N counter bietet Software für Anwendungen im Bereich der Markt- und Meinungsforschung an, ebenso wie Dienstleistungen in diesem Bereich.

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1 Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen Vorbehaltlich jedweder von den Parteien in Schriftform getroffenen abweichenden Vereinbarungen sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und N counter Herchenröder/Zlatkovsky GbR, Binzstraße 8, Berlin ( N counter ). Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn N counter der Geltung solcher Bestimmungen insgesamt oder bezüglich einzelner Bestimmungen nicht ausdrücklich widerspricht. 1. Leistungen von N counter N counter bietet Software für Anwendungen im Bereich der Markt- und Meinungsforschung an, ebenso wie Dienstleistungen in diesem Bereich. 2. N counter Software 2.1 Leistung von N counter, Pflichten des Kunden N counter stellt Software-Lösungen zur Durchführung und Auswertung von Marktforschungsdaten zur Verfügung. Die für die Nutzung der Software-Lösungen erforderlichen Kommunikations-Verbindungen (z. B. Internet-Zugang), sowie das beim Kunden benötigte Equipment oder sonstige technische Voraussetzungen (z. B. Microsoft Office) sind nicht Gegenstand der von N counter zu erbringenden Leistungen und vom Kunden auf seine Kosten beizustellen. 2.2 Nutzungsrechte Der Kunde und die von ihm berechtigten Nutzer erhalten das nicht ausschließliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Nutzungsrecht, die Software-Lösungen von N counter zu nutzen. Der Kunde bzw. die Mitarbeiter des Kunden können sich als Nutzer bei N counter online registrieren bzw. werden von N counter als Nutzer im System eingerichtet. Pro Nutzer/Mitarbeiter wird ein Nutzername und Passwort vergeben. Der Nutzer verpflichtet sich, sein Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte ausreichend zu sichern. Der Nutzer ist verpflichtet, der Plattform unverzüglich jede Kenntnisnahme Dritter von seinem Passwort und jede missbräuchliche Benutzung seines Accounts mitzuteilen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software-Lösungen von N counter über die erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Software durch Dritte oder die Nutzung durch nicht vom Kunden benannte Nutzer schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils einen Schadensersatz in Höhe der jeweiligen Lizenzgebühr, mindestens jedoch 1.000,00 Euro zu zahlen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn N counter einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist; der Kunde kann auch nachweisen, dass kein Schaden vorliegt. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt N counter vorbehalten Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde N counter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zur Verfügung zu stellen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen, soweit dies dem Kunde möglich ist Die Änderung, Rückübersetzung überlassener Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung), sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen (Reverse-Engineering), das auch nur teilweise Auslesen und Übertragen von Datenbanken und Software auf andere Speichermedien, soweit nicht zu deren vertragsgemäßer Nutzung zwingend erforderlich, sowie jede Form ihrer Weiterentwicklung oder sonstige Bearbeitung ist unzulässig.

2 2.3 Gewährleistung N counter setzt im Rahmen seiner Möglichkeiten alles daran, dass die zur Verfügung gestellte Software im Wesentlichen entsprechend dem zugehörigen Handbuch arbeitet. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen. Es ist dem Kunden bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verlorengegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass N counter bzw. seinen Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann N counter behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt Änderungen an der Software vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. 2.4 Serviceleistungen N counter erbringt für die Software folgende Leistungen, die mit der Lizenzgebühr abgegolten sind: a) Updates und Upgrades: Überlassung der jeweils neuesten Programmversion der Software über Internet- Download nach Freigabe durch N counter. b) Fehlerbehandlung: N counter wird dem Kunden bei von ihm gemeldeten reproduzierbaren Fehlern der Software und/oder der Dokumentation innerhalb angemessener Frist mitteilen, wie der Fehler beseitigt werden kann und wann dies erfolgen wird (z.b. durch ein Update) oder dem Kunden Maßnahmen zur Umgehung oder temporären Überbrückung nennen. Ein Fehler liegt bei nicht nur unerheblichen negativen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, die sich auf die vertragliche Gebrauchstauglichkeit mehr als unwesentlich auswirken, vor. c) Support: Beratung und Unterstützung des Kunden bei technischen Anfragen zur Software. Der Support- Service steht während der üblichen Arbeitszeiten telefonisch und per zur Verfügung. Der Kunde wird die Softwareprobleme möglichst genau und vorzugsweise schriftlich per darlegen. Die Rückmeldung erfolgt telefonisch oder schriftlich per . Es werden keine Schulungen durch den Support-Service durchgeführt. Der Support-Umfang wird individuell vereinbart. 2.5 Vertragsbeginn, Laufzeit Der Vertrag wird wirksam zum vereinbarten Leistungsbeginn und läuft für das Produktpaket/die Lizenzart aufgeführte Zeit. Lizenzart 1-Tages-Ticket 3-Tages-Ticket 7-Tages-Ticket Jahreslizenz Testversion Laufzeit 1 Tag (24 Stunden) ab Freischaltung 3 Tage (72 Stunden) ab Freischaltung 7 Tage (168 Stunden) ab Freischaltung 1 Jahr 14 Tage ab Freischaltung Die Tagestickets haben eine begrenzte Laufzeit und müssen nicht gekündigt werden. Die Nutzungsrechte erlöschen automatisch mit Ablauf des vom Kunden gebuchten Zeitraums. Die Jahreslizenz hat eine Laufzeit von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich mit Ablauf eines Jahres ab Vertragsschluss jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Jahres schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird. Dies gilt vorbehaltlich anderweitiger Regelungen mit dem Kunden.

3 2.6 Preise und Vergütung Mit Freischaltung eines Produktes, verpflichtet sich der Nutzer zur Zahlung des Entgelts für jene Produkte, die in Anspruch genommen werden N table Tagestickets: Es gelten die Preise gemäß der jeweils aktuellen Preisliste. Der Preis beinhaltet das Nutzungsrecht für die Software im gebuchten Zeitraum (1 Tag, 3 Tage, 7 Tage) für eine unbegrenzte Anzahl an Projekten. Das Nutzungsrecht gilt automatisch für alle registrierten Nutzer des Unternehmens am gleichen Unternehmensstandort Andere Lizenzmodelle: Die Leistungen und Preise ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Angebot Die vereinbarte Vergütung ist zuzüglich der zum Zeitpunkt des Entstehens der Vergütung gültigen Umsatzsteuer nach Erhalt einer Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. 3. N counter Dienstleistungen 3.1 Leistung von N counter, Pflichten des Kunden N counter erbringt Dienstleistungen zur Durchführung von Marktforschungsstudien gemäß den marktrelevanten Standards. N counter ist zur Einschaltung geeigneter Dritter zur Erbringung vertragsgegenständlicher Leistungen berechtigt Der Kunde wird N counter auf eigene Kosten alle notwendigen Dokumente oder andere Materialien sowie alle notwendigen Daten oder andere Informationen, die sich auf die Erbringung der Dienstleistungen beziehen (zusammen Materialien ), so rechtzeitig übermitteln bzw. bereitstellen, dass N counter die Dienstleistung entsprechend dem Angebot erbringen kann. Der Kunde hat die Richtigkeit der von ihm übermittelten Informationen, Daten und Anweisungen sicherzustellen Der Kunde garantiert, dass die von ihm beigebrachten Materialien und deren Nutzung im Rahmen dieser Vereinbarung, sowie die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages keinerlei anwendbares Recht oder Rechte Dritter, gleich welcher Art (z.b. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte), verletzt Der Kunde ist zur unverzüglichen Prüfung der von N counter erbrachten Leistungen und Ergebnisse verpflichtet. Werden Beanstandungen nicht unverzüglich wenigstens in Schriftform mitgeteilt, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht. 3.2 Vertragsschluss, Kündigung Ein vom Kunden schriftlich bestätigtes Angebot (auch eine informelle Bestätigung per ist hier ausreichend) stellt ein bindendes Angebot des Kunden dar, die Dienstleistung wie im Angebotstext beschrieben unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beziehen ( Kunden- Angebot ). Auf den Zugang einer Annahme dieses Kunden-Angebots verzichtet der Kunde. Beginnt N counter mit der Ausführung eines solchen Angebotes, stellt dies eine Annahme dar. N counter nimmt keine Aufträge an, deren Auftragswert nicht mindestens 200 beträgt Im Angebot genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, solange sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden. N counter wird sich jedoch bemühen, die Dienstleistung innerhalb des im Angebot genannten Zeitraums zu erbringen Jede Partei kann einen Auftrag jederzeit schriftlich gegenüber der jeweils anderen Partei mit einer Frist von mindestens 7 Tagen kündigen. Andere Kündigungsrechte bleiben unberührt.

4 3.2.4 Falls der Kunde die Vereinbarung kündigt, wird eine pauschalierte Stornierungsgebühr (bis hin zum Gesamtpreis der Dienstleistung) wie folgt zahlbar: Zeitpunkt der Kündigung Fällige Gebühren Nach Bestätigung des Angebots durch den Kunden 10% der Gebühr, jedoch mindestens 200 Nach Übermittlung der Materialien an N counter, 50% der Gebühr, jedoch mindestens 200 jedoch vor Beginn der Leistungserbringung Nach Beginn der Leistungserbringung 100% der Gebühr, jedoch mindestens Anfallende externe Kosten (z.b. bei Beauftragung von Dritten) werden in jedem Fall voll in Rechnung gestellt Der pauschalierte Aufwendungsersatz, der nach der vorstehenden Tabelle für den Fall der Kündigung vor Eingang der Materialien verlangt werden kann, wird auch fällig, wenn der Kunde nach Vertragsschluss die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auch nach angemessener Fristsetzung durch N counter nicht leistet. 3.3 Preisgestaltung / Kalkulationsgrundlagen Der Projektpreis wird gemäß den angenommenen Spezifikationen kalkuliert. Bei Änderung der im Angebot genannten Leistungen oder Spezifikationen behält N counter sich eine Nachkalkulation vor Der auf der Schätzung des Kunden basierende Fragebogenumfang (Dauer in Min.) ist für die Kosten der Dienstleistung ausschlaggebend. Hierbei geht N counter davon aus, dass immer die volle/maximale Länge des Fragebogens genannt wird und nicht die durchschnittliche Interviewdauer, die durch Filter gekürzt werden kann. Sollte die tatsächliche maximale Fragebogenlänge von dem im Vorfeld angegebenen Wert abweichen, wird eine Preisanpassung vorgenommen Sowohl das Timing als auch der Preis des Projektes basieren auf der Annahme, dass die Dienstleistung nur einmalig durchgeführt wird. Das heißt, zum vereinbarten Projektstart sind alle notwendigen Unterlagen vorhanden und können sofort verarbeitet werden. Nachfolgende Veränderungen, Nachlieferungen, etc., bedeuten Zusatzaufwand und sind gesondert zu vergüten. 3.4 Schutz geistigen Eigentums Datensätze: Sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart, sind alle Berichte, Aufstellungen, Tabellen und der seitens N counter für die Erbringung der Dienstleistung erstellten Dokumente, Eigentum des Kunden und können von diesem an dessen Mitarbeiter oder Dritten zugänglich gemacht werden Weiterleitung von Ergebnissen: Sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart, sind alle im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung produzierten Ergebnisse und Analysen Eigentum des Kunden und dürfen nach Maßgabe des Kunden veröffentlicht, zitiert, reproduziert, kopiert, oder in anderer Form den weiteren Mitarbeitern des Kunden oder Dritten zugänglich gemacht werden. 4. Haftungsbeschränkung, Freistellung durch den Kunden 4.1 N counter gewährleistet, dass die vereinbarte Leistung mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis gemäß dem Angebot erbracht wird. N counter haftet nicht für die Korrektheit, Qualität oder andere Eigenschaften von Leistungen, die Dritte dem Kunden gegenüber in Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung durch N counter erbringen. 4.2 N counter haftet gegenüber dem Kunden nicht für Verluste, Schäden, Kosten, Auslagen oder sonstige Forderungen, die auf kundenseitig gelieferte Informationen oder Daten zurückzuführen sind, welche unvollständig oder nicht korrekt, nicht akkurat, unlesbar, in falscher Reihenfolge, in falschem Format oder durch einen sonstigen Fehler des Kunden beeinträchtigt waren.

5 4.3 N counter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur, wenn sie auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von N counter, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 4.4 Für sonstige Schäden haftet N counter nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von N counter, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung besonders wesentlicher Vertragspflichten ( Kardinalpflichten ) durch N counter, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine Kardinalpflicht wird verstanden als eine solche, deren Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, die Vereinbarung nach ihrem Zweck zu gewähren hat oder die die ordnungsgemäße Erfüllung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren ordnungsgemäße Erfüllung eine Partei üblicherweise vertrauen darf. 4.5 Die Ersatzpflicht ist im Falle leichter Fahrlässigkeit von N counter auf den bei Verträgen dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. 4.6 Die Haftungshöchstsumme beträgt die Summe, die der Kunde an N counter gemäß des Auftrages gezahlt hat, mindestens jedoch Der Kunde stellt N counter auf erstes Anfordern von jeglichen Ansprüchen Dritter, sowie Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung und -verfolgung) frei, die in Zusammenhang mit einer behaupteten Verletzung einer Garantie des Kunden aus dieser Vereinbarung gegenüber N counter erhoben werden. 5. Höhere Gewalt Sollte die Nichterbringung der vertragsgemäßen Dienstleistung auf höherer Gewalt oder sonstigen nicht von N counter zu vertretenden Umständen beruhen, besteht für die Dauer der durch diese Ereignisse eingetretenen Leistungshindernisse keine Pflicht zur Leistung. 6. Schlussbestimmungen 6.1 Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten in diesem Zusammenhang unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Regelungen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. 6.2 Das bestätigte Kundenangebot sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gesamten zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand getroffenen Vereinbarungen dar. Diese ersetzen alle zuvor getroffenen Vereinbarungen, Abmachungen, Verhandlungen und Diskussionen zwischen den Parteien, seien diese verbaler oder schriftlicher Natur. 6.3 Ergänzungen oder Änderungen der Vereinbarungen, einschließlich dieser Schriftformklausel sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem rechtlichen Vertreter beider Parteien unterschrieben sind. 6.4 Schriftform im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch Telefax und Jedwedes Recht oder Rechtsmittel von N counter unter den Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel von N counter, gleich ob diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden oder nicht. 6.6 Sollte eine Bestimmung in der Vereinbarung zwischen N counter und dem Kunden unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die verbleibenden Regelungen der Vereinbarungen. Die Parteien werden sich bemühen, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

6 N counter Herchenröder/Zlatkovsky GbR Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen Fassung Juli 2014

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