Verbindliche Handreichung der Diözesanleitung für Priester und Kirchengemeinden

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1 Seite 1 von 5 Verbindliche Handreichung der Diözesanleitung für Priester und Kirchengemeinden Der priesterliche Dienst hat sich verändert Der priesterliche Dienst hat sich in den vergangenen Jahren auf vielfache Weise verändert: Aufgrund der geringer werdenden Zahl von Priestern wurde den Pfarrern die Leitung von mehreren Gemeinden anvertraut. Zunehmendes Alter und damit verbunden oft angegriffene Gesundheit haben in den vergangenen Jahren ältere Priester vor die Frage geführt, ob sie weiterhin eine Leitungsaufgabe wahrnehmen wollen oder ob sie nicht in einem anders umschriebenen priesterlichen Dienst ihre seelsorgerliche Erfahrung einbringen könnten. Andererseits haben die Anforderungen und Erwartungen an den Pfarrer bei jüngeren Priestern die Frage aufgeworfen, ob sie nach ihrer Vikarszeit nicht noch einige Jahre als Priester ohne volle Leitungsverantwortung wirken könnten. Auf diese Weise wachsen sie noch besser in ihre zukünftige Aufgabe hinein. Darüber hinaus gab und gibt es Priester, deren persönliche Charismen eher in anderen seelsorglichen Felder liegen als in der Gemeindeleitung. Der Bischof und die Diözesanleitung haben in den vergangenen Jahren diese lebenspraktischen Erfahrungen und Entwicklungen aufgegriffen und deshalb in grösseren Kirchengemeinden bzw. Kirchengemeinden einer Seelsorgeeinheit oder einer Gemeinde für Katholiken anderer Muttersprache Pastorale Mitarbeiter mit dem Titel Pfarrer eingesetzt. Sie erhalten künftig den Titel Pfarrvikar und den entsprechenden Rechtsstatus. Mit der Einführung dieser Form priesterlichen Dienstes in der Gemeinde, entstanden eine Reihe von spirituellen und theologischen, aber auch praktischen und juristischen Fragen, insbesondere auch solche der priesterlichen Identität. Diese Fragen müssen geklärt werden. Anderererseits gab es in der Vergangenheit neben dem Dienst des Pfarrers in der Gemeinde immer unterschiedliche Formen priesterlicher Existenz: Priester als Seelsorger für bestimmte Zielgruppen (z.b. Jugend-, Familien-, Kranken-, Altenseelsorger), Priester mit Leitungsaufgaben in der Diözese bzw. im Dekanat, mit Aufgaben in der Lehre und Forschung, in der Theologen-Ausbildung und als hauptberufliche Religionslehrer und nicht zuletzt jene Priester, die als Mönche in einem Kloster leben oder als Ordenspriester vielfältige Dienste tun, die nicht an die Leitung einer Gemeinde gebunden sind. Insofern hängt die Identität des Priesters, seiner

2 Seite 2 von 5 Existenzweise und seine Funktion nicht ausschliesslich und prinzipiell am Amt des Gemeindepfarrers. Der priesterliche Dienst von vollziehen alle jene priesterlichen Dienste, zu denen sie durch die Priesterweihe bevollmächtigt sind: Die Verkündigung des Evangeliums, die Feier der Liturgie und Spendung der Sakramente und die Diakonie. Insbesondere als Vorsteher der Eucharistiefeier versehen sie den Dienst an der Einheit der Gemeinde. Die Priester haben die Aufgabe mit ihrer Person und ihrem Leben auf Jesus Christus hinzuweisen, Christus und die Gemeinde in Beziehung zu setzen. Sie haben die Aufgabe die Gemeinde als ganze und einzelne Menschen in der Gemeinde durch Wort und Sakrament geistlich zu begleiten. Die Deutschen Bischöfe schreiben im Jahr 1992 über den priesterlichen Dienst: Wir sind in unserer Tätigkeit Zeichen für das, was wir nicht erwirken, sondern was uns von Christus her vorgegeben ist und ständig vorgegeben wird. Indem wir das Tun Gottes verleiblichen und darstellen, machen wir es unter den Menschen zeichenhaft gegenwärtig und lassen es zur Auswirkung kommen... (Schreiben der deutschen Bischöfe über den priesterlichen Dienst, Bonn 1992, 12 f). Theologischer Ansatzpunkt ist die Verweisfunktion. Repräsentatio Christi ist also zuerst und fundamental Hin-Verweisen auf ihn!. Diese Repräsentation des Christus für uns, die den Priestern durch die Weihe und im existenziellen Lebenszeugnis grundgelegt ist, ist in ihrem eigenen theologischen Wert zu würdigen. Im Vollzug des Amtes konkretisiert sich diese Repräsentation in der Verkündigung des Wortes Gottes, der Feier der Sakramente und im Dienst am Nächsten. Der Pfarrer Der Pfarrer, bevollmächtigt durch die Priesterweihe, leitet im Auftrag des Bischofs die Kirchengemeinde (vgl. GL i.u. II.4.a.). Das priesterliche Leitungsamt ist für jede Gemeinde konstitutiv und unersetzbar (vgl. P.P. II.A.3.). Zum Amt des Pfarrers gehört es, dafür Sorge zu tragen, dass die Gemeinde ihrer eigentlichen Berufung der Evangelisierung (bzw. der Erfüllung der drei Grunddienste) gerecht wird und somit zu ihrer tiefsten Identität findet (Evangelii nuntiandi 14). Weil die Feier der Eucharistie die Mitte des Gemeindelebens ist, steht der Pfarrer dieser vor (vgl. P.P. II.A.3). Der Pfarrer repräsentiert und fördert durch seine Person und sein Amt die Einheit der Gemeinde und die Einheit mit der Ortskirche und der Weltkirche. Der Pfarrer ist Seelsorger in der Sorge um die theologisch-spirituelle Dimension der Pastoral. Er bleibt Seelsorger in der konkreten Begegnung mit Menschen in

3 Seite 3 von 5 verschiedenen Lebenssituationen und in unterschiedlichem Lebensalter. Er ist Seelsorger in der Liturgie. Er ist auch Seelsorger in der Begleitung von Gremien und Gruppen ebenso wie in der Begleitung ehrenamtlicher und hauptberuflicher Pastoraler Dienste. Er erfüllt diese Aufgaben in Zusammenarbeit mit hauptberuflichen und ehrenamtlichen Diensten. Der Pfarrer leitet die Kirchengemeinde in einem verbindlich geordneten Zusammenwirken mit den gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde (KGR) sowie hauptberuflich und ehrenamtlich Beauftragten. Deshalb trägt der Pfarrer Sorge für einen situationsgerechten, differenzierten und kooperativen Leitungsstil und für die Begleitung derer, die an der Gemeindeleitung mitwirken (vgl. GL i.u. II.4.a.). Er ist Vorsitzender des KGR und Dienstvorgesetzter der pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch der priesterlichen Mitarbeiter. Sofern der Bischof von der Möglichkeit der Gemeindeleitung durch zwei oder mehr Priester in solidum Gebrauch macht (CIC can 517 1), muss einer der Priester als Moderator der Seelsorge bestimmt sein und das gemeinsame Wirken der Priester leiten. Dieser Priester ist gegenüber dem Bischof verantwortlich. Der Pfarrer leitet in der Regel mehrere Kirchengemeinden und ist auch Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses einer Seelsorgeeinheit (s.nr.1 + 2). Diese Aufgabe kann er nur erfüllen, wenn er eine spürbare Entlastung, vor allem im Bereich der Verwaltung, erfährt. Die rechtlichen Voraussetzungen dazu sind weitgehend bereits jetzt gegeben. Viele Aufgaben können mit entsprechenden Kompetenzen grundsätzlich hauptberuflichen oder ehrenamtlichen Mitarbeitern/-innen übertragen werden, z.b.: - Pastorale Bereiche (außer Sakramentenspendung) - Bestimmte Einrichtungen und deren Personal (z.b. Kindergarten) - Geschäftsführende Aufgaben (z.b. Geschäftsführung des Kirchengemeinderats und des Gemeinsamen Ausschusses) - Einberufung und Leitung von Sitzungen der Kirchengemeinderäte - Unmittelbare Dienstaufsicht über Bedienstete einer Kirchengemeinde, auch über das Pfarrbüro Um eine differenzierte und kooperative Leitung der Kirchengemeinde zu gewährleisten ist eine gemeinsam verantwortete Aufgabenbeschreibung der hauptberuflichen sowie der ehrenamtlichen pastoralen Dienste und des Pfarrers zu fertigen. Der Pfarrer führt regelmäßige Dienstgespräche mit den hauptberuflichen Pastoralen Diensten und ist Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses. Beide Einrichtungen dienen dem Pfarrer zur Wahrnehmung seiner Leitungsaufgabe im Dienst an der Einheit, weil hier Informationen aus allen Kirchengemeinden ausgetauscht werden und der Pfarrer durch Dienstgespräch und Gemeinsamen Ausschuss pastorale Impulse für alle Kirchengemeinden der Seelsorgeeinheit setzen kann. Überhaupt trägt zum Gelingen der Gemeindeleitung eine gute Informationsstruktur und Kommunikationskultur bei.

4 Seite 4 von 5 Priester, die in den Gemeinden für Katholiken anderer Muttersprache wirken, können künftig den Rechtsstatus des Pfarrers,Administrators oder des Pfarrvikars haben. Der Pfarrvikar Ausser den Diensten, die der Pfarrvikar mit dem Pfarrer gemeinsam hat (siehe oben) kann der Pfarrvikar eine Vielzahl von Aufgaben mit den anderen pastoralen Diensten übernehmen, zum Beispiel : Begleitung und Inspiration verschiedener Gruppen in der Gemeinde Territorialer Schwerpunkt auf einzelne Gemeinden hin Wahrnehmung einzelner Leitungsaufgaben oder einzelner pastoraler Bereiche in der Gemeinde (z.b. Jugendarbeit, Altenseelsorge, Caritativer Bereich, Planung und Entwicklung Liturgischer Feiern im Kirchenjahr Spirituelle Begleitung liturgischer Dienste, Taufkatechese etc. Seelsorgliche Begleitung von Einzelnen, besonders in Krankheit, im Trauerfall Beerdigungsdienste Bibelarbeit Religionsunterricht Erwachsenenbildung Wallfahrten Ökumene... Rechtlicher Status des Pfarrvikars Der Pfarrvikar ist Vicarius paroecialis im Sinne des CIC can Wo es notwendig oder von Nutzen ist, können für die Kirchengemeinden einer Seelsorgeeinheit ein oder mehrere Pfarrvikare als Mitarbeiter (cooperatores) bestellt werden. Daraus folgt: Der Pfarrer ist Dienstvorgesetzter des Pfarrvikars. Der Pfarrvikar kann - Administrator werden - bei vorübergehender Abwesenheit, z.b. Krankheit für die Zeit der Abwesenheit Stellvertreter des Pfarrers sein (CIC can 549); als Stellvertreter hat er das Stimmrecht in allen Kirchengemeinden einer SE Er hat für den Priesterrat aktives und passives Wahlrecht.

5 Seite 5 von 5 Er ist beratendes Mitglied in den Kirchengemeinden der Seelsorgeeinheit, für die er bestellt ist Er hat die Pflicht an den Dekanatskonferenzen, dem Dies der Priester und dem Theologischen Seminar teilzunehmen. Er nimmt teil an den geistlichen Tagen des Dekantes und am Begegnungstag aller Priester mit dem Bischof ( Priestertag ). Zum Namen und Titel Es gibt in der Gemeinde drei Möglichkeiten des Einsatzes von Priestern: Vikar: Priester in Ausbildung Pfarrvikar: Priester mit 2.Dienstprüfung und dem Titel Pfarrer Priester, die die zweite Bildungsphase absolviert, aber keine Zweite Dienstprüfung abgelegt haben, werden ebenfalls Pfarrvikar genannt. Pfarrer: Priester mit zweiter Dienstprüfung, der in einer /mehreren Gemeinden investiert ist und damit Leiter dieser Gemeinden ist. Das vorliegende Papier wurde in der Sitzung des Diözesanpriesterrats beraten. Der Priesterrat stimmt dem Papier in dieser Fassung zu. März 2002 Redaktionsgruppe: DK Franz Glaser, Max Himmel ( HA IVa),Mons. Norbert Huber, DD Georg Kopp, Lothar Schubert (HA IVb). Weitere Exemplare können bei der HA IVb Pastorales Personal bestellt werden

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