Inbetriebnahme, Service und Wartung

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1 Dipl.-Ing. Architekt Olaf Thies, GEZE GmbH by GEZE GmbH ı

2 AGENDA 1.0 Baurecht 2.0 Anwendung Feststellanlage 3.0 Anwendung RWA 4.0 Anwendung elektrisches Verriegelungssystem im Flucht- und Rettungsweg

3 Quiz 1. Teil Begriffe Technische Regel: Was ist das? Stand der Technik? DIN Norm? by GEZE GmbH ı Seite 3

4 Baurecht Aufbau des deutschen Rechtssystems Grundgesetz (1. Ebene) ist in jedem Fall einzuhalten Nationale Gesetze (2. Ebene) Möglichkeit der Einflussnahme durch EU EU-Recht ist eigenständiges Recht In Originalfassung nicht auf nationaler Ebene bindend Muss zuerst in nationales Recht umgewandelt werden deutsche Gesetzgebung dazu verpflichtet EU Richtlinien eher allgemeine Vorgaben Konkretisierung kann national erfolgen Rechtsverordnungen, Regelwerke (ab 3. Ebene) Kein Gesetzescharakter Detaillierte Bestimmungen Beschreiben Anwendung der Gesetze by GEZE GmbH ı Seite 4

5 Baurecht Beispiele 1. Grundgesetz (GG), Artikel 2: Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. 3. Landesbauordnungen (LBO): Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten und instand zu halten, dass insbesondere Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden können. 4. DIBt-Richtlinie für Feststellanlagen: Diese Richtlinie, die bei Einsatz einer Feststellanlage vollumfänglich zu beachten ist, fordert als Teil der bauaufsichtlichen Zulassung vom Betreiber eine regelmäßige Prüfung und Wartung durchführen zu lassen. Der Punkt 6 der Richtlinie geht grundsätzlich von einem jährlichen Rhythmus aus, sofern der Zulassungsbescheid der eingesetzten Geräte keine andere Frist vorschreibt. by GEZE GmbH ı Seite 5

6 Baurecht Übersicht Baurecht Bauproduktenrecht Technische Ausführung Wie sieht das Produkt aus? Bauordnungsrecht Anwendung Wie wird das Produkt eingesetzt? EU Richtlinien CE-Zeichen MBO Musterbauordnung LBOs Landesbauordnungen der 16 Länder EU Normen (EN) Konkretisierung der EU Richtlinien Nationale Regeln Gesetze, Richtlinien, Normen Sonderbauverordnungen Verkaufstätten, Krankenhäuser, Hochhäuser, Schulen, Versammlungsstätten, Gaststätten Bauregellisten Regelwerk je Produkt, Zulassung, Ü-Zeichen Techn. Prüfverordnungen der 16 Länder Prüfungen, Definition Sachkunde Produktanforderungen Einsatzbereich, Funktion, Montage Prüfung, Wartung Sachkunde Anforderungen Kenntnisse, Tätigkeiten by GEZE GmbH ı Seite 6

7 Quiz 2. Teil Begriffe Sachkundig: Wer ist sachkundig? Sachverständig: Wer ist sachverständig? Wo liegt der Unterschied zwischen Wartung und Überprüfung? by GEZE GmbH ı Seite 7

8 Inbetriebnahme, Service, Wartung Praxisbeispiele 1. Feststellanlage 2. natürliches Rauch und Wärme Abzugsgerät 3. Elektrische Verriegelung in Flucht- und Rettungswegen by GEZE GmbH ı Seite 8

9 Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren DIN EN Norm für Feststellanlagen Harmonisierte Europanorm für Feststellanlagen Prüfbasis für Feststellanlagen Nationale Vorschriften müssen berücksichtigt werden. (Bauregelliste: Verweis auf abz) Einzelne Systemkomponenten müssen im Vorfeld ihre Eignung entsprechend den harmonisierten Normen (z.b. EN 1154 für TS, EN 1155 für Feststellvorrichtung und EN 1158 für Schließfolgeregelungen) nachweisen. by GEZE GmbH ı Seite 9

10 Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren Allgemeines Bestimmungen für Feststellanlagen in Deutschland und Europa Harmonisierte Norm EN mit Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung für Feststellanlagen seit Vorhandene Regelungen/Gesetze für Bauprodukte zur Anwendung an Brandschutzabschlüssen: D (abz; MBO;LBO), F Keine nationalen Regelungen: AT, CH, ES, IT, UK,... Abgleich vorhandener Regelungen. Einfluss durch verschiedenste Interessensgruppen. In D wurde die EN14637 nicht uneingeschränkt übernommen. Möglichkeit, dass die Norm in nationales Recht überführt bzw. als Grundlage (Stand der Technik) herangezogen wird. Möglichkeit FAen nach EN zu errichten by GEZE GmbH ı Seite 10

11 Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren DIBt Zulassung Antragsverfahren Seit Januar 2012 werden vom DIBt neue Zulassungen ausgestellt / verlängert: Alte Zulassungen: Verweist auf die Richtlinien für Feststellanlagen vom DIBt Neue Zulassungen: Großteil der relevanten Regelungen sind in der Zulassung enthalten. Übergangsphase (bis Januar 2013): beide Dokumente in Umlauf. Zulassungen werden aber aktuell verlängert Vereinheitlichung Seit Januar 2012 gibt es 2 Möglichkeiten zur Beantragung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Beantragung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung beim DIBt mit Produktprüfunterlagen entsprechend DIBt Vorgaben Prüfung der FA nach EN bei einem zertifizierten Institut (bsp. Kriwan) Einreichen der Prüfunterlagen beim DIBt DIBt erteilt auf Basis der eingereichten Prüf- / Produktunterlagen eine abz by GEZE GmbH ı Seite 11

12 Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren DIBt Zulassung Veränderungen alte Zulassungen Regelungen: Verweis auf Richtlinien für Feststellanlagen und Zulassungstext. Wartung: Verweis auf die Richtlinien für Feststellanlagen Monatliche Prüfung der FA Anwendung von 2 Deckenmeldern als Standardoption neue Zulassungen Regelungen in der Zulassung (bspw.: Anzahl und Montageort der Melder) Wartung: Verweis auf DIN Abs. 6.1 Nach 12 monatlichen Prüfungen ohne Fehler: Prüfintervall 3 Monate 2 Deckenmelder + 1 Sturzmelder, nur im Ausnahmefall kann auf den Sturzmelder verzichtet werden. by GEZE GmbH ı Seite 12

13 Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren DIBt Zulassung Positionierung der Brandmelder by GEZE GmbH ı Seite 13

14 auch eine Art Feststellanlage by GEZE GmbH ı Seite 14

15 daher wird eine ordnungsgemäße Feststellanlage installiert Einbau und Inbetriebnahme einer Feststellanlage by GEZE GmbH ı Seite 15

16 Einbau und Inbetriebnahme Die Feststellanlage darf nur von einer sachkundigen Person abgenommen werden, die von der Herstellerfirma geschult wurde. Bei der Abnahmeprüfung sind folgende Dinge zu beachten: Schild anbringen Dokumente übergeben Bauherren einweisen (Betrieb, Überprüfung, Wartung) by GEZE GmbH ı Seite 16

17 Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren Erweiterung der Grundlagen für die turnusmäßigen Prüfungen DIN Konkretisierung der Überprüfung und Wartung Beispiele: Anforderungen zur Instandhaltung Tauschfristen Instandhaltungsdokumentation Mindestqualifikation für das Wartungspersonal Maßgebend bis heute ist allerdings der Zulassungsbescheid des Systems Festellanlage Bauaufsichtliche Zulassung des DIBt by GEZE GmbH ı Seite 17

18 Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren Häufig gestellte Fragen DIBt: müssen bei Sturzmeldermontage 10cm Abstand zum darüber liegenden Bauteil eingehalten werden? Das DIBt hat diese Vorgabe zurückgenommen bis Prüfgrundlagen für eine evtl. Änderung (Neudarlegung) geschaffen sind es gibt keine Hinweise in den abz, es wird aber vom DIBt auf Herstellervorgaben verwiesen. Wer darf Wartungen/Prüfungen an Feststellanlagen durchführen? abz GC150 DIN Monatliche Prüfung Eingewiesene Person Jährliche Prüfung Eingewiesene Person oder Fachkraft für Feststellanlagen Jährliche Wartung Fachmann oder dafür ausgebildete Person Fachkraft für Feststellanlagen Abnahme Fachkräfte der Hersteller; vom Hersteller autorisierte Personen (Sachkunde) nicht geregelt by GEZE GmbH ı Seite 18

19 Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren Häufig gestellte Fragen Wann müssen Rauchmelder ausgetauscht werden? keine Vorgaben, GEZE Empfehlung: 8 Jahre Verweis auf Systemeigenschaft einer Feststellanlage bei einer Fehlfunktion eines Brandmelders wird ein sicherer Zustand hergestellt Forderung der DIN bzgl. Meldertausch? DIN verweist auf Herstellervorgaben, wenn keine Herstellervorgaben vorhanden sind, wird ein Austausch nach 5 bzw. 8 Jahren gefordert. Vorgaben aus der DIN sind Empfehlungen (Gesetze/Bauregelliste Zulassung). by GEZE GmbH ı Seite 19

20 Grundlagen für die turnusmäßigen Prüfungen Diese Tür kann nicht mehr schließen by GEZE GmbH ı Seite 20

21 Grundlagen für die turnusmäßigen Prüfungen Bei den turnusmäßigen Prüfungen von Feststellanlagen auf Grundlage der Richtlinie für Feststellanlagen muss unterschieden werden in... Monatliche Überprüfung Jährliche Prüfung und Wartung by GEZE GmbH ı Seite 21

22 Grundlagen für die turnusmäßigen Prüfungen Definition / Leistungsinhalt der Monatlichen Überprüfung Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der monatlichen Überprüfung sind aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind vom Betreiber aufzubewahren. Diese Überprüfung darf von jedermann durchgeführt werden, eine besondere Qualifikation ist nicht erforderlich! Handmelder Brandmelder durch Simulation ihrer Brandkenngröße (Wärme durch Heißluftgerät, z. B. Fön, und durch Rauch, z. B. mittels Prüfaerosol) In allen Fällen muss der Abschluss unverzüglich und sicher schließen. by GEZE GmbH ı Seite 22

23 Sachkunde Definition Sachkunde Der Sachkundige besitzt Fachliche Ausbildung Kenntnisse des Prüfgegenstandes (Produktwissen) Kenntnisse des Regelwerkes Kenntnisse des Prüfungsumfangs Autorisierung durch den Hersteller Objektivität Neutralität Festlegung der Anforderungen durch die jeweilige LBO by GEZE GmbH ı Seite 27

24 Sachkunde Pflichten und Aufgaben Sinngemäß nach Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen: Über das Ergebnis der Prüfungen einen Bericht anfertigen und dem Auftraggeber aushändigen. Sich auf dem Laufenden halten über das geltende Regelwerk. Geltende Bauaufsichtliche Vorschriften und Richtlinien sowie die einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik Sich auf dem Laufenden halten über die aktuelle Systemtechnik. Produktwissen regelmäßig aktualisieren. Neue Funktionen, neue Hinweise zu Montage und Wartung; neue Produkte und Systeme des jeweiligen Herstellers. Merke: Unwissen schützt nicht vor Strafe by GEZE GmbH ı Seite 28

25 Sachkunde Sachkundeausbildung Die Sachkunde gilt bis auf Widerruf maximal vier Jahre Eine Nachschulung ermöglicht die Verlängerung der Sachkunde um jeweils vier Jahre. Die regelmäßige Nachschulung vermittelt aktuelles Wissen über Regelwerk und Produkt und garantiert auf dem Laufenden zu sein by GEZE GmbH ı Seite 29

26 Einbau und Inbetriebnahme Verantwortlichkeiten Hersteller bietet geprüfte und zugelassene Bauprodukte erteilt wichtige Hinweise für Montage und Betrieb Planer berücksichtigt geltende technische Regeln und deren Anforderungen beachtet die technischen Möglichkeiten kümmert sich im Zweifelsfall um Klärung mit den zuständigen Stellen Errichter erstellt die Anlage unter Einhaltung der technischen Regeln für Einbau und Einstellungen und berücksichtigt die Angaben des Herstellers by GEZE GmbH ı Seite 30

27 Einbau und Inbetriebnahme Verantwortlichkeiten Betreiber achtet auf die Funktionstüchtigkeit und nimmt keine Veränderungen vor veranlasst die regelmäßige Prüfung und Wartung Ist verantwortlich dafür, dass bauliche Anlagen entsprechend der LBOs jederzeit betriebsbereit und funktionstüchtig sind vorgeschriebene Prüfungen durchgeführt werden Merke: Aufgaben kann man delegieren, Verantwortung nicht! Sachkundiger beurteilt die Übereinstimmung der Anlage mit den technischen Regeln entscheidet über die Betriebssicherheit trägt durch seine Entscheidung besonders große Verantwortung! by GEZE GmbH ı Seite 31

28 Einbau und Inbetriebnahme Prüfungen Eine Prüfung der Anlage durch den Sachkundigen erfolgt Vor der ersten Inbetriebnahme erfolgt üblicherweise auf Veranlassung und auf Kosten des Bauherrn Bei Wiederinbetriebnahme nach wesentlichen Änderungen Steuerung getauscht Verriegelungselement getauscht Eine wiederkehrende Prüfung (Wartung) durch den Sachkundigen erfolgt Nach Angaben des Herstellers GEZE: einmal jährlich Hausprüfordnung: binnen Jahresfrist erfolgt üblicherweise auf Veranlassung und auf Kosten des Betreibers by GEZE GmbH ı Seite 32

29 Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren Grundlagen für die turnusmäßigen Prüfungen Beispiel Prüfbuch und Herstellerempfehlung (Checkliste GEZE) Prüfbuch: Checkliste: by GEZE GmbH ı Seite 34

30 2. RWA Rauch und Wärme Abzugsgeräte Sind in der Bauregelliste B Teil 1 Lfd. Nr.: enthalten. Welche Vorgaben gelten und sind für uns als Planer relevant? z.b. DIN Teil 2 (Bemessung von Querschnittsgrößen), DIN EN (Prüfnorm für NRWG) DIN EN und 3 (Feuerwiderstandsklassen) by GEZE GmbH ı Seite 35

31 Natürliche Rauchabzugsanlagen DIN EN Überblick Bedeutung der EN Seit , ersetzt DIN Rauchabzüge, Prüfungen Öffnungselement wird als Einheit geprüft (Fenster und Motor) Bei Änderungen erlischt Zulassung In Bauregelliste B enthalten by GEZE GmbH ı Seite 36

32 Natürliche Rauchabzugsanlagen DIN EN Überblick Prüfnorm für natürliche Rauchund Wärmeabzugsgeräte (NRWG) Was wird geprüft? Funktionssicherheit Windlast Aerodynamische Wirksamkeit: Cv Wärmebeständigkeit Öffnen mit (Schnee-)Last Mindesteinbauwinkel Niedrige Umgebungstemperatur Brandverhalten von Baustoffen by GEZE GmbH ı Seite 37

33 Natürliche Rauchabzugsanlagen RWA: Einbau und Wartung Einbau durch zertifizierte Fachfirmen Abnahme muss evtl. durch einen Sachverständigen erfolgen (je nach LBO) Wartung laut Zulassung, mindestens einmal im Jahr CO² Systeme müssen ausgelöst werden, Rückstellen der Anlage aufwändig by GEZE GmbH ı Seite 38

34 3. Elektrische Verriegelung in Flucht und Rettungswegen: Sind in der Bauregelliste A Teil 1 Lfd. Nr enthalten. Welche Vorgaben gelten und sind für uns als Planer relevant? EltVTR, In Zukunft geregelt durch DIN EN (z.zt. Vornorm), DIN EN (z.zt. Vornorm) Vorr. 1.Quartal 2013 by GEZE GmbH ı Seite 39

35 Elektrisches Verriegelungssystem Rechtliche Grundlagen - Europa Europa: Keine einheitliche Europäische Norm Europäische Norm in Arbeit pren 13637, Schlösser und Baubeschläge Elektrisch gesteuerte Notausgangsanlegen für Türen in Rettungswegen Anforderung und Prüfverfahren Voraussichtliche Veröffentlichung 1. Quartal 2013 Danach 2 Jahre Koexistenzphase Einige Länder lehnen sich an die Deutsche Richtlinie EltVTR an Schweiz Österreich Projektbezogen: Flughäfen by GEZE GmbH ı Seite 40

36 Elektrisches Verriegelungssystem Rechtliche Grundlagen - Deutschland Deutschland: Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen Abkürzung: EltVTR Herausgeber: DIBt, Deutsches Institut für Bautechnik Aktuell Fassung: Dezember 1997 by GEZE GmbH ı Seite 41

37 Elektrisches Verriegelungssystem Rechtliche Grundlagen - Deutschland Einbau durch Fachfirma, Abnahme durch Sachkundigen Wartung nach 24/7 Prinzip by GEZE GmbH ı Seite 42

38 Quiz 3. Teil Begriffe Montage: Wer darf montieren, wer darf abnehmen? Wer darf überprüfen? Wer darf warten? DIN = Stand der Technik? Stand der Technik vs anerkannte Regeln der Technik by GEZE GmbH ı Seite 43

39 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! ı LEONARDO Markengebäude (glass cube), Bad Driburg

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