Anfahrschutz oberirdischer Lagerbehälter an Tankstellen
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- Viktoria Roth
- vor 7 Jahren
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1 Verband der TÜV e.v. Anfahrschutz oberirdischer Lagerbehälter an Tankstellen Dr. VdTÜV, Berlin Hintergrund > Sommer 2009 Unfall in Bad Segeberg Folie 2 - Smart rollt kleine Rampe herunter - prallt gegen Betonsockel (nicht verankert) - schiebt diesen gegen Tank - Tank verschiebt sich - Abriss Rohrleitung an Stirnseite > Kontrollaktionen in S-H mit Nachrüstforderung (DIN : 10 t in 1,2 m Höhe, mind. 1 m Abstand zum Behälter) 1
2 Verbände-AK > Wegen bundesweiter Konsequenzen Gründung Verbände-AK beim VdTÜV im Januar 2010 > Auswirkungen auf oberirdische Lagerbehälter für alle Kraftstoffe (OK, E85, LPG, CNG) > Noch weitere Auswirkungen (Wasserrecht?) > Im folgenden Tankstelle als Synonym für Füllanlage (Betankungsanlage) Folie 3 > Nur öffentliche Tankstellen Verbände-AK > Mitglieder Folie 4 - DVFG - DVGW - EK ZÜS - fachliche Ansprechpartner für den technischen Arbeitsschutz der Länder - MWV - UNITI - Fachleute auf dem Gebiet der passiven Verkehrssicherung 2
3 Gewählter Ansatz > Auslegung Anfahrschutz gem. kinetischer Energie der möglichen Fahrzeuge Folie 5 - Physikalisch sinnvoll - Problem: Umrechnung kinetische Energie in statische Ersatzlast > Einteilung Tankstelle nach Ort der Aufstellung, möglicher Geschwindigkeiten und Art Fahrzeuge (s. a. VdTÜV-Mbl. 513) - Gestufte Anforderungen in Abhängigkeit Aufstellungsort Lagerbehälter Ort der Aufstellung > Bereich 1 - zwischen einer Straße mit hoher Geschwindigkeit des Verkehrs (d. h. größer 50 km/h) und Zapfsäulenbereich > Bereich 2 - zwischen einer Straße mit geringerer Geschwindigkeit des Verkehrs (kleiner gleich 50 km/h) und Zapfsäulenbereich Folie 6 3
4 Ort der Aufstellung > Bereich 3 - neben Verkehrswegen der Betankungsanlage (z. B. Zu- oder Abfahrt, Betankungsflächen) mit Abstand kleiner 5 m zu diesen Verkehrswegen > Bereich 4 - mit Mindestabstand 5 m zu Verkehrswegen der Betankungsanlage oder - mit Mindestabstand 3 m neben einer mit Bordstein gegenüber Verkehrswegen abgegrenzten Parkfläche oder Folie 7 - in Gebäude-/Grundstücknische ohne Verkehr Geschwindigkeitsbereiche > Geschwindigkeitsstufe x.1 - Schrittgeschwindigkeit (maximal 10 km/h) > Geschwindigkeitsstufe x.2 - max. Geschwindigkeit > 10 km/h bis 30 km/h für Fahrzeuge Kfz mit zgg 3,5 t - bzw. > 10 km/h bis 20 km/h für Kfz mit zgg > 3,5 t Folie 8 4
5 Geschwindigkeitsbereiche > Geschwindigkeitsstufe x.3 - Max. Geschwindigkeit von > 30 km/h bis 70 km/h für Kfz mit zgg 3,5 t - bzw. > 20 km/h bis 50 km/h für Kfz mit zgg > 3,5 t Folie 9 Einstufung > Wenn LKW nicht sicher zu verhindern: Einstufung für LKW > Technische Maßnahmen (z. B. Schwellen) Vorrang vor organisatorischen (z. B. Verkehrszeichen) > an den verschiedenen Seiten eines Lagerbehälters unterschiedliche Anforderungen an den Anfahrschutz möglich > Bei Erlaubnisantrag vorzulegen Folie 10 5
6 Umrechnung Energie in Kraft > Umrechnung Energie in Kraft möglich - Annahmen erforderlich (z. B. Verformungsweg, Verteilung Energieverzehr) - Annahmen nur mit großem Aufwand verifizierbar > Norm SD-STD Vehicle Crash Testing of Perimeter Barriers and Gates, Revision A, Ausgabe März ,5 t-lkw, 80 km/h - Keine plastische Verformung Barriere zulässig Folie 11 Umrechnung Energie in Kraft > Versuche durch Hersteller - Messung von Kräften - Darstellung in Diagrammen > Regressionsrechnung der Messwerte (Regressionskoeffizient > 98 %) und Extrapolation zu kleineren Geschwindigkeiten und Massen Folie 12 6
7 Erforderliche Energien zgg 3,5 t zgg 3,5 t 3,5t < zgg 7,5 t 3,5t < zgg 7,5 t 7,5 t < zgg 40 t 7,5 t < zgg 40 t Einteilung 1.3 Energieaufna hmevermöge n [kj] 662 Stat. Ersatzlast [kn] 200 Energieaufna hmevermöge n [kj] 723 Stat. Ersatzlast [kn] 244 Energieaufna hmevermöge n [kj] 3860 Stat. Ersatzlast [kn] Im Einzelfall erforderlich Folie 13 Ausführungen > Kraftangriffshöhe 0,8 m Folie 14 - Sichtung zahlreicher PKW und LKW auf Höhe hinterer und vorderer Anfahrschutz - EG-Unterfahrschutz max. 0,55 m über Boden - Sonst zwischen 0,25 und 0,6 m > Keine plastische Verformung von Pfosten > Unterfahren nicht möglich > Statik durch Experten, bei Prüfung vor Inbetriebnahme vorlegen 7
8 Schutzplanken > Abstand Schutzplanke Lagerbehälter mind. 0,5 m > Fahrzeug darf auch bei Schrägaufprall nicht zum Lagerbehälter durchstoßen > Muster-Statik im Auftrag DVFG, MWV und UNITI in Vorbereitung, wird Teil 2 des Merkblatts Folie 15 Poller- und Balkenbarrieren > Max. Abstand Poller 1,33 m > Abstand Poller Lagerbehälter mind. Hälfte lichter Abstand Poller > Nachweis per Crash-Test oder statischer Berechnung Folie 16 8
9 Maßnahmen am Flüssiggaslagerbehälter > Ziel: Verbesserung Lagerbehälter gegenüber Stand Vorschriften- und Regelwerk > Reduzierung von 3.2 auf 3.1 oder von 4.3 auf 4.2 möglich - Anfahrschutz als Schutzplanke - sämtliche Schweißnähte für Stutzen und sonstige Anschlüsse - ggf. mit Ausnahme Flüssigphaseentnahmestutzen - im Bereich der Gasphase Folie 17 Maßnahmen am Flüssiggaslagerbehälter - Rohrleitungen für Flüssig- und Gasphase mit Sicherheitseinrichtungen (z.b. Magnetventil (stromlos geschlossen), Rückschlagventil oder Rohrbruchsicherung) ausgerüstet, die bei Abriss den Behälter selbstständig gegenüber Atmosphäre verschließen - Durch konstruktive Maßnahmen vernünftigerweise ausgeschlossen ist, dass Rohrleitung zwischen Behälter und Sicherheitseinrichtung abgerissen werden kann Folie 18 9
10 Einhausung > Statik mit der erforderlichen statischen Ersatzlast gem. Tabelle sowie den aus Einhausung stammenden sonstigen Lasten (z. B. Gewicht Dach) Folie 19 Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit Falls Sie Fragen haben, antworte ich Ihnen gerne jetzt oder rufen Sie mich doch einfach an, Tel.: +49(0) 30/ oder schicken Sie mir eine Folie 20 10
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