Beraterleitfaden. Grundregeln für die Eröffnung von Depot und Konto Plus. Depot 64.xxx.xxx Konto Plus 929.xxx.xxx. Schließung.

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1 Beraterleitfaden Grundregeln für die Eröffnung von Depot und Konto Plus Nachzeichnung Vermögensaufbau Depot 64.xxx.xxx Konto Plus 929.xxx.xxx Schließung Konditionen Verkauf Mangelhafte Aufträge Umschichtung Jahresdepotauszug Auszahlungsplan KYC Verpfändung Überträge Konto Plus Verlassenschaft Beraterwechsel Änderung Telekommunikation 2016, Capital Bank GRAWE Gruppe AG

2 DEPOTERÖFFNUNG... 4 Depotart... 4 Einzeldepot... 4 Gemeinschaftsdepot... 5 Zeichnungsberechtigter... 5 Firmendepot... 5 Stiftung (nach österreichischem Recht)... 6 Minderjährigendepot... 6 Antragsnummer... 7 Devisenstatus... 7 Deviseninländer... 7 Devisenausländer... 7 Zeichnungsberechtigter... 8 Ort, Datum und Unterschriften... 8 Legitimation... 8 Risikoaufklärung (ausländische Staatsbürger)... 8 Auftragsformular... 9 Einmalanlage... 9 Investitionsbetrag steht noch nicht genau fest... 9 Vermögensaufbauplan Überträge Kaufabrechnung Beraterdaten Ort, Datum und Unterschriften Referenzkonto/Bankverbindung SEPA Lastschrift-Mandat KYC Know your Customer Capital Bank Informations System (CIS) Zahlungshinweis (Anhang) Einzahlung/Überweisung Sammelkonto Plattform Rückleitung Depot- und Verrechnungskontonummer KONTO PLUS Konto Plus Eröffnungsantrag Einzelkonto Gemeinschaftskonto Zeichnungsberechtigter Juristische Personen und Minderjährige Zu beachten beim Konto Plus BESTEHENDES DEPOT (6X.XXX.XXX) Nachzeichnungen Vermögensaufbauplan Ratierlicher Vermögensaufbauplan Seite: 2

3 Plansummenvermögensaufbauplan Retournierte Lastschriften Verkauf Limitverkauf Teilverkauf aus einem Capital Bank - GRAWE Gruppe AG Garantiedepot Zeitlicher Ablauf der Verkaufsorder/Cut-Off Zeiten Umschichtung Überweisungen Auszahlungsplan Überträge steuerrelevante Informationen Überträge allgemeine Informationen Beraterwechsel Änderungen Inhaber hinzufügen Inhaber löschen Zeichnungsberechtigten hinzufügen Zeichnungsberechtigten löschen Namen- und Adressänderung Elektronische Kontaktdaten ändern Vermögensaufbau- und Auszahlungsplanänderung, -aussetzung Vermögensaufbauplanänderungen bei verpfändeten Depots Referenzkonto ändern Telekommunikationserklärung Verlassenschaft Verpfändung Jahresdepotauszug Mangelhafte Eröffnungsanträge bzw. Aufträge Konditionen Depot-, Verrechnungskonto- und Konto plus-schließung Umstellung Depotart Seite: 3

4 Um die Einreichung eines Eröffnungsantrags für ein Wertpapierdepot und Wertpapierkonto bei der Plattform zu erleichtern, wurde dieser Leitfaden entwickelt. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Ausfüllhilfe zum Eröffnungsantrag für Wertpapierdepot und Wertpapierkonto, welche Sie auf finden. Depoteröffnung Ein vollständig ausgefüllter und korrekt unterfertigter Eröffnungsantrag ist für die reibungslose Depot- und Kontoeröffnung notwendig. Zu den vollständigen Angaben zählen: vollständige Angaben zu Depotinhaber bzw. Zeichnungsberechtigten ggf. Erklärung Betriebsvermögen Angabe des Referenzkontos ggf. Wohnsitzerklärung Vollständig ausgefüllte FATCA Evaluierung Vollständig ausgefüllte Informationen zum ESAEG und Bestätigung, dass das Depot auf eigene Rechnung geführt wird Gültige Legitimation (siehe Punkt Legitimation) Stempel des Vertriebes/Haftungsdaches Ort und Datum des Vertragsabschlusses Unterschrift der Depotinhaber bzw. Zeichnungsberechtigten Beraterdaten und Beraterunterschrift Es darf ausschließlich das jeweils gültige Antragsformular verwendet werden. Veraltete bzw. ungültige Formulare können nicht angenommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass ein nicht ordnungsgemäß ausgefüllter Antrag (d.h. unvollständig, vorgenommene Streichungen (Ausnahme: Streichung der Telekommunikationserklärung wird akzeptiert)) nicht angenommen werden kann und per an den Vertriebspartner zurückgesandt wird. Es obliegt dann dem Vertriebspartner die fehlenden Unterlagen bzw. Daten inkl. der erforderlichen Unterschriften einzuholen. Eine Depoteröffnung ist vonseiten der Plattform erst möglich, wenn alle erforderlichen Daten, Unterlagen und Unterschriften vollständig vorliegen. Zu beachten ist, dass jede Streichung und Korrektur am Antrag mit der Kundenunterschrift bestätigt werden muss. Ein Konto- und Depoteröffnungsantrag kann nur im Original (per Post) angenommen werden, da die Originaldokumente in der Plattform aufliegen müssen. Aus gesetzlichen Gründen ist eine Übermittlung des Konto- und Depoteröffnungsantrages mittels Fax oder ausgeschlossen und kann nicht akzeptiert werden! Depotart Bei einer Konto- und Depoteröffnung ist auf folgende Möglichkeiten der Depotführung zu achten: Einzeldepot Das Depot wird für eine einzelne Privatperson eröffnet, welche alleine über das Depot verfügen kann. Der Depotinhaber muss volljährig sein und die Daten des Depotinhabers müssen im Punkt 1 eingetragen werden. Weiters ist dem Depoteröffnungsantrag eine aktuelle Ausweis- Seite: 4

5 kopie beizulegen (siehe Punkt Legitimation). Das Depot wird gemäß den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich KESt-pflichtig geführt. Gemeinschaftsdepot Das Depot wird für zwei oder mehrere Privatpersonen eröffnet. Bei weiteren Depotinhabern ist zu beachten, dass Konto/Depotinhaber angekreuzt wird. Bei einem Gemeinschaftsdepot ist der rechtliche Status zwischen 1., 2. oder 3. Depotinhaber derselbe. Dies bedeutet, dass die Person, die an erster Stelle angeführt ist, keinen anderen rechtlichen Status hat, wie die Person die an 2. oder 3. Stelle am Depoteröffnungsantrag angeführt ist. Es ist von allen Depotinhabern und Zeichnungsberechtigten eine aktuelle Ausweiskopie dem Antrag beizulegen. Bei mehr als drei Depotinhabern muss ein zweiter Antrag mit den weiteren Depotinhabern ausgefüllt werden. Alle Seiten zur Depoteröffnung müssen von allen Inhabern unterschrieben werden. Das Depot wird gemäß den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich KESt-pflichtig geführt. Verfügung einzeln Bei einer einzelnen Verfügung ist jeder Depotinhaber einzeln zeichnungsberechtigt, d.h. für Aufträge ist die Unterschrift eines Depotinhabers ausreichend. Zu beachten ist jedoch, dass bei einer Depotschließung oder einem Beraterwechsel die Unterschriften aller Depotinhaber notwendig sind. Im Todesfall kann der 2. Depotinhaber weiter über das Depot verfügen solange kein gegenteiliger Einantwortungsbeschluss (=Ergebnis der Verlassenschaftsabhandlung) vorliegt. Die Löschung oder Hinzufügung von Depotinhabern ist aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2011 und dessen steuerlichen Auswirkungen nur mehr in Form eines Übertrages möglich. Verfügung gemeinsam Bei einer kollektiven Zeichnung muss der Passus einzeln am Antrag gestrichen und durch gemeinsam ersetzt werden. Bei einer gemeinsamen Verfügung der Depotinhaber sind bei allen Aufträgen die Unterschriften aller Depotinhaber zwingend notwendig. Im Todesfall kann der 2. und/oder 3. Depotinhaber nicht weiter verfügen. Zeichnungsberechtigter Neben dem/den Depotinhaber/n besteht auch die Möglichkeit, Zeichnungsberechtigte zu nennen. Am Antrag muss Zeichnungsberechtigter angekreuzt werden. Bei einer kollektiven Zeichnung mit einem Depotinhaber oder weiteren Zeichnungsberechtigten muss der Passus einzeln am Antrag gestrichen und durch gemeinsam ersetzt werden. Der Zeichnungsberechtigte darf mit einer Einzelverfügung über das Guthaben der Depots und Konten verfügen. Jedoch gibt es Einschränkungen gegenüber den Rechten eines Depotinhabers. So sind bei der Nennung eines weiteren Zeichnungsberechtigen, eines Beraterwechsels oder bei der Schließung des Depots die Unterschriften aller Depotinhaber notwendig (Die Unterschrift des Zeichnungsberechtigten ist nicht ausreichend bzw. notwendig). Weiters sind Auszahlungen / Überweisungen auf das private Konto eines Zeichnungsberechtigten nicht möglich. Im Fall des Todes der/des Depotinhaber/s verfallen die Zeichnungsberechtigungen. Firmendepot Es ist zu beachten, dass nur für österreichische Firmen (Firmen mit Registrierung beim österreichischen Firmenbuchregister) eine Depoteröffnung möglich ist! Der Depoteröffnungsantrag wird auf den Namen und die Adresse der Firma ausgestellt. Der Firmenwortlaut wird unter dem 1. Punkt des Konto- und Depoteröffnungsantrages ausgefüllt. Auf der 1. Seite des Depoteröffnungsantrages werden ein oder mehrere Zeichnungsberechtigte angeführt. Diese müssen vertretungsberechtigte Personen der Firma sein. Bei mehr als zwei Seite: 5

6 Zeichnungsberechtigten ist es aus Platzgründen erforderlich, dass ein weiterer Antrag (1.Seite) verwendet wird. Hier ist beim Depotinhaber bei Punkt 1 wieder die Firma einzutragen. Danach werden die weiteren Zeichnungsberechtigten angegeben. Zu beachten ist, dass alle Seiten zur Depoteröffnung von allen Zeichnungsberechtigten unterschrieben werden müssen. Bei Unterschrift zu Punkt 1 muss eine firmenmäßige Zeichnung mit Firmenstempel und Unterschriften erfolgen. Besitzt die Firma keinen Stempel, so ist der Firmenwortlaut händisch einzutragen und dieser zu unterfertigen. Der aktuelle Firmenbuchauszug sowie aktuelle Ausweiskopien aller Zeichnungsberechtigten sind dem Antrag beizulegen. Ist die Unternehmung nicht im Firmenbuch eingetragen, dann ist die Beilage eines Gewerberegisterauszugs bzw. Auszug aus dem Ärzteregister o.ä. erforderlich. Bei Vereinen ist die Kopie des Vereinsregisterauszuges notwendig. Weiters sind der/die wirtschaftlich Berechtigte/n der Firma mittels des Formulars Erklärung wirtschaftlichen Eigentümer bekanntzugeben. Es besteht die Möglichkeit, dass Kapitalgesellschaften, bei entsprechendem Anspruch, ihr Depot mit der KESt-Freistellungserklärung KEStfrei stellen lassen. Ansonsten wird das Depot KESt-pflichtig geführt. Ein Referenzkonto, lautend auf die Firma, ist verpflichtend bekanntzugeben. Stiftung (nach österreichischem Recht) Es ist zu beachten, dass eine Depoteröffnung nur für österreichische Stiftungen möglich ist! Der Depoteröffnungsantrag wird auf den Namen und die Adresse der Stiftung ausgestellt. Die Stiftungsvorstände bzw. Zeichnungsberechtigten (laut Stiftungsurkunde) werden als Zeichnungsberechtigter angeführt. Bei mehr als zwei Zeichnungsberechtigten ist es aus Platzgründen erforderlich, dass ein weiterer Antrag (1.Seite) verwendet wird. Hier ist beim Depotinhaber unter Punkt 1 die Stiftung einzutragen. Danach werden die weiteren Zeichnungsberechtigten angegeben. Zu beachten ist, dass alle Seiten zur Depoteröffnung von allen Zeichnungsberechtigten unterschrieben werden müssen. Der aktuelle Stiftungsauszug sowie eine aktuelle Ausweiskopie aller Geschäftsführer bzw. Zeichnungsberechtigten sind dem Antrag beizulegen. Weiters sind der/die wirtschaftlich Berechtigte/n der Stiftung mittels des Formulars Erklärung wirtschaftlichen Eigentümer bekanntzugeben. Es besteht die Möglichkeit, dass Stiftungen, bei entsprechendem Anspruch, ihr Depot mit der KESt-Freistellungserklärung KESt-frei stellen lassen. Ansonsten wird das Depot KESt-pflichtig geführt. Ein Referenzkonto, lautend auf die Stiftung, ist verpflichtend bekanntzugeben. Minderjährigendepot Der Depoteröffnungsantrag wird auf das minderjährige Kind ausgestellt, wobei die gesetzlichen Vertreter als Zeichnungsberechtigte eingesetzt werden müssen. Ein Depot für Minderjährige kann - aufgrund der unterschiedlichen Rechtssprechungen im Ausland bezüglich Minderjähriger - ausschließlich für österreichische Staatsbürger eröffnet werden. Auf einem Depot für Minderjährige sind ausschließlich Investitionen in mündelsichere Wertpapiere zulässig. Darüber hinaus ist ein Abschluss eines Plansummenvermögensaufbauplanes nicht möglich. Ein Referenzkonto, lautend auf einen gesetzlichen Vertreter, ist verpflichtend bekanntzugeben. Ausnahme: bei mündigen Minderjährigen kann unter Beilage eines Gehaltsnachweises bzw. Lehrlingsentschädigungsnachweises das Referenzkonto auch auf den Minderjährigen selbst lauten. Hinweis für die Depoteröffnung Minderjähriger: Depotinhaber kann nur das minderjährige Kind selbst sein. Der Konto- /Depoteröffnungsantrag ist von den gesetzlichen Vertretern (bei gemeinsamer Obsorge sind beide Elternteile gesetzliche Vertreter) zu unterzeichnen. Obliegt einem Elternteil die alleinige Obsorge, so ist ein entsprechender Nachweis (Kopie des Obsorgebeschlusses), aus welchem sich die alleinige gesetzliche Vertretung ergibt, beizulegen. In diesem Fall ist der Konto- Seite: 6

7 /Depoteröffnungsantrag nur vom alleinigen gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen. Weiters ist dem Konto-/Depoteröffnungsantrag eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie, falls vorhanden, eine Ausweiskopie des Minderjährigen beizulegen. Ebenso sind Ausweiskopien der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Veranlagung von Mündelgeld Die Veranlagung von Mündelgeld (Vermögen, das bereits dem Minderjährigen gehört) richtet sich nach 215 ff ABGB. Demgemäß ist Mündelgeld möglichst sicher und fruchtbringend anzulegen. Eine Veranlagung in nicht mündelsichere Wertpapiere bedarf einer Genehmigung durch das Pflegschaftsgericht. Ein entsprechender Beschluss ist dem Konto- und Depoteröffnungsantrag beizulegen. Wird in mündelsichere Wertpapiere veranlagt, so ist eine Genehmigung durch das Pflegschaftsgericht nicht erforderlich. Das Beiblatt zum Konto- und Depoteröffnungsantrag für Minderjährige muss beigelegt- und von allen Gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Beiblatt zum Konto- und Depoteröffnungsantrag für Minderjährige auf Antragsnummer Die Antragsnummer ist eine einmalige Nummer und dient zur Identifizierung des Depoteröffnungsantrages. Diese Nummer ist am Depoteröffnungsantrag ersichtlich und darf nicht für mehrere Anträge verwendet werden ausgenommen hiervon sind Depoteröffnungsanträge, bei welchen mehr als 3 Depotinhaber/Zeichnungsberechtigte eingetragen werden sollen. Die Antragsnummer muss bei der Überweisung des Investitionsbetrages auf das Sammelkonto im Verwendungszweck angeführt werden, um den Betrag dem Verrechnungskonto des Kunden umgehend gutschreiben zu können (Der Zahlungshinweis ist von unserer Homepage runterzuladen). Eine Überweisung des Betrages ohne die Angabe der Antragsnummer kann nicht zugeordnet werden und wird nach 40 Tagen automatisch retourgeleitet. Bei elektronisch erstellten Anträgen wird sofort eine Depot/Kontonummer vergeben. Die Kunden können die Überweisungen sofort auf Ihr Konto vornehmen. Devisenstatus Pro Depot kann nur ein Devisenstatus geführt werden (auch bei Gemeinschaftsdepots). Deviseninländer Die Deviseninländereigenschaft muss am Depoteröffnungsantrag angekreuzt werden. Daraus leitet sich die Kapitalsteuerpflicht ab. Devisenausländer Die Devisenausländereigenschaft ist am Depoteröffnungsantrag ebenfalls mit Kreuz anzugeben. Ebenfalls ist die Wohnsitzerklärung am Depoteröffnungsantrag unter Angabe der ausländischen Wohnadresse zu unterfertigen, sodass das Depot KESt-frei geführt werden kann. Eine etwaige andere steuerliche Behandlung (z.b. EU-Quellensteuer, Vermögenssteuer im Heimatstaat) bleibt hiervon jedoch unberührt. Sonderform völkerrechtlich privilegierte Personen: Ausländische Staatsbürger, die eine vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ausgestellte, gültige Legitimationskarte besitzen, können ihr Depot mittels separatem Formular Völkerrechtlich privilegierte Person und einer Kopie der Legitimationskarte KESt-frei stellen lassen. Seite: 7

8 Zeichnungsberechtigter Der Devisenstatus der Zeichnungsberechtigten ist unerheblich für die Depoteröffnung. Ort, Datum und Unterschriften Zur Eröffnung eines Depots müssen alle Depotinhaber sowie auch alle Zeichnungsberechtigten in den Feldern Unterschrift zu Punkt 1, 2 und 3 unterschreiben. Handelt es sich um einen Devisenausländer, so muss ebenfalls die Wohnsitzerklärung in den Feldern Unterschrift zu Punkt 1, 2 und 3 unterschrieben werden (siehe: Devisenstatus). Die Angabe eines Referenzkontos - lautend auf den / einen der Depotinhaber - ist verpflichtend erforderlich. Weiters muss das Datum bzw. der Ort des Vertragsabschlusses (zwingend in Österreich) bei den Unterschriften angeführt werden, da damit die Vertragsfristen zu laufen beginnen! Legitimation Als Legitimation kann für österreichische Staatsbürger ausschließlich eine Kopie eines gültigen Reisepass, Personalausweis oder Führerschein herangezogen werden. Bei Personalausweisen ist auch die Rückseite als Kopie beizulegen. Bei Reisepässen ist darauf zu achten, dass die komplette Prüfzeile auf der Kopie ersichtlich ist. Generell müssen auf den Kopien alle Daten samt Unterschrift gut leserlich sein. Andere Ausweisarten wie Dienstausweise, Studentenausweise, Schülerausweise etc. sind nicht ausreichend. Bei ausländischen Staatsbürgern ist für die Legitimation ein zum Zeitpunkt der Depoteröffnung gültiger Reisepass notwendig. EU-Bürger und Schweizer Staatsbürger können sich auch mittels Personalausweis legitimieren. Aufenthaltstitel sind nicht ausreichend. Bei allen Dokumenten müssen sowohl die Seite mit dem Bild und persönlichen Daten als auch die Seite mit der Unterschrift übermittelt werden (bei vielen ausländischen Dokumenten nicht auf derselben Seite!!) Hat sich die Unterschrift des Kunden zu jener am Ausweis geändert, so ist vom Kunden auf der Ausweiskopie eine neue Unterschriftenprobe zu leisten und vom Berater zu bestätigen. Die neue Unterschriftenprobe ist der Plattform als Original (per Post) zu übermitteln. Risikoaufklärung (ausländische Staatsbürger) Der Kunde hat seinen Wohnsitz in Österreich, ist Deviseninländer und unterschreibt den Antrag in Österreich kein Risikoformular notwendig Der Kunde hat seinen Wohnsitz im Ausland, ist Devisenausländer und unterschreibt den Antrag in Österreich Beilage eines vom Kunden unterfertigten Risikoaufklärungsformulares in der Muttersprache und auf Deutsch Kunde hat seinen Wohnsitz im Ausland, ist Devisenausländer und unterschreibt den Antrag im Ausland der Antrag kann nicht angenommen werden, da die Plattform im Ausland keine Notifizierung hat. Bitte beachten Sie, dass die Plattform gemäß gesetzlicher Regelungen Kunden aus Hochrisikoländern lt. Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung nicht annimmt. Seite: 8

9 Auftragsformular Es darf ausschließlich das jeweils gültige Auftragsformular verwendet werden. Veraltete bzw. ungültige Formulare können nicht angenommen werden. Für den Auftrag ist die Angabe des ISIN-Codes verpflichtend. Wird ein ISIN-Code nicht bzw. nicht korrekt angegeben, wird der Vertriebspartner per informiert. Für die Nachreichung einer fehlenden, bzw. unvollständigen ISIN ist eine Kundenunterschrift nötig. Ebenfalls ist eine Kundenunterschrift für die Korrektur einer ISIN notwendig. Grundsätzlich wird laut ISIN geordert. Wird eine Abweichung zwischen Bezeichnung und ISIN-Code bemerkt, ist zu beachten, dass die Erfassung des Auftrages nicht erfolgen kann. Es wird ein Auftrag mit korrekter ISIN sowie der korrekten Bezeichnung mit Kundenunterschrift benötigt. Alle über die Plattform zeichnungsfähigen und vermögensaufbauplanfähigen Fonds sind auf der aktuellen Masterliste ersichtlich, welche von Ihrer Vertriebszentrale kommuniziert wird. Der Investitionsbetrag ist inklusive dem Ausgabeaufschlag einzutragen. Soll ein vom Standard abweichender Ausgabeaufschlag verrechnet werden, so ist der tatsächliche Ausgabeaufschlag am Auftragsformular bekanntzugeben. Auch beim beiliegenden Auftragsformular müssen Ort und Datum der Vertragsunterzeichnung angegeben werden. Das Auftragsformular ist je nach Verfügung der Depotinhaber und/oder Zeichnungsberechtigten entweder von einem oder von allen Depotinhabern bzw. Zeichnungsberechtigten zu unterzeichnen. Auf dem Auftragsformular werden die Beraterdaten angegeben und mit Beraterunterschrift bestätigt. Der Antrag muss mit dem Stempel der Beraterfirma versehen werden. Es sind folgende Möglichkeiten zur Angabe der Investments zu beachten: Einmalanlage Die Einmalanlage ist mit Bekanntgabe des Produktnamens, des ISIN-Codes und des Investitionsbetrags (Einzahlungsbetrags) auszufüllen. Sobald der Auftrag ordnungsgemäß der Plattform im Original vorliegt und der Investitionsbetrag auf dem Verrechnungskonto verbucht ist, wird die Order an den externen Partner weitergeleitet. Es ist zu beachten, dass der Mindestinvestitionsbetrag pro Order bei Einmalerlägen 2.000,-- beträgt! Abweichungen zu einzelnen ISINs werden über die aktuelle Master- und Sonderproduktliste kommuniziert. Investitionsbetrag steht noch nicht genau fest Ist die Betragshöhe bei Abschluss noch nicht exakt bekannt (z.b. bei einer anderen Gesellschaft wird ein Wertpapier verkauft und dieser Verkaufserlös soll investiert werden), besteht die Möglichkeit je Auftragsformular eine Kauforder mit einem Ca.-Betrag zu erteilen. Nach Einlangen des tatsächlichen Betrages wird der Kaufauftrag mit dem verfügbaren Betrag ausgeführt. Herangezogen wird der Saldo des Depotverrechnungskontos, nicht der Überweisungsbetrag. Zu beachten ist dabei: - Pro Auftrag ist nur ein Ca.-Betrag möglich. Bei der Angabe von mehreren Ca.-Beträgen bei einem Auftrag wird nur das letzte Investment als Ca.-Betrag erfasst. Die übrigen Kaufaufträge werden mit dem Betrag lt. Kundenauftrag ausgeführt und der Berater bzw. der Vertrieb darüber informiert. - Die maximale Abweichung zwischen Kundenauftrag und Geldeingang beträgt EUR 1.000,-. Bei einem geringeren Geldeingang wird nicht investiert. Bei einem höheren Geldeingang wird der Auftrag um EUR 1.000,- erhöht und der Berater wird darüber informiert. Der Differenzbetrag verbleibt am Verrechnungskonto: Seite: 9

10 Betrag lt. Auftrag Geldeingang Investiert werden Ca , , ,- Ca , , ,- Ca , , ,- Ca , ,- Keine Investition - Ist auf einem Auftragsformular eine Ca.-Order enthalten, wird die Ca.-Order immer als letztes zur Investition weitergeleitet. Zuvor werden die übrigen Kaufaufträge geordert. Vermögensaufbauplan Der Vermögensaufbauplan wird ebenfalls unter Bekanntgabe des Produktnamens, des ISIN- Codes und der monatlichen oder der quartalsweisen Rate ausgefüllt. Weiters muss der Durchführungstermin (5., 15. oder 25. des Monats) beim Vermögensaufbauplan angekreuzt sein. Bei einem quartalsweisen Vermögensaufbauplan ist ausschließlich der 25. des Quartals (Jänner, April, Juli, Oktober) möglich. Der Beginn des Vermögensaufbauplanes ist generell der nächstmögliche Termin nach dem ordnungsgemäßen Einlangen des Auftrages. Wenn am Antrag kein Durchführungstermin angekreuzt ist, wird automatisch der 15. monatlich hinterlegt. Wird keine Indexierung gewünscht, ist dies im dafür vorgesehenen Feld anzukreuzen. Es ist zu beachten, dass die Mindestinvestition von 50,-- (pro Durchführungstermin) monatlich bzw. quartalsweise nicht unterschritten werden darf! Für Betragskorrekturen am Antrag wird eine neuerliche Kundenunterschrift an der jeweiligen Stelle benötigt. Handelt es sich um ein Minderjährigendepot darf die Abbuchung nur vom Konto der gesetzlichen Vertreter erfolgen. Ausnahme: bei mündigen Minderjährigen kann unter Beilage eines Gehaltsnachweises bzw. Lehrlingsentschädigungsnachweises das Referenzkonto auch auf den Minderjährigen selbst lauten. Am Auftragsformular ist ebenso die Abbuchungsinformation für Vermögensaufbauplan entsprechend anzukreuzen. Wird keine Angabe gemacht, so wird automatisch vom Referenzkonto abgebucht. Für Vermögensaufbaupläne gibt es folgende Möglichkeiten: Ratierlicher Vermögensaufbauplan Beim ratierlichen Vermögensaufbauplan handelt es sich um einen Vermögensaufbauplan ohne fixe Laufzeit. Ein ratierlicher Vermögensaufbauplan kann wahlweise monatlich oder quartalsweise durchgeführt werden. Eine Indexanpassung ist möglich. Plansummenvermögensaufbauplan Beim Plansummenvermögensaufbauplan handelt es sich um einen Vermögensaufbauplan mit einer vorher festgelegten Laufzeit, wobei eine Durchführung nur monatlich möglich ist. Neben der monatlichen Rate muss die Anzahl der Monate, die Plansumme und die Einstiegsgebühr angegeben werden. Die Einstiegsgebühr errechnet sich aus der Anzahl der Monate mal Rate mal Ausgabeaufschlag in %. Es ist zu beachten, dass die Mindestlaufzeit bei 12 Monaten und die Maximallaufzeit bei 240 Monaten liegen und das Ende der Laufzeit eines Plansummenvermögensaufbauplanes den 80. Geburtstag des Depotinhabers nicht überschreiten darf. Wenn Laufzeit, Plansumme und Einstiegsgebühr nicht übereinstimmen wird der Berater per informiert und die Korrektur muss daraufhin mit Kundenunterschrift bestätigt werden. Wurden nicht alle 3 Felder (Laufzeit, Plansumme, Einstiegsgebühr) befüllt, so wird automatisch ein ratierlicher Vermögensaufbauplan erfasst. Die Angaben in den Plansummen-Feldern werden dabei ignoriert. Seite: 10

11 Die angegebene Einstiegsgebühr wird am darauffolgenden Ersten des Monats per Lastschrift vom selben Konto wie die Plansumme eingezogen. Die Angabe eines anderen Abbuchungskontos für den Einzug der Einstiegsgebühr ist nicht möglich. Etwaige Angaben dazu am Auftragsformular werden ignoriert. Bei Nichteinlösung der Einstiegsgebühr wird der Plansummenvermögensaufbauplan nicht fortgeführt. Sollte der Plansummenvermögensaufbauplan erneut aktiviert werden, wird das Änderungsformular für Vermögenspläne benötigt. Splittungen und Zusammenlegungen von mehreren Plansummenvermögensaufbauplänen sind nicht möglich. Nach Ende der vorher festgelegten Laufzeit erfolgt die automatische Änderung in einen ratierlichen Vermögensaufbauplan, sofern keine Kündigung des Vermögensaufbauplanes erfolgt. Indexierungen sind bei Plansummenvermögensaufbauplänen nicht möglich. Überträge Soll nur ein Depot zur Vorbereitung eines Depotübertrages von einer anderen Lagerstelle zur Plattform eröffnet werden, ist der Antrag ordnungsgemäß auszufüllen (auch das Referenzkonto muss bekanntgegeben werden). Jedoch ist dem Konto- und Depoteröffnungsantrag das Übertragsformular zur Plattform sowie eine Liste aller zu erwartenden Produkte beizulegen z.b. Depotauszug von ausliefernder Gesellschaft oder Bank. Kaufabrechnung Nach erfolgter Investition wird eine Abrechnung erstellt und dem Kunden per Post an die bei uns vermerkte Zustelladresse gesendet (bei Kunden mit CIS-Zugang sind die Transaktionen nur online ersichtlich). Hierbei handelt es sich um die Bestätigung der durchgeführten Kauf- Transaktion. Die Kaufabrechnung enthält alle relevanten Informationen bezüglich der Investition wie: Wertpapierdepotnummer Vertrieb, über den eingereicht wurde Tag, an dem die Abrechnung erfolgte angekaufte Stücke ISIN inkl. Fondsbezeichnung Kurs, zu dem der Kunde abgerechnet wurde Kurswert (Stücke Kurs) Eventuellen Devisenkurs Allfällige Spesen, Effektenprovision, Versandkosten, etc. Eventuelle KESt-Anteile Verrechnungskontonummer, wo der Betrag angelastet wird Valutatag, an dem der Abrechnungsbetrag dem Verrechnungskonto angelastet wird Schlusstag, an dem der Kurs gebildet wurde Kassatag, an dem die externe Zahlung erfolgen muss Versandkosten der Kaufabrechnung: Es ist zu beachten, dass für den postalischen Versand pro Abrechnung Versandkosten in der Höhe von EUR 1,-- verrechnet werden. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit über CIS = Capital Bank Informations System, die Abrechnungsinformation einzusehen und sich damit die Versandkosten zu ersparen (siehe: CIS). Zeitlicher Ablauf der Kauforder/Cut-Off Zeiten Nach Eingang eines korrekten Auftrages bei der Plattform von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:30 Uhr und Freitag von 8:00 bis 14:30 Uhr per Post, FAX oder eingescannt per E- Mail wird dieser taggleich bearbeitet. Seite: 11

12 Liegt uns ein korrekt ausgefüllter Auftrag vor und ein entsprechender (zuordenbarer) Geldbetrag wurde auf dem Kundenverrechnungskonto gutgeschrieben, so werden die Kaufaufträge entsprechend den getätigten Angaben hinsichtlich Ausgabeaufschlag etc. weitergeleitet. Wenn der Geldeingang bzw. der Verrechnungskontosaldo eine ausreichende Deckung für den gesamten Auftrag aufweist, so werden alle Investitionen getätigt. Sollte keine ausreichende Deckung für den Gesamtauftrag vorliegen, so werden diejenigen Investitionen getätigt, welche durch den Saldo gedeckt sind. Bei der Freigabe der Investitionen wird der Auftrag in der Reihenfolge von oben nach unten herangezogen. Dies bedeutet, dass wie folgt vorgegangen wird: Auftrag Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3 Bezeichnung ISIN Betrag Geldeingang Freigabe Geldeingang Freigabe Geldeingang Freigabe , , ,00 ABCDEFGH XY ,00 ja ja nein IJKLMNOP XY ,00 ja ja ja QRSTUVW XY ,00 ja ja nein XYZABCD XY ,00 ja nein nein EFGHIJKL XY ,00 ja ja nein Die externen Cut-Off-Zeiten der diversen Emittenten werden bei der Eingabe der Orders nicht berücksichtigt. Je nach Preisbildungsverfahren der Produkte lt. jeweiligem Prospekt, wird die Abrechnung, sobald die Kursabmeldung vom Emittenten stattfindet, mit dem der Plattform gemeldeten Kurs erstellt. Es wird darauf hingewiesen, dass erteilte Aufträge ohne Geldzuteilung (= keine Abdeckung der Investitionssumme durch Einzahlungen / Verkaufserlöse) 90 Tage gültig bleiben und nach Ablauf dieser Zeit automatisch gelöscht werden. Erfolgt nach dieser Zeit ein Geldeingang wird der Berater informiert, mit der Bitte um Übermittlung eines neuen Kundenauftrages. Beraterdaten Der Konto- und Depoteröffnungsantrag sowie das Auftragsformular sind vom Berater der Antrag mittels Beraternummer, Name, Telefonnummer, Stempel des Vertriebspartners (=Haftungsdach) und der Unterschrift zu bestätigen. Sofern keine Beraternummer eingetragen wird, kann die Schlüsselung nur auf die jeweilige Zentrale erfolgen. Ort, Datum und Unterschriften Der Konto- und Depoteröffnungsantrag sowie das Auftragsformular sind von den Depotinhabern mit den Unterschriften zu unterfertigen. Weiters ist auch der Ort sowie das Datum des Vertragsabschlusses über den Unterschriften einzusetzen. Jeder Kunde erhält mit der erfolgreich durchgeführten Depoteröffnung ein Begrüßungsschreiben Kunden mit angegebener Mail-Adresse per Mail, Kunden ohne Mail-Adresse per Post welches die wichtigsten Daten wie Depotnummer und Verrechnungskontonummer enthält. Kunden, die auch eine Mail-Adresse angegeben hatten, erhalten zusätzlich die Zugangsdaten zum CIS in einem gesonderten Mail. Referenzkonto/Bankverbindung SEPA Lastschrift-Mandat Beim Referenzkonto sind die Kontodaten des Kunden bekanntzugeben, von welchem Vermögensaufbaupläne bedient- bzw. auf welches später externe Überweisungen getätigt werden können. Es müssen sowohl der Kontoinhaber (ein Depotinhaber), als auch die vollständigen Daten der Bankverbindung (IBAN und BIC), sowie der Kontowortlaut (=Name des Kontoinhabers) ausgefüllt werden. Ein Referenzkonto kann nur angenommen werden, wenn das angegebene Konto auf den / einen der Depotinhaber lautet. Seite: 12

13 Das angegebene Konto gilt auch als Referenzkonto für Auszahlungen und zukünftige Einzüge, wobei es nur EIN Referenzkonto geben kann. Überweisungen werden von der Plattform auf dieses Konto vorgenommen, sollte ein entsprechender Auftrag vorliegen und keine gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen dagegen sprechen. Eine Änderung des Referenzkontos ist über das von der Plattform vorgesehene Änderungsformular Kunde bekannt zu geben. Bitte beachten Sie dabei, dass die Adresse des Kontoinhabers ein Pflichtfeld darstellt. Bei ordnungsgemäßem Änderungsauftrag des Referenzkontos werden ggf. auch laufende Vermögensaufbaupläne sowie Auszahlungspläne, welche gegen das Referenzkonto abgerechnet werden, auf das neue Referenzkonto geändert. KYC Know your Customer Geldwäsche Sorgfaltspflichten (KYC Formular) In Entsprechung der 40 ff. BWG ersucht die Plattform, ergänzende Angaben, vor allem zur Mittelherkunft für Kundenaufträge mit einer Gesamtveranlagung ab ,- sowie eines Vermögensaufbauplanes ab einer Gesamtsumme von 1.000,-- mittels des KYC Formulars zu dokumentieren. Bitte beachten Sie die separaten Formulare für natürliche und juristische Personen. Gleiches gilt bei jedem Betrag, wenn die Dotierung des Verrechnungskontos nicht von einem legitimierten Konto des Kunden bei einer anderen österreichischen Bank erfolgt. Bitte beachten Sie, dass folgende Punkte unbedingt angegeben werden müssen: Poolpartnerstempel + Beraterunterschrift Tätigkeit und jährliches Netto-Einkommen (ggf. vor und in der Pension), sonstige Erträge (zb. Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden,...) Beim Punkt Ursprung und Herkunft des Geldes sind genaue Angaben zur Mittelherkunft, inkl. Ca.-Beträgen, erforderlich. Ggf. risikoerhöhende Umstände (bei Wohnsitz in einem GTV-Land) Für juristische Personen und Stiftungen: Wirtschaftlicher Eigentümer: Für den Fall, dass es sich bei dem Kunden um eine juristische Person oder um eine Stiftung handelt, benötigen wir gem. 2 Z 75 BWG die "Erklärung wirtschaftlicher Eigentümer" firmenmäßig unterfertigt, um die wirtschaftlichen Eigentümer, das Beteiligungsausmaß sowie die Kontrollstruktur (direkte oder indirekte Beteiligung am Unternehmen) festzustellen und zu überprüfen. Jedenfalls sind Name, Adresse, Geburtsdatum und das Beteiligungsausmaß in % zu erfassen. Die geforderten Angaben am Formular sind vom Berater (die Kundenunterschrift ist nicht verpflichtend) mit der Unterschrift und dem Stempel des Vertriebspartners zu bestätigen. Weiters ist zu beachten, dass bei Veranlagungen ab nachstehend definierter Werte ein zusätzlicher Nachweis der Mittelherkunft (= sog. harte Nachweise ) einzubringen (z.b. Kaufvertrag einer Liegenschaft, Lohn- und Gehaltsnachweise, Einkommenssteuererklärung, etc.) ist! Die Plattform behält sich vor, in Einzelfällen weitere Nachweise für o.a. Punkte zu verlangen. Geldwäsche Regeln Das KYC-Formular ist ab EUR ,-- Einmalerlag und EUR 1.000,-- Vermögensaufbauplan verpflichtend auszufüllen Ab EUR ,- Einmalerläge sind harte Nachweise erforderlich. Bei Gemeinschaftsdepots, unabhängig davon ob 2 oder mehrere Inhaber, verdoppeln sich die Schwellwerte (für Einmalerläge EUR ,-- bzw. Vermögensaufbauplan EUR 2.000,--, ab EUR ,-- harte Nachweise ) Seite: 13

14 Bei Einzelunternehmen ist ebenfalls das KYC-Formular mit den Schwellwerten EUR ,--bis EUR für Einmalerläge und bis EUR 1000,-- für Vermögensaufbaupläne ausreichend, darüber sind ebenfalls harte Nachweise zu erbringen. Bei bereits bestehenden älteren Depots, wo bisher noch keine Nachweise erbracht wurden, wird bei einer aktuellen Zusatzveranlagung ab EUR ,-- (einmalig) und EUR 1.000,-- monatlich das KYC-Formular verlangt. Wenn bisher noch keine Nachweise erbracht wurden, sind bei einer aktuellen Zusatzveranlagung, mit der die Grenze von EUR Gesamteinlagenbestand überschritten wird, für die letzten 3 Jahre in der Capital Bank eingegangene Vermögenswerte (ab 2012) mit "harten Nachweisen" zu erbringen. Es gilt zu beachten, dass die Auftragserfassung und somit die Abwicklung der Transaktion aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ( 40 Abs. 2d BWG) erst nach vollständiger Übermittlung und Prüfung der Angaben ausgeführt wird! Capital Bank Informations System (CIS) Die Plattform bietet Ihren Kunden einen kostenlosen Onlinezugang über die Homepage an. Nach erfolgreicher Aktivierung durch das Anmeldeformular, das von allen Depotinhabern unterfertigt und im Original an die Plattform übermittelt werden muss (bei vorliegender Telekommunikationserklärung auch per Fax oder eingescannt per Mail möglich), werden dem Kunden alle relevanten Daten über sein Depot bzw. Konto online zur Einsicht gegeben. Durch die Anmeldung zu CIS erspart sich der Kunde die Versandkosten für die Zustellung der Abrechnungen. Weiters besteht die Möglichkeit, jederzeit auf das Depot bzw. Konto Einsicht zu nehmen und Informationen über einzelne Transaktionen am Depot sowie am Konto zu erlangen. Sofern die Inhaber bei der Depot- bzw. Kontoeröffnung eine Mail-Adresse bekanntgeben, erfolgt eine automatische Erstellung eines CIS-Accounts und die Inhaber erhalten die entsprechenden Zugangsdaten per Mail. Ab dem Zeitpunkt der Aktivierung des CIS-Accounts können die Jahresdepotauszüge und weitere wichtige Informationsschreiben online innerhalb des CIS-Accounts abgerufen werden. Über die Hinterlegung einer Nachricht werden die Kunden per Mail informiert. Zahlungshinweis (Anhang) Wurden die Kundendaten und auch Investmentangaben korrekt angegeben und ausgefüllt, kommt es zum 3. und letzten Schritt bei der Einreichung eines Konto- und Depoteröffnungsantrages der Überweisung des Investmentbetrages mit Hilfe des Zahlungshinweises auf der Homepage oder mit Überweisung direkt auf das neu eröffnete Verrechnungskonto. Der Investitionsbetrag am Antrag und in weiterer Folge für den Überweisungsbetrag entspricht dem Bruttobetrag (Nettoinvestition + Ausgabeaufschlag). Ist die Betragshöhe bei Abschluss noch nicht exakt bekannt siehe Auftragsformular Einmalerlag. Einzahlung/Überweisung Bei der Eröffnung eines Depots inkl. dazugehörigem Verrechnungskonto mittels Papierantrag kann die Überweisung einerseits direkt auf das neu eröffnete Verrechnungskonto getätigt werden, andererseits kann die Überweisung auf ein Sammelkonto erfolgen. Dazu dient der auf der Homepage befindliche Zahlungshinweis. Bei Überweisungen muss unerheblich, ob es sich um eine Einzahlung auf das Sammelkonto oder auf das Verrechnungskonto handelt, unbedingt die Antragsnummer unter Kundendaten angeführt werden, damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Die Antragsnummer ist am Antrag angedruckt. Erfolgt die Einzahlung mit einem Verwendungszweck, der nicht mit den bei der Plattform hinterlegten Daten übereinstimmt, erfolgt eine Information an den Bera- Seite: 14

15 ter. Wurde am Antrag keine Ca.-Angabe getätigt, die Einzahlung weicht jedoch um ca. EUR 1.000,-- vom Investitionsbetrag ab, wird beim Berater bezüglich der weiteren Vorgehensweise nachgefragt. Wird eine Einzahlung getätigt für ein Produkt das in der Zwischenzeit vom Handel ausgesetzt wurde, wird der Berater bei Einzahlung sofort darüber informiert. Zusätzlich gilt es bei Einzahlungen/Überweisungen aufgrund geltender Geldwäsche- Umsetzungsrichtlinien zu beachten: Bei Überweisungen von Dritten Personen (ausgenommen Fondsgesellschaften) ist eine schriftliche Begründung durch den Berater erforderlich, mit der Angabe in welchem Verhältnis der Einzahler zum Kunden steht, woher das Geld ursprünglich stammt und was der Anlassfall für die Überweisung ist. Bei Überweisungen aus Drittstaaten ist ebenso eine schriftliche Begründung durch den Berater erforderlich, mit der Angabe, woher das Geld ursprünglich stammt und was der Anlassfall für die Überweisung ist. Es reicht eine Sachverhaltsdarstellung als Plausibilisierungspflicht, harte Nachweise sind nicht erforderlich, es sei denn die Angaben sind widersprüchlich. Sammelkonto Plattform Das Sammelkonto ist ein Durchläuferkonto der Plattform, auf dem alle Kundenzahlungen gesammelt werden, da bei Vertragsabschluss mittels Papierantrag noch kein Depot- /Verrechnungskonto vorhanden ist. Kann der Geldeingang am Sammelkonto einem Kunden eindeutig zugeordnet werden, der jedoch keinen offenen Auftrag aufweist, wird der Berater vor Rückleitung informiert. Handelt es sich um einen Geldeingang am Sammelkonto, der einem Antrag, der retourniert werden musste, zugeordnet werden kann, wird auch hier der Berater vor Rückleitung darüber informiert. Bei Verwendung eines Depoteröffnungsantrages ohne Antragsnummer muss der vollständige Name und das Abschlussdatum bei der Überweisung auf das Sammelkonto angegeben werden, um eine eindeutige Zuordnung gewährleisten zu können. Rückleitung Kann eine Überweisung, die am Sammelkonto verbucht wurde, keinem Kundenauftrag zugeordnet werden (Antragsnummer nicht angeführt, Antrag wurde nicht eingereicht bzw. konnte aus formellen Fehlern nicht angenommen werden, etc.) wird der Betrag nach ca. 40 Tagen an den Auftraggeber rückgeleitet. Eine Überweisung auf eine andere Bankverbindung (Bsp: Kunde lässt von einer Fondsgesellschaft auf das Sammelkonto überweisen, tritt von seinem Auftrag zurück und möchte das Geld dann auf sein Privatkonto anweisen.) kann nicht erfolgen. Depot- und Verrechnungskontonummer Nach Übermittlung des korrekt ausgefüllten und unterzeichneten Depot- und Kontoeröffnungsantrages, mit Beilage aller notwendigen Unterlagen im Original (per Post), wird die Depot- /Kontoeröffnung seitens der Plattform durchgeführt. Die Depotnummer wird automatisiert vergeben. Sie ist 8-stellig und beginnt mit der Zahl 6 (6x.xxx.xxx). Die zum Depot gehörige Verrechnungskontonummer ergibt sich aus dem Streichen der 1. Stelle der Depotnummer (Zahl 6) und aus der Addition von 3 zur letzten Depotnummernstelle ohne Veränderung der vorangehenden Stellen (keine 10er Schritte). Seite: 15

16 Ein Beispiel: Depotnummer: Verrechnungskontonummer: Zahl 6 wegstreichen 3 addieren Bleibt unverändert Nach Einlangen des Eröffnungsantrages, Abschluss der Antragsprüfung und Anlage der Daten, steht dem Kunden sein Depot und Verrechnungskonto (nach Einspielung in den Systemen) für Investitionen zur Verfügung. Einzahlungen vom Sammelkonto können nun dem Kunden zugeordnet werden bzw. ab diesem Zeitpunkt auch Einzahlungen am Kundenverrechnungskonto vorgenommen werden. Selbstverständlich sind die Depot- und Kontodaten darauffolgend auch umgehend im Online-System der Plattform (=CIS) ersichtlich. Das Kundenverrechnungskonto dient rein zur Abwicklung der Transaktionen, welche sich aus der Wertpapierveranlagung ergeben. Somit werden Einzahlungen Käufe Verkäufe Steuerbuchungen Ertragsbuchungen Gebühren über das kundeneigene Verrechnungskonto abgewickelt. Einzüge von externen Banken (z.b. Strom, Versicherungen, usw.) werden nicht akzeptiert und umgehend (inkl. Spesen) an den Auftraggeber retour geleitet. Weiters ist bei Vermögensaufbauplänen, die über das Kundenverrechnungskonto abgewickelt werden, darauf zu achten, dass dieses zum Durchführungszeitpunkt trotz eventueller Sollbuchungen (z.b. KESt-Belastungen, Depotgebühr, sonst. Gebührenbelastungen, etc.), genügend Deckung aufweist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Deckungsprüfung pro Vermögensaufbauplandurchführung auf den zu diesem Zeitpunkt am Verrechnungskonto befindlichen Betrag, durchgeführt wird. Erfolgen somit mehrere Vermögensaufbauplaneinzüge zum selben Zeitpunkt, muss die Deckung für alle Vermögensaufbaupläne gegeben sein, um einen Sollstand am Konto zu vermeiden. Das Kundenverrechnungskonto weist keine Verzinsung auf und wird 1-mal jährlich, im Rahmen der Depotgebührenabschichtung (siehe Jahresdepotauszug), bei bestehendem Soll-Saldo durch Verkauf von Wertpapieranteilen abgedeckt. Seite: 16

17 Konto Plus Um die Einreichung eines Konto Plus Eröffnungsantrages bei der Plattform zu erleichtern, wurde dieser Leitfaden entwickelt. In diesem Leitfaden werden die wichtigsten Informationen zur Kontoeröffnung erklärt. Konto Plus Eröffnungsantrag Ein vollständig ausgefüllter und korrekt unterfertigter Konto Plus Eröffnungsantrag ist für die reibungslose Eröffnung notwendig. Zu den vollständigen Angaben zählen: vollständige Angaben zum Kontoinhaber bzw. zu den Kontoinhabern inkl. und Mobiltelefonnummer Unterschrift des Kontoinhabers bzw. der Kontoinhaber Angabe des Referenzkontos Ort und Datum des Vertragsabschlusses Vollständig ausgefüllte FATCA Evaluierung Vollständig ausgefüllte Informationen zum ESAEG und Bestätigung, dass das Konto auf eigene Rechnung geführt wird Gültige Legitimation (siehe Punkt Legitimation) Stempel des Vertriebes/Haftungsdaches Beraterdaten und Beraterunterschrift Es darf ausschließlich das jeweils gültige Antragsformular verwendet werden. Veraltete bzw. ungültige Formulare können nicht angenommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass ein nicht ordnungsgemäß ausgefüllter Antrag (d.h. unvollständig, vorgenommene Streichungen) nicht angenommen werden kann und per an den Vertriebspartner zurückgesandt wird. Es obliegt dann dem Vertriebspartner die fehlenden Unterlagen bzw. Daten inkl. der erforderlichen Unterschriften einzuholen. Eine Kontoeröffnung ist vonseiten der Plattform erst möglich, wenn alle erforderlichen Daten, Unterlagen und Unterschriften vollständig vorliegen. Zu beachten ist, dass jede Streichung und Korrektur am Antrag mit der Kundenunterschrift bestätigt werden muss. Ein Konto Plus Eröffnungsantrag kann für Neukunden der Plattform nur im Original (per Post) angenommen werden. Wenn ein Kunde bereits im System hinterlegt ist und eine gültige Telekommunikationserklärung für jeden einzelnen Konto Plus Inhaber besteht, ist auch eine Übermittlung eingescannt per Mail oder per Fax möglich. Bei einer Konto Plus Eröffnung ist auf folgende Möglichkeiten der Kontoführung zu achten: Einzelkonto Das Konto Plus wird für eine einzelne Privatperson eröffnet, welche alleine über das Konto Plus verfügen kann. Der Kontoinhaber muss volljährig sein und die Daten des Kontoinhabers müssen im Punkt 1 eingetragen werden. Weiters ist dem Konto Plus Eröffnungsantrag eine aktuelle Ausweiskopie beizulegen (siehe Punkt Legitimation). Das Konto Plus wird gemäß den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich KESt-pflichtig geführt. -Adresse und Mobiltelefonnummer des Kunden sind verpflichtend anzugeben. Gemeinschaftskonto Das Konto Plus wird für zwei oder mehrere volljährige Privatpersonen eröffnet. Seite: 17

18 Bei einem Gemeinschaftskonto ist der rechtliche Status zwischen 1. oder 2. Kontoinhaber derselbe. Dies bedeutet, dass die Person, die an erster Stelle angeführt ist, keinen anderen rechtlichen Status hat, wie die Person, die an 2. Stelle am Konto Plus Eröffnungsantrag angeführt ist. Es ist von allen Kontoinhabern eine aktuelle Ausweiskopie dem Antrag beizulegen. Bei mehr als zwei Kontoinhabern muss ein zweiter Antrag (1. Seite) mit den weiteren Konto Plus Inhabern ausgefüllt werden. Alle Seiten zur Konto Plus Eröffnung müssen von allen Inhabern unterschrieben werden. Das Konto Plus wird gemäß den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich KESt-pflichtig geführt. Eine eigene -Adresse sowie Mobiltelefonnummer jedes einzelnen Kunden sind verpflichtend anzugeben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen die Kontaktdaten bei mehreren Inhabern nicht dieselben sein. Verfügung einzeln Bei einer einzelnen Verfügung ist jeder Konto Plus Inhaber einzeln zeichnungsberechtigt, d.h. für Aufträge ist die mobile TAN Unterschrift eines Konto Plus Inhabers ausreichend. Zu beachten ist jedoch, dass bei einer Konto Plus Schließung oder einem Beraterwechsel die Unterschriften aller Konto Plus Inhaber notwendig sind. Verfügung gemeinsam Bei einer kollektiven Zeichnung muss der Passus einzeln am Antrag gestrichen und durch gemeinsam ersetzt werden. Bei einer gemeinsamen Verfügung der Konto Plus Inhaber sind bei allen Änderungen und Aufträgen die Unterschriften (bei Überweisungen mobile TAN) aller Konto Plus Inhaber zwingend notwendig. Zeichnungsberechtigter Beim Konto Plus sind keine Zeichnungsberechtigten möglich. Juristische Personen und Minderjährige Ein Konto Plus kann nur für natürliche, volljährige Personen eröffnet werden. Eine Eröffnung eines Kontos für Juristische Personen (Firmen, Stiftungen, Vereine, etc.) sowie Minderjährige ist nicht möglich. Zu beachten beim Konto Plus Die Löschung oder Hinzufügung von Kontoinhabern ist nicht möglich. Es ist ein neues Konto lautend auf die neuen Kontoinhaber zu eröffnen und der Saldo mittels separaten Auftrags auf das neue Konto zu übertragen. Bei Konto plus sind Verfügungen ausschließlich online durch die Kunden selbst mittels CIS möglich. Schriftliche Überweisungsaufträge werden abgelehnt. Ausnahme bildet die Schließung des Konto plus. Diese ist mittels formlosen Auftrages schriftlich inkl. Unterschrift aller Inhaber an die Plattform zu richten. Änderungen der Personen-, oder Kontaktdaten sind schriftlich zu erteilen (siehe Änderungen). Das Konto plus kann für die Abbuchung von Vermögensaufbauplänen sowie als Auszahlungskonto für Verkäufe und Auszahlungspläne verwendet werden. Einzüge von Fremdbanken werden für Veranlagungsprodukte (z.b. Versicherungen, Bausparen, Fondsparpläne, etc.) bei entsprechender Kontodeckung zugelassen. Bitte beachten Sie, dass bei aktiver Nutzung des Kontos das jährliche Kontoführungsentgelt laut Konditionsblatt verrechnet wird. Einzüge von Fremdbanken für andere Zwecke (z.b. Miete, Strom, Handy) sind nicht zulässig und werden rückgeleitet. Der Kunde wird über nicht durchgeführte Einzüge schriftlich informiert. Einlagen sind bis maximal EUR ,- je Konto möglich. Seite: 18

19 Ab einem Kontostand von EUR ist die Übermittlung eines Know your Customer (KYC) Formulars zwingend erforderlich (siehe KYC Know your Customer). Die Verpfändung eines Konto plus ist nicht möglich. Überziehungen sind am Konto plus nicht erlaubt. Seite: 19

20 Bestehendes Depot (6x.xxx.xxx) Wird bei bereits bestehenden Kunden eine Änderung am Depot gewünscht, sind auf den nächsten Seiten die Abwicklungsabläufe zur Übermittlung der Aufträge an die Plattform nachzulesen. Um Aufträge per Fax oder Mail übermitteln zu können, ist ab Antrag (Version ) der Passus Erklärung für Aufträge mittels Telekommunikation bereits eingearbeitet. Wünscht der Kunde, dass die Plattform Aufträge nur im Original akzeptiert, muss der gesamte Passus durchgestrichen werden. Für jene bestehende Kunden (vor Antrag ), die noch keine Telekommunikationserklärung abgegeben haben oder diese zwischenzeitlich widerrufen hatten und Aufträge mittels Telekommunikation einreichen möchten, muss das Formular Telekommunikationserklärung und CIS- Anmeldung von allen Depotinhabern unterfertigt und im Original der Plattform übermittelt werden. Wenn das Formular nicht im Original mit Kundenunterschrift bei der Plattform eingereicht wird, müssen alle Aufträge sowie Änderungen im Original übermittelt werden, damit die Aufträge sowie Änderungen durchgeführt werden können. Zu beachten ist, dass Aufträge innerhalb der Geschäftszeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:30 Uhr und Freitag von 08:00 bis 14:30 Uhr taggleich bearbeitet werden. Nicht korrekt ausgefüllte Aufträge werden mit einem Nachbearbeitungsvermerk an den Vertriebspartner per retourniert. Nachzeichnungen und Vermögensaufbaupläne stellen beratungspflichtige Geschäfte dar und können daher nur mit einem Berater über einen der Kooperationspartner eingereicht werden. Es darf ausschließlich das jeweils gültige Auftragsformular verwendet werden. Veraltete bzw. ungültige Formulare können nicht angenommen werden. Nachzeichnungen Nachzeichnungen auf ein bereits bestehendes Depot können mittels Auftragsformular mit Beratung eingereicht werden oder es kann vom Berater direkt im CIS das entsprechende Formular erstellt werden. Für eine korrekte Nachzeichnung einer Einmalerlagsorder werden unbedingt die Depotnummer, der ISIN-Code, Betrag, Ort, Datum der Ausstellung sowie die Kundenunterschrift, Beraterunterschrift und der Stempel des Vertriebes benötigt. Bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben wird der Abschlussberater bzw. der Vertrieb mittels über den Status beziehungsweise die weitere Vorgehensweise für eine ordnungsgemäße Erfassung des Auftrages informiert. Falls eine Reduzierung des Ausgabeaufschlages gewünscht wird, muss dieser am Auftrag in der Orderzeile des Investments vermerkt werden. Wenn kein Ausgabeaufschlag vermerkt ist, wird der volle Aufschlag des jeweiligen Wertpapiers abgerechnet. Diese Regelung gilt auch für Berater, die gleichzeitig Kunde sind. Weiters muss bei einer Investition ab EUR ,- der Nachzeichnung das Know your customer Formular beigelegt werden. Es ist zu beachten, dass die Auftragserfassung und somit die Abwicklung der Transaktion erst nach vollständiger Übermittlung und Überprüfung des KYC = Know your customer Formular ausgeführt werden kann. Bei verpfändeten Depots ist ggf. die Zustimmung des Pfandgläubigers erforderlich (siehe Verpfändung ). Seite: 20

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