Stand der Diskussion zum Sachwalterrecht in Österreich

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stand der Diskussion zum Sachwalterrecht in Österreich"

Transkript

1 Stand der Diskussion zum Sachwalterrecht in Österreich Vortrag Silvia Weißenberg ICSW ExpertInnen-Meeting, November 2013 Wann wird ein Sachwalter bestellt? Wenn ein volljährige Peson mit psychischen Problemen oder intellektueller Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten nicht ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst besorgen kann ( 268 ABGB) 1

2 Wen betrifft das? Junge (unter 45 J.) mit intellektueller Beeinträchtigung oder psychischen Problemen Personen mittleren Alters (30 74 J.) mit psychischenoder Suchtproblemen Alte (45 99 J.) aktuell Handlungsunfähige Hochaltrige (60 99 J.) mit Demenz in privatem Haushalt Hochaltrige (60 99 J.) mit Demenz in Institutionen 13% können keiner Gruppe zugeordnet werden Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie Junge mit intellektueller Beeinträchtigung oder psychischen Problemen Meist Betreuung in der Familie oder in Institutionen Meist Anregung der Sachwalterschaft bei Erreichen der Volljährigkeit Alternative wäre Vertretungsbefugnis Aber zu enge Grenzen Finanzen, Medizin 2

3 Personen mit psychischen- oder Suchtproblemen Kerngruppe für Sachwalterschaft Gelten als schwierig: mangelnde Krankeneinsicht, agressives Verhalten, Ablehnung der Sachwalterschaft Betreuung ist sehr aufwändig und aufreibend Höchste Anteil an professionellen Sachwaltern - Vereinssachwaltern Angehörige sind seltener verfügbar, bereit oder überfordert Anregung einer Sachwalterschaft erscheint unumgänglich, weil andere Institutionen versagen oder nicht greifen Versorgungslücken - vermutlich durch Abbau von allgemeinen Leistungen der Sozialdienste auf kommunaler und Landesebene Gäbe es mehr Anlaufstellen oder Betreuungsangebote könnte Sachwalterschaft vermieden werden Akut handlungsunfähige Personen Aufgrund ihres medizinischen Zustandes oft nur vorübergehend nicht in der Lage ihre Rechtsgeschäfte zu tätigen. Zum Beispiel aufgrund: Koma, Schlaganfall oder Unfall Meist aus funktionierenden Lebensumfeld herausgerissen, Sachwalter sind oft Angehörige oder sonstige nahestehende Personen Alternativen wären Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung 3

4 Hochaltrig mit Demenz in privaten Haushalt Hoher Anteil an Angehörigen als Sachwalter Sachwalterschaft erscheint unumgänglich, wenn Übersiedlung in ein Alten- oder Pflegeheim und Auflösung des eigenen Haushalts Alternative wäre Vertretungsbefugnis Hochaltrige mit Demenz in Institutionen Hoher Anteil an Angehörigen als Sachwalter Taschengeldsachwalterschaften es geht oft um Verwaltung von geringen privaten Mitteln Erheblicher Teil der Anregungen bei medizinischen Eingriffen, die nicht ohne Zustimmung durchgeführt werden dürfen. 4

5 Was haben alle Gruppen gemein? Es gibt nicht den typischen Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung mit psychischen Problemen mit Demenz Jeder Mensch ist unterschiedlich! Es gibt große Bandbreite an Unterstützungsbedarf nach Art und Intensität Es braucht möglichst maßgeschneiderte Lösungen Die Sachwalterschaft ist unflexibel und nicht geeignet für die vielfältigen, individualisierten Lebenslagen Sachwalterrechts-Änderungsgesetz Subsidiarität Abstufung des Wirkungsbereichs Übernahme von max. 5 / 25 Sachwalterschaften aber Novelle 2009 (BGBl I Nr. 52/2009) Förderung Selbstbestimmungsrechte Wunschermittlungspflicht 5

6 Selbstbestimmung von Betroffenen? Wunschermittlungspflicht ist nicht bindend Wünsche können durch Klauseln relativiert und negiert werden In letzter Instanz entscheidet immer der Sachwalter Es gibt keine verlässliche Kontrolle Wie können bei Kontakthaltung 1x/Monat Personen in Entscheidungen eingebunden, ihre Wünsche ermittelt und Vertrauen aufgebaut werden? Problem: Praxis Betroffene sind unzufrieden - ihre Wünsche und Vorlieben werden nicht respektiert - sie sind zu wenig in das Verfahren eingebunden - sie haben keinen Einfluss darauf, wer zum Sachwalter bestellt wird - kennen ihren Sachwalter oft nicht oder haben kaum Kontakt - können ihren Sachwalter oft nicht erreichen betrifft insbesondere bei Rechtsberufen - sind nicht in Entscheidungen eingebunden bzw. informiert 6

7 Die Sicht Dritter Sehen Sachwalterschaft als Lösung bei Zurechnungsproblemen Wollen sich gegen Risiken schützen Banken wollen klare Verhältnisse bei der Geldverwaltung ÄrtInnen wollen sich absichern Akutsachwalter rund um die Uhr Der rechtlich vorgesehene Zustimmungsmechanismus bei medizinischen Eingriffen passt weder für die realen Arbeitsbedingungen in Krankenanstalten noch für die Handlungsmöglichkeiten der Gerichte Auswirkungen des Sachwalterrechts-Änderungsgesetz Wachstumsknick aber trotzdem weiterhin steigende Zahlen Kaum Aufhebungen der Sachwalterschaft wegen Entfall der Voraussetzungen Das heißt, die gesetzliche Neuregelung führte nicht dazu, dass im großen Stil die Erforderlichkeit der Sachwalterschaft überprüft und allenfalls aufgehoben wird Anregungen führen meist zu ständigen Sachwalterschaften 55 % für alle Angelegenheiten 41 % für einen Kreis von Angelegenheiten 5 % für einzelne Angelegenheiten Überproportionale Zunahme bei Sachwalterschaften durch Juristen 7

8 Kapazitätsprobleme Mangel an geeigneten Sachwaltern Anteil der nahestehenden Personen sinkt Verschiebung zu Professionellen Verschiebung von Vereinssachwaltern zu Juristen Zu knappe Ressourcen der Vereinssachwalterschaft Nur 48 von 100 Anfragen führen zu Vereinssachwalterschaft Anders gesagt, sie müsste mehr doppelt so viele Fälle übernehmen können Problemlösung in Gemeinden in den keine Angehörige oder Nahestehenden bestellt werden können, wird oft auf Bürgermeister zurückgegriffen Zur Vermeidung der Taschengeldsachwalterschaften, schließen Altenheime mit BewohnerInnen zivilrechtlichen Vertrag, um den Umgang mit dem Taschengeld zu regeln Angehörigenvertretung Sachwalterschaft wird vielfach als Entmündigung gesehen. Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger haftet dieses Stigma nicht an Ist aber zu wenig bekannt und zu wenig attraktiv Mit höheren finanziellen Aufwand verbunden Registrierung und Gutachten Sehr eingeschränkter Wirkungsbereich Man kann keine höheren Ausgaben im Rahmen der Betreuung tätigen, Beschränkung der Zugriffsmöglichkeiten auf Vermögen und Konten der Betroffenen Grenzen bei medizinischen Eingriffen Am ehesten geeignet für Menschen mit Beeinträchtigungen bei Erreichen der Volljährigkeit oder bei älteren Menschen in Alten- oder Pflegeheimen, wo nur geringe Vermögenswerte zu verwalten sind (Taschengeld) 8

9 Prognose bis 2020 Anhand der demographischen Entwicklung und derzeitigen Bestellhäufigkeit und Dauer der Sachwalterschaften Zunahme der Sachwalterschaften um etwa die Hälfte bis zum Jahr Mehr noch als die Alterung der Bevölkerung ist die lange Dauer von Sachwalterschaften für die jüngeren Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung oder psychischen Problemen für das stetige Wachstum verantwortlich. Das heißt: Keine markante Verschiebung zu hochaltrigen Personen Anteil jüngerer Personen wird relativ unverändert bleiben Ein paar Daten Personen stehen derzeit unter ständiger Sachwalterschaft in Österreich Rund Personen stehen unter einstweiliger Sachwalterschaft in Österreich Bis 2020: wir der Bestand an Sachwalterschaften um 50 % steigen auf rund Personen 9

10 UN-Behindertenrechtskonvention Österreich hat die Konvention im Juli 2008 ratifiziert Seit in Österreich in Kraft Neues Bild von Menschen mit Beeinträchtigungen INKLUSION Recht auf Selbstbestimmung Menschen mit Beeinträchtigungen sollen ihr Leben nach ihren Wünschen mit ihrer Beeinträchtigung führen können. Paradigmenwechsel weg vom Fürsorgegedanken hin zum Menschen-Rechtsansatz weg vom medizinischen hin zum sozialen Modell von Behinderung 10

11 Soziale Modell von Behinderung Das soziale Modell von Behinderung führt gesellschaftliche Benachteiligung auf gesellschaftliche Vorgänge zurück. Nicht die Funktionsbeeinträchtigung behindert die Menschen. Sondern: Die Gesellschaft und das Lebensumfeld behindert die Menschen. Präambel lit. e und Artikel 1 der Konvention Artikel 12 Gleichheit vor dem Recht Gleichberechtigte Rechts- und Handlungsfähigkeit Maßnahmen zur Unterstützung bei der Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit, wenn notwendig Sicherungsmaßnahmen Gleichen Rechte wie alle anderen Eigentum besitzen und erwerben Finanzielle Angelegenheiten selbst regeln Gleichen Zugang zu Bankdarlehen, Hypotheken, Finanzkrediten Kein willkürlicher Entzug von Eigentum 11

12 Anpassungsbedarf Grundlage für das Sachwalterrecht ist das individuelle, medizinische Modell von Behinderung: Das Problem wird ausschließlich im Individuum verortet. Einer Person wird Geschäftsfähigkeit abgesprochen, wenn ihr die Urteils- und Einsichtsfähigkeit fehlt bzw. sie als unfähig gilt, bestimmte Angelegenheiten ohne Nachteil für sich selbst besorgen zu können. Aberkennen der Geschäftsfähigkeit und Substituierung der Entscheidungsfindung widerspricht der UN-Konvention Das Ziel Weg von vormundschaftlichen Regeln Substitute Decision Making hin zur Selbstbestimmung und Unterstützung dabei Supported Decision Making 12

13 Supported Decision Making Grundlage für Unterstützte Entscheidungsfindung ist das soziale Modell von Behinderung Es wird nicht gefragt, welche Fähigkeiten eine Person braucht, um handlungsfähig zu sein, Sondern: Welche Unterstützung braucht eine Person, um rechtliche Handlungsfähigkeit und volle gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und Barrieren zu überwinden. Monitoringausschuss 7 Mitgliedern + 7 Ersatzmitglieder überwachen seit Dezember 2008 die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in Österreich Im November 2011: Öffentliche Sitzung zum Thema unterstützte Entscheidungsfindung Vorstellung des Modells für unterstützte Entscheidungsfindung in British Columbia, Kanada Representation Agreement Im Mai 2012: Stellungnahme Jetzt entscheide ich! selbstbestimmte Entscheidungsfindung 13

14 Entwicklungszusammenarbeit Behindertengleichstellungsrecht Sachwalterschaft Schutz vor Gewalt Barrierefreiheit Schulische Inklusion Beschäftigung Persönliche Assistenz Pflegevorsorge Bewusstseinsbildung Nationaler Aktionsplan Behinderung Max Rubisch - Sozialministerium Aktivitäten zur Sachwalterschaft Maßnahme 48: Novelle des Sachwalterrechts unter Partizipation von Menschen mit Behinderungen Maßnahme 49: Erarbeitung eines Modells unterstützter Entscheidungsfindung unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen 2013/2014, BMJ 14

15 Staatenprüfung und Empfehlungen Anfang September 2013 UN-Ausschuss in Genf überprüft die Umsetzung der UN- Behindertenkonvention in Österreich Lob für die Einführung des Pilotprogramms zur unterstützten Entscheidungsfindung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Sorge, Sachwalterrecht erscheint veraltet und mit Artikel 12 UN-Behindertenrechtskonvention nicht im Einklang Der UN-Ausschuss empfiehlt: Fremdbestimmte Entscheidungsfindung durch unterstützte Entscheidungsfindung zu ersetzen Mehr zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen Zugang zur unterstützten Entscheidungsfindung haben und nicht unter Sachwalterschaft gestellt werden Das System muss in voller Übereinstimmung mit Artikel 12 sein Autonomie, Wille und Vorlieben der Person müssen respektiert werden Sicherstellung des Rechts - nach Aufklärung sein Einverständnis zu medizinischen Behandlungen zu geben und zurück zu ziehen sowie seinen Wohnort selbst zu bestimmen Sicherstellung der Rechte auf Zugang zur Justiz, zu wählen, zu heiraten, zu arbeiten Menschen mit Beeinträchtigung und ihre Interessenvertretungen sind in alle Aspekte des Pilotprogramms für unterstützte Entscheidungsfindung einzubeziehen Schulungen für alle AkteurInnen anzubieten 15

16 Ankündigung des BMJ Novelle des Sachwalterrechts Flexiblere Lösungen Ausbau der Vertretungsbefugnis Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Streichung der Sachwalterschaft für alle Angelegenheiten Kein automatischer Verlust der Geschäftsfähigkeit Stärkere Rolle und Einbindung der Betroffenen im Verfahren Aktivitäten des BMJ Frühjahr 2013: Arbeitsgruppen des BMJ und Vertretungsnetz, Gespräche mit den Ländern August 2013: große Arbeitsgruppe mit allen AkteurInnen Vorstellung und Diskussion: - Soziale Gruppenkonferenz (Familienrat) - Personenzentrierte Planung - Clearing Plus Ende Oktober/ Anfang November 2013: 3-monatige Erhebungsphase im Rahmen des Clearing Plus an 15 Standorten Wissenschaftliche Begleitung - Institut für Rechts- u. Kriminalsoziologie 16

17 Pilotprojekt unterstütze Entscheidungsfindung Entwicklung Modell für unterstützte Entscheidungsfindung unter Einbindung aller Akteure Termine: Fachtagung Sachwalterrecht des BMJ am 11. Dezember 2013 kleine Arbeitsgruppe am 13. Jänner 2014 Große Arbeitsgruppe am 22. Jänner 2014 Aus Sicht des BMJ: Modell muss geeignet sein für externe Anregungen Modell muss breit bespielbar sein (auch Unterstützung bei Behörden) Selbstvertretungsorganisationen als Träger (Förderung BMASK) UN-Ausschuss zu Artikel 12 Der UN-Ausschuss hat einen Entwurf für einen Kommentar zu Artikel 12 UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt um Fehlinterpretationen zu vermeiden. Rechts- und Handlungsfähigkeit und intellektuelle und psychische Fähigkeiten sind 2 unterschiedliche Konzepte und streng voneinander zu trennen Erstere beschreiben rechtlichen Status Letztere sind Fähigkeiten, um Entscheidungen treffen zu können. Diese sind abhängig von vielen Faktoren insbesondere vom sozialen Umfeld 17

18 Wie ist Artikel 12 zu verstehen? Jede Einschränkung der Rechts- und Handlungsfähigkeit aufgrund einer Beeinträchtigung oder mangelnder Fähigkeiten verstößt gegen Artikel 12 Artikel 12 gibt keine Ermächtigung zum Entzug oder Einschränkung der Rechts- oder Handlungsfähigkeit Artikel 12 fordert stattdessen eine Garantie der Unterstützung bei der Entscheidungsfindung Rechte, Willen und Vorlieben der Person sind zu respektieren Unterstützung darf niemals auf Vertretung hinauslaufen Weites Verständnis von Unterstützung formelle und informelle Formen und große Bandbreite (Art und Intensität) (siehe Artikel 3 - Vielfalt und Unterschiedlichkeit) Die Sicherungsmechanismen in Absatz 4 sind ganzheitlich zu sehen mit den Absätzen 1-3 und 5 und der Konvention insgesamt Artikel 12 hängt eng zusammen mit den anderen Grundrechten der UN-Konvention, insbesondere Artikel 19 Das heißt Österreich muss sich (langfristig) vom Sachwalterrecht verabschieden und durch unterstützte Entscheidungsfindung ersetzen Es reicht nicht, Einschränkung des Sachwalterrechts und parallel dazu unterstützte Entscheidungsfindung Die Lehre der schrittweisen Umsetzung nach Artikel 4 (2) ist nicht auf Artikel 12 anwendbar 18

19 Österreich muss Menschen mit Beeinträchtigung als Rechtsperson mit voller Rechts- und Handlungsfähigkeit in allen Lebensbereichen auf gleicher Basis wie Menschen ohne Beeinträchtigung anerkennen Ein breites, rechtlich anerkanntes und zugängliches Angebot zur Unterstützung bei der Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit etablieren. Dabei sind Sicherungsmechanismen vorzusehen, die gewährleisten, dass Autonomie, Wille und Vorlieben der Person berücksichtigt werden Bei der Entwicklung und Umsetzung von Artikel 12 Menschen mit Beeinträchtigungen und ihre Interessenvertretungen aktiv einbeziehen und eng mit ihnen zusammen arbeiten. Das ideale System der unterstützten Entscheidungsfindung hat die Person mit Unterstützungsbedarf im Mittelpunkt Es geht um Maximierung ihrer Selbständigkeit Die Unterstützung richtet sich ausschließlich nach ihrem Bedarf berücksichtigt Selbstbestimmung, Willen und Vorlieben der Person Dritte haben nicht zu entscheiden, was zu ihrem Besten ist sieht ein Bündel von unterschiedlichen Unterstützungsformen vor ist für alle zugänglich auch für Personen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf die Art der Kommunikation stellt keine Barriere dar Die Schaffung von Unterstützungsformen wird staatlich gefördert Die Person kann Unterstützungsform und Unterstützungspersonen frei wählen. 19

20 Sicherungsmechanismen Die Person hat jederzeit das Recht die Unterstützungsvereinbarung zu ändern oder zu widerrufen. Möglichkeiten zur Überprüfung - wurden Wille und Vorlieben der Person respektiert? - ist Unterstützungsperson berechtigt zu unterstützen? Die Unterstützung bei der Entscheidungsfindung führt nicht zur Beschränkung anderer Grundrechte. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 20

Unterstützte Entscheidungsfindung Stand und Perspektiven in rechtsvergleichender Sicht

Unterstützte Entscheidungsfindung Stand und Perspektiven in rechtsvergleichender Sicht Unterstützte Entscheidungsfindung Stand und Perspektiven in rechtsvergleichender Sicht Michael Ganner Heidelberg 23.11.2013 Prinzipien von Betreuungsrecht/Sachwalterschaft Selbstbestimmung Subsidiarität

Mehr

Das Institut der gesetzlichen Angehörigenvertretung in Österreich. Ausgestaltung und Reformvorhaben

Das Institut der gesetzlichen Angehörigenvertretung in Österreich. Ausgestaltung und Reformvorhaben Das Institut der gesetzlichen Angehörigenvertretung in Österreich Ausgestaltung und Reformvorhaben Mag. Martin Marlovits, VertretungsNetz Sachwalterschaft Fachtag Betreuungsrecht 10. Oktober 2015, Heidelberg

Mehr

Von der Sachwalterschaft zur Erwachsenenvertretung. Dr. Peter Schlaffer, Geschäftsführer von VertretungsNetz

Von der Sachwalterschaft zur Erwachsenenvertretung. Dr. Peter Schlaffer, Geschäftsführer von VertretungsNetz Von der Sachwalterschaft zur Erwachsenenvertretung Dr. Peter Schlaffer, Geschäftsführer von VertretungsNetz 21.10.2016 Erwachsenenschutz statt Sachwalterschaft: Mehr Selbstbestimmung, weniger Bevormundung

Mehr

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen --------------------------------------------------------------------------

Mehr

Vorsorge ist Vertrauenssache. Dr. Daniel Malin öffentl. Notar

Vorsorge ist Vertrauenssache. Dr. Daniel Malin öffentl. Notar Vorsorge ist Vertrauenssache Dr. Daniel Malin öffentl. Notar Was ist, wenn ich geistig nicht mehr in der Lage bin, notwendige Entscheidungen alleine zu treffen oder mich um alltägliche Dinge zu kümmern?

Mehr

Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz

Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz Dr. Peter Barth Dr. Peter Barth, BMJ Wien 1 1. Schlaglicht Dr. Peter Barth, BMJ Wien 2 Ich bin schon etwas älter und wirke etwas indisponiert. Dr. Peter Barth, BMJ Wien

Mehr

Reform des österreichischen Sachwalterrechts - Mitbestimmung als Leitmotiv

Reform des österreichischen Sachwalterrechts - Mitbestimmung als Leitmotiv Reform des österreichischen Sachwalterrechts - Mitbestimmung als Leitmotiv Dr. Peter Barth Bundesministerium für Justiz Übersicht 1. Mitbestimmung im Gesetzgebungsprozess 2. Mitbestimmung im Gesetz a.

Mehr

Reform des österreichischen Sachwalterrechts - Mitbestimmung als Leitmotiv

Reform des österreichischen Sachwalterrechts - Mitbestimmung als Leitmotiv Reform des österreichischen Sachwalterrechts - Mitbestimmung als Leitmotiv Dr. Peter Barth Bundesministerium für Justiz Übersicht 1. Mitbestimmung im Gesetzgebungsprozess 2. Mitbestimmung im Gesetz a.

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht Ein Überblick. Fachtagung Delogierungsprävention 18. September Alois Ramsauer Renate Schüttelkopf

Das neue Erwachsenenschutzrecht Ein Überblick. Fachtagung Delogierungsprävention 18. September Alois Ramsauer Renate Schüttelkopf Das neue Erwachsenenschutzrecht Ein Überblick Fachtagung Delogierungsprävention 18. September 2018 Alois Ramsauer Renate Schüttelkopf Überblick Allgemein Der Weg zum 2. Erwachsenenschutzgesetz Grundanliegen

Mehr

Kritik und Reform des Betreuungsrechts

Kritik und Reform des Betreuungsrechts Kritik und Reform des Betreuungsrechts Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp BGT Sachsen-Anhalt, 25.08.2017 Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp Verwendung und Weitergabe nur mit Genehmigung des Autors Überblick Die

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht Ein Überblick

Das neue Erwachsenenschutzrecht Ein Überblick Das neue Erwachsenenschutzrecht Ein Überblick 17. Mai 2018 Renate Schüttelkopf Überblick Allgemein Der Weg zum 2. Erwachsenenschutzgesetz Grundanliegen der Reform Selbstbestimmung und Berücksichtigung

Mehr

Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz

Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz MMag. a Dr. in Ilse Koza Justizministerium (BMVRDJ) 1 Übersicht 1. Anlass, Ursachen und Ziele der Reform 2. Grundlegendes Konzept: die vier Säulen 3. Auswirkungen auf Sozialeinrichtungen

Mehr

Gehalt statt Taschengeld Forum Kloster in Gleisdorf 9. Juni 2011

Gehalt statt Taschengeld Forum Kloster in Gleisdorf 9. Juni 2011 Die UN Konvention (Artikel 27) und ihre Umsetzung in Österreich Gehalt statt Taschengeld Forum Kloster in Gleisdorf 9. Juni 2011 Franz Wolfmayr Präsident EASPD Gliederung des Vortrags 1. Begriffe erklären:

Mehr

Betreuungsvermeidung. Clearing, andere Hilfen und Einbeziehung der Betroffenen ein Modellprojekt aus Österreich

Betreuungsvermeidung. Clearing, andere Hilfen und Einbeziehung der Betroffenen ein Modellprojekt aus Österreich Betreuungsvermeidung. Clearing, andere Hilfen und Einbeziehung der Betroffenen ein Modellprojekt aus Österreich Dr. Peter Schlaffer, Geschäftsführer von VertretungsNetz..... Forsthausgasse 16-20, 1200

Mehr

Erwachsenenschutz für die Betreuer

Erwachsenenschutz für die Betreuer Erwachsenenschutz für die Betreuer Jubiläumsveranstaltung 10 Jahre GPZ, GFSG Erwachsenenschutzgesetz als neue Herausforderung Graz, 2. März 2018 Chefarzt Dr. Georg Psota Mag. (FH) Josef Schörghofer Von

Mehr

Clearing im Rahmen der Sachwalterschaft

Clearing im Rahmen der Sachwalterschaft Clearing im Rahmen der Sachwalterschaft Das Modellprojekt Clearing Plus Unterstützung zur Selbstbestimmung - Alternativen zur Vertretung zur Umsetzung der Zielvorgaben der UN-BRK Martin Marlovits, VertretungsNetz,

Mehr

Die UN-BRK und Betreuungsrecht

Die UN-BRK und Betreuungsrecht Die UN-BRK und Betreuungsrecht Abgrenzung von unterstützter Entscheidungsfindung und Unterstützung bei der Ausübung der Rechts-und Handlungsfähigkeit Prof. Dr. jur. Dagmar Brosey Seite: 1 Die UN-BRK (CRPD)

Mehr

Rechtliche Aspekte der Versorgung im Alter. Michael Ganner Außervillgraten

Rechtliche Aspekte der Versorgung im Alter. Michael Ganner Außervillgraten Rechtliche Aspekte der Versorgung im Alter Michael Ganner Außervillgraten 1.12.2012 Überblick Gesundheit medizinische Aspekte Pflege Vermögen und Einkommen Ganner 2012 Wer entscheidet in medizinischen

Mehr

Vom Sachwalter- zum Erwachsenenschutzrecht

Vom Sachwalter- zum Erwachsenenschutzrecht Vom Sachwalter- zum Erwachsenenschutzrecht Univ-Prof. Dr. Michael Ganner Innsbruck, am 24.5.2018 Ist-Stand Ca. 60.000 Sachwalterschaften; in 55 % für alle Angelegenheiten; unbefristet Quelle: Ö Notariatskammer

Mehr

VORSORGEVOLLMACHT PATIENTENVERFÜGUNG

VORSORGEVOLLMACHT PATIENTENVERFÜGUNG VORSORGEVOLLMACHT PATIENTENVERFÜGUNG MAG. OSKAR PLATTER Öffentlicher Notar MAG. CORNELIA KÖNIG Notarpartnerin MAG. HANS MILWESKI Notarsubstitut MMAG. LUKAS KATHREIN Notariatskandidat PROBLEMSTELLUNG Jeder

Mehr

Selbstbestimmt Vorsorgen. Fachtagung Gratwanderungen die Kunst, es allen Recht zu tun

Selbstbestimmt Vorsorgen. Fachtagung Gratwanderungen die Kunst, es allen Recht zu tun Selbstbestimmt Vorsorgen Fachtagung Gratwanderungen die Kunst, es allen Recht zu tun Eine wichtige Frage Was passiert, wenn ich meine Entscheidungen nicht mehr für mich selbst treffen kann? Wer macht es

Mehr

Von der Idee zum Aktionsplan

Von der Idee zum Aktionsplan Die Bedeutung der UN- Konvention für die politische Arbeit Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Ottmar Miles-Paul Landesbehindertenbeauftragter von Rheinland-Pfalz Von der Idee zum Aktionsplan Grundsätze der

Mehr

(Ohn)Macht in der Betreuung? Neue Perspektiven durch die UN-Behindertenrechtskonvention

(Ohn)Macht in der Betreuung? Neue Perspektiven durch die UN-Behindertenrechtskonvention (Ohn)Macht in der Betreuung? Neue Perspektiven durch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Vortrag auf dem 5. Bayerischen Betreuungsgerichtstag Selbstbestimmt leben - mit Betreuung?! Widerspruch

Mehr

In Vielfalt gemeinsam von Anfang an

In Vielfalt gemeinsam von Anfang an In Vielfalt gemeinsam von Anfang an INKLUSION ZWISCHEN WUNSCH, WIRKLICHKEIT UND VISION Fachtagung in Schwabach 11.01.2017 Jacqueline Erk Menschenrechte und Inklusion Die UN-Behindertenrechtskonvention

Mehr

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich. Max Rubisch, Österreich

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich. Max Rubisch, Österreich Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich Max Rubisch, Österreich Grundsätzliches zur Konvention Konvention: erstes Menschenrechtsdokument ausschließlich für Menschen mit Behinderungen

Mehr

AG 3 Unterstützung von Menschen mit Demenz bei der Wahrnehmung ihrer Rechte

AG 3 Unterstützung von Menschen mit Demenz bei der Wahrnehmung ihrer Rechte Deutscher Verein Fachtag Betreuungsrecht am 11.11.2017 in Braunschweig AG 3 Unterstützung von Menschen mit Demenz bei der Wahrnehmung ihrer Rechte Betreuungsstelle Hamburg Beratungsstelle für rechtliche

Mehr

Der neue Erwachsenenschutz

Der neue Erwachsenenschutz Der neue Erwachsenenschutz Das 2. Erwachsenenschutzgesetz ab 1.7.2018 Karin Reinmüller Sachwalterschaft Graz 10 Jahre GPZ, 2. März 2018 1 10 Jahre GPZ Der neue Erwachsenenschutz Das 2. Erwachsenenschutzgesetz

Mehr

Workshop A Änderungen im Sachwalterrecht. Auswahl und Bestellung des Sachwalters Rechte der Angehörigen im Verfahren

Workshop A Änderungen im Sachwalterrecht. Auswahl und Bestellung des Sachwalters Rechte der Angehörigen im Verfahren Workshop A Änderungen im Sachwalterrecht Auswahl und Bestellung des Sachwalters Rechte der Angehörigen im Verfahren 1 Ursprungsintention Sachwalterrecht 1984 Ablösung der Entmündigungsordnung durch das

Mehr

Berufsbetreuung - Fragen und Antworten rund um rechtliche Betreuung

Berufsbetreuung - Fragen und Antworten rund um rechtliche Betreuung Berufsbetreuung - Fragen und Antworten rund um rechtliche Betreuung Tag der offenen Tür Warum braucht man eine rechtliche Betreuung? Stellen Sie sich vor: Sie sind aufgrund einer Demenz zunehmend überfordert,

Mehr

Unser Leitbild. Lebenshilfe Österreich

Unser Leitbild. Lebenshilfe Österreich Unser Leitbild Lebenshilfe Österreich 2 Leitbild der Lebenshilfe Österreich Die Lebenshilfe Österreich, gegründet 1967 als Dachorganisation aller Lebenshilfe Landesorganisationen, ist die älteste österreichische

Mehr

INKLUSION ALS FRAGE GESELLSCHAFTLICHER ANERKENNUNG KONSEQUENZEN FÜR PSYCHISCH KRANKE MENSCHEN UND IHR UMFELD? Sigrid Graumann

INKLUSION ALS FRAGE GESELLSCHAFTLICHER ANERKENNUNG KONSEQUENZEN FÜR PSYCHISCH KRANKE MENSCHEN UND IHR UMFELD? Sigrid Graumann INKLUSION ALS FRAGE GESELLSCHAFTLICHER ANERKENNUNG KONSEQUENZEN FÜR PSYCHISCH KRANKE MENSCHEN UND IHR UMFELD? Sigrid Graumann Vorgehen 1. Das Leitbild Inklusion in der UN-BRK 2. Erfahrungen von Verkennung

Mehr

Neues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung

Neues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung Angehörigenwochenende 20. + 21.04.13 in Bad Salzhausen Neues aus dem Recht Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung Michael Goetz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht,

Mehr

Die UN-Behindertenrechtskonvention. Relevant für die Wohnunglosenhilfe?

Die UN-Behindertenrechtskonvention. Relevant für die Wohnunglosenhilfe? Die UN-Behindertenrechtskonvention Relevant für die Wohnunglosenhilfe? Motto Nichts über uns ohne uns Wir sind nicht behindert, wir werden behindert 1 Historische Rahmenbedingungen Satt und Sauber Paradigma

Mehr

Die Patientenverfügung Überblick über das Erwachsenenschutzgesetz Diskussion

Die Patientenverfügung Überblick über das Erwachsenenschutzgesetz Diskussion 26.9.2018 Paul Groß Inhalt Die Patientenverfügung Ein geschichtlicher Rückblick Rechtliche Grundlagen der Patientenverfügung beachtlich oder verbindlich Formulare Dokumentation der ärztlichen Aufklärung

Mehr

Inklusion - gleichberechtigt mit allen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen

Inklusion - gleichberechtigt mit allen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen Inklusion - gleichberechtigt mit allen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen Grundlagen und Herausforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Gliederung 1. Zur Lebenssituation

Mehr

Erwachsenenschutzrechtes in Österreich

Erwachsenenschutzrechtes in Österreich Partizipation bei der Entwicklung des Erwachsenenschutzrechtes in Österreich - aus Sicht des Ministeriums Romana Fritz Ausgangslage Letzte Reform des Sachwalterrechts 2007 Haftungsängste Zu wenig (entsprechend

Mehr

IGSL Hospizbewegung e.v.

IGSL Hospizbewegung e.v. Inhalt Die IGSL Hospizbewegung e.v. Rechtliche Grundlagen der Patientenverfügung beachtlich oder verbindlich Formulare Konsensuspapier vs. IGSL Dokumentation der ärztlichen Aufklärung zur Patientenverfügung

Mehr

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention Die UN-Behindertenrechtskonvention Das Recht auf inklusive Bildung Dr. Marianne Hirschberg Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention Deutsches Institut für Menschenrechte 08.03.2010 VdS-Hessen

Mehr

INHALT. Vorwort... 7 Einleitung... 9

INHALT. Vorwort... 7 Einleitung... 9 INHALT Vorwort... 7 Einleitung... 9 Kapitel 1: Der Verlust der Geschäftsfähigkeit und wie Sie vorsorgen können... 11 Geschäftsfähigkeit... 12 Verlust der Geschäftsfähigkeit... 12 Lösung Sachwalterschaft?...

Mehr

Unterstützte Selbstbestimmte Entscheidungsfindung

Unterstützte Selbstbestimmte Entscheidungsfindung Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Jetzt entscheide ich! Unterstützte Selbstbestimmte Entscheidungsfindung

Mehr

vor Gewalt in der häuslichen Pflege Unterstützungsbedarf älterer, pflegebedürftiger, Erwachsenenschutzes

vor Gewalt in der häuslichen Pflege Unterstützungsbedarf älterer, pflegebedürftiger, Erwachsenenschutzes Schutz älterer Menschen vor Gewalt in der häuslichen Pflege Unterstützungsbedarf älterer, pflegebedürftiger, rechtlich betreuter Menschen und die Funktion des Erwachsenenschutzes Prof. Dr. jur. Dagmar

Mehr

Ein neuer kommunaler Planungsoptimismus und seine Chancen für die Behindertenpolitik

Ein neuer kommunaler Planungsoptimismus und seine Chancen für die Behindertenpolitik Ein neuer kommunaler Planungsoptimismus und seine Chancen für die Behindertenpolitik Ottmar Miles-Paul Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen Folie 1 MOTOREN FÜR DIE KOMMUNALE TEILHABEPLANUNG

Mehr

Menschenrechte, Inklusion und die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNBRK)

Menschenrechte, Inklusion und die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNBRK) Menschenrechte, Inklusion und die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNBRK) DDr. Ursula Naue Institut für Politikwissenschaft, Universität Wien Informationsveranstaltung anlässlich

Mehr

Anregung einer Sachwalterschaft

Anregung einer Sachwalterschaft An das Bezirksgericht Außerstreitabteilung... Anregung einer Sachwalterschaft Hiermit rege ich eine Sachwalterbestellung für folgende Person an: Vor- und Nachname: Geburtsdatum: Sozialversicherungsnummer:

Mehr

Reform der Sachwalterschaft DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT IM DETAIL

Reform der Sachwalterschaft DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT IM DETAIL Reform der Sachwalterschaft DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT IM DETAIL Das Sachwalterrecht soll geändert werden. Dazu gibt es nun einen Entwurf des Justizministeriums. Wir möchten im Folgenden in einfacher

Mehr

DIE VORSORGE- VOLLMACHT

DIE VORSORGE- VOLLMACHT IHR RECHTSANWALT. FÜR JEDEN FALL. DIE VORSORGE- VOLLMACHT AB 1.7.2018 Was bringt das 2. Erwachsenenschutzgesetz? Die wichtigsten Infos zur neuen Rechtslage Was passiert, wenn Sie eines Tages Ihre Angelegenheiten

Mehr

Zukunftsorientierte Modelle und Praxislösungen in Österreich

Zukunftsorientierte Modelle und Praxislösungen in Österreich ICSW ExpertInnen-Meeting 20.11.2013 Zukunftsorientierte Modelle und Praxislösungen in Österreich 1 Überblick 1. Vorstellung VertretungsNetz 2. Clearing 3. Clearing plus Unterstützung zur Selbstbestimmung

Mehr

Inklusion und Integration. Ein Beitrag zur Begriffsklärung

Inklusion und Integration. Ein Beitrag zur Begriffsklärung Inklusion und Integration Ein Beitrag zur Begriffsklärung Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen Gliederung 1. Der Impuls der UN-Konvention

Mehr

VORSORGEVOLLMACHT- PATIENTENVERFÜGUNG

VORSORGEVOLLMACHT- PATIENTENVERFÜGUNG VORSORGEVOLLMACHT- PATIENTENVERFÜGUNG Arbeiterkammer Reutte, 16.02.2017 Rechtsanwalt Mag. Harald Rossmann Salurnerstrasse 16, 6020 Innsbruck Oberlüss 11, 6600 Reutte www.ra-rossmann.at www.ra-rossmann.at

Mehr

2. Erwachsenenschutzgesetz. 16. November 2018

2. Erwachsenenschutzgesetz. 16. November 2018 2. Erwachsenenschutzgesetz 16. November 2018 UN Behindertenkonvention Die Selbstbestimmungsmöglichkeit gehört zu den wichtigsten Voraussetzungen für das Wohlbefinden eines Menschen. Es existieren verschiedene

Mehr

10. Punkte zur Inklusion. Zehn Vorschläge der Diakonie für ein besseres Miteinander in allen Lebensbereichen

10. Punkte zur Inklusion. Zehn Vorschläge der Diakonie für ein besseres Miteinander in allen Lebensbereichen 10. Punkte zur Inklusion Zehn Vorschläge der Diakonie für ein besseres Miteinander in allen Lebensbereichen 01. Selbstbestimmung & Partizipation Zusammen leben heißt, gemeinsam gestalten. Partizipation

Mehr

Braunschweig inklusiv. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Braunschweig inklusiv. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Braunschweig inklusiv Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Braunschweig inklusiv Gliederung 1. Die UN-Behindertenrechtskonvention der Vereinten

Mehr

Die UN Behindertenrechtskonvention und ihre Bedeutung für das Betreuungsrecht

Die UN Behindertenrechtskonvention und ihre Bedeutung für das Betreuungsrecht Die UN Behindertenrechtskonvention und ihre Bedeutung für das Betreuungsrecht Klaus Lachwitz, Präsident von Inclusion International Weltverband aller Vereinigungen für Menschen mit geistiger Behinderung,

Mehr

Gesundheit von Menschen mit Behinderung Die Menschenrechtsperspektive. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1

Gesundheit von Menschen mit Behinderung Die Menschenrechtsperspektive. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1 Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1 Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 2 Prof. Dr. med. Susanne Schwalen Geschäftsführende Ärztin der Ärztekammer

Mehr

UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung

UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung Paulo dos Santos UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung Wenn Eltern nach der Schule fragen... / 08. Juni 2016 Dr. Günter Bell Behindertenbeauftragter der Stadt Köln Allgemeine Erklärung

Mehr

Unterstützung von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen

Unterstützung von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen Unterstützung von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen Zusammenfassung In der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geht es um die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen.

Mehr

Jahresbericht 2013 und 2014

Jahresbericht 2013 und 2014 Jahresbericht 2013 und 2014 Einleitung Sie lesen hier den Jahresbericht des Monitoring-Ausschusses für die Jahre 2013 und 2014. Der Monitoring-Ausschuss ist jetzt Mitglied im Bundes-Behinderten-Beirat.

Mehr

Willkommen zur Themeninsel III. Zwischen Anerkennung und Stigma

Willkommen zur Themeninsel III. Zwischen Anerkennung und Stigma Willkommen zur Themeninsel III Zwischen Anerkennung und Stigma Zwischen Anerkennung und Stigma Referentin: Barbara Vieweg, Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter -bifos-

Mehr

Göttinger Workshop UN-Behindertenrechtskonvention am 26. und

Göttinger Workshop UN-Behindertenrechtskonvention am 26. und Göttinger Workshop UN-Behindertenrechtskonvention am 26. und 27.02.2010 Die Behindertenrechtskonvention und das deutsche Recht des Erwachsenenschutzes (Geschäftsfähigkeit und Betreuung) Von Klaus Lachwitz,

Mehr

Von der Vormundschaft zum Erwachsenenschutz

Von der Vormundschaft zum Erwachsenenschutz Erwachsenenschutzrecht ab 2013 Von der Vormundschaft zum Erwachsenenschutz Unzufriedenheit der Eltern mit geltendem Recht Wahl Entmündigung oder laisser faire zu starres Massnahmensystem Stigmatisierungen

Mehr

ETHIK UND RECHT IN DER GERONTOPSYCHIATRISCHEN VERSORGUNG. 6. Gerontopsychiatrisches Symposium Hannover

ETHIK UND RECHT IN DER GERONTOPSYCHIATRISCHEN VERSORGUNG. 6. Gerontopsychiatrisches Symposium Hannover ETHIK UND RECHT IN DER GERONTOPSYCHIATRISCHEN VERSORGUNG 6. Gerontopsychiatrisches Symposium Hannover 1. Einleitung 2. Geschichtlicher Überblick 3. Paradigmenwechsel 4. Selbstbestimmung im Betreuungsrecht

Mehr

UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Marianne Schulze * Die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat den Zweck, die volle und gleichberechtigte Ausübung aller

Mehr

Institut für Sozialdienste Vorarlberg. Wir helfen WEITER.

Institut für Sozialdienste Vorarlberg. Wir helfen WEITER. Institut für Sozialdienste Vorarlberg Wir helfen WEITER. Clearing Inhalt Vorgeschichte Modellprojekt Ergebnisse der Begleitforschung Clearing im SWRÄG geplante Umsetzung der IfS-Sachwalterschaft Vorgeschichte

Mehr

Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern

Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern BAWO-Fachtagung Was können wir uns leisten? 2010 1 Gesetzlich

Mehr

Mag. Dietmar Mühl öffentlicher Notar 8605 Kapfenberg. Die Patientenverfügung. Die Vorsorgevollmacht

Mag. Dietmar Mühl öffentlicher Notar 8605 Kapfenberg. Die Patientenverfügung. Die Vorsorgevollmacht Mag. Dietmar Mühl öffentlicher Notar 8605 Kapfenberg Die Patientenverfügung Die Vorsorgevollmacht Die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger 8605 Kapfenberg 8623 Aflenz Kurort DVR-Nr.: 2108166 Wiener

Mehr

Es reicht noch lange nicht! Rechte und Forderungen von Frauen mit Behinderungen Teresa Lugstein

Es reicht noch lange nicht! Rechte und Forderungen von Frauen mit Behinderungen Teresa Lugstein Es reicht noch lange nicht! Rechte und Forderungen von Frauen mit Behinderungen Teresa Lugstein Allgemein Zahlen und Fakten Rund 20,5 aller Befragten gaben eine dauerhafte Beeinträchtigung an, das sind

Mehr

Bremer Erklärung zur Weiterentwicklung der Psychiatrie in Deutschland

Bremer Erklärung zur Weiterentwicklung der Psychiatrie in Deutschland Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Bremer Erklärung zur Weiterentwicklung der Psychiatrie in Deutschland Die Beauftragten des Bundes sowie der

Mehr

Inhaltsverzeichnis Einleitung Allgemeines zum Erwachsenenschutzrecht Anwendungsbereich des Gesetzes... 16

Inhaltsverzeichnis Einleitung Allgemeines zum Erwachsenenschutzrecht Anwendungsbereich des Gesetzes... 16 Rechtsgrundlagen-, Literatur- und Judikaturauswahl... 9 Einleitung... 13 1. Allgemeines zum Erwachsenenschutzrecht... 14 1.1. Reform... 14 1.2. Rechtliche Grundlagen... 15 1.3. Rechtsauskünfte... 15 2.

Mehr

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom )

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom ) UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006) Rechtliche Hintergrund: Die BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag (genauer 2 Verträge)

Mehr

Wörterbuch. barrierefrei, Barrierefreiheit BMASK

Wörterbuch. barrierefrei, Barrierefreiheit BMASK Endversion nach dem capito Qualitäts-Standard für Leicht Lesen Wörterbuch barrierefrei, Barrierefreiheit Barrierefreiheit bedeutet, dass jeder Mensch ungehindert überallhin gelangen kann und alles ungehindert

Mehr

Studientag Inklusive Kinder- und Jugendhilfe 20. Juni Ein Workshop von Miteinander Leben Lernen Freizeit Inklusive

Studientag Inklusive Kinder- und Jugendhilfe 20. Juni Ein Workshop von Miteinander Leben Lernen Freizeit Inklusive Studientag Inklusive Kinder- und Jugendhilfe 20. Juni 2017 Ein Workshop von Miteinander Leben Lernen Freizeit Inklusive Wann und Wo begegnen Sie (anderen) Menschen mit Behinderungen im Alltag? Welche Erfahrungen

Mehr

DJR-Konferenz

DJR-Konferenz DJR-Konferenz 19.09.2013 1. Von der Integration zur Inklusion Salamanca Erklärung Integration Inklusion 2. UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen Zweck der UN-Konvention Ratifizierung

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB)

Das neue Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB) Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht Einführung in Nomenklatur, Rechtslage und Definitionen in der Schweiz Keynote anlässlich

Mehr

Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Inklusion oder Exklusion? Inklusion oder Exklusion? Hyper-Inklusion Hyper-Inklusion Gliederung

Mehr

Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Betreuungsstelle Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Die Betreuungsstelle stellt sich vor Betreuungsrecht - rechtliche Grundlagen - Anregung einer Betreuung - weitere Anknüpfungspunkte

Mehr

Betreuungsrecht Vorsorgevollmacht Patientenverfügung. Präsentiert von: Annette Reimers Betreuungsverein für den Kreis Herzogtum Lauenburg e.v.

Betreuungsrecht Vorsorgevollmacht Patientenverfügung. Präsentiert von: Annette Reimers Betreuungsverein für den Kreis Herzogtum Lauenburg e.v. Betreuungsrecht Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Präsentiert von: Annette Reimers Betreuungsverein für den Kreis Herzogtum Lauenburg e.v. Vortragsaufbau Grundzüge des Betreuungsrechts Vorsorgevollmacht

Mehr

Grundzüge des neuen Sachwalterrechts und der Angehörigenvertretung. Mag. Ulrich Pesendorfer BMJ

Grundzüge des neuen Sachwalterrechts und der Angehörigenvertretung. Mag. Ulrich Pesendorfer BMJ Grundzüge des Mag. Ulrich Pesendorfer BMJ Roter Faden Entwicklung des SW-Rechts Ursachen / Ziele der Reform Die Neuerungen im Überblick 7. Mai 2007 2 Bundesministerium für Justiz 1 Geschichte des Sachwalterrechts

Mehr

Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG

Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG 5.12.2014 Inklusion Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ca. 1 Mrd. Menschen sind behindert; dies entspricht etwa 15

Mehr

Sachwalterschaft Angehörigenvertretung Vorsorgevollmacht. in sachen mensch. ifs Sachwalterschaft Institut für Sozialdienste

Sachwalterschaft Angehörigenvertretung Vorsorgevollmacht. in sachen mensch. ifs Sachwalterschaft Institut für Sozialdienste Sachwalterschaft Angehörigenvertretung Vorsorgevollmacht 1 in sachen mensch ifs Sachwalterschaft Institut für Sozialdienste ifs Sachwalterschaft 3 Wann braucht ein erwachsener Mensch eine gesetzliche Vertretung?

Mehr

Thema. Gesetzliche Betreuung für Erwachsene - Vorsorge. Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung

Thema. Gesetzliche Betreuung für Erwachsene - Vorsorge. Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Thema Gesetzliche Betreuung für Erwachsene - Vorsorge Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Wichtige Bausteine für ein selbstbestimmtes Leben nicht nur im Alter Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung

Mehr

Diskriminierung aufgrund von Behinderung

Diskriminierung aufgrund von Behinderung Diskriminierung aufgrund von Behinderung Dr. Shivaun Quinlivan Direktorin des LL.M.-Programms Internationales und vergleichendes Behindertenrecht und Behindertenpolitik Vortrag Der Begriff Behinderung

Mehr

Behinderung neu denken!

Behinderung neu denken! Behinderung neu denken! Zur Bedeutung der Behindertenrechtskonvention (Foto: Rosemarie König) Impulsreferat auf der 2. Fachtagung Gemeinsam zu einem Bayerischen Aktionsplan München, 21. Mai 2012 von Dr.

Mehr

Das Bundesteilhabegesetz. Nichts über uns ohne uns!!

Das Bundesteilhabegesetz. Nichts über uns ohne uns!! Das Bundesteilhabegesetz Nichts über uns ohne uns!! Vortrag beim Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.v. am 14.10.2014 Manuela Krosta Was plant die Regierung, was wollen wir? Was steht im Koalitionsvertrag?

Mehr

Die Österreichische Demenzstrategie und ihre Prognose

Die Österreichische Demenzstrategie und ihre Prognose Caritas Pflege, Die Österreichische Demenzstrategie und ihre Prognose Ausgangslage Österreich ca. 115.000 bis 130.000 Menschen mit Demenz bis 2050 Verdoppelung neue Herausforderungen sowohl im Gesundheits-

Mehr

Vorsorgevollmacht: Die 5 wichtigsten Tipps, wie Sie sich und Ihre Familie im Notfall absichern

Vorsorgevollmacht: Die 5 wichtigsten Tipps, wie Sie sich und Ihre Familie im Notfall absichern ! 1 Vorsorgevollmacht: Die 5 wichtigsten Tipps, wie Sie sich und Ihre Familie im Notfall absichern Jeder von uns kann plötzlich in eine Situation gelangen, seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr

Mehr

Inklusion und die Große Lösung Partizipation oder Konfusion? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Inklusion und die Große Lösung Partizipation oder Konfusion? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Inklusion und die Große Lösung Partizipation oder Konfusion? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Gliederung 1. Inklusion als Reaktion auf die Erfahrung gesellschaftlicher Ausgrenzung 2. Die Behindertenrechtskonvention

Mehr

Empowerment im Nationalen Aktionsplan Behinderung

Empowerment im Nationalen Aktionsplan Behinderung Empowerment im Nationalen Aktionsplan Behinderung Max Rubisch Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz I n Z u s a m m e n a r b e i t m i t d e r I n t e r n a t i o n a l e n A r

Mehr

2. Erwachsenenschutzgesetz (BGBl Nr. 59/2017)

2. Erwachsenenschutzgesetz (BGBl Nr. 59/2017) 2. Erwachsenenschutzgesetz (BGBl Nr. 59/2017) Wesentliche Änderungen Dr. Andreas Rudolph Rechtsanwalt Inhaltsverzeichnis Ausgangslage 2. Erwachsenenschutzgesetz Überblick alte und neue Begriffe Wesentliche

Mehr

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht ÖAR Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht Workshop Wohnbau barrierefrei 10. Oktober 2013, Wien Volker Frey,

Mehr

Das Angebot Clearing Plus- Unterstützung für ein selbst-bestimmtes Leben

Das Angebot Clearing Plus- Unterstützung für ein selbst-bestimmtes Leben Das Angebot Clearing Plus- Unterstützung für ein selbst-bestimmtes Leben Das Bezirks-Gericht muss überprüfen, ob Sie einen Sachwalter brauchen. Wir vom Verein VertretungsNetz sollen deshalb einen Bericht

Mehr

Zwangsmaßnahmen im Licht der Menschenrechte. u.a. UN- Behindertenrechtskonvention

Zwangsmaßnahmen im Licht der Menschenrechte. u.a. UN- Behindertenrechtskonvention Zwangsmaßnahmen im Licht der Menschenrechte u.a. UN- Behindertenrechtskonvention Vorstellung DIMR Unabhängiges Nationales Institut für Menschenrechte 2001 gegründet Pariser Prinzipien A-Status Menschenrechtliche

Mehr

Reformen im Sachwalterrecht

Reformen im Sachwalterrecht Reformen im Sachwalterrecht Mit 1. Juli 2007 treten gravierende Veränderungen in der Vertretung von geistig behinderten und psychisch kranken Menschen in Kraft. 1. Sachwalterschaft Wann darf ein Sachwalter

Mehr

Patientenverfu gung in Österreich Studienergebnisse Vorsorgevollmacht und Vorsorgedialog

Patientenverfu gung in Österreich Studienergebnisse Vorsorgevollmacht und Vorsorgedialog Patientenverfu gung in Österreich Studienergebnisse Vorsorgevollmacht und Vorsorgedialog Institut für Ethik und Recht in der Medizin Dr. Maria Kletečka-Pulker Ausgangslage "... wer spricht fu r mich, wenn

Mehr

Das System des individuellen Bedarfs als Grundlage für ein kantonales Behindertenkonzept

Das System des individuellen Bedarfs als Grundlage für ein kantonales Behindertenkonzept Das System des individuellen Bedarfs als Grundlage für ein kantonales Behindertenkonzept INSOS-Tagung Damit Teilhabe gelingt! zum Konzept der Funktionalen Gesundheit 19. August 09 Michael Martig, Leiter,

Mehr

Konzept. Unterstützungsbüro

Konzept. Unterstützungsbüro Konzept Unterstützungsbüro Büro zur Etablierung selbstbestimmter Unterstützungsstrukturen als Alternative zur Sachwalterschaft Wien, April 2015 Einleitung Aufgrund der intensiven Diskussionen rund um das

Mehr

Reform der Sachwalterschaft DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT

Reform der Sachwalterschaft DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT Reform der Sachwalterschaft DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT Das jetzige System der Sachwalterschaft ist veraltet Alternativen wurden nicht ausgeschöpft: Bereits im geltenden Recht sollte die Sachwalterschaft

Mehr

Teilhaben und selbstbestimmt leben

Teilhaben und selbstbestimmt leben Teilhaben und selbstbestimmt leben Ist der Kunde König? Selbstbestimmung und professionelle Unterstützung von Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf Workshop 27.02.2015 Gliederung 1. Einleitung 2. Begriff

Mehr

ENTSTEHUNG UND GRUNDHALTUNG UNSER LEITBILD

ENTSTEHUNG UND GRUNDHALTUNG UNSER LEITBILD Leitbild ENTSTEHUNG UND GRUNDHALTUNG Die Lebenshilfe Leibnitz wurde 1980 von Eltern und Angehörigen von Menschen mit Behinderung als überparteiliche Selbsthilfe-Gemeinschaft gegründet mit dem Ziel, diesen

Mehr

Gerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein

Gerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein Gerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein Stein-Berufskolleg und berufliches Gymnasium des Erzbistums Paderborn 2012 Quelle: Gemeinsam leben,

Mehr

Selbstbestimmung künftige Herausforderungen

Selbstbestimmung künftige Herausforderungen Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz Selbstbestimmung 2.0 - künftige Herausforderungen 18. Mai 2017 Biografie Powerpoint-Präsentation Selbstbestimmung 2.0 - Österreichische Revision des Erwachsenenschutzes

Mehr