Wiedereingliederung von RentenbezügerInnen
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- Ella Lehmann
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1 Wiedereingliederung von RentenbezügerInnen Aktuelle Herausforderungen 26. Januar 2012 Marcel Paolino, Bereichsleiter Berufliche Integration Bundesamt für Sozialversicherungen
2 Entwicklung zur Eingliederungsversicherung Verstärkte Eingliederung Beratung und Begleitung Eingliederung statt Rente Eingliederungsorientierte Rentenrevision Eingliederung vor Rente - Arbeitsplatzerhalt Früherfassung, Frühintervention, Integrationsmassnahmen Eingliederung vor Rente Arbeitsvermittlung
3 300'000 IV-Renten gewichtet Eidgenössisches Departement des Innern EDI 250' ' '000 Eingliederungsorientierte Rentenrevision 100'000 50'000 0 Jan 02 Jan 03 Jan 04 Jan 05 Jan 06 Jan 07 Jan 08 Jan 09 Jan 10 Jan 11
4 Massnahmenübersicht im Rahmen der eingliederungsorientierten Rentenrevision
5 Integrationsmassnahmen individuell auf betroffene Person angepasst Bei eingliederungsorientierter Rentenrevision keine Beschränkung auf ein Jahr 5
6 Berufliche Massnahmen Berufsberatung Arbeitsvermittlung Erstmalige berufliche Ausbildung Umschulung Arbeitsversuch (Kein Arbeitsverhältnis) Einarbeitungszuschuss (vereinfacht) Entschädigung für Beitragserhöhung (vereinfacht) 6
7 Schutzfrist nach erfolgreicher Wiedereingliederung IV Rentenreduktion bei erfolgreicher Wiedereingliederung Rente lebt während 3 Jahren bei erneuter Einschränkung der Leistungsfähigkeit wieder auf 2. Säule Rente läuft während 3 Jahren weiter (Bestandesschutz) Kürzung wegen Überentschädigung 7
8 Beratung und Begleitung Beratung und Begleitung während Eingliederungsphase und bis 3 Jahre nach erfolgter Eingliederung im Rahmen der eingliederungsorientierten Rentenrevision 8
9 Rentenrevision nach Schlussbestimmungen Anwendung Art. 7 ATSG Abs. 2 auf bestehende Renten Vermutung: Krankheit ist mit einer zumutbaren Willensanstrengung aus objektiver Sicht überwindbar Ausnahme: Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess ist unzumutbar Jeder einzelne Fall wird geprüft (Foerster Kriterien) Besitzstand älter als 55 Jahre länger als 15 Jahre Rentenbezug 9
10 Herausforderungen Schnelle Folge von Revisionen Verstärkte Einbindung der Arbeitgeber Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Beratung und Begleitung für versicherte Personen und Arbeitgeber Hoher Anspruch an die Beziehungsgestaltung mit den versicherten Personen Unterschiedliche Eingliederungsprozesse je nach Situation 10
11 Meldung FE Anmeldung Grundsatzentscheid Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eingliederungsprozess: Eingliederung vor Rente Rentenprüfung Kein Anspruch FI IM BM Eingliederungserfolg t Keine Anmeldung Kein Anspruch Art 3a bis 3c IVG, Art 1 ter bis 1 quinquies IVV Früherfassung FE Art 7d IVG, Art 1 sexties und Art 1 octies IVV Frühintervention FI Art 1 septies IVV Grundsatzentscheid Art 14a IVG, Art 4 quater octies IVV Integrationsmassnahmen IM Art 15 18b IVG Massnahmen beruflicher Art BM
12 Eingliederungsprozess: Eingliederung statt Rente IV: Herabsetzung/ Aufhebung der Rente IV: Übergangsleistung + Rentenprüfung IV: Neuer Rentenentscheid 1. Triage 2. Triage Wiedereingliederungsmassnahmen Anstellung 30 Tage AUF Übergangsleistung (wie bisherige Rente) Rente neu? Arbeit? Ablauf Schutzdauer von 3 Jahren Rente IV und 2. Säule Rente 2. Säule läuft während 3 Jahren weiter (Bestandesschutz) Erwerbseinkommen wird angerechnet 2. Säule: Rente läuft weiter 12
13 Überprüfungs- und Wiedereingliederungsprozess gemäss Schlussbestimmungen Vortriage Sachverhaltsabklärung - Rentenanspruch? - Persönliches Gespräch - Planung Wiedereingliederungsmassnahmen Ergebnis Sachverhaltsabklärung = Kein Rentenanspruch Aufhebung/ Herabsetzung der Rente (Vorbescheid/ Verfügung) Verfügung von Massnahmen der Wiedereingliederung Massnahmen der Wiedereingliederung gemäss Art. 8a IVG: (Integrationsmassnahmen, Berufliche Massnahmen, Hilfsmittel, Beratung & Begleitung) Ablauf der 2 Jahre Rente IV Weiterlaufen der Rente während der Durchführung von Massnahmen (Betrag wie vor Aufhebung/ Herabsetzung)
14 Unterstützung durch Kommunikation Eidgenössisches Departement des Innern EDI 14
15 IV-Revision 6b Perspektiven
16 Unterstützung der Eingliederung Ausweitung der Prävention Vorgelagerte Beratung vor FE Eingliederungsorientierte Beratung und Begleitung Verstärkter Einbezug der Arbeitgeber Erweiterte Früherfassung Meldung von Arbeitsunfähigkeit Bedrohter Einführung Personalverleih zusätzlicher niederschwelliger Eintritt in den Arbeitsmarkt Flexibilisierung der Integrationsmassnahmen und Beitrag an Arbeitgeber auch für neue Arbeitgeber Anpassung an individuelle Bedürfnisse der vp 16
17 Unterstützung der Eingliederung Differenzierteres und interdisziplinäres Abklärungsund Eingliederungsverfahren Abbau negativer Anreize im Zusammenhang mit Eingliederung Individueller auf Bedürfnisse der Menschen mit psychischen Behinderung zugeschnittene Massnahmen 17
18 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit 18
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