Herzlich willkommen zu den 4. Chemnitzer Erbrechtstagen. Notar Tilmann Keith, Chemnitz, Sicherheit durch rechtliche Vorsorge

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1 Herzlich willkommen zu den 4. Chemnitzer Erbrechtstagen

2 Ihr Vortragender Notar in Chemnitz Theaterstraße e 34 a Chemnitz Tel: Fax: Internet: mail@webnotar.de 2

3 Sicherheit durch rechtliche Vorsorge

4 Der Beitrag Begriff, Inhalt und Bedeutung Generalvollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Brauche ich ein Testament = Verfügung von Todes wegen 4

5 Vorschau rechtliche Vorsorge Teile 1-51 Das Vorsorgedokument Teil 6, Brauche ich ein Testament Ihre Fragen 5

6 Ausgangspunkt: Betreuung bei Bedarf Ist jemand zeitweilig oder auf Dauer außerstande, seine Angelegenheiten zu erledigen, besteht Betreuungsbedarf Bei Betreuungsbedarf wird nach geltendem Recht ein staatlicher Betreuer durch das Gericht eingesetzt. Hiergegen wollen sich viele absichern 6

7 Begrifflichkeiten beim Vorsorgedokument Vorsorgende Generalvollmacht Betreuungsverfügung gung Patientenverfügung Zentralregister der BNotK 7

8 Teil 1 Die Patientenverfügung Begriff Bekanntgabe eigener Entscheidung dogmatische Einordnung Dokumentation des eigenen Willens Schriftform aus Nachweisgründen 8

9 Inhalt der Patientenverfügung Anordnung Wie ist mit dem Anordnenden zu verfahren In einer gesundheitlichen Krisensituation Lebensverlängernde ngernde medizinische Behandlung Art Umfang Wunsch nach Spezieller Medikation Palliativer Behandlung Besonderen Behandlungsarten Besondere eigene Anordnungen Verbleib in der Wohnung Wunsch nach geistlichem Beistand Hospizunterbringung 9

10 Adressaten der Patientenverfügung Angehörige Betreuer Bevollmächtigte Vormundschaftsgericht Arzt Medizinisches Personal Pflegekräfte fte 10

11 Rechtslage der Patientenverfügung Ist rechtlich möglichm Ist zu beachten Gilt bis auf Widerruf Geklärt seit

12 Bedeutung der Patientenverfügung Absicherung gegen Fremdbestimmung Erzwungenes Weiterexistieren Wenn Leben nur noch Leiden ist 12

13 Teil 2 Die Betreuungsverfügung gung Dogmatische Einordnung Bekanntgabe eigener Entscheidung Dokumentation des eigenen Willens Schriftform aus Nachweisgründen Anerkennung Gesetzlich vorgesehen Nützlich, wenn Keine Vollmacht vorhanden Kein Bevollmächtigter (mehr) vorhanden 13

14 Inhalt der Betreuungsverfügung gung Zur Person Wer Betreuer werden soll Wer nicht Betreuer werden soll Zum Verhalten des Betreuers In bestimmten FällenF Gegenüber bestimmten Personen 14

15 Adressaten der Betreuungsverfügung gung Betreuer Vormundschaftsgericht 15

16 Bedeutung fürf r den Betreuten Betreuung verdrängt nicht Anders früher bei Vormundschaft Betreuter bleibt handlungsfähig hig Keine Entmündigung ndigung Folgen der Betreuung Teilnahme am Rechtsverkehr weiter möglichm Unter gerichtlicher Aufsicht Zeitverzögerung bei genehmigungspflichtigen Geschäften 16

17 Bedeutung fürf r den Betreuer Verantwortung fürf r den Betreuten Vertretungsmacht In festgelegten Bereichen Nicht Alles ist möglichm Pflichten Rechenschaft gegenüber Gericht Genehmigungspflichtige Geschäfte 17

18 Teil 3 Die Vorsorgevollmacht Vorsorglich erteilte Vollmacht Aufgrund Erkenntnis ohne Anlass Für den Fall der Handlungsunfähigkeit Nötig fürf r Volljährige Keine gesetzliche Vertretung Keine Vormundschaft 18

19 Inhalt der Vorsorgevollmacht Rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht Charakter einer Generalvollmacht Zur Erledigung aller (!) Angelegenheiten 19

20 Form der Vorsorgevollmacht fürr Generalvollmachten ist die notarielle Beurkundung zwingend Grundsätzlich kein Formzwang fürf Vollmachten Auch privatschriftlich möglichm Neu: Beglaubigung durch Betreuungsbehörde rde notarielle Beurkundung ist stets ratsam in Grundstückssachen ist mindestens die Beglaubigung der Unterschrift nötign 20

21 Bedeutung fürf r den Vollmachtgeber Schutz vor dem Eindringen Dritter Verhindert Rechtsmacht fürf r Fremde Vollmacht verdrängt nicht Eigene Entscheidung geht vor Vollmacht ist stets widerrufbar Vollmachtgeber bleibt weisungsbefugt Als Auftraggeber 21

22 Bedeutung fürf r den Bevollmächtigten Vollmachtnehmer ist Weisungsgebundener Auftragnehmer Vollmachtnehmer trägt Verantwortung Haftungsgefahr Beschränkbar auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Keine Kontrolle Keine Rechenschaftspflichten Aufwands- und Schadensersatz 22

23 Teil 4 Das zentrale Vorsorgeregister Registrierung bei der BNotK auf Wunsch der Beteiligten Veranlasst durch den Notar Geht auch bei Privatvollmachten Vertrauliche Behandlung Technisch gesichert Einblick nur fürf r die mit Betreuungsverfahren befassten Stellen Keine Bekanntgabewirkung Kosten einmalig ca Euro pro Mensch 23

24 Teil 5 Gestaltungsvorschlag Ausführliche Inhaltsgestaltung und Gliederung Verbindung aller 3 Erklärungen rungen in einem Dokument volles Programm Klarheit fürf r alle Adressaten Schutz fürf r den Anordnenden Sicherheit fürf r den Bevollmächtigten Mehrere Vollmachten in einer Urkunde 24

25 Zwischenergebnis Eine Vorsorgeregelung ist wichtig fürr jedermann unabhängig ngig vom Alter Inhalt individuell entscheiden Vollmachten nur fürf r absolute Vertrauensperson Alternative ist Betreuungsverfügung gung Autonomie am Lebensende erfordert eigene Erklärung rung = Patientenverfügung 25

26 Teil 6 Brauche ich ein Testament? Wenn ich eine Vollmacht erteilt habe, brauche ich dann noch ein Testament = Verfügung von Todes wegen 26

27 Ziele eines Testaments Versorgung von Partner und Familie Streit in der Familie vermeiden Gerechtigkeit üben Ausgleich fürf r Zuwendungen unter Lebenden Vermögen schützen Vor Verschleuderung, wenn der Nachlass schnell zu Geld gemacht werden muss Eventuell zusätzlich Steuern sparen 27

28 Unterschied von Vollmacht und Testament Vollmacht Überträgt Rechtsmacht Zur Regelung von Angelegenheiten des Vollmachtgebers Testament Regelt, wer das Vermögen nach dem Tod bekommt Beispielsweise Wer wird Inhaber des Sparbuches Wer darf das Guthaben abheben und behalten 28

29 Also Testament trotz Vollmacht? Vorsorgevollmacht Wirkt über den Tod hinaus Erleichtert die Nachlassabwicklung Testament Wird nicht ersetzt Möglicherweise beides nötign 29

30 Die Grundüberlegung Was geschieht, wenn ich sterbe, und nichts geregelt habe? Was will ich, das geschieht, wenn ich einmal sterbe? Also: Wenn Soll ungleich Ist, * dann regeln, * sonst nicht. 30

31 Ausgangspunkt: Gesetzliche Erbfolge Tritt immer dann ein, wenn der Erblasser keine Regelungen über seinen Nachlass getroffen hat Kann komplizierte Nachlassabwicklung nach sich ziehen Führt häufigh zu unerwünschter nschter Verteilung des Nachlasses 31

32 Wer muss darüber nachdenken? Erbfolgeregelungen gehen jeden an, egal ob großes oder kleines Vermögen zu vererben ist! Also ist jeder betroffen! 32

33 Testament trotz gesetzlicher Regelung? Warum soll man seine Erbfolge selbst regeln, wenn doch schon das Gesetz umfassende Regelungen zur Erbfolge enthält? 33

34 Grund 1 Die gesetzliche Regelung führtf nur selten zu angemessener Verteilung des Nachlasses Ehegatten erben neben Verwandten Kindern aus vorheriger Ehe Lebensgefährten und Pflegekinder, die nur den Namen der Eltern tragen werden vom Gesetz gar nicht berücksichtigt Au Weia!! 34

35 Grund 2 Pauschale Quoten lassen persönliche Verhältnisse unbeachtet Besonderheiten des Einzelfalls sollten Berücksichtigung finden Wurde der Erblasser umsorgt Ist der Erbe bedürftig Sorge um das schwächstechste Glied 35

36 Grund 3 Nicht das Gesetz als Notnagel Man selbst sollte entscheiden Was nach dem Tod mit dem eigenen Lebenswerk geschieht 36

37 Zahlen und Fakten Einer aktuellen Emnid-Studie zufolge treffen nur 29 % aller Deutschen eine letztwillige Verfügung In Sachsen nur 21 % Hiervon sind ca. 90 % der Verfügungen unvernünftig, nftig, widersprüchlich oder gänzlichg unwirksam Jeder 4. Erbfall endet deshalb vor Gericht Ihrer natürlich nicht! 37

38 Resumée Ohne Vollmacht herrscht Ohnmacht! Verzicht auf Erbfolgeregelung ist * meist ein Fehler, * verantwortungslos, * lieblos. 38

39 Was ist zu tun? Handeln Sie, solange Sie könnenk Sichern Sie die Umsetzung Ihrer persönlichen Vorstellungen und WünscheW Machen Sie den Soll Ist Vergleich Errichten Sie ein Testament Lassen Sie sich beraten Von Fachleuten Nicht von guten Bekannten 39

40 Und jetzt bitte Ihre Fragen

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