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1 EUROPÄISCHES PARLAMENT Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit /2239(INI) ENTWURF EINES BERICHTS über die Folgemaßnahmen zu der Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser (2014/2239(INI)) Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Berichterstatterin: Lynn Boylan PR\ doc PE v01-00 In Vielfalt geeint

2 PR_INI INHALT Seite ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS...3 BEGRÜNDUNG...8 PE v /10 PR\ doc

3 ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS zu den Folgemaßnahmen zu der Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser (2014/2239(INI)) Das Europäische Parlament, unter Hinweis auf die Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserrichtlinie) 1, unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (nachstehend WRR ) 2, unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bürgerinitiative 3, unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe 4, unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. November 2012 mit dem Titel Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen (COM(2012)0673), unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. März 2014 über die Europäische Bürgerinitiative Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware!, (COM(2014)0177) ( die Mitteilung ), unter Hinweis auf den Synthesebericht der Kommission zur Qualität des Trinkwassers in der EU auf der Grundlage der Prüfung der Berichte der Mitgliedstaaten für den Zeitraum gemäß der Richtlinie 98/83/EG (COM(2014)0363), unter Hinweis auf die Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 19. März 2014 zu der oben genannten Mitteilung der Kommission 5, unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 28. Juli 2010 mit dem Titel Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung 6, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Oktober 2008 zum Thema Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union 7, 1 ABl. L 330 vom , S ABl. L 327 vom , S ABl. L 65 vom , S ABl. L 94 vom , S Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. 6 A/RES/64/ ABl. C 9 E vom , S. 33. PR\ doc 3/10 PE v01-00

4 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Juli 2012 zur Umsetzung der Wassergesetzgebung der EU im Vorfeld einer notwendigen Gesamtstrategie zur Bewältigung der europäischen Wasserproblematik 1, gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung, unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie die Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Petitionsausschusses (A8-0000/2015), A. in der Erwägung, dass die Initiative Recht auf Wasser die erste Bürgerinitiative ist, die die Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 über die Bürgerinitiative erfüllt und vom Parlament gehört wurde, nachdem sie von fast 1,9 Millionen Bürgern unterstützt wurde; B. in der Erwägung, dass das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung lebensnotwendig ist, was von den Vereinten Nationen anerkannt wird und in den EU- Mitgliedstaaten auf breite Zustimmung stößt, sowie in der Erwägung, dass eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Wasserressourcen ausschlaggebend ist, wenn es darum geht, einen nachhaltigen Umgang mit Wasser zu gewährleisten und das Naturkapital der Erde zu schützen; C. in der Erwägung, dass die Wasserversorgung ein natürliches Monopol ist, und dass alle Einnahmen aus dem Zyklus der Wasserbewirtschaftung wieder in den Schutz und die Verbesserung der Wasserwirtschaft investiert werden müssen; D. in der Erwägung, dass die Bürgerinitiative als Mechanismus der partizipatorischen Demokratie eingerichtet wurde mit dem Ziel, die Bürger dazu zu ermuntern, sich direkt an der Entscheidungsfindung in der EU zu beteiligen, und dass dies für die EU- Institutionen eine herausragende Gelegenheit ist, erneut in einen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern einzutreten; E. in der Erwägung, dass aus den Eurobarometer-Umfragen stets hervorging, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU in den letzten Jahren nur ein sehr geringes Vertrauen in die EU hatten; Die Bürgerinitiative als Instrument der partizipatorischen Demokratie 1. ist der Ansicht, dass die Bürgerinitiative als einzigartiger demokratischer Mechanismus mit großem Potenzial dazu beitragen kann, die Kluft zwischen den sozialen den Bewegungen und Bewegungen der Bürgergesellschaft auf europäischer Ebene und der Ebene der Mitgliedstaaten zu überwinden und die partizipatorische Demokratie auf EU- Ebene zu fördern; 2. begrüßt die Tatsache, dass fast 1,9 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger diese Initiative unterstützt haben, was die Kommission dahingehend beeinflusst hat, dass sie beschlossen hat, die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung vom 1 ABl. C 349 E vom , S. 9. PE v /10 PR\ doc

5 Anwendungsbereich der Richtlinie über die Konzessionsvergabe auszunehmen; 3. hält es für bedauerlich, dass die Mitteilung nicht wirklich ehrgeizig ist und die Kommission sich darauf beschränkt, bestehende Zusagen zu bekräftigen; 4. fordert die Kommission auf, im Einklang mit dem vorrangigen Ziel der europäischen Bürgerinitiative Recht auf Wasser Gesetzgebungsvorschläge vorzulegen, etwa über eine mögliche Überarbeitung der WWR und der Trinkwasserrichtlinie, mit denen der allgemeine Zugang zu und das Menschenrecht auf Wasser anerkannt werden, und hält es für bedauerlich, dass dies bisher nicht geschehen ist; ist der Auffassung, dass die europäische Bürgerinitiative als demokratischer Mechanismus in den Augen der Bürgerinnen und Bürger an Glaubwürdigkeit verlieren dürfte, wenn die Kommission in dieser Frage nichts unternimmt; Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung 5. weist darauf hin, dass nach Auffassung der Vereinten Nationen das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung jedem ein Anrecht auf sauberes, zugängliches, erschwingliches und einwandfreies Wasser für den persönlichen und häuslichen Gebrauch zugesteht; 6. fordert die Kommission auf, die Bedeutung des Menschenrechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung ebenso anzuerkennen wie die Tatsache, dass Wasser als öffentliches Gut für alle EU-Bürgerinnen und Bürger von fundamentaler Bedeutung ist; zeigt sich besorgt darüber, dass immer mehr Menschen Schwierigkeiten haben, ihre Wasserrechnung zu bezahlen, und dass die Frage der Erschwinglichkeit zunehmend Anlass zu Besorgnis gibt; 7. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, angesichts fehlender Daten über Fragen der Wasserarmut, etwa, was die Fragen Zugang und Erschwinglichkeit betrifft, Maßnahmen zu ergreifen, um hier Abhilfe zu schaffen; 8. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, öffentliche Wasserversorgungsunternehmen in der EU, die nicht über das erforderliche Kapital verfügen, um Zugang zu den verfügbaren EU-Mitteln und langfristigen Darlehen mit einem Vorzugszinssatz zu bekommen, zu unterstützen, insbesondere, damit auch Bedürftige die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bekommen; 9. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Unterstützung für die europäische Bürgerinitiative Recht auf Wasser und die Ziele dieser Initiative u.a. dadurch nachgewiesen wurden, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in Ländern wie Deutschland, Griechenland, Irland und Italien demonstriert und ihre Meinung zu dem Thema Wasser, Besitz an Wasser und deren Bereitstellung kundgetan haben; Dienstleistungen auf dem Gebiet der Wasserversorgung und der Binnenmarkt 10. weist darauf hin, dass Länder in ganz Europa, darunter Spanien, Portugal, Griechenland, Irland, Deutschland und Italien, die Erfahrung gemacht haben, dass die potenzielle oder PR\ doc 5/10 PE v01-00

6 tatsächliche Liberalisierung der Dienstleistungen auf dem Gebiet der Wasserversorgung sich für die Bürgerinnen und Bürger zu einem wichtigen Anliegen entwickelt hat; 11. nimmt zur Kenntnis, dass in mehreren Mitgliedstaaten, darunter Frankreich und Deutschland, die Zuständigkeit für die Dienstleistungen auf dem Gebiet der Wasserversorgung mit steigender Tendenz wieder den Gemeinden übertragen wird; 12. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Dienstleistungen auf dem Gebiet der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung von allen Handelsabkommen ausgenommen werden sollten, die die EU zur Zeit aushandelt, und fordert die Kommission mit Nachdruck auf, in den laufenden Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft und das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen eine rechtsverbindliche Ausnahme für Dienstleistungen auf dem Gebiet der Wasserversorgung festzuschreiben; 13. erkennt an, dass Wasser, wie in der WWR dargelegt, keine Ware, sondern ein öffentliches Gut ist, das für das Leben und die Würde der Menschen unabdingbar ist, und fordert die Kommission daher auf, Wasserversorgung und sanitäre Grundversorgung auf Dauer von den Binnenmarktvorschriften auszunehmen, da die Wasserversorgung ein natürliches Monopol ist; 14. hebt den Erfolg öffentlich-öffentlicher Partnerschaften beim Austausch über bewährte Verfahren bei der Wasserversorgung hervor; fordert die Kommission daher auf, diese Form der nicht gewinnorientierten Zusammenarbeit unter Wasserversorgungsunternehmen zu fördern; begrüßt, dass die Kommission in ihrer Mitteilung zum ersten Mal die Bedeutung öffentlich-öffentlicher Partnerschaften anerkennt; 15. begrüßt die erfolgreichen Bemühungen einiger Gemeinden, zum Beispiel der Stadt Paris, die öffentliche Beteiligung bei der Verbesserung der Wasserversorgung und beim Schutz der Wasserressourcen zu stärken, und weist darauf hin, dass die Institutionen vor Ort am besten über die Bewirtschaftung der Wasserressourcen entscheiden können; 16. fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, Maßnahmen zu ergreifen, beispielsweise durch die Einrichtung von Solidaritätsfonds für die Ressource Wasser, um Menschen zu unterstützen, die sich den Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung nicht leisten können; 17. ist besorgt darüber, dass in einigen Mitgliedstaaten die Bereitstellung von Wasser und sanitärer Grundversorgung benachteiligten und schutzbedürftigen Gemeinschaften, zum Beispiel den Roma, verweigert wird, um sie zu disziplinieren; 18. empfiehlt den Wasserversorgungsunternehmen, alle wirtschaftlichen Einnahmen aus dem Zyklus der Wasserbewirtschaftung in die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Dienstleistungen im Bereich der Wasserversorgung und den Schutz der Wasserressourcen zu reinvestieren; 19. fordert daher mehr Transparenz unter den Wasserversorgungsunternehmen, insbesondere durch die Entwicklung eines Kodexes für das Verwaltungsgebaren PE v /10 PR\ doc

7 öffentlicher Wasserversorgungsunternehmen in der EU; Entwicklungspolitik der EU auf dem Gebiet der Wasserversorgung 20. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die EU den Zugang zu Wasser und zur sanitären Grundversorgung für alle uneingeschränkt in ihre entwicklungspolitischen Maßnahmen integrieren sollte durch die Förderung öffentlich-öffentlicher Partnerschaften auf der Grundlage gemeinnütziger Prinzipien und der Solidarität zwischen den Wasserversorgungsunternehmen in den einzelnen Ländern; 21. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele für unbedenkliches Trinkwasser zwar gut vorankommt, fast eine Milliarde Menschen jedoch immer noch unbehandeltes Trinkwasser verbrauchen und das Ziel der sanitären Grundversorgung bei weitem nicht erreicht ist; 22. weist darauf hin, dass die Weltgesundheitsorganisation erklärt hat, dass zwischen 100 und 200 Liter Wasser pro Tag pro Person optimal sind, während 50 bis 100 Liter notwendig sind, damit die grundlegenden Bedürfnisse befriedigt werden können, ohne dass größere gesundheitliche Probleme entstehen; 23. lobt bestimmte Wasserversorgungsunternehmen, die einen Prozentsatz ihres Jahresumsatzes für Wasserpartnerschaften in Entwicklungsländern aufwenden, und fordert die Mitgliedstaaten und die EU auf, die erforderlichen Voraussetzungen für solche Partnerschaften zu schaffen; 24. begrüßt, dass die Resolution der Vereinten Nationen, in der der Zugang zu sauberem Wasser und zur sanitären Grundversorgung als Menschenrecht anerkannt wird, europaweit Unterstützung findet; 25. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln. PR\ doc 7/10 PE v01-00

8 BEGRÜNDUNG Seit 1. April 2012 gibt es die europäische Bürgerinitiative als neuen Mechanismus für die partizipatorische Demokratie. Die Kommission hatte erklärt, sie wolle, dass die Bürgerinnen und Bürger aktiver an der europäischen Politik teilnähmen, und dieses einzigartige Instrument sei dazu gedacht, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU unmittelbar Einfluss auf die politische Agenda auf europäischer Ebene nähmen und diese gestalteten. Nach den für die europäische Bürgerinitiative geltenden Regeln muss diese mindestens eine Million Unterschriften aus mindestens 7 Mitgliedstaaten erhalten, wenn sie zugelassen werden soll. Die europäische Bürgerinitiative Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Ware!, auch bekannt als Recht auf Wasser, wurde mit über 1,6 Millionen verifizierten Unterschriften zum Zeitpunkt der Einreichung zugelassen; seither kamen fast Unterschriften hinzu. Der Initiative gelang es, Unterschriften aus allen Mitgliedstaaten zu erhalten (von denen 13 die Quote erreichten), wodurch sie zur ersten erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative wurde. Die zentralen Ziele der europäischen Bürgerinitiative Recht auf Wasser sind folgende: - Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben. - Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen dürfen nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen. - Die EU soll ihre Initiativen für einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung verstärken. Als deutliches Zeichen des weltweiten Appells und der Bedeutung des Menschenrechts auf Wasser unterstützten vier der fünf Kandidaten um das Amt des Kommissionspräsidenten vor der Europawahl im Mai 2014 die europäische Bürgerinitiative Recht auf Wasser, unter anderem auch der letztendlich erfolgreiche Kandidat Jean-Claude Juncker. Die Kommission veröffentlichte ihre offizielle Antwort auf die erste erfolgreiche europäische Bürgerinitiative im März In dieser Mitteilung gibt es einige positive Erklärungen, die zu begrüßen sind, u.a. folgende: Wasser ist keine Handelsware; für die Bereitstellung von Wasserdienstleistungen sind im Allgemeinen lokale Behörden zuständig, die den Bürgern am nächsten stehen; und vor allem die Tatsache, dass die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung vom Anwendungsbereich der Richtlinie über die Konzessionsvergabe ausgenommen werden sollen. PE v /10 PR\ doc

9 Dennoch wurde die vage Antwort der Kommission von den Organisatoren der europäischen Bürgerinitiative Recht auf Wasser als sehr enttäuschend wahrgenommen. Darin wird nämlich nicht auf die grundlegende Forderung der Unterzeichner eingegangen, sich auf Rechtsvorschriften festzulegen, wodurch das Menschenrecht auf Wasser anerkannt würde, was nicht nur für das Menschenrecht auf Wasser wichtig ist, sondern auch für die Integrität der europäischen Bürgerinitiative als solche. Zu den weiteren Enttäuschungen in Bezug auf die Antwort der Kommission gehört die Tatsache, dass die Kommission keine Garantie gibt, dass Wasserversorgung und sanitäre Grundversorgung von Handelsabkommen wie TTIP ausgeklammert werden; es keine Garantie gibt, einer weiteren Liberalisierung der Dienstleistungen in den Bereichen Wasserversorgung und sanitäre Grundversorgung vorzubeugen. Das Menschenrecht auf Wasser In ihrer Allgemeinen Bemerkung Nr. 15 legten die Vereinten Nationen den Anwendungsbereich des Rechts auf Wasser dar und erläuterten klipp und klar, was mit ausreichendem, unbedenklich, annehmbarem, physisch zugänglichem und erschwinglichem Wasser für den persönlichen und den häuslichen Gebrauch gemeint ist. Einer der Schlüsselaspekte, Erschwinglichkeit, bedeutet, dass keiner Einzelperson oder Gruppe der Zugang zu sicherem Trinkwasser verwehrt werden darf, weil sie es sich nicht leisten kann. In diesen Kriterien wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Kostendeckung kein Hindernis für den Zugang zu sicherem Trinkwasser und zur sanitären Versorgung sein darf, vor allem nicht für die Bedürftigen. Außerdem wurde empfohlen, dass höchstens 3% des Haushaltseinkommens für Wasserzahlungen aufgewendet werden sollten, wenn solche zu entrichten sind. Der WHO zufolge sind täglich 50 bis 100 Liter Wasser pro Person erforderlich, um wenigstens den Grundbedarf zu decken und Gesundheitsprobleme weitestgehend zu vermeiden. Der Zugang zu 20 bis 25 Liter Wasser pro Person und Tag gilt als Mindestmenge, kann jedoch zu Gesundheitsproblemen führen, da diese Menge für grundlegende Anforderungen an Körperhygiene und für den Verbrauch zum Trinken nicht ausreicht. Darüber hinaus dürften die empfohlenen 50 bis 100 Liter auch für einzelne Personengruppen wie beispielsweise Schwangere, HIV/AIDS-Infizierte oder stillende Mütter unzureichend sein. Wasserversorgung und Binnenmarkt Die Kommission hat zwar erklärt, sie müsse sich gegenüber den Entscheidungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf das Eigentum an Wasser neutral verhalten, andererseits ist sie aber auch Teil der Troika, die in Programmländern die Privatisierung der Wasserversorgung gefordert hat. Angesichts der Einzigartigkeit von Wasser und des natürlichen Monopols bei der Wasserversorgung sowie der Tatsache, dass Wasser für das Leben und die Gesundheit der PR\ doc 9/10 PE v01-00

10 Menschen unverzichtbar ist, muss die Kommission diese massenhaft geäußerten Sorgen der europäischen Bürgerinnen und Bürger angesichts der Frage, wie sie mit der Wasserwirtschaft und den Dienstleistungen im Bereich der Wasserversorgung umgeht, ernst nehmen. Bis jetzt hat die Kommission sich weitgehend für eine Vorgehensweise nach den Maximen von Wettbewerb und Markt ausgesprochen, mit Tendenz zu einer Liberalisierung der Dienstleistungen auf dem Gebiet der Wasserversorgung und der sanitären Versorgung, anstatt für einen Ansatz, der sich eher auf die Rechte stützt und die Rolle der öffentlichen Dienste anerkennt. Die massenhafte Mobilisierung von EU-Bürgern für die Kampagne Recht auf Wasser spiegelt die Bewegungen in den einzelnen Mitgliedstaaten wider. In Ländern wie Irland, Griechenland, Italien, Deutschland und Spanien sind Eigentum an Wasser und Wasserbewirtschaftung in den letzten Jahren zu wichtigen Themen für die Bürger geworden, über die sie sich Sorgen machen. Gleichzeitig mit diesem zunehmenden Bewusstsein und der größeren Mobilisierung greift in Europa wieder zunehmend ein Trend hin zur Rekommunalisierung der Dienstleistungen im Bereich der Wasserversorgung um sich, in der Regel nach Unzufriedenheit und schlechten Erfahrungen mit privaten und liberalisierten Modellen der Wasserbewirtschaftung. Seltsamerweise gibt es beim privaten Modell der Wasserversorgung keine niedrigeren Preise, größeren Investitionen oder angemessene Rechenschaftspflicht. Infolge der zunehmenden Opposition der Öffentlichkeit gegen dieses Modell wurde die Wasserversorgung in einigen Städten rekommunalisiert, so zum Beispiel in Berlin, das dem Beispiel von Paris und seinem staatlichen Unternehmen Eau de Paris gefolgt ist. Da es sich bei der Wasserversorgung um ein natürliches Monopol handelt, sind die meisten Wasserversorgungsunternehmen sowohl in Europa als auch weltweit öffentliche Betriebe, was bedeutet, dass es einen großen Pool an Fachwissen und Erfahrung gibt, auf den man zurückgreifen kann. Eine steigende Zahl der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen haben sich in öffentlich-öffentlichen Partnerschaften engagiert d. h. kooperative und kostengünstige Vereinbarungen zwischen zwei oder mehr öffentlichen Behörden mit dem Ziel, die Kapazitäten durch den Austausch von Wissen über die besten Verfahren in den Bereichen technische Hilfe, Ausbildung und Entwicklung der Humanressourcen, Finanzierung der Dienstleistungen im Bereich der Wasserversorgung, Effizienz und Stärkung der öffentlichen Teilhabe. Es ist ein hoffnungsvolles Zeichen, dass die Kommission in ihrer offiziellen Antwort auf die europäische Bürgerinitiative Recht auf Wasser die öffentlichöffentlichen Partnerschaften zum ersten Mal anerkennt. PE v /10 PR\ doc

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