Inbetriebnahme, Service und Wartung
|
|
- Simon Brahms
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dipl.-Ing. Architekt Olaf Thies, GEZE GmbH by GEZE GmbH ı
2 AGENDA 1.0 Baurecht 2.0 Anwendung Feststellanlage 3.0 Anwendung RWA 4.0 Anwendung elektrisches Verriegelungssystem im Flucht- und Rettungsweg
3 Quiz 1. Teil Begriffe Technische Regel: Was ist das? Stand der Technik? DIN Norm? by GEZE GmbH ı Seite 3
4 Baurecht Aufbau des deutschen Rechtssystems Grundgesetz (1. Ebene) ist in jedem Fall einzuhalten Nationale Gesetze (2. Ebene) Möglichkeit der Einflussnahme durch EU EU-Recht ist eigenständiges Recht In Originalfassung nicht auf nationaler Ebene bindend Muss zuerst in nationales Recht umgewandelt werden deutsche Gesetzgebung dazu verpflichtet EU Richtlinien eher allgemeine Vorgaben Konkretisierung kann national erfolgen Rechtsverordnungen, Regelwerke (ab 3. Ebene) Kein Gesetzescharakter Detaillierte Bestimmungen Beschreiben Anwendung der Gesetze by GEZE GmbH ı Seite 4
5 Baurecht Beispiele 1. Grundgesetz (GG), Artikel 2: Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. 3. Landesbauordnungen (LBO): Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten und instand zu halten, dass insbesondere Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden können. 4. DIBt-Richtlinie für Feststellanlagen: Diese Richtlinie, die bei Einsatz einer Feststellanlage vollumfänglich zu beachten ist, fordert als Teil der bauaufsichtlichen Zulassung vom Betreiber eine regelmäßige Prüfung und Wartung durchführen zu lassen. Der Punkt 6 der Richtlinie geht grundsätzlich von einem jährlichen Rhythmus aus, sofern der Zulassungsbescheid der eingesetzten Geräte keine andere Frist vorschreibt. by GEZE GmbH ı Seite 5
6 Baurecht Übersicht Baurecht Bauproduktenrecht Technische Ausführung Wie sieht das Produkt aus? Bauordnungsrecht Anwendung Wie wird das Produkt eingesetzt? EU Richtlinien CE-Zeichen MBO Musterbauordnung LBOs Landesbauordnungen der 16 Länder EU Normen (EN) Konkretisierung der EU Richtlinien Nationale Regeln Gesetze, Richtlinien, Normen Sonderbauverordnungen Verkaufstätten, Krankenhäuser, Hochhäuser, Schulen, Versammlungsstätten, Gaststätten Bauregellisten Regelwerk je Produkt, Zulassung, Ü-Zeichen Techn. Prüfverordnungen der 16 Länder Prüfungen, Definition Sachkunde Produktanforderungen Einsatzbereich, Funktion, Montage Prüfung, Wartung Sachkunde Anforderungen Kenntnisse, Tätigkeiten by GEZE GmbH ı Seite 6
7 Quiz 2. Teil Begriffe Sachkundig: Wer ist sachkundig? Sachverständig: Wer ist sachverständig? Wo liegt der Unterschied zwischen Wartung und Überprüfung? by GEZE GmbH ı Seite 7
8 Inbetriebnahme, Service, Wartung Praxisbeispiele 1. Feststellanlage 2. natürliches Rauch und Wärme Abzugsgerät 3. Elektrische Verriegelung in Flucht- und Rettungswegen by GEZE GmbH ı Seite 8
9 Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren DIN EN Norm für Feststellanlagen Harmonisierte Europanorm für Feststellanlagen Prüfbasis für Feststellanlagen Nationale Vorschriften müssen berücksichtigt werden. (Bauregelliste: Verweis auf abz) Einzelne Systemkomponenten müssen im Vorfeld ihre Eignung entsprechend den harmonisierten Normen (z.b. EN 1154 für TS, EN 1155 für Feststellvorrichtung und EN 1158 für Schließfolgeregelungen) nachweisen. by GEZE GmbH ı Seite 9
10 Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren Allgemeines Bestimmungen für Feststellanlagen in Deutschland und Europa Harmonisierte Norm EN mit Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung für Feststellanlagen seit Vorhandene Regelungen/Gesetze für Bauprodukte zur Anwendung an Brandschutzabschlüssen: D (abz; MBO;LBO), F Keine nationalen Regelungen: AT, CH, ES, IT, UK,... Abgleich vorhandener Regelungen. Einfluss durch verschiedenste Interessensgruppen. In D wurde die EN14637 nicht uneingeschränkt übernommen. Möglichkeit, dass die Norm in nationales Recht überführt bzw. als Grundlage (Stand der Technik) herangezogen wird. Möglichkeit FAen nach EN zu errichten by GEZE GmbH ı Seite 10
11 Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren DIBt Zulassung Antragsverfahren Seit Januar 2012 werden vom DIBt neue Zulassungen ausgestellt / verlängert: Alte Zulassungen: Verweist auf die Richtlinien für Feststellanlagen vom DIBt Neue Zulassungen: Großteil der relevanten Regelungen sind in der Zulassung enthalten. Übergangsphase (bis Januar 2013): beide Dokumente in Umlauf. Zulassungen werden aber aktuell verlängert Vereinheitlichung Seit Januar 2012 gibt es 2 Möglichkeiten zur Beantragung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Beantragung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung beim DIBt mit Produktprüfunterlagen entsprechend DIBt Vorgaben Prüfung der FA nach EN bei einem zertifizierten Institut (bsp. Kriwan) Einreichen der Prüfunterlagen beim DIBt DIBt erteilt auf Basis der eingereichten Prüf- / Produktunterlagen eine abz by GEZE GmbH ı Seite 11
12 Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren DIBt Zulassung Veränderungen alte Zulassungen Regelungen: Verweis auf Richtlinien für Feststellanlagen und Zulassungstext. Wartung: Verweis auf die Richtlinien für Feststellanlagen Monatliche Prüfung der FA Anwendung von 2 Deckenmeldern als Standardoption neue Zulassungen Regelungen in der Zulassung (bspw.: Anzahl und Montageort der Melder) Wartung: Verweis auf DIN Abs. 6.1 Nach 12 monatlichen Prüfungen ohne Fehler: Prüfintervall 3 Monate 2 Deckenmelder + 1 Sturzmelder, nur im Ausnahmefall kann auf den Sturzmelder verzichtet werden. by GEZE GmbH ı Seite 12
13 Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren DIBt Zulassung Positionierung der Brandmelder by GEZE GmbH ı Seite 13
14 auch eine Art Feststellanlage by GEZE GmbH ı Seite 14
15 daher wird eine ordnungsgemäße Feststellanlage installiert Einbau und Inbetriebnahme einer Feststellanlage by GEZE GmbH ı Seite 15
16 Einbau und Inbetriebnahme Die Feststellanlage darf nur von einer sachkundigen Person abgenommen werden, die von der Herstellerfirma geschult wurde. Bei der Abnahmeprüfung sind folgende Dinge zu beachten: Schild anbringen Dokumente übergeben Bauherren einweisen (Betrieb, Überprüfung, Wartung) by GEZE GmbH ı Seite 16
17 Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren Erweiterung der Grundlagen für die turnusmäßigen Prüfungen DIN Konkretisierung der Überprüfung und Wartung Beispiele: Anforderungen zur Instandhaltung Tauschfristen Instandhaltungsdokumentation Mindestqualifikation für das Wartungspersonal Maßgebend bis heute ist allerdings der Zulassungsbescheid des Systems Festellanlage Bauaufsichtliche Zulassung des DIBt by GEZE GmbH ı Seite 17
18 Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren Häufig gestellte Fragen DIBt: müssen bei Sturzmeldermontage 10cm Abstand zum darüber liegenden Bauteil eingehalten werden? Das DIBt hat diese Vorgabe zurückgenommen bis Prüfgrundlagen für eine evtl. Änderung (Neudarlegung) geschaffen sind es gibt keine Hinweise in den abz, es wird aber vom DIBt auf Herstellervorgaben verwiesen. Wer darf Wartungen/Prüfungen an Feststellanlagen durchführen? abz GC150 DIN Monatliche Prüfung Eingewiesene Person Jährliche Prüfung Eingewiesene Person oder Fachkraft für Feststellanlagen Jährliche Wartung Fachmann oder dafür ausgebildete Person Fachkraft für Feststellanlagen Abnahme Fachkräfte der Hersteller; vom Hersteller autorisierte Personen (Sachkunde) nicht geregelt by GEZE GmbH ı Seite 18
19 Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren Häufig gestellte Fragen Wann müssen Rauchmelder ausgetauscht werden? keine Vorgaben, GEZE Empfehlung: 8 Jahre Verweis auf Systemeigenschaft einer Feststellanlage bei einer Fehlfunktion eines Brandmelders wird ein sicherer Zustand hergestellt Forderung der DIN bzgl. Meldertausch? DIN verweist auf Herstellervorgaben, wenn keine Herstellervorgaben vorhanden sind, wird ein Austausch nach 5 bzw. 8 Jahren gefordert. Vorgaben aus der DIN sind Empfehlungen (Gesetze/Bauregelliste Zulassung). by GEZE GmbH ı Seite 19
20 Grundlagen für die turnusmäßigen Prüfungen Diese Tür kann nicht mehr schließen by GEZE GmbH ı Seite 20
21 Grundlagen für die turnusmäßigen Prüfungen Bei den turnusmäßigen Prüfungen von Feststellanlagen auf Grundlage der Richtlinie für Feststellanlagen muss unterschieden werden in... Monatliche Überprüfung Jährliche Prüfung und Wartung by GEZE GmbH ı Seite 21
22 Grundlagen für die turnusmäßigen Prüfungen Definition / Leistungsinhalt der Monatlichen Überprüfung Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der monatlichen Überprüfung sind aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind vom Betreiber aufzubewahren. Diese Überprüfung darf von jedermann durchgeführt werden, eine besondere Qualifikation ist nicht erforderlich! Handmelder Brandmelder durch Simulation ihrer Brandkenngröße (Wärme durch Heißluftgerät, z. B. Fön, und durch Rauch, z. B. mittels Prüfaerosol) In allen Fällen muss der Abschluss unverzüglich und sicher schließen. by GEZE GmbH ı Seite 22
23 Sachkunde Definition Sachkunde Der Sachkundige besitzt Fachliche Ausbildung Kenntnisse des Prüfgegenstandes (Produktwissen) Kenntnisse des Regelwerkes Kenntnisse des Prüfungsumfangs Autorisierung durch den Hersteller Objektivität Neutralität Festlegung der Anforderungen durch die jeweilige LBO by GEZE GmbH ı Seite 27
24 Sachkunde Pflichten und Aufgaben Sinngemäß nach Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen: Über das Ergebnis der Prüfungen einen Bericht anfertigen und dem Auftraggeber aushändigen. Sich auf dem Laufenden halten über das geltende Regelwerk. Geltende Bauaufsichtliche Vorschriften und Richtlinien sowie die einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik Sich auf dem Laufenden halten über die aktuelle Systemtechnik. Produktwissen regelmäßig aktualisieren. Neue Funktionen, neue Hinweise zu Montage und Wartung; neue Produkte und Systeme des jeweiligen Herstellers. Merke: Unwissen schützt nicht vor Strafe by GEZE GmbH ı Seite 28
25 Sachkunde Sachkundeausbildung Die Sachkunde gilt bis auf Widerruf maximal vier Jahre Eine Nachschulung ermöglicht die Verlängerung der Sachkunde um jeweils vier Jahre. Die regelmäßige Nachschulung vermittelt aktuelles Wissen über Regelwerk und Produkt und garantiert auf dem Laufenden zu sein by GEZE GmbH ı Seite 29
26 Einbau und Inbetriebnahme Verantwortlichkeiten Hersteller bietet geprüfte und zugelassene Bauprodukte erteilt wichtige Hinweise für Montage und Betrieb Planer berücksichtigt geltende technische Regeln und deren Anforderungen beachtet die technischen Möglichkeiten kümmert sich im Zweifelsfall um Klärung mit den zuständigen Stellen Errichter erstellt die Anlage unter Einhaltung der technischen Regeln für Einbau und Einstellungen und berücksichtigt die Angaben des Herstellers by GEZE GmbH ı Seite 30
27 Einbau und Inbetriebnahme Verantwortlichkeiten Betreiber achtet auf die Funktionstüchtigkeit und nimmt keine Veränderungen vor veranlasst die regelmäßige Prüfung und Wartung Ist verantwortlich dafür, dass bauliche Anlagen entsprechend der LBOs jederzeit betriebsbereit und funktionstüchtig sind vorgeschriebene Prüfungen durchgeführt werden Merke: Aufgaben kann man delegieren, Verantwortung nicht! Sachkundiger beurteilt die Übereinstimmung der Anlage mit den technischen Regeln entscheidet über die Betriebssicherheit trägt durch seine Entscheidung besonders große Verantwortung! by GEZE GmbH ı Seite 31
28 Einbau und Inbetriebnahme Prüfungen Eine Prüfung der Anlage durch den Sachkundigen erfolgt Vor der ersten Inbetriebnahme erfolgt üblicherweise auf Veranlassung und auf Kosten des Bauherrn Bei Wiederinbetriebnahme nach wesentlichen Änderungen Steuerung getauscht Verriegelungselement getauscht Eine wiederkehrende Prüfung (Wartung) durch den Sachkundigen erfolgt Nach Angaben des Herstellers GEZE: einmal jährlich Hausprüfordnung: binnen Jahresfrist erfolgt üblicherweise auf Veranlassung und auf Kosten des Betreibers by GEZE GmbH ı Seite 32
29 Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren Grundlagen für die turnusmäßigen Prüfungen Beispiel Prüfbuch und Herstellerempfehlung (Checkliste GEZE) Prüfbuch: Checkliste: by GEZE GmbH ı Seite 34
30 2. RWA Rauch und Wärme Abzugsgeräte Sind in der Bauregelliste B Teil 1 Lfd. Nr.: enthalten. Welche Vorgaben gelten und sind für uns als Planer relevant? z.b. DIN Teil 2 (Bemessung von Querschnittsgrößen), DIN EN (Prüfnorm für NRWG) DIN EN und 3 (Feuerwiderstandsklassen) by GEZE GmbH ı Seite 35
31 Natürliche Rauchabzugsanlagen DIN EN Überblick Bedeutung der EN Seit , ersetzt DIN Rauchabzüge, Prüfungen Öffnungselement wird als Einheit geprüft (Fenster und Motor) Bei Änderungen erlischt Zulassung In Bauregelliste B enthalten by GEZE GmbH ı Seite 36
32 Natürliche Rauchabzugsanlagen DIN EN Überblick Prüfnorm für natürliche Rauchund Wärmeabzugsgeräte (NRWG) Was wird geprüft? Funktionssicherheit Windlast Aerodynamische Wirksamkeit: Cv Wärmebeständigkeit Öffnen mit (Schnee-)Last Mindesteinbauwinkel Niedrige Umgebungstemperatur Brandverhalten von Baustoffen by GEZE GmbH ı Seite 37
33 Natürliche Rauchabzugsanlagen RWA: Einbau und Wartung Einbau durch zertifizierte Fachfirmen Abnahme muss evtl. durch einen Sachverständigen erfolgen (je nach LBO) Wartung laut Zulassung, mindestens einmal im Jahr CO² Systeme müssen ausgelöst werden, Rückstellen der Anlage aufwändig by GEZE GmbH ı Seite 38
34 3. Elektrische Verriegelung in Flucht und Rettungswegen: Sind in der Bauregelliste A Teil 1 Lfd. Nr enthalten. Welche Vorgaben gelten und sind für uns als Planer relevant? EltVTR, In Zukunft geregelt durch DIN EN (z.zt. Vornorm), DIN EN (z.zt. Vornorm) Vorr. 1.Quartal 2013 by GEZE GmbH ı Seite 39
35 Elektrisches Verriegelungssystem Rechtliche Grundlagen - Europa Europa: Keine einheitliche Europäische Norm Europäische Norm in Arbeit pren 13637, Schlösser und Baubeschläge Elektrisch gesteuerte Notausgangsanlegen für Türen in Rettungswegen Anforderung und Prüfverfahren Voraussichtliche Veröffentlichung 1. Quartal 2013 Danach 2 Jahre Koexistenzphase Einige Länder lehnen sich an die Deutsche Richtlinie EltVTR an Schweiz Österreich Projektbezogen: Flughäfen by GEZE GmbH ı Seite 40
36 Elektrisches Verriegelungssystem Rechtliche Grundlagen - Deutschland Deutschland: Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen Abkürzung: EltVTR Herausgeber: DIBt, Deutsches Institut für Bautechnik Aktuell Fassung: Dezember 1997 by GEZE GmbH ı Seite 41
37 Elektrisches Verriegelungssystem Rechtliche Grundlagen - Deutschland Einbau durch Fachfirma, Abnahme durch Sachkundigen Wartung nach 24/7 Prinzip by GEZE GmbH ı Seite 42
38 Quiz 3. Teil Begriffe Montage: Wer darf montieren, wer darf abnehmen? Wer darf überprüfen? Wer darf warten? DIN = Stand der Technik? Stand der Technik vs anerkannte Regeln der Technik by GEZE GmbH ı Seite 43
39 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! ı LEONARDO Markengebäude (glass cube), Bad Driburg
Feststellanlagen - typische Problemstellungen bei Auswahl, Montage und Wartung. Dipl.-Ing. Architekt Olaf Thies, GEZE GmbH
Feststellanlagen - typische Problemstellungen bei Auswahl, Montage und Wartung Dipl.-Ing. Architekt Olaf Thies, GEZE GmbH 21. Februar 2013 Guten Tag Willkommen bei GEZE ein Unternehmen stellt sich vor...
MehrFeststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren
Dipl.-Ing. Architekt Günther Weizenhöfer, GEZE GmbH Konfliktpunkt Brandschutztüre: Zulässig: Vorteile: Feststellanlagen Die Eigenschaft selbstschließend bleibt erhalten. Verkeilen, festbinden oder fixieren
MehrGebäudetechnik. 1. Qualifizierung zur befähigten Person zur Überprüfung von Brandschutzklappen. Facharbeiter in der Gebäudetechnik
1. Qualifizierung zur befähigten Person zur Überprüfung von Brandschutzklappen Zielgruppe: Facharbeiter in der Gebäudetechnik Seminarinhalt: Theorie Baurecht, Schutzziele Gesetzliche Grundlagen LAR, LÜAR,
MehrPRÜFBUCH. Feststellanlagen
PRÜFBUCH Feststellanlagen Inhalt Seite Allgemeines und Hinweise 3 Objektangaben 4 Komponenten der Feststellanlage 5 Abnahmeprüfung 6 Checkliste Abnahmeprüfung 8-9 Funktionsprüfung 10 Wartung 11 Periodische
MehrDas kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.
Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen
MehrDIN Instandhaltung von Feststellanlagen
Instandhaltung von Feststellanlagen DORMA Training Manuel Pereira Nürnberg, 20.02. 2012 Feststellanlagen Feststellanlagen im Bestand 1 Normen und Richtlinien zu Feststellanlagen Normen RILI = Richtlinien
Mehrby GEZE GmbH ı Seite 1
by GEZE GmbH ı www.geze.com Seite 1 Dipl.-Ing. Architekt Olaf Thies, GEZE GmbH AGENDA Planungsgrundlagen Spezielle Einbausituationen Bauüberwachung Eigentlich weiß das jeder... Anforderung z.b. MBO 30,
MehrInhalt: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (TechPrüfV0)
Inhalt: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (TechPrüfV0) Drucken Erlass vom Änderungen 1 Geltungsbereich 2 Prüfungen 3 Bestehende Anlagen und Einrichtungen
MehrRauchabzug von der Planung bis zur Abnahme
Rauchabzug von der Planung bis zur Abnahme Inhalt 1. Planung und Dimensionierung von Rauchabzugsflächen 2. Anforderungen an Fenster und Antriebe 3. Anwendung in verschiedenen Objekten 4. Ansteuerung der
MehrAuswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen
Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom 16.10.2014 (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen Landeskonferenz 2016 kommunale Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen am 19.10.2016 in Dresden
MehrZ September 2016
21.09.2016 I 36-1.14.9-84/16 Z-14.9-778 21. September 2016 21. September 2021 Pfeifer Seil- und Hebetechnik GmbH Dr.-Karl-Lenz-Str. 66 87700 Memmingen PFEIFER Lastöse als Anschlagpunkt für persönliche
MehrAuswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom
Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom 16.10.2014 Landeskonferenz 2015 Kommunale Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen am 9. November 2015 in Dresden 1 9. November 2015 Landeskonferenz
MehrDIN. Was müssen Feststellanlagen an Feuerschutzabschlüssen
DIN 14677 Was müssen Feststellanlagen an Feuerschutzabschlüssen im Brandfall leisten? Was müssen Feststellanlagen im Brandfall leisten? Warum die Norm DIN 14677, für Betrieb, Inspektion, Wartung und Instandhaltung
MehrDr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.
Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Informationsbereitstellung der Produkthersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer EuGH-Urteil C-100/13
MehrWärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN EN 13163:
01.08.2016 III 14-1.23.15-24/16 Z-23.15-1862 1. August 2016 TERMO ORGANIKA Sp. z o.o. ul. Boleslawa Prusa 33 30-117 KRAKÓW POLEN 27. März 2020 Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN
MehrVdS-Fachtagung Brandschutz im Betrieb. Feuerschutztüren und Feststellanlagen Fehler vermeiden
08.11.2017 VdS-Fachtagung Brandschutz im Betrieb Feuerschutztüren und Feststellanlagen Mittwoch, 8. November 2017 Josef Faßbender, Sachverständiger: info@sv-fassbender.de, +49 172 25 05 676 2 Feuerschutz-
MehrHaben Sie schon das Neue? Änderungen beim AbP für Rauchschutzabschlüsse Das müssen Sie wissen!
Dipl.-Ing. (FH) ift Rosenheim Änderungen beim AbP für Rauchschutzabschlüsse Das müssen Sie wissen! 1 Einleitung Rauchschutzabschlüsse gelten derzeit noch als nicht geregelte Bauprodukte und sind gemäß
MehrTechnisches Baurecht in Baden-Württemberg
Behälterbau Seite 1/5 Technisches Baurecht in Baden-Württemberg 0 Inhalt 0 Inhalt 1 1 Allgemeines 1 2 Baurecht Baden-Württemberg 1 3 Verwendete Unterlagen 4 3.1 Baurecht Baden-Württemberg 4 3.2 Sonstige
MehrPrüfungen, die nicht durch die PrüfVO geregelt sind
Jahresfachtagung 2010 Die neue PrüfVO Auswirkungen auf die Prais Dipl.-Ing. 1/20 Andreas Holler Jahresfachtagung 2010 Inhalt Die neue PrüfVO Änderungen gegenüber der TPrüfVO Auswirkungen auf die Prais
MehrBrandheiße Themen: PrüfVO Was hat sich geändert?
Brandheiße Themen: PrüfVO Was hat sich geändert? Was bedeuten die Änderungen für Betreiber und Bauherren? (Verschiebung hin zum Betreiber? PrüfVO, BetrSichV) Was gilt für bestehende Anlagen? Folie 1 Was
MehrFESTSTELLANLAGEN AN FEUER- UND RAUCHSCHUTZABSCHLÜSSEN AGENDA. Planungsgrundlagen. Ausführung. Instandhaltung und Prüfung
.0.07 FESTSTELLANLAGEN AN FEUER- UND RAUCHSCHUTZABSCHLÜSSEN Dipl.-Ing. Günther Weizenhöfer.0.07 www.geze.com AGENDA Planungsgrundlagen Ausführung Instandhaltung und Prüfung.0.07 .0.07 Richtlinien Aktuelle
MehrAktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018
Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom 16.10.2014 (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018 Erich Allgeier, HMWEVL, Referat Baurecht, Oberste Bauaufsicht
MehrFassung vom Seite 1 von 5
Drittes Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung Vom 27. Oktober 2017 Der Sächsische Landtag hat am 27. September 2017 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Die Sächsische Bauordnung in der
MehrLeitfaden zur CE-Kennzeichnung
Leitfaden zur CE-Kennzeichnung 1 Einleitung Ein wesentliches Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist es, den freien Warenverkehr innerhalb Europas zu gewährleisten und technische Handelshemmnisse abzubauen.
MehrProduktmanager M.Eschrich
Produktmanager M.Eschrich Agenda Bauordnungsrechtliche Regelungen DIBt-Mitteilungen Empfehlung Geberit Lösungen Bauordnungsrechtliche Regelungen Übersicht Baurecht Brandschutz wird gefordert Umsetzung
MehrRAUCHSCHALTER SRS24. Art.Nr.: B10188S VdS / IfBt Nr.: Z Technische Änderungen vorbehalten. Inhaltsverzeichnis:
RAUCHSCHALTER SRS24 Art.Nr.: B10188S VdS / IfBt Nr.: Z-6.5-1441 Technische Änderungen vorbehalten Inhaltsverzeichnis: 1.0 Allgemein Seite 2 2.0 Technische Daten Seite 2 3.0 Installationsvorschrift Seite
MehrVorwort Architekten Planer Errichter Baubetreuer Bauüberwacher
5 Vorwort Zu Fenstern, Türen und Toren mit Brandschutzanforderungen, insbesondere zu Feuer- und Rauchschutztüren, gibt es wenig Literatur, aber viele Fragen und Probleme in der Praxis. Diese Lücke soll
MehrMontage- und Serviceanleitung Feststellanlage für Rauch- und Brandschutztüren systeq DA250F
Montage- und Serviceanleitung Feststellanlage für Rauch- und Brandschutztüren systeq DA250F 17-818037 Seite 1 von 12 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Hinweise... 3 1.1 Sicherheitsrichtlinien... 3 2 Information
MehrVierter Teil. Bauprodukte und Bauarten. 17 Bauprodukte
Auszug aus der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) Vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2000 (GBl. S. 760) Vierter Teil Bauprodukte Bauarten 17 Bauprodukte
MehrBrandschutz mit Boden-und Flachdachabläufen bei Gebäudesanierungen
Brandschutz mit Boden-und Flachdachabläufen bei Gebäudesanierungen Johann Schaub, Schulungsleiter ACO Haustechnik Feuertrutz Nürnberg 2013 Themenübersicht Baurechtliche und normative Grundlagen Brandschutz
MehrRichtlinie. Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Teil 3: Anforderung an EMA-Fachfirmen zur SES Zertifizierung. Ausgabe-V1 /
Richtlinie Einbruch- und Überfallmeldeanlagen Verband Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen Association Suisse des Constructeurs de Systèmes de Sécurité Associazione Svizzera dei Costruttori
MehrFVLR-Merkblatt 05 Mai Rauchabzug oder Öffnung zur Rauchableitung? Anforderungen, Prüfungen, bauordnungsrechtliche Regeln
Rauchabzug oder Öffnung zur Rauchableitung? Anforderungen, Prüfungen, bauordnungsrechtliche Regeln Merkblatt 05: Ausgabe Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.v. Technische Angaben und Empfehlungen
MehrEN CE statt Zulassung
Seite 1 von 6 Dipl.-Ing. (FH) ift Rosenheim Chancen für Hersteller und Handel durch neue Absatzmärkte in Europa 1 Produktnorm ebnet den Weg zu neuen Absatzmärkten 1.1 Neue Regeln müssen beachtet werden
MehrBrandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa
Professor Gunter Hoppe Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa Einführung und Anwendung in Deutschland 1 Einleitung Bereits seit mehr als
MehrDipl.-Ing. Bernhard NOLL. Inhalt. Grundlagen. Planung und Ausführung. Abschlussüberprüfung. Betrieb
bsafe Rauch- und Wärmeabzugsanlagen g am Flachdach Dipl.-Ing. Bernhard NOLL 1 Inhalt Grundlagen Planung und Ausführung Abschlussüberprüfung Betrieb 2 Grundlagen 3 Es kann jeden treffen! Es entspricht der
MehrAnzeige. 1 Allgemeine Angaben. Vordruck AbwV Anh. 50/2011 Januar Einleiter: Name und Anschrift:
Vordruck AbwV Anh. 50/2011 Januar 2011 Anzeige über die Inbetriebnahme oder den Weiterbetrieb der Einleitung oder Einbringung von amalgamhaltigem Abwasser nach 4 Abs. 1 Indirekteinleiterverordnung 1 Allgemeine
MehrPraxisgerechte und effiziente
Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Praxisgerechte und effiziente Umsetzung der Bauprodukte- Verordnung, Zulassungen, Bauregelliste Dr.-Ing. Berthold Schäfer EuGH-Urteil C-100/13 Kernaussagen
MehrZum aktuellen Stand der Prüfverfahren für Wohnungslüftungsgeräte
Kontrollierte Wohnungslüftung 1 ISH Sonderschau Kontrollierte Wohnungslüftung Zum aktuellen Stand der Prüfverfahren für Wohnungslüftungsgeräte Kontrollierte Wohnungslüftung 2 Müssen Wohnungslüftungsgeräte
MehrAktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten
12. Leipziger Abdichtungsseminar Aktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten Bettina Hemme Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag
MehrTÜV Rheinland Group Ingeniertechnische Betrachtung des Gesamtbrandschutzes als Bewertungsgrundlage für den Betreiber und Versicherer
TÜV Rheinland Group Ingeniertechnische Betrachtung des Gesamtbrandschutzes als Bewertungsgrundlage für den Betreiber und Versicherer Gunther Sohn TÜV Anlagentechnik GmbH Elektro- u. Gebäudetechnik ++49
MehrMBO und MVV TB Neue Regeln für Bauprodukte und Bauarten
MBO und MVV TB Neue Regeln für Bauprodukte und Bauarten Mit der neuen MBO (Fassung 2002; zuletzt geändert durch den Beschluss der Bauministerkonferenz vom 13.05.2016) sowie der Veröffentlichung der MVV
MehrWartung von Medizinprodukten sowie elektrischen Geräten und Anlagen Was ist aus Einkaufssicht zu beachten?
Wartung von Medizinprodukten sowie elektrischen Geräten und Anlagen Was ist aus Einkaufssicht zu beachten? Fachkongress Einkauf und Beschaffung für Senioreneinrichtungen Düsseldorf, 2. + 3. Februar 2016
MehrInformationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz
Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz 1. Wo sind die Aufgaben und die Tätigkeiten der Sachverständigen für baulichen Brandschutz geregelt? Sachverständige für baulichen Brandschutz
MehrKunststoff-Behälter und Wannen für wassergefährdende Stoffe
Kunststoff-Behälter und Wannen für wassergefährdende Stoffe Fachtagung Netinforum 2004 Wolfgang Dehoust Kunststoff-Behälter und Wannen für wassergefährdende Stoffe Bau- und wasserrechtliche Grundlagen
MehrDas neue Baurecht im Saarland
Das neue Baurecht im Saarland MBO MVV TB MLAR Dipl.-Ing. (FH) Michael Ulman Worum geht es? Was ist die MVV TB? Münchner Verkehrs-Verbund Trambahnen und Busse? Warum brauche ich Funktionserhalt? Welche
MehrAllgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
Prüfzeugnis Nummer: P-15-0131-01 Gegenstand: Photovoltaikmodul KPV PL NEC entsprechend: lfd. Nr. 2.10.1.1 Bauregelliste A, Teil 2, Ausgabe 2014/1 Baustoffe, an die nur Anforderungen an das Brandverhalten
MehrZ Juli 2016
05.07.2016 I 29-1.21.8-79/15 Z-21.8-2065 5. Juli 2016 14. April 2020 Hilti Deutschland AG Hiltistraße 2 86916 Kaufering Bewehrungsanschlusss mit Injektionsmörtel Hilti HIT-HY 170 Der oben genannte Zulassungsgegenstand
MehrMINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT
MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Erläuterungen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen bei der Errichtung von PV-Anlagen
MehrAbweichungen und Erleichterungen bei der Brandschutzplanung
HOLZ und FEUEREINWIRKUNG bei der Brandschutzplanung Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Brandschutz im geregelten und nicht geregelten Sonderbau 1. Einleitung 2.
MehrNatürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte NRWG Ein Komplettangebot!
Dr. Philipp Plathner ift Rosenheim Das CE-Zeichen kommt Mit Ausgabedatum September 2003 ist die europäische Norm DIN EN 12101-2 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 2: Bestimmungen für natürliche Rauch-
MehrAnforderungen an die Sach- kunde von Instandsetzern. Informationsveranstaltung für Instandsetzer am 20. und
Anforderungen an die Sach- kunde von Instandsetzern Informationsveranstaltung für Instandsetzer am 20. und 21.10.2015 54 MessEV: Befugniserteilung an Instandsetzer (1) Voraussetzung für die Erteilung der
MehrKunde : PLZ/Ort : Auftragsnummer : Bauvorhaben : PLZ/Ort : für die Baureihen
Prüfbuch für die Baureihen Drehsperren / Schwenktüren / Durchgangssperren TRITON-M / GT340 / SmartLane Kunde : PLZ/Ort : Auftragsnummer : Bauvorhaben : PLZ/Ort : Prüfbücher sind zu führen. In diese sind
MehrBaurechtliche Anforderungen an Photovoltaikaufdachanlagen Intersolar 2012
Baurechtliche Anforderungen an Photovoltaikaufdachanlagen Intersolar 2012 Björn Piske - Projektmanager Bautechnik Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) Baurecht 2 Raumplanung Baurecht Öffentliches
MehrBauprodukte und Zulassungen
Bauprodukte und Zulassungen Feuerschutzabschlüsse Bauordnungsrechtlich werden nach der Bauordnung erforderliche Türen, Tore oder Klappen mit dem Oberbegriff Abschlüsse bezeichnet. Neben Wänden und Decken
MehrVDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld
VDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld Auswirkungen des EuGH-Urteils für Bauprodukte mit Ü-Kennzeichnung Erläuterung des Urteils, betroffene Regelwerke und zukünftige Ausrichtung Dipl.-Ing.
MehrElektrische Anlagen und Bauordnungsrecht
VDE-Schriftenreihe 131 Elektrische Anlagen und srecht Zusammenhänge, dargestellt am Beispiel der n BayBO unter Berücksichtigung und Gegenüberstellung der Musterbauordnung (MBO) Bearbeitet von Joachim Jackisch
MehrStreitfrage: Wie brennbar dürfen Fenster und Fassaden sein?
Seite 1 von 5 Schwer entflammbar oder nicht brennbar? Hinweise zu Anforderungen, Nachweisen und Baurechtsfragen Der bauliche Brandschutz ist eine der wichtigsten Anforderungen und steht in Deutschland
MehrQualitätsbeauftragter GDF
Qualitätsbeauftragter GDF Rechtlicher Hintergrund der Gütesicherung Torsten Windmüller - GDF Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen - Übersicht
Mehr"forster fuego light" Feuerschutzabschlüsse. Einbau- und Wartungs-Anleitung
forster fuego light Feuerschutzabschlüsse Einbau- und Wartungs-Anleitung T30-1-FSA für "forster fuego light" T30-1-RS-FSA "forster fuego light" T30-2-FSA "forster fuego light" T30-2-RS-FSA "forster fuego
MehrAnforderungen an Beschläge für den Einsatz in Feuerund Rauchschutzabschlüssen sowie in Flucht- und Rettungswegen
Seite 1 von 3 I. Dokumenteninformationen Dipl.-Ing. (FH) Prüfstellenleiter ift Zentrum Türen-Tore-Sicherheit Anforderungen an Beschläge für den Einsatz in Feuer- und Rauchschutzabschlüssen sowie in Flucht-
MehrQualitätsbeauftragter GDF
Qualitätsbeauftragter GDF Rechtlicher Hintergrund der Gütesicherung Torsten Windmüller - GDF Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten
MehrInspektionsstelle Typ A
Inspektionsstelle Typ A Rechtsperson Schleiergasse 18, 1100 Wien Internet www.kfv-pruefundkontrollstelle.at Ident 0057 Standort KFV - Prüf- und Kontrollstelle Schleiergasse 18, 1100 Wien Datum der Erstakkreditierung
MehrFolgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht
Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht Martin Böhme Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Verbindung Wasserrecht und Baurecht 63 Absatz 3 WHG:
MehrTECHNISCHE INFORMATION. Neue DIBt-Abstandsregelungen
TECHNISCHE INFORMATION Neue DIBt-Abstandsregelungen Die statischen Anforderungen an Wände und Decken bei der geforderten Feuerwiderstandsdauer dürfen durch Öffnungen wie zum Beispiel für Rohrdurchführungen
MehrTECHNISCHE INFORMATION
TECHNISCHE INFORMATION Die neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Bild: istock Romolo Tavani Fachwissen für Profis Bedingt durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen
MehrMerkblatt Eignungsfeststellungsverfahren für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Kreis Lippe. Der Landrat Fachgebiet 4.3 Wasser-, Abfallwirtschaft, Immissions- u. Bodenschutz Herr Ahlborn fon 05231 626580 fax 05231 630118320 e-mail P.Ahlborn@Lippe.de Merkblatt Eignungsfeststellungsverfahren
MehrDEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK
DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 4. August 1998 Kolonnenstraße 30 L Telefon: (0 30) 7 87 30 TeleTax: (0 30) 7 87 30 - - 240 320 GeschZ.: IV 42-1.56.2-293/98
MehrWiederholungsprüfungen Elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Erstellt von Klaus Heinl 1
Wiederholungsprüfungen Elektrischer Anlagen und Betriebsmittel 28.01.2013 Erstellt von Klaus Heinl 1 Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Allgemeine Anforderungen 1. Dokumentation
MehrPrüfverordnung PrüfVO NRW. MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck
Prüfverordnung PrüfVO NRW MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck Essen, 27. November 2009 1 MBV-Prüfverordnung Essen, 27.11.2009 Prüfverordnung NRW vom 24. November 2009 Anlass der Novellierung Inhalte Grobübersicht
MehrAnforderungen an Natürliche Rauch- und Wärmeabzuggeräte (NRWG)
Seite 1 von 5 Dr. Dipl.-Phys. Gerhard Wackerbauer Leiter der notifizierten Produktzertifizierungstelle Brandschutz, ift Rosenheim Anforderungen an Natürliche Rauch- und Wärmeabzuggeräte (NRWG) Definition,
MehrRauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
Seite 1 von 5 Dipl.-Ing. (FH) Thorsten Kast, Produktingenieur ift Rosenheim Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Benitz-Wildenburg, Leiter PR & Kommunikation, ift Rosenheim Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) Anforderungen,
MehrMein Aktenzeichen Ansprechpartner/-in / Telefon / Fax Bitte immer angeben!
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße 3-5 56068 Koblenz Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Friedrich-Ebert-Straße 14 67433 Neustadt a. d. W. Kaiser-Friedrich-Straße 5 55116 Mainz
MehrÜbersicht Brandschutz und VHF
Übersicht Brandschutz und VHF Die folgende Aufstellung dient der Zusammenfassung der wichtigsten baurechtlichen Anforderungen und technischen Regeln nach Musterbauordnung und Muster- Verwaltungsvorschrift
MehrInbetriebnahme und Wartung nach DIN 14676
Inbetriebnahme- und Wartung von Rauchwarnmelder nach DIN 14676 Objekt: Zuständige Person: Errichter: Wartungsnehmer: gleich wie Errich ter (Eigentümer / Betreiber) Wartungsunternehm e n: Wartungsvertrag-Nr:
MehrWARTU NG. MIT DER KIRCHENKAMP GMBH für eine zertifizierte und geprüfte Sicherheit
WARTU NG MIT DER KIRCHENKAMP GMBH für eine zertifizierte und geprüfte Sicherheit - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) retten Leben und schützen Ihre Sachwerte regelmäßige Wartung vorausgesetzt. Rauch-
MehrI. Angaben zum Objekt, Bauvorhaben
Hinweis: Musterformular, welches individuell vom jeweiligen Sachkundigen als Unternehmer nach Art. 52 BayBO angepasst werden kann Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen durch Sachkundige nach der
MehrDIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung /15. Z vom: 5. August 2016
Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,
MehrAusführungsbestimmungen des UVEK zur Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (AB-VASm)
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Abteilung Sicherheit 23.12.2016 Ausführungsbestimmungen des UVEK zur Verordnung über die Anforderungen
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluss. Drucksache 16 / Wahlperiode. des Landtags
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2945 Gesetzesbeschluss des Landtags Gesetz zur Änderung der Landesbau - ordnung für Baden-Württemberg Der Landtag hat am 8. November 2017 das
MehrPrüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? "Arbeitssicherheit in der Energieversorgung" 9. Rheinsberger Fachtagung
Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? "Arbeitssicherheit in der Energieversorgung" 9. Rheinsberger Fachtagung 14.09.2016 Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 14 Prüfung von Arbeitsmitteln
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Gesetze 29. Jahrgang Potsdam, den 15. Oktober 2018 Nummer 25 Gesetz zur Änderung bauordnungsrechtlicher, bauberufsrechtlicher und haushaltsrechtlicher
MehrPraxis Know-How von Branchenkennern. Sachkunde-Schulung mit Prüfung Rauch- & Wärmeabzugsanlagen, RWA-Fachkraft
Sachkunde-Schulung mit Prüfung Rauch- & Wärmeabzugsanlagen, RWA-Fachkraft RWA Fachkraft/Sachkunde Rauch-Wärme-Abzugsanlagen DIN 18232-2, inklusive Prüfung Praxis Know-How von Branchenkennern Themen in
MehrPraxis Know-How von Branchenkennern. Sachkunde-Schulung mit Prüfung Rauch- & Wärmeabzugsanlagen, RWA-Fachkraft
Sachkunde-Schulung mit Prüfung Rauch- & Wärmeabzugsanlagen, RWA-Fachkraft RWA Fachkraft/Sachkunde Rauch-Wärme-Abzugsanlagen inklusive Prüfung DIN 18232-2 Praxis Know-How von Branchenkennern Themen in der
MehrVerwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland.
Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland European Technical Approval (ETA nach BPR) Europäische Technische Zulassung (ETZ) Für nicht geregelte Bauprodukte, die nicht in den Geltungsbereich
Mehr1 Anerkennung. (1) Eine Person, eine Stelle oder eine Überwachungsgemeinschaft kann auf Antrag anerkannt werden als
Muster-Verordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle nach Bauordnungsrecht (PÜZ-Anerkennungsverordnung - PÜZAVO) (Stand Mai 1996) Aufgrund des ( 81 Abs. 5 Nr. 1 und)
MehrLAR 11/2005 BayBO 01/2013. Brandschutztag Dätwyler und PUK 16. April 2015 Augsburg
LAR 11/2005 BayBO 01/2013 Brandschutztag Dätwyler und PUK 16. April 2015 Augsburg Folie 1 Referent Dipl.-Ing. (FH) Michael Ulman VDI Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen TÜV SÜD Industrie
MehrOktober 2016 und was dann?
VPI Landesvereinigung Baden-Württemberg Arbeitstagung Baden-Baden 2016 Oktober 2016 und was dann? Gibt es noch zugelassene Bauprodukte? MR Dr. Gerhard Scheuermann Baden-Baden, den 24. Juni 2016 VPI Landesvereinigung
MehrSeminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen
Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen Der Weg von der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung einer Brandschutzklappe zur Leistungserklärung. Dipl.-Ing. Michael
MehrSo erhalten Sie ein Bauinspektionstestzertifikat
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Prüfzeugnis Nummer: P-11-002076-PR01-ift (AbP-K08-01-de-02) Gegenstand: "NEXOBand BG 1" entsprechend lfd. Nr. 2.10.2 Bauregelliste A Teil 2 - Ausgabe 2014/1 Baustoffe,
MehrTore-Produktnorm DIN EN Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften
Tore-Produktnorm DIN EN 13241-1 Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften Warum europäische Normen? Die Europäische Union hat zum Ziel, einen gemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen, um die Wettbewerbsfähigkeit
MehrGesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/493 31.08.2017 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW)
MehrZulassungsgegenstand: Wärmedämmstoffe aus Polyurethan-Hartschaum (PU) nach DIN EN 13165:
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,
MehrMainz Brandschutz im Betrieb. Gängige Fehler bei Feuerschutztüren und Feststellanlagen
16.06.2016 Mainz Brandschutz im Betrieb Gängige Fehler bei Feuerschutztüren und Feststellanlagen Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse Ansprüche im Wandel der Zeit Vor 20 Jahren: Öffnen, Schließen Feststellanlagen
MehrBauvorhaben: Bezeichnung Bestätigung Erforderlich Liegt vor. Übereinstimmungserklärung. Übereinstimmungserklärung
Brandschutzdokumentation - Checkliste Erforderliche Nachweise, Bestätigungen und Bescheinigungen DER BRANDSCHÜTZER Bauvorhaben: Bezeichnung Bestätigung Erforderlich Liegt vor en 1 / Sachkundigenbestätigungen
MehrFehler bei Feuerschutztüren und Feststellanlagen
Fehler bei Feuerschutztüren und Feststellanlagen Grundsätzliche Definition der Anforderungen Projektierung Montage Nachrüstung Betrieb und Dokumentation Dienstag, 12. September 2017 Josef Faßbender, Sachverständiger:
MehrAllgemeine Güte- und Prüfbestimmungen für Schlösser und Beschläge
Allgemeine Güte- und Prüfbestimmungen für Schlösser und Beschläge Fassung September 2012 Anerkannt durch RAL am 15.11.2012 Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e. V. Offerstrasse 12 42551 Velbert Tel.:
MehrAllgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Prüfzeugnis Nummer: P-10-001551-PR01-ift (AbP-K08-01-de-02) Gegenstand: "greenteq Dichtungsband 600" entsprechend lfd. Nr. 2.10.2 Bauregelliste A Teil 2 - Ausgabe
MehrVom 5. Dezember 1995 (GV. NW S. 1236; 2000 S: 484; S. 454)
Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen von Sonderbauten durch staatlich anerkannte Sachverständige und durch Sachkundige TPrüfVO - Technische Prüfverordnung - Nordrhein-Westfalen
Mehr