Workshop A Änderungen im Sachwalterrecht. Auswahl und Bestellung des Sachwalters Rechte der Angehörigen im Verfahren

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Workshop A Änderungen im Sachwalterrecht. Auswahl und Bestellung des Sachwalters Rechte der Angehörigen im Verfahren"

Transkript

1 Workshop A Änderungen im Sachwalterrecht Auswahl und Bestellung des Sachwalters Rechte der Angehörigen im Verfahren 1 Ursprungsintention Sachwalterrecht 1984 Ablösung der Entmündigungsordnung durch das Sachwalterrecht mit den Zielen: Sinkende Zahl der Sachwalterschaften Differenzierung nach Angelegenheiten für ein Höchstmaß an persönlicher Autonomie Sachwalterschaft keine lebenslange Maßnahme Steigerung der Qualität der Vertretung durch die Vereinssachwalterschaft 2 1

2 Das Sachwalterrecht und seine Entwicklung tatsächliche Entwicklung Entgegen den ursprünglichen Intentionen: Steter Anstieg der neuen Sachwalterschaften zu immer neuen Höchstwerten Differenzierung nicht ausgeschöpft kaum maßgeschneiderte Sachwalterschaften Sachwalterschaft weiterhin eine Langzeit-Maßnahme Professionelle Hilfe durch die Vereinssachwalterschaft nur für eine Minderheit der Betroffenen 3 Entwicklung der SW Zahlen (gibt es auch irgendwo eine Folie) Vereinssachwalterschaften Sachw alterschaften 4 2

3 Zielsetzung SWRÄG Der "Vermehrung" von Sachwalterschaften soll gegengesteuert, das Subsidiaritätsprinzip soll gestärkt werden durch Alternativen zur Sachwalterschaft - Angehörigenvertretung Die Autonomie behinderter Personen wird gestärkt - Vorsorgevollmacht - verbindliche Patientenverfügung Beratung von Anregern und Suche nach Alternativen zur Sachwalterschaft (Clearing) 5 Leitlinien und Grundsätze der Reform Angehörigenvertretung-Vorsorgevollmacht-Sachwalterschaft Bevollmächtigter hat Vorrang vor ( 268 Abs 2 2. S und 284b Abs 1) nächstem Angehörigen, dieser hat Vorrang vor ( 268 Abs 2 1. S) Sachwalter, ist ein solcher aber bestellt, hat er Vorrang vor 6 3

4 Wer wird zum Sachwalter bestellt? ( 279 ABGB nf) Wünsche der behinderten Person Die Sachwalterverfügung ist zu berücksichtigen Ausschließungsgrund: Abhängigkeitsverhältnis zur Betreuungseinrichtung Wer? geeignete nahe stehende Person geeigneter Sachwalterverein Angehöriger eines Rechtsberufes andere geeignete Person Zahlenmäßige Begrenzung Alle Sachwalter (ausgenommen Vereine): nicht mehr als fünf Sachwalterschaften, Rechtsanwälte und Notare nicht mehr als 25 7 Auswahl des SW im Speziellen ( 279 ABGB Abs 2 u 3) Stufenbau primär geeignete, nahestehende Personen (besondere Erwähnung der Eltern hinsichtlich ihrer Kinder in Abs 2) ist eine solche nicht verfügbar, ein geeigneter Verein ist auch VereinsSW nicht verfügbar, dann Notar, Anwalt oder andere geeignete Person (z.b. Sozialarbeiter) Ausnahme in Abs 4 bei besonderen Fachkenntnissen in erster Linie Anwalt bzw Notar (bei juristischen) oder Verein (bei nichtjuristischen) 8 4

5 Änderungen im Außerstreitgesetz ( 122, 123, 124, 126, 127, 130 AußStrG) Erweiterter Adressatenkreis Einstellungsbeschluss registrierten Angehörigen zuzustellen ( 122) Bestellungsbeschluss registrierten Angehörigen zuzustellen ( 123) Verständigungspflicht des registrierten Bevollmächtigten ( 126) Erweiterte Rekursrechte auch registrierte nächste Angehörige gegen - Bestellungsbeschlüsse gem 119, 120 und 123 AußStrG - Beschlüsse in den Verfahren zur Einschränkung, Erweiterung und Beendigung der Sachwalterschaft gem 128 AußStrG - wohl auch Umbestellungsbeschlüsse (mangels Sondervorschrift) Ausspruch in Bestellungsbeschluss ob (neben Sachwalter auch) Angehörigenvertretung vorliegt 9 Leitlinien und Grundsätze der Reform Grundlagen der Tätigkeit des Sachwalters I Rechte und Pflichten des SW ( ( 275 ABGB) Wirkungsbereich umfasst alle zur Erledigung der Angelegenheit erforderlichen Handlungen Ausnahme höchstpersönliche Rechte, so zb laut den EBs Wahlrecht, Eheschließung, Adoption, Kindererziehung,.. Handlungsmaxime: Wohl und Wünsche des Betroffenen weiterhin genehmigungspflichtige Angelegenheiten (so zb Klagserhebung, Namensänderung und ) 10 5

6 Leitlinien und Grundsätze der Reform Grundlagen der Tätigkeit des Sachwalters II Berücksichtigung d. Willens d. behinderten Person ( 281 ABGB) Informationspflicht, Wunschermittlungspflicht des SW Einkommen und Vermögen sind vorrangig für die Bedürfnisse der behinderten Person zu verwenden Abs 4: Gerichtliche Verfügungen bei Missständen 11 Wohl der behinderten Person neu interpretiert ( 281 ABGB nf) Sachwalter muss die behinderte Person über wichtige Maßnahmen informieren, diese hat ein Recht sich dazu zu äußern Lebensgestaltung nach ihren Wünschen und Vorstellungen der behinderten Person Einkommen und Vermögen sind vorrangig für die Bedürfnisse der behinderten Person zu verwenden Einrichtungen sollen SachwalterInnen bei der Erkundung der Wünsche der Betroffenen unterstützen Ist das Wohl der behinderten Person gefährdet kann jedermann sich an das Pflegschaftsgericht wenden 12 6

Reform der Sachwalterschaft DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT

Reform der Sachwalterschaft DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT Reform der Sachwalterschaft DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT Das jetzige System der Sachwalterschaft ist veraltet Alternativen wurden nicht ausgeschöpft: Bereits im geltenden Recht sollte die Sachwalterschaft

Mehr

Reform der Sachwalterschaft DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT IM DETAIL

Reform der Sachwalterschaft DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT IM DETAIL Reform der Sachwalterschaft DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT IM DETAIL Das Sachwalterrecht soll geändert werden. Dazu gibt es nun einen Entwurf des Justizministeriums. Wir möchten im Folgenden in einfacher

Mehr

Entwicklung einer Diagnostik für das. Sachwalterschafts-Clearing in Österreich. 3.Fachtagung Soziale Diagnostik und Klassifikation

Entwicklung einer Diagnostik für das. Sachwalterschafts-Clearing in Österreich. 3.Fachtagung Soziale Diagnostik und Klassifikation Entwicklung einer Diagnostik für das Sachwalterschafts-Clearing in Österreich 3.Fachtagung Soziale Diagnostik und Klassifikation 6. / 7. Mai 2010 Höhenried Bernried 1 SWRÄG 2006 Clearing (umgesetzt mit

Mehr

VORSORGEVOLLMACHT. I.) Einleitung:

VORSORGEVOLLMACHT. I.) Einleitung: VORSORGEVOLLMACHT I.) Einleitung: Der Wunsch jedes Menschen ist es, auch noch im hohen Alter oder in einer durch Gesundheitsprobleme schwer beeinträchtigten Situation ein möglichst selbst bestimmtes Leben

Mehr

Was tun, wenn Patienten nicht mehr für sich entscheiden können?

Was tun, wenn Patienten nicht mehr für sich entscheiden können? Was tun, wenn Patienten nicht mehr für sich entscheiden können? Mag. Nikolaus Herdega, MSc Ärztekammer für OÖ KAD-Stellvertreter Bereichsleiter Spitalsärzterecht & Kassenrecht 1 Einwilligung/Ablehnung

Mehr

Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Merkblatt

Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Merkblatt D R. C H R I S T O P H D Ö B E R E I N E R N O T A R 84137 Vilsbiburg, Stadtplatz 32/I Telefon (08741) 94948-0 Telefax (08741) 3577 notar@notariat-doebereiner.de Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Mehr

Von der Entmündigung zur Sachwalterschaft

Von der Entmündigung zur Sachwalterschaft Seite 1/7 VertretungsNetz Zukunftsorientierte Modelle und Praxislösungen zur Sachwalterschaft in Österreich Vortrag von Dr. Peter Schlaffer, Geschäftsführer von VertretungsNetz, ICSW- ExpertInnentreffen,

Mehr

Sachwalterschaft in Niederösterreich Rückblick und Ausblick

Sachwalterschaft in Niederösterreich Rückblick und Ausblick 1 Sachwalterschaft in Niederösterreich Rückblick und Ausblick Walter Fuchs Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie 2 Sachwalterschaften pro 100.000 Einwohner (Mittel 2009-2011) [229,403) [403,472)

Mehr

Das Betreuungsgesetz

Das Betreuungsgesetz Das Betreuungsgesetz Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen auf einen Blick Seit dem 1. Januar 1992 ist das Betreuungsgesetz in Kraft und regelt die gesetzliche Vertretung erwachsener Menschen. Ziel des

Mehr

Sachwalterschaft Angehörigenvertretung Vorsorgevollmacht. in sachen mensch. ifs Sachwalterschaft Institut für Sozialdienste

Sachwalterschaft Angehörigenvertretung Vorsorgevollmacht. in sachen mensch. ifs Sachwalterschaft Institut für Sozialdienste Sachwalterschaft Angehörigenvertretung Vorsorgevollmacht 1 in sachen mensch ifs Sachwalterschaft Institut für Sozialdienste ifs Sachwalterschaft 3 Wann braucht ein erwachsener Mensch eine gesetzliche Vertretung?

Mehr

Sachwalterschaft. Ratgeber für Betroffene, Angehörige und Interessierte

Sachwalterschaft. Ratgeber für Betroffene, Angehörige und Interessierte Sachwalterschaft Ratgeber für Betroffene, Angehörige und Interessierte 1 5 Vorwort 6 Was sind Zweck und Aufgabe des Sachwaltervereins? 8 Was ist eine Sachwalterschaft? 12 Wie kommt es zur Sachwalterschaft?

Mehr

Stand der Diskussion zum Sachwalterrecht in Österreich

Stand der Diskussion zum Sachwalterrecht in Österreich Stand der Diskussion zum Sachwalterrecht in Österreich Vortrag Silvia Weißenberg ICSW ExpertInnen-Meeting, November 2013 Wann wird ein Sachwalter bestellt? Wenn ein volljährige Peson mit psychischen Problemen

Mehr

VIII. Zahlenmäßige Beschränkung der Sachwalterschaften

VIII. Zahlenmäßige Beschränkung der Sachwalterschaften 279 ABGB B walter nur aufgrund mangelnder Kapazitäten verweigern (vgl Barth/ Ganner in Barth/Ganner 2 67). Die Sachwaltervereine traten mit dem Inkrafttreten des 13 SWRÄG 2006, also mit 1. 7. 2007, ex

Mehr

Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht Claudia Stockmann Caritasverband Meschede e.v.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht Claudia Stockmann Caritasverband Meschede e.v. Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht 1 Betreuungsrecht - 1992 löste das Betreuungsrecht das bis dahin bestehende Vormundschaftsrecht ab - Keine Entmündigung mehr - Wenn ein Mensch sein Leben nicht mehr

Mehr

Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern

Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern BAWO-Fachtagung Was können wir uns leisten? 2010 1 Gesetzlich

Mehr

Kontakt & Impressum Ärztekammer für Wien Weihburggasse 10-12, 1010 Wien Tel.: (01)

Kontakt & Impressum Ärztekammer für Wien Weihburggasse 10-12, 1010 Wien  Tel.: (01) SIE, Ärztinnen und Ärzte sowie Rechtsexperten PATIENTENVERFÜGUNG Es gibt im Leben weitreichende Entscheidungen, die zu treffen nicht einfach sind. Es ist wichtig, sich hier auf Menschen verlassen zu können,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite 2

Inhaltsverzeichnis. Seite 2 Sachwalterschaft Inhaltsverzeichnis Wer sind wir?......................... Seite 3 Was bieten wir an?....................... Seite 5 Was ist Sachwalterschaft?.................... Seite 7 Was tun Sachwalterinnen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Trentinaglia, HB Vermögensverwaltung im Kindschafts- und Sachwalterrecht VII

Inhaltsverzeichnis. Trentinaglia, HB Vermögensverwaltung im Kindschafts- und Sachwalterrecht VII Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII I. Vertretung von Minderjährigen und erwachsenen geschäftsunfähigen Personen... 1 A. Schutz durch die Rechtsordnung... 1 II. Allgemeines zur Geschäftsunfähigkeit

Mehr

Vorsorgevollmacht. ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende. Vorsorgevollmacht:

Vorsorgevollmacht. ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende. Vorsorgevollmacht: Vorsorgevollmacht Hiermit erteile ich: (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort) ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende Vorsorgevollmacht: Herr/Frau (Name, Vorname, Adresse,

Mehr

K. Verfahren über die Sachwalterschaft für behinderte Personen

K. Verfahren über die Sachwalterschaft für behinderte Personen Ausserstreitgesetz (AussStrG) 274.0 Art. 116 Vorrang des Völkerrechts Die Art. 112 bis 115 sind nicht anzuwenden, soweit nach Völkerrecht Anderes bestimmt ist. K. Verfahren über die Sachwalterschaft für

Mehr

Einladung. Fachtagung. Patientenverfügungs-Gesetz

Einladung. Fachtagung. Patientenverfügungs-Gesetz Einladung zur Fachtagung Patientenverfügungs-Gesetz und Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 Mit 1. Juni 2006 ist das Patientenverfügungs-Gesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die Voraussetzungen

Mehr

Arbeitsgruppe Demenz

Arbeitsgruppe Demenz Arbeitsgruppe Demenz Vorsorgevollmacht eine Alternative zur Sachwalterschaft Dr. Richard Forster öffentlicher Notar in Feldkirch Rankweil 23.02.2011 Begriffsbestimmungen Patientenverfügung Sachwalterschaft

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht -

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - Vorsorgeservice aus Sicht des Notariats Dr. Helga KAISER und Dr. Astrid LEOPOLD Stattegg, 9. Juni 2015 Vorsorgevollmacht Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie,

Mehr

Einladung. Fachtagung. Patientenverfügungs-Gesetz

Einladung. Fachtagung. Patientenverfügungs-Gesetz Einladung zur Fachtagung Patientenverfügungs-Gesetz und Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 Mit 1. Juni 2006 ist das Patientenverfügungs-Gesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die Voraussetzungen

Mehr

Erläuterungen. Allgemeiner Teil

Erläuterungen. Allgemeiner Teil 1 von 83 E n t wurf 1. Einleitung Erläuterungen Allgemeiner Teil Die gerichtliche Fürsorge für Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, soll neu geordnet werden.

Mehr

Juristische und pädagogische Perspektiven auf Wahnsinn

Juristische und pädagogische Perspektiven auf Wahnsinn Juristische und pädagogische Perspektiven auf Wahnsinn 19.03.2014 & 09.04.2014 Referentinnen: Katharina Schmid/Birgit Schmidtke Wahnsinn im gesellschaftlichen Kontext Die Geschichte des Wahnsinns ist die

Mehr

Stärkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst

Stärkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst 25. September 2012/pr25a Stärkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Ergebnis der Gespräche von Senat und Gewerkschaften über Eckpunkte für eine Novellierung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes

Mehr

Dr. Martina Eliskases

Dr. Martina Eliskases RECHTSPROBLEME DER GESCHÄFTSUNFÄHIGKEIT BEI ALTERSBEDINGTEN KRANKHEITSBILDERN Dr. Martina Eliskases Geschäftsunfähigkeit Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes è Rückabwicklung Kreditinstitut hat gem 877 ABGB

Mehr

Vorsorgevollmacht. und Patientenverfügung Rechtsanwalt & Notar Dr. Peter

Vorsorgevollmacht. und Patientenverfügung Rechtsanwalt & Notar Dr. Peter Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung 21.09.2007 Rechtsanwalt & Notar Dr. Peter Gliederung I. Sonstige Maßnahmen vorsorgender rechtlicher Gestaltung II. Vorsorgevollmacht III. Betreuungsverfügung IV.

Mehr

Gesetzliche Betreuungen in Düsseldorf (Stand )

Gesetzliche Betreuungen in Düsseldorf (Stand ) Gesetzliche Betreuungen in Düsseldorf (Stand 30.06.2013) 6.720; 1,1% Einwohner Betreuungen 592.393; 98,9% 02.12.2013 Amt / 51/6.5 Betreuungsstelle 1 Vorsorgemöglichkeiten zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts

Mehr

Gesetzestext... 39

Gesetzestext... 39 Inhaltsverzeichnis A Kurzübersicht über die Neuregelungen... 12 1 Gesetzgeberische Gründe für die Normierung... 14 2 Regelungsbereich... 15 3 Betroffene Personenkreise (Patienten, Angehörige, Ärzte, Betreuer,

Mehr

Referat zur Veranstaltung 20 Jahre Sachwalterrecht, am im BMJ

Referat zur Veranstaltung 20 Jahre Sachwalterrecht, am im BMJ Verein für SACHwalterschaft & PATIENTENanwaltschaft Dr. Peter Barth (Bundesministerium für Justiz) Weiterentwicklung des Sachwalterrechts Referat zur Veranstaltung 20 Jahre Sachwalterrecht, am 30.6.2004

Mehr

CD Christiane Druml

CD Christiane Druml Christiane Druml christiane.druml@meduniwien.ac.at Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen Mutmasslicher Wille, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht Beratung Klinische Ethikkomitees Exkurs: Ernährung Probleme

Mehr

10 Tipps für jede Vorsorgevollmacht. und die Verbindung zur Patientenverfügung. Jürgen Kors

10 Tipps für jede Vorsorgevollmacht. und die Verbindung zur Patientenverfügung. Jürgen Kors 10 Tipps für jede Vorsorgevollmacht und die Verbindung zur Patientenverfügung Jürgen Kors gesetzliche Regelung ( 1896 BGB): Kann ein Volljähriger auf Grund einer... Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten

Mehr

Vorsorgende Verfügungen

Vorsorgende Verfügungen Vorsorgende Verfügungen Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung & Vorsorgevollmacht Informationsmaterial Heft Betreuungsrecht Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht

Mehr

Ein Engagement der betapharm. Patientenvorsorge. Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung

Ein Engagement der betapharm.  Patientenvorsorge. Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Ein Engagement der betapharm www.betacare.de Patientenvorsorge Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Michael Ewers Andreas Widmann Liebe Leserin, lieber Leser, betapharm setzt sich seit

Mehr

Neues Erwachsenenschutzrecht: Vertretungsverhältnisse neue Regelungen

Neues Erwachsenenschutzrecht: Vertretungsverhältnisse neue Regelungen Neues Erwachsenenschutzrecht: Vertretungsverhältnisse neue Regelungen Impulstag 7 Curaviva 20. September 2011 Simone Schmucki, lic. iur. Rechtsanwältin in St. Gallen Inhalt Verschiedene Vertretungsverhältnisse

Mehr

Die wichtigsten Fakten kurz und knapp. Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung

Die wichtigsten Fakten kurz und knapp. Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Die wichtigsten Fakten kurz und knapp Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Unser Beratungsansatz und unsere Lösungsvorschläge ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Wir

Mehr

Informationsveranstaltung Vorsorgevollmacht. Referentin: Margret Wilkes, Rechtsanwältin + Notarin, Rohrmeisterei Schwerte,

Informationsveranstaltung Vorsorgevollmacht. Referentin: Margret Wilkes, Rechtsanwältin + Notarin, Rohrmeisterei Schwerte, Informationsveranstaltung Vorsorgevollmacht Referentin: Margret Wilkes, Rechtsanwältin + Notarin, Rohrmeisterei Schwerte, 17.07.2013 Rechtlicher Hintergrund I. Erteilung einer Vorsorgevollmacht II. Umfang

Mehr

Die Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht

Die Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht Die Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht In einer Vollmacht wird eine natürliche Person (Bevollmächtigter) berechtigt die Rechtsgeschäfte für den Vollmachtgeber zu erledigen/besorgen. Klaus Grau B B D

Mehr

GesBR Grundsätzliches

GesBR Grundsätzliches GesBR Grundsätzliches Synonym auch Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechts, ABGB-Gesellschaft 1175-1216, 833-842 ABGB Regelung sehr alt (1811!), teilweise sehr unzweckmäßig, dringend vertragliche Regelungen

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln Was wir heute besprechen Das gesetzliche Sorgerecht und seine Grenzen.

Mehr

9.12 Verwaltung der Liegenschaft nach den Bestimmungen des WEG 2002

9.12 Verwaltung der Liegenschaft nach den Bestimmungen des WEG 2002 Der Immobilienverwalter 9.12.1 9.12 Verwaltung der Liegenschaft nach den Bestimmungen des WEG 2002 9.12.1 Ordentliche Verwaltung Relevante gesetzliche Bestimmung: 28 WEG 2002 9.12.1.1 Angelegenheiten der

Mehr

Selbstbestimmte Vorsorge

Selbstbestimmte Vorsorge Selbstbestimmte Vorsorge Informationsveranstaltung vom 19. April 2016 Pro Senectute Nidwalden und Alzheimervereinigung Obwalden Nidwalden Inhalt der Ausführungen 1. Kurzübersicht System der Vertretung

Mehr

Uni aktiv-plus 2016 Vorsorge. Das neue Erbrecht Patientenverfügung Vorsorgevollmacht. Johannesgasse 25 in 2486 Pottendorf Hauptstraße 4

Uni aktiv-plus 2016 Vorsorge. Das neue Erbrecht Patientenverfügung Vorsorgevollmacht. Johannesgasse 25 in 2486 Pottendorf Hauptstraße 4 Uni aktiv-plus 2016 Vorsorge Das neue Erbrecht Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Copyright 2016 Dr. Friedrich Lorenz 1 Zur Person Rechtsanwalt Büro in 2500 Baden Johannesgasse 25 in 2486 Pottendorf

Mehr

Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung. von Rechtsanwalt Thomas Stritter Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung. von Rechtsanwalt Thomas Stritter Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung von Rechtsanwalt Thomas Stritter Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Handlungs- und Entscheidungsausfall infolge Krankheit Demenz Tod Ohne

Mehr

Patientinnen- Patienten- Verfügung

Patientinnen- Patienten- Verfügung Patientinnen- Patienten- Verfügung Recht auf selbstbestimmtes Leben und Sterben Jeder hat das Recht auf ein menschenwürdiges Leben bis zum Tode. Auch am Ende des Lebens haben Patientinnen und Patienten

Mehr

Bundesministerium für Justiz Museumstraße 7 A-1070 Wien

Bundesministerium für Justiz Museumstraße 7 A-1070 Wien 60/SN-222/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 Bundesministerium für Justiz Museumstraße 7 A-1070 Wien Verein ChronischKrank Österreich Obmann Herr Mag. Jürgen E.

Mehr

Herzlich willkommen zu den 4. Chemnitzer Erbrechtstagen. Notar Tilmann Keith, Chemnitz, Sicherheit durch rechtliche Vorsorge

Herzlich willkommen zu den 4. Chemnitzer Erbrechtstagen. Notar Tilmann Keith, Chemnitz, Sicherheit durch rechtliche Vorsorge Herzlich willkommen zu den 4. Chemnitzer Erbrechtstagen Ihr Vortragender Notar in Chemnitz Theaterstraße e 34 a 09111 Chemnitz Tel: 0371-50344011 Fax: 0371-50344021 Internet: www.webnotar.de Email: mail@webnotar.de

Mehr

Weisungen zum Innenverhältnis. erteilt.

Weisungen zum Innenverhältnis. erteilt. Weisungen zum Innenverhältnis Mit Datum vom habe ich Vollmachtgeber/in, Geb.-Datum, Anschrift eine Vorsorgevollmacht an folgende Person/en 1. Bevollmächtigte/r, Geb.-Datum, Anschrift 2. Ersatzbevollmächtigter

Mehr

Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung Urk.R.Nr. /2008 Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung I. Vorsorgevollmacht Hiermit bevollmächtige ich,..., geborene..., geboren am... wohnhaft...,..., geboren am... wohnhaft... -nachfolgend "der Bevollmächtigte

Mehr

Neues zum Thema Rechtliche Vorsorge

Neues zum Thema Rechtliche Vorsorge Neues zum Thema Rechtliche Vorsorge Zum Thema Rechtliche Vorsorge für Krankheit und Alter gibt es seit dem 01.09.2009 einige wesentliche gesetzliche Neuregelungen: I. Gesetz zur Regelung der Patientenverfügung

Mehr

Warum es bei Patientenverfügung um mehr als rechtssichere Formular-Vollmachten geht

Warum es bei Patientenverfügung um mehr als rechtssichere Formular-Vollmachten geht Replik von Heinz Angermair Warum es bei Patientenverfügung um mehr als rechtssichere Formular-Vollmachten geht Mit hilfreichen Hinweisen zum Thema Patientenverfügung kann man bei manchen Kunden Pluspunkte

Mehr

210.0 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

210.0 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) 210.0 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) 5. Hauptstück Von der Sachwalterschaft, der Kuratel und der Vorsorgevollmacht 1 269 2 Voraussetzungen für die Bestellung eines Sachwalters 1) Vermag eine

Mehr

Vorsorgevollmacht Checkliste. Diese Möglichkeit gibt es für die meisten Menschen nur einmal

Vorsorgevollmacht Checkliste. Diese Möglichkeit gibt es für die meisten Menschen nur einmal Vorsorgevollmacht Checkliste Diese Möglichkeit gibt es für die meisten Menschen nur einmal Mit diesem Leitfaden liegen Sie vor der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht richtig 1. Welche Zielsetzung ist gegeben?

Mehr

Erbrechtsänderungsgesetz 2015 aus der Sicht der Familie des Erblassers

Erbrechtsänderungsgesetz 2015 aus der Sicht der Familie des Erblassers Newsletter Private Clients Issue 1 2016 Erbrechtsreform Teil 3 Erbrechtsänderungsgesetz 2015 aus der Sicht der Familie des Erblassers Das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) tritt am 1.1.2017 in

Mehr

Herausgeber: Liechtensteinische Ärztekammer und Hospizbewegung Liechtenstein

Herausgeber: Liechtensteinische Ärztekammer und Hospizbewegung Liechtenstein neues PatVG seit 1.1.2012 PATIENTENVERFÜGUNG Herausgeber: Liechtensteinische Ärztekammer und Hospizbewegung Liechtenstein Warum eine Patientenverfügung? Vielen Menschen ist es heute wichtig, schriftlich

Mehr

Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine

Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer für den Rhein-Erft- Kreis e.v. Kämischhof - Erftstadt-Gymnich Das Betreuungsrecht Inhalt Grundlagen des Betreuungsrechts

Mehr

Informationsveranstaltung: Patientenvorsorge

Informationsveranstaltung: Patientenvorsorge Informationsveranstaltung: Patientenvorsorge 22.11.2011 Heiko Jung, Dipl.-Theol. Referent für theologische Grundsatzfragen Rheinischer Verein für Katholische Arbeiterkolonien Kapitelstr. 3 52066 Aachen

Mehr

Aufgabenkreise, Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsvorbehalt, Einwilligungsfähigkeit, Genehmigungspflichten

Aufgabenkreise, Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsvorbehalt, Einwilligungsfähigkeit, Genehmigungspflichten Rechte und Pflichten der Betreuerin/des Betreuers Orientierung des Betreuerhandelns am Willen, an den Wünschen und am Wohl der Betroffenen/des Betroffenen gem. 1901 Abs. 3 BGB. Grundsatz der persönlichen

Mehr

Auf einen Blick: Form und Inhalt der Vollmachten und Verfügungen

Auf einen Blick: Form und Inhalt der Vollmachten und Verfügungen Möglichkeiten der Vorsorge Auf einen Blick: Form und Inhalt der Vollmachten und Verfügungen gerichtet an Anwendungs bereich Geschäftsfähigkeit der Verfügenden erforderlich Inkrafttreten Form Widerrufsmöglichkeiten

Mehr

Neues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung

Neues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung Angehörigenwochenende 20. + 21.04.13 in Bad Salzhausen Neues aus dem Recht Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung Michael Goetz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht,

Mehr

Wahrung der Interessen durch Dritte im Alter

Wahrung der Interessen durch Dritte im Alter Gesundheits- und Sozialdepartement Wahrung der Interessen durch Dritte im Alter Obligationenrecht Art. 33 ff. Vormundschaftsrecht: Art. 360-456 ZGB Informationsveranstaltung des kantonalen Spital und Pflegeheims

Mehr

Die Gesamtbetriebsvereinbarung

Die Gesamtbetriebsvereinbarung Wiebke Robrecht Die Gesamtbetriebsvereinbarung Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 21 Kapitel 1 Geschichtliche Entwicklung der Gesamtbetriebsvereinbarung 26 A. Entwicklung von

Mehr

Vorlesung Familienrecht ( ) SS 2013

Vorlesung Familienrecht ( ) SS 2013 Vorlesung Familienrecht (190.931) SS 2013 Univ.-Prof. Dr. CHRISTIAN HOLZNER Institut für Zivilrecht Abteilung Allgemeine Zivilrechtsdogmatik Tel.: +43 732 2468-8470 Fax: +43 732 2468-9841 christian.holzner@jku.at

Mehr

Sind unsere KundInnen zufrieden wenn wir zufrieden sind?

Sind unsere KundInnen zufrieden wenn wir zufrieden sind? Spannungsfeld KundInnenzufriedenheit Versuch einer Annäherung 16. April 2010 Sind unsere KundInnen zufrieden wenn wir zufrieden sind? 1 Überblick Ziel des Beitrages ist eine Bestandsaufnahme von gesetzlichen

Mehr

Rechtliche Betreuung Erwachsener nach dem Betreuungsgesetz

Rechtliche Betreuung Erwachsener nach dem Betreuungsgesetz Rechtliche Betreuung Erwachsener nach dem Betreuungsgesetz Aufgaben der Betreuungsstelle: Die Betreuungsstelle berät und unterstützt Menschen, die sich über Betreuungen infrmieren möchten, für die eine

Mehr

Aufgaben und Befugnisse des Verwalters bei Rechtsstreitigkeiten der Wohnungseigentümer, insbesondere bei Beschlussanfechtung

Aufgaben und Befugnisse des Verwalters bei Rechtsstreitigkeiten der Wohnungseigentümer, insbesondere bei Beschlussanfechtung Aufgaben und Befugnisse des Verwalters bei Rechtsstreitigkeiten der Wohnungseigentümer, insbesondere bei Beschlussanfechtung Horst Müller Kanzlei Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.de 1 27 WEG: Aufgaben

Mehr

Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen?

Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen? Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen? Fachtagung Verein Netzwerk Angehörigenarbeit Psychiatrie: Trends in der Angehörigenarbeit Psychiatrische Klinik Wil, 15. Juni 2012

Mehr

Das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde - Ziele, Chancen, Risiken

Das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde - Ziele, Chancen, Risiken Das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde - Ziele, Chancen, Risiken Aktuelle Fragen des Betreuungsrechts Berlin, 17.-18.11.2014 Überblick Das Gesetz, seine Ziele und seine Kritiker Struktur

Mehr

Unterhalt und Sorgerecht

Unterhalt und Sorgerecht Veröffentlicht auf Landkreis Osnabrück (https://www.landkreis-osnabrueck.de) Unterhalt und Sorgerecht Unterhalt, Sorgerecht und Co. können schwierige Themen sein. Wer bekommt das Sorgerecht? Auf wie viel

Mehr

Persönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG

Persönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG Mindestlohn Persönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG Vollzeitkräfte Praktikanten/ innen (Definition in 22 Abs. 1 S. 3 MiLoG) Mindestlohn 8,50 brutto pro Zeitstunde Arbeitnehmerbeschäftigu ng in

Mehr

2 Ob 21/11v. gefasst:

2 Ob 21/11v. gefasst: 2 Ob 21/11v Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in

Mehr

SYNOPSE. NÖ Heilvorkommen- und Kurortegesetz Änderung. Landtag von Niederösterreich Landtagsdirektion

SYNOPSE. NÖ Heilvorkommen- und Kurortegesetz Änderung. Landtag von Niederösterreich Landtagsdirektion Landtag von Niederösterreich Landtagsdirektion Eing.: 30.03.2011 zu Ltg.-838/H-14-2011 R- u. V-Ausschuss NÖ Heilvorkommen- und Kurortegesetz 1978 Änderung SYNOPSE Dokumentation der Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens

Mehr

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung 12. Bürger-Info-Tag der Notarkammer Frankfurt a.m. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Notarin Bettina Schmidt Rechtsanwältin Sonja Reiff KANZLEI SCHMIDT & KOLLEGEN Rechtsanwälte Notarin Frankfurt

Mehr

vor Gewalt in der häuslichen Pflege Unterstützungsbedarf älterer, pflegebedürftiger, Erwachsenenschutzes

vor Gewalt in der häuslichen Pflege Unterstützungsbedarf älterer, pflegebedürftiger, Erwachsenenschutzes Schutz älterer Menschen vor Gewalt in der häuslichen Pflege Unterstützungsbedarf älterer, pflegebedürftiger, rechtlich betreuter Menschen und die Funktion des Erwachsenenschutzes Prof. Dr. jur. Dagmar

Mehr

Antworten auf Fragen zur - Sachwalterschaft - Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung - Erb- und Pflichtteilsrecht - Übergabe

Antworten auf Fragen zur - Sachwalterschaft - Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung - Erb- und Pflichtteilsrecht - Übergabe Antworten auf Fragen zur - Sachwalterschaft - Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung - Erb- und Pflichtteilsrecht - Übergabe Referent: Mag. Rüdiger Kriegleder, MBL Öffentlicher Notar in Gallneukirchen

Mehr

Dokumente, die jeder haben sollte:

Dokumente, die jeder haben sollte: Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst Kronberger Straße 1a 65812 Bad Soden am Taunus info@ahpb-diequelle.de ahpb-diequelle.de Informationsblatt Nr. 3 Dokumente, die jeder haben sollte: Patientenverfügung,

Mehr

1 Der Zeitpunkt der Betriebsratswahlen

1 Der Zeitpunkt der Betriebsratswahlen 1 Der Zeitpunkt der Betriebsratswahlen Zu Beginn einer jeden Betriebsratswahl stellt sich die Frage nach dem Zeitpunkt: Wann soll gewählt werden? Das Betriebsverfassungsgesetz unterscheidet in 13 zwischen

Mehr

Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung

Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. 1 Name und Sitz Satzung Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt".

Mehr

Von wem und wofür die Sachwalterschaft genutzt wird Referat zur Veranstaltung 20 Jahre Sachwalterrecht, am im BMJ

Von wem und wofür die Sachwalterschaft genutzt wird Referat zur Veranstaltung 20 Jahre Sachwalterrecht, am im BMJ Arno Pilgram (Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie, Wien) Von wem und wofür die Sachwalterschaft genutzt wird Referat zur Veranstaltung 20 Jahre Sachwalterrecht, am 30.6.2004 im BMJ Die Einladung

Mehr

Vorsorge durch Verfügungen und Vollmachten Warum? An wen? Wozu? Wie? Dr. Hermann Schünemann 4. Braunschweiger Erbrechtstage 2012

Vorsorge durch Verfügungen und Vollmachten Warum? An wen? Wozu? Wie? Dr. Hermann Schünemann 4. Braunschweiger Erbrechtstage 2012 Vorsorge durch Verfügungen und Vollmachten 4. Braunschweiger Erbrechtstage 2012 Seite 2 Inhaltsübersicht 1. Patientenverfügung 2. Betreuervorschlag 3. Vorsorgevollmacht 4. Form und Nachweis der Vollmacht

Mehr

Das sollten Sie über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wissen

Das sollten Sie über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wissen Das sollten Sie über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wissen von Rechtsanwalt Andreas Karsten Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Karsten + Schubert Rechtsanwälte Fachanwälte Stand:

Mehr

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION, CA/D 2/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 28. März 2014 zur Änderung der Artikel 2, 33 bis 38a und 111 des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts und zur Änderung des Artikels 5 der Durchführungsvorschriften

Mehr

Selbstbestimmung durch Vorsorge sichern. Dr. Jörg Friedmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Selbstbestimmung durch Vorsorge sichern. Dr. Jörg Friedmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Selbstbestimmung durch Vorsorge sichern Dr. Jörg Friedmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Selbstbestimmung durch Vorsorge sichern Was passiert, wenn ich morgen ausfalle?

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Rechtliche Stellung minderjähriger Ehegatten Deutscher Bundestag WD /16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Rechtliche Stellung minderjähriger Ehegatten Deutscher Bundestag WD /16 Rechtliche Stellung minderjähriger Ehegatten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtliche Stellung minderjähriger Ehegatten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 25. Februar 2016 Fachbereich: WD 7: Zivil-,

Mehr

Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen, in

Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen, in 1BUJFOUFOWFSGÛHVOH 7PSTPSHFWPMMNBDIU #FUSFVVOHTWFSGÛHVOH Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen,

Mehr

Wünsche für das Lebensende Über die Möglichkeiten und Grenzen vorausschauender Planung in Anbetracht von Situationen am Lebensende

Wünsche für das Lebensende Über die Möglichkeiten und Grenzen vorausschauender Planung in Anbetracht von Situationen am Lebensende Wünsche für das Lebensende Über die Möglichkeiten und Grenzen vorausschauender Planung in Anbetracht von Situationen am Lebensende Michael Rogner Haus Gutenberg, 2014 1 Projektionsfläche ureigener Ängste.

Mehr

Merkblatt zur Rechtlichen Betreuung

Merkblatt zur Rechtlichen Betreuung Merkblatt zur Rechtlichen Betreuung Das Betreuungsgesetz (BtG) setzte mit Wirkung vom 01.01.1992 an die Stelle der Vormundschaft über Volljährige sowie der Gebrechlichkeitspflegschaft das einheitliche

Mehr

Systematik des SGB VIII

Systematik des SGB VIII Skriptergänzung1 SoSe 2009 Prof. Dr. Benner Systematik des SGB VIII Allgemeine Regelungen 1 10 Aufgaben d. Jugendhilfe 11 60 Datenschutz 61 68 Träger Zus.arbeit Gesamtverantwortung 69 81 Zentrale Aufgaben

Mehr

AMT FÜR SOZIALE DIENSTE

AMT FÜR SOZIALE DIENSTE AMT FÜR SOZIALE DIENSTE Unsere Dienstleistungen Das Amt für Soziale Dienste mit dem Kinder- und Jugenddienst Sozialen Dienst Therapeutischen Dienst Inneren Dienst ist eine staatliche Einrichtung, deren

Mehr

Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung. Knappschaft Regionaldirektion Cottbus Margarete Hoffmann, Vertragsreferentin

Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung. Knappschaft Regionaldirektion Cottbus Margarete Hoffmann, Vertragsreferentin Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung Knappschaft Regionaldirektion Cottbus Margarete Hoffmann, Vertragsreferentin 1 Möglichkeiten der Vorsorge Betreuungsverfügung (Vorsorge)vollmacht

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Wintersemester 2014/15 Vorlesung Ethik in der Medizin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht PD Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Rückblick Indikation + Einwilligung

Mehr

GA Seite 1 (12/2016) 149

GA Seite 1 (12/2016) 149 GA Seite 1 (12/2016) 149 Aktualisierung, Stand 12/2016 Änderungen Die GA wurde aktualisiert, neu formatiert und redaktionell überarbeitet. Es wurde eine Regelung zur Konkurrenz bei Pflegekindschaftsverhältnissen

Mehr

NOTARIAT INFORMIERT. Selbstbestimmt alt werden. Vermögens- und Personenvorsorge

NOTARIAT INFORMIERT. Selbstbestimmt alt werden. Vermögens- und Personenvorsorge INFORMIERT Selbstbestimmt alt werden Vermögens- und Personenvorsorge Notar Mag. Klaus Schöffmann Auflage 2016 Selbstbestimmt alt werden Vermögens- und Personenvorsorge Inhaltsverzeichnis 1. Überblick...

Mehr

Was macht Beratung unabhängig? Vortrag Barbara Vieweg Unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderungen Anspruch und Erwartungen

Was macht Beratung unabhängig? Vortrag Barbara Vieweg Unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderungen Anspruch und Erwartungen Was macht Beratung unabhängig? Vortrag Barbara Vieweg Unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderungen Anspruch und Erwartungen Wer wir sind Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland

Mehr

Das Gebäude der Kinderrechte

Das Gebäude der Kinderrechte Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention: Schutz (Protection) Diskriminierungsverbot (Artikel 2, Abs. 1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem

Mehr

Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013

Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013 Satzung des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Hamburg Financial Research Center. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden;

Mehr

Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht LEBEN IN WÜRDE BIS ZULETZT! Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht Vorname Straße Wohnort HOSPIZBEWEGUNG IM KREIS WARENDORF e.v. Nicht dem Leben mehr Stunden, sondern den Stunden mehr Leben geben. Diese

Mehr

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Ihre Notare informieren: Dr. Stefan Kurz Dr. Holger Sagmeister, LL.M. (Yale) 94469 Deggendorf, Pfleggasse 9/II Luitpoldplatz, Oberer Stadtplatz Tel: (0991) 5065 Fax: (0991) 31428 info@kurz-sagmeister.de

Mehr