Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Notar Robert Walter, LL.M. Markt Mittweida
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- Ferdinand Moritz Walter
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1 Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Notar Robert Walter, LL.M. Markt Mittweida
2 Der Begriff Vorsorge lateinisch: procuratio zu procurare für etwas Sorge tragen; pflegen; verwalten Autor: Notarkammer Sachsen Seite 2
3 Der Begriff Vorsorge Autor: Notarkammer Sachsen Seite 3
4 Der Aspekte der rechtlichen Vorsorge Teil 1: Vorsorgevollmacht Teil 2: Beispiele Teil 3: Weitere Instrumente der rechtlichen Vorsorge Autor: Notarkammer Sachsen Seite 4
5 Teil 1: Vorsorgevollmacht Autor: Notarkammer Sachsen Seite 5
6 Das Leben kann so schön sein Autor: Notarkammer Sachsen Seite 6
7 Doch haben Sie auch daran gedacht? Autor: Notarkammer Sachsen Seite 7
8 Oder daran? Autor: Notarkammer Sachsen Seite 8
9 Geschäftsunfähigkeit kann JEDEN treffen! Autor: Notarkammer Sachsen Seite 9
10 Wo ist das (rechtliche) Problem? D.h. wer kümmert sich im Ernstfall? Autor: Notarkammer Sachsen Seite 10
11 Man kann etwas tun! Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Autor: Notarkammer Sachsen Seite 11
12 Die Vorsorgevollmacht Was ist eine Vorsorgevollmacht? Wie weit reicht sie? Autor: Notarkammer Sachsen Seite 12
13 Die Vorsorgevollmacht Reichweite einer Vorsorgevollmacht - Vollmachtgeber entscheidet - Generalvollmacht sinnvoll - vermögensrechtliche und persönliche Angelegenheiten - über den Tod hinaus möglich - ausgeschlossen: höchstpersönliches (Ehe, Testament) Autor: Notarkammer Sachsen Seite 13
14 Die Vorsorgevollmacht Warum braucht man eine Vorsorgevollmacht? keine gesetzliche Vertretungsmacht für Angehörige Vermeidung gerichtlicher Betreuung Klare Verhältnisse Autor: Notarkammer Sachsen Seite 14
15 Die Vorsorgevollmacht Wie kann eine Vorsorgevollmacht errichtet werden? Warum notariell?! stets formgerecht! Echtheitsnachweis! Wirksamkeitskontrolle, Praxistauglichkeit! individuelle Beratung! dauerhafte Aufbewahrung! beliebige Ausfertigungen Autor: Notarkammer Sachsen Seite 15
16 Fall 1: Herr X und die Immobilie der Eltern Autor: Notarkammer Sachsen Seite 16
17 Was passiert mit der Immobilie, wenn Eltern nicht mehr darin wohnen wollen/können? Autor: Notarkammer Sachsen Seite 17
18 Was passiert mit der Immobilie, wenn Eltern nicht mehr darin wohnen wollen/können? Mögliche Ideen: - Übertragung an Herrn X - Übertragung auf Enkel - Verkauf an Dritte Autor: Notarkammer Sachsen Seite 18
19 Was, wenn Eltern geschäftsunfähig? Alt.1: ohne notarielle Vorsorgevollmacht - Genehmigung Betreuungsgericht erforderlich - Schenkungen grundsätzlich nicht möglich - Verkauf nur gegen Wertgutachten Autor: Notarkammer Sachsen Seite 19
20 Was, wenn Eltern geschäftsunfähig? Alt.2: mit notarieller Vorsorgevollmacht - Genehmigung Betreuungsgericht nicht erforderlich - Bevollmächtigter entscheidet allein Autor: Notarkammer Sachsen Seite 20
21 Fall 2: Herr X und das Wohnrecht der Eltern Autor: Notarkammer Sachsen Seite 21
22 Was, wenn Eltern geschäftsunfähig? Das Problem - das Wohnrecht der Eltern ist eine Belastung im Grundbuch - erschwert bzw. verhindert Verkauf und Finanzierung - Löschung nur bei Tod oder mit Zustimmung des Berechtigten Autor: Notarkammer Sachsen Seite 22
23 Was, wenn Eltern geschäftsunfähig? Alt. 1: ohne notarielle Vorsorgevollmacht - Löschung/Rangrücktritt Wohnrecht nur mit Zustimmung Betreuungsgericht; nur gegen Entgelt Alt. 2: mit notarieller Vorsorgevollmacht - Bevollmächtigter kann Löschung ohne Weiteres unterzeichnen Autor: Notarkammer Sachsen Seite 23
24 Teil 3: Weitere Aspekte der Vorsorge Autor: Notarkammer Sachsen Seite 24
25 Die Patientenverfügung Was ist eine Patientenverfügung? Wie wird eine Patientenverfügung errichtet? Wie wird mein Wille umgesetzt? Autor: Notarkammer Sachsen Seite 25
26 Die Patientenverfügung? Autor: Notarkammer Sachsen Seite 26
27 Patientenverfügung Anweisung an den Bevollmächtigten und die Ärzte Behandlungswünsche, insbesondere bzgl. Apparatemedizin Organspende? Umsetzung der Anweisung durch den Bevollmächtigten Abgrenzung zur Vorsorgevollmacht Autor: Notarkammer Sachsen Seite 27
28 Betreuungsverfügung Regelung der amtlichen Betreuung - nicht Vermeidung v.a. für diejenigen ohne Vertrauenspersonen Überwachung durch Gerichte Abgrenzung zur Vorsorgevollmacht Autor: Notarkammer Sachsen Seite 28
29 Vorsorge durch Testament Wer bekommt was? gesetzliche Erbfolge oft unpassend Abgrenzung zur Vorsorgevollmacht Achtung: Erbrechtliche Fallstricke - Pflichtteil - Steuerfreibeträge - Erhaltung Familienvermögen - Erbengemeinschaften Autor: Notarkammer Sachsen Seite 29
30 Vorteile notarielles Testament: individuelle Beratung klare Regelungen Beweiswirkung amtliche Verwahrung i.d.r. Erbschein entbehrlich Autor: Notarkammer Sachsen Seite 30
31 Vorsorgen durch lebzeitige Vermögensübertragung Nachfolge selbst gestalten Ausnutzung von Schenkungsteuerfreibeträgen Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen Vermeidung Zugriff Sozialhilfe Autor: Notarkammer Sachsen Seite 31
32 Fazit: Am Besten gleich zum Notar! Autor: Notarkammer Sachsen Seite 32
33 Fazit: Der kluge Mann baut vor. Friedrich Schiller (Wilhelm Tell) Autor: Notarkammer Sachsen Seite 33
34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie Fragen? Notar Robert Walter, LL.M. Markt 20-23, Mittweida Tel Fax: Autor: Notarkammer Sachsen Seite 34
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