Reform des österreichischen Sachwalterrechts - Mitbestimmung als Leitmotiv

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1 Reform des österreichischen Sachwalterrechts - Mitbestimmung als Leitmotiv Dr. Peter Barth Bundesministerium für Justiz

2 Übersicht 1. Mitbestimmung im Gesetzgebungsprozess 2. Mitbestimmung im Gesetz a. Grundanliegen des Gesetzes b. Handlungsfähigkeit c. Wahl des Vertreters d. Persönlichkeitsrechte e. Medizinische Behandlung 3. Mitbestimmung in der Umsetzung des Gesetzes Dr. Peter Barth, BMJ Wien 2

3 1. Gesetzgebungsprozess 2013 Staatenprüfung Österreich Dr. Peter Barth, BMJ Wien 3

4 1. Gesetzgebungsprozess Staatenprüfung Österreich Start mit Fachtagung (erstmals plus SelbstvertreterInnen) Modellprojekt Unterstützung zur Selbstbestimmung Wechselspiel große AG kleine Arbeitsgruppen Wissenschaftliche Begleitung durch Uni Innsbruck Ergebnisse des Modellprojekts Wechselspiel große AG kleine AG Begutachtungsentwurf und Diskussion darüber Plan: Beschlussfassung März 2017 Dr. Peter Barth, BMJ Wien 4

5 1. Gesetzgebungsprozess Wie sind wir vorgegangen? Dr. Peter Barth, BMJ Wien 5

6 2. a. Grundanliegen des Gesetzes Dr. Peter Barth, BMJ Wien 6

7 2. a. Grundanliegen des Gesetzes Dr. Peter Barth, BMJ Wien 7

8 2. b. Handlungsfähigkeit Geschäftsfähigkeit Ehefähigkeit Entscheidungsfähigkeit Testierfähigkeit Entscheidungsfähigk. in anderen Angelegenheiten Dr. Peter Barth, BMJ Wien 8

9 2. b. Handlungsfähigkeit neu Dr. Peter Barth, BMJ Wien 9

10 2. b. Handlungsfähigkeit Dr. Peter Barth, BMJ Wien 10

11 2. b. Handlungsfähigkeit Dr. Peter Barth, BMJ Wien 11

12 2. b. Handlungsfähigkeit Dr. Peter Barth, BMJ Wien 12

13 2. c. Wahl des Vertreters Autonomie Erwachsenenschutz Vorsorgevollmacht gewählte Erwachsenenvertretung gesetzliche Erwachsenenvertretung gerichtliche Erwachsenenvertretung Dr. Peter Barth, BMJ Wien 13

14 2. c. Wahl des Vertreters Vorsorgevollmacht volle Entscheidungsfähigkeit gewählte EV geminderte Entscheidungsfähigkeit gesetzliche EV Äußerungsfähigkeit (für Widerspruch) Dr. Peter Barth, BMJ Wien 14

15 2. c. Wahl des Vertreters Dr. Peter Barth, BMJ Wien 15

16 2. c. Wahl des Vertreters Dr. Peter Barth, BMJ Wien 16

17 2. d. Persönlichkeitsrechte Keine Stellvertretung: zb Eheschließung Adoption Vaterschaftsanerkenntnis Testament Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Dr. Peter Barth, BMJ Wien 17

18 2. d. Persönlichkeitsrechte Stellvertretung, wenn sonst Wohl erheblich gefährdet: bei Regelung der Kontakte und des Briefverkehrs Dr. Peter Barth, BMJ Wien 18

19 2. d. Persönlichkeitsrechte Sonst nur Stellvertretung: Vertretungshandlung zum Wohl der betroffenen Person erforderlich Kein Veto der betroffenen Person Bei Veto Stellvertretung nur, wenn sonst Wohl erheblich gefährdet Dr. Peter Barth, BMJ Wien 19

20 2. e. Medizinische Behandlung Bei Zweifeln an Entscheidungsfähigkeit -> Unterstützerkreis Keine Entscheidungsfähigkeit -> Stellvertretung, aber vom Willen der betroffenen Person leiten lassen Keine Entscheidungsfähigkeit -> Uneinigkeit -> Genehmigung des Gerichts Dr. Peter Barth, BMJ Wien 20

21 3. Mitbestimmung in der Umsetzung des Gesetzes Start erneut mit großer AG Mitwirkung an Fortbildung von RichterInnen, ErwachsenenvertreterInnen Schulung von Multiplikatoren unter den SelbstvertreterInnen Mitwirkung an Clearing Abbau von Barrieren zum Recht:? Leichter-Lesen-Version des Gesetzes Leichter-Lesen-Formulare bei Gericht Dr. Peter Barth, BMJ Wien 21

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Peter Barth, BMJ Wien 22

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