbeiter und einer Mitarbeiterin. Die Vertrauenspersonen bei sexuellem Missbrauch werden auf Vorschlag der Landesjugendleitung vom Landesvorstand der JUH ernannt. Sie können in den Landesgeschäftsstellen erfragt werden. An die Vertrauenspersonen können sich alle, insbesondere Jugendgruppenleiterinnen und Jugendgruppenleiter, wenden, die einen Verdacht haben, von Opfern ins Vertrauen gezogen wurden oder Redebedarf und Fragen zu diesem Thema haben. Die Aufgaben der Vertrauenspersonen gegen sexuellen Missbrauch sind: Ansprechpartnerin und Ansprechpartner für Fragen der Prävention und des sexuellen Missbrauchs für Menschen innerhalb des Verbandes zu sein. Sich in Fragen der Prävention und des sexuellen Missbrauches aus- und fortzubilden. Anregungen zu diesem Thema in die Aus- und Fortbildung der Jugendgruppenleiterinnen und Jugendgruppenleiter einzubringen. Kontaktperson und Begleitung für Betroffene zu sein und bei Bedarf fachliche Hilfe umgehend zu vermitteln. Ansprechperson in Verdachtsfragen zu sein und für sachlichen und fachlichen Umgang zu sorgen. Sexuellen Missbrauch innerhalb des Verbandes gemeinsam mit dem jeweiligen Vorstand zur Anzeige zu bringen. Das Thema Prävention und sexuellen Missbrauch in die Öffentlichkeit der Johanniter-Jugend, der Johanniter- Unfall-Hilfe und ihrer Gliederungen zu bringen. Kontakt zu landesweiten Netzwerken wahrzunehmen. Erstellung eines Jahresberichtes für die Landesjugendleitung und den Landesvorstand. 27

28 Literaturhinweise, Eh 5./6. Literaturhinweise, Ehrenerklärung

29 renerklärung

30 5. Literaturhinweise Bange, Dirk & Körner, Wilhelm: Handwörterbuch Sexueller Missbrauch, 2002 Enders, Ursula: Zart war ich, bitter war s. Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. Ursachen, Folgen und Ausmaß sexuellen Missbrauchs an Mädchen und Jungen werden beschrieben. Konkrete Hinweise für die Arbeit mit Betroffenen. Bange, Dirk/Enders, Ursula: Auch Indianer kennen Schmerz. Handbuch gegen sexuelle Gewalt an Jungen. Überblick über den aktuellen Forschungsstand, konkrete Anleitung für die Arbeit mit Betroffenen. Berichte männlicher Opfer. Deegener, G./Körner, W. (Hrsg.): Kindesmisshandlung und Vernachlässigung. Ein Handbuch. Göttingen 2005 Anita Heiliger: Täterstrategien und Prävention. Helfer, Mary E. & Kempe, Ruth S. & Krugmann, Richard D.: Das misshandelte Kind Suhrkamp Verlag, 2002 Braun, Gisela: Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen, Sichtweisen und Standpunkte zur Prävention. Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Landesstelle NRW 1998 Braun, Gisela: Ich sag NEIN, Arbeitsmaterialien gegen den sexuellen Missbrauch. Verlag an der Ruhr Bei uns nicht! Gemeinsam gegen sexuellen Missbrach im Jugendverband. Landesjugendkammer der Ev. Jugend in Bayern, Amt für Jugendarbeit der Ev. Lutherischen Kirche in Bayern. Zu beziehen über 30

31 Informationen im Internet: Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW: links.html gute Infos und interessante Links und Materialien Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern: Zentrale Informationsstelle zur Prävention von sexueller Gewalt: Hinweis: Es ist Vorsicht und Sorgfalt bei der Internet-Recherche zum Thema sexueller Missbrauch angebracht, da jede Person diese Informationen unabhängig von der Richtigkeit einstellen kann. Weitere Informationen und die Adressen der Vertrauenspersonen erhälst du unter oder Bundesgesundheitszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Jugendschutz/sicheres chatten: www. jugendschutz.net/jugendschutz_net/

32 6. Ehrenerklärung Die Jugendverbandsarbeit lebt durch vertrauensvolle Beziehungen von Menschen untereinander. Vertrauen soll tragfähig werden und bleiben. Es darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden. Deshalb versichere ich, dass ich nicht wegen eines Deliktes im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch verurteilt bin, oder ein solches Verfahren gegen mich anhängig ist. 1. Ich verpflichte mich, alles zu tun, dass bei uns im Verband keine Grenzverletzungen, kein sexueller Missbrauch und keine sexualisierte Gewalt möglich werden. 2. Ich will die mir anvertrauten Jungen und Mädchen, Kinder und Jugendlichen vor Schaden und Gefahren, Missbrauch und Gewalt schützen. 3. Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen der Mädchen und Jungen, der Kinder und Jugendlichen wahr und ernst. 4. Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten aktiv Stellung. 5. Ich selbst verzichte auf abwertendes Verhalten und achte auch darauf, dass sich andere, besonders in den Gruppen und bei Angeboten und Aktivitäten so verhalten. 6. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der Gruppenmitglieder und Teilnehmenden sowie der Mitarbeitenden. 7. Ich versuche in meiner Aufgabe als Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin die sexuelle Dimension von Beziehungen bewusst wahrzunehmen, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz zu gestalten. 8. Als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin nutze ich meine Rolle nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten jungen Menschen. 9. Ich nehme Grenzüberschreitungen durch andere Mitarbeitende und Teilnehmende in den Gruppen, bei Angeboten und Aktivitäten bewusst wahr und vertusche sie nicht. Ich wende mich, wenn ich oder Betroffene bei konkreten Anlässen kompetente Hilfe benötigen, an die beauftragten Vertrauenspersonen auf Landesebene. Ort und Datum Unterschrift

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