Zentrum für innovative genetische Diagnostik IGD Saar GmbH
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- Annegret Althaus
- vor 7 Jahren
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1 Zentrum für innovative genetische Diagnostik IGD Saar GmbH Univ. Prof. Dr. med. Klaus Zang - Dr. med. Rita Grigorean Kardinal-Wendel-Str Homburg IGD Private Abstammungsgutachten und Vaterschaftstests kompetent und informativ Wie beweise ich, dass mein Partner der Vater meines Kindes ist? Bin ich wirklich der Vater dieses Kindes? Wer sind meine wahren Eltern? Sind wir wirklich Halbgeschwister? Wie kann ich den Behörden beweisen, dass dies mein Kind ist? Diese und andere Fragen können wir rasch und sicher für Sie klären. Entsprechende Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten und auf unserer Internetseite
2 Wir erstatten seit über 25 Jahren Vaterschaftsgutachten, sowohl für private Zwecke als auch in Tausenden von Fällen im Auftrag von Familiengerichten. Es werden von uns alle Qualitätsanforderungen der Richtlinien der Bundesärztekammer für die Erstattung von Abstammungsgutachten erfüllt. Wir beherrschen nicht nur die heute übliche Minimaltechnologie, sondern alle für die Klärung von Abstammungsfragen geeigneten gentechnologischen und konventionellen Methoden. Wir können Sie beraten und ggf. auch schwierige Streitfälle und ungewöhnliche Abstammungsfragen für Sie klären. Was wird als Untersuchungsmaterial benötigt und wie wird es entnommen? Für private Zwecke genügt es meist, Abstriche der Wangenschleimhaut zu untersuchen. Dies ist schmerzlos und wird auch als Speicheltest bezeichnet. Gerichte können weitere Untersuchungen verlangen, die nur an Blutproben möglich sind. Sie können gerne zu uns kommen. Wir beraten Sie in Problemfällen und fertigen ohne zusätzliche Kosten Abstriche an oder entnehmen die Blutproben. Falls zu untersuchende Personen im Ausland leben, so klären wir mit Ihnen die notwendigen Formalitäten und bemühen uns um die Übersendung des Untersuchungsmaterials. Wir sind an unsere berufliche Schweigepflicht gebunden. Weder Informationen noch Befunde werden ohne Ihre Anweisung an Dritte weiter gegeben. Das Material bewahren wir auf Wunsch für eventuell später erforderliche Zusatzuntersuchungen 5 Jahre sicher auf. Sie können auch zu Ihrem Hausarzt oder Kinderarzt gehen. Wir senden ihm dann Formulare und Versandmaterial zu. Er kann nicht nur die sachgemäße Probenentnahme und den Postversand übernehmen, sondern auch auf einem Begleitformular, der so genannten Niederschrift bestätigen, dass die Proben wirklich von Ihnen stammen. Die beim Arzt anfallenden Kosten müssen Sie selbst übernehmen.
3 Sie benötigen Ihren Personalausweis und die Geburtsurkunde des Kindes. Ohne Identitätsnachweis ist das Untersuchungsergebnis zwar genauso richtig, es hat aber, sofern sich aus dem Ergebnis juristische Konsequenzen ergeben, keine Beweiskraft vor Gericht. Aus rechtlichen Gründen nehmen wir kein anonymes Unter-suchungsmaterial an, (wie Kaugummi oder Schnuller), da es nicht eindeutig zuzuordnen ist. Wir erstatten keine heimlichen Vaterschaftsgutachten. Alle Untersuchungen erfolgen nur mit dem Einverständnis der Beteiligten bzw. der Sorgeberechtigen des Kindes. Die Untersuchung ist in jedem Alter möglich, auch beim Neugeborenen. Vorgeburtliche Vaterschaftsgutachten erstatten wir nur in begründeten Sonderfällen. Wie werden die Untersuchungen durchgeführt? Bis vor wenigen Jahren wurden für Abstammungsgutachten Blutgruppenmerkmale untersucht. Heute können wir die Erbsubstanz selbst, die so genannte DNA, untersuchen. Sie wird von uns aus den weggeriebenen Zellen Ihrer Mundschleimhaut oder aus den Blutzellen herausgelöst. Von den rund 3 Milliarden Buchstaben unserer Erbinformation zeigt ungefähr jeder tausendste Unterschiede zwischen den einzelnen Menschen. Deshalb wären sehr viele der Erbstrukturen auch als Merkmale für Vaterschaftsuntersuchungen geeignet. Ausgesucht werden davon nur solche, die zum einen keine Informationen über Krankheitsrisiken oder die Persönlichkeit des betreffenden Menschen liefern können, und die zum anderen in möglichst vielen unterschiedlichen Varianten vorkommen. Die Kombination der dokumentierten mindestens 2 x 12 Merkmale ist ein personenspezifischer genetischer Fingerabdruck. Das Muster jedes Menschen besteht immer zur Hälfte aus Merkmalen, die von seiner Mutter und zur Hälfte aus Merkmalen, die von seinem Vater stammen. Was ist das Ergebnis der Untersuchungen? Der Vergleich der Muster von Kind, Mutter und fraglichem Vater erlaubt es zweifelsfrei, einen Vater von einem Nicht-Vater zu unterscheiden.
4 Das Merkmalsmuster eines Kindes setzt sich also lückenlos aus Merkmalen seiner Mutter und solchen seines wahren Vaters zusammen. Zeigt sich eine Übereinstimmung in allen erforderlichen Merkmalen, so ist der betreffende Mann nicht von der Vaterschaft auszuschließen. Die Vaterschaftswahrscheinlichkeit wird umso höher, je seltener die übereinstimmenden Merkmale in der Bevölkerung vorkommen. Ist der betreffende Mann nicht als Vater auszuschließen, so wird beim gerichtsverwertbaren Gutachten (Typ 1) beim Vorliegen genetischer Besonderheiten (z.b. bei so genannten isolierten Vaterschaftsausschlüssen, meist infolge von Mutationen ) so lange weiter untersucht, bis bei einer Doppelbestimmung eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit von mindestens % erreicht ist oder aber der Vaterschaftsausschluss gesichert ist. Auch beim privaten Vaterschaftstest (Typ 2), der nur der persönlichen Information dient, wird von uns, sofern sich kein Ausschluss ergibt, noch eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit von mindestens 99.9 % garantiert. Die Untersuchungen werden jedoch etwas einfacher durchgeführt, so dass die Ergebnisse zur Vorlage bei Gericht häufig nicht ausreichen. Wenn die Vaterschaftswahrscheinlichkeit einen Wert von mindestens W = 99.9 % erreicht, gilt die Vaterschaft als praktisch erwiesen. Wenn Kind und Mann in drei oder mehr Merkmalen nicht übereinstimmen, die das Kind von seinem Vater ererbt haben muss, so bedeutet dies für ihn einen sicheren Vaterschaftsausschluss. Wie sicher ist das Ergebnis und wie lange muss ich warten? Neue, in den vergangenen Jahren entwickelte Untersuchungstechniken, Mehrfachbestimmungen und entsprechend angepasste Computerprogramme für die Auswertung erlauben es heute, immer zweifelsfrei nachzuweisen, wenn ein Mann nicht der Vater eines Kindes ist. Umgekehrt gelingt es heute ebenfalls für jedes Kind den richtigen Vater zu finden, sofern die Möglichkeit besteht, ihn zu untersuchen.
5 Das Ergebnis steht und fällt allerdings mit dem Nachweis, dass die richtigen Personen untersucht worden sind. Auch aus diesem Grund weigern wir uns als anerkanntes Institut, anonyme Proben zu untersuchen und bestehen auf einem korrekten Identitätsnachweis. Das Ergebnis wird je nach Aufwand und Dringlichkeit 3-14 Tage nach Probeneingang mitgeteilt. Vorgehen bei Sonderfällen Heute sind auch besonders schwierige Abstammungsprobleme zu lösen, die früher aussichtslos gewesen wären. Wenn der fragliche Vater des Kindes verstorben ist, sogar wenn beide Elternteile verstorben sind, ist die Vaterschaft heute fast immer zweifelfrei zu klären, sofern Verwandte ersten Grades, z.b. die Eltern oder ein Elternteil der Verstorbenen und ein oder zwei Geschwister oder leibliche Kinder der Verstorbenen untersucht werden können (so genannte Defizienzfälle). Ob zwei Menschen Halb- oder Vollgeschwister oder gar nicht miteinander verwandt sind, ist heute ohne Einbeziehung der Eltern zu klären. Das Gleiche gilt für die medizinisch oft wichtige Frage, ob Zwillinge ein- oder zweieiig sind. Kommt es nach einer Vergewaltigung zu einer Schwangerschaft, so ist deren Abbruch immer straffrei. In dieser äußerst belastenden Situation könnte die betroffene Frau allerdings bereits früh in der Schwangerschaft zweifelsfrei klären lassen, ob das erwartete Kind möglicherweise von ihrem Partner stammt. Die Kosten richten sich in diesen und anderen Sonderfällen meist nur nach der Anzahl der zu untersuchenden Personen. Mehrkosten können sich bei der Klärung der Abstammung eines Kindes ergeben, wenn nur weiter entfernte Verwandte für eine Untersuchung verfügbar sind. Das Gleiche gilt, wenn Verwandte ersten Grades, z.b. Brüder, als Väter eines Kindes in Frage kommen, da dann wegen der Ähnlichkeit ggf. deutlich mehr untersucht werden muss. In solchen Fällen lässt sich der erforderliche Untersuchungsumfang in einem Vorgespräch klären und, um Kosten zu sparen, ein schrittweises Vorgehen vereinbaren.
6 Kosten Typ 1 Gerichtlich verwertbares Gutachten Unter Beachtung der amtlichen Richtlinien. Maximale Sicherheit. Doppelbestimmung. Ausführliches Gutachten. Die Verwendung von Blutproben wird empfohlen, ist aber nicht unbedingt erforderlich. Untersucht werden in der Regel Kind, Mutter und vermuteter Vater.** 590* Typ 2 Privater Vaterschaftstest Gerichtlich meist nicht verwertbar, ist aber erforderlichenfalls entsprechend Typ 1 zu erweitern. Schriftlicher Befundbericht. Verwendung von Mundschleimhautabstrichen. Untersucht werden in der Regel Kind, Mutter und vermuteter Vater.** 380* **Anmerkung: Kann die Kindesmutter nicht mit untersucht werden, so führt dies bei beiden Varianten zu keiner Kostenersparnis. In diesem Fall bleiben die mütterlichen Merkmale des Kindes unbekannt. Ein Vaterschaftsausschluss ist schwieriger, die berechnete Vaterschaftswahrscheinlichkeit bleibt zunächst niedriger. Um ein vergleichbar sicheres Ergebnis zu erzielen, müssen deshalb die Untersuchungen beim Kind und dem fraglichen Vater erweitert werden. Zusatzangebot ID Card Identitätskarte ( Genetischer Fingerabdruck ) DNA-Typisierung von Einzelpersonen für ihre Papiere. Dokumentiert werden 15 heute üblicherweise international für die Identifizierung von Personen erfasste Merkmale. 119* * Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
7 So finden Sie uns: Zentrum für Innovative Genetische Diagnostik IGD Saar GmbH und Gemeinschaftspraxis für Humangenetik im Biomedizinischen Zentrum (BIZ) Kontakt Anmeldung/Sekretariat Telefon Fax info@igd-saar.de Termine Prof. Dr. med. Klaus Zang Telefon klaus.zang@igd-saar.de Dr. med. Rita Grigorean Telefon rita.grigorean@igd-saar.de
8 IGD IGD Saar GmbH - Zentrum für Innovative Genetische Diagnostik Homburg Steuer-Nummer: 1075/111/ HRB Amtsgericht Saarbrücken Geschäftsführer: Dr. A. Christmann, Dr. R. Grigorean, Prof. Dr. K. D. Zang Konto-Nummer: Deutsche Bank PGK Saar (BLZ ) Stand Oktober 2006
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