NEWSLETTER HANDICAP SCHLESWIG-HOLSTEIN OKTOBER 2014

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1 NEWSLETTER HANDICAP SCHLESWIG-HOLSTEIN OKTOBER Urteil: Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen auch für beruflichen Aufstieg 2. Die neue Inklusionslandkarte 3. Neues Projekt in Schleswig-Holstein: Mentoring-Netzwerk in der Arbeitswelt 4. Urteil: Unterlassene Durchführung eines BEM ist kein Hinderungsgrund für eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand 5. Verleihung des Inklusionspreises Zeitweilige Personalveränderungen bei der Beratungsstelle handicap 7. Beratungsangebot für neu gewählte Schwerbehindertenvertretungen 1. Urteil: Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen auch für beruflichen Aufstieg Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil vom 06. August 2014 entschieden, dass die Bundesagentur für Arbeit zur Genehmigung eines Gleichstellungsantrags verpflichtet ist, wenn ein geeigneter Arbeitsplatz im Rahmen des beruflichen Aufstiegs mit einer Gleichstellung erlangt werden kann. Im konkreten Fall hat sich eine Justizfachangestellte im mittleren Dienst für die Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin im gehobenen Dienst beworben. Die in Aussicht gestellte Einstellung wurde jedoch nach ärztlicher Untersuchung abgelehnt, da sie die erforderliche gesundheitliche Eignung für das Beamtenverhältnis nicht besitze. Daraufhin hat die Justizfachangestellte einen Antrag auf Gleichstellung mit der Begründung gestellt, sie benötige die Gleichstellung, um die Stelle als Beamtin auf Widerruf zu erlangen. Die Bundesagentur für Arbeit lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass sie bereits einen sicheren Arbeitsplatz habe und eine Gleichstellung nicht den beruflichen Aufstieg fördern solle. Laut Gerichtsurteil ist die Bundesagentur für Arbeit in diesem Fall zur Gleichstellung verpflichtet, da die betroffene Person die Gleichstellung benötige, um den konkret angestrebten neuen Arbeitsplatz erlangen zu können. 1

2 Die Entscheidung im Volltext finden Sie hier. Bundessozialgericht Urteil vom Az B 11 AL 5/14 R 2. Die neue Inklusionslandkarte Im September 2014 hat die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Verena Bentele die sogenannte Inklusionslandkarte online gestellt. Ziel der Inklusionslandkarte ist es, interaktiv bereits vorhandene inklusive Institutionen, Organisationen oder Projekte in den verschiedenen Regionen Deutschlands aufzuzeigen, die wiederum von den Lesern/innen kommentiert und bewertet werden können. Jede/r Leser/in hat die Möglichkeit ein entsprechendes inklusives Projekt auf der Karte einzutragen. Allein in Schleswig-Holstein sind bereits 15 Projekte in die Karte eingetragen worden. Die Karte soll als eine Art Plattform genutzt werden, die zum Austausch über das Thema Inklusion anregen soll. Fragen, die im Rahmen dieser Plattform diskutiert werden können, sind beispielsweise: Wie kann Inklusion vor Ort aussehen? Wie sollte, wie müsste Inklusion aussehen? Wo auf dem Weg zur Inklusion befinden sich bestimmte Projekte? Hintergrund für die Einführung der Inklusionslandkarte ist, dass Inklusion ein gesellschaftlich sehr relevantes und aktuelles Thema ist, dass jeden einzelnen Menschen in der Gesellschaft betrifft. Bislang beschäftigen sich jedoch zu Wenige mit der Frage, wie eine inklusive Gesellschaft aussehen kann. Die Inklusionslandkarte können Sie hier einsehen. 3. Neues Projekt in Schleswig-Holstein: Mentoring-Netzwerk in der Arbeitswelt Am fand in der Geschäftsstelle des Landesverbandes der Volkshochschulen in Kiel das Pressegespräch zum Start des Projekts Mentoring- Netzwerk in der Arbeitswelt statt. Laut der leo.level-one Studie können 7,5 Millionen Menschen in Deutschland nur unzureichend lesen und schreiben. Das Mentoring-Netzwerk ist ein gemeinsames 2

3 Projekt von Arbeit und Leben Schleswig-Holstein und dem Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holsteins. Das Projekt setzt auf die Ausbildung von Mentor/innen in Betrieben, um Menschen mit Grundbildungsbedarf in der Arbeitswelt zu erreichen. Ein weiteres Ziel ist der Aufbau von Netzwerken zwischen den Mentoren aus unterschiedlichen Betrieben und Weiterbildungseinrichtungen. Das Besondere an diesem Projekt: Die Mentor/innen sind keine externen Personen, sondern unmittelbare Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben. Sie sind somit Ansprechpersonen auf Augenhöhe und sollen die Betroffenen dabei unterstützen, ihren eigenen Bildungsweg zu finden. Dabei informieren sie über Weiterbildungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Betriebe. Die Mentoren-Schulungen sind für die Teilnehmenden kostenlos und werden vom Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holsteins durchgeführt. Das Projekt wird gefördert durch die Europäische Union, den Europäischen Sozialfonds (ESF) und das Land Schleswig-Holstein. Kontakt: Swetlana Pomjalowa Bildungsreferentin Arbeit und Leben Schleswig-Holstein e.v. Legienstraße 22, Kiel Tel: (0431) Canan Yildirim Bildungsreferentin Tel: (040) Urteil: Unterlassene Durchführung eines BEM ist kein Hinderungsgrund für eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand Ein über mehrere Jahre wegen einer Erschöpfungsdepression erkrankter Beamter wurde von seinem Dienstherrn aufgefordert, einen mit seinem Hausarzt abgestimmten Wiedereingliederungsplan vorzulegen. Der Beamte lehnte dies ab und reichte weitere Dienstunfähigkeitsbescheinigungen ein. Schließlich ließ der Arbeitgeber ein Gutachten erstellen, welches ergab, dass die Leistungsminderung dauerhaft und auch unterhalbschichtige Tätigkeiten ausgeschlossen seien. Daraufhin wurde der Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Der dagegen erhobene Widerspruch wurde mit der Begründung abgelehnt, es müsse bei offensichtlich fehlender Restleistungsfähigkeit eine weitergehende Prüfung einer anderweitigen Verwendung des Beschäftigten nicht erfolgen. 3

4 Die Entscheidung im Volltext finden Sie hier. Bundesverwaltungsgericht Urteil vom Az 2 C Verleihung des Inklusionspreises 2014 In unserem Newsletter im Juli 2014 hatten wir bereits über die Ausschreibung des bundesweiten Inklusionspreises berichtet. Am wurde der Preis gemeinsam von der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände, der Bundesagentur für Arbeit und der Charta der Vielfalt in Berlin an fünf Unternehmen verliehen, die sich durch beispielhaftes Engagement in der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Handicap ausgezeichnet haben. Insgesamt hatten sich 80 Unternehmen um den Preis beworben. Die Unternehmen wurden in fünf unterschiedlichen, von der Unternehmensgröße abhängigen Kategorien prämiert. In der Kategorie Mehr als Mitarbeiter erhielt der Softwarekonzern SAP SE den Preis. Grund für die Auszeichnung war zum einen der unternehmenseigene Aktionsplan, der konkrete Inklusionsziele festhält und zum anderen das Erreichen der medialen Wirksamkeit über die Beschäftigung von Menschen im Autismus-Spektrum als IT-Consultants. 6. Zeitweilige Personalveränderung bei der Beratungsstelle handicap In der Beratungsstelle handicap gibt es seit September 2014 eine neue Mitarbeiterin: Irene Husmann hat die voraussichtlich einjährige Elternzeitvertretung für Julia Bartholme übernommen. Sie weist ebenfalls einen juristischen Hintergrund auf und arbeitet derzeit zwei Tage pro Woche in der Beratungsstelle in Kiel und ansonsten in gleicher Funktion in der Beratungsstelle handicap in Hamburg. Irene Husmann ist unter der Telefonnummer und per unter irene.husmann@sh.arbeitundleben.de erreichbar. 4

5 7. Beratungsangebot für neu gewählte Schwerbehindertenvertretungen Da im Oktober und November dieses Jahres die turnusgemäßen Wahlen der Schwerbehindertenvertretung stattfinden, ergeben sich eventuell Fragen zu Details im Wahlablauf. Auch die neu ins Amt gewählten Schwerbehindertenvertrauenspersonen haben möglicherweise Fragen zu ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten. Wir von der Beratungsstelle handicap helfen Ihnen gerne weiter. Hierfür kommen wir gerne zu Ihnen in den Betrieb und informieren Sie im Rahmen einer BR/PR/MAV-Sitzung oder auch einer Betriebsversammlung ausführlich zu einem Thema Ihrer Wahl aus dem Bereich SGB IX. Zu unserem Aufgabenbereich zählen auch die Beratung beim Abschluss von Integrationsvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen zum BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement), sowie die Unterstützung bei Einzelfällen im laufenden BEM. Unsere Beratungen sind für betriebliche Interessenvertretungen selbstverständlich kostenfrei. Sprechen Sie uns an, wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihre . Wir wünschen unseren Leserinnen und Lesern einen gemütlichen Herbst. 5

6 Die Beratungsstelle handicap wird über das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein Integrationsamt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Arbeit und Leben Schleswig-Holstein e.v. Legienstr Kiel Tel. 0431/

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