Vereinbarung. gemäß 125 Sozialgesetzbuch V (SGB V) über die Abgabe und Vergütung physiotherapeutischer Leistungen. zwischen

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1 Leistungserbringergruppenschlüssel: Masseur/med. Bademeister: ) / ) Krankengymnast/Physiotherapeut: ) Heilbäderverband ) / ) Vereinbarung gemäß 125 Sozialgesetzbuch V (SGB V) über die Abgabe und Vergütung physiotherapeutischer Leistungen zwischen der AOK Schleswig-Holstein Die Gesundheitskasse zugleich für die Knappschaft, Hannover dem BKK-Landesverband NORD dem IKK-Landesverband Nord der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Schleswig-Holstein und Hamburg, Kiel in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes der landwirtschaftlichen Krankenkassen und dem Heilbäderverband Schleswig-Holstein e. V. dem Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten - IFK e. V. dem VDB Physiotherapieverband Landesverband Hamburg und Schleswig-Holstein e. V. dem Verband Physikalische Therapie Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e. V. Landesgruppe Hamburg - Schleswig-Holstein auf der Grundlage der Vereinbarung vom zu 1) bzw. 2) bitte Ziffer II auf S. 7 dieser Vereinbarung beachten

2 Pos.-Nr. Leistungsbezeichnung Preise AOK Preise BKK/ IKK/ SHLKK I. Massagetherapie Massage einzelner oder mehrerer Körperteile, auch Spezialmassagen (Bindegewebs-, Segment-, Periost- und Colonmassage) X0106 Klassische Massagetherapie (KMT) 8,59 8,64 X0107 Bindegewebsmassage (BGM) 8,59 8,64 X0108 Segment-, Periost-, Colonmassage 8,59 8,64 X0102 Unterwasserdruckstrahlmassage (UWM) einschließlich der erforderlichen Nachruhe 15,28 15,71 Manuelle Lymphdrainage X0205 Manuelle Lymphdrainage (MLD) Teilbehandlung 12,90 13,00 30 Minuten. X0201 Manuelle Lymphdrainage (MLD) Großbehandlung 18,36 18,65 45 Minuten. X0202 Manuelle Lymphdrainage (MLD) Ganzbehandlung 30,17 31,01 60 Minuten X0204 Kompressionsbandagierung einer Extremität 5,45 5,62 Bewegungstherapie Übungsbehandlung X0301 Einzelbehandlung 6,59 6,76 X0401 Gruppenbehandlung 3,86 Übungsbehandlung im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe X0305 Einzelbehandlung 15,61 16,04 X0402 Gruppenbehandlung mit 2-3 Patienten 11,57 X0405 Gruppenbehandlung mit 4-5 Patienten 8,77 Chirogymnastik (Funktionelle Wirbelsäulengymnastik) X0306 Chirogymnastik (Funktionelle Wirbelsäulengymnastik) (siehe Anmerkung a) 9,89 10,16 2 von 9

3 Pos.-Nr. Leistungsbezeichnung Preise AOK Preise BKK/ IKK/ SHLKK Krankengymnastik (KG): X0501 X0601 X0805 Krankengymnastische Behandlung (KG), auch auf neurophysiologischer Grundlage als Einzelbehandlung Krankengymnastik in der Gruppe (siehe Anmerkung b) Krankengymnastik in der Gruppe bei cerebral bedingten Funktionsstörungen für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (2-4 Kinder) (siehe Anmerkungen b und c) 13,60 13,11 5,63 4,69 9,03 8,10 Krankengymnastik im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe X0902 Einzelbehandlung 15,86 16,04 X1004 Gruppenbehandlung mit 2-3 Patienten 11,76 X1005 Gruppenbehandlung mit 4-5 Patienten 8,77 Krankengymnastik (Atemtherapie) zur Behandlung von Mucoviscidose und schweren Bronchialerkrankungen X0702 Krankengymnastik (Atemtherapie) zur Behandlung von Mucoviscidose und schweren Bronchialerkrankungen als Einzelbehandlung 38,70 Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) X0507 Parallele Einzelbehandlung bis zu 3 Patienten 24,25 Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nach Bobath oder Vojta als Einzelbehandlung X0708 KG-ZNS-Kinder nach Bobath 22,02 19,76 X0709 KG-ZNS-Kinder nach Vojta 22,02 19,76 Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres nach Bobath, Vojta, PNF als Einzelbehandlung X0710 KG-ZNS nach Bobath 17,49 16,31 X0711 KG-ZNS nach Vojta 17,49 16,31 X0712 KG-ZNS nach PNF 17,49 16,31 3 von 9

4 Pos.-Nr. Leistungsbezeichnung Preise AOK Preise BKK/ IKK/ SHLKK Manuelle Therapie X1201 X1201 Manuelle Therapie (MT) nur abrechenbar bei Nachweis besonderer Weiterbildung (siehe Ziffer VII) Manuelle Therapie (MT) nur abrechenbar bei Nachweis besonderer Weiterbildung Qualifikation Masseur 13,66 13,92 (Qualifikation Krankengymnast oder Physiotherapeut) 17,49 15,43 Traktionsbehandlung X1104 Traktionsbehandlung mit Gerät als Einzelbehandlung (siehe Ziffer VII) 4,32 Elektrotherapie X1302 Elektrotherapie/-behandlung einzelner oder mehrerer 4,11 4,23 Körperteile X1303 Elektrostimulation bei Lähmungen 7,96 8,20 X1312 Hydroelektrisches Vollbad (z. B. Stangerbad) 14,07 14,45 X1310 Hydroelektrisches Teilbad (Zwei-/Vierzellenbad) 6,85 7,04 Kohlensäurebad X1714 Kohlensäurebad 13,20 13,62 Inhalationstherapie X1801 Inhalationstherapie als Einzelbehandlung 4,40 4,54 Thermotherapie (Wärme- und Kältetherapie) Wärmetherapie X1517 Wärmtherapie mittels Heißluft als strahlende Wärme 2,94 2,84 zur Muskeldetonisierung und Schmerzlinderung X1501 Warmpackung einzelner oder mehrerer Körperteile 7,83 8,05 X1530 Heiße Rolle 6,20 X1531 Ultraschall-Wärmetherapie 6,71 4 von 9

5 Pos.-Nr. Leistungsbezeichnung Preise AOK Preise BKK/ IKK/ SHLKK Bäder (Voll- oder Teilbäder) mit Peloiden z. B. Fango, Schlick oder Moor X1532 Vollbad 27,54 28,29 X1533 Teilbad 21,03 21,61 Kältetherapie X1534 Kältetherapie bei einem oder mehreren Körperteilen 6,46 Standardisierte Kombination von Maßnahmen der Physiotherapie ( Standardisierte Heilmittelkombination") X2001 D1 (siehe Anmerkung d) 30,44 Leistungen außerhalb der Heilmittelversorgung Unterweisung zur Geburtsvorbereitung (siehe Anmerkung b) Rückbildungsgymnastik 5,45 je Std. 5,45 je Std. (bei Unterweisung in der Gruppe, 60 Min. je Sitzung, maximal 10 Sitzungen) Die Leistungsbeschreibung (Anlage 1) ist fester Bestandteil dieser Vereinbarung. (siehe Anmerkungen b und e) 5 von 9

6 Pos.-Nr. Leistungsbezeichnung Preise AOK Preise BKK/ IKK/ SHLKK Sonstiges X9701 Mitteilung/Bericht an den Arzt (Übermittlungsgebühr) Vergütung ist in den übrigen Vergütungssätzen enthalten Ärztlich verordneter Hausbesuch in Verbindung mit 7,21 6,60 krankengymnastischen Leistungen (Pos. X0501 bis X1201, ausgenommen X siehe Anmerkung f) X9901 Ärztlich verordneter Hausbesuch in Verbindung mit 6,13 5,88 allen übrigen Leistungen dieser Vereinbarung (siehe Anmerkung f) X9902 Ärztlich verordneter Hausbesuch bei Behandlung 3,91 3,76 mehrerer Patienten am selben Tage in derselben sozialen Gemeinschaft (auch Pflegeheime, Seniorenresidenzen) auch ohne unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang - je Person (siehe Anmerkung f) X9909 Wegegeld in geschlossenen Ortschaften pauschal 3,08 3,00 (siehe Anmerkung f) X9910 Wegegeld bei Überschreiten der Ortsgrenze je km 0,30 0,29 (siehe Anmerkung f) X9909 Wegegeld mind. jedoch (siehe Anmerkung f) 3,08 3,00 X) In der ersten Stelle der Positionsnummer ist folgende Ziffer zu verwenden: 1 - wenn die Leistungen durch einen Masseur, Masseur und med. Bademeister abgegeben werden 2 - wenn die Leistungen durch einen Krankengymnasten/Physiotherapeuten abgegeben werden 8 - Sofern eine Leistung im Rahmen einer ambulanten Vorsorgekur erbracht wird, ist in der ersten Stelle der Positionsnummer immer die Ziffer 8 (ambulante Vorsorgekur) zu verwenden. Anmerkungen: a) Die unter dieser Position beschriebene Leistung setzt eine abgeschlossene anerkannte Weiterbildung von mindestens 160 Stunden mit Abschlussprüfung und die Ausstattung der Praxis mit einer speziellen Behandlungsliege voraus. Voraussetzung für die Abrechnung der Leistung ist die Erteilung einer Abrechnungserlaubnis durch die Krankenkassen/-verbände. Der Qualifikationsnachweis über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung ist den Krankenkassen/-verbänden rechtzeitig zu übermitteln, damit diese rechtzeitig vor der Abrechnung eine Abrechnungserlaubnis erteilen können. b) Die Gruppenbehandlungen gemäß den Positionen X0601, X0805, X1901 und X1904 können auch außerhalb der Praxis erbracht werden. c) Die unter dieser Position beschriebene Leistung kann von Physiotherapeuten abgegeben und abgerechnet werden, die einen speziellen Weiterbildungslehrgang (Psychomotorik) oder gleichartige, von den Vertragsparteien anerkannte Fortbildungskurse, Arbeitskreise 6 von 9

7 o.ä. absolviert haben sowie über Erfahrungen in der Kinderbehandlung und Gruppentherapie verfügen. Voraussetzung für die Abrechnung der Leistung ist die Erteilung einer Abrechnungserlaubnis durch die Krankenkassen/-verbände. Der Qualifikationsnachweis ist den Krankenkassen/-verbänden rechtzeitig zu übermitteln, damit diese rechtzeitig vor der Abrechnung eine Abrechnungserlaubnis erteilen können. d) Die Abgabe und Abrechnung der Leistung setzt voraus, dass: die Praxis/der Betrieb berechtigt ist, gerätegestützte Krankengymnastik abzugeben und der Therapeut/die Praxis/der Betrieb den Nachweis erbringt, eine Weiterbildung in Manueller Therapie erfolgreich abgeschlossen zu haben. e) Die Vergütung für die Rückbildungsgymnastik (Gruppenbehandlung) kann vom Leistungserbringer berechnet werden, wenn eine ärztliche Anordnung bzw. Verordnung (Muster 16) vorliegt. Die Empfangsbestätigungen durch die Versicherte erfolgen auf einem Beiblatt zur ärztlichen Anordnung bzw. Verordnung (Muster 16). Das Beiblatt ist im Rahmen der Abrechnung unter Angabe der Beleg- und Rechnungsnummer der entsprechenden Anordnung bzw. Verordnung beizufügen. f) Werden an demselben Tage von einer Praxis mehrere Personen eines Haushaltes, in demselben Hause, im gleichen Alten- und Pflegeheim oder derselben Seniorenwohnanlage behandelt, so ist die Hausbesuchspauschale nach Pos. X9902 anzusetzen, auch ohne dass ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang gegeben ist. Dies gilt auch, wenn mehrere Therapeuten eingesetzt worden sind. Satz 1 gilt nicht, sofern sich aus der unterschiedlichen Qualifikation der Therapeuten die Notwendigkeit des Einsatzes mehrerer Behandler ergibt. In den Fällen der Sätze 1 und 2 kann das Wegegeld pro Tag nur einmal abgerechnet werden. In allen Fällen können für das Wegegeld nur die tatsächlich gefahrenen Kilometer abgerechnet werden. Wegegeld und Wegegeldpauschale sind anteilig zu berechnen. Dies gilt auch krankenkassenübergreifend. II. 1) 2) Die unter I. genannten Vergütungssätze sind Bruttobeträge im Sinne des UStG. Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich berechnet werden. Gewerbebetriebe, die bereits vor dem zugelassen und umsatzsteuerpflichtig waren, können die gesetzliche Mehrwertsteuer für die Leistungen, für die zum damaligen Zeitpunkt eine Zulassung ausgesprochen war, weiterhin zusätzlich abrechnen. III. Die vereinbarten Preise sind Höchstpreise ( 125 Abs. 2 S. 4 SGB V). Sie gelten auch für die Behandlung von Versicherten der Primärkassen außerhalb Schleswig-Holsteins. Die Vereinbarung ist gemäß 71 Abs. 4 SGB V der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Sie gilt vorbehaltlich der Genehmigung/Nichtbeanstandung durch die Aufsichtsbehörde. 7 von 9

8 IV. Die ab dem erbrachten Leistungen sind zu den Sätzen dieser Liste abzurechnen. Sofern Leistungen bereits nach anderen Vereinbarungen abgerechnet wurden, wird auf eine rückwirkende Korrektur verzichtet. V. Die Leistungserbringerverbände stellen den an der Vereinbarung beteiligten Krankenkassen/ -verbänden eine Mitgliederliste sowie monatliche Änderungsmitteilungen zur Verfügung, die mindestens folgende Angaben enthalten: Institutionskennzeichen (soweit bekannt), Name, Anschrift, Art des Betriebes, Berufsbezeichnung, Beginn bzw. Ende der Mitgliedschaft im Verband. VI. Die Vergütungsvereinbarung kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendervierteljahres, frühestens zum gekündigt werden. Für die Abrechnung der Gebührenpositionen: VII Traktionsbehandlung mit Gerät als Einzelbehandlung und Manuelle Therapie gilt durch die vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beschlossene Änderung der Heil- und Hilfsmittelrichtlinien veröffentlicht im Bundesanzeiger am für med. Massagepraxen und med. Badebetriebe folgende Übergangsregelung als vereinbart: 1. Bei einer bestehenden Zulassung nach 124 SGB V sowie dem Abschluss einer Weiterbildung entsprechend dieser Vereinbarung oder der Anschaffung von Traktionsgeräten vor dem , die bis zum nachgewiesen wurde, gilt für die jeweilige Leistung Besitzstandswahrung. 2. Bei Abschluss der entsprechenden Weiterbildung oder Praxisausstattung nach dem ist eine Zulassungserweiterung bzw. Abrechnungsmöglichkeit ausgeschlossen. 3. Bei Beantragung einer Zulassung durch Masseure/innen, die vor dem die entsprechende Weiterbildung abgeschlossen haben, aber bislang nicht oder nicht mehr zugelassen waren (z. B. Beschäftigung im Krankenhaus) gilt Besitzstandswahrung. 4. Bei Abschluss der Weiterbildung in manueller Therapie nach dem und anschließender Weiterqualifikation zum Physiotherapeuten entsprechend den Durchstiegsmöglichkeiten des Masseur- und Physiotherapiegesetzes vom wird die vorher abgeschlossene Weiterbildung anerkannt. 5. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass die Regelung dieser Vereinbarung keinen erklärten Verzicht seitens des Verbandes Physikalische Therapie Landesgruppe Hamburg- Schleswig-Holstein und des VDB-Physiotherapieverbandes Landesverband Hamburg und Schleswig-Holstein e. V. darstellen. 8 von 9

9 Bochum / Hamburg / Kiel / Lübeck, den Heilbäderverband Schleswig-Holstein e. V. AOK Schleswig-Holstein - Die Gesundheitskasse Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e. V. BKK-Landesverband NORD VDB-Physiotherapieverband Landesverband Hamburg und Schleswig-Holstein e. V. IKK-Landesverband Nord Verband Physikalische Therapie - Landesgruppe Hamburg - Schleswig-Holstein - Landwirtschaftliche Krankenkasse Schleswig-Holstein und Hamburg 9 von 9

10 Anlage 1 zur Vergütungsvereinbarung vom Leistung außerhalb der Heilmittelversorgung Position Rückbildungsgymnastik als Gruppenbehandlung Definition Die Rückbildungsgymnastik hilft der Wöchnerin, typische Veränderungen durch Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett zu erkennen und dient der gezielten Wiederherstellung der geburtsbedingten Schwächung/ Funktionsstörung der Beckenorgane, der Becken-, Bauch- und Rückenmuskulatur. Die Behandlung muss in den ersten vier Monaten nach der Geburt begonnen werden und bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt abgeschlossen sein. Die Rückbildungsgymnastik findet in Gruppen bis 10 Personen statt. Indikation Schwangerschafts- und geburtsbedingte Schwächung/Funktionsstörung der Bauch-, Beckenund Rückenstrukturen sowie dadurch bedingte Einschränkungen der Aktivitäten des täglichen Lebens. Wirkungen - Abbau unphysiologischer und Wiederaufbau physiologischer Haltungs- und Bewegungsmuster - Aktivierung, Kräftigung und Spannungsaufbau der durch Schwangerschaft und Geburt gestörten Bauch-, Becken- und Rückenmuskulatur - Wahrnehmung und Kontrolle des Beckenbodens - Schmerzlinderung - Anleitung zum Erlernen von Übungsprogrammen Therapieziele - Wiederherstellung der physiologischen Haltung, Beweglichkeit, Mobilität und Fortbewegung - Verbesserung von Ausdauer und Belastungsfähigkeit - Verhinderung einer bleibenden Beckenbodenschwäche und Inkontinenz - Wiederherstellung der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung Leistung Zur Leistung zählen insbesondere: - Unterweisung und Einübung der Programme zur Wiederherstellung der gestörten Funktionen - Unterweisung und Einübung geeigneter Entspannungsübungen - Unterweisung und Einübung im Selbsthilfetraining (Training der Aktivitäten des täglichen Lebens = ATL). Regelbehandlungszeit - Unterweisungsdauer 60 Minuten, maximal 10 Stunden

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