Strukturierung der schriftlichen Prüfungen

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1 Strukturierung der schriftlichen Prüfungen Herausgeber: DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbh Adenauerallee Bonn Telefon: Telefax: DIHK-Bildungs-GmbH@wb.dihk.de Stand Februar 2016

2 Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogen Lernprozesse und Lernbegleitung Situationsbeschreibung; Aufgabenstellung 1 Verordnung Qualifikationsinhalt Punkte ca. 7 Absatz 1 Gestaltung von Lernprozessen und Lernbegleitung 7 Absatz 3 Medienauswahl und -einsatz Situationsbeschreibung; Aufgabenstellung 2 Verordnung 7 Absatz 2 Lernpsychologische, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogisch gestützte Lernbegleitung 7 Absatz 4 Lern- und Entwicklungsberatung Planungsprozesse in der beruflichen Bildung Situationsbeschreibung; Aufgabenstellung 1 Verordnung Qualifikationsinhalt Punkte ca. 8 Absatz 1 Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse 8 Absatz 5 Qualitätssicherung von beruflichen Bildungsprozessen Situationsbeschreibung; Aufgabenstellung 2 Verordnung Qualifikationsinhalt 8 Absatz 2 Gewinnung, Eignungsfeststellung und Auswahl von Auszubildenden 8 Absatz 3 Bewertung von Lernleistungen sowie Prüfung und Prüfungsgestaltung 8 Absatz 4 Berufspädagogische Begleitung von Fachkräften in der Aus- und Weiterbildung Die Strukturierung gilt ab der Herbstprüfung 2013.

3 Ausbilder-Eignungsverordnung Ausbilder-Eignungsverordnung Verordnung Handlungsfeld Punkte ca. 3 Absatz 1 Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 15 3 Absatz 2 Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken 25 3 Absatz 3 Ausbildung durchführen 50 3 Absatz 4 Ausbildung abschließen 10

4 Geprüfte Bankfachwirte Seite 1/2 Grundlegende Qualifikationen Allgemeine Bankbetriebswirtschaft Verordnung Prüfungsbereich Punkte ca. 4 Absatz 1 Nr. 1 4 Absatz 1 Nr. 2 Bankbetriebliche Rahmenbedingungen Jahresabschluss der Kreditinstitute 4 Absatz 1 Nr. 3 4 Absatz 1 Nr. 4 Bank-Controlling Bankpolitik Absatz 1 Nr. 5 Bankmarketing 5 Betriebswirtschaft Verordnung Prüfungsbereich Punkte ca. 4 Absatz 2 Nr. 1 Allgemeine Betriebswirtschaft 75 4 Absatz 2 Nr. 2 Personal und Kommunikation 25 Volkswirtschaft Verordnung Prüfungsbereich Punkte ca. 4 Absatz 3 Nr. 1 Volkswirtschaftliche Rahmendaten 4 Absatz 3 Nr. 5 Wirtschaftsbeziehungen und Wettbewerb 20 4 Absatz 3 Nr. 2 Güter- und Kapitalmärkte 20 4 Absatz 3 Nr. 3 Geld, Kredit, Währung 40 4 Absatz 3 Nr. 4 Wirtschafts- und Sozialpolitik 20 Die Strukturierung gilt ab der Frühjahrsprüfung 2014.

5 Geprüfte Bankfachwirte Seite 2/2 Recht Verordnung Prüfungsbereich Punkte ca. 4 Absatz 4 Nr. 1 Bürgerliches Recht 40 4 Absatz 4 Nr. 2 Handels- und Gesellschaftsrecht 20 4 Absatz 4 Nr. 3 Kreditsicherungsrecht 35 4 Absatz 4 Nr. 4 Grundzüge des Verfahrens- und Insolvenzrechts 5 Spezielle Qualifikationen Privatkundengeschäft Verordnung Prüfungsbereich Punkte ca. 5 Absatz 1 Nr. 1 Ausgewählte Problemstellungen des Konto- und Zahlungsverkehrs 10 5 Absatz 1 Nr. 1 Geld- und Vermögensanlagen 10 Immobiliengeschäft Verordnung Prüfungsbereich Punkte ca. 5 Absatz 2 Nr. 1 Ausgewählte Problemstellungen des Konto- und Zahlungsverkehrs 15 5 Absatz 2 Nr. 2 Private und gewerbliche Immobilienfinanzierung 80 5 Absatz 2 Nr. 3 Anlage in Immobilienfonds 5 Firmenkundengeschäft Verordnung Prüfungsbereich Punkte ca. 5 Absatz 3 Nr. 1 Ausgewählte Problemstellungen des Konto- und Zahlungsverkehrs 15 5 Absatz 3 Nr. 2 Kreditgeschäft 70 5 Absatz 3 Nr. 3 Ausgewählte Fragestellungen des Auslandsgeschäftes von Firmenkunden 15 Die Strukturierung gilt ab der Frühjahrsprüfung 2014.

6 Geprüfte Barmixer 1. Fachkunde Bar allgemein Besondere Qualifikationsinhalt Punkte ca. Rechtsvorschrift 4 Absatz 2 Nr. 1 Bartypen 4 Absatz 2 Nr. 2 Grundregeln des Führens einer Bar in Bezug auf Sicherheit, Gesundheits-, Jugend- und Umweltschutz sowie Hygiene 4 Absatz 2 Nr. 3 Fachbegriffe 30 4 Absatz 2 Nr. 4 Pflege von Geräten und Ausstattungen Waren- und Getränkekunde Besondere Qualifikationsinhalt Punkte ca. Rechtsvorschrift 4 Absatz 3 Nr. 1 Alkoholische Getränke 50 4 Absatz 3 Nr. 2 Alkoholfreie Getränke 4 Absatz 3 Nr. 3 Aufgussgetränke 40 4 Absatz 3 Nr. 4 Früchte und Zutaten Betriebsabläufe Bar Besondere Qualifikationsinhalt Punkte ca. Rechtsvorschrift 4 Absatz 4 Nr. 1 Kontrolle der Lagerbestände 4 Absatz 4 Nr. 2 Bestellungen von Waren 4 Absatz 4 Nr. 3 Warenannahme und -prüfung 4 Absatz 4 Nr. 4 Vorarbeiten 4 Absatz 4 Nr. 7 Nacharbeiten 4 Absatz 4 Nr. 5 Gästebestellungen 4 Absatz 4 Nr. 6 Gästeabrechnungen und Abrechnung von Tageseinnahmen Die Strukturierung gilt ab der Herbstprüfung

7 Geprüfte Berufspädagogen Seite 1/5 Lernprozesse und Lernbegleitung Verordnung Qualifikationsinhalt Punkte ca. 7 Absatz 1 Nr. 1 Lern- und entwicklungstheoretische Grundlagen für die Gestaltung von Lern und Qualifizierungsprozessen Absatz 1 Nr. 3 Methodische Planung und Gestaltung von Lern- und Qualifizierungsprozessen unter Einschluss neuester Verfahren, Medien und Technologien 10 7 Absatz 1 Nr. 2 Didaktische Aufbereitung und Umsetzung von Lern- und Qualifizierungsprozessen 50 im Rahmen der Entwicklung von Lernzielen und -inhalten sowie der Lernbegleitung unter Berücksichtigung von Geschäfts- und Arbeitsprozessen Planungsprozesse Verordnung Qualifikationsinhalt Punkte ca. 7 Absatz 2 Nr. 1 Analyse der Markt- und Technikentwicklung, der Arbeitsmarktsituation in Bezug 15 auf die Qualifikationserfordernisse der Zielgruppe sowie Analyse bildungspolitischer und bildungsrechtlicher Rahmenbedingungen und Handlungsoptionen 7 Absatz 2 Nr. 2 Ermittlung von betrieblichem kurz-, mittel- und langfristigem Bildungsbedarf 15 7 Absatz 2 Nr. 3 Planung von Werbemaßnahmen, Bewerbergewinnung und der Teilnehmergewinnung 15 7 Absatz 2 Nr. 4 Planung der Kooperation mit Bildungsnetzwerken, Entwicklungspartnern und Kunden 10 7 Absatz 2 Nr. 5 Umsetzung von Ausbildungs- und Fortbildungsordnungen 15 7 Absatz 2 Nr. 6 Planung von Bildungs- und Qualifizierungsprogrammen und maßnahmen 15 7 Absatz 2 Nr. 7 Planung der Organisation der Lernorte und Lernmedien 15

8 Geprüfte Berufspädagogen Seite 2/5 Managementprozesse Verordnung Qualifikationsinhalt Punkte ca. 7 Absatz 3 Nr. 1 Strategisches Management von Bildungsbereichen 7 Absatz 3 Nr. 2 Strategische Planung von Bildungsprodukten und Bildungsmarketing 7 Absatz 3 Nr. 3 Management einschließlich Controlling beruflicher und betrieblicher Bildungsprozesse in Unternehmen 7 Absatz 3 Nr. 8 Finanzplanung unter Nutzung von Förderprogrammen und Fördermitteln 7 Absatz 3 Nr. 4 Qualitätsmanagement 20 7 Absatz 3 Nr. 5 Mitarbeiterführung, Personalmanagement und Entwicklung der Teamleistung 20 7 Absatz 3 Nr. 6 Innovations- und Reorganisationsmanagement, Entwicklung neuer strategischer Ansätze 7 Absatz 3 Nr. 7 Kooperationsmanagement

9 Geprüfte Berufspädagogen Seite 3/5 Berufsausbildung Verordnung Qualifikationsinhalt Punkte ca. 8 Absatz 1 Nr. 1 Planen einer Berufsausbildung in einem ausgewählten öffentlich-rechtlich anerkannten Ausbildungsberuf unter Berücksichtigung geschäftsprozessorientierter und arbeitsprozessintegrierter Ausbildung 8 Absatz 1 Nr. 2 Entwicklung und Organisation von Ausbildungsverbünden und Serviceausbildung 8 Absatz 1 Nr. 3 Lernbegleitung von Auszubildenden, im besonderen von denen, die zusätzlicher lernpsychologischer, jugend- und sozial- pädagogischer Unterstützung bedürfen, auch unter Berücksichtigung interkultureller Aspekte 8 Absatz 1 Nr. 4 Gewinnung und Auswahl von Auszubildenden sowie Beratung von Unternehmen 8 Absatz 1 Nr. 5 Prüfen und Prüfungsgestaltung, einschließlich Gestaltung von Prüfungsaufgaben nach geltendem Prüfungsrecht und unter Berücksichtigung neuer Prüfungsformen und methoden 8 Absatz 1 Nr. 6 Führen und Qualifizieren ausbildender Fachkräfte 8 Absatz 1 Nr. 7 Gestalten eines wirtschaftlichen Geschäftsprozesses der Berufsausbildung, Qualitätssicherung 50 50

10 Geprüfte Berufspädagogen Seite 4/5 Weiterbildung Verordnung Qualifikationsinhalt Punkte ca. 8 Absatz 2 Nr. 1 Innovative Weiterbildungsangebote entwickeln, Analyse von Weiterbildungsbedarf, 20 Produktmanagement 8 Absatz 2 Nr. 2 Lernbegleitung von Beschäftigten in Arbeitsprozessen, Organisation der Lernbegleitung 10 auch von Lernungewohnten 8 Absatz 2 Nr. 3 Coaching und Bildungsberatung in betrieblichen Veränderungsprozessen 15 8 Absatz 2 Nr. 4 Prüfen und Prüfungsgestaltung auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Fortbildungsregelungen, einschließlich Gestaltung von Prüfungsaufgaben nach geltendem Prüfungsrecht und unter Berücksichtigung neuer Prüfungsformen und methoden 8 Absatz 2 Nr. 7 Gestalten eines wirtschaftlichen Geschäftsprozesses der betrieblichen sowie außerbetrieblichen Weiterbildung, Qualitätssicherung 8 Absatz 2 Nr. 5 Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen in und außerhalb von Arbeitsprozessen, 20 einschließlich der Berücksichtigung geltenden Rechts 8 Absatz 2 Nr. 6 Führung und Qualifizierung haupt- und nebenberuflicher Weiterbilder 15 20

11 Geprüfte Berufspädagogen Seite 5/5 Personalentwicklung und -beratung Verordnung Qualifikationsinhalt Punkte ca. 8 Absatz 3 Nr. 1 Entwickeln und Einsetzen von Konzepten zur Kompetenzentwicklung, der Qualifikations- 30 analyse und von Qualifizierungsprogrammen 8 Absatz 3 Nr. 2 Berücksichtigung des Zusammenhangs von Personalentwicklung und Organisationsentwicklung 8 Absatz 3 Nr. 6 Beratung von Führungskräften 8 Absatz 3 Nr. 3 Gestaltung lernförderlicher Arbeitsformen 15 8 Absatz 3 Nr. 4 Mitgestaltung beruflicher Entwicklungspfade, Entwickeln, Einführen und Umsetzen zielgruppenspezifischer Förderprogramme 8 Absatz 3 Nr. 5 Beurteilung von Mitarbeitern, Erkennen und Fördern von Mitarbeiterpotenzialen 25 30

12 Geprüfte Betriebswirte Seite 1/3 I. Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse Marketing-Management Verordnung Qualifikationsinhalt Punkte ca. 4 Absatz 3 Nr. 1 Analyse der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eines Unternehmens 20 4 Absatz 3 Nr. 2 Formulierung eines strategischen und operativen Zielprogramms 20 4 Absatz 3 Nr. 3 Formulierung zielgerichteter Marketingstrategien 20 4 Absatz 3 Nr. 4 Auswahl geeigneter Marketingaktivitäten und deren Umsetzung 25 4 Absatz 3 Nr. 5 Bestimmung geeigneter Kontrollverfahren 15 Bilanz- und Steuerpolitik des Unternehmens Verordnung Qualifikationsinhalt Punkte ca. 4 Absatz 4 Nr. 1 Das Steuersystem in seiner Bedeutung für das Unternehmen 20 4 Absatz 4 Nr. 2 Zielorientierter Einsatz der Instrumente der Bilanzanalyse 30 4 Absatz 4 Nr. 3 Unterstützung der Unternehmensziele durch Bilanz- und Steuerpolitik 30 4 Absatz 4 Nr. 4 Internationale Rechnungslegungsvorschriften 20 Finanzwirtschaftliche Steuerung des Unternehmens Verordnung Qualifikationsinhalt Punkte ca. 4 Absatz 5 Nr. 1 Gestaltung des Controllings als Instrument der Unternehmensführung 25 4 Absatz 5 Nr. 2 Aufbau eines kennzahlengesteuerten Managementinformationssystems 20 4 Absatz 5 Nr. 3 Steuerung der Beschaffung von Mitteln im Finanzprozess 30 4 Absatz 5 Nr. 4 Lenkung der Mittelverwendung im Unternehmen 25

13 Geprüfte Betriebswirte Seite 2/3 Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung Verordnung Qualifikationsinhalt Punkte ca. 4 Absatz 6 Nr. 1 Haftungstatbestände für Unternehmen und die Unternehmensleitung 20 4 Absatz 6 Nr. 2 Vertragstypen und deren Gestaltung 25 4 Absatz 6 Nr. 3 Nationale Ansätze des Wettbewerbsrechts 25 4 Absatz 6 Nr. 4 Arbeitsrecht und dessen Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen 25 4 Absatz 6 Nr. 5 Auswirkungen der EU-Gesetzgebung auf nationales Recht 5 Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen Verordnung Qualifikationsinhalt Punkte ca. 4 Absatz 4 Nr. 1 Auswirkungen makroökonomischer Aspekte globalisierter Märkte auf die Unternehmenspolitik 20 4 Absatz 4 Nr. 2 Aufbau und Realisierung von Außenwirtschaftsbeziehungen 15 4 Absatz 4 Nr. 3 Abwickeln außenwirtschaftlicher Transaktionen in verschiedenen Wirtschaftsgebieten 38 4 Absatz 4 Nr. 4 Abwickeln des internationalen Warenverkehrs unter Berücksichtigung unterschiedlicher 27 Wirtschaftskulturen und rechtlicher Rahmenbedingungen

14 Geprüfte Betriebswirte Seite 3/3 II. Führung und Management im Unternehmen Situationsaufgabe 1 Verordnung Handlungsbereich Punkte ca. 5 Absatz 3 Unternehmensführung 50 5 Absatz 4 Unternehmensorganisation und Projektmanagement 25 5 Absatz 5 Personalmanagement 25 Situationsaufgabe 2 Verordnung Handlungsbereich Punkte ca. 5 Absatz 3 Unternehmensführung 25 5 Absatz 4 Unternehmensorganisation und Projektmanagement 50 5 Absatz 5 Personalmanagement 25

15 Geprüfte Bilanzbuchhalter Seite 1/4 Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung Verordnung Thema Punkte ca. 4 Absatz 1 Nr. 5 Beherrschen und Anwenden von Methoden zur Kostenkontrolle 20 sowie die Ergebnisse interpretieren 4 Absatz 1 Nr. 4 Methoden der Entscheidungsfindung beherrschen und zur Lösung unterschiedlicher 25 Problemstellungen anwenden 4 Absatz 1 Nr. 2 Beherrschen der Kalkulationsmethoden zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche 35 Funktionsbereiche (Kostenstellen) auf Leistungen oder einzelne Leistungseinheiten 35 4 Absatz 1 Nr. 6 Kenntnisse über die Grundzüge des Kostencontrollings und des Kostenmanagements 4 Absatz 1 Nr. 1 Grundlegende Methoden und Instrumente zur Erfassung von Kosten und Leistungen anwenden 20 4 Absatz 1 Nr. 3 Methoden der kurzfristigen betrieblichen Erfolgsrechnung für betriebliche Steuerungszwecke nutzen 20 Finanzwirtschaftliches Management Verordnung Thema Punkte ca. 4 Absatz 2 Nr. 2 Investitionsbedarf und Investitionsrechnungen 25 4 Absatz 2 Nr. 3 Finanzierungsmöglichkeiten und Finanzierungsarten 30 4 Absatz 2 Nr. 6 Ziele und Instrumente des Finanzmanagements 20 4 Absatz 2 Nr. 1 In- und ausländischer Zahlungsverkehr 4 Absatz 2 Nr. 4 Finanz- und Liquiditätsplanung Absatz 2 Nr. 5 Kredit- und Kreditsicherungsmöglichkeiten Die aufgeführten Themenschwerpunkte können innerhalb der Aufgabe immer in Verbindung mit einem weiteren Themengebiet abgeprüft werden. Die Strukturierung gilt ab der Frühjahrsprüfung 2015.

16 Geprüfte Bilanzbuchhalter Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht Verordnung Thema Punkte ca. 4 Absatz 3 Nr. 1 Grundzüge der Buchführung, Bilanzierung und Bewertung beherrschen 4 Absatz 3 Nr. 4 Bestandteile des Jahresabschlusses, Inhalte und Aussagen von Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang beherrschen und Lagebericht erstellen 4 Absatz 3 Nr. 5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Wahlrechte sowie ihre Ergebnisauswirkungen beherrschen 4 Absatz 3 Nr. 2 Organisation der Buchführung gestalten 4 Absatz 3 Nr. 3 Kontenpläne aufbauen, einrichten und pflegen 4 Absatz 3 Nr. 6 Bilanzierung durchführen und den Jahresabschluss unter Berücksichtigung der entsprechenden steuerlichen Erfordernisse erstellen 4 Absatz 3 Nr. 7 Kenntnisse der Grundzüge des bürgerlichen Rechts und des Handels- und Gesellschaftsrechts Seite 2/ Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards Grundlagenteil Verordnung Thema Punkte ca. 4 Absatz 4 Nr. 1-2 Ziele und Funktionen der internationalen Rechnungslegung / Abschlüsse nach internationalen Standards beurteilen 4 Absatz 4 Nr. 3 Bestandteile eines internationalen Abschlusses und Bilanzgliederung nach IFRS 25 4 Absatz 4 Nr. 5-9 Gesamtergebnisrechnung, Anhang, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Segmentbericht, Konzernabschluss 4 Absatz 4 Nr. 4 Bewertung von Vermögenswerten, Eigenkapital und Schulden, Vergleich HGB 75 Die Strukturierung gilt ab der Frühjahrsprüfung 2015.

17 Geprüfte Bilanzbuchhalter Seite 3/4 Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards Hauptteil Verordnung Thema Punkte ca. 4 Absatz 4 Nr. 11 Bilanzierungs- und Bewertungsmethode nach IFRS, Vermögenswerte Bewertung von Eigenkapital und Schulden 4 Absatz 4 Nr. 12 Latente Steuern 4 Absatz 4 Nr. 13 Erstellung der Bilanz nach IFRS 20 4 Absatz 4 Nr. 10 Inhalt, Ziele der IFRS, qualitative Anforderungen 4 Absatz 4 Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung, Nr Segmentbericht 4 Absatz 4 Nr. 18 Konzernrechnungslegung 4 Absatz 4 Nr. 19 wesentliche Unterschiede zu US-GAAP 4 Absatz 4 Nr. 20 Analyse von internationalen Abschlüssen Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Verordnung Thema Punkte ca. 4 Absatz 5 Nr. 1 Umsatzsteuer 20 4 Absatz 5 Nr. 2 Einkommensteuer 4 Absatz 5 Nr. 3 Körperschaftsteuer 50 4 Absatz 5 Nr. 5 Gewerbesteuer 4 Absatz 5 Nr. 7 Lohnsteuer 4 Absatz 5 Nr. 4 Abgabenordnung 30 4 Absatz 5 Nr. 6 internationale Steuer (nur Ertragssteuer) Die Strukturierung gilt ab der Frühjahrsprüfung 2015.

18 Geprüfte Bilanzbuchhalter Berichterstattung, Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerkes für Managemententscheidungen Verordnung Thema Punkte ca. 4 Absatz 6 Nr. 1 Die Analyse eines Jahresabschlusses mithilfe von Kennzahlen erstellen und diese interpretieren, 47 insbesondere: Strukturbilanz / Ermittlung Bilanzanalytischer Vermögens- und Kapitalpositionen Ermittlung der Erfolgsquellen der GuV Bewegungsbilanz/Kapitalflussrechnung ggf. auch in Verbindung mit anderen RP-Nummern 4 Absatz 6 Nr. 2 Jahresabschlüsse vergleichend analysieren, insbesondere: 35 Kennzahlen zur Ertragslage zur Finanzlage zur Vermögenslage ggf. auch in Verbindung mit anderen RP-Nummern 4 Absatz 6 Nr. 3 Inhalte und Ziele der aktuellen Eigenkapitalrichtlinien für Banken kennen und deren Auswirkungen bezüglich des Ratings für Unternehmen auswerten und darstellen 4 Absatz 6 Nr. 4 Im Rahmen betriebs- und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge handeln und sich der Wirkungen bewusst sein Seite 4/4 18 Organisations- und Führungsaufgaben Verordnung Thema Punkte ca. 9 Absatz 2 Nr. 1 Managementmodelle und Managementinstrumente einsetzen 9 Absatz 2 Nr. 2 Organisationsentwicklung und Personalentwicklung verstehen und gestalten 50 9 Absatz 2 Nr. 3 Moderation, Kommunikation und Konfliktmanagement beherrschen 9 Absatz 2 Nr. 4 Einsatz effizienter Zeit- und Selbstmanagementmethoden 9 Absatz 2 Nr. 6 Selbstständigkeit planen, eine Geschäftsidee entwickeln, einen Geschäftsplan erstellen 30 9 Absatz 2 Nr. 5 Planen, Leiten und finanzwirtschaftliche Kontrolle von Projekten 9 Absatz 2 Nr. 7 Entscheidungsrelevante Informationen für eine Unternehmensübernahme beschaffen, aufbereiten und analysieren 20 Die Strukturierung gilt ab der Frühjahrsprüfung 2015.

19 Geprüfte Bilanzbuchhalter (VO 2015) Beschreibung einer betrieblichen Situation Aufgabenstellung 1 Verordnung Handlungsbereich Punkte ca. 7 Absatz 1 Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen 75 7 Absatz 6 Ein internes Kontrollsystem sicherstellen 12 7 Absatz 7 Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen 13 Aufgabenstellung 2 Verordnung Handlungsbereich Punkte ca. 7 Absatz 2 Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten 50 7 Absatz 4 Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen 38 7 Absatz 7 Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen 12 Aufgabenstellung 3 Verordnung Handlungsbereich Punkte ca. 7 Absatz 3 Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen 62 7 Absatz 5 Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden 38 Die Strukturierung gilt ab der Herbstprüfung 2016.

20 Geprüfte Bilanzbuchhalter (VO 2015) Zusatzqualifikation Bilanzbuchhaltung International ( 13) Beschreibung einer betrieblichen Situation Aufgabenstellung 1 Verordnung Qualifikationsinhalte Punkte ca. 13 Absatz 6 Nr. 1 Bilanzen erstellen 13 Absatz 6 Nr. 2 unterschiedliche Verfahren zur Ermittlung des Gesamtergebnisses anwenden 13 Absatz 6 Nr. 3 Ergebnis je Aktie ermitteln 13 Absatz 6 Nr. 4 Eigenkapitalveränderungsrechnung aufstellen 13 Absatz 6 Nr. 5 Kapitalflussrechnung erstellen 13 Absatz 6 Nr. 6 Anhang erstellen 13 Absatz 6 Nr. 7 Lagebericht erstellen 13 Absatz 6 Nr. 8 Segmente auswählen und den Segmentbericht erstellen Aufgabenstellung 2 Verordnung Qualifikationsinhalte Punkte ca. 13 Absatz 6 Nr. 9 im Rahmen der Konzernrechnungslegung notwendige Konsolidierungen durchführen und 25 einen Konzernabschluss erstellen 13 Absatz 6 Nr. 10 internationale Abschlüsse im Hinblick auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens analysieren und interpretieren sowie Zwischenberichterstattung durchführen 13 Absatz 6 Nr. 11 Finanzierungsmöglichkeiten der Unternehmen im Außenhandel ermitteln und Finanzierungsarten auf internationalen Märkten auswählen und anwenden 13 Absatz 6 Nr. 12 Methoden zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Ertragssteuerrecht unter Beachtung des Außensteuerrechts darstellen 13 Absatz 6 Nr. 13 umsatzsteuerliche Vorschriften bei grenzüberschreitendem Waren- und Dienstleistungsverkehr beachten Die Strukturierung gilt ab der Herbstprüfung 2016.

21 Geprüfte Controller Seite 1/2 Kostenrechnung und Kostenmanagement Verordnung Thema Punkte ca. 4 Absatz 1 Nr. 1 Anwenden der Verfahren der Kosten- und Leistungsrechnung, einschließlich der Plankostenrechnung 50 4 Absatz 1 Nr. 2 Anwenden der Kosten- und Leistungsrechnung als Instrument zur Entscheidungsunterstützung 35 4 Absatz 1 Nr. 3 Kostenmanagement als systematische Kostenbeeinflussung beherrschen 15 Unternehmensplanung und Budgetierung Verordnung Thema Punkte ca. 4 Absatz 2 Nr. 1 System der Planung als Instrument des Controllings verstehen, gestalten und organisieren 10 4 Absatz 2 Nr. 2 Zielfindungsprozess unterstützen 10 4 Absatz 2 Nr. 3 Strategische Analyse- und Prognosemethoden anwenden 10 4 Absatz 2 Nr. 4 Unterstützen bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien 10 4 Absatz 2 Nr. 5 Strategisches und operatives Controlling gestalten 30 4 Absatz 2 Nr. 6 Teil- und Gesamtbudgets entwickeln und abstimmen 30 Jahresabschlussanalyse Verordnung Thema Punkte ca. 4 Absatz 3 Nr. 1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nach Handelsrecht sowie wesentliche 20 Bewertungsunterschiede gegenüber den International Financial Reporting Standards (IFRS) kennen 4 Absatz 3 Nr. 2 Aufbereitung und Analyse des Jahresabschlusses 80 Die Strukturierung gilt ab der Herbstprüfung 2014.

22 Geprüfte Controller Seite 2/2 Berichtswesen und Informationsmanagement Verordnung Thema Punkte ca. 4 Absatz 4 Nr. 1 Die Informationsversorgungsaufgabe des Controllers kennen 10 4 Absatz 4 Nr. 2 Das Informationsumfeld des Controllers gestalten 25 4 Absatz 4 Nr. 3 Controllingsspezifische Informations- und Kommunikationstechniken und -werkzeuge einsetzen 55 4 Absatz 4 Nr. 4 Maßnahmen des Datenschutzes kennen 10 Die Strukturierung gilt ab der Herbstprüfung 2014.

23 Geprüfte Diätköche Seite 1/2 Interdisziplinär Arbeiten Besondere Qualifikationsinhalt Punkte ca. Rechtsvorschrift 4 Absatz 1 Nr. 1 Ernährungsmedizinische Kenntnisse anwenden 55 4 Absatz 1 Nr. 2 Informationen verarbeiten und weitergeben 20 4 Absatz 1 Nr. 3 Arbeitsanweisungen formulieren 10 4 Absatz 1 Nr. 4 Mitarbeiter anlernen und schulen 15 Abläufe organisieren und Speisen zubereiten Besondere Qualifikationsinhalt Punkte ca. Rechtsvorschrift 4 Absatz 2 Nr. 1 Medien nutzen und Inhalte bewerten 10 4 Absatz 2 Nr. 2 Zielgruppenspezifische Daten ermitteln und nutzen 15 4 Absatz 2 Nr. 3 Produkte bewerten und einsetzen 20 4 Absatz 2 Nr. 4 Abläufe der Zubereitung planen 20 4 Absatz 2 Nr. 5 Speisen nach Vorgaben zubereiten 20 4 Absatz 2 Nr. 6 Prozess im Rahmen des Qualitätsmanagements mitgestalten und dokumentieren 15 Nährstoffdefinierte Speisepläne erstellen Besondere Qualifikationsinhalt Punkte ca. Rechtsvorschrift 4 Absatz 3 Nr. 1 Rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen 10 4 Absatz 3 Nr. 2 Wochen-, Tages- und Menüpläne entwickeln 40 4 Absatz 3 Nr. 3 Nährstoffberechnungen überprüfen und beurteilen 10 4 Absatz 3 Nr. 4 Diätkataloge und gesundheitsförderliche Speiseangebote mitentwickeln 20 4 Absatz 3 Nr. 5 Individuelle Bedarfe ermitteln 20

24 Geprüfte Diätköche Seite 2/2 Ernährungsbildung und -erziehung unterstützen Besondere Qualifikationsinhalt Punkte ca. Rechtsvorschrift 4 Absatz 4 Nr. 1 Gäste-, Patienten- und Angehörigeninformationen erstellen 30 4 Absatz 4 Nr. 2 Beratungen über gesundheitsförderliche Lebensmittel durchführen 30 4 Absatz 4 Nr. 3 Kochtechnische Beratungen durchführen 10 4 Absatz 4 Nr. 4 Veranstaltungen mitgestalten 20 4 Absatz 4 Nr. 5 Marketingaktionen unterstützen 10

25 Geprüfte Fachberater für Finanzdienstleistungen (VO 2012) Seite 1/2 Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten Verordnung Qualifikationsinhalt Punkte ca. 11 Absatz 1 Nr. 1 Zielgruppen und Bedarfe 11 Absatz 1 Nr. 2 Vertriebsziele und -aktivitäten steuern Absatz 1 Nr. 3 Zielgruppenansprache, Kundengewinnung Absatz 1 Nr. 4 Kundenbetreuung Absatz 1 Nr. 5 Kundenstruktur und Vertrieb, Maßnahmen zur Anpassung 20 Privatkundenberatung zu Geld und Vermögensanlagen Verordnung Qualifikationsinhalt Punkte ca. 11 Absatz 2 Nr. 1 Kundenprofil, Kundenbedarf, Kundenbedarfsdeckung entwickeln Absatz 2 Nr. 2 Geld- und Vermögensanlageprodukte Absatz 2 Nr. 3 Kundenberatung- und dokumentation Absatz 2 Nr. 4 Begleitung von Anlageprodukten der Kunden 10 Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzierungen Verordnung Qualifikationsinhalt Punkte ca. 11 Absatz 3 Nr. 1 Kundenprofil, Kundenbedarfsdeckung Absatz 3 Nr. 2 Immobilieninvestitionen Absatz 3 Nr. 3 Finanzierungsinstrumente Absatz 3 Nr. 4 anforderungsgerechte Kundenberatung und Dokumentation Absatz 3 Nr. 5 anlassbezogene Kundenbetreuung 20 Die Strukturierung gilt ab der Herbstprüfung 2013.

26 Geprüfte Fachberater für Finanzdienstleistungen (VO 2012) Seite 2/2 Privatkundenberatung zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken Verordnung Qualifikationsinhalt Punkte ca. 11 Absatz 4 Nr. 1 Kundenprofil, Kundenbedarfsdeckung Absatz 4 Nr. 2 geeignete Deckungskonzepte Absatz 4 Nr. 3 anforderungsgerechte Kundenberatung- und Dokumentation Absatz 4 Nr. 4 anlassbezogene Kundenbetreuung und Risikoabsicherung 5 Die Strukturierung gilt ab der Herbstprüfung 2013.

27 Geprüfte Fachkaufleute für Einkauf und Logistik Seite 1/2 Einkaufspolitik und Einkaufsmarketing Verordnung Prüfungsbereich Punkte ca. 5 Absatz 1 Nr. 1 Einkaufspolitik 5 Absatz 1 Nr. 2 Einkaufsmarketing 80 5 Absatz 1 Nr. 3 Einkaufsorganisation 20 Logistik und Logistikstrategien Verordnung Prüfungsbereich Punkte ca. 5 Absatz 2 Nr. 1 Lagerwirtschaft und Transport im Unternehmen 50 5 Absatz 2 Nr. 2 Strategische Analysen der logistischen Kette 50 Betriebswirtschaftliche Steuerung sowie Qualitätsmanagement in Einkauf und Logistik Verordnung Prüfungsbereich Punkte ca. 5 Absatz 3 Nr. 1 Planung, Steuerung und Disposition einschließlich Informations- und Kommunikationstechnik 40 5 Absatz 3 Nr. 2 Kostenrechnung und Controlling 30 5 Absatz 3 Nr. 3 Qualitätsmanagement 30

28 Geprüfte Fachkaufleute für Einkauf und Logistik Seite 2/2 Rechtliche Gestaltung in Einkauf und Logistik Verordnung Prüfungsbereich Punkte ca. 5 Absatz 4 Nr. 1 5 Absatz 4 Nr. 2 Rechtsgrundlagen im Einkauf und in der Logistik Vertragsrecht 5 Absatz 4 Nr. 4 5 Absatz 4 Nr. 3 Elektronischer Geschäftsverkehr und rechtliche Entwicklung Vertrags- und Leistungsstörungen Einkauf Verordnung Prüfungsbereich Punkte ca. 6 Absatz 1 Nr. 1 6 Absatz 1 Nr. 3 Einkaufsstrategien/Beschaffungs-Marketing Preis- und Wertanalyse 6 Absatz 1 Nr. 2 6 Absatz 1 Nr. 4 Einkaufsvorbereitung/Einkaufsabwicklung Einkaufverhandlungen/Einkaufsverträge einschließlich besonderer Verträge Absatz 1 Nr. 5 Einkaufscontrolling 15 Logistik Verordnung Prüfungsbereich Punkte ca. 6 Absatz 2 Nr. 1 Materialplanung/Bedarfsermittlung 15 6 Absatz 2 Nr. 2 Wareneingang/Qualitätskontrolle 15 6 Absatz 2 Nr. 3 Lagerwirtschaft, -steuerung und verwaltung 25 6 Absatz 2 Nr. 4 Transport/-verträge 30 6 Absatz 2 Nr. 5 Logistikcontrolling 15

29 Fachkaufleute für Marketing Marktforschung und Marketingstatistik Verordnung Qualifikationsinhalt Punkte ca. 4 Absatz 3 Nr. 1 Markforschung als Marketingfunktion anwenden 10 4 Absatz 3 Sekundärforschung (desk research) 25 Nr. 2 und 3 Primärforschung (field research) 4 Absatz 3 Nr. 4 Marketingstatistik 20 4 Absatz 3 Nr. 5 Marktforschungsbereiche integrieren 20 4 Absatz 3 Nr. 6 Marktforschungsprojekte 25 Rechtliche Aspekte im Marketing Verordnung Qualifikationsinhalt Punkte ca. 4 Absatz 4 Nr. 1 Das Bürgerliche Recht in der Marketingpraxis 20 4 Absatz 4 Nr. 2 Das Wettbewerbsrecht und der gewerbliche Rechtschutz 30 4 Absatz 4 Nr. 3 Das Handels- und Gesellschaftsrecht 20 4 Absatz 4 Nr. 4 Das Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 15 4 Absatz 4 Nr. 5 Rechtliche Aspekte bei internationalen Wirtschaftsbeziehungen und bei der Nutzung des Internets 15 Projekt- und Produktmanagement im Marketing und Anwendung der Marketinginstrumente Verordnung Qualifikationsinhalt Punkte ca. 4 Absatz 1 Projekt- und Produktmanagement im Marketing 50 4 Absatz 2 Anwendung der Marketinginstrumente 50 Die Strukturierung gilt ab der Frühjahrsprüfung 2014.

30 Geprüfte Fachwirte für Büro- und Projektorganisation betriebliche Situationsbeschreibung; Aufgabenstellung 1 Verordnung Handlungsbereich Punkte ca. 4 Absatz 1 Koordinieren von Entscheidungsprozessen im Rahmen betrieblicher Organisationsstrukturen 25 4 Absatz 2 Gestalten und Pflegen von Kundenbeziehungen in betrieblichen Leistungsprozessen 25 4 Absatz 3 Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld 25 4 Absatz 4 Steuern von Geschäftsprozessen im bürowirtschaftlichen Umfeld 25 betriebliche Situationsbeschreibung; Aufgabenstellung 2 Verordnung Handlungsbereich Punkte ca. 4 Absatz 1 Koordinieren von Entscheidungsprozessen im Rahmen betrieblicher Organisationsstrukturen 25 4 Absatz 2 Gestalten und Pflegen von Kundenbeziehungen in betrieblichen Leistungsprozessen 25 4 Absatz 3 Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld 25 4 Absatz 4 Steuern von Geschäftsprozessen im bürowirtschaftlichen Umfeld 25 Die Strukturierung gilt ab der Herbstprüfung 2014.

31 Geprüfte Fachwirte für Finanzberatung (VO 2012) Seite 1/2 Unternehmens- und Personalführung, Vertriebsplanung und Steuerung Verordnung Qualifikationsbereich Punkte ca. 12 Absatz 1 Nr. 1 Steuerungsinstrumente für Unternehmensziele Absatz 1 Nr Absatz 1 Nr. 4 Ablauforganisation zur Erreichung der Unternehmensziele Mitarbeiterführung 12 Absatz 1 Nr Absatz 1 Nr. 5 Marketinginstrumente optimieren Ausbildung Absatz 2 Nr. 1 Zielgruppen, Kundengewinnung Absatz 2 Nr. 2 Vertriebsziele, Vertriebs- und Betreuungsaktivitäten steuern Absatz 2 Nr. 3 wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen 12 Absatz 2 Nr. 4 Kundensituation, Lösungsvorschläge zur Bedarfsdeckung 15 Beratung zur Unternehmensfinanzierung Verordnung Qualifikationsbereich Punkte ca. 12 Absatz 3 Nr. 1 Investitionen nach Rentabilität und Finanzierbarkeit bewerten Absatz 3 Nr. 2 Bonität des Unternehmens bewerten Absatz 3 Nr. 3 Finanzierungsmodelle und -produkte Absatz 3 Nr. 4 Finanzierungsüberwachung 10 Die Strukturierung gilt ab der Herbstprüfung 2013.

32 Geprüfte Fachwirte für Finanzberatung (VO 2012) Seite 2/2 Risikoanalyse, Beratung zu Deckungskonzepten und Betriebliche Altersvorsorgung Verordnung Qualifikationsbereich Punkte ca. 12 Absatz 4 Nr. 1 Risikoanalyse zu Sach- und Vermögensrisiken Absatz 4 Nr. 2 Kundenberatung zu tragbaren und fremdgetragenen unternehmerischen Risiken 5 12 Absatz 4 Nr. 3 Produktlösungen zur Risikodeckung Absatz 4 Nr. 4 Kundenbetreuung und Absicherung von Risiken 5 12 Absatz 5 Nr. 1 Rechtliche Verpflichtungen Absatz 5 Nr. 2 Eignungsprüfung für Unternehmen, Risiken und Auswirkungen Absatz 5 Nr. 3 Mitarbeiterberatung zu Vor- und Nachteilen Absatz 5 Nr. 4 Mitarbeiter inbezug auf rechtliche, betriebliche und persönliche Veränderungen beraten 5 Die Strukturierung gilt ab der Herbstprüfung 2013.

33 Geprüfte Fachwirte für Güterverkehr und Logistik Betriebliche Situationsbeschreibung; Aufgabenstellung 1 Verordnung Handlungsbereich Punkte ca. 4 Absatz 1 Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen 60 4 Absatz 2 Erstellen von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen 40 Betriebliche Situationsbeschreibung; Aufgabenstellung 2 Verordnung Handlungsbereich Punkte ca. 4 Absatz 1 Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen 10 4 Absatz 2 Erstellen von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen 60 4 Absatz 3 Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit 30 Die Strukturierung gilt ab der Herbstprüfung 2014.

34 Geprüfte Fachwirte für Logistiksysteme Betriebliche Situationsbeschreibung; abgeleitete Aufgabenstellung 1 Verordnung Qualifikationsinhalte Punkte ca. 4 Absatz 1 Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten 30 4 Absatz 2 Logistische Lösungen entwickeln und planen 35 4 Absatz 3 Logistische Lösungen umsetzen, bewerten und weiterentwickeln 20 4 Absatz 4 Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit 15 Betriebliche Situationsbeschreibung; abgeleitete Aufgabenstellung 2 Verordnung Qualifikationsinhalte Punkte ca. 4 Absatz 1 Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten 20 4 Absatz 2 Logistische Lösungen entwickeln und planen 35 4 Absatz 3 Logistische Lösungen umsetzen, bewerten und weiterentwickeln 30 4 Absatz 4 Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit 15 Die Strukturierung gilt ab der Frühjahrsprüfung 2015.

35 Geprüfte Fachwirte für Personenverkehr und Mobilität Betriebliche Situationsbeschreibung; Aufgabenstellung 1 Verordnung Handlungsbereich Punkte ca. 4 Absatz 1 Konzipieren und Vermarkten von Mobilitätsdienstleistungen 60 4 Absatz 2 Leistungserstellung und Auftragsabwicklung im Personenverkehr 20 4 Absatz 3 Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit 20 Betriebliche Situationsbeschreibung; Aufgabenstellung 2 Verordnung Handlungsbereich Punkte ca. 4 Absatz 1 Konzipieren und Vermarkten von Mobilitätsdienstleistungen 15 4 Absatz 2 Leistungserstellung und Auftragsabwicklung im Personenverkehr 70 4 Absatz 3 Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit 15 Die Strukturierung gilt ab der Herbstprüfung 2014.

36 Geprüfte Fachwirte für Versicherungen und Finanzen Seite 1/8 Steuerung und Führung im Unternehmen Verordnung Thema Punkte ca. 4 Absatz 1 Nr. 4 Auswirkungen unternehmerischer Entscheidungen auf die betriebliche Rechnungslegung darstellen 20 4 Absatz 1 Nr. 6 Funktionsbereiche der Personalwirtschaft erläutern und Instrumente der Personalwirtschaft anwenden 20 4 Absatz 1 Nr. 7 Projekte organisieren, planen, steuern und kontrollieren 20 4 Absatz 1 Nr. 1 Grundzüge der Unternehmenssteuerung erläutern und Auswirkungen strategischer Entscheidungen reflektieren 4 Absatz 1 Nr. 2 Auswirkungen rechtlicher Vorschriften auf Finanzdienstleistungsunternehmen erläutern Absatz 1 Nr. 3 Auswirkungen volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und Entwicklungen auf Finanzdienstleistungsunternehmen erläutern 4 Absatz 1 Nr. 5 Auswirkungen von Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation darstellen Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden Verordnung Thema Punkte ca. 4 Absatz 2 Nr. 1 Marketingkonzepte aus den Unternehmenszielen und den Marketingstrategien ableiten 20 4 Absatz 2 Nr. 2 Bedeutung des Marketings für die Unternehmensprozesse und den Unternehmenserfolg herausstellen 20 4 Absatz 2 Nr. 3 Marketinginstrumente unter dem Gesichtspunkt von Kundengewinnung und Kundenbindung einsetzen 20 4 Absatz 2 Nr. 4 Verkaufskonzepte für Privatkunden zielgruppenorientiert entwickeln und umsetzen sowie 20 Produktauswahl begründen 4 Absatz 2 Nr. 1-4 in Kombination wahlweise 20

37 Geprüfte Fachwirte für Versicherungen und Finanzen Seite 2/8 Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation Verordnung Thema Punkte ca. 5 Absatz 1 Nr. 2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter individuell fördern und entwickeln 20 5 Absatz 1 Nr. 4 Lernprozesse unter methodischen und didaktischen Aspekten anleiten 20 5 Absatz 1 Nr. 5 Führungsstile und -techniken anwenden 20 5 Absatz 1 Nr. 1 Mitarbeiterbesprechungen, Personalauswahl-, Beurteilungs-, Förder-, Zielvereinbarungsund Kritikgespräche planen, durchführen und nachbereiten 5 Absatz 1 Nr. 3 Planen und organisieren der beruflichen Erstausbildung am Arbeitsplatz 40 5 Absatz 1 Nr. 6 Gruppen anleiten, Moderationstechniken anwenden 5 Absatz 1 Nr. 7 Sachverhalte adressatenorientiert kommunizieren und präsentieren Vertriebsmanagement Verordnung Thema Punkte ca. 5 Absatz 3 Nr. 1 Vertriebsplanung, -steuerung und -controlling durchführen 25 5 Absatz 3 Nr. 2 Ziele vereinbaren und Anreizsysteme einsetzen 25 5 Absatz 3 Nr. 3 Eine Vertriebseinheit kaufmännisch steuern 25 5 Absatz 3 Nr. 4 Marketingmaßnahmen in der Vertriebseinheit planen, durchführen und auswerten 25

38 Geprüfte Fachwirte für Versicherungen und Finanzen Seite 3/8 Sachversicherungen für private und gewerbliche Kunden Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte Verordnung Thema Punkte ca. 5 Absatz 2 Nr. 2 Kriterien der Produktgestaltung unter Berücksichtigung von rechtlichen und kalkulatorischen 40 Rahmenbedingungen darstellen und beispielhaft anwenden 5 Absatz 2 Nr. 3 Regeln zur Annahmepolitik im Hinblick auf die betriebswirtschaftlichen sowie vertrieblichen 20 Auswirkungen erläutern und begründen 5 Absatz 2 Nr. 4 Die Auswirkungen der Entwicklung neuer Produkte auf die betrieblichen Kernprozesse beschreiben 20 5 Absatz 2 Nr. 1 Die Ergebnisse von Marketingmaßnahmen im Prozess der Produktentwicklung berücksichtigen 5 Absatz 2 Nr. 5 Beim Prozess der Markteinführung von neuen Produkten mitwirken, die Mechanismen der Steuerung und des Controllings bei der Einführung neuer Produkte darstellen Sachversicherungen für private und gewerbliche Kunden Risikomanagement Verordnung Thema Punkte ca. 5 Absatz 4 Nr. 1 Risiken analysieren und das Ergebnis begründen 25 5 Absatz 4 Nr. 3 Für ausgewählte Risiken die gewünschte Versicherungslösung vertraglich gestalten, wobei die 50 Mit- und Rückversicherung berücksichtigt wird 5 Absatz 4 Nr. 2 Maßnahmen zum Risikomanagement und zur Schadenverhütung entwickeln und darstellen Absatz 4 Nr. 4 Vorschläge zur Optimierung von Geschäftsprozessen entwickeln Sachversicherungen für private und gewerbliche Kunden Schaden- und Leistungsmanagement Verordnung Thema Punkte ca. 5 Absatz 5 Nr. 1 Komplexe Schaden- und Leistungsfälle unter Berücksichtigung von Regressmöglichkeiten 50 sowie Mit- und Rückversicherung bearbeiten 5 Absatz 5 Nr. 2 Geschäftsprozesse im Schaden- und Leistungsmanagement auch unter Berücksichtigung von 25 Assistance-Leistungen gestalten 5 Absatz 5 Nr. 3 Controllingmaßnahmen im Schaden- und Leistungsbereich durchführen Absatz 5 Nr. 4 Empfehlungen zur Schadenverhütung und Schadenminderung entwickeln 20

39 Geprüfte Fachwirte für Versicherungen und Finanzen Seite 4/8 Vermögensversicherungen für private und gewerbliche Kunden Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte Verordnung Thema Punkte ca. 5 Absatz 2 Nr. 2 Kriterien der Produktgestaltung unter Berücksichtigung von rechtlichen und kalkulatorischen 40 Rahmenbedingungen darstellen und beispielhaft anwenden 5 Absatz 2 Nr. 3 Regeln zur Annahmepolitik im Hinblick auf die betriebswirtschaftlichen sowie vertrieblichen 20 Auswirkungen erläutern und begründen 5 Absatz 2 Nr. 4 Die Auswirkungen der Entwicklung neuer Produkte auf die betrieblichen Kernprozesse beschreiben 20 5 Absatz 2 Nr. 1 Die Ergebnisse von Marketingmaßnahmen im Prozess der Produktentwicklung berücksichtigen 5 Absatz 2 Nr. 5 Beim Prozess der Markteinführung von neuen Produkten mitwirken, die Mechanismen der Steuerung und des Controllings bei der Einführung neuer Produkte darstellen Vermögensversicherungen für private und gewerbliche Kunden Risikomanagement Verordnung Thema Punkte ca. 5 Absatz 4 Nr. 1 Risiken analysieren und das Ergebnis begründen 25 5 Absatz 4 Nr. 3 Für ausgewählte Risiken die gewünschte Versicherungslösung vertraglich gestalten, wobei die 50 Mit- und Rückversicherung berücksichtigt wird 5 Absatz 4 Nr. 2 Maßnahmen zum Risikomanagement und zur Schadenverhütung entwickeln und darstellen Absatz 4 Nr. 4 Vorschläge zur Optimierung von Geschäftsprozessen entwickeln Vermögensversicherungen für private und gewerbliche Kunden Schaden- und Leistungsmanagement Verordnung Thema Punkte ca. 5 Absatz 5 Nr. 1 Komplexe Schaden- und Leistungsfälle unter Berücksichtigung von Regressmöglichkeiten 50 sowie Mit- und Rückversicherung bearbeiten 5 Absatz 5 Nr. 2 Geschäftsprozesse im Schaden- und Leistungsmanagement auch unter Berücksichtigung 25 von Assistance-Leistungen gestalten 5 Absatz 5 Nr. 3 Controllingmaßnahmen im Schaden- und Leistungsbereich durchführen 5 Absatz 5 Nr. 4 Empfehlungen zur Schadenverhütung und Schadenminderung entwickeln 20 25

40 Geprüfte Fachwirte für Versicherungen und Finanzen Seite 5/8 Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung Produktmanagement für Verischerung- und Finanzprodukte Verordnung Thema Punkte ca. 5 Absatz 2 Nr. 2 Kriterien der Produktgestaltung unter Berücksichtigung von rechtlichen und kalkulatorischen 40 Rahmenbedingungen darstellen und beispielhaft anwenden 5 Absatz 2 Nr. 3 Regeln zur Annahmepolitik im Hinblick auf die betriebswirtschaftlichen sowie vertrieblichen 20 Auswirkungen erläutern und begründen 5 Absatz 2 Nr. 4 Die Auswirkungen der Entwicklung neuer Produkte auf die betrieblichen Kernprozesse beschreiben 20 5 Absatz 2 Nr. 1 Die Ergebnisse von Marketingmaßnahmen im Prozess der Produktentwicklung berücksichtigen 5 Absatz 2 Nr. 5 Beim Prozess der Markteinführung von neuen Produkten mitwirken, die Mechanismen der 20 Steuerung und des Controllings bei der Einführung neuer Produkte darstellen 20 Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung Risikomanagement Verordnung Thema Punkte ca. 5 Absatz 4 Nr. 1 Risiken analysieren und das Ergebnis begründen 25 5 Absatz 4 Nr. 3 Für ausgewählte Risiken die gewünschte Versicherungslösung vertraglich gestalten, wobei 50 die Mit- und Rückversicherung berücksichtigt wird 5 Absatz 4 Nr. 2 Maßnahmen zum Risikomanagement und zur Schadenverhütung entwickeln und darstellen Absatz 4 Nr. 4 Vorschläge zur Optimierung von Geschäftsprozessen entwickeln Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung Schaden- und Leistungsmanagement Verordnung Thema Punkte ca. 5 Absatz 5 Nr. 1 Komplexe Schaden- und Leistungsfälle unter Berücksichtigung von Regressmöglichkeiten 50 sowie Mit- und Rückversicherung bearbeiten 5 Absatz 5 Nr. 2 Geschäftsprozesse im Schaden- und Leistungsmanagement auch unter Berücksichtigung von 25 Assistance-Leistungen gestalten 5 Absatz 5 Nr. 3 Controllingmaßnahmen im Schaden- und Leistungsbereich durchführen Absatz 5 Nr. 4 Empfehlungen zur Schadenverhütung und Schadenminderung entwickeln

41 Geprüfte Fachwirte für Versicherungen und Finanzen Seite 6/8 Kranken- und Unfallversicherungen Produktmanagement für Versicherung und Finanzmanagement Verordnung Thema Punkte ca. 5 Absatz 2 Nr. 2 Kriterien der Produktgestaltung unter Berücksichtigung von rechtlichen und kalkulatorischen 40 Rahmenbedingungen darstellen und beispielhaft anwenden 5 Absatz 2 Nr. 3 Regeln zur Annahmepolitik im Hinblick auf die betriebswirtschaftlichen sowie vertrieblichen 20 Auswirkungen erläutern und begründen 5 Absatz 2 Nr. 4 Die Auswirkungen der Entwicklung neuer Produkte auf die betrieblichen Kernprozesse beschreiben 20 5 Absatz 2 Nr. 1 Die Ergebnisse von Marketingmaßnahmen im Prozess der Produktentwicklung berücksichtigen 20 5 Absatz 2 Nr. 5 Beim Prozess der Markteinführung von neuen Produkten mitwirken, die Mechanismen der 20 Steuerung und des Controllings bei der Einführung neuer Produkte darstellen 20 Kranken- und Unfallversicherungen Risikomanagement Verordnung Thema Punkte ca. 5 Absatz 4 Nr. 1 Risiken analysieren und das Ergebnis begründen 25 5 Absatz 4 Nr. 3 Für ausgewählte Risiken die gewünschte Versicherungslösung vertraglich gestalten, wobei die 50 Mit- und Rückversicherung berücksichtigt wird 5 Absatz 4 Nr. 2 Maßnahmen zum Risikomanagement und zur Schadenverhütung entwickeln und darstellen Absatz 4 Nr. 4 Vorschläge zur Optimierung von Geschäftsprozessen entwickeln Kranken- und Unfallversicherungen Schaden- und Leistungsmanagement Verordnung Thema Punkte ca. 5 Absatz 5 Nr. 1 Komplexe Schaden- und Leistungsfälle unter Berücksichtigung von Regressmöglichkeiten 50 sowie Mit- und Rückversicherung bearbeiten 5 Absatz 5 Nr. 2 Geschäftsprozesse im Schaden- und Leistungsmanagement auch unter Berücksichtigung von 25 Assistance-Leistungen gestalten 5 Absatz 5 Nr. 3 Controllingmaßnahmen im Schaden- und Leistungsbereich durchführen Absatz 5 Nr. 4 Empfehlungen zur Schadenverhütung und Schadenminderung entwickeln

42 Geprüfte Fachwirte für Versicherungen und Finanzen Seite 7/8 Rückversicherungen Produktmanagement für Versicherung- und Finanzprodukte Verordnung Thema Punkte ca. 5 Absatz 2 Nr. 2 Kriterien der Produktgestaltung unter Berücksichtigung von rechtlichen und kalkulatorischen 40 Rahmenbedingungen darstellen und beispielhaft anwenden 5 Absatz 2 Nr. 3 Regeln zur Annahmepolitik im Hinblick auf die betriebswirtschaftlichen sowie vertrieblichen 20 Auswirkungen erläutern und begründen 5 Absatz 2 Nr. 4 Die Auswirkungen der Entwicklung neuer Produkte auf die betrieblichen Kernprozesse beschreiben 20 5 Absatz 2 Nr. 1 Die Ergebnisse von Marketingmaßnahmen im Prozess der Produktentwicklung berücksichtigen 20 5 Absatz 2 Nr. 5 Beim Prozess der Markteinführung von neuen Produkten mitwirken, die Mechanismen der 20 Steuerung und des Controllings bei der Einführung neuer Produkte darstellen 20 Rückversicherungen Risikomanagement Verordnung Thema Punkte ca. 5 Absatz 4 Nr. 1 Risiken analysieren und das Ergebnis begründen 25 5 Absatz 4 Nr. 3 Für ausgewählte Risiken die gewünschte Versicherungslösung vertraglich gestalten, wobei die 50 Mit- und Rückversicherung berücksichtigt wird 5 Absatz 4 Nr. 2 Maßnahmen zum Risikomanagement und zur Schadenverhütung entwickeln und darstellen Absatz 4 Nr. 4 Vorschläge zur Optimierung von Geschäftsprozessen entwickeln Rückversicherungen Schaden- und Leistungsmanagement Verordnung Thema Punkte ca. 5 Absatz 5 Nr. 1 Komplexe Schaden- und Leistungsfälle unter Berücksichtigung von Regressmöglichkeiten 50 sowie Mit- und Rückversicherung bearbeiten 5 Absatz 5 Nr. 2 Geschäftsprozesse im Schaden- und Leistungsmanagement auch unter Berücksichtigung von 25 Assistance-Leistungen gestalten 5 Absatz 5 Nr. 3 Controllingmaßnahmen im Schaden- und Leistungsbereich durchführen Absatz 5 Nr. 4 Empfehlungen zur Schadenverhütung und Schadenminderung entwickeln

43 Geprüfte Fachwirte für Versicherungen und Finanzen Seite 8/8 Finanzdienstleistungen für Privat- und Gewerbekunden Verordnung Thema Punkte ca. 5 Absatz 2 Nr. 2 Kriterien der Produktgestaltung unter Berücksichtigung von rechtlichen und kalkulatorischen 50 Rahmenbedingungen darstellen und beispielhaft anwenden 5 Absatz 2 Nr. 3 Regeln zur Annahmepolitik im Hinblick auf die betriebswirtschaftlichen sowie vertrieblichen 26 Auswirkungen erläutern und begründen 5 Absatz 2 Nr. 4 Die Auswirkungen der Entwicklung neuer Produkte auf die betrieblichen Kernprozesse beschreiben 12 5 Absatz 2 Nr. 1 Die Ergebnisse von Marketingmaßnahmen im Prozess der Produktentwicklung berücksichtigen 12 5 Absatz 2 Nr. 5 Beim Prozess der Markteinführung von neuen Produkten mitwirken, die Mechanismen der Steuerung 12 und des Controllings bei der Einführung neuer Produkte darstellen

44 Geprüfte Fachwirte für Vertrieb im Einzelhandel Erste schriftliche Teilprüfung Verordnung Handlungsbereich Punkte ca. 4 Absatz 1 Kundenorientierung 30 4 Absatz 2 Personalmanagement 35 4 Absatz 3 Führung und Kommunikation 35 Zweite schriftliche Teilprüfung Verordnung Handlungsbereich Punkte ca. 4 Absatz 4 Marketing im Einzelhandel 50 4 Absatz 5 Vertriebssteuerung 50 Die Strukturierung gilt ab der Frühjahrsprüfung 2016.

45 Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen betriebliche Situationsbeschreibung Aufgabenstellung 1 Verordnung Handlungsbereich Punkte ca. 4 Absatz 4 Nr. 1 Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse 40 4 Absatz 4 Nr. 3 Gestalten von Schnittstellen und Projekten 30 4 Absatz 4 Nr. 6 Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen 30 betriebliche Situationsbeschreibung Aufgabenstellung 2 Verordnung Handlungsbereich Punkte ca. 4 Absatz 4 Nr. 2 Steuern von Qualitätsmanagementprozessen 30 4 Absatz 4 Nr. 4 Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen 40 4 Absatz 4 Nr. 5 Führen und Entwickeln von Personal 30 Die Strukturierung gilt ab der Herbstprüfung 2012.

46 Geprüfte Handelsassistenten Seite 1/4 Vertriebsmanagement Verordnung Handlungsbereich Punkte ca. 4 Absatz 1 Nr. 1 Bestandsführung und kontrolle 4 Absatz 1 Nr. 2 Sortimentssteuerung 10 4 Absatz 1 Nr. 4 Warenlogistik 20 4 Absatz 1 Nr. 5 Lagerwirtschaft 15 4 Absatz 1 Nr. 3 Umsatz- und Kostenplanung 4 Absatz 1 Nr. 6 Verkaufssteuerung mittels Kennzahlen 4 Absatz 1 Nr. 7 Optimierung der Geschäftsprozesse 25 4 Absatz 1 Nr. 9 Warenwirtschaftliche Analyse 4 Absatz 1 Nr. 8 E-Business 10 4 Absatz 1 Nr. 10 Kosten- und Leistungsrechnung 20 Kundenorientierung Verordnung Handlungsbereich Punkte ca. 4 Absatz 2 Nr. 1 Gestaltung des Beratungsprozesses 4 Absatz 2 Nr. 2 Kundenbefragungen, Kundenforen 20 4 Absatz 2 Nr. 5 Angewandte Verkaufspsychologie 4 Absatz 2 Nr. 3 Unterstützung von Mitarbeitern bei der Durchführung von Kundengesprächen 4 Absatz 2 Nr. 4 Auswertung von Kundengesprächen 30 4 Absatz 2 Nr. 6 Kundengewinnung, Kundenbindung 20 4 Absatz 2 Nr. 7 Servicepolitik 15 4 Absatz 2 Nr. 8 Beschwerdemanagement 4 Absatz 2 Nr. 9 Qualitätsmanagement 15 Die Strukturierung gilt ab der Frühjahrsprüfung 2014.

47 Geprüfte Handelsassistenten Seite 2/4 Marketing im Einzelhandel Verordnung Handlungsbereich Punkte ca. 4 Absatz 3 Nr. 1 Einzelhandelsentwicklung 4 Absatz 3 Nr. 2 E-Commerce 20 4 Absatz 3 Nr. 3 Kooperationen im Einzelhandel 4 Absatz 3 Nr. 4 Category Management 4 Absatz 3 Nr. 5 Marktanalyse, Zielgruppenanalyse 30 4 Absatz 3 Nr. 6 Zielgruppenmarketing, Marktstrategien 4 Absatz 3 Nr. 7 Zusammenwirken der Marketinginstrumente 4 Absatz 3 Nr. 8 Verkaufskonzepte, Preis- und Konditionenpolitik 4 Absatz 3 Nr. 9 Sortimentsgestaltung 4 Absatz 3 Nr. 10 Verkaufsförderung, Werbung und Werbeerfolgskontrolle 50 4 Absatz 3 Nr. 11 Standortmarketing 4 Absatz 3 Nr. 12 Öffentlichkeitsarbeit Visuelles Marketing Verordnung Handlungsbereich Punkte ca. 4 Absatz 4 Nr. 1 Platzierungsregeln 4 Absatz 4 Nr. 3 Präsentationsmittel 30 4 Absatz 4 Nr. 2 Grundsätze des visuellen Marketings 4 Absatz 4 Nr. 4 Werbemittel 45 4 Absatz 4 Nr. 6 Kooperation und Kommunikation mit internen und externen Kunden 4 Absatz 4 Nr. 5 Gestaltungselemente der visuellen Verkaufsförderung 25 Die Strukturierung gilt ab der Frühjahrsprüfung 2014.

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