Landkreis Schwäbisch Hall

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1 40 1 Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 Landrat Bauer verweist auf die Sitzungsvorlage und die Vorschlagslisten für die Amtsgerichtsbezirke Schwäbisch Hall, Crailsheim und Langenburg: Der Ausschuss fasst folgenden einstimmigen Beschluss: Die drei Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen für die Amtsgerichtsbezirke Schwäbisch Hall, Crailsheim und Langenburg für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 werden in der vorliegenden Form beschlossen. 2 Tagesbetreuungsausbaugesetz; hier: Ausbaustand bei der Kleinkindbetreuung im Landkreis OAR Werny erläutert die nachfolgende Sitzungsvorlage und die als Anlage beigefügte Übersicht der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder (Platzzahlen): Mit Wirkung vom ist das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG) in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist der qualitätsorientierte Ausbau der Kinderbetreuung insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Der Landkreis hat als Jugendhilfeträger die Gewährleistungsverpflichtung und Planungsverantwortung für die Umsetzung.

2 41 Für Kinder im Alter unter drei Jahren ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am von der in 24 a Sozialgesetzbuch VIII vorgesehenen Möglichkeit einer Übergangsregelung Gebrauch gemacht. Folge hieraus ist, dass die Verpflichtung zur Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes bis zum hinausgeschoben werden kann. Bis dahin ist der örtliche Jugendhilfeträger im Rahmen der Jugendhilfeplanung verpflichtet, jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes zu beschließen und jährlich jeweils den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den erreichten Ausbaustand festzustellen. Nach Abstimmung mit den Gemeinden und dem Tagesmütterverein im Kreis Schwäbisch Hall e. V. stellt sich im Jahr 2008 die Situation der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren wie folgt dar (Zahlen des Vorjahres sind kursiv): der Ausbaustand liegt zum bei insgesamt 745 (480) Plätzen (Versorgungsquote von 14,30 % - 8,90 %). Davon sind 558 Plätze in Kinder- und Tageseinrichtungen und 187 Plätze für Kindertagespflege; für das Jahr 2008 besteht nach Mitteilung der Gemeinden ein Bedarf an Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen von insgesamt 576 Plätzen; die Gemeinden haben beschlossen, im Jahr 2008 mindestens 70 Plätze in Tageseinrichtungen neu zu schaffen. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl eher die Untergrenze darstellt, da sich einige Gemeinden noch in der Planungsphase befinden. Ob und inwieweit über den Tagesmütterverein noch weitere Plätze in der Kindertagespflege geschaffen wer-

3 42 den können, lässt sich nicht planen. Es wird hier davon ausgegangen, dass sich die Neuzugänge an Tagespflegepersonen mit den Abgängen an Tagespflegepersonen die Waage halten. Er ergänzt, bei den angegebenen Zahlen der Tabelle handele es sich um Platzzahlen. Diese würden lediglich zu ca. 80 bis 90 % in Anspruch genommen. Im Vergleich zum , so OAR Werny, sei die Zahl der Kinder unter drei Jahren um ca. 5 % zurückgegangen. Die Verwaltung sei zuversichtlich, dass man der gesetzlichen Vorgabe, für jedes Kind unter drei Jahren ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bereitzustellen, werde entsprechen können. Diese Entwicklung werde durch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem Jahr 2013 noch beschleunigt werden. Der Ausschuss fasst nach Beratung folgenden einstimmigen Beschluss: Die Ausbaustufe an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren wird für das Jahr 2008 mit mindestens 70 Plätzen beschlossen. Als erreichter Ausbaustand zum wird eine Zahl von 745 Plätzen festgestellt.

4 43 3 Förderung der Schulsozialarbeit durch den Landkreis Landrat Bauer weist vorab auf Ziffer 6 der Fördergrundsätze für die Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen im Landkreis hin, wonach eine jährliche Bezuschussung in Höhe von 50 % des Abmangels der Personalkosten der jeweiligen Fachkraft vorgeschlagen werde. In anderen Landkreisen werde die Schulsozialarbeit teilweise gar nicht oder mit geringeren Beträgen als im Landkreis Schwäbisch Hall gefördert. Kreisoberverwaltungsrätin Pauli-Weidner erläutert die Sitzungsvorlage. Der Ausschuss fasst nach Beratung folgenden einstimmigen Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anwendung des Konzeptes zur Umsetzung der Schulsozialarbeit im Landkreis, bestehend aus Fördergrundsätzen Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Schwäbisch Hall und aus Leitlinien für die Schulsozialarbeit im Landkreis Schwäbisch Hall ab

5 44 4 Antrag des Vereins pro familia Schwäbisch Hall auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß 75 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Beschluss: Gemäß 75 Abs. 1 SGB VIII i. V. m. 11 Abs. 1 LKJHG wird dem Verein pro familia Schwäbisch Hall die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ausgesprochen. 5 Antrag des Waldkindergarten Obersontheim e. V. auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß 75 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Beschluss: Gemäß 75 Abs. 1 SGB VIII i. V. m. 11 Abs. 1 LKJHG wird dem Waldkindergarten Obersontheim e. V. die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ausgesprochen. 6 Anträge der Kinderhäuser Zottele II und III GbR in Crailsheim auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß 75 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Beschluss:

6 45 Gemäß 75 Abs. 1 SGB VIII i. V. m. 11 Abs. 1 LKJHG wird den Kinderhäusern Zottele II und III in Crailsheim die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ausgesprochen. 7 Bekanntgaben 7.1 Kooperationsvertrag mit dem Tagesmütterverein Landrat Bauer informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass der Tagesmütterverein am den Kooperationsvertrag mit dem Landkreis unterschrieben habe. 7.2 Besetzung einer zusätzlichen Personalstelle im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes beim Amt für Jugend und Bildung Der Verwaltungs- und Finanzausschuss, so Landrat Bauer, habe in seiner Sitzung am einstimmig beschlossen, zur schnelleren Bearbeitung von Fällen mit Verdacht auf Kindswohlgefährdung beim ASD eine zusätzliche Stelle zu schaffen und diese sofort zu besetzen. Die Besetzung erfolge mit einer bereits beim Landkreis in Ausbildung zur Sozialpädagogin befindlichen Mitarbeiterin. Sie passe ganz hervorragend ins Team, und es sei ein gleitender Übergang möglich. Auf die entsprechende Rückfrage von KR Kraft, ob damit der Personalbedarf beim ASD gedeckt sei, antwortet Landrat Bauer, man müsse sich im Rahmen des Stellenplans 2009 in den Kreisgremien noch mit dem Thema ASD

7 46 befassen. Es gebe bereits Überlegungen, den ASD in diesem Bereich neu zu strukturieren. Die Fallzahlen seien deutlich angestiegen. Dies sei unter anderem mit der gesteigerten Aufmerksamkeit in der Bevölkerung infolge von bundesweit bekannt gewordenen Fällen von Kindswohlgefährdungen zu erklären. Als erste Maßnahme dieser Entwicklung habe man nun diese zusätzliche Stelle geschaffen. 7.3 Leserbrief von Kreisrat Schorpp zum Thema Kündigung der Verträge mit sechs Jugendhilfeträgern durch den Landkreis Nachdem er auf eine entsprechende Anfrage zu diesem Thema von KR Schorpp in der letzten Sitzung des Sozial- und Kulturausschusses am bereits geantwortet habe, so Landrat Bauer, nehme er nun auf den vor kurzem im Haller Tagblatt verten Leserbrief wie folgt Stellung. Bereits in der Sitzung des Sozial- und Kulturausschusses habe er ausgeführt, dass es sich bei der Kündigung um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handle. Die Verwaltung regle in den Vereinbarungen mit den freien Trägern die Vergütung einer bestimmten Zahl von Einzelfällen gesetzlicher Leistungen. Ob dies einzeln oder im Bündel vergeben werde, spiele überhaupt keine Rolle. Diesen Vereinbarungen liegen Konzeptionen und Bedarfsannahmen zugrunde, die mit den freien Trägern abgestimmt seien. Es sei jedoch naheliegend, dass solche Konzeptionen bzw. Abschätzungen nicht für alle Ewigkeit gelten. Wenn die beauftragte Firma IMAKA hier Optimierungsmöglichkeiten unter dem Gesichtspunkt des sparsamen und wirtschaftlichen Umgangs mit Steuergeldern sehe, dann sei es die Aufgabe der Verwaltung, hierauf auch zu reagieren. Der Kreistag sei in seiner Klausurtagung hierüber informiert worden. Die Prüfung nicht durchzuführen, sei verantwortungslos. Dass man höhere Kosten pro Fall als andere Landkreise habe, könne daran liegen, dass man im Landkreis Schwäbisch Hall eine bessere Qualität oder aber tatsächlich höhere Kosten

8 47 habe. Dies müsse die Überprüfung ergeben. Um bereits im Haushaltsjahr 2009 Haushaltswirksamkeit zu erreichen, sei die Kündigung nicht mehr aufschiebbar und spätestens zum auszusprechen gewesen. Eine Kündigung sei ein bedingungsfeindliches Rechtsgeschäft. Dies bedeute, dass man keine Vorbehalte in Kündigungen aussprechen könne. Inzwischen habe man mit allen Trägern ein erstes Gespräch geführt. Dabei habe die Verwaltung nochmals deutlich gemacht, dass der Landkreis zu keinem Zeitpunkt das Ziel verfolgt habe, nicht mehr mit den Trägern zusammenzuarbeiten. Es sei auch nicht so, dass irgendein Kind nicht die Hilfe bekomme, die es benötige. Dies habe der Leserbrief am Ende versucht, glauben zu machen. Es sei in den Gesprächen darum gegangen, die Qualität der Arbeit der Träger, die von großem Verantwortungsbewusstsein und hoher Einsatzbereitschaft geprägt sei, nochmals zu unterstreichen. Es müsse auch erlaubt sein, Finanzierungsformen und Strukturen auf den Prüfstand zu stellen, um die Zusammenarbeit auf Grundlage von gemeinsam gewonnenen Erkenntnissen neu zu vereinbaren. Im Übrigen erinnere er, Landrat Bauer, daran, dass der Landkreis auch im Jahr 2004 diese Vereinbarungen gekündigt habe, um neue Finanzierungsformen auszuhandeln. Dies sei damals auch sehr gut gelungen. Die Zusammenarbeit sei in keiner Weise davon beeinträchtigt worden. Das Ziel der Verwaltung sei es, mit den Trägern nach der Sommerpause handelseinig zu werden. Dazu benötige man noch weitere Angaben der Träger. Diese seien für die zweite Juli-Hälfte 2008 zugesagt. Abschließend unterstreicht Landrat Bauer nochmals, dass begonnene und im Jahr 2008 noch kommende Maßnahmen nach den jetzigen Vereinbarungen abgewickelt werden. Es werden sich keinerlei Nachteile für hilfebedürftige Kinder ergeben. KR Schorpp entgegnet, er bleibe bei seinen Aussagen im oben genannten Leserbrief. Nach seinem Wissen habe bei einem Träger aufgrund der Kündigung durch den Landkreis bereits ein Mitarbeiter seine Stelle gekündigt. Er halte es für keinen guten Stil, welchen die Verwaltung hier gezeigt habe. Nach seiner

9 48 Auffassung hätten die Kreisgremien mit der Angelegenheit befasst werden müssen. Landrat Bauer verweist nochmals darauf, dass es sich bei der Kündigung um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handle. Kreisoberverwaltungsrätin Pauli-Weidner ergänzt, dass die Irritationen seitens der Träger zwischenzeitlich ausgeräumt seien. Die weitere Zusammenarbeit werde nicht leiden. Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt führt Herr Hepp aus, dass es sich bei dem ersten Gespräch um ein sehr konstruktives gehandelt habe. Aus Sicht der AWO, die nun bereits über 24 Jahre mit dem Landkreis zusammenarbeite, hätte er sich allerdings vor der Kündigung ein Gespräch gewünscht. Bei den Mitarbeitern herrsche große Unsicherheit, die vor allem mit dem Namen IMAKA zusammenhänge. Von diesem Gutachter werde erfahrungsgemäß auf Honorarkräfte gesetzt. Die Verunsicherung bei den fest angestellten Mitarbeitern sei demzufolge nachvollziehbar. Auch KR Kraft hätte sich vor der Kündigung ein Gespräch mit den Trägern gewünscht. Selbstverständlich sei auch aus seiner Sicht ein Hinterfragen bestehender Konzepte usw. richtig.

10 49 8 Anfragen 8.1 Anfrage von Kreisrat Miola zum Thema Verfahren bei verlorener Schülermonatskarte (so genannter rosa Schein ) Das bisherige Verfahren, beim Verlust einer Schülermonatskarte einen so genannten rosa Schein als Fahrtberechtigung auszugeben, habe sich bewährt. Die zum Schuljahr 2008/2009 angekündigte Änderung durch die KreisVerkehr GmbH sei aus seiner Sicht, so KR Miola, deshalb nicht nachzuvollziehen. Eine Rücksprache mit seinem Schulsekretariat, so KR Miola weiter, habe ergeben, dass durch das neue Verfahren auf die Sekretariate künftig mehr Arbeit und Aufwand zukäme. Er schildert anschließend den Verwaltungsablauf beim Schulsekretariat. Landrat Bauer verweist auf einen entsprechenden einstimmigen Beschluss des Aufsichtsrats der KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH vom Das Verfahren rosa Schein und die vergessene Schülermonatskarte werde demnach zum Schuljahreswechsel 2008/2009 abgeschafft. Aus der entsprechenden Sitzungsvorlage zitiert Landrat Bauer, dass man entgegen den Tarifbestimmungen der KreisVerkehr schon seit langem im Bereich der Schülerbeförderung an althergebrachten Kulanzregelungen festgehalten habe. Dies betreffe den rosa Schein, der bei Neuanmeldung, Verlust und Ersatzbestellung von Schülermonatskarten ausgestellt werde und die Regelung bei vergessener Schülermonatskarte. Schon seit längerer Zeit beobachte die KreisVerkehr GmbH, dass je nach Schule der Bedarf für die rosa Scheine enorm zuge-

11 50 nommen habe. Gleichzeitig sei durch die Fahrausweiskontrolle der Fahrausweisprüfer eine Reihe von missbräuchlicher Benutzung des rosa Scheins aufgedeckt und zur Anzeige gebracht worden. Durch Nachfragen von Schulleitern (bei Schulleiterwechsel) sei ans Licht gekommen, dass die Beförderung von Austauschschülern schon seit langem über den rosa Schein erfolge. Bekanntlich hatten die Verkehrsunternehmen in den vergangenen Jahren sehr viele finanzielle Einbußen. Durch die ständig steigenden Spritpreise schlagen bei ihnen enorme finanzielle Belastungen zu Buche. Dem Thema Fahrgeldsicherung komme daher immer mehr Beachtung zu. Ebenso sei man gegenüber den ordentlich zahlenden Kunden in der Pflicht, Missbräuche zu unterbinden.

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