JAHRGANG 16 JOURNAL 4/2016 Ausgabe A

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1 Seit 1992 JAHRGANG 16 JOURNAL Ausgabe A Eine monatliche Publikation mit aktuellen Mitteilungen zur Gemeinnützigkeit, zum Handels- und Steuerrecht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung u.a.m. für Beirat, Vorstand, Geschäftsführer, Verwaltungsdirektoren und -leiter, für die Finanzbuchhaltung Ich berate Sie, - welche Vorschriften für die Rechnungslegung aktuell zu beachten sind, - welche buchhalterischen Besonderheiten für NPO s (Non Profit Organisationen) gelten, - wie Controlling und Risikomanagement in Ihrer betrieblichen Praxis zu realisieren sind, - wie Steuerbegünstigungen in der Sozialwirtschaft und im Gesundheitswesen sicher und optimal zu nutzen sind, - ob ein Wechsel der Rechtsform sinnvoll ist, - welche Konfliktpotenziale die wirtschaftliche Betätigung auslöst, - wann Sie in der persönlichen Haftung stehen, - was zur Erstellung der Eröffnungsbilanz und der laufenden Buchhaltung auf dem Gebiet des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) zu beachten ist, - zum Inhalt und Aufbau einer Qualitätsmanagement-Dokumentation Schwerpunkt Betriebswirtschaft und internes Kontrollsystem Ich berate und prüfe - gemeinnützige Körperschaften - gesetzliche Krankenkassen. Überregionale Dienstleistungen Dr. Hans-Joachim Klemm Klausenerstraße Magdeburg Telefon: 03 91/ Telefax: 03 91/ kanzlei@wp-dr-klemm.de Privat: Essen Dorsten Osnabrück Magdeburg Berlin In Kooperation mit: Confidaris AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Vorstand: StB Göttken, WP StB Dr. Klemm, WP StB Dr. Maus Osnabrück Magdeburg

2 Textziffer Inhalt Seite: A) Allgemeines Muster-Verfahrensdokumentation Belegablage B) Spezielles Keine Haftung für Gefälligkeitsfahrten zu Sportveranstaltungen Formerfordernis an die Niederlegung des Amts als Vereinsvorstand Aberkennung der Gemeinnützigkeit Umsatzsteuerpflichtige telefonische Beratungsleistungen im Gesundheitssektor Hofläden und Zweckbetrieb Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Mietnebenkosten Drei Urteile Rückforderung von staatlichen Zuschüssen an nicht gemeinnützige Träger Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft Eintragungsfähigkeit von Vereinen Zeitpunkt der Aktivierung von Ansprüchen auf Steuererstattungen und Steuerzinsen Bildung einer Rückstellung Bedeutung der amtlichen AfA-Tabellen für die Bestimmung des AfA-Satzes Funktionsprüfungen auf der Grundlage einer Stichprobe oder einer bewussten Auswahl Die sachliche und personelle Verflechtung und die Betriebsaufspaltung C) InternaSpezial Behandlungsvertrag gemäß 630a BGB Cash flow und Zuschüsse im Krankenhaus BilRUG und Rechnungslegung von Krankenhäusern Umsatzsteuerfreiheit von Zytostatikalieferungen Pflegereform /Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Anlage 11 bis Anlage 12 (hier: nicht enthalten)

3 Dr. Klemm berichtet in dem Journal über: Hinweis: Sonder-Journal 26/2016 Erwirtschaftete Mittel und die Verwendung der freien Rücklage, die zeitnahe Mittelverwendung und die Methoden der Ermittlung Grobgliederung A) Grundlagen B) Methoden zur Ermittlung der erwirtschafteten Mittel I. Grundsätzliches II. Die Methode nach Buchna eine kritische Analyse C) Die Verwendung der freien Rücklage I. Verwendung für satzungsmäßige Zwecke II. Verwendung für den Bereich der Vermögensverwaltung und des steuerpflichtigen Geschäftsbetriebs III. Die Konditionen für die Verwendung der freien Rücklage IV. Festsetzungsverjährung D) Ergebnis

4 Wir prüfen noch und zu ehrlichen Preisen! Aufgelesen a) Der Bestätigungsvermerk eines Abschlussprüfers ist kein Persilschein für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Genehmigung der Buchführung und des Jahresabschlusses, den das zuständige Organ zu vertreten hat. Der Jahresabschluss wird risikoorientiert geprüft; doloses (betrügerisches) Verhalten in der Finanzbuchhaltung als Verantwortungsbereich des Vorstands oder der Geschäftsführung kann durch eine intensive und dokumentierte Prüfung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems rechnungsrelevanter Zahlen auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Genehmigung der Zahlen verhindert werden. b) Mit dem Titel Bilanzskandale Delikte und Gegenmaßnahmen haben V. Peemöller und St. Hofmann (Berlin 2005) Fallstudien analysiert und hinterfragt, welchen Beitrag zumal die Abschlussprüfer leisten können oder müssen, um betrügerische Handlungen aufzudecken und zukünftig zu verhindern. Die Gliederung sieht unter anderem vor: 10 Fälle zu Bilanzskandalen in den USA (zum Beispiel Enron, Reliant Resources/CMS Energy/ Dynegy, Merck, AOL Time Warner), 7 Fälle zu Bilanzskandalen im europäischen Ausland (zum Beispiel Parmalat Italien, Adecco und ABB (Schweiz), 16 Fälle zu Bilanzskandalen in Deutschland (zum Beispiel Flowtext. Philipp Holzmann, Comroad, Bankgesellschaft Berlin). Die beiden Autoren analysieren Manipulationen im Bereich der Bilanz, der GuV, des Anhangs und des Lageberichts. Gegenmaßnahmen im Bereich der Corporate Governance zur zielführenden Bekämpfung von Bilanzdelikten unter anderem in Bezug auf Abschlussprüfer, Rechnungslegung und Finanzberichterstattung stellen die Autoren zur Diskussion. Sie haben die Banken- und Finanzskandale in 2007/2008 nicht berücksichtigen können. c) Ein Beitrag der Neuen Zürcher Zeitung vom 27. Januar 2016 Seite 13 macht darauf aufmerksam, nicht einmal Wirtschaftsprüfer sind unfehlbar (vgl. Rechnungslegung Nicht einmal Wirtschaftsprüfer sind unfehlbar (vgl. Anlage 11 zu diesem Journal ). Wir prüfen noch und zu ehrlichen Preisen! A) Allgemeines 41 Muster-Verfahrensdokumentation Belegablage Siehe B) Spezielles C) InternaSpezial

5 Anlage 11: Rechnungslegung Anlage 12: Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 3. März 2015, 3 K PS. Diese Informationen ist ein kostenloser Service von Dr. Klemm und gibt im allgemeinen Rechtsprechung und Finanzverwaltungsanweisungen nur auszugsweise wieder. Es wird deshalb gebeten, die Beiträge bei Anwendung im Einzelfall mit den ungekürzten Veröffentlichungen zu vergleichen, um Informationsfehler, für die Dr. Klemm eine Haftung nicht übernehmen kann, zu vermeiden. Mein zentrales Anliegen ist, Sie mit aktuellen Informationen aus dem Bereich des Steuer- und Handelsrechts zur Gemeinnützigkeit zu versorgen. Dieses Journal enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Ich übernehme keinerlei Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität, noch hafte ich in irgendeiner Weise für den Inhalt dieses Journals und empfehle, stets eine persönliche Beratung einzuholen. Bei Rückfragen stehen ich oder die Confidaris AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft jederzeit gern zur Verfügung. Die Information steht ab sofort für eine Übergangszeit auf meinen Internet-Seiten unter zur Ansicht bereit.

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