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1 Jahresbericht 2010

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3 Editorial Rodolphe Dettwiler Geschäftsführer Im Jahr 2010 waren in unserem Tätigkeitsfeld weniger neue Gesetze umzusetzen als in den Vor jahren. Dies ermöglichte es uns, verschiedene interne Projekte fortzusetzen oder neu zu starten. Die im Jahr 2009 begonnene Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems in der IV-Stelle wurde am 15. März 2010 mit der erfolgreichen ISO-Zertifizierung 9001 abgeschlossen. Die in den letzten Jahren stetig zunehmenden Aufgaben und auch ein quantitatives Wachstum haben uns bewogen, eine Reorganisation der Geschäftsleitung in die Wege zu leiten. Wir bezwecken damit eine klarere und schlankere Führung und dadurch mehr Effizienz. Die Reorganisation wird im Ver lauf von 2011 abgeschlossen werden. Schliesslich haben wir zu - sammen mit einem externen Partner eine Befragung unserer Mitarbeitenden durchgeführt. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass die Zufriedenheit der Mitarbeitenden im Durchschnitt gut ist, dass aber in einzelnen Bereichen Handlungsbedarf besteht. In mehreren Schritten wurde ein Massnahmenplan entwickelt, der bis Ende 2011 umgesetzt wird. In fachlicher Hinsicht ist hervorzuheben, dass trotz praktisch unveränderter Fallzahlen die Kosten bei den Ergänzungsleistungen erneut um rund 10% gestiegen sind, was vor allem auf gestiegene Krankheitskosten und mehr Aufenthalte in Heimen zurückzuführen ist. Weiter ist zu erwähnen, dass dank zusätzlicher personeller Kapazität die Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs erheblich verstärkt wurde. Sämtliche Fälle (neue und Revisionen), welche auf Zusprechung einer (Teil-)Rente hinauslaufen, werden vor dem definitiven Entscheid nochmals gezielt auf möglichen Missbrauch geprüft. Es ist zurzeit eine ganze Reihe von Verfahren in verschiedenen Stadien hängig, Unser Unternehmen wird auf noch mehr Effizienz getrimmt darunter befinden sich auch einige Fälle von Observationen. So konnte beispielsweise in einem Fall aufgrund der Observationsergebnisse die Rente eingestellt werden: die Person, welche sich aufgrund sämtlicher medizinischer Abklärungen angeblich kaum mehr bewegen konnte, wurde bei tagelangen sportlichen Höchstleistungen beobachtet. Der Fall ist rechtlich noch nicht abgeschlossen. Im Berichtsjahr haben wir erstmals die individuelle Prämienverbilligung (IPV) im neuen Verfahren durchgeführt. Neu war vor allem die vorgezogene Einreichefrist (31. März statt wie bisher 30. September). Aufgrund der geänderten gesetzlichen Grundlagen im kantonalen Recht wird die IPV seit 2010 direkt an die Krankenversicherer ausbezahlt; damit wird sicher gestellt, dass die IPV auch tatsächlich für die Bezahlung der Krankenkassenprämien verwendet wird. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat mit dieser Gesetzgebung sehr frühzeitig eine sich damals 2009 abzeichnende entsprechende Änderung des Bundesrechts umgesetzt. Das neue Verfahren konnte dank frühzeitiger Planung und sehr erfahrenen Mitarbeitenden reibungslos umgesetzt und die mit dem Departement Gesundheit abgeschlossene Leistungsvereinbarung in sämtlichen Punkten eingehalten werden. Abschliessend möchte ich allen danken, die uns im vergangenen Jahr unterstützt haben, es sind dies insbesondere unsere Mitarbeitenden, die Leiterinnen und Leiter unserer Gemeindezweigstellen aber auch unsere Partner in der einheimischen Wirtschaft und in der kantonalen Verwaltung und nicht zuletzt auch unsere Kolleginnen und Kollegen von anderen kantonalen Ausgleichskassen und IV-Stellen. y Editorial JAHRESBERICHT

4 Die Ilustrationen in diesem Jahresbericht haben die oft sehr kunstvollen Wirtshausschilder in unserem Kanton zum Thema. 2 JAHRESBERICHT 2010

5 Inhaltsverzeichnis 1. Mitglieder und Beiträge Mitglieder Beiträge Arbeitgeberkontrollen Inkasso Individuelle Konten (IK) Versicherungsausweise (VA) Leistungen Geldleistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung Geldleistungen der Invalidenversicherung Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV 15 Inhaltsverzeichnis 3. Familienausgleichskasse Familienausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (IPV) Erwerbsersatzordnung (EO) Mutterschaftsentschädigung (MSE) IV-Leistungen Allgemeines IV-Anmeldungen Entscheide Rechtsmittel Durchschnittliche Falldurchlaufzeiten in Tagen Bekämpfung Versicherungsmissbrauch (BVM) Verschiedenes Interna Betriebsrechnung der Ausgleichskasse und IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden Verwaltungskostenrechnung der Ausgleichskasse Bilanz der Ausgleichskasse Organigramm Personelles Kundenbeziehungen Aufsicht Aufsicht durch den Bund Aufsicht durch das Departement Inneres und Kultur 39 JAHRESBERICHT

6 4 JAHRESBERICHT 2010

7 1. Mitglieder und Beiträge Franziska Fischer Teamleiterin Buchhaltung a.i. Nichterwerbstätige im Sinne der AHV sind Personen, welche kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen und deshalb ihre Beiträge selber entrichten müssen. Nicht als Nichterwerbstätige gelten verheiratete Personen, deren Ehepartner erwerbstätig sind und mindestens den doppelten Mindestbeitrag entrichten. Arbeitgeber Als Arbeitgeber gelten zum Beispiel juristische Personen, Personengesellschaften, Vereine oder Hausdienstarbeitgebende. Unsere AHV basiert auf der Solidarität der Generationen Arbeitgeber «ohne Beiträge» sind zwar bei uns registriert, entrichten jedoch keine Löhne und sind demzufolge nicht beitragspflichtig. Selbständigerwerbende Die Anzahl der Selbständig erwerbenden weicht im Vergleich zu 2009 deshalb überdurchschnittlich ab, da die Selbständigerwerbenden, welche gleichzeitig Personal beschäftigen, neu in diesem Wert mitberücksichtigt wurden. y 1. Mitglieder und Beiträge JAHRESBERICHT

8 1.1 Mitglieder 1. Mitglieder und Beiträge Selbständigerwerbende * Nichterwerbstätige Arbeitgeber ohne Beiträge Total * inkl. Selbständigerwerbende mit Personal Total Beitragspflichtige Beiträge Der Anteil der Arbeitgebenden hat zugenommen. Der Ertrag der Beiträge erhöhte sich bei den Arbeitgebenden um 3,1%, bei den Selbständigerwerbenden sank er jedoch um 10%. Im auf den eingeführten vereinfachten Abrechnungsverfahren (Teil aus dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, BGSA) wurden im Dezember Jahresabrechnungen versandt. 6 JAHRESBERICHT 2010

9 Seit 1970 hat sich das Beitragsvolumen wie folgt entwickelt: Beiträge AHV / IV / EO Die Selbständigerwerbenden leisten einen Beitrag von max. 9,5% des AHV-pflichtigen Einkommens. Für Einkommen unter CHF sinkt der Beitragssatz bis auf ein Minimum von 5,116%. Die Arbeitgebenden zahlen zusammen mit ihren Arbeitnehmenden unverändert 10,1% der ausbezahlten Lohnsummen Total in Mio. CHF 1. Mitglieder und Beiträge ,8 76,0 71,7 66,6 59,8 42,6 21,8 5, Beiträge ALV, ab 1. April 1977 An die Arbeitslosenversicherung leisten die Arbeitgebenden zusammen mit ihren Arbeitnehmenden einen Beitragssatz von 2%. Total CHF Mio. 4 Mio. 6 Mio. 8 Mio. 10 Mio. 12 Mio. 14 Mio. JAHRESBERICHT

10 1. Mitglieder und Beiträge Beiträge FAK AG inkl. Beiträge Verbandsausgleichskassen Die kantonale Familienausgleichskasse richtet die Kinder- und Ausbildungszulagen aus. Finanziert werden diese durch die Beiträge der Arbeitgebenden. Der Mio. 4 Mio. 6 Mio. 8 Mio. 10 Mio. 12 Mio. 14 Mio. Beitragssatz beträgt seit ,7% der massgebenden Lohnsumme. Total in CHF Beiträge FAK SE (seit 1985), AG inkl. Beiträge Verbandsausgleichskassen Die kantonale Familienausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden richtet Kinder- und Ausbildungszulagen ebenfalls an Selbständigerwerbende aus. Der Bei ,5 Mio. 1 Mio. 1,5 Mio. 2 Mio. 2,5 Mio. 3 Mio. tragssatz beträgt seit ,8% des AHV-pflichtigen Einkommens. Total in CHF JAHRESBERICHT 2010

11 1.3 Arbeitgeberkontrollen Die der Ausgleichskasse angeschlossenen Arbeitgeber sind periodisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hin zu kontrollieren. Die daraus resultierenden Abweichungen zum massgebenden Lohn werden nachbelastet oder gutgeschrieben. Rund 51% der kontrollierten Jahresabrechnungen und Lohnsummenmeldungen mussten beanstandet werden. durchgeführte Arbeitgeberkontrollen Mitglieder und Beiträge JAHRESBERICHT

12 1.4 Inkasso 1. Mitglieder und Beiträge Zahlungsvereinbarungen Können Beitragspflichtige die Beiträge nicht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Zahlungsfristen leisten, besteht die Möglichkeit, ein Gesuch um Ratenzahlungen zu stellen. Die Zahlungsaufschübe, bzw. Ratenzahlungen haben gegenüber dem Jahr 2009 betragsmässig um 11,5% abgenommen. Die Anzahl der Gesuche stieg um 11,4%. Anzahl Zahlungsvereinbarungen Betreibungen Können keine Ratenzahlungen vereinbart werden, müssen die Beiträge auf dem Beitreibungsweg eingezogen werden. Die betriebenen Beiträge haben gegenüber dem Vorjahr um 7,4% zugenommen, die Anzahl der gestellten Betreibungsbegehren um 17,5%. Anzahl Betreibungen Fortsetzungen Gehen die Zahlungen auf Grund des Zahlungsbefehls nicht ein, müssen die Betreibungen auf Pfändung fortgesetzt werden. Es wurden 16,4% mehr Betreibungen fortgesetzt, jedoch mit einer um 24,3% tieferen Forderungssumme. Anzahl Fortsetzungen Verlustscheine Wenn der Pfändungsvollzug erfolglos ist (kein pfändbares Vermögen festgestellt wird oder kein künftiger Lohn gepfändet werden kann), stellt das Betreibungsamt der Ausgleichskasse einen Verlustschein aus. Anzahl Verlustscheine JAHRESBERICHT 2010

13 1.5 Individuelle Konten (IK) Auf den individuellen Konten der Versicherten werden Löhne, Einkommen, Arbeitslosentaggelder, IV-Taggelder, Entschädigungen der Erwerbsersatzordnung (EO) und der Mutterschaftsentschädigung (MSE) verbucht. Verbuchte Löhne, Einkommen, usw. in CHF Mitglieder und Beiträge JAHRESBERICHT

14 12 JAHRESBERICHT 2010

15 2. Leistungen Hansruedi Staub Abteilungsleiter Leistungen und Beiträge Geldleistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das wichtigste und bedeutendste Sozialwerk der Schweiz. Mit den Altersrenten trägt die AHV dazu bei, den Versicherten im Alter den Rückzug aus dem Berufsleben zu ermöglichen und einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten. Die Hinterlassenenrenten sollen verhindern, dass zum menschlichen Leid, das der Tod eines Elternteils oder des Ehegatten bzw. Ehegattin über die Familie bringt, auch noch eine finanzielle Notlage hinzukommt. Immer häufiger werden Renten-Vorausberechnungen angefordert Keine Rentenerhöhungen Auf den 1. Januar 2010 wurden die Alters- und Hinterlassenenrenten nicht erhöht. Die minimale Altersrente bei voller Beitragsdauer betrug 1140 Franken, die Maximalrente 2280 Franken. Gemäss Artikel 72 AHVV sind die Renten bis zum 20. Tag Monats auszuzahlen. Im Jahr 2010 sind die Auszahlungen durch unsere Ausgleichskasse am 6. Arbeitstag, das heisst zwischen dem 8. und 11. Tag des Monats erfolgt. Auszahlungsart der Renten Pro Monat wurden im Durchschnitt 6678 Rentenzahlungen gemacht. Die Renten werden hauptsächlich auf ein Bank- oder Postkonto überwiesen. Nur gerade 93 Renten oder 1,4% aller Rentenzahlen werden mittels Zahlungsanweisung bar ausbezahlt. y 2. Leistungen JAHRESBERICHT

16 2.1 Geldleistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung Rentenauszahlungen in CHF Leistungen 2.2 Geldleistungen der Invalidenversicherung Taggelder Die IV bezahlt Taggelder an erwerbstätige Versicherte, die sich in der Eingliederung befinden. Taggelder sollen den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familie während der Eingliederung sicherstellen. Auszahlungen in CHF Renten Auszahlungen in CHF Hilflosenentschädigungen Im Sinne der IV hilflos sind minderjährige und volljährige Personen, die bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Essen, Notdurft dauernd auf Hilfe anderer Personen angewiesen sind, dauernde Pflege oder persönliche Überwachung brauchen. Sie haben Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung, wenn sie in der Schweiz wohnhaft sind. Auszahlungen in CHF JAHRESBERICHT 2010

17 2.3 Leistungen Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV Ergänzungsleistungen werden an Personen mit einer AHV- oder IV-Rente, einer Hilflosenentschädigung der IV sowie an bestimmte Bezügerinnen und Bezüger von IV-Tagggeldern ausgerichtet, wenn sie in der Schweiz wohnen und ihr Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht deckt. Es sind bedarfsabhängige Versicherungsleistungen, auf die ein rechtlicher Anspruch besteht. Die Ergänzungsleistungen umfassen einerseits die jährlichen Leistungen, welche der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen entsprechen. Andererseits können zusätzlich anfallende Krankheits- und Behindertenkosten vergütet werden. 2. Leistungen Anzahl Dossiers mit Ergänzungsleistungen Total EL EL zu AHV-Renten EL zu IV-Renten Ausbezahlte Beträge Ergänzungsleistungen zur AHV in CHF Ergänzungsleistungen zur IV in CHF Total ausbezahlte Leistungen Total CHF Mio. 6 Mio. 9 Mio. 12 Mio. 15 Mio. 18 Mio. 21 Mio. JAHRESBERICHT

18 2. Leistungen Krankheitskosten Zusätzlich zu den jährlichen Ergänzungsleistungen können sich Personen mit einem Anspruch auf EL folgende Kosten rückerstatten lassen: zahnärztliche Behandlung; Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause sowie in Tagesstrukturen; Transport zur nächstgelegenen Behandlungsstelle; Kosten für Hilfsmittel; Beteiligung an den Kosten der Krankenkasse bis zum Betrag von jährlich 1000 Franken; ärztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren. Anzahl Verfügungen / Auszahlungen Jahr Anzahl Auszahlungen Verfügungen in CHF Zahnbehandlungskosten Jahr Anzahl Zahnbehandlungs- Verfügungen kosten in CHF JAHRESBERICHT 2010

19 3. Familienausgleichskasse 3.1 Familienausgleichskasse des Kantons Appenzell Ausserrhoden Die Kinder- und Ausbildungszulagen betrugen bis Ende 2008 je 200 Franken. Das Bundesrecht sieht Mindestbeträge von 200 Franken pro Monat für Kinder bis zum 16. Altersjahr und Ausbildungszulagen Zulagen und Beitragssätze von 250 Franken pro Monat vor. Die Ausbildungszulagen wurden deshalb per 1. Januar 2009 um 50 Franken erhöht. 3. Familienausgleichskasse Höhe der Kinderzulagen in CHF Höhe der Ausbildungszulagen in CHF Beitragssätze Arbeitgebende 1,7% 1,7% 1,7% Beitragssätze Selbständigerwerbende 2,4% 2,8% 2,8% Seit dem 1. Januar 2009 erhalten Nichterwerbstätige, deren steuerbares Einkommen den anderthalbfachen Betrag einer maximalen vollen Altersrente der AHV, das sind 3480 Franken im Monat, nicht übersteigt, ebenfalls Familienzulagen. Sie werden durch den Kanton finanziert. Wo heute nur Teilzulagen ausgerichtet werden, besteht neu Anspruch auf ganze Zulagen. Zulagen für Nichterwerbstätige Anzahl Kinderzulagen Anzahl Ausbildungszulagen 8 6 JAHRESBERICHT

20 Betriebsrechnung der Familienausgleichskasse 3. Familienausgleichskasse Beiträge Beiträge Abschreibungen Herabsetzungen Verzugszinsen Vergütungszinsen Total Beiträge Leistungen Kinderzulagen Rückerstattungsforderungen Durchführungskosten Ertrag aus Anlagen Buchgewinne/-verluste Total Leistungen Einnahmen-Überschuss Bilanz der Familienausgleichskasse Aktiven Bankguthaben Debitoren Ausgleichskasse AR (Kontokorrent) Kapitalanlagen Darlehen Total Aktiven Passiven Kreditoren Kapital Total Passiven JAHRESBERICHT 2010

21 Performance der FAK-Anlagen Performance FAK-Anlagen 9,35 7,04 0,32% Performance SMI 34,77 18,27 1,68% 3.2 Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) 3. Familienausgleichskasse Anspruchsberechtigt nach dem Gesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft sind selbständige Landwirte und Arbeitnehmende in der Landwirtschaft. Als hauptberuflich tätig gelten Landwirtinnen und Landwirte, die im Verlaufe des Jahres vorwiegend in ihrem landwirtschaftlichen Betrieb tätig sind und den überwiegenden Teil des Lebensunterhalts ihrer Familie aus dieser Tätigkeit bestreiten. Die landwirtschaftliche Tätigkeit muss somit die wesentliche wirtschaftliche Grundlage für den Lebensunterhalt bilden. Die Leistungen entsprechen den Mindestleistungen nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen: Kinderzulagen von 200 Franken und Ausbildungszulagen von 250 Franken pro Kind und Monat im Tal gebiet. Im Berggebiet liegen die Ansätze 20 Franken höher. Für landwirtschaftliche Arbeitnehmende kommt zusätzlich eine Haushaltungszulage von 100 Franken pro Monat zur Ausrichtung. Selbständige Landwirte Arbeitnehmer in der Landwirtschaft Total JAHRESBERICHT

22 20 JAHRESBERICHT 2010

23 4. Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (IPV) Gestützt auf das seit 1996 in Kraft stehende Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) werden den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewährt. Durch die Verbilligung der Prämien soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden. Im Dezember 2009 wurden aufgrund der Steuerdaten rund 7000 IPV-Antragsformulare aufbereitet, das heisst bis auf die Zahlungsverbindung vollständig ausgefüllt und anschliessend an die möglichen Bezugs berechtigten verschickt. Bis Mitte Mai müssen mindestens 60% der eingegangenen IPV-Anträge bearbeitet und verfügt sein Für das Jahr 2010 kam ein Selbstbehalt von 24 Prozent zur Anwendung. Abgestellt wird auf die ausserrhodische Steuerveranlagung, die am 31. Dezember des vorletzten Jahres massgeblich ist. Die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung werden für untere und mittlere Einkommen zu 100 Prozent verbilligt. Die Auszahlung erfolgte erstmals direkt an die entsprechenden Krankenversicherer. Bis Mitte Mai müssen mindestens 60% der eingegangen IPV- Anträge bearbeitet und verfügt sein, damit die Krankenversicherer die Prämienverbilligung mit der Krankenversicherungs-Grundprämie verrechnen können. Aus diesem Grund musste die Einreichefrist für die Antragsformulare auf den 31. März vorverschoben werden. 4. Individuelle Prämienverbilligung in der KV Auszahlungen in CHF Auszahlungen davon an Bezüger/innen von EL Anzahl Personen resp. Haushalte Personen Haushalte JAHRESBERICHT

24 22 JAHRESBERICHT 2010

25 5. Erwerbsersatzordnung (EO) Aufgrund 2004 eingereichter Meldekarten wurden die nachstehenden Entschädigungen aus gerichtet. Normaldienst CHF für Tage Rekrutenschule CHF für Tage Beförderungsdienst CHF für Tage Rekrutierung CHF für 204 Tage Durchdiener CHF für 503 Tage Zivilschutz normal CHF für 498 Tage Zivilschutz Grundausbildung CHF für 243 Tage Zivilschutz Kader CHF für 685 Tage Jugend+Sport CHF für 256 Tage Zivildienst normal CHF für Tage Zivildienst Rekruten CHF für Tage Total 2010 CHF für Tage 5. Erwerbsersatzordnung (EO) Total 2009 CHF für Tage Total 2008 CHF für Tage JAHRESBERICHT

26 6. Mutterschaftsentschädigung (MSE) 6. Mutterschaftsentschädigung (MSE) Seit dem 1. Juli 2005 haben angestellte und selbständig erwerbende Frauen Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Während 14 Wochen (98 Ta- gen) erhalten sie 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt. Im Jahre 2010 wurden 181 Anmeldungen eingereicht. Mutterschaftsentschädigung in CHF für Anzahl Tage Anzahl Auszahlungen direkt an Mütter Anzahl Auszahlungen direkt an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Mutterschaftsentschädigung in Tausend CHF JAHRESBERICHT 2010

27 7. IV-Leistungen Heinz Frischknecht Abteilungsleiter IV-Stelle Geschichte 50 Jahre Invalidenversicherung. Am 1. Januar 1960 ist das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) in Kraft getreten: Die Invalidenversicherung als Volksversicherung wurde geschaffen. Somit konnte die IV im Jahr 2010 ihren fünfzigsten Geburtstag feiern. Dem Geburtstag angepasst erhielt dieses Sozialwerk bereits fünf Revisionen sozusagen in jedem Jahrzehnt eine. Die 6. IV-Revision lässt nicht auf sich warten und ist bereit zur Umsetzung. Ein Blick zurück Um 50 Jahre IV würdigen zu können, ist es unerlässlich, einen Blick in jene Zeit zurück zu werfen, als die Schweiz noch keine Invalidenversicherung kannte. Eine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung führte in den 50er-Jahren in den allermeisten Fällen zu materieller Not. Wohl waren die familiären Netze im Allgemeinen noch intakter als heute, doch waren die Einkommens- und Vermögensverhältnisse dieser Familien auch bescheidener, um die Folgen der Behinderung eines Familienmitgliedes bewältigen zu können. Das Umfeld hat sich seit 1960 völlig verändert Viele Betroffene wurden armengenössig, lebten ohne Förderung und wurden zum Teil unter prekären Bedingungen in «Anstalten» untergebracht. In jener Phase vor Einführung der IV sorgten auf Bundesebene einzig die Unfall- und die Militärversicherung für die Existenzsicherung invalid gewordener Menschen. Eingliederungsversicherung / Eingliederung vor Rente Betrachten wir die Konzeption der IV in der ersten Gesetzesverfassung vor 50 Jahren, so dürfen wir festhalten, dass damals ein revolutionäres modernes Gesetz erlassen worden ist. Es ist anders als vielerorts im Ausland eine Volksversicherung gegen die Folgen von Invalidität geschaffen worden, welche nicht nur die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, sondern die gesamte Bevölkerung erfasst. Schon damals hiess es aber auch, wenn möglich sollte eine Person aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Nur wenn dies nicht gelinge, seien Renten zu gewähren / Eingliederung vor Rente. y 7. IV-Leistungen JAHRESBERICHT

28 7. IV-Leistungen 7.1 Allgemeines Was sind die Aufgaben einer IV-Stelle? Die Früherfassung. Die Bestimmung und Überwachung sowie die Durchführung der Massnahmen der Frühintervention. Die Abklärung der versicherungsmässigen Voraussetzungen. Die Abklärung der Eingliederungsfähigkeit der ver sicherten Person, die Berufsberatung und die Arbeitsvermittlung. Die Bestimmung und Überwachung der Eingliederungsmassnahmen sowie die notwendige Begleitung der versicherten Person während der Massnahmen. Die Bemessung der Invalidität und der Hilflosigkeit. Den Erlass der Verfügungen über die Leistungen der Invalidenversicherung. Die Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs. Die Öffentlichkeitsarbeit. Am Grundsatz «Eingliederungsversicherung / Eingliederung vor Rente» hat sich nichts geändert, lediglich das Umfeld und der Arbeitsmarkt gestalten sich anders. Durch die frühzeitige Erfassung von arbeitsunfähigen Versicherten soll eine Invalidität verhindert werden. 7.2 IV-Anmeldungen Anzahl IV-Anmeldungen JAHRESBERICHT 2010

29 7.3 Entscheide Leistungsentscheide über: Abklärungsmassnahmen, berufliche Massnahmen, Hilfsmittel AHV/IV, Medizinische Massnahmen, Hauspflege, Pflegebeitrag, Hilflosenentschädigung AHV/IV, Renten und Taggelder. Die IV-Stelle ist Durchführungsstelle von Leistungsabklärungen für die Ausgleichskasse bei den Hilfsmittel und Hilflosenentschädigung AHV Berufliche Eingliederungsmassnahmen 7. IV-Leistungen Frühintervention Arbeitsvermittlung Berufliche Massnahmen Überwachungen Abklärungen Bei den Frühinterventionen und -abklärungen ist eine markante Steigerung gegenüber den Vorjahren ersichtlich. Diese ist darauf zurückzuführen, dass die Frühinterventionsmassnahmen mehr genutzt wurden und der Abklärungsbedarf für die berufliche Eingliederung erheblich grösser geworden ist Rentenentscheide Im vergangenen Jahr ergingen 238 Rentenentscheide: Anzahl Rentenzusprachen IV 140 davon 1/1-Renten 75 davon 3/4-Renten 11 davon 1/2-Renten 43 davon 1/4-Renten 11 Anzahl Rentenablehnungen 98 Total (Zusprachen und Ablehnungen) 238 Renten-Revisionen Renten-Revisionen werden alle zwei bis fünf Jahre von Amtes wegen durchgeführt. Auf Gesuch hin können auch Rentenbezüger eine Revision erwirken. Im Jahr 2010 wurden Total 523 Renten revidiert. Diese 523 Revisionsentscheide teilen sich wie folgt auf: Heraufsetzungen 21 Ablehnung des Revisionsgesuches 5 Unverändert 465 Herabsetzungen 16 Aufhebung 16 Total Renten-Revisionen 523 JAHRESBERICHT

30 Rentenbestand in Appenzell Ausserrhoden 7. IV-Leistungen Rentenzahlungen in Appenzell Ausserrhoden in Mio. CHF 24,976 25,000 24, Mio. 8 Mio. 12 Mio. 16 Mio. 20 Mio. 24 Mio. 30 Mio. Der Rentenbestand von 1557 Rentnerinnen und Rentner wie auch die Rentenzahlungen von rund 24,9 Mio. sind im Vergleich zum Vorjahr stagnierend. Im Vergleich zum CH-Median-Wert liegen unsere Rentenzahlungen unter dem schweizerischen Durchschnitt. 28 JAHRESBERICHT 2010

31 7.4 Rechtsmittel Vorbescheidverfahren Die IV-Stelle teilt der versicherten Person den vorgesehenen Endentscheid über ein Leistungsbegehren oder den Entzug oder die Herabsetzung einer bisher gewährten Leistung mittels Vorbescheid mit. Auf dieses Vorbescheidverfahren kann die betroffene Partei innerhalb von 30 Tagen Einwände zum Vorbescheid vorbringen. Die versicherte Person kann ihre Einwände schriftlich oder mündlich bei der IV-Stelle vorbringen. 7. IV-Leistungen Einwände auf Vorbescheid Beschwerden an Verwaltungsgericht AR Beschwerden an das Bundesgericht Im vergangenen Jahr wurden sieben Entscheide des kantonalen Verwaltungsgerichtes an das Bundesgericht weitergezogen. Zwei Beschwerden wurden angepasst und bei den anderen fünf Fällen obsiegte die IV. Diese Zahlen entsprechen in etwa den Vorjahren. JAHRESBERICHT

32 7. IV-Leistungen 7.5 Durchschnittliche Falldurchlaufzeiten in Tagen 7.6 Bekämpfung Versicherungsmissbrauch (BVM) Seit dem Inkrafttreten der 5. IVG Revision auf den 1. Januar 2008 bestehen in der IV die notwendigen gesetzlichen Grundlagen, damit gegen Personen, die Die Bearbeitungsdauer von Rentenfällen beträgt durchschnittlich 437 Tage. Die Bearbeitungsdauer im schweizerischen Durchschnitt beträgt 558 Tage. Dabei ist zu beachten, dass einem Rentenentscheid eine intensive Eingliederungsphase vorausgeht und oftmals auch eine Begutachtung notwendig macht. Bei der Bearbeitungsdauer des ganzen Bestandes weisen wir einen Durchschnitt von 170 Tagen aus. Dieser liegt leicht über den schweizerischen Durchschnitt. unter dringendem Missbrauchsverdacht stehen, Observationen durchgeführt werden können Gemeldete Versicherungsmissbrauchsfälle 29 Verdacht nicht erhärtet 18 Abklärungsfälle pendent (davon 3 Observationen) 11 Bei 18 Fällen erwies sich der Anfangsverdacht als unbegründet. Drei Fälle wurden observiert, in einem Fall konnte man keinen Versicherungsmissbrauch nachweisen. In zwei Verdachtsfällen laufen im Moment die entsprechenden Verfahren, diese werden aber erst im Jahr 2011 abgeschlossen. Die restlichen acht Fälle sind pendent. 7.7 Verschiedenes Individuelle Rechnungen (ZAS)* Ausbezahlter Betrag 14,7 Mio. 14,9 Mio. 14,8 Mio. * Individuelle Rechnungen sind Geldleistungen für Eingliederungs- und Abklärungsmassnahmen, die direkt der IV-Stelle in Rechnung gestellt werden. 30 JAHRESBERICHT 2010

33 8. Interna 8.1 Betriebsrechnung der Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden Bundesrechtliche Sozialwerke (Ziff. 1 und 2 dieses Berichtes) Beiträge Persönliche AHV/IV/EO-Beiträge AHV/IV/EO-Lohnbeiträge Arbeitgeber/Arbeitnehmer Abschreibungen und andere Aufwendungen Zinsen ALV-Beiträge Abschreibungen Kostenentschädigungen FLG-Beiträge Kostenentschädigungen Total Beiträge Interna Leistungen AHV-Renten AHV-Hilflosenentschädigungen Rückforderungen IV-Renten IV-Hilflosenentschädigungen Rückforderungen IV-Taggelder Rückforderungen EO-Entschädigungen FLG-Zulagen Rückforderungen IV-Stelle (Verwaltungsaufwand) Parteientschädigungen und Zinsen Rückverteilung CO Total Leistungen JAHRESBERICHT

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