AKTUELLE INFORMATIONEN AUS DEM AGRARBEREICH 16/2015
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- Etta Engel
- vor 7 Jahren
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1 Kaum Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln IVA, Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittel-Rückstände BVL stellt Bericht für 2013 vor / Belastung von Lebensmitteln bleibt auf niedrigem Niveau Berlin - In Deutschland produzierte Lebensmittel bleiben sicher. Nur bei gut 1 Prozent der Erzeugnisse stellten die Behörden im Jahr 2013 eine Überschreitung geltender Rückstands-Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe fest. Diese Quote blieb in den vergangenen fünf Jahren auf nahezu unverändert geringem Niveau (2009: 1,6 Prozent, 2010: 1,0 Prozent, 2011: 1,4 Prozent, 2012: 1,6 Prozent, 2013: 1,1 Prozent). Ware aus anderen EU-Staaten war ähnlich gering belastet. Höhere Werte wurden bei aus Drittländern importierten Erzeugnissen gemessen. Das teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am Montag anlässlich der Vorstellung der Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2013 in Berlin mit. In Erzeugnissen aus Drittstaaten, die nach Deutschland importiert wurden, wurden etwa sechs- bis siebenmal häufiger Rückstände über den Höchstgehalten gemessen. Die meisten Lebensmittel aus Drittstatten sind aber nicht per se schlechter", sagte BVL-Präsident, Dr. Helmut Tschiersky. Bei einigen wenigen Produkten wie schwarzem oder grünem Tee, Maracuja und frischen Kräutern müssen wir leider immer noch 20 Prozent und mehr Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen feststellen, während viele andere importierte Lebensmittel wie Birnen, Kartoffeln, Rosinen, Kiwi, Melonen und alle untersuchten tierischen Lebensmittel keinerlei Überschreitungen aufweisen." Eine differenzierte Sichtweise ist nicht nur in Bezug auf die Lebensmittelgruppe und die Herkunft der Erzeugnisse, sondern auch die Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe nötig. Mit immer sensibler werdender Analytik wurde im Jahr 2013 auf insgesamt 833 Wirkstoffe untersucht. Beanstandungen von Lebensmitteln durch die zuständigen Überwachungsbehörden wegen Überschreitungen von Rückstands-Höchstgehalten wurden nur bei 91 Wirkstoffen (10,9 Prozent) ausgesprochen. Knapp 90 Prozent aller Wirkstoffe sind nicht auffällig. Die Untersuchungseinrichtungen der amtlichen Lebensmittel- und Veterinärüberwachung der Bundesländer haben 2013 insgesamt Proben von Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs sowie von Säuglings- und Kleinkindernahrung auf das Vorhandensein von Pflanzenschutzmittel-Rückständen untersucht. Mehr als 5,4 Millionen einzelne Analysenergebnisse zu 833 verschiedenen Wirkstoffen wurden dabei ermittelt. Im Durchschnitt wurde jede Probe auf 310 Wirkstoffe untersucht. Braune Weizenblätter ein Schadbild kann viele Ursachen haben IVA, Nur wenn der Landwirt den Erreger frühzeitig erkennt, kann er ihn gezielt bekämpfen Im Frühjahr werden Getreidebauern zu Pflanzenärzten. Es gilt die Bestände gesund zu erhalten. Viele Krankheiten können den Weizen befallen, so auch die Blattdürre. Die Blätter werden braun und sterben ab. Das Besondere daran ist, dass fünf verschiedene Pilze als Ursache in Frage kommen. Wer die ersten Infektionen und Symptome nicht erkennt und nicht umgehend (be-)handelt, muss oft schon mit erheblichen Einbußen rechnen.
2 Spezialkenntnisse erforderlich Blattdürre dieser Sammelbegriff bezeichnet das Schadbild mehrerer verschiedener Pilze. Septoria tritici, Septoria nodorum, Drechslerea tritici repentis, Microdochium nivale und Asochyta tritici verursachen jeweils Blattflecken, die zu braunen und absterbenden Blättern führen. Getreideanbauer müssen die Krankheiten möglichst früh erkennen, damit sie noch wirkungsvolle und speziell auf den Erreger zugeschnittene Pflanzenschutzmittel einsetzen können. Mit dem bloßen Auge sind Blattflecken sichtbar. Aber nur mit einer Lupe lassen sich die Fruchtkörper und Sporenträger der Pilze unterscheiden. Eine eindeutige Diagnose liefert ein Mikroskop, unter dem die markanten Sporen der verschiedenen Pilze erkennbar sind. Nur gesunde Blätter können Körner füllen Gut ausgebildete Landwirte kennen die idealen Infektionsbedingungen der Pilze. Für Septoria tritici ist zum Beispiel eine mindestens 36-stündige Blattbenetzung mit Tau und Regen günstig. Kurz danach ist der beste Bekämpfungstermin. Hilfestellungen bieten Prognosemodelle, die mit Hilfe von Witterungsdaten die Infektionsrisiken verschiedener Krankheiten errechnen. Besonders die oberen Blattetagen an einer Getreidepflanze müssen gesund bleiben. Nur grünes Pflanzengewebe kann Photosynthese betreiben und so energiereiche körpereigene Stoffe, die Assimilate liefern, die für das Pflanzenwachstum sowie für die Füllung der Körner nötig sind. EU-Umweltausschuss beschränkt Biokraftstoffe auf 7% aiz.info, 14. April 2015 ILUC-Faktoren kommen nicht zum Tragen Mehrjährige Verhandlungen über die Zukunft von Biokraftstoffen gehen zu Ende. Der Umweltausschuss des EU-Parlaments stimmte heute dem Kompromissvorschlag der EU-Mitgliedstaaten vom 1. April 2015 zu, wonach höchstens 7% Biodiesel und Bioethanol am Energieverbrauch im Verkehrssektor auf die Klimaziele angerechnet werden. Die EU-Länder müssen bis 2020 mindestens 10% ihres Transports mit erneuerbarer Energie bewältigen. Weiterhin gibt es ein nicht verbindliches Ziel von 0,5% für Biokraftstoffe der 2. Generation. Heutige Biokraftstoffe werden nach dem letztendlich ausgehandelten Kompro miss nicht mit ILUC-Faktoren gewichtet. Das Europaparlament hatte eine Einbeziehung von indirekten Landnutzungsänderungen (ILUC) gefordert, was zumindest für Biodiesel das "Aus" bedeutet hätte. Die EU-Mitgliedstaaten weigerten sich dagegen, das umstrittene ILUC-Konzept zwingend anzuwenden. Jetzt soll die EU-Kommission lediglich darüber berichten, wie sich die pflanzlichen Biokraftstoffe auf die Landnutzung in der Welt auswirken. "Wir haben nicht alles erreicht", erklärte nüchtern der finnische Berichterstatter Nils Torvalds von den Liberalen im EP- Umweltausschuss nach der Abstimmung. In Österreich liegt der Anteil Erneuerbarer im Verkehr derzeit bei 7,5%. Ziel des Gesetzes sei es, mehr heimische Biokraftstoffe zu nutzen und negative Effekte auf Nahrungsmittelproduktion und den tropischen Regenwald zu vermeiden. "Biosprit reduziert außerdem die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, was angesichts der europäischen Energiesituation nicht zu
3 unterschätzen ist. Natürlich darf aber der Anbau von Energiepflanzen Nahrungsmittel nicht verdrängen oder zur Abholzung von Regenwald führen. Der Teller ist immer wichtiger als der Tank", so die EU-Abgeordnete. Unzufrieden ist Köstinger mit der Streichung des verpflichtenden Anteils von Ethanol im Kraftstoff. "Die Entscheidung gegen Ethanol ist ein Wermutstropfen. Wenn kein Ethanol-Anteil im Biotreibstoff vorgeschrieben ist, wird wohl nur Biodiesel zum Einsatz kommen, und Ethanol bleibt auf der Strecke. So können wir die heimische Eiweißbilanz durch die bei der Bioethanol-Herstellung anfallenden Eiweißstoffe nicht aufbessern und müssen weiterhin Eiweißfuttermittel importieren", bedauerte Köstinger. BDBe: Erster unzureichender Schritt Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) bewertete den Abschluss der kontroversen Diskussion über die EU-Biokraftstoffpolitik als einen ersten, aber unzureichenden Schritt zur Klärung der künftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Biokraftstoffhersteller. Positiv sei, dass die fachlichen und rechtlichen Argumente gegen die Einführung von ILUC-Faktoren berücksichtigt wurden. Die jetzt geänderten Regelungen der EU-Richtlinien erneuerbare Energien und Kraftstoffqualität gelten aber nur bis Ende des Jahres 2020, monierte der Verband. Für den Zeitraum nach 2020 seien keine konkreten Beschlüsse gefasst worden. Dies habe zur Folge, dass die notwendigen Rahmenbedingungen für Investitionen in die Erzeugung von Biokraftstoffen auch aus Reststoffen und Abfällen fehlen. "Die beschlossene Obergrenze für Biokraftstoffe aus Energiepflanzen entspricht einem Marktanteil von rund 10 Volumsprozent Bioethanol im Benzin. Bioethanol habe in Deutschland bei einem gegenwärtigen Marktanteil von 5,9 Volumsprozent im Benzin somit erhebliches Wachstumspotenzial", so BDBe. Beizverbot im Raps gefährdet Anbau IVA Risiken durch geringere Pflanzendichte, schwächere Wurzeln und Pilzkrankheiten Seit Herbst 2014 darf Rapssaatgut nicht mehr mit Beizmitteln aus der Gruppe der Neonicotinoide geschützt werden. Die Folge: Der Rapserdfloh und die Kleine Kohlfliege haben im Herbst beträchtliche Schäden angerichtet. So auch bei Landwirt Hans Behn aus Hungerstorf in Mecklenburg-Vorpommern. Zahlreiche Pflanzen sind abgestorben, vielen fehlt die typische Pfahlwurzel. Der Rapsanbauer hofft nun auf eine günstige Witterung, um noch einen relativ guten, wenn auch niedrigeren Ertrag als in den Vorjahren zu erreichen. Herr Behn, wie sehen momentan Ihre Rapsbestände aus? Auf den ersten Blick präsentieren sie sich fast so wie in normalen Jahren. Durch den fehlenden Winter und die ständige Vegetation haben sich die Bestände besser entwickelt als erwartet. Aber wenn man genauer hinschaut, sind die Unterschiede zu erkennen. Auf vielen Schlägen sind Pflanzenausfälle zu verzeichnen. Die Ursachen liegen in dem stellenweise massiven Befall mit der Kleinen Kohlfliege und dem Rapserdfloh im Herbst Deren Larven fressen an den Wurzeln beziehungsweise an den Blättern und schwächen dadurch die Rapspflanzen. Ob die Erträge der restlichen Pflanzen meine Anbaukosten wieder einspielen können, ist noch unsicher.
4 Können Sie die Bedeutung des Wetters kurz erklären? Die Kleine Kohlfliege hat vielfach die für den Raps typische tiefreichende Pfahlwurzel zerstört. Die betroffenen Pflanzen haben jetzt stattdessen einen Wurzelbart oder Nebenwurzeln. Das sind kurze Wurzeln, die kaum in die tiefen Bodenschichten vordringen. Kommt eine Trockenphase, können sie weder Wasser, noch Nährstoffe aus dem Unterboden liefern. Probleme machen auch die Pflanzenverletzungen durch den Rapserdfloh. Diese sind ideale Eintrittspforten für Phoma und andere Krankheiten. Die Pilzkrankheit führt zu Fäulen an Wurzelhals und Stängel. Warme und feuchte Witterung fördern die Ausbreitung. Wie ist die Situation bei Ihren Nachbarn? Meine Nachbarn sind mit den gleichen Problemen konfrontiert. Nach Schätzungen der Landesanstalt für Landwirtschaft mussten in Mecklenburg-Vorpommern im Herbst bereits 300 Hektar umgebrochen werden. Sinkt die Pflanzendichte auf unter zehn kräftige Pflanzen pro Quadratmeter, ist nämlich mit Ertragseinbußen von über 40 Prozent zu rechnen. Deshalb haben Betroffene die Pflanzen untergepflügt und eine andere Kultur eingesät. Wie ist es zu dieser Situation gekommen? Erstmalig zur Rapsaussaat im Herbst 2014 durfte das Rapssaatgut nicht mehr mit neonicotinoidhaltigen Beizmitteln behandelt werden. Diese Wirkstoffe haben zuvor Keimlinge und junge Pflanzen effizient vor schädlichen Insekten geschützt. Das Verbot gilt EU-weit und soll dem Bienenschutz dienen. Was halten Sie davon? Die jetzt verbotenen Beizmittel habe ich viele Jahre eingesetzt. Während dieser Zeit gab es nach meiner Erkenntnis keine Probleme. Ich sitze regelmäßig mit Imkern in Gesprächsrunden zusammen und kenne die Problematik der Bienenverluste. Wir sind davon überzeugt, dass der Befall der Bienenvölker mit der Varroa- Milbe die eigentliche Ursache für Bienenverluste ist. Doch das Verbot geht nicht nur an der eigentlichen Ursache vorbei, sondern es verschärft noch die Situation: Weil in diesem Frühjahr weniger Raps blüht, gibt es weniger Bienentracht. Gibt es Alternativen zur Beizung? Nein, momentan sehe ich keine andere Möglichkeit. Ich habe zwar im Herbst versucht, die Schädlinge mit zwei bis vier Flächenspritzungen in den Griff zu bekommen, das ist aber nicht gelungen. Es ist fast unmöglich, den richtigen Zeitpunkt zu treffen. Außerdem sind einige Schädlinge bereits gegen die dafür zugelassenen Wirkstoffe resistent. Unterm Strich habe ich mehrfach Pflanzenschutzmittel in größerer Menge ausgebracht, was um ein Vielfaches teurer war und zudem für die Umwelt nichts gebracht hat. Nicht umsonst bezeichnet man die Beizung als Königsweg im Pflanzenschutz: Mit einer geringen Aufwandmenge, eingesetzt an der richtigen Stelle und zum richtigen Zeitpunkt, werden die Pflanzen optimal geschützt. Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus? Der Rapsanbau wird durch das Beizverbot zu einem unüberschaubaren betrieblichen Risiko. Wenn die Situation sich nicht ändert, werde ich im kommenden Herbst weniger Raps aussäen. Das tut mir in der Seele
5 weh, weil wir hier in Mecklenburg-Vorpommern ansonsten sehr gute natürliche Voraussetzungen vorfinden und ertragsmäßig im Vergleich mit anderen Bundesländern ganz vorne liegen. GVO-Reform: EU-Kommission kündigt Vorschlag für kommende Woche an aiz.info, 15. April 2015 Mitgliedstaaten sollen endlich Entscheidung treffen Die EU-Mitgliedstaaten dürfen gentechnisch veränderte Futtermittel und Lebensmittel auf ihrem Gebiet verbieten. Dies sieht die EU-Kommission vor, die wahrscheinlich am kommenden Mittwoch einen Vorschlag dazu vorlegen will. Damit verzögert sich der zunächst für heute angekündigte Entwurf zur Reform von GVO- Zulassungen voraussichtlich um eine Woche. Ob die EU-Kommission am 22. April wirklich so weit ist, wird sich erst in der Sitzung der Kabinettschefs der EU-Kommissare am kommenden Montag entscheiden. Die Europäische Kommission will die Mitgliedstaaten i n die Pflicht nehmen und von diesen eine Entscheidung zur umstrittenen grünen Gentechnik erzwingen. Für den Import und die Verarbeitung von GVO zu Futter- und Lebensmitteln plant die EU-Kommission deshalb eine "opt-out-lösung". Die Möglichkeit nationaler Verbote wurde bereits für den GVO-Anbau beschlossen. Nach dem Entwurf für die Reform der EU-Verordnung zur Zulassung von GVO 1829/2003 werden zufällige Spuren von bis zu 0,9% GVO in konventionellen Lebens- und Futtermitteln von nationalen Verboten ausgenommen, um den EU-Binnenmarkt nicht zu sehr durcheinanderzubringen. Noch wird auch innerhalb der Europäischen Kommission debattiert. Vor allem die Kommissare für Handel und Landwirtschaft sind skeptisch. Stimmung und Investitionsbereitschaft der Landwirte bleibt gedämpft DBV, DBV-Konjunkturbarometer Agrar vom März 2015 liegt vor Die wirtschaftliche Stimmung in der deutschen Landwirtschaft hat sich seit dem starken Einbruch im zurückliegenden Herbst 2014 zwar stabilisiert, aber kaum verbessert. Dies geht aus der aktuellen März- Befragung zum Konjunkturbarometer Agrar des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hervor. Die Investitionsbereitschaft der Landwirte ist nochmals zurückgegangen, vor allem in der Tierhaltung. Wir haben Sorge, dass die derzeitige politische Diskussion um die Tierhaltung zur Innovationsbremse wird, beurteilte der Präsident des Bauernverbandes, Joachim Rukwied, die neueste Konjunkturumfrage. Eine Weiterentwicklung und Verbesserung der Tierhaltung erfordere Investitionen und Innovationen, erklärte der Bauernpräsident. Das für das kommende halbe Jahr geplante Investitionsvolumen fällt im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um 1 Milliarde Euro geringer aus. Die Investitionsbereitschaft der Landwirte geht damit stark zurück - von 6,1 auf 5,1 Milliarden Euro. Vor allem in Stallneubauten und Stalltechnik soll weniger investiert werden. Nur 34 Prozent der Landwirte wollen in den kommenden sechs Monaten investieren; vor einem Jahr waren es noch 36 Prozent.
6 Aktuell ist der Konjunkturindex gegenüber der vorangegangenen Erhebung (Dezember 2014) von 16,7 auf 21,2 Punkte leicht angestiegen. Im März 2014 lag dieser Wert noch bei 35,1 Punkten. Der Indexwert fasst die Einschätzung der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung und die Erwartungen an die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung zusammen. Die Einschätzung der aktuellen wirtschaftlichen Situation bleibt gegenüber Dezember 2014 fast unverändert. Damit ist sie ähnlich ungünstig wie zuletzt Mitte des Jahres Dagegen schauen die Landwirte wieder etwas optimistischer in die Zukunft. Mit dem Wert von 3,17 wird die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung im Durchschnitt der Betriebe jedoch immer noch kritischer beurteilt als die aktuelle Lage (2,89 auf der Notenskala von 1 bis 5). Vor allem die Milchbauern mit ihren Futterbaubetrieben schätzen ihre wirtschaftliche Entwicklung in den kommenden zwei bis drei Jahren wieder deutlich besser ein im Vergleich mit Dezember Hauptgrund dafür sind Erwartungen auf einen sich wieder erholenden Milchpreis. Ackerbau- und Veredlungsbetriebe (Schweine- und Geflügelhaltung) kommen zu einer geringfügig ungünstigeren Einschätzung ihrer künftigen wirtschaftlichen Entwicklung im Vergleich zum Dezember Maßgebend für die aktuelle leichte Verbesserung der Stimmungslage sind die wieder etwas anziehenden Erzeugerpreise im tierischen Bereich (Milch, Rinder, Schweine). Wieder anziehende Einkaufspreise für Futter-, Düngemittel sowie Energie und Treibstoffe wirken diesem Trend allerdings entgegen. Den größten belastenden Einfluss schreiben die Landwirte unverändert den hohen Pachtpreisen zu. Schlechter als im Dezember werden politische Rahmenbedingungen von den Bauern bewertet. Nach Einschätzung des DBV tragen die anstehende Novellierung der Dünge-Verordnung, die Einführung des Mindestlohnes und die Bürokratie der aktuellen Agrarreform derzeit zusätzlich zur Verunsicherung der Landwirte und ihrer starken Investitionszurückhaltung bei. Das Konjunktur- und Investitionsbarometer Agrar wird vierteljährlich im Auftrag des DBV, des VDMA Fachverbandes Landtechnik und der Landwirtschaftlichen Rentenbank in einer repräsentativen Umfrage ermittelt. Zur Stimmungslage im März 2015 befragte das Marktforschungsinstitut Produkt + Markt rund Landwirte und Lohnunternehmer in Deutschland. Die EU-Zuckermarktregelungen BMEL Das Europäische Parlament (EP), der Rat und die Europäische Kommission (KOM) haben sich im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik am 25. Juni 2013 auf ein Auslaufen der Zucker- und Isoglucose- Quotenregelung zum 30. September 2017 verständigt. Mit dieser politischen Einigung wird die Reform des Zuckersektors aus dem Jahr 2006 weiter entwickelt und eine stärkere marktwirtschaftliche Orientierung dieses Sektors erreicht.
7 Änderungen der marktordnungsrechtlichen Bestimmungen für Zucker und Isoglucose ab 2017 Ab 1. Oktober 2017 entfallen als wesentliche Elemente der EU-Zuckermarktregelung die EU-Quoten für Zucker (13,53 Millionen Tonnen) und für Isoglucose (0,72 Millionen Tonnen), eine aus Stärke gewonnene Zuckerlösung, die Mindestpreise für Quotenrüben (26,29 Euro pro Tonne), also Rüben, die zur Erfüllung der Zuckerquote angebaut werden, sowie die Produktionsabgabe für Zucker bzw. Isoglucose (12 bzw. 6 Euro pro Tonne), die auf die zugeteilten Quoten der Zuckerhersteller erhoben wird. Neu ist der Begriff der "Referenzschwellenwerte", die als Orientierung für die Zahlung einer Beihilfe zur privaten Lagerhaltung dienen, falls es zu einer ernsten Marktkrise kommen sollte. Sie liegen bei 404,40 Euro pro Tonnen für Weißzucker und 335,20 Euro pro Tonne für Rohzucker. Allerdings wurde die private Lagerhaltung, die auch die vorherige Marktordnung als mögliche Maßnahme bereits vorsah, bislang noch nicht angewendet. Exporterstattungen soll es nur noch in Krisenfällen geben. Regelungen für Krisenmaßnahmen bieten der Europäischen Kommission bei ernsten Marktstörungen (z. B. Preisverfall) die Möglichkeit, Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Vorgesehen sind zudem verpflichtende Branchenvereinbarungen zwischen Anbauern und Zuckererzeugern zu Bedingungen für den Kauf von Zuckerrüben einschließlich Lieferverträgen. Das Preisberichterstattungssystems mit Meldepflichten der Zuckererzeuger und des Zuckerhandels wurde beibehalten. Erzeugerorganisationen und Branchenverbände können fakultativ von den Mitgliedstaaten anerkannt werden. In Deutschland sind hierfür die Länder zuständig. Nationale Rechtsgrundlage hierfür sind das Agrarmarktstrukturgesetz und die Agrarmarktstrukturverordnung. Die Stärkung der Marktmacht der Landwirte gegenüber Verarbeitern und dem Lebensmittelhandel ist aus Sicht der Europäischen Kommission ein Kernelement der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik. Weitere Regelungen mit Marktrelevanz für Zucker Der Zoll (Außenschutz) auf nicht-präferenzielle Zuckerimporte d. h. Importe aus Drittländern, mit denen keine Präferenzregelung besteht beträgt 419 Euro pro Tonne bei Weißzucker und 339 Euro pro Tonne bei Rohzucker. Dieser Zoll bleibt auch nach 2017 auf dem jetzigen Niveau erhalten. Außerdem bestehen vier verschiedene Importschemata mit Vorzugsbehandlung, also präferenziellem Zugang in die EU: 1. für die Entwicklungsländer der Everything-But-Arms-Initiative (EBA) und 2. für die Afrika-Karibik-Pazifik-Staaten (Staaten mit AKP-Präferenzabkommen). Diese beiden Ländergruppen dürfen unbegrenzt zollfrei Zucker in die EU importieren. Zudem gibt es 3. zollfreie Quoten für die westlichen Balkanstaaten sowie 4. die so genannten CXL-Quoten für Australien, Brasilien, Indien und Kuba, die zu einem ermäßigten Zollsatz Zucker in die EU liefern können, um sie nach dem EU-Beitritt einiger ihrer traditionellen Handelspartner nicht zu benachteiligen. Angesichts der stockenden WTO-Verhandlungen gewinnen zudem bilaterale und regionale Freihandelsabkommen für den EU-Zuckersektor zunehmend an Bedeutung. So ermöglichen derzeit z. B. die
8 bilateralen Freihandelsabkommen mit Staaten Zentralamerikas und den Andenstaaten eine Einfuhr weiterer zollfreier Mengen an Zucker und zuckerhaltigen Erzeugnissen in die EU. Mit anderen Ländern (z. B. Singapur, Kanada, Ecuador und Südafrika) hat die EU Freihandelsabkommen vereinbart, in deren Rahmen für Zucker und zuckerhaltige Erzeugnisse Zugeständnisse für den Marktzugang in die EU eingeräumt wurden. Darüber hinaus verhandelt die EU aktuell weitere Freihandelsabkommen (z. B. USA, Vietnam etc.). Zur Unterstützung der Wirtschaft in der Ukraine haben der Europäische Rat und das Europäische Parlament ein Paket von Maßnahmen in Kraft gesetzt, das die vorzeitige und einseitige Anwendung des Handelsteils des beabsichtigten Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine beibehält. Diese Handelsmaßnahmen, die unter anderem auch Erleichterungen für "Zuckerimporte" der Ukraine in die EU enthalten, sind am 31. Oktober 2014 in Kraft getreten und gelten vom 2. November 2014 bis zum 31. Dezember Danach soll das beabsichtigte beidseitige Assoziierungsabkommen Anwendung finden. Ab 2017 entfällt die bisherige Exportbeschränkung für Zucker. Aufgrund einer WTO-Vereinbarung sind der EU bis zum Auslaufen der Quotenregelung derzeit nur Exporte im Umfang von rund 1,37 Millionen Tonnen bzw. rund 514 Millionen Euro gestattet. Auswirkungen der geänderten marktpolitischen Rahmenbedingungen Die marktpolitischen Rahmenbedingungen werden sich ab 2017 deutlich ändern. Dies bedeutet einen verschärften Wettbewerb und weiter zunehmende Konzentration im Zuckersektor sowie eine größere Volatilität bei Preisen und Mengen auf dem Binnenmarkt. Die Zuckererzeugung in der EU ohne Quoten stellt den EU-Zuckersektor somit vor erhebliche Herausforderungen. Der weitere Anbau von Zuckerrüben in der EU wird hauptsächlich von den folgenden, derzeit nur schwer vorhersehbaren Faktoren abhängen: den Weltmarktpreisen für Zucker, der Konkurrenz anderer Süßungsmittel (Isoglucose, Stevia) sowie den Deckungsbeiträgen von Konkurrenzkulturen, wie Getreide, Raps oder Biogasmais.
Agrarmärkte 2014 Zucker ganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse ersetzt. Die Verordnung ist am 01.01.2014 in Kraft getreten. Sie stellt den Rechtstext zu den am 25.06.2013 erzielten Verhandlungsergebnissen
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