EEG und Fördermöglichkeiten im Nahwärme- und Biogasbereich

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1 Workshop Abwärmenutzung von Biogasanlagen am Dienstag, den auf der EnergyDecentral in Hannover im Nahwärme- und Biogasbereich, M.Sc. Fachreferent im Mitgliederservice Fachverband Biogas e.v.

2 Gliederung Fördermöglichkeiten Förderung durch das BAFA Förderung durch die KfW Ablaufschema und Beispiel zur Förderung Regelungen zur Wärmenutzung im EEG KWK-Bonus für Anlagen des EEG 2009, EEG 2004 und EEG 2000 Wärmenutzungspflicht im EEG 2012 Fazit 2

3 Fördermöglichkeiten Förderung durch das BAFA im Zusammenhang mit dem Kraft- Wärmekopplungsgesetz (KWKG) Förderung durch die KfW mit Mitteln aus dem Marktanreizprogramm Beide Förderprogramme sind nicht mehr kombinierbar! Problem: unterschiedliche Antragsfristen- und bindungen Beratung bei der Hausbank sowie bei der KfW und beim BAFA sollte in Anspruch genommen werden! 3

4 Fördervoraussetzungen des BAFA (KWKG) Gefördert wird der Aus- und Neubau von Wärmenetzen, in die bei der Inbetriebnahme mind. 50 % und im Endausbau mind. 60 % Wärme aus KWK-Anlagen (u. a. Blockheizkraftwerke) eingespeist wird. Förderfähig sind nur Wärmenetze, mit deren Neu- und Ausbau ab dem begonnen wurde. Die Wärmeleitung muss über die Grundstücksgrenze (Flurstück), auf dem die KWK-Anlage steht, hinausgehen. An das Wärmenetz muss mindestens ein Abnehmer angeschlossen sein, der nicht gleichzeitig Eigentümer oder Betreiber der einspeisenden KWK-Anlage ist. Es muss die Möglichkeit des Anschlusses einer unbestimmten Anzahl von Abnehmern bestehen (öffentliches Netz). Bei Netzverstärkungsmaßnahmen muss sich der transportierbare Volumenstrom um mind. 50 % im betreffenden Trassenabschnitt erhöhen. 4

5 Fördersatz des BAFA (KWKG) Mittlerer Nenndurchmesser DN 100: Zuschlag 100 je laufender Meter der neu verlegten Leitung, höchstens jedoch 40 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten, max. 10 Mio. je Projekt Mittlerer Nenndurchmesser > DN 100: Zuschlag beträgt immer 30 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 10 Mio. je Projekt. Anzusetzen ist die Trassenlänge der neu verlegten Wärmeleitung in Meter. Trasse: Gesamtheit aller Komponenten, die zur Übertragung von Wärme vom Standort der einspeisenden KWK-Anlage bis zum Verbraucherabgang notwendig sind. nur der Vorlauf, der Rücklauf ist bei der Ermittlung der Trassenlänge nicht anzusetzen 5

6 Ansatzfähige Investitionssumme (BAFA) Alle Kosten, die für die Leistungen Dritter im Rahmen des Neu- oder Ausbaus von Wärmenetzen tatsächlich angefallen sind. auch Kosten für die Rückbauleitung nicht ansatzfähig sind Kosten, die für Einrichtungen jenseits des Verbraucherabgangs angefallen (z. B. Übergabestationen) sind nicht ansatzfähig sind weiterhin interne Kosten für Konstruktion und Planung (Eigenleistungen), kalkulatorische Kosten, Kosten für Wirtschaftsprüfer sowie Grundstücks-, Versicherungs- und Finanzierungskosten Bundes-, Länder- und Gemeindezuschüsse müssen abgezogen werden. 6

7 Beantragung und Auszahlung (BAFA) Die Beantragung erfolgt durch den Wärmenetzbetreiber direkt beim BAFA (zeitnah zum Inbetriebnahmedatum). Inbetriebnahme ist der Zeitpunkt der erstmaligen Aufnahme einer dauerhaften Versorgung mit Wärme u. a. Auflistung der ansatzfähigen Investitionskosten und Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers erforderlich Ausstellung des Zulassungsbescheides erst nach Prüfung aller Unterlagen durch das BAFA Auszahlung durch den jeweils zuständigen Netzbetreiber 7

8 Gliederung Fördermöglichkeiten Förderung durch das BAFA Förderung durch die KfW Ablaufschema und Beispiel zur Förderung Regelungen zur Wärmenutzung im EEG KWK-Bonus für Anlagen des EEG 2009, EEG 2004 und EEG 2000 Wärmenutzungspflicht im EEG 2012 Fazit 8

9 Fördervoraussetzungen der KfW Finanzierung des Vorhabens über einen KfW-Kredit Fördervoraussetzungen: Aus- und Neubau von Wärmenetzen, die zu mind. 50% aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Mindestwärmeabsatz im Mittel über das gesamte Netz von 500 kwh pro Jahr und Meter Trasse Bereitgestellte Wärme darf nicht überwiegend in Neubauten genutzt werden. Dies gilt nicht für Wärmenetze, die überwiegend Prozesswärme bereitstellen. Wärmenetz besteht aus drei Komponenten: Hauptleitung, Hausanschlussleitungen und Hausübergabestationen (im Einzelfall auch nur eine Hauptleitung und eine Übergabestation) Keine Förderung durch BAFA (KWKG) 9

10 Fördersatz (Tilgungszuschuss) der KfW Fördersatz ohne Zusatzförderung durch KWKG (BAFA): 60 je neu errichtetem Meter (Neu- und Ausbau) Förderhöchstbetrag 1 Million Euro Fördersatz mit Zusatzförderung durch KWKG (BAFA): Keine Förderung mehr durch die KfW möglich Förderung für Hausüberstationen mit bis zu je Station: Wärmenetz erhält KfW-Förderung Errichtung durch Investor und Betreiber des Netzes kein kommunaler Anschlusszwang nur Hausübergabestationen für Bestandsbauten (keine Neubauten) Weitergabe der Förderung an Anschlussnehmer, wenn Baukostenzuschuss verlangt wird! 10

11 Förderfähige Trasse (KfW) Summe der Trassenlängen aller Hauptleitungen und Hausanschlüsse (Hausanschlussleitungen) Hausanschlussleitung: Leitungsabschnitt zur Wärmeverteilung von der Hauptleitung zum einzelnen Abnehmer (Hausübergabestation) Nur der Anteil des Wärmenetzes ist förderfähig, der ausschließlich der externen Wärmenutzung dient und in der Verantwortung des Wärmeanbieters liegt. nicht förderfähige Leitungen: Leitungen zur Wärmeverteilung innerhalb von oder zwischen Gebäuden (Hausverteilungsleitungen) 11

12 Beantragung (KfW) Beantragung durch die Hausbank bei der KfW Antragsteller ist entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Investoren antragsberechtigt, wenn gleichzeitig Betreiber Vorhabenbeginn erst dann, wenn protokolliertes Bankgespräch geführt wurde! Empfehlung: Zusage der KfW abwarten! Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z. B. Kauf der Wärmeleitung). Planungsleistungen dürfen vor der Beantragung erbracht werden! 12

13 Auszahlung des Kredites und des Zuschusses (KfW) Auszahlung des Kredites erfolgt durch die Hausbank Voraussetzung für die Verrechnung des Tilgungszuschusses ist der Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel (Verwendungsnachweis) Verwendungsnachweis/Tilgungszuschuss: - unverzüglich nach Abschluss des Vorhabens, spätestens 9 Monate nach Auszahlung der Darlehensmittel bei der Hausbank einzureichen - Nach Prüfung und Anerkennung durch die KfW wird der Tilgungszuschuss dem Darlehen als Sondertilgung gutgeschrieben. Kosten durch die Inanspruchnahme des Kredites in Form von Zinszahlungen für den Kredit, Bereitstellungsprovision möglich 13

14 Weitere KfW-Fördermöglichkeiten im Biogasbereich Förderung von Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas: Biogasleitungen für nicht zu Biomethan aufbereitetem Biogas mit einer Länge von mindestens 300 m Luftlinie Biogas wird einer KWK-Nutzung (vergütet nach dem EEG in der ab geltenden Fassung) oder einer Nutzung als Kraftstoff zugeführt bis zu 30 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten für die Leitungen einschließlich des Gasverdichters, der Gastrocknungs- bzw. Gasentschwefelungseinrichtung und der Kondensatschächte KfW-Förderung für Speicher, wenn kein Anspruch auf BAFA-Förderung 250 je m³ Speichervolumen, max. 30% der Nettoinvestitionskosten 14

15 Gliederung Fördermöglichkeiten Förderung durch das BAFA Förderung durch die KfW Ablaufschema und Beispiel zur Förderung Regelungen zur Wärmenutzung im EEG KWK-Bonus für Anlagen des EEG 2009, EEG 2004 und EEG 2000 Wärmenutzungspflicht im EEG 2012 Fazit 15

16 Ablaufschema Abbildung 1: Ablaufschema der Beantragung und Auszahlung des KfW-Tilgungszuschusses Protokolliertes Bankgespräch Antrag Zusage Verwendungsnachweis Kreditauszahlung Tilgungszuschuss Idee und Planung Vorhabenbeginn Fertigstellung Netz Abbildung 2: Ablaufschema der Beantragung und Auszahlung des BAFA-Zuschusses BAFA: Testat Wirtschaftsprüfer BAFA-Antrag BAFA-Zuschuss Idee und Planung Baubeginn Fertigstellung Netz Inbetriebnahme Netz 16

17 Beispiel zur Förderung Ein Betreiber einer Biogasanlage (Investor) plant ein Wärmenetz mit folgenden Kosten: Hauptleitung DN 100 mit Innendurchmesser 90 mm und 2000 Metern Länge, 180 Euro pro Meter inklusive Tiefbaukosten Hausanschlussleitungen DN 65 mit 60 mm Innendurchmesser und 1000 Metern, 150 Euro pro Meter inklusive Tiefbaukosten Zehn Hausübergabestationen mit Kosten von Euro pro Stück Planungskosten an Dritte von Euro Kosten für Wirtschaftsprüfer von Euro Einspeisung von 2,2 Mio. kwh/a, Abnahme von 1,8 Mio. kwh/a: Voraussetzungen der KfW werden eingehalten! 17

18 Förderung durch die KfW Annahme: Keine Förderung durch das KWKG (BAFA) KfW-Förderung von Wärmenetzen: KfW-Förderung Meter Euro pro Meter Euro Hauptleitung DN Hausanschlussleitungen DN Förderung Wärmenetz Förderung der zehn Hausübergabestationen mit je Euro: Euro Tilgungszuschuss für die zehn Hausübergabestationen Gesamtförderung (Tilgungszuschuss) durch die KfW: Euro Kosten für die Inanspruchnahme des Kredites 18

19 Förderung durch das BAFA (KWKG) Tabelle 2: Investitionskosten Übersicht Investitionskosten: Aufwendungen Meter Euro pro Meter Euro Hauptleitung DN Hausanschlussleitungen DN Hausübergabestationen Planungskosten Dritte Wirtschaftsprüfer Investitionskosten Ansatzfähige Investitionskosten: Hausübergabestationen und Wirtschaftsprüfer können nicht angerechnet werden ( Euro) Euro ansatzfähige Investitionskosten mittleren Nenndurchmesser der Leitungen DN 100: BAFA-Förderung max. 40 % der ansatzfähigen Investitionskosten = Euro 19

20 Förderung durch das BAFA (KWKG) BAFA-Förderung auf Basis der Leitungslänge: Art Länge [m] Förderung [Euro je m] Summe [Euro] Hauptleitung DN Hausanschlussleitungen DN Förderung Wärmenetz Förderung auf Basis der Leitungslänge ist höher als die Förderung auf Basis der maximal 40 % der ansatzfähigen Investitionskosten. Der Investor kann nur Euro BAFA-Förderung erhalten. Der Förderung stehen die Bearbeitungsgebühren des BAFA (412 Euro, 0,2 % von Euro) und die Kosten für den Wirtschaftsprüfer (hier Euro) gegenüber. 20

21 Quellenverzeichnis BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Hrsg.) (2012a): Merkblatt Wärmenetz. menetze.pdf (Abrufdatum: ) BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Hrsg.) (2012b): Stromvergütung / Wärmenetze. (Abrufdatum: ) BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2012): Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 20. Juli (Abrufdatum: ) KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau (Hrsg.) (2012a): Merkblatt KfW-Programm erneuerbare Energien _M_271_281_272_282_2012_08.pdf (Abrufdatum: ) KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau (Hrsg.) (2012b): Erneuerbare Energien - Premium. _Premium/index.jsp (Abrufdatum: ) Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1092), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2012 (BGBl. I S. 1494) geändert worden ist. Scheibe, Jörg-Heinrich (2009): BAFA und KfW fördern Wärmenetze. In: Fachverband Biogas e.v. (Hrsg.): Biogas Journal Nr. 2/09, S. 36 ff. 21

22 Gliederung Fördermöglichkeiten Förderung durch das BAFA Förderung durch die KfW Ablaufschema und Beispiel zur Förderung Regelungen zur Wärmenutzung im EEG KWK-Bonus für Anlagen des EEG 2009, EEG 2004 und EEG 2000 Wärmenutzungspflicht im EEG 2012 Fazit 22

23 Entwicklung des EEG EEG 2000 EEG 2004 EEG 2009 EGG 2012 EGG 2014 Erstes Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), trat am in Kraft Regelt die Abnahme und Vergütung von Strom Einfache Struktur (nur Grundvergütung) Trat am in Kraft Löst bestehendes EEG 2000 größtenteils ab Bestehende Struktur wird komplexer (NawaRo-, Technologie-,2 ct KWK-Bonus) Trat am in Kraft Löst bestehende EEG`s größtenteils ab Bestehende Struktur wird noch komplexer (Gülle-, LAPF-, TA-Luft-, 3 ct KWK-Bonus) Trat am in Kraft Gilt mit wenigen Ausnahmen nur für Neu-Anlagen Völlig neue Vergütungsstruktur, Wärmenutzungspflicht Direktvermarktung explizit geregelt Trat am in Kraft Löst bestehende EEG`s grundsätzlich ab Vergütungsstruktur des EEG 2012 bleibt erhalten, allerdings Streichung aller EVK Direktvermarktung soll die Regel werden 23

24 Bilanzgrenze Grundlagen KWK-Bonus Hersteller- nachweis Thermischer Wirkungsgrad: 47 % Elektrischer Wirkungsgrad: 42% 35/56 = Stromkennzahl: 0,893 Zuschlagsfähige Strommenge (KWK-Strom) = externe Wärmemenge x Stromkennzahl BHKW Interne Abnehmer: Fermenter 40 % Abfuhr über Notkühler 15 % 45 % Externe Abnehmer: Beheizung Wohnraum Gewächshaus etc kwh Wärme werden extern genutzt: x 0,893 x 0,03 = kwh el. x 0,03 = Wärmemengenzähler 24

25 2 ct KWK-Bonus des EEG 2004 ( 8 Abs. 3) Bonus kann nur von Anlagen des EEG 2004 in Anspruch angesprochen werden: Inbetriebnahme zwischen 2004 und 2008 Bonushöhe: 2 ct/kwh KWK-Strom Voraussetzungen: Strom im Sinne von 3 Abs. 4 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) Nachweis der Stromkennzahl gegenüber Netzbetreiber bei serienmäßig hergestellten BHKW s unter 2 MW durch Unterlagen des Herstellers Bonushöhe: 2 ct/kwh KWK-Strom Keine Vorgaben zur Art der Wärmenutzung: Keine Positiv oder Negativliste Kein Umweltgutachten notwendig 25

26 Grundlagen KWK-Bonus im EEG 2009 (Anlage 3) Höhe: 3 ct/kwh bis 20 MW Voraussetzungen: Strom i.s.d. 3 Abs. 4 KWKG und Nicht auf Negativliste Wärmenutzung nach der Positivliste (Ziffer III) oder Ersatz fossiler Wärmenutzung in gleicher Menge (nachweislich, Umweltgutachter) und Mehrkosten für Wärmebereitstellung betragen mindestens 100 Euro pro kw Wärmeleistung (nachweislich, Umweltgutachter) Nachweis durch Umweltgutachter Kann von allen Anlagen, die vor 2012 in Betrieb gingen in Anspruch genommen werden! Übergangs- und Nachweisregelungen beachten!!! 26

27 Positivliste KWK-Bonus im EEG 2009 (Anlage 3) 1. Gebäudebeheizung bis 200 kwh pro m² Nutzfläche und Jahr 2. Wärmeeinspeisung in ein Netz mit mind. 400 m Länge und Verlusten von unter 25 % des Nutzwärmebedarfs Wärmekunden 3. Prozesswärme für ausgewählte industrielle Prozesse der 4. BImSchV und die Herstellung von Holzpellets zur Nutzung als Brennstoff, 4. Beheizung von Geflügelaufzuchtställen, wenn die Voraussetzungen nach Nummer I.3 (Ersatz fossiler Energie) erfüllt werden, 5. die Beheizung von Tierställen mit folgenden Obergrenzen: a) Geflügelmast: 0,65 Kilowattstunden pro Tier, b) Sauenhaltung: 150 Kilowattstunden pro Sau und Jahr sowie 7,5 Kilowattstunden pro Ferkel, c) Ferkelaufzucht: 4,2 Kilowattstunden pro Ferkel, d) Schweinemast: 4,3 Kilowattstunden pro Mastschwein sowie 27

28 Positivliste/Negativliste KWK-Bonus im EEG 2009 (Anlage 3) 6. die Beheizung von Unterglasanlagen für die Erzeugung von Pflanzen, wenn die Voraussetzungen nach Nummer I.3 (Ersatz fossiler Energie) erfüllt werden 7. Nutzung als Prozesswärme zur Aufbereitung von Gärresten zum Zweck der Düngemittelherstellung. Negativliste: Nicht als Wärmenutzungen gelten: 1. Beheizung von Gebäuden unter die Energieeinsparverordnung fallen mit Ausnahme der Gebäude, die von den Nummern III.4 bis III.6 erfasst werden (Vorrang der Positivliste) 2. die Abwärmenutzung aus Biomasseanlagen zur Verstromung, insbesondere in Organic-Rankine- und Kalina-Cycle-Prozessen, und 3. die Wärmenutzung aus Biomasseanlagen, die fossile Brennstoffe beispielsweise für den Wärmeeigenbedarf einsetzen. 28

29 Gliederung Fördermöglichkeiten Förderung durch das BAFA Förderung durch die KfW Ablaufschema und Beispiel zur Förderung Regelungen zur Wärmenutzung im EEG KWK-Bonus für Anlagen des EEG 2009, EEG 2004 und EEG 2000 Wärmenutzungspflicht im EEG 2012 Fazit 29

30 Wärmenutzungspflicht im EEG 2012 ( 27 Abs. 4) Mindestwärmeanforderung für den Erhalt der Grund- und Einsatzstoffvergütung mind. 60 % des Stroms in Kraft-Wärme-Kopplung pro Kalenderjahr 25 % werden für Fermenter angerechnet, 35 % externe Wärmenutzung nach Positivliste nachzuweisen (Neu: u. a. ORC und Holztrocknung) Nachweis über den gesamten Zeitraum; Ausnahme: im Inbetriebnahmejahr und im 1. Jahr danach 25 % nachzuweisen Nicht Einhaltung: Absenkung der Vergütung auf Preise an der EPEX Ab dem 6. auf die Inbetriebnahme der Anlage folgenenden Jahr Absenkung der GV auf 80 % bei Nichteinhaltung Ausnahme: bei einem Gülleanteil von über 60 Masse-% oder Einstieg in die Direktvermarktung muss Wärmenutzung nicht nachgewiesen werden! (Gülle im Sinne EU VO 1069/2009) Nachweis durch Umweltgutachten 30

31 Wärmenutzungspflicht im EEG 2012 (Anlage 2) Wärmenutzung nach Anlage 2 EEG 2012 (Positivliste): Gebäudebeheizung bis 200 kwh pro Quadratmeter Nutzfläche Wärmeeinspeisung in ein Netz mit mind. 400 m Länge bis maximal 25 % Verluste bezogen auf den Wärmebedarf der Wärmekunden Holztrocknung bis 0,9 kwh je kg Holz und Prozesswärme für ausgewählte industrielle Prozesse der 4. BImSchV Geflügelaufzuchtgebäude, wenn fossile Energie ersetzt wird Tierstallbeheizung mit Obergrenzen pro Jahr: Geflügelmast: 5 kwh pro Tierplatz Sauen: 350 kwh pro Tierplatz Ferkelaufzucht: 75 kwh pro Tierplatz Schweinemast: 45 kwh pro Tierplatz Unterglasanlagen bei Ersatz fossiler Energie Hygienisierung oder Pasteurisierung von Gärresten, die nach geltendem Recht der Hygienisierung/Past. bedürfen 31

32 Wärmenutzungspflicht im EEG 2012 (Anlage 2) Wärmenutzung nach Anlage 2 EEG 2012 (Positivliste): Aufbereitung von Gärresten zur Düngemittelherstellung Nutzung der Abwärme zur Stromerzeugung (insb. ORC-und Kalina- Cycle-Prozesse) Negativliste: 1 Abs. 2 EnEV (vorrangig bleibt: Positivliste) wenn Biogasanlage fossile Brennstoffe für Wärmeeigenbedarf einsetzt Auffangtatbestand: Weder Positiv- noch Negativliste Wärmenutzung in Ordnung, wenn nachweislich fossile Energie ersetzt wird! 32

33 Gliederung Fördermöglichkeiten Förderung durch das BAFA Förderung durch die KfW Ablaufschema und Beispiel zur Förderung Regelungen zur Wärmenutzung im EEG KWK-Bonus für Anlagen des EEG 2009, EEG 2004 und EEG 2000 Wärmenutzungspflicht im EEG 2012 Fazit 33

34 Fazit Betreiber müssen bei der Planung eines Wärmenetzes genau prüfen, welche Förderung sie beantragen können! 2 ct KWK-Bonus kann nur von Anlagen des EEG 2004 in Anspruch genommen werden! 3 ct KWK-Bonus kann von allen Anlagen, die vor 2012 in Betrieb gingen, beansprucht werden! Im EEG 2012 gibt es eine Wärmenutzungspflicht! 34

35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Werden Sie Mitglied im Fachverband Biogas e.v., der stärksten Biogas- Interessenvertretung in Europa und kommen Sie zur 24. Internationale BIOGAS Jahrestagung mit Fachmesse vom in Bremen 35

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