Bioenergie-Förderprogramme des Landes Sachstand der Umsetzung

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1 BioenergieFörderprogramme des Landes Sachstand der Umsetzung Konrad Raab Wirtschaftsministerium BadenWürttemberg Regenerative Energien und Rationelle Energieanwendung TheodorHeussStr. 4, Stuttgart

2 Energiekonzept BadenWürttemberg 2020 Rahmenbedingungen, Ziele und Handlungsfelder für die Energiepolitik BadenWürttembergs bis zum Jahr 2020

3 Energiekonzept BadenWürttemberg 2020 Energieeffizienz und Energieeinsparung Ausbau der erneuerbaren Energien Sicherung der Energieversorgung Ökonomische Aspekte, Strukturen, Wettbewerb Forschung, Entwicklung und Demonstration

4 Energieeffizienz und Energieeinsparung Ziele der Landesregierung Primärenergieproduktivität um 2 % pro Jahr steigern Primärenergieverbrauch senken Stromverbrauch stabilisieren KWKAnteil an Stromerzeugung von 10 % auf 20 % verdoppeln

5 in TWh Ausbauziele für die Stromerzeugung aus KraftWärmeKopplung bis zum Jahr 2020 *) bezogen auf die Nettostromerzeugung im Jahr 2006 in % *) Kleinst größere Fernwärme Nahwärme Industrie BHKW BHKW netze netze

6 Erster Bericht zum Monitoring des Energiekonzepts BadenWürttemberg 2020

7 Erneuerbare Energien im Energiekonzept 2020

8 Entwicklung und Ziele für die Bruttostromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern Stromerzeugung [GWh/a] Geothermie Pothovoltaik Wind Biomasse Wasser Ziel 2020: 20 % Anteil für die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien

9 Ausbauziele für die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern Wärmeerzeugung [GWh/a] Umweltwärme tiefe Geothermie Solarthermie Biomasse Ziel 2020: 16 % Anteil an der Wärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien

10 Ausbauziele für die Wärmeerzeugung aus Biomasse GWh/a Wärmebereitstellung aus Biomasse biogener Anteil des Abfalls Biogas/Deponiegas biogene flüssige Brennstoffe Biomasse (Heizwerke, Heizkraftwerke, PelletZentralheizungen) Biomasse (Einzelöfen, traditionell) Wärme aus Biomasse KWK entsprechend bisheriger Wärmenutzung Ziel 2020: 13,2 % Anteil an der Wärmebereitstellung aus Biomasse

11 Fördermöglichkeiten für Bioenergienutzung (nur Großanlagen) Wärmenetzförderung nach KWKG MarktAnreizProgramm (MAP) Nahwärmenetze Biomassekessel BiomasseKWKAnlagen Pufferspeicher große Wärmespeicher Wirtschaftsministerium BadenWürttemberg Bioenergiewettbewerb Bioenergiedörfer Umweltministerium BadenWürttemberg Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien

12 Neu oder Ausbau von Wärmenetzen nach KWKG Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags für Wärmenetzbetreiber ( 5a KraftWärme Kopplungsgesetz, KWKG ) gegenüber dem Netzbetreiber für Neu und Ausbau von Wärmenetzen 1 je mm Nenndurchmesser und laufenden Meter Vorlaufleitung max. 20 % der ansatzfähigen Investitionskosten anerkannt werden externe Kosten Dritter abzüglich Zahlungen Dritter (z.b. Fördermittel, Baukostenzuschüsse) max. 5 Mio. je Projekt Voraussetzung: Wärmeeinspeisung aus KWKAnlage mind. 50 % KWKWärme bei Inbetriebnahme mind. 60 % KWKWärme im Endausbau Definition Wärmenetz unbestimmte Zahl von Abnehmenden mindestens jedoch ein NichtEigentümer/Betreiber Wärmeleitung muss über Grundstücksgrenze verlegt werden Trassenumfang Wärmetrasse bis zum Verbraucherabgang Haupt und Verteilleitungen inkl. Hausanschlussleitung ohne Einbindung der KWKAnlage Antragstellung bei BAFA ( BAFA ist für die Bearbeitung der Anträge und die Ausstellung der Zulassungsbescheide zuständig Antragstellung zeitnah zur Inbetriebnahme Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers erforderlich Merkblatt Wärmenetze vom BAFA beachten

13 MarktAnreizProgramm (MAP) zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt 1 KfWZinsverbilligungen und Tilgungszuschüsse Gewährung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Nahwärmenetze mind. 50 % Wärme aus erneuerbaren Energien mind. 500 kwh Wärmeabsatz pro Jahr und Trassenmeter Tilgungszuschuss von 60 je Meter bei Neuerschließung 80 je Meter im Bestand 20 je Meter, wenn Förderung über KWKG möglich ist max. 1 Mio. je Wärmenetz je Hausübergabestation Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas mind. 300 m Luftlinie Tilgungszuschuss bis 30 % der Investitionskosten

14 MarktAnreizProgramm (MAP) zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt 2 Biomassekessel 20 je kw Nennwärmeleistung, max je Einzelanlage zusätzlich 20 je kw, wenn Staubemission < 15 mg/m³ zusätzlich 10 je kw für Pufferspeicher (mind. 30 l/kw) BiomasseKWKAnlagen (bis kw Nennwärmeleistung) 40 je kw Nennwärmeleistung streng wärmegeführt, elektrischer Wirkungsgrad > 10 %, Gesamtwirkungsgrad > 70 % große oberirdische Wärmespeicher (> 20 m³ Wasservolumen) 250 je m³ max. 30 % der Nettoinvestitionskosten, max je Wärmespeicher große Solarkollektoranlagen (ab 40 m² Bruttokollektorfläche) bis zu 30 % der Nettoinvestitionskosten Antragsstellung Darlehensanträge bei den Hausbanken vor Vorhabensbeginn Verrechnung der Tilgungszuschüsse nach Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung

15 Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien Umweltministerium BadenWürttemberg Anlagen zur Nutzung von Erdwärme aus hydrothermalen Quellen WärmepumpenAnlagen HolzFeuerungsAnlagen SolarthermieAnlagen jeweils ggf. inkl. der Errichtung von Wärmenetzen für Gemeinden, Stadt und Landkreise, Zweckverbände, KMU nicht für Körperschaften, Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften, kirchliche Einrichtungen, Vereine, Wohnbauunternehmen, Großunternehmen max. 50 pro über die Lebensdauer vermiedene Tonne CO 2 max pro Vorhaben Kumulierungsverbot, Abwägung Förderung KfW oder UVM notwendig Infos und Antragstellung: KEA, Mittel teilsweise aus EFRE

16 Förderung Bioenergie durch das Wirtschaftsministerium BadenWürttemberg Bioenergiewettbewerb (seit 2007) Bioenergiedörfer (seit Okt. 2009) Wer wird gefördert? Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts mit (Wohn)Sitz in Baden Württemberg. Unternehmen, die die KMUKriterien der EUKommission (weniger als 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR) erfüllen, werden bevorzugt gefördert. Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften.

17 Wie läuft das Verfahren Antrag rechtzeitig vor Durchführung an das Wirtschaftsministerium Förderung erfolgt im Rahmen einer Ausschreibung Anträge werden bis zum jeweiligen Stichtag gesammelt und anschließend bewertet und ausgewählt Auswahl erfolgt mit Unterstützung durch ein beratendes Fachgremium vier Wettbewerbstermine pro Jahr nächster Termin: 09. Juli 2010 Mittel kommen vom Land und teilweise aus dem EFRE

18 Was wird gefördert: Bioenergiewettbewerb Investitionen in innovative Verfahren oder Anlagen zur rationellen Energieverwendung oder der Nutzung erneuerbarer Energieträger Kriterien: Neuartigkeit gegenüber Stand der Technik Verhältnismäßigkeit der Betriebsmehrkosten deutliche Energieeinsparung bzw. Nutzung erneuerbarer Energieträger in erheblichem Umfang Multiplikatorwirkung Deutliche Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten und der effizienten Nutzung von Bioenergieträgern innovative Konzepte für die Wertschöpfungskette Ziele: höherer Nutzungsgrad energetische Nutzung von nicht oder unzureichend eingesetzten Biomassen voran bringen Energieeffizienz steigern (z. B. durch Aufbau von Netzen) auftretende Emissionen mindern

19 Was wird gefördert: Bioenergiedörfer 1 Investitionen im Rahmen von Vorhaben, bei denen die Wärmeversorgung von Gemeinden, Städten sowie Orts oder Stadtteilen überwiegend durch den Einsatz von Bioenergie, auch in Kombination mit anderen erneuerbaren Energien gedeckt wird Wärme überwiegend aus KWKAnlagen, die mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden aus bisher ungenutzter KWKWärme aus bisher ungenutzter Abwärme aus bestehenden regenerativ betriebenen Heizanlagen Ergänzend auch Wärme aus solarthermischen Anlagen aus Anlagen zur Nutzung tiefer Geothermie

20 Was wird gefördert: Bioenergiedörfer 2 förderfähig sind Errichtung oder Erweiterung von Anlagen zur Wärmegewinnung aus regenerativen Energien, ausgenommen zur Nutzung tiefer Geothermie Wärmenetze inkl. Hausübergabestationen Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas Wärmespeicher Nebenanlagen zur Einbindung und Verteilung notwendige bauliche Maßnahmen bei KWKAnlagen nur Anlagenteile zur Wärmeauskopplung, nicht Anlagenteile zur Stromerzeugung Auswahlkriterien Ersatz fossiler Energieträger Energie und Ressourceneffizienz Kosteneffizienz Qualität der Planung Vorbildfunktion

21 Wie wird gefördert Bioenergiewettbewerb maximal 40 % der förderfähigen Investitionskosten maximal je Einzelmaßnahme Bioenergiedörfer maximal 20 % der förderfähigen Investitionskosten maximal je Einzelmaßnahme Zuschuss im Wege der Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung Gesamtfinanzierung muss gesichert sein mit der Förderung muss ein wirtschaftlicher Betrieb gewährleistet sein nicht förderfähig sind Ersatzinvestitionen und Prototypen, Verwaltungsgemeinkosten, interne Planungskosten und Eigenleistungen bestehen Fördermöglichkeiten des Bundes, sind diese vorrangig zu nutzen Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit im Einzelfall keine anderen Regelungen getroffen sind Kumulation mit Förderprogrammen des Landes nicht möglich zulässige maximale Beihilfeintensitäten der EU dürfen nicht überschritten werden

22 Geförderte Vorhaben Bioenergiewettbewerb Bioenergiedorf Bearbeitete Anträge 62 Bewilligte Vorhaben 34 Schwerpunkte Energieeffizienz 27 Innovative Technik 11 Innovative Konzepte 16 Mobilisierung Biomasse 13 KraftWärmeKopplung 21 Biogasbeteiligung 16 Bioenergiedörfer 13

23 Bioenergiedörfer in BadenWürttemberg in Betrieb in Bau Förderantrag bewilligt gefördert im Bioenergiewettbewerb gefördert im Programm Bioenergiedörfer Rot a.seebuch Wolpertshausen Pfalzgrafenweiler Renquishausen RottweilHausen Nordrach Mauenheim Unterspeltach Grosselfingen Dürmentingen Oberopfingen St. Peter Löffingen Lausheim Hägelberg Lörrach Randegg Schlatt Berkheim Hochdorf Lippertsreute Lautenbach

24 Welche Förderung soll/kann in Anspruch genommen werden Bioenergieprojekt innovative Technik innovatives Konzept Bioenergiewettbewerb Bioenergieprojekt mit/ohne Nahwärme ohne KWK Heizen und Wärmenetze oder KfW Bioenergieprojekt mit Nahwärme mit KWK Bioenergiedörfer KWKG KfW

25 Übersicht Förderung von Wärmenetzen durch BAFA, KfW, WM KWKG/ BAFA MAP/ KfW WM Voraussetzung 50%/ 60% KWKWärme bei Inbetriebnahme/ Endausbau 50% Wärme aus EE Wärmeabsatz 500kWh/m und a Wärme überwiegend aus EE, insbesondere aus KWK Zuschusshöhe 1 je mm Ø und m Max. 20 % der Investkosten Max. 5 Mio. 20, 60 oder 80 je m je Übergabestation Max. 1 Mio. Max. 20 % der Investkosten Max Verfügbarkeit Anspruch auf Zahlung vom Stromnetzbetreiber Im Rahmen der Mittelverfügbarkeit im MAP Einzelentscheidung im Rahmen einer Ausschreibung Antragszeitpunkt Zeitnah zur Inbetriebnahme Vor Beginn der Maßnahme Vor Beginn der Maßnahme Vorhabensbeginn bis Nach Antragsstellung Nach Bewilligung

26 Beispiel Förderung Bioenergiedörfer durch BAFA, KfW, WM KWKG/BAFA MAP/KfW WM > 60 % KWKWärme Investitions Kosten anrechenbar Fördersatz pro Einheit Tilgungszuschuss anrechenbar Wärmenetz m /m Übergabestationen 85 Stück /St Biomassekessel 500 kw Wärmespeicher 50 m³ Anschluss KWKAnlage Externe Planung, Genehmigung Zwischensumme abzüglich Zuschüssen Förderung Kosten BAFA Kosten Wirtschaftsprüfer Summe Förderung Verbleibende Investkosten (20%) (0,2%) 316 ca /kw 250 /m³ Zuschüsse von rd = 34,5 % der gesamten Investitionskosten rd

27 Beispiel Förderung Bioenergiedörfer durch BAFA, KfW, WM KWKG/BAFA MAP/KfW WM < 60 % KWKWärme Investitions Kosten anrechenbar Fördersatz pro Einheit Tilgungszuschuss anrechenbar Wärmenetz m /m Übergabestationen 85 Stück /St Biomassekessel 800 kw Wärmespeicher 50 m³ Anschluss KWKAnlage Externe Planung, Genehmigung Zwischensumme abzüglich Zuschüssen Förderung Kosten BAFA Kosten Wirtschaftsprüfer Summe Förderung Verbleibende Investkosten (20%) 0 (0,2%) /kw 250 /m³ Zuschüsse von rd = 37 % der gesamten Investitionskosten rd

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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