55. südwestdeutscher rundflug in biberach oberschwaben präsentiert sich von seiner besten seite. titelthema seite 26

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1 w w w. b w lv. d e allgemeines seite 7 entgeltliches fliegen frohe kunde: bezahlte gastflüge sind künftig wieder Möglich segelflug seite 35 deutsche Mädels eine klasse für sich frauennationalmannschaft räumt sechs von neun wm-medaillen ab titelthema seite südwestdeutscher rundflug in biberach oberschwaben präsentiert sich von seiner besten seite

2 inhalt IMPRESSUM RECHTZEITIG DARAN DENKEN FLUGLEHRER-FORTBILDUNG IM HERBST 2013 Der BWLV veranstaltet am 18. und/oder 19. Oktober 2013 in Leinfelden für die verschiedenen Lehrberechtigungen ein- oder zweitägige Fluglehrer-Fortbildungen. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder direkt bei Martin Jost unter: 07 11/ der adler ist deutschlands ältestes Magazin für luftsport und luftfahrt. 70. Jahrgang fai-ehrendiplom (1986) issn EDITORIAL 3 Luftsportjugend Quo vadis? ALLGEMEINES 4 Zulässigkeit von Kunstfl ug 8 LuftVO 6 Eine Behörde außer Rand und Band 7 Privatpilotenlizenzen im gewerblichen Luftverkehr 7 Aufruf Hilfe für die neue Homepage 8 Sicherheit und Lärmschutz haben höchste Priorität 8 Terminhinweis DO-DAYS Großfl ugtag auf dem Fluggelände Eutingen 10 Wo blitzt es in Deutschland am häufi gsten? 11 Warnung Anfragen von Jochen Schweizer 11 Piloten gesucht 12 Aus Alt mach Neu 12 Schmidt-Volkmar als Präsident wiedergewählt 13 Neuer Studiengang Aeronautical Engineering 13 Mehr Frauen für den Luftsport 14 Preiswertes AVGAS aus Polen PR-ARBEIT 15 FSV Karlsruhe präsentiert sich bei Karlsruher Stadtfest LUFTSPORTJUGEND 15 Ballonjugendlager 17 Ankündigung: Jugendleiter-Grundlehrgang Ankündigung: 22. BWLV-Landesvergleichsfl iegen 2013 BALLONSPORT 18 Baden-Württembergische Freiballonmeisterschaft Jahre Heißluftballone in Annonay MODELLFLUG 21 Weltmeisterschaft der Klasse F3B 21 Leistungsabzeichen für Richard Kornmeier 21 Musterprüfung für Großmodelle TECHNIK 21 Windenprüfer im BWLV-LTB 22 Instandhaltungsprogramme und Technisches Personal 22 Technik erinnert MOTORFLUG/UL 23 Deutschlandfl ug Tannkosh Tutima Preis der Lüfte 25 Weltmeisterschaft im Präzisionsfl iegen 25 Musterprüfung: 120-kg-Klasse SWDR in Biberach SEGELFLUG 29 Drei BWLV-Segelfl ug-lehrgänge Eine tolle Woche mit der BW1 30 Chancen für junge Talente 31 Einweihung Luftsportzentrum Wasserkuppe 31 Ankündigung Baden-Württembergischer Segelfl iegertag Alpenfluglager in Benediktbeuern 2 Inhalt 33 Nurflügel-Segelflugzeug auf der Airpower Twin-Shark 304 TS FAI-Segelflug-EM in Vinon 35 Deutsche Segelflug-Frauen räumen WM-Medaillen ab FAI-Segelflug-EM in Polen 39 Ausrichter gesucht AUS DEN REGIONEN 39 Region 1: Alleinfl üge in Walldorf 40 Region 1: Flugplatzfest Blaubeuren 40 Region 4: Ankündigung Fliegerfest in Esslingen Region 5: Flugplatzfest Blaubeuren 41 Region 6: Ankündigung Wächtersberger Flugtage Region 6: Flugtage Degerfeld 2013 GRATULATION Geburtstag S.D. Fürst Georg von Waldburg-Zeil DAeC-NEWS 42 Prüfer für Tragschrauber 42 Hilfe für Flutopfer BWLV-MITTEILUNGEN 43 BWLV-Terminservice BWLV Fluglehrer-Fortbildungslehrgang Anmeldeformular 45 BWLV Fluglehrer-Fortbildungslehrgang 2013 FLUGSICHERHEIT 45 Sicherheit am Flugplatz ABSCHIED 46 Adelmund Eckensberger AMTLICHES 46 Zulassung als Aeromedical Centre ICON-LEGENDE = Zusatzinformationen = Internet-Adresse = -Adresse ZUM TITELBILD 55. Südwestdeutscher Rundflug in Biberach a. d. Riss: Die Region Oberschwaben bot die perfekte Kulisse für einen fl iegerisch äußerst erfolgreichen und anspruchsvollen Motorflug-Wettbewerb. Mehr hierzu auf Seite 26. Foto: Manuel Löhmann herausgeber und geschäftsstelle: Baden-Württembergischer Luftfahrtverband e.v. (BWLV) Herdweg 77, D Stuttgart Vereinsregister: AG Stuttgart VR 456 Telefon: +49 (0) 711 / Telefax: + 49 (0) 711 / info@bwlv.de Internet: VR-Nr. AG Stuttgart VR 456 redaktion: Telefon: +49 (0) 711 / adler@bwlv.de loehmann@bwlv.de verantwortlich für den inhalt: Klaus Michael Hallmayer (kmh) redakteur: Manuel Löhmann (ml) Der adler erscheint in zwölf Ausgaben pro Jahr, stets zum Monatsbeginn, als offi zielles Mitgliedsmagazin des BWLV. Redaktionsschluss ist immer der 1. des Vormonats. Der Bezugspreis ist über den Pfl ichtbezug für Mitglieder des Verbandes in Höhe von 27,60 Euro enthalten. Für Einzelbezieher wird der Bezug zum Preis von 29,40 Euro berechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. Versandkosten im In- und Ausland. anzeigenverwaltung: Consulting & Projektmanagement G. Haas Gudrun Haas Gartenstraße Neckartailfi ngen Telefon: +49 (0) anzeigenverkauf@bwlv.de, info@ghaasconsulting.de gesamtherstellung und vertrieb: Konradin Druck GmbH Kohlhammerstraße Leinfelden-Echterdingen Telefon: +49 (0) 711 / Telefax: +49 (0) 711 / druck@konradin.de Internet: Nachdruck nur mit Genehmigung der Redaktion. 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3 editorial Muster luftsportjugend Quo vadis? sich für das Bundesjugendvergleichsfliegen und dürfen Baden-Württemberg Ende September in Laucha am Haus der Luftsportjugend auf Bundesebene vertreten. Als einen besonderen Leckerbissen können wir dieses Jahr vom 17. bis 25. August ein BWLV-Jugend-Streckensegelfl uglager auf der Hahnweide anbieten. Hochkarätige Trainer führen unsere Nachwuchspiloten an die Streckenfliegerei heran. Das diesjährige Landesjugendtreffen mit der Landesjugendversammlung fi ndet am 28. und 29. September auf dem Segelfl uggelände Karlsruhe/Rhein stetten statt. Erstmals lädt der Fachausschuss die Luftsportjugend aus Baden-Württemberg in der Zeit vom 29. November bis 1. Dezember zum Gipfeltreffen in die Jugendherberge auf dem Feldberg ein. Hierzu sind jugendliche Luftsportler aus allen vier Bezirken herzlich willkommen, um sich kennenzulernen und auszutauschen. All diese Maßnahmen und Veranstaltungen werden aus Fördermitteln des Landesjugendplanes Baden-Württemberg gefördert und bezuschusst. Leider ist es manchmal für die durchführenden Vereine schwierig, planen zu können, da entweder zu wenige oder zu späte Anmeldungen erfolgen. Oft hören wir im Nachgang auf Nachfrage: ja, das hab ich nicht gewusst!, Wo steht denn das? Grundsätzlich gilt, dass alle Veranstaltungen und Maßnahmen der Jugend sowohl im Verbandsmagazin der adler als auch auf der BWLV- Homepage der Luftsportjugend rechtzeitig und mehrfach angekündigt werden. oliver goller, landesjugendleiter im bwlv Auch dieses Jahr bietet der BWLV für seine Luftsportjugend wieder ein interessantes und abwechslungsreiches Angebot. doch, wer kennt das schon? wussten sie schon, was wir dieses Jahr wieder alles anbieten? Dieses Jahr gab es bereits einen Jugendleiter-Fortbildungslehrgang in der verbandseigenen Jugendbildungsstätte auf dem Klippeneck und in den Herbstferien steht am gleichen Ort der Grundlehrgang für Jugendleiter auf dem Programm. Auch auf der AERO 2013 in Friedrichshafen war die Luftsportjugend mit einem äußerst ansprechenden und gut besuchten Stand vertreten. Nach einem BWLV-Ballonjugendlager an Pfi ngsten auf der Schwäbischen Alb wird es dieses Jahr auf dem Übersberg einen BWLV- Jugend-Airgames-Workshop geben. Hier planen wir bereits schon wieder für das nächste Jahr den Ablauf und das Angebot für die Airgames An dieser Stelle möchte ich nochmals an alle Vorstände, Fluglehrer, Ausbildungsund Flugbetriebsleiter appellieren, dass die Jugendlichen möglichst zahlreich zu Veranstaltungen des Verbandes geschickt werden, denn neben Spaß für die Jungpiloten profi tieren auch die Vereine von den Airlebnissen auf anderen Plätzen! Denn eines ist unverkennbar: Nur zufriedene Luftsportjugendliche sichern die Zukunft unseres Sports! der fachausschuss Jugend ist Bindeglied zwischen jugendlichen Luftsportlern aller Luftsportarten und dem Verband! kommt auch vor Ort bei unterschiedlichsten Problemen! (Nachwuchswerbung, Suchtprävention, Zuschusswesen, Organisation/ Planung von Jugendmaßnahmen etc.) will eine Servicestelle für die Vereine sein! Fordern Sie uns heraus! Einer langen und erfolgreichen Tradition folgend bietet der BWLV im August auch wieder zwei verbandseigene Segelflug-Jugendlager an: Vom 8. bis 18. August veranstaltet die FG Geislingen e.v. auf dem Berneck sowie der FSR Kraichgau e.v. in Sinsheim vom 18. bis 31. August die jeweiligen Segelfl ug-jugendlager. Eine erfolgreiche Saison und erholsame Sommerfl uglager wünscht Im gleichen Zeitraum fi ndet vom 9. bis 16. August in Leibertingen das ebenfalls schon legendäre Leibertinger Jugendvergleichsfl iegen statt, bei dem junge Segelfl iegerinnen und Segelfl ieger an die Wettbewerbsfl iegerei herangeführt werden. Ganz wichtig ist uns jedoch auch, dass es 2013 abermals das BWLV-Landesjugendvergleichsfl iegen geben wird. In der Zeit vom 16. bis 18. August findet dieses auf dem Segelfl uggelände Übersberg bei Reutlingen statt. Die drei Erstplatzierten dieses Ausscheidungswettbewerbes qualifizieren ihre Meinung ist gefragt: Was sollte der Fachausschuss Jugend des BWLV verbessern? Was ist gut, was schlecht? Wo und wie können wir noch helfen und unterstützen? Schreiben Sie uns unter: per Fax oder per Post. Allgemeines Editorial 3

4 allgemeines GEHöRT KUNSTFLUG ÜBER DICHT BESIEDELTEM GEBIET KÜNFTIG DER VERGANGENHEIT AN? die rheinland-pfälzische lösung der zulässigkeit von kunstflug 8 luftvo text: rechtsanwalt wolfgang hirsch foto: Manuel löhmann wenn es nach der auffassung der rheinland-pfälzischen landesluftfahrtbehörde geht, dürfte es über dicht besiedeltem gebiet keinen kunstflug mehr geben. fraglich ist nur, was nach ansicht der örtlichen behörde demnach unter dicht besiedelt zu verstehen ist? Jeder Pilot muss sich im rahmen seiner ausbildung auch mit dem luftrecht befassen. daher wissen Piloten spätestens seit erwerb der fluglizenz, dass das luftrecht zur ausschließlichen kompetenz des bundes gehört (artikel 73 abs. 1 ziffer 6 gg) und dass den landesluftfahrtbehörden auf landesebene bestimmte aufgaben der luftverkehrsverwaltung als auftragsverwaltung übertragen werden können (artikel 87d abs. 2 gg) und tatsächlich auch übertragen worden sind (artikel 31 luftvg). hierbei handelt es sich im wesentlichen um die regelungen im privaten sichtflugbereich, also lizenzen, ausbildungsstätten, fliegerärzte, verkehrslandeplätze etc., wobei der instrumentenflugbereich und insbesondere der gesamte geschäftsflugbereich beim bund verblieben ist (lba). dass dies im einzelfall extreme stilblüten treiben kann, zeigt das nachfolgende beispiel aus rheinland-pfalz. Der Bundesverordnungsgeber, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), hat von den ihm eingeräumten Ermächtigungsnormen umfassend Gebrauch gemacht und zahlreiche einschlägige Rechtsverordnungen, so unter anderem auch die Luftverkehrsordnung (LuftVO), teilweise mit Zustimmung des Bundesrates, wo dies erforderlich war, erlassen und zahlreiche Male geändert. Aufgrund der Ermächtigungsnorm und der Mitwirkung des Gesetzgebungsorgans Bundesrat handelt es sich bei diesen Rechtsverordnungen um gesetzesgleiche Rechtsnormen. luftvo regelt, wo kunstflug zulässig ist So ist zum Beispiel im 8 LuftVO geregelt, wann und wo Kunstfl üge durchgeführt werden dürfen. In 8 Abs. 2 LuftVO ist bestimmt, dass Kunstfl ü- ge in Höhen von weniger als 450 Meter (1.500 ft.) sowie über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Menschenansammlungen und Flughäfen [ ] verboten sind. Diese Regelung ist eindeutig und stellt erkennbar eine Einzelfallregelung dar. So kann jeder Kunstfl ugpilot vor Planung eines Kunstfl uges feststellen und prüfen, ob er seinen geplanten Kunstfl ug nicht etwa über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Menschenansammlungen oder Flughäfen durchführen will, denn dort sind Kunstfl üge verboten. Weiterhin hat er eine Mindesthöhe von 450 Metern entsprechend ft. für seinen unteren Bereich einzuhalten. seit Jahren wird über die Mindesthöhen bei kunstflug diskutiert Soweit, so gut. Schließlich gibt es auch im dicht besiedelten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland noch genügend Bereiche, bei denen man sich nur über Wald, Wiesen oder Ackerfl ächen befi ndet, ohne dass dort auch irgend ein Haus vorhanden ist. Die Regelung in 8 Abs. 2 LuftVO dient nicht nur der Sicherheit des Piloten und der am Boden befi ndlichen Personen, sondern auch dem Lärmschutz. Die Mindestfl ughöhe in 8 Luft- VO wurde durch die Änderung der LuftVO vom 18. Dezember 1992 von 400 auf 450 Meter angehoben. Mit der Änderung der LuftVO vom 21. März 1995 war geplant, die Mindesthöhe, wie auch in 6 bezüglich der Überlandfl üge geschehen, auf 600 Meter entsprechend ft. heraufzusetzen. Dies konnte aber in der Sitzung des Bundesrates der Bundesrat musste dieser Änderung zustimmen nicht realisiert werden, 4 Allgemeines

5 Muster sodass lediglich die Sicherheitsmindesthöhe in 6 LuftVO heraufgesetzt wurde, nicht jedoch diejenige in 8 LuftVO. Rheinland-Pfalz legt frappierende Lösung vor Bereits aus dieser Historie ist erkennbar, dass nicht nur der Bundesrat den Änderungsvorschlägen des BMVBS zu ihrer Wirksamkeit zustimmen muss, sondern dass es hierbei ohne weiteres Schwierigkeiten geben kann. Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat durch seine Landesluftfahrtbehörde dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland- Pfalz, Fachgruppe Luftverkehr, angesiedelt auf dem Flughafen Hahn, eine, wie es meinte, für Rheinland-Pfalz frappierende Lösung gefunden. Sie erstellte eine Landkarte von Rheinland- Pfalz, in der dicht besiedelte Gebiete rot markiert worden sind. So sind insbesondere die Gebiete an der östlichen Landesgrenze zu Baden-Württemberg und Hessen fast durchgehend rot markiert und damit als dicht besiedeltes Gebiet in Rheinland-Pfalz ausgewiesen worden. Mit seiner Bekanntmachung vom 15. Dezember 2010 wurde dies in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL I 105/10) wie folgt veröffentlicht: Bekanntmachung zu 8 Abs. 2 Satz 1 LuftVO über die Durchführung von Kunstflügen in Rheinland-Pfalz. Gemäß 8 Abs. 2 LuftVO sind Kunstflüge unter 450 Metern, über Städten und anderen dicht besiedelten Gebieten verboten. Zur Konkretisierung dieser Regelung wurde in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Bonn, für das Land Rheinland-Pfalz eine Karte erstellt, die diese dicht besiedelten Gebiete ausweist. Die Karte ist auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ( sowie des Landesbetriebes Mobilität ( rlp.de) abrufbar und ist im Rahmen der Flugvorbereitung für Kunstflüge mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen zu beachten. der Begründung, sie hätten der in NfL I 105/10 veröffentlichten Bekanntmachung zuwider gehandelt und sich damit ordnungswidrig im Sinne von 8 LuftVO verhalten. So wurden in einem Fall Koordinaten als Bezugspunkt des angeblichen Kunstfluges (49 48 N E) angegeben und behauptet, der Pilot habe über der Gemeinde Wöllstein Kunstflug durchgeführt. Eine Überprüfung in der VFR-ICAO-Karte bzw. dem Kartenmaterial von Google Earth ist allerdings zu entnehmen, dass diese angegebenen Koordinaten einen Bezugspunkt betreffen, der sich westlich der Bundesautobahn A 61 Richtung Gemeinde Wöllstein befindet, jedoch über einer Vielzahl von Ackerflächen, weit entfernt von den nächsten kleinen Siedlungen. Noch nicht einmal ein Aussiedlerhof ist erkennbar. Die zitierte Gemeinde Wöllstein liegt meilenweit hiervon entfernt. Richtig ist lediglich, dass sich dieser Bezugspunkt innerhalb des roten Bereiches befindet, das auf der Karte der Landesluftfahrtbehörde Rheinland- Pfalz als dicht besiedeltes Gebiet in Rheinland- Pfalz ausgewiesen worden ist. Regionale Regelung geht an der gültigen Rechtsauffassung vorbei Frappierende Lösung auf rheinland-pfälzische Art: Die auf der Landkarte rot markierten Gebiete sollen darauf verweisen, dass dort kein Kunstflug mehr zulässig ist Eine solche Auslegung, es handele sich bereits um dicht besiedeltes Gebiet, wenn in zahlreichen Meilen Entfernung eine Siedlung liegt, geht an der Regelung des 8 Abs. 2 LuftVO, die schließlich vom BMVBS und mit Zustimmung des Bundesrates erlassen worden ist, vorbei. Zuständig und kompetent für eine Änderung dieser Bestimmung ist lediglich das BMVBS im Zusammenwirken und mit Zustimmung des deutschen Bundesrates, nicht jedoch der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Fachgruppe Luftverkehr in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Städteentwicklung, Bonn. Wenn der Verordnungsgeber BMVBS von der ihm gemäß 32 LuftVG erteilten Ermächtigung Gebrauch machen will, kann er dies wirksam nur durch eine förmliche Änderung des 8 Abs. 2 LuftVO mit Zustimmung des Bundesrates bewirken. Ein solches Verfahren wie das vorliegende, statt der Einzelfallprüfung eine vom Land Rheinland-Pfalz erstellte Karte über Dicht besiedeltes Gebiet in Rheinland-Pfalz als Grundlage zu nehmen, widerspricht eindeutig der Regelung des 8 Abs. 2 Rot markierte Karte weist kunstflugfreie Gebiete aus Eine Überprüfung der rot eingezeichneten Bereiche in ICAO-Kartenmaterial oder auch in Google Earth zeigt allerdings, dass nur ausnahmsweise Städte und/oder andere dicht besiedelte Gebiete in diesem roten Bereich vorhanden sind, dafür aber in zahlreichem Maße völlige Freiflächen mit Äckern, Weinbau oder Wald. Die Landesluftfahrtbehörde Rheinland-Pfalz scheut sich auch nicht, Piloten Ordnungswidrigkeiten vorzuwerfen, mit Anhängiger Rechtsstreit eines betroffenen Kunstfliegers: Unbewohntes Gebiet und Ackerflächen, bezogen zum Bezugspunkt (Bildmitte) sind gemäß der Rechtsauffassung der rheinland-pfälzischen Landesluftfahrtbehörde schützenswerte Bereiche mit dichter Besiedelung Quelle: Google Earth Allgemeines 5

6 LuftVO. Im Rahmen der Bundesaufsichtsverwaltung ist das Bundesland Rheinland-Pfalz lediglich befugt, die bundesrechtlichen Regelungen anzuwenden, es ist nicht befugt, diese bundeseinheitlichen Regelungen durch eigene Landesregelungen, wenn auch nur bezogen auf das Bundesland Rheinland-Pfalz, zu ersetzen. eigenmächtiges vorgehen ist unwirksam und nichtig Die vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland- Pfalz, Fachgruppe Luftverkehr, mit der Bekanntmachung vom 15. April 2010 getroffene Regelung, wonach die Karte Dicht besiedeltes Gebiet in Rheinland-Pfalz für die Feststellung 8 Abs. 2 LuftVO zur Anwendung gelangen würde, ist daher unwirksam und nichtig. Bußgeldbescheide, die hierauf berufen, sind daher ebenfalls nichtig. Die betroffenen Piloten sind daher von den Gerichten, sollte es zu Bußgeldverfahren kommen, freizusprechen (es sei denn, der Pilot hätte sich tatsächlich konkret über einem dicht besiedelten Gebiet, d. h. über einer Ortschaft, befunden und dort Kunstfl ug ausgeübt). Die Landesluftfahrtbehörde hat daher, wie im übrigen Bundesgebiet in Anbetracht der Rechtswirksamkeit und der Anwendbarkeit des 8 Abs. 2 LuftVO regelmäßig geschehen, im konkreten Einzelfall zu überprüfen, ob ein Verstoß gegen 8 Abs. 2 Satz 1 Luft- VO vorliegt oder nicht. Ein Verweis auf die von ihr erstellte Karte Dicht besiedeltes Gebiet in Rheinland-Pfalz kann nicht weiterführen. Ich kann daher jedem betroffenen Piloten in Fällen dieser Art nur empfehlen, mit der vorliegenden Begründung Einspruch gegen einen möglichen Bußgeldbescheid des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz, Fachgruppe Luftverkehr, einzulegen und sodann die Gerichte entscheiden zu lassen. Die Landesluftfahrtbehörden haben genügend Aufgaben, um die Sicherheit des Luftverkehrs sicherzustellen. Um diese Aufgaben sollten sie sich kümmern und nicht Regelungen treffen, für die sie nicht zuständig sind und deren Regelung daher unwirksam und nichtig ist. Weitere Informationen zum angesprochenen Thema finden Sie im nachfolgenden lesenswerten Beitrag von Rechtsanwalt Rolf-Rainer Barenberg. Quelle: Aviation News; auf Seite 10f. GEHöRT KUNSTFLUG ÜBER DICHT BESIEDELTEM GEBIET KÜNFTIG DER VERGANGENHEIT AN? eine behörde ausser rand und band TEXT: RECHTSANWALT ROLF-RAINER BARENBERG gehört kunstflug über dicht besiedeltem gebiet künftig der vergangenheit an? dieser frage sehen sich die luftsportler in rheinland-pfalz seit geraumer zeit ausgesetzt. die zuständige landesluftfahrtbehörde vor ort beruft sich dabei auf 8 abs. 2 luftvo und hat per dekret beschlossen, dass weite teile des landes rheinland-pfalz als dicht besiedeltes gebiet im sinne der genannten vorschrift anzusehen sind. hierzu zählten insbesondere alle gebiete zwischen Mainz und koblenz sowie um alzey. die behörde versteifte sich dabei auf die auffassung, dass dort nur eingeschränkt das fliegen erlaubt sei, im besonderen wäre dort kein kunstflug erlaubt. der chef der behörde war unterdessen wenig einsichtig und veranlasste mithilfe eines bußgeldbescheides die durchsetzung seiner doch etwas obskuren auffassung. der kritische betrachter mag sich hierbei die frage stellen, ob es sich hierbei um einen regionalen einzelfall handelt oder aber eine solche rechtsauffassung einen bundesweiten widerhall finden könnte? gemäß der aktuellen rechtsprechung wohl eher nicht. der wiesbadener luftfahrtjurist und luftfahrtsachverständige 6 Allgemeines rolf-rainer barenberg klärt im nachfolgenden beitrag hierüber auf und nimmt inhaltlich bezug auf den zuvor genannten beitrag seines kollegen wolfgang hirsch. Bereits im August 2011 musste die Behörde eine donnernde Ohrfeige des Amtsgerichts Koblenz hinnehmen. Schon damals war allen klar: Wer der deutschen Sprache mächtig ist, ist eindeutig im Vorteil. Damals ging es um einen anderen Sachverhalt, nämlich den des 30 Abs. 5 LuftBO Mitführen des Bordbuches auf Flügen, was aber nicht bedeutet, dass diese Verpflichtung bereits für das Aushallen gelten müsste. Trotz dieser für den Steuerzahler peinlichen und teuren Niederlage, wollte die Behörde es nunmehr in einem zweiten Verfahren gegen dieselbe Flugschule offensichtlich noch einmal, nunmehr hinsichtlich der Auslegung des 8 LuftVO, genauer wissen und strengte ein weiteres Verfahren vor dem Amtgericht Koblenz an. Auch dieses Verfahren endete für die Behörde und ihrem Chef wiederum mit einer krachenden Niederlage. behörden folgen einer obskuren rechtsauffassung Das Pikante an seiner obskuren Auffassung war, dass nur alle Gebiete links des Rheins Rheinland-Pfalz als dicht besiedelt galten, dass aber die Gebiete rechts des Rheins also Hessen dies nach seiner Karte nicht waren! Das Rheintal auf der hessischen Seite ist demnach wohl eine mit Urwäldern bewachsene menschenleere Fläche. In seinem Beschluss (Az.: 2010 Js 6381/11.34 OWi) kam das Gericht am 21. Februar 2012 zu folgendem Ergebnis: Der Versuch der Bußgeldbehörde, die Reichweite der Norm danach zu bestimmen, wie weit die Beeinträchtigung der Bevölkerung durch Lärm reicht, lässt die räumliche Begrenzung des Gesetzes, wonach Kunstfl ug eben nur über dicht besiedeltem Gebiet unzulässig ist, völlig außer Acht. Das Wort über insoweit rein funktional nach dem Gesetzeszweck auszulegen, entspricht nicht mehr dem Wortsinn. Das Gericht stellte weiterhin fest: Das von dem Betroffenen überfl ogene Gebiet war nicht dicht besiedelt. Das Gericht führte weiter aus: Dicht besiedelt ist ein Gebiet, wenn es eine solche Besiedlungsdichte aufweist, dass bei einer im Prinzip möglichen Notlandung im Gegensatz zu einem Absturz ein Schadenseintritt außerhalb des Luftfahrzeuges auch nur wahrscheinlich ist.

7 Gerichtliches Gutachten kommt zu einem anderen Schluss Nach einem vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachten kam es zu seinem dargelegten Ergebnis. Per Beschluss traf der Richter seine Entscheidung und hielt noch nicht einmal eine mündliche Verhandlung und eine Anhörung des Betroffenen für notwendig. Er traf seine hervorragend formulierte Entscheidung ohne eine Anhörung des Piloten, rein aus dem Wortlaut des Bußgeldbescheides. Die Behörde hatte zunächst gegen den Beschluss Rechtsmittel eingelegt. Nach wenigen Tagen hat dann die Staatsanwaltschaft Koblenz das zunächst eingelegte Rechtsmittel zurückgenommen, womit der Beschluss rechtskräftig wurde. Rheinland-Pfalz muss einmal mehr die Kosten des gesamten Verfahrens tragen. Betrachtet man dieses Ergebnis einmal kritisch, so könnte man zumindest einmal im Ansatz prüfen, ob die Behörde sich eventuell einer Rechtsbeugung nach 339 StGB strafbar gemacht hat. Gegebenenfalls kann man noch über 344 StGB Verfolgung Unschuldiger nachdenken. Bei letzterer Vorschrift ist schon der Versuch strafbar. Beide Vorschriften haben aber eines gemeinsam, sie sind Verbrechenstatbestände! Schon der baden-württembergische Luftfahrtjurist Wolfgang Hirsch hat im Fachmagazin Aviation News (siehe auch vorangegangen Beitrag; Anm. d. Red.) darauf hingewiesen, dass diese Meinung der Landesluftfahrtbehörde so wohl kaum haltbar sei. Dies hat aber die beamteten Landesfürsten nicht zum Nachdenken bewegt. Nun haben sie die Quittung. Fazit: Über heisst nicht unweit von dicht besiedeltem Gebiet Ein erfreuliches Ergebnis hat das Verfahren bewirkt: Wenn eine Norm wie 8 LuftVO vorschreibt, dass über dicht besiedeltem Gebiet Kunstflug nicht betrieben werden darf, bedeutet dies tatsächlich über und nicht etwa in erkennbarer Nähe oder in Sichtweite von Gebäuden oder akustisch wahrnehmbar. Quelle: Aviation News; auf Seite 13 Durchbruch bei Gastflugregelung BMVBS erzielt bei EU-Kommission interessengerechte Lösung In der seit Wochen virulenten Gastflug-Problematik ist Mitte Juli dem zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) bei einer Sitzung des EASA-Kommitées der Durchbruch im Sinne des Luftsportes gelungen. Die Initiative der Luftsportverbände, darunter DAeC und BWLV, die sich gemeinsam mit den Luftfahrtbehörden seit Wochen um eine Problemlösung bemühen, hat sich gelohnt. Das BMVBS hat mit Schreiben vom 16. Juli 2013 und ergänzendem Schreiben vom 19. Juli 2013 gegenüber den Landesluftfahrtbehörden neue und sofort anzuwendende Regeln für die entgeltliche Mitnahme von Fluggästen mit Privatpilotenlizenzen übermittelt. Den Inhalt der genannten Schreiben finden Sie auf der Homepage des BWLV unter: Der BWLV begrüßt die auch von der baden-württembergischen Luftfahrtverwaltung mitgetragene Initiative des BMVBS und bedankt sich bei der Luftfahrtverwaltung ausdrücklich für die Bemühungen in dieser Sache und das erzielte Ergebnis. Es ist ein wichtiger Schritt für den Luftsport und die Privatluftfahrt. Die jetzt vom BMVBS vorgegebenen neuen Regelungen können unabhängig von einer amtlichen Veröffentlichung unmittelbar angewandt werden. Sie stützen sich inhaltlich auf die angekündigten Änderungen der Verordnungen über den Flugbetrieb. Danach sind erlaubt: Selbstkostenflüge durch Privatpersonen mit PPL außerhalb von Vereinen mit technisch nicht komplizierten Luftfahrzeugen mit maximal sechs Personen an Bord, wenn die Flugkosten durch alle Personen getragen werden (anteilig auch durch den Piloten). Flüge im Rahmen der öffentlichen Veranstaltung von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind (Luftfahrtveranstaltungen). Hierbei können neben den Selbstkosten auch jährliche Kostenanteile geltend gemacht werden. Ausgelobte Preisgelder werden hierbei nicht berücksichtigt. Einweisungs-/Einführungsflüge (sog. Schnupperflüge), Absetzflüge von Fallschirmspringern, Schleppflüge für Segelflugzeuge oder Kunstflüge durch Organisationen (Vereine, Verbände) oder Ausbildungsorganisationen nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, deren Ziel die Ausbildung zu einer ent sprechen-den Privatpilotenlizenz oder die Förderung des Luftsport ist, sofern das Luftfahrzeug im Eigentum der Organisation steht oder durch sie angemietet wurde (Dry Lease), durch die Flüge kein Gewinn außerhalb der Organisation erzielt wird oder aus dem Bereich der Organisation abfließt, die Beförderung von Nicht-Mitgliedern nicht den Hauptzweck der Organisation darstellt. Die oben genannten Flüge sind Inhabern von Lizenzen nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 Anhang I, Abschnitt B und C gestattet. Inhaber von Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenzen (LAPL) dürfen, entsprechend den Vorschriften über die Lizenz, Flüge mit maximal vier Personen an Bord durchführen. Die Regelung bezieht sich gleichermaßen auf die Inhaber nationaler Lizenzen wie auch auf die Inhaber der Lizenzen nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 (Teil-FCL). Ebenso können Flüge der dritten oben genannten Aufzählung auch durch die Ausbildungsorganisationen durchgeführt werden, die noch nach nationalen Kriterien zugelassen sind. Unter Berücksichtigung dieser nunmehr erfolgten Maßgaben der Luftfahrtbehörde ist es fortan und nahezu im bisherigen Umfang wieder möglich, entgeltlich Gastflüge mit Privatpilotenlizenzen durchzuführen. Dies gilt auch für Flüge im Zusammenhang mit Luftfahrtveranstaltungen. Soweit bereits von den Luftfahrtbehörden erteilte Genehmigungen zu solchen Veranstaltungen, die erst in der Zukunft stattfinden, andere Regelungen treffen, empfiehlt es sich, Näheres mit der Behörde direkt abzustimmen. Gegebenenfalls können bereits erteilte Genehmigungen auch in entsprechenden Auflagen abgeändert werden. Der Luftsport kann mit den jetzt getroffenen Regelungen im Bereich Gastflüge positiv nach vorn blicken. Sicherlich sind noch zu den Begrifflichkeiten und zur inhaltlichen Auslegung der vom BMVBS jetzt erfolgten Vorgaben Präzisierungen erforderlich. Der BWLV wird sich hierum bemühen und zu gegebener Zeit weiter informieren. Allen Vereinen und Privatpiloten wird empfohlen, sich detailliert mit den Inhalten der zuvor genannten Schreiben des BMVBS auseinanderzusetzen und die in den nächsten Wochen hierzu erfolgenden Publikationen, insbesondere auf den Internet-Foren der Verbände, u.a. genau zu studieren. Die adler-redaktion Allgemeines 7

8 Sicherheit und Lärmschutz haben höchste Priorität 60 Jahre Flugsicherung in Deutschland DFS feiert 20. Geburtstag Evaluation Group) drei Vorfälle der Kategorie A (unmittelbare Gefährdung) und keinen Vorfall der Kategorie B (Sicherheit nicht gewährleistet). Die DFS verursachte keinen dieser Vorfälle. Im vergangenen Jahr waren es ebenfalls drei der Kategorie A und einer in der Kategorie B. Die Pünktlichkeit hat sich abermals verbessert. So erreichten knapp 96 Prozent aller Flüge ohne flugsicherungsbedingte Verspätung und nahezu ohne Umwege ihr Ziel. Seit über 60 Jahren ein verlässlicher Partner für die Luftfahrt die DFS feiert in diesem Jahr in doppelter Hinsicht ein rundes Jubiläum Die Flugsicherung in Deutschland feiert in diesem Jahr ihren 60. Geburtstag. Am 7. Juli 1953 wurde die Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) gegründet 1993, also vor 20 Jahren, übernahm die neu gegründete DFS Deutsche Flugsicherung GmbH die Flugverkehrskontrolle im deutschen Luftraum. Das Flugverkehrsaufkommen ist von im Jahr 1953 auf mittlerweile rund drei Millionen Flugbewegungen gestiegen und damit mehr als zwanzigmal so groß wie damals. Die Sicherheit im deutschen Luftraum, so der Vorsitzende der Geschäftsführung, Prof. Klaus-Dieter Scheurle, bewegt sich nach wie vor auf höchstem Niveau. In einer Pressekonferenz stellte der DFS-Chef am Dienstag die aktuellen Verkehrs-, Sicherheits- und Pünktlichkeitszahlen vor. Mit Flugbewegungen ist der Flugverkehr in Deutschland im vergangenen Jahr um 2,2 Prozent zurückgegangen kontrollierten die rund Fluglotsen der DFS noch 3,06 Millionen Flüge. Die schwache Konjunktur und den hohen Ölpreis, der die Fluggesellschaften zu extremen Sparmaßnahmen zwingt, macht Scheurle für den Rückgang verantwortlich. Auch in den ersten fünf Monaten des laufenden Jahres ist ein Rückgang der Verkehrszahlen zu beobachten, ein Anstieg wird erst für das kommende Jahr erwartet. Das Sicherheitsniveau im deutschen Luftraum ist unverändert hoch. So zählte die unabhängige Expertenkommission APEG (Aircraft Proximity Zum Thema aktiver Lärmschutz stellte Scheurle die von der DFS umgesetzten Maßnahmen vor und erläuterte anhand von Radaraufzeichnungen, wo sich die Situation für die Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Main-Gebiet verbessert habe. Seit dem 18. Oktober 2012 wurden die sogenannten Gegenanflüge um 300 Meter (1.000 Fuß) angehoben, die Eindrehbereiche in den Endanflug verschoben und der Gleitweg für die neue Nordwest-Landebahn von 3,0 auf 3,2 Grad angehoben. Bei allen drei Maßnahmen zeigt sich in den Radaraufzeichnungen, dass sie eine deutliche Entlastung in dicht besiedelten Gebieten gebracht haben. Scheurle betonte, dass die DFS an weiteren lärmschonenden Verfahren arbeite und alles daran setze, um die Situation für die Bevölkerung so erträglich wie irgend möglich zu gestalten. Sicherheit und Lärmschutz haben für die DFS höchste Priorität, so der DFS-Chef in seinem Resümee. Text und Foto: Deutsche Flugsicherung GmbH Studentische Aushilfe gesucht BWLV-Homepage-Projekt braucht tatkräftige Unterstützung Für das ehrgeizige Homepage-Projekt des BWLV, welches nun auf die Zielgerade geht und kurz vor der Vollendung steht, sind wir auf der Suche nach einer engagierten studentischen Aushilfe auf 400-Euro-Basis, die uns beim Einpflegen der Webinhalte bzw. Pflege der neuen Homepage tatkräftig unterstützt. Der/Die Interessent/-in sollte zeitlich flexibel, begeisterungsfähig für Neues, ergebnisorientiert sein, aber vor allem ein solides Wissen und Können im Bereich des Luftsports und vor allem im Umgang mit dem Content-Management-System TYPO3 haben. Die Tätigkeit kann auch von zu Hause aus erledigt werden, bedingt keine regelmäßige Präsenz in der BWLV-Geschäftsstelle in Stuttgart und sollte bereits in den kommenden Wochen begonnen werden. Interessenten melden sich bitte mit einer kleinen Kurzvita bei Herrn Löhmann per unter: loehmann@bwlv.de oder telefonisch 0711/ Allgemeines

9 FAHRENDE LEGENDEN IM GÄU: Muster gelungene grossveranstaltung in eutingen gut besucht zeigte sich die luftsportliche großveranstaltung baden-württemberg in fahrt, die viele zehntausende von besucher auf das eutinger fluggelände zog eutingen Dass hatte man in Eutingen schon lange nicht mehr erlebt: kilometerlange Staus rund um das Fluggelände des kleinen Ortes. Dass viel mehr Besucher zu den drei Veranstaltungstagen der Baden-Württembergischen Heimattage kamen, als geplant war, bedeutete einen großen Erfolg für das Event. Rund ein Jahr lang haben wir für dieses Wochenende gearbeitet, so Rainer Rössler, Vorstand des ansässigen Flugsportvereins Rottenburg-Horb-Eutingen. So war man auf den Besucheransturm gut vorbereitet. Was den Zuschauern geboten wurde, war wohl in dieser Form einzigartig. Schließlich kamen nicht nur 95 Gastfl ugzeuge und Oldtimer an den Platz, sondern auch Ballone und die Antonow 2. Doch damit nicht genug. Im Rahmen der Veranstaltung Baden-Württemberg in Fahrt fuhr alles nach Eutingen, was zwei, drei oder vier Räder hatte. So präsentierte der Radsportverein Wendlingen seine Holzhochräder. Auch alte Motorräder knatterten über das Gelände und sorgten beim Publikum ebenso für Begeisterung wie die alten Trecker, die den Diesel mit viel Getöse aus dem Auspuff jagten. Auch zahlreiche alte Autos wurden von ihren stolzen Besitzern präsentiert und vorgeführt. Insgesamt tummelten sich etwa 500 bis 600 Oldtimer auf dem Festgelände. Die Besucher hatten jedoch nicht nur Gelegenheit zuzuschauen, sondern konnten die mobilen Legenden auch hautnah erleben. So nutzen Groß und Klein die Möglichkeit, mal in einem Unimog über einen Hindernisparcours zu rollen, der eigens am veranstaltungswochenende wurde luftfahrtgeschichte zum greifen nah präsentiert Allgemeines 9

10 Leidwesen der drei bereits gestarteten Teams ab. Der Wind war einfach zu stark. Trotzdem boten die Balloner mit dem Ballonglühen den Zuschauern am Abend ein tolles Spektakel. Abgerundet wurde der Abend dann noch mit einem fantastischen, zehnminütigen Feuerwerk des Pyrotechnik- Weltmeisters Joachim Berner. Vierer-Formation am Himmel über Eutingen für die Veranstaltung ausgegraben wurde. Absolutes Highlight waren aber natürlich die Möglichkeiten, im Flugzeug mitzufliegen. So waren die Sitzplätze inklusive des Co-Pilotensitzes der Antonow 2 stets ausgebucht und die Pilotin Petra Mogg startete immer wieder zu Rundflügen über das Gäu. Der Flugsportverein Rottenburg-Horb-Eutingen stellte außerdem zwei ULs zur Verfügung: eine X-Air und eine CTSW, die von vielen Flugbegeis- terten spontan für einen kleinen Ausflug in die Luft ebenso genutzt wurden wie ein Motorsegler SF25. Etwas Pech hatten die Balloner. Zwar konnten Wertungsläufe der Baden-Württembergischen Meisterschaften durchgeführt werden, doch machte der Wind am Samstagabend den Ballonteams einen Strich durch die Rechnung. Die Wettbewerbsleitung brach die Meisterschaften zum Als am Sonntagabend die Veranstaltung zu Ende ging und das Flugfeld sich langsam leerte, konnte Rainer Rössler zufrieden zurück schauen. Viele freiwillige Helfer der Flugsportgemeinschaft Eutingen hatten dafür gesorgt, dass die Veranstaltung sicher und erfolgreich über die Bühne ging. Zufrieden war aber auch Sabine Gaudin vom Regierungspräsidium Karlsruhe. Sie überprüfte an allen Tagen die Sicherheitsvorkehrungen am Platz und zog am Ende das Fazit: Die Vereine haben es gut gemacht! Auf den Lorbeeren ausruhen gilt für Rainer Rössler aber nicht, denn schon gibt es neue Herausforderungen: unter anderem die Umwidmung des Fluggeländes zum Sonderlandeplatz Text und Fotos: Jérôme Brunelle Wo blitzt es in Deutschland am häufigsten? über Deutschland gezählt werden konnten. Die nebenstehende Grafik zeigt, dass an diesem Tag vor allem der Westen und Nordwesten, aber auch der Osten viele Blitze abbekommen haben. Im Durchschnitt treten im Jahr etwa zwei Millionen Blitze über Deutschland auf. Das heißt, dass allein am 20. Juni etwa 1/3 des Jahressolls an Blitzen registriert wurde. regelrechte Gewitterhochburgen lassen sich gleich mehrere Regionen in Deutschland ausmachen: das Erzgebirge, Teile des Rhein-Main-Gebiets, die Bergstraße, der Odenwald, der Spessart, der Nordschwarzwald, rund um Stuttgart, Teile des bayrischen Alpenvorlandes und das Berchtes- Mittlere jährliche Anzahl der Blitze pro km 2 in den Jahren 1996 bis 2005 Am 19. und 20. Juni 2013 kam es in Deutschland zum Abschluss von vier schwülheißen Frühsommertagen zu heftigen Gewittern, wobei alleine am 20. Juni etwa Blitze 10 Allgemeines Wo aber blitzt es in Deutschland im Allgemeinen am häufigsten? Nach einer statistischen Analyse aus dem Jahr 2005 (siehe Abb. links) wurden im Zeitraum 1996 bis 2005 zwischen ein und sechs Blitze je Quadratmeter pro Jahr registriert. Auf den ersten Blick zeigt sich ein deutliches Nord-Süd-Gefälle: Im Süden treten deutlich häufiger Gewitter auf. Das hat zwei Gründe: So dringen die für Gewitter förderlichen schwülwarmen oder schwülheißen Luftmassen aus dem Mittelmeerraum häufig nur bis nach Süddeutschland vor und außerdem aktiviert das dortige Bergland (Alpen, Schwarzwald, Schwäbische Alb, Bayrischer Wald u. a.) die Gewittertätigkeit. Als Ende Juni 2013 kam es in Deutschland zu heftigen Hitzegewittern, wobei alleine zwischen dem 19. und 21. Juni etwa Blitze über Deutschland gezählt wurden

11 gadener Land. Vor allem die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen zeigen ziemlich viele rote Sprenkel auf der Karte. In vielen dieser Gebiete sind vier bis sechs oder mehr Blitze pro Quadratmeter und Jahr die Regel. Inmitten der Regionen mit vielen Blitzen im Süden des Landes lassen sich aber auch einige Orte mit wenigen Blitzen finden: So gibt es beispielsweise rund um Karlsruhe nur ein bis drei Blitze pro Quadratmeter und Jahr. Auch der Bodensee und die nordöstlich angrenzenden Bereiche zeichnen sich durch nur schwache Blitzaktivität aus. Ebenso sind fast der gesamte Norden von Bayern und der größte Teil von Thüringen vergleichsweise gewitterarm. Die wenigsten Gewitter und damit auch Blitze gibt es aber im nördlichen Schleswig-Holstein. Dort ist im Jahresdurchschnitt nur ein Blitz pro Quadratmeter zu erwarten. In manchen Jahren lässt sich dort auf einigen Quadratmetern sogar kein einziger Blitz blicken. auch im norden gibt es lokale spitzen Im Norden fi nden sich aber auch lokale Maxima. So blitzt es in einem Gebiet südlich von Hamburg deutlich häufiger als drum herum. Dort wurden drei bis fünf Blitze registriert, während sonst in der nord- deutschen Tiefebene ein bis drei Blitze normal sind. Und auch von Leipzig bis etwa zur südöstlichen Grenze von Berlin ist ein auffälliges lokales Maximum zu erkennen. Dieses kann aber mit einem einzelnen ungewöhnlich blitzintensiven Gewitterereignis zusammenhängen, da scheinbar eine eng begrenzte Blitzstraße eine Spur durch die Karte zieht. Anhand dieser Blitzstraße erkennt man aber auch eine Schwäche in der Studie. Zehn Jahre sind für eine solche Auswertung eigentlich zu wenig, sodass zufällige Einzelereignisse die stochastische Aussage überlagern können. Neuere Studien (siehe dazu als Beispiel die Karte vom Blitz-Informationsdienst der Firma Siemens 2012) bestätigen jedoch die meisten Aussagen der Analyse aus dem Jahr 2005, sodass sie wohl doch als recht aussagekräftig angesehen werden kann. Text: Simon Trippler (DWD-Vorhersage- und Beratungszentrale Offenbach) Abbildungen: DWD und Siemens Quelle: DWD MAZ kompakt, Juni 2013, Seite 31 f. BWLV WARNT VOR UNKALKULIERBAREN HAFTUNGSRISIKEN: eventagenturen suchen unterstützung für erlebnis-flüge Seit wenigen Wochen werden bundesweit wieder zahlreiche Luftsportvereine von Event- und Erlebnis-Agenturen kontaktiert und um aktive Unterstützung gebeten. Hierbei geht es in erster Linie darum, dass die jeweiligen Agenturen als eine Art Vermittler fungieren und auf der Suche nach Vereinen sind, die sogenannte Event- und Erlebnis-Flüge anbieten. In einem solchen Fall handelt es sich ganz klar um eine gewerbliche Dienstleistung, die durch einen Verein erbracht werden würde, was als solches jedoch nicht möglich ist! Von einer Beteiligung durch Vereine hieran ist somit aus Sicht des BWLV dringend abzuraten, da hierdurch gerade beim Thema des entgeltlichen bzw. gewerblichen Fliegens vor allen Dingen lizenzrechtliche, wettbewerbs- und steuerrechtliche Aspekte tangiert werden, die für die Vereine und die Vorstände unkalkulierbare Haftungsrisiken beinhalten. Die adler-redaktion PILOTEN GESUCHT tv-team begleitet eine traumreise als flugsafari Die Berliner Claas Vorhoff TV-Produktion plant für die Sendereihe Meine Traumreise (regelmäßig sonntags, 16:45 Uhr SWR) einen 30-minütigen Filmbeitrag über eine traumhafte, außergewöhnliche Reise von Freizeitpiloten in ihren privaten Flugzeugen. Dafür sucht die Produktionsgesellschaft mindestens zwei bis drei Maschinen, die über einen Zeitraum von zehn bis 14 Tagen, eine Art Flugsafari oder Air-Trecking in diesem Jahr 2013 selbst geplant haben. Wichtig ist, dass überwiegend deutschsprachige Piloten sich eine interessante, eben traumhafte Route ausgewählt haben, egal ob in Europa, Amerika, Australien oder Asien. Idealerweise ist es ein Pilotenclub oder eine Fliegergruppe, die ihren Ausfl ug der besonderen Art selbst geplant und fi nanziert hat. Diese ausgewählte Gruppe wird dann vom Kamerateam (zwei Personen) begleitet und dabei entsteht ein professioneller Film in TV-Qualität als einzigartige Erinnerung. Darüber hinaus wird ihr Aviation-Abenteuer im SWR/ ARD ausgestrahlt! Bewerbung bitte mit Kurzbeschreibung, Angaben über Start, Ziel, Anzahl der Teilnehmer, Maschinen, Reisetage und wenn möglich interessantem Aufhänger oder Anlass dieser Traumreise direkt an Claas Vorhoff TV-Produktion unter: Text: Claas Vorhoff Allgemeines 11

12 AUS ALT MACH NEU bag to life erweckt alte schwimmwesten zu neuem leben das bayreuther design-unternehmen ehrensache arbeitet gebrauchte luftfahrt-utensilien wieder auf und macht daraus trendige und ausgefallene taschen für den alltagsgebrauch Jede Rettungsweste kostet: Einkauf, Wartung und nach acht bis zehn Jahren die Entsorgung. Das Bayreuther Design-Unternehmen ehrensache möchte dem etwas entgegensetzen und hat sich unter anderem der Wiederverarbeitung von Rettungswesten verschrieben, die bei den Airlines kostenintensiv entsorgt worden wären. Das Ergebnis daraus sind einzigartige Taschen, die durch ausgefallenes Design und Funktionalitäten bestechen. So werden die Anhänger der Reißleine zu Zippern, Mundstücke gekürzt zu Stiftehaltern, Lampen zu Taschenfüßchen, Trillerpfeifen zu Eyecatchern und natürlich das Westenmaterial als perfektes Obermaterial eingesetzt. Neben der fi nanziellen Seite ist es aber vor allem der Nachhaltigkeitsgedanke, der dieses einmalige Design-Projekt so besonders macht. Weitere Informationen zu BAG TO LIFE finden Sie unter: red. Foto: ehrensache Anzeige A20 Headset der Spitzenklasse für höchste Ansprüche. Mit und ohne Bluetooth. Lieferbar in verschiedenen Ausführungen. ab 995,-- Fordern Sie unseren kostenlosen Katalog an. FRIEBE LUFTFAHRT-BEDARF City Airport Mannheim Tel Fax LANDESSPORTVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG E.V. schmidt-volkmar als Präsident wiedergewählt dieter schmidt-volkmar steht für weitere drei Jahre an der spitze des landessportverbandes baden-württemberg. Ministerpräsident kretschmann gratulierte zur wiederwahl. rust Am 6. Juli 2013 wählten die rund 200 Delegierten des Landessportverbandes Baden- Württemberg e.v. (LSV) auf der 17. Ordentlichen Mitgliederversammlung Dieter Schmidt-Volkmar aus Nürtingen einstimmig zu ihrem Präsidenten. Der in Rust anwesende Ministerpräsident Winfried Kretschmann gratulierte Schmidt-Volkmar zu seiner erneuten Wahl. Schmidt-Volkmar, der das Amt des Präsidenten seit 2007 bekleidet, freute sich über das Wahlergebnis: Dass die Delegierten 12 Allgemeines mir wieder ihr Vertrauen schenken, empfi nde ich als Bestätigung meiner Arbeit, aber gleichzeitig auch als Auftrag, die angesprochenen Themen und Herausforderungen zügig anzugehen. Mein Wunsch für die Zukunft ist, dass der LSV und seine Mitgliedsorganisationen noch enger zusammenwachsen. Auch Gundolf Fleischer (Badischer Sportbund Freiburg e.v.), Heinz Janalik (Badischer Sportbund Nord e.v.) und Klaus Tappeser (Württembergischer Landessportbund e.v.) gehören weiterhin dem LSV-Präsidium als Vizepräsidenten an. Text und Foto: Anke von Haaren (Landessportverband Baden-Württemberg e.v.) Ministerpräsident winfried kretschmann (Mdl) mit dem wiedergewählten lsv-präsidenten dieter schmidt-volkmar (rechts)

13 Kombination von Ingenieurstudium und Pilotenlizenz Neuer, innovativer Studienschwerpunkt Aeronautical Engineering in Maschinenbau und Mechatronik an der Hochschule Karlsruhe Pilotenausbildung ist inklusive Der Aufbau des Studiums inklusive Pilotenlizenz erfolgt analog zu allen anderen Bachelorstudiengängen, nur anstelle des praktischen Studiensemesters wird die Pilotenlizenz erworben. Hierfür werden zwei Semester an der Verkehrsfliegerschule Aero-Beta GmbH & Co. KG oder bei der Heli Transair absolviert. Die Aero-Beta GmbH & Co. KG ist seit über 40 Jahren am Flughafen Stuttgart zugleich Flugschule und Luftfahrtunternehmen. Ein Team von erfahrenen Fluglehrern, teilweise selbst Kapitän und Co-Pilot in verschiedenen Luftfahrtunternehmen, begleitet und unterstützt die Studierenden in ihrer Pilotenausbildung. Ausbildung am Flugsimulator einer Boeing 777 bei der Verkehrsflugschule Aero-Beta in Stuttgart Ab dem Wintersemester 2013/14 können an der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft Studierende der Bachelorstudiengänge Maschinenbau und Mechatronik im Hauptstudium erstmals die Vertiefungsrichtung Aeronautical Engineering wählen. Karlsruhe/Stuttgart Deutschland ist das verkehrsreichste Land in der Europäischen Union und einer der wichtigsten Luftverkehrsstandorte weltweit. Um diese Mobilität zu ermöglichen, werden von der Luft- und Raumfahrtindustrie sehr gut ausgebildete Ingenieure gesucht und diese fachspezifischen Kenntnisse werden in dem Studienschwerpunkt Aeronautical Engineering vermittelt, so Prof. Dr.-Ing. Rüdiger Haas, Professor an der Fakultät für Maschinenbau und Mechatronik der Hochschule Karlsruhe und Initiator des Studienschwerpunkts. Die Bachelorstudiengänge Maschinenbau und Mechatronik sind durch ihre Kombination aus Grundlagenforschung und Entwicklung von Produktionsverfahren typisch technische Fachdisziplinen. Über den neuen Studienschwerpunkt Aeronautical Engineering werden den Studierenden zudem spezifische Kenntnisse aus der Luft- und Raumfahrttechnik vermittelt. Die ersten drei Semester widmen sich den ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen. Ab dem vierten Semester stehen dann fachspezifische Vorlesungen wie z. B. Avionik, Flugzeugentwurfslehre, Signalverarbeitung und Flugkonstruktion auf dem Stundenplan. Zudem können die Studierenden wahlweise verschiedene Themen vertiefen wie beispielsweise Flugmedizin, Meteorologie, Luftrecht oder Flugversuchstechniken. Die Absolventinnen und Absolventen des neuen Schwerpunkts erhalten so eine umfassende Hochschulausbildung für ihre späteren Tätigkeiten in der Luft- und Raumfahrtbranche. In einem weiteren Semester kann zusätzlich zum akademischen Grad Bachelor of Engineering (B.Eng.) die Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL) erworben werden. FAI Working Group: Mehr Frauen für den luftsport! Knapp zehn Prozent der Luftsportler in den DAeC-Mitgliedsverbänden sind weiblich. Wie hoch ist die Frauenquote in den anderen nationalen Organisationen im Weltluftsportverband? Wie haben sie sich im Laufe der Jahre entwickelt, und welche Auswirkung Nach dieser Praxisphase und dem erfolgreichen Erwerb der Pilotenlizenz wird daraufhin das Studium mit der Bachelor-Thesis an der Hochschule abgeschlossen. Die Regelstudienzeit mit Erwerb der Pilotenlizenz beträgt acht Semester. Zusätzliche Kosten für die Pilotenlizenz können entstehen. Wir sind uns sicher, bestätigt Prof. Dr.-Ing. Rüdiger Haas, dass wir mit der Kombination aus Studium und Pilotenlizenz unseren Absolventen hervorragende Berufsaussichten eröffnen und mit diesem neuen Studienangebot eine Marktlücke schließen. Text: Pressestelle FH Karlsruhe Foto: Aero-Beta hat der Frauenanteil auf die Mitgliederzahlen in den Ländern? Die Fédération Aéronautique Internationale (FAI) hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Antworten auf die Fragen recherchieren und Handlungs- Allgemeines 13

14 empfehlungen entwickeln soll, um Mädchen und Frauen für den Luftsport und für Führungspositionen in den Gremien zu gewinnen. Denn weltweit gilt: Luftsport ist überwiegend eine Männerdomäne, und der Mitgliederschwund in den vergangenen zehn Jahren trifft alle nationalen Aeroclubs sogar bis zur Existenzgefährdung. Der Anteil der Frauen und Mädchen ist in den verschiedenen Luftsportarten sehr unterschiedlich. In Deutschland verzeichnet der Modellfl ug nicht einmal vier Prozent Frauen, im Fallschirmsport sind fast 20 Prozent Frauen aktiv. Ob das in den anderen Ländern ähnlich ist, wird nach den Recherchen der FAI Working Group leicht zu erkennen sein. Bislang allerdings fehlen die Zahlen und Angaben über den Anteil der weiblichen Mitglieder in den Clubs, um vergleichen zu können. Die Arbeitsgruppe muss also zunächst Basisarbeit leisten, um aus den zusammengetragenen Informationen und den Erfahrungen in den Ländern Schlüsse ziehen zu können. Das Ziel ist, Konzepte zu entwickeln, die den Luftsport attraktiv für Frauen und Mädchen machen. Dazu gehören auch Maßnahmen, mit denen Frauen für Führungsaufgaben gewonnen werden können. Sigrid Berner, die DAeC-Schatzmeisterin, ist in die FAI Working Group berufen worden. Ich bin überzeugt, dass viele Frauen und Mädchen sich für den Luftsport interessieren, aber die aktuellen Strukturen, das Klima in unseren Vereinen und die Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung sind nicht den Wünschen und Bedürfnissen der jungen Frauen angepasst. Mehr als zehn Jahre war Sigrid Berner Vorsitzende des DAeC-Bundesausschusses Frauen. Bei dieser Arbeit lag ihr besonders am Herzen, Frauen zu fördern und zu motivieren, Führungsaufgaben in den Vereinen und Gremien zu übernehmen. Mut zur Veränderung und Kreativität sind notwendig, damit in den Clubs frauen- und familienfreundliche Strukturen entstehen können. Beim Wettbewerb Der familienfreundliche Luftsportverein, der in ihrer Amtszeit bundesweit ausgeschrieben wurde, wurden die Vereine gefördert, die mit guten Ideen Beispiele für andere sind. In anderen Sportarten ist die Situation oft ähnlich schwierig. Diese Erfahrung machte Sigrid Berner als sie gut vier Jahre lang Vorstandsmitglied im Bundesausschuss Frauen und Sport im Deutschen Sportbund (DOSB) war. Seit 2006 ist sie Mitglied der Sprecherinnengruppe der Frauen-Vollversammlung des DOSB. Text: DAeC WARTER AVIATION: das Polnische Preiswunder auf dem Mineralölmarkt gab es für Piloten in der vergangenheit kaum eine wirkliche alternative zu den großen konzernen wie bp, exxon Mobil aviation, shell und total, die allesamt ähnlich hohe Preise für ihre Produkte verlangen. dies soll sich künftig ändern. Mit der polnischen warter aviation drängt mittlerweile eine neue avgas-marke auf den Markt, die mit deutlich günstigeren Preisen beim luftfahrtkunden punkten möchte. warschau Durchschnittlich zehn bis 20 Prozent unterhalb des gegenwärtigen Marktpreises für Avgas, dies ist das ambitionierte Ziel des polnischen Unternehmens WARTER aviation. Was sich liest wie ein Wunder, muss nicht länger eines bleiben, denn WARTER aviation bietet mittlerweile der Allgemeinen Luftfahrt mit ihren Mineralölprodukten die einmalige Gelegenheit, qualitativ hochwertiges Flugbenzin zu bezahlbaren Preisen zu beziehen. Und dies gerade in Zeiten konstant steigender Rohölpreise. In weniger als einem Jahr ist WARTER aviation zu einer allgemein anerkannten und hoch geschätzten Marke bei Flugplatzbetreibern auf einer wachsenden Anzahl von Märkten geworden. Eigenen Angaben zufolge liegt eine der zentralen Stärken des Unternehmens darin, dass es gelingt, höchste Qualität über 14 Allgemeines eine effi ziente Lieferkette zum wettbewerbsfähigen Preis anbieten zu können. Als klaren Wettbewerbsvorteil und auch Hauptgrund für die günstigen Preise führt WARTER aviation die Tatsache an, dass man als mittelständisches Unternehmen mit deutlich schlankeren Strukturen als die großen Mineralölkonzerne auskomme bzw. auch geringere Gewinnmargen in Kauf nehme, um am heiß umkämpften Markt Fuß zu fassen. Flugplatzbetreiber, die keiner langfristigen Agenturbindung mit einem der altbekannten Platzhirsche unterliegen, haben mit Flugbenzin aus Polen die Möglichkeit, dank niedrigeren Kosten, ihre jeweiligen Plätze verkehrstechnisch zu beleben und so mit steigenden Umsätzen deren Existenz langfristig zu sichern. In Deutschland mit seinen 450 Landeplätzen sieht das polnische Unternehmen großes Wachstumspotenzial. Alleine in den zurückliegenden Monaten konnte an dreizehn deutschen Flugplätzen, darunter drei in Baden-Württemberg, WARTER aviation ihre Erzeugnisse erfolgreich absetzen. Aber auch Piloten können dieses günstigere Angebot aktiv nutzen, da ihnen das lukrative Angebot aus Polen die Chance bietet, mehr für weniger Geld zu fl iegen, als dies noch vor geraumer Zeit möglich war. Hinter der Produktmarke WARTER aviation steckt die polnische Raffi nerie OBR, die unweit von Warschau bereits seit dem Jahr 2000 Flugbenzin produziert. Angeboten werden alle Flugbenzinsorten, die auch nach internationalen Standards zertifiziert sind. Über ein weltweites Vertriebsnetz werden neben Avgas 100 LL das neue UL91 sowie das UL85 und das für historische Motoren hochverbleite B91/115 angeboten. Repräsentiert wird WARTER aviation in Deutschland und dem angrenzenden deutschsprachigen Raum durch Clemens Bollinger der neben der Kundenbetreuung seine zentrale Aufgabe darin sieht, regionale Flugplatz-Cluster zu bilden, die es auch kleineren Luftsportvereinen ermöglichen soll, geringere Annahmemengen zu bestellen. Denn bestellen im direkten Umfeld gleich mehrere Vereine geringe Mengen, summiert sich dies dermaßen, dass sogar der weite Transportweg von Warschau in den deutschen Südwesten wieder rentierlich wird. Weitere Informationen unter: Text: Manuel Löhmann

15 PR-Arbeit Karlsruher Flieger präsentieren sich einem breiten publikum Karlsruhe Wie in den vergangenen Jahren lud das Stadtmarketing Karlsruhe zu einem einmaligen Fest rund um das Karlsruher Schloss ein. Mehr als 100 Institutionen aus Wissenschaft, Kultur, Sport und Freizeit gestalteten wieder ein unvergessliches Fest. Unser Verein konnte mit einem Flugsimulator des Baden-Württembergischen Luftfahrtverbandes e.v. erste Eindrücke des Fliegens an Jung und Alt vermitteln. Zahlreich ausgelegtes Prospektmaterial des Vereins, beispielsweise Wie lerne ich Fliegen und Informationen des BWLV hinterließen einen guten Eindruck bei den vielen Besuchern am Festwochenende. Zahlreiche Fragen konnten von den anwesenden Aktiven des FSV voll und ganz beantwortet werden. Hauptthemen der Fragen waren: Wie lerne ich Fliegen, wie hoch kann ein Segelflugzeug steigen bzw. wie lange kann es in der Luft sein, was kostet das Erlernen des Segelfliegens und wie lange dauert die Ausbildung usw. Der Flugsimulator war natürlich das Highlight unserer Präsentationen. Nicht nur junge Interessierte, sondern auch viele ältere Besucher waren begeistert, was sich da in einem fast original nachgebautem Rumpf eines Segelflugzeuges abspielte. Auch wenn es trotz beherztem schnellen Eingreifen der mitfliegenden Fluglehrer letztendlich doch zu unvorhergesehenen Bruchlandungen und Abstürzen kam: Nächster Versuch, das Segelflugzeug war ja in Wirklichkeit nicht kaputt. Zum Schluss möchte sich der FSV 1910 Karlsruhe e.v. beim BWLV für den zur Verfügung gestellten Flugsimulator, beim Stadtmarketing für die Einladung zur Repräsentation des Segelfliegens und bei den an beiden Tagen anwesenden Aktiven, die mit fachmännischem Wissen die vielen Fragen rund um das Fliegen beantworteten, bedanken. Text und Foto: Roland Helfer Im Rahmen des 298. Karlsruher Stadtgeburtstagsfestes betrieben die Karlsruher Luftsportler aktive Nachwuchswerbung. Mit von der Partie war der neue Segelflugsimulator des BWLV Luftsportjugend Ballonjugendlager ohne Ballon fahren oder macht das Wetter doch mit? Am Samstag, den 18. Mai 2013, sind wir bei sonnigem Wetter von der Ballonhalle der Stuttgarter Ballonsportgruppe nach Sonnenbühl zu unserem diesjährigen Lagerplatz gefahren. Im Gepäck ist ein Pilot, wenige Erwachsene und viele Jugendliche und Kinder sowie eine Menge Vorfreude auf ein tolles Wochenende. Mit 17 Teilnehmern, einem Ballon und einem Materialanhänger sind die Vereinsbusse und Pkws gut ausgelastet. Knapp 1,5 Stunden dauert die Fahrt von Stuttgart nach Willmanndingen bei Sonnenbühl. Der Lagerplatz ist auf einem Feld angelegt, das von drei Seiten mit Tannenwäldern umgeben ist. Nach der Ankunft geht es ans Aufbauen. Alle haben mitgeholfen, zunächst einmal die mitgebrachten Zelte aufzubauen. Während sich die meisten mit dem Zelt-Puzzle ohne Anleitung herumplagen, holt ein kleines Team die Getränke vom Getränke Maier ab. Die Kästen mit Wasser und Saft werden im Schatten der Tannen gut gekühlt. Die Wettervorhersage für das Wochenende ist alles andere als schön. So wie es nun aussieht, wird es nur am ersten Abend möglich sein, eine kurze Etappe zu fahren. Doch zunächst muss die Thermik verschwinden. Der Nachmittag wird genutzt zum Kuchenessen, zum Sonnen und zum Herumtoben. Doch bald ist es so weit. Schnell noch etwas zu Abendbrot essen und los geht es. Wer bereits in Jugend lagern dabei war und sich schon auskennt, hilft beim Aufrüsten mit und erklärt den Neulingen, was zu beachten ist. Es wird eine kurze Fahrt. Eine Dreiviertelstunde später wird der Ballon eingepackt. Gruppenbild der diesjährigen Teilnehmer des BWLV-Jugendlagers der adler 08/ 2013 PR- Arbeit/ Luftsportjugend 15

16 Am Lagerfeuer endet der erste Tag und für manche beginnt dort auch gleich der zweite Tag, bevor die Letzten nach einer Brennerprobe um 5 Uhr auch in den Zelten verschwinden. Frisch gestärkt ging es ans Werk Der Sonntag beginnt nach den Regeln der Schüler: erst ausschlafen und dann ausgiebig frühstücken. Das Wetter zeigt immer noch keine Lücken zum Ballonfahren für unser restliches Wochenende. Um auf eine andere Art für körperliches Wohl zu sorgen, wird das Nötigste eingepackt und nach einer guten Stunde Autofahrt kommen die beiden Vereinsbusse bei den Alpthermen an. Das Wasser hat herrliche 30. Während die Jüngeren im Wasser toben, genießen die etwas Älteren die Saunalandschaft. Das Wetter hat sich nicht wirklich nach vier Stunden Schwimmen gebessert. Als die Vereinsbusse die Rückfahrt beginnen, regnet es wie verrückt. Doch irgendjemand hat aufgegessen und wir staunen nicht schlecht, als wir am Lagerplatz ankommen. Das Wetter hat sich fast schlagartig gebessert und es besteht die Chance, noch eine Abendfahrt zu machen. Günther Binder stellte uns dankenswerterweise noch einen Ballon und sich selber als Piloten zur Verfügung, sodass wir es an diesem Abend schafften, alle Teilnehmer einmal in die Luft zu bekommen. Das Abendessen war durch die spontane Abendfahrt ausgefallen. Doch hungern soll niemand. Obwohl es bereits dunkel war, zauberte die Küche ein leckeres Essen auf dem Grill. Zwei Neulinge wurden in den Kreis der Ballöner aufgenommen Der Montagmorgen beginnt spät und mit müden Gesichtern. Doch das ausgiebige Frühstück und der morgendliche Kaffee helfen. Während es abwechselnd regnet und die Sonne scheint, amüsiert sich die Jugend im Küchenzelt. Mit lustigen Geschichten und Witzen vergeht die Zeit wie im Flug. Doch den ganzen Tag nur rumsitzen geht natürlich nicht. Nachdem die Reste des Vorabends zum Mittagessen verspeist sind, wird eine kleine Wanderung zur nah gelegenen Sommerrodelbahn gemacht. Günther Binder hatte uns am Abend zuvor aus der Luft gezeigt, wie man die Rodelbahn findet. Doch von unten sieht alles anders aus. Aber nie die Hoffnung aufgeben. Einmal den Weg verlassen, quer durch den Wald und schwupps, wir sind da. Die Sommerrodelbahn wird einmal ausprobiert und weil es so viel Spaß macht, gleich ein zweites Mal. Doch dann ist es auch gut. Damit alle gestärkt sind für den Heim- Der Start- und Lagerplatz aus luftiger Höhe weg, gibt es noch ein Eis. Am Lager bildet sich eine Gruppe, um zum letzten Mal aus dem Wald Feuerholz zu holen, während eine andere Gruppe sich um das Abendessen kümmert. Damit auch die Minis an die Luft kommen, werden nach dem Abendessen die mitgebrachten Modellballone ausgepackt. Doch davor gibt es noch eine wichtige Tradition: die Taufe. In diesem Jahr haben zwei Neulinge ihre erste Ballonfahrt. Das ist natürlich ein Grund zum Feiern. Der Abend endet am Lagerfeuer mit Gitarrenmusik und Gesang. Auch Kulinarisch wurde wieder einiges geboten Der vierte und letzte Tag beginnt. Nach einem frühen Frühstück geht es ans Zusammenpacken. Küche und Zelte abbauen, Schlafsäcke zusammenrollen und die dreckige Wäsche schnell in die Taschen stopfen. Wenn alles verpackt und in den Autos verstaut ist, heißt es die Wiese ein letztes Mal ablaufen, damit kein Abfall zurückbleibt. Müde Anzeige und erschöpft klettern nun auch die Teilnehmer in die Fahrzeuge. Auf der Heimfahrt schläft bereits der ein oder andere ein und träumt von einer sauberen Dusche oder vom nächsten Jugendlager, wo er wieder dreckig werden darf. Doch lange ausruhen geht nun wirklich nicht. Das Jugendlager ist noch nicht ganz vorbei. In der Vereinshalle angekommen muss alles aus den Autos raus und aufgeräumt werden. Die Zelte und Autos werden geputzt. Doch es gibt auch etwas für die hungrigen Mägen. Nach dem Aufräumen werden noch zwei Bierbänke aufgestellt, um in Ruhe die bestellte Pizza zu genießen, um zu plaudern und um neue Pläne für zukünftige Aktionen zu schmieden. Und so geht das 41. Pfingstjugendlager der Ballonsportgruppe Stuttgart e.v. traditionell mit dem Pizzaessen vor der Vereinshalle zu Ende. Text und Fotos: Tim und Ben Schlegel 16 Luftsportjugend Unbenannt :23

17 JUGENDLEITER AUFGEPASST! bwlv-jugendleiter-grundlehrgang auf dem klippeneck nach einem Jahr Pause findet in den herbstferien auch dieses Jahr wieder der bwlv- Jugendleiter-grundlehrgang auf dem klippeneck statt. übernachtet und unterrichtet wird in der bwlv-jugend- und weiterbildungsstätte klippeneck. Ihr seid Jugendleiter oder möchtet Jugendleiter im Verein werden und sucht noch nach der richtigen Ausbildung und Qualifikation für diese Aufgabe? Dann kommt zu unserem Jugendleiter-Grundlehrgang und erwerbt eure Jugendleiter-Card (juleica). In fünf Tagen Lehrgang werden euch die wichtigsten Inhalte zum Thema Kommunikation, Zuschusswesen, Presse- und öffentlichkeitsarbeit nähergebracht; außerdem Prävention sexualisierter Gewalt, Haftungsrecht, Aufsichtspfl icht und das Jugendschutzgesetz. Es werden mehrere Referenten den Lehrgang abwechslungsreich und interessant gestalten. Neben dem lehrreichen Programm ist auch der Kontakt der Jugendlichen untereinander sehr wichtig und der Austausch der bereits gesammelten Erfahrungen möglich. Der Lehrgang ist Voraussetzung für den Erwerb der international anerkannten Jugendleiter-Card, die neben vielen Vergünstigungen euch auch als qualifi zierten Jugendleiter ausweist. Um einen effektiven Lehrgang zu gewährleisten, sind nur wenige Plätze vorhanden! Die Zusage des Lehrgangsplatzes erfolgt nach der Reihenfolge des Anmeldungseingangs. Der Lehrgang kostet 100 Euro Eigenbeteiligung. Teilweise werden die Gebühren auch von den Vereinen übernommen! Fragt einfach mal bei eurem Verein nach! Die Anreise erfolgt am Mittwoch, 30. Oktober 2013 bis 15:00 Uhr, der Lehrgang endet am Sonntag, 3. November um circa 16:00 Uhr. Das Anmeldeformular und weitere Informationen findet ihr weiter unten oder unter: luftsportjugend.bwlv.de. Sendet die Anmeldung bitte zeitnah per an Gerne könnt ihr mich auch bei Fragen telefonisch erreichen unter: 07 11/ Ich freue mich auf eure Teilnahme! Eure Martina Maria Solitair Kluth stellv. BWLV-Landesjugendleiterin KURZ ENTSCHLOSSENE BITTE ANMELDEN! 22. bwlv-landesjugendvergleichsfliegen 2013 auf dem übersberg Vom 16. bis 18. August 2013 findet auf dem Fluggelände Übersberg bei Reutlingen unser diesjähriges Landesjugendvergleichsfliegen des BWLV statt. Das Landesjugendvergleichsfliegen dient als Qualifikation für das Bundesjugendvergleichsfl iegen im Herbst in Laucha, bei dem Teilnehmer aus allen Landesverbänden gegeneinander antreten werden. Spaß und sportliche Herausforderungen für angehende Jungpiloten und -pilotinnen sind garantiert. Sei auch du ein Teil dieser einmaligen Veranstaltung. Am Samstagmorgen heißt es, das mitgebrachte Flugzeug aufrüsten und startklar machen. Dem anschließenden zünftigen Flieger-Frühstück folgt das Tages-Briefing. Hier erfahrt ihr alles über den genauen Ablauf, die Aufgaben, Startreihenfolge, Wertung und und und Danach geht s in die Luft, um sich in drei Starts pro Teilnehmer fl iegerkameradschaftlich mit den anderen Jugendlichen aus ganz Baden-Württemberg zu messen. Als Aufgaben erwarten euch u.a.: einwandfreier Windenstart sauber gefl ogener Kreiswechsel Kreisfl ug, eingeleitet mit Überfahrt im Steigfl ug korrekt ausgeführte Rollübung richtungsgenauer Seitengleitfl ug/slip exakte Ziellandung Die Wertungsfl üge macht ihr auf einem Flugzeug der Club-, Standard- und Doppelsitzer-Klasse, das ihr selbst mitbringt. Flugschüler benötigen darüber hinaus einen Fluglehrer des eigenen Vereins. Eure Leistungen werden von einer Fachjury aus Fluglehrern und erfahrenen Piloten bewertet. Nach vielen erfolgreichen Flügen und genauso sicheren Landungen beschließen wir den Tag gemeinsam mit einem leckeren Abendessen, der Siegerehrung und einem Abschlussprogramm zur gebührenden Feier der erfl ogenen Erfolge. Ihr habt Lust bekommen, dabei zu sein? Meldet euch noch heute an! Wir freuen uns auf euer zahlreiches Kommen. Weitere Informationen unter: Text: Martin Leiensetter der adler 08/ 2013 Luftsportjugend 17

18 ballonsport BADEN-WÜRTTEMBERGISCHE MEISTERSCHAFT DER HEISSLUFTBALLONE 2013: ballonfahrer verstanden es, sich gekonnt in szene zu setzen eutingen war Mitte Juni schauplatz der baden-württembergischen freiballonmeisterschaft das war wirklich zum abheben! tolle autos, Motorräder, urige traktoren, elegante ultraleichtflugzeuge, schwebende heißluftballons, luftschiffe, flugshows. dies sind nur die wichtigsten fakten, die in eutingen Mitte Juni bei der großveranstaltung badenwürttemberg in fahrt geboten wurden. die perfekte kulisse für die diesjährige badenwürttembergische freiballonmeisterschaft. witterungsbedingt standen diese jedoch nur teilweise unter einem guten stern. nichtsdestotrotz konnten zwei wertungsfahrten stattfinden. erfreulich, wie auch im Jahr zuvor, ist es den ballönern gelungen, sich gekonnt Medial in szene zu setzen. neben liveübertragungen in rundfunk und fernsehen war auch die schreibende zunft stark in eutingen vertreten. das breite Me dienecho war ein indiz dafür, dass die öffentlichkeit erfreulicherweise ein reges interesse am luftsport, insbesondere am ballonsport, zeigte. eutingen/horb Unter regem Interesse von Bevölkerung und Medien fand Freitagabend innerhalb der Großveranstaltung Baden-Württemberg in Fahrt die erste Wettbewerbsfahrt in Eutingen statt. Von den Wettbewerbspiloten Holger Schweikardt, Stephan Wittich, Michael Böllig, Hartmut Metzger und Rolf Blecken waren die Aufgaben Hesitating Waltz und Fly on zu bewältigen. Diese erste Fahrt gewann Hartmut 18 Ballonsport Metzger aus Mössingen mit von möglichen Punkten, gefolgt von Holger Schweikardt aus Sonnenbühl mit Punkten und Stefan Wittich aus Frankfurt/M. mit 372 Punkten. Fabian Bähr von der Ballonsportgruppe Horb, Werner Wäschenbach aus Trier und zahlreiche sogenannte Fiesta-Fahrer nahmen außerhalb des Wettbewerbs teil. Mehrfach mussten sie dabei zehn auf zehn Zentimeter große Säckchen, sogenannte Marker, so nahe wie möglich an einem bestimmten Punkt platzieren. Je näher der Marker am Ziel ist, desto mehr Punkte bekommt das Team, erklärt Wettbewerbsleiterin Sylvia Meinl. Hört sich leicht an, ist es aber nicht, denn das Säckchen wird aus der Höhe abgeworfen, entgegnet Meindl. Zunächst war unsicher, ob die Ballonfahrer überhaupt starten könnten, denn der böige Wind machte den Piloten beim Aufrüsten ihrer Ballone schwer zu schaffen. Nach der Startentscheidung hatten die Teams dann auch alle Hände voll mit dem Bändigen ihrer Hüllen zu tun. Bewegten sich doch die bunten Riesen mit Hüllenvolumina bis zu m 3 kräftig im Wind. Schwierige Bedingungen auch in den höheren Luftschichten. Richtungsänderungen durch Variieren der Fahrthöhe waren so nur bedingt möglich. Dennoch gelang es den beiden Erstplatzierten, in die Nähe der vorgegebenen Ziele zu gelangen. Die Herausforderung der ersten Aufgabe bestand darin, sich in einer vorgegebenen Zeit möglichst in einer geringen Distanz vom Startort zu entfernen. Bei der darauf folgenden Aufgabe Fly on sollte der Pilot während der Fahrt einen Zielpunkt an einer Straßenkreuzung nach eigener Wahl festlegen, der dann auch erreicht werden musste. Bei den herrschenden Windverhältnissen keine leichte Aufgabe. starker wind verhinderte dritte wertungsfahrt Für die Morgenfahrt wurden Pilot declared goal und Elbow als Aufgaben ausgegeben. Hierfür wettbewerbsleiterin sylvia Meindl beim windcheck

19 bestimmt der Pilot vor dem Start ein selbst gewähltes Ziel, welches er möglichst genau erreichen muss. Für den Elbow, auf Deutsch: Ellbogen, ist ein Fahrtverlauf mit einer möglichst großen Richtungsänderung zurückzulegen. Abhängig vom erreichten Winkel wird gewertet, wer den maximal möglichen 180 -Winkel schafft. Dieser kann bis zu Punkte auf dem Konto. Beim Pilot declared goal erreichte Rolf Blecken, der letztjährige Vizemeister, Punkte. Ihm auf den Fersen blieben Hartmut Metzger (Mössingen) mit 880 Punkten und Michael Bölling (Brigachtal), der auf 600 Punkte kam. Hartmut Metzger hatte beim Ellenbogen dann mit 851 Punkten wieder die Nase vorne. Holger Schweickard folgte ihm mit 837 Punkten dicht auf; Michael Bölling kam auf 600 Punkte. Die dritte Wettfahrt mit den Aufgaben Rennen zum Wertungsgebiet und Selbstgewähltes Ziel am Samstagabend musste wegen zu starken Windes abgesagt werden. Da auch die Ersatzfahrt am Sonntagmorgen Wind und Regen zum Opfer fi el, entschied sich die diesjährige Baden- Württembergische Meisterschaft für Heißluftballone nach lediglich zwei Fahrten mit insgesamt vier Aufgaben. Am Samstagabend stellten sich dann noch ein paar der Ballonfahrer zur Verfügung und brachten ihre bis zu 150 Kilogramm schweren Ballonhüllen ins richtige Licht. Mit dem Ballondas ballonglühen sorgte für den standesgemäßen ausklang der diesjährigen Meisterschaft glühen sorgten sie für eine Wohlfühlatmosphäre und verzauberten die rund Besucher. Abschließend gilt unser besonderer Dank dem örtlichen Ballonsportverein Horb, der zusammen mit den Eutinger Fliegern den Ballönern eine perfekte Kulisse für die Austragung ihrer Meisterschaft geboten hat! die gesamtwertung: Hartmut Metzger ist mit Punkten der Baden-Württembergische Meis- ter 2013 im Heißluftballonfahren. Rolf Blecken vom Stuttgarter Ballonverein erreichte Punkte und bestätigte seinen Vizemeistertitel vom Vorjahr. Dritter wurde Holger Schweickard mit Punkten. Text: Christian Schulz/ml Fotos: Bärbel Grebenstein 230 Jahre heissluftballone in annonay GEDENKFEIER MIT BETEILIGUNG BACKNANGER BALLONFAHRER 4. Juni 1783: In Annonay im Südosten von Frankreich stellen die Gebrüder Montgolfi er der öffentlichkeit ihre neueste Entwicklung vor einen Heißluftballon. Etwas mehr als 230 Jahre später, im Juni 2013, gibt es in Annonay an diesem historischen Tag eine große Gedenkveranstaltung. Wesentlicher Bestandteil hierbei sind natürlich wieder Heißluftballone, diesmal jedoch moderner Bauart. zum 230-jährigen Jubiläum der ballonfahrt gab es offizielle feierlichkeiten im französischen annonay Seit über 40 Jahren besteht zwischen Annonay und Backnang eine Städtepartnerschaft. Unter anderem ist es dieser auch zu verdanken, dass es in Backnang einen Ballonverein gibt. Da die Stadt Annonay eigentlich seit Beginn der modernen Heißluftballonfahrerei einen Ballon in die Luft bringt, konnten die Backnanger nicht zurückstehen und beschafften 1996 auch einen Heißluftballon mit der Aufschrift Backnang. Dieser Ballon ist der adler 08/ 2013 Ballonsport 19

20 Die lange Tradition des Ballonfahrens wurde auch szenisch mit einem Nachbau des ursprünglichen Ballons anschaulich präsentiert seit ein paar Jahren nicht mehr lufttüchtig, aber der Backnanger Verein besteht mit einem anderen Ballon weiter. Seit Januar 2012 hat der Verein sein Betätigungsfeld noch erweitert, denn ein Vereinsmitglied betreibt seitdem einen 80-m³-Modellheißluftballon. Da auch in Annonay Modellballone betrieben werden, ist so ein weiteres Glied in der Partnerschaftskette entstanden. Lange Tradition wird jährlich gefeiert Seit dem vergangenen Jahrhundert ist es in Annonay zur Tradition geworden, an einem der ersten Juniwochenenden im Rahmen eines Treffens von Heißluftballonen der Gebrüder Montgolfier zu gedenken. Zum 200. Jahrestag des ersten Ballonaufstiegs im Juni 1983 gab es einen großen Festumzug in Annonay, zwar schon mit Backnanger Beteiligung, aber noch ohne Ballone. Erst seit 1997 sind Vertreter der Backnanger Ballonszene und des Backnanger Ballonsportvereines an den Ballonfahrten zum Gedenkwochenende in Annonay aktiv beteiligt. Ein 230-jähriges Jubiläum wird natürlich nicht so umfangreich wie ein 200-jähriges gefeiert. Dennoch standen in diesem Jahr neben den Passagierballonfahrten über Annonay verschiedene ballon- und luftfahrtspezifische Punkte auf dem Programm. So gab es eine umfangreiche (Flug-) Modellbauaustellung, Flüge von Motorschirmen, Hubschrauberrundflüge, Präsentationen der Modellballone im Betrieb und natürlich den obligatorischen historischen Ballonaufstieg. 20 Ballonsport Geschichte wurde wieder zum Leben erweckt Früher fand dieses Schauspiel mitten in der Stadt auf dem Place des Cordeliers statt. Nach dessen Umbau und Modernisierung wurde in diesem Jahr dafür die Wiese vor dem Deomas-Schlösschen gewählt. Für den Aufstieg der historischen Hülle werden wie es auch die Montgolfiers machten zwei Stangen aufgestellt, deren Spitzen mit einem Seil verbunden sind. Daran wird die historische Hülle befestigt. Personen in historischen Kostümen ziehen die Hülle unten auseinander und der Rauch eines unter ihr entzündeten Feuers bläht den Ballon auf. Leider herrschte ein stark böiger Wind, sodass die Aktion abgebrochen werden musste, bevor der Ballon prall und zum Aufstieg bereit war. Dennoch war das grundsätzliche Verfahren der früheren Ballonstarts gut zu erkennen. Die Kleinen standen den grossen in nichts nach Zur Feier des Tages gab es eine Premiere: Die Backnanger Abordnung hatte keinen personentragenden Ballon mit mehreren Tausend Kubikmetern Hüllenvolumen dabei, sondern ihren Modellballon mit lediglich 80 m 3. Dieser, wie auch die anderen Modellballone, sind ein vollständiges Abbild ihrer großen Brüder. Auch sie werden aus denselben Materialien wie die sanften Riesen hergestellt. Ebenso wird ihr Auftrieb durch heiße Luft erzeugt. Die hierzu nötige Wärme liefert wie bei den Vorbildern das Verbrennen von Propan. Im Unterschied zu diesen werden sie jedoch vom Boden aus mit einer Funkfernsteuerung gesteuert. Trotz des durchwachsenen Wetters gelangen zwei Fahrten mit dem Modellballon. Besonders beeindruckend und erwähnenswert war die Fahrt vor dem Museumsgebäude in Vidalon, dem Geburtshaus von Josephe und Etienne Montgolfier und damit an historischer Stätte. Aufgrund der im dortigen Tal herrschenden Enge wird hier normalerweise nicht mit Ballonen gefahren, auch nicht mit Modellen. Dennoch wurde zu Ehren der Städtepartnerschaft und wegen der alten Freundschaft zwischen den Annonayer Kollegen und den Backnangern die Genehmigung zu einer Fahrt an dieser denkwürdigen Stelle erteilt. Auch die zweite Modellballonfahrt fand vor passendem Hintergrund statt. Um die Zeit zwischen dem Start der großen Ballone und dem historischen Aufstieg zu überbrücken, präsentierten die örtlichen Modellballonfahrer ihre Geräte vor dem Schloss Deomas. Auch hier konnte der Modellballon aus Backnang in die Luft gebracht und dem Publikum vorgeführt werden. Text und Fotos: Christian Schulz

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