TSG-Anfahrschutz nach VdTÜV-Merkblatt 965 für Lagerbehälter von LPG-Betankungsanlagen an öffentlichen Tankstellen (Stand )
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- Ralph Raske
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1 TSG-Anfahrschutz nach VdTÜV-Merkblatt 965 für Lagerbehälter von LPG-Betankungsanlagen an öffentlichen Tankstellen (Stand ) Die nachstehenden Angaben auf Grundlage der VdTÜV-Merkblätter 965 dienen der Beurteilung der Gefährdung eines LPG-Lagerbehälters durch mechanische Einwirkung auf einer öffentlichen Tankstelle als Ergänzung zu einer Gefährdungsbeurteilung laut TRBS 1111 der Ermittlung der Ersatzlast des Anfahrschutzes (Bemessung des Anfahrschutzes) und der Auswahl eines Anfahrschutzes in Serien-Ausführung der Tokheim Service-Gruppe. Dieses TSG-Merkblatt 965 umfasst die Kapitel 1. Bereiche, Geschwindigkeitsstufen, Ersatzlasten und Anfahrschutz-Auswahl 2. Ausführung und Nachweise laut VdTÜV-Merkblatt Angaben zum Anfahrschutz mit WAG-Schutzplanken 4. Angaben zum Anfahrschutz gemäß VdTÜV-Merkblatt, Teil 2: Literaturhinweis 5. Einbeziehen von vorhandenem Bestand in den Anfahrschutz 6. Gefährdungsbeurteilung und Zeichnungen 7. Weitere Informationen, Referenz-Objekte und Film 8. Urheberrecht 1. Bereiche, Geschwindigkeitsstufen, Ersatzlasten und Anfahrschutz-Varianten Allgemeine Angaben Das VdTÜV-Merkblatt 965 Teil 1 beschreibt im Abschnitt 2, Abs. 3, die räumliche Ausdehnung der Betankungsanlage, die bei der Bemessung der Anfahrschutzkonstruktion berücksichtigt werden muss. In Abhängigkeit des Aufstellungsortes ist es möglich, dass an den verschiedenen Seiten eines Lagerbehälters unterschiedliche Anforderungen an den Anfahrschutz festgelegt werden. Beispielsweise kann laut VdTÜV-Merkblatt 965 bei einer Behälter-Aufstellung auf einem Grünstreifen zwischen der Tankstelle und einer Bundesstraße zur Straße hin sowie für die Stirnfläche der Bereich 1 mit Geschwindigkeitsstufe 3 und zur Tankstelle hin der Bereich 4 mit Geschwindigkeitsstufe 1 ausreichend sein (siehe Bild auf Seite 2). Die nachstehenden Bereichseinteilungen mit Zuordnung der Geschwindigkeitsstufen entsprechen VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 1, Nr. 3.1 und 3.2, Tabelle 1. Neben den Gefährdungen durch den Straßen- und Tankstellenverkehr sind evtl. mechanische Einwirkungen auf die LPG-Betankungsanlage entlang einer Grenze zu einem Nachbargrundstück zu beachten, deren Einordnung in Anlehnung an das VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 1, erfolgt. Für die unterschiedlichen Aufstellungsmöglichkeiten baut die Tokheim Service-Gruppe verschiedene serienmäßige Anfahrschutz-Varianten (in Fertigbauweise) mit den entsprechend VdTÜV-Merkblatt 965 notwendigen Nachweisen. 1/10 1
2 Bundesstraße Innerörtliche Straße Bereich 1 Bereich 1 Bereich 2 Zapfsäule Bereich 3 Bereich 3 Gebäude Oberirdischer Lagerbehälter Bereich 3 Zapfsäulen Zapfsäulen Bereich 4 Parkfläche Bereich 1, Geschwindigkeitsstufe 1.3, statische Ersatzlast 1300 kn Aufstellung von oberirdischen Lagerbehältern zwischen einer Straße mit hoher Geschwindigkeit des Verkehrs (> 50 km/h) und dem Zapfsäulenbereich der Betankungsanlage. Lagerbehälter neben der Fahrbahn, z. B. einer Bundesstraße durch einen Fuß-/Fahrradweg oder Grünstreifen getrennt. Z. B. Einfahrbereich von einer Bundesstraße außerhalb geschlossener Ortschaften oder eine nicht von der Betankungsanlage durch bauliche Maßnahmen abgegrenzte Umgehung der Betankungsanlage als Zufahrt, z. B. zu einer Raststätte. Da durch die Geländeeigenschaften zwischen Straße und Lagertank (wie z. B. Fußweg, Graben, Grünstreifen) davon auszugehen ist, dass es zu einem Abbremsen der Fahrzeuge vor deren Auftreffen auf den Anfahrschutz kommt, werden laut VdTÜV-MB 965 nicht die gemäß StVO geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen, sondern die möglichen Aufprallgeschwindigkeiten der Kfz auf den Anfahrschutz berücksichtigt: > 30 km/h bis 70 km/h für Kfz mit zgg 3,5 t (PKW) oder > 20 km/h bis 50 km/h für Kfz mit zgg > 3,5 t (LKW). Im VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 2, sind für diese Geschwindigkeiten bzw. daraus resultierenden Ersatzlasten keine Muster-Konstruktionen enthalten. In diesen Fällen wird nachstehende Ausführung mit statischem Nachweis entsprechend VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 1, für die WAG- Schutzplanke 1300 kn als Betonfertigteil vorgesehen. 2/10 2
3 Bereich 2, Geschwindigkeitsstufe 2.3, statische Ersatzlast 1300 kn Aufstellung von oberirdischen Lagerbehältern zwischen einer Straße mit geringerer Geschwindigkeit des Verkehrs ( 50 km/h) und dem Zapfsäulenbereich der Betankungsanlage. Lagerbehälter neben einer innerörtlichen Straße (max. 50 km/h für alle Kfz) durch einen Gehweg, einen Bordstein oder Grünstreifen getrennt. Im VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 2, sind für diese Geschwindigkeiten bzw. daraus resultierenden Ersatzlasten keine Muster-Konstruktionen enthalten. In diesen Fällen wird nachstehende Ausführung mit statischem Nachweis entsprechend VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 1, für die WAG- Schutzplanke 1300 kn als Betonfertigteil vorgesehen. Bereich 3, Geschwindigkeitsstufe 3.1, statische Ersatzlast 64 kn Aufstellung von oberirdischen Lagerbehältern mit einem Abstand < 5 m zu den Verkehrswegen der Tankstelle oder Tankflächen mit Geschwindigkeit 10 km/h für alle Kfz, also nur Rangierfahrten im Bereich der Zapfsäulen oder für LKW eingeschränkte Bewegungsmöglichkeiten mit einem Abstand < 5 m zu den Verkehrswegen der Tankstelle. Bereiche der Tankstelle, auf denen Kunden- oder Lieferfahrzeuge ohne Einschränkungen bewegt werden - also keine abgesperrten Bereiche. Geschwindigkeit 10 km/h für alle Kfz. Im VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 2, sind für diese Ersatzlasten Muster-Konstruktionen für den Neubau enthalten, die auch bei bestehenden Anlagen angewendet werden können. In anderen Fällen wird eine Ausführung mit statischem Nachweis entsprechend VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 1, für die WAG-Schutzplanke 65 kn als Betonfertigteil vorgesehen. Bereich 3, Geschwindigkeitsstufe 3.2, statische Ersatzlast 234 kn Bereich-3-Beschreibung wie vor, jedoch Geschwindigkeiten > 10 km/h bis 30 km/h für Kfz mit zgg 3,5 t oder > 10 km/h bis 20 km/h für Kfz mit zgg > 3,5 t Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung, z. B. durch Schwellen oder Z-förmige Verkehrsführung (wie z. B. Zufahrt von Straße kreuzt Gehweg und anschließend ist zu den Zapfsäulen abzubiegen). Im VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 2, sind für diese Ersatzlasten keine Muster-Konstruktionen enthalten. Jedoch kann in Verbindung mit technischen Maßnahmen entsprechend VdTÜV- Merkblatt 965, Teil 1, Nr. 4.4, eine rechnerische Ersatzlast von 234 kn bei Neubau oder nachträglichen Maßnahmen angesetzt werden. In anderen Fällen wird nachstehende Ausführung mit statischem Nachweis entsprechend VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 1, für die WAG- Schutzplanke 244 kn als Betonfertigteil vorgesehen. 3/10 3
4 Bereich 4, Geschwindigkeitsstufe 4.2, statische Ersatzlast 64 kn Aufstellung von oberirdischen Lagerbehältern mit Abstand > 5 m zum Bereich 3 mit Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) oder > 3 m neben einer mit Bordstein gegenüber Verkehrswegen abgegrenzten Parkfläche oder in einer Gebäude- oder Grundstücknische ohne Verkehr, Im VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 2, sind für diese Ersatzlasten Muster-Konstruktionen für den Neubau enthalten, die auch bei bestehenden Anlagen sinngemäß angewendet werden können. In anderen Fällen wird nachstehende Ausführung mit statischem Nachweis entsprechend VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 1, für die WAG-Schutzplanke 65 kn als Betonfertigteil vorgesehen. Bereich 4, Geschwindigkeitsstufe 4.3, statische Ersatzlast 234 kn Bereich-4-Beschreibung wie vor, jedoch Geschwindigkeit > 10 km/h bis 30 km/h für Kfz mit zgg 3,5 t > 10 km/h bis 20 km/h für Kfz mit zgg > 3,5 t. Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung, z. B. durch Schwellen oder Z-förmige Verkehrsführung (wie z. B. Zufahrt von Straße kreuzt Gehweg und anschließend ist zu den Zapfsäulen abzubiegen). Im VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 2, sind für diese Ersatzlasten keine Muster-Konstruktionen enthalten. Jedoch kann in Verbindung mit technischen Maßnahmen entsprechend VdTÜV- Merkblatt 965, Teil 1, Nr. 4.4, eine rechnerische Ersatzlast von 234 kn bei Neubau oder nachträglichen Maßnahmen angesetzt werden. In anderen Fällen wird nachstehende Ausführung mit statischem Nachweis entsprechend VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 1, für die WAG- Schutzplanke 244 kn als Betonfertigteil vorgesehen. 2. Ausführung und Nachweise laut VdTÜV-Merkblatt Statische Ersatzlast von 64 kn Für diese Ersatzlast erfolgt Planung, Bau und Dokumentation entsprechend den Muster- Konstruktionen im VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 2, als Fundament-Platte mit den Abmessungen 7,3 m x 3,0 m entsprechend den Bildern 1 bis 4 oder 8,5 m x 3,0 m entsprechend den Bildern 5 bis 8 und die Ausführung der Schweißverbindungen entsprechend dem Bild 9 o d e r die Statik- und Ausführungsnachweise werden entsprechend VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 1, durch einen Fachbetrieb der Tokheim Service-Gruppe (TSG) für die WAG- Schutzplanke 65 kn als Betonfertigteil erbracht. Die Dokumentation entspricht den Angaben unter Statische Ersatzlast 234 kn Für diese Ersatzlast erfolgt Planung, Bau und Dokumentation entsprechend den Muster- Konstruktionen im VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 2, als Fundament-Platte mit den Abmessungen 4/10 4
5 7,3 m x 3,0 m entsprechend den Bildern 4 und 10 bis 15 oder 8,5 m x 3,0 m entsprechend den Bildern 8 und 16 bis 21 und die Ausführung der Schweißverbindungen entsprechend den Bildern 22 und 23 und unter Beachtung der erforderlichen Maßnahmen am Flüssiggaslagerbehälter laut VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 1, Punkt 4.4 o d e r die Statik- und Ausführungsnachweise werden entsprechend VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 1, durch einen Fachbetrieb der Tokheim Service-Gruppe (TSG) für die WAG- Schutzplanke 244 kn als Betonfertigteil erbracht. Die Dokumentation entspricht den Angaben unter Erforderliche Maßnahmen zu 2.2 am LPG-Lagerbehälter Nachstehende zusätzliche Maßnahmen am Lagerbehälter sind nicht erforderlich bei der Ausführung mit WAG-Schutzplanke 244 kn. Bei der Ausführung mit Fundamentplatte gemäß Punkt 2.2, sind neben der Ausführung des Anfahrschutzes als Schutzplanke nach VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 1, Nr. 4.2, folgende Maßnahmen am LPG- Lagerbehälter gemäß VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 1, Nr. 4.4, zu berücksichtigen: sämtliche Schweißnähte für Stutzen und sonstige Anschlüsse mit Ausnahme des Flüssigphaseentnahmestutzens sind im Bereich der Gasphase (Behälterscheitel) angeordnet und die Rohrleitungen, sowohl für die Flüssig- als auch für die Gasphase, sind mit Sicherheitseinrichtungen, wie Magnetventil (stromlos geschlossen), Rückschlagventil oder Rohrbruchsicherung ausgerüstet, die bei Abriss der Rohrleitung den Behälter selbstständig gegenüber der Atmosphäre verschließen und durch konstruktive Maßnahmen vernünftigerweise ausgeschlossen ist, dass die Rohrleitung zwischen Behälter und Sicherheitseinrichtung abgerissen werden kann. Dies kann durch einen entsprechenden Fixpunkt realisiert werden, mit dem die Sicherheitseinrichtung zum Stutzen hin eingefasst wird, z. B. an den Kranösen oder zwischen den Behälterfüßen. Der Fixpunkt muss in der Lage sein, größere Kräfte aufzunehmen, als durch die Rohrleitung übertragen werden kann. Dies kann über entsprechende Hebellängen gewährleistet werden. Die Sicherheitseinrichtung muss zwischen Fixpunkt und Behälterstutzen angeordnet sein. 2.4 Statische Ersatzlast von 1300 kn Im VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 2, sind für 1300 kn keine technischen Muster- Konstruktionen enthalten. Die Statik- und Ausführungsnachweise werden entsprechend VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 1, durch einen Fachbetrieb der Tokheim Service-Gruppe (TSG) für die WAG-Schutzplanke 1300 kn als Betonfertigteil erbracht. Die Dokumentation umfasst die statischen Berechnungen können entsprechend VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 1, Abschnitt 0, beim Statiker eingesehen werden, 5/10 5
6 den Statiker-Nachweis Statische Bescheinigung zum Anfahrschutz nach VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 1, die Hersteller-Bescheinigung (nur bei Fertigbauteilen) Werksbescheinigung als Nachweis zur Herstellung des Anfahrschutzes nach VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 2, Anlage, und laut Statiker-Nachweis sowie den Errichter-Nachweis zum Bau des Anfahrschutzes nach VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 1, und laut Statiker-Nachweis. 2.5 Weitere Musterkonstruktionen nach VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 2 Die Muster-Konstruktion für das System Poller mit Schutzplanke auf Streifenfundament nach VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 2, Bildern 24 und 25, sowie die Muster-Konstruktion für das System Poller in vorgebohrtem Loch nach den Bildern 26 bis 29 werden aufgrund der hohen Baukosten von der TSG nicht empfohlen. 3. Angaben zum Anfahrschutz mit WAG-Schutzplanken Die VdTÜV-Merkblätter 965 enthalten ausschließlich Muster-Konstruktionen für 64 kn bzw. 234 kn, deren Bau meist nur für Neu-Anlagen unter Einhaltung restriktiver Aufstellbedingungen rentabel ist. Vorhandene LPG-Lagerbehälter stehen auf öffentlichen Tankstellen häufig in Bereichen, die einen Anfahrschutz für höhere Ersatzlasten erfordern. Desgleichen gilt für die Neu-Aufstellung bei ungünstigen Platzverhältnissen. In diesen Fällen kommen die WAG-Schutzplanken nach VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 1, zum Einsatz. 3.1 Patentrechtlich geschützte Ausführung Die WAG-Schutzplanke ist eine patentierte Entwicklung der Westfalen AG, Münster, und eingetragenes DBGM. Ein Nachbau der WAG-Schutzplanke ist unzulässig! Die Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Westfalen AG oder durch die Tokheim Service-Gruppe. 3.2 Bau und Ausführung Die WAG-Schutzplanken werden als T-förmige Stahlbetonfertigteile mit der Bewehrung entsprechend den statischen Berechnungen für die jeweils genannten Ersatzlasten hergestellt. Nach Einbau sind sichtbare Flächen in glatter Schalung und mit einer Dreikantleiste (7/7/10 mm) gefast; nicht sichtbare Flächen abgezogen und handgeglättet (spachtelfähig). Oberfläche ohne weitere Behandlung oder Anstrich. 3.3 Typenschild Jede WAG-Schutzplanke trägt ein Typenschild. Darauf sind die statische Ersatzlast, die Seriennummer und das (patentrechtliche) DBGM-Kennzeichen vermerkt. Damit ist eine eindeutige Zuordnung entsprechend der Statikerbescheinigung und den weiteren Nachweisen gewährleistet. Zu Herstellernachweis und statischen Bescheinigung entsprechend VdTÜV-Merkblatt siehe Punkt 2 dieser Info. 6/10 6
7 3.4 Montage- und Demontage-Hilfe Die WAG-Schutzplanken sind mit Kugelkopfankern ausgerüstet, so dass die Montage auf der Baustelle oder eine Demontage zu einem späteren Zeitpunkt einfach möglich ist. 3.5 Abmessungen Die Dimensionierung des Anfahrschutzes erfolgt entsprechend VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 1, Nr Aufgrund der geschlossenen Bauweise können die 0,90 m bzw. 1,00 m hohen Beton- Schutzplanken nicht unterfahren werden. Die weiteren Abmessungen sind nachstehenden Zeichnungen zu entnehmen: WAG-Schutzplanke 65 kn, 120 kn, 244 kn WAG-Schutzplanke 1300 kn, Länge 4,00 m TSG-Anfahrschutz nach VdTÜV-Merkblat 965 (TSG-MB-965) WAG-Schutzplanke 1300 kn, Länge 6,50 m 7/10 7
8 3.6 Aufstellung Das lichte Maß zwischen der WAG-Schutzplanke und dem Lagerbehälter muss mindestens - 0,85 m für die Versionen 65, 120 und 244 kn und - 1,00 m für die 1300 kn-ausführung betragen. Eine plastische Verformung der WAG-Schutzplanke ist im Sinne der statischen Berechnung entsprechend VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 1, Nr. 4.2 und 4.3, nicht zu erwarten. 3.7 Einbau Der Einbau der WAG-Schutzplanken erfolgt entsprechend den Vorgaben der statischen Berechnung und wird mit dem Errichter-Nachweis (siehe Punkt 2) von TSG bescheinigt. Nachstehend die wesentlichen Einbaumaßnahmen: Erdarbeiten für WAG-Schutzplanke Typ 65 kn, 120 kn, 244 kn, 1300 kn Bodenaushub: Betonelement einsetzen und Baugrube verfüllen: Geländeoberfläche wiederherstellen: 8/10 8
9 4. Angaben zum Anfahrschutz gemäß VdTÜV-Merkblatt, Teil 2: Literaturhinweis Ergänzende Angaben zur Ausführung des TSG-Anfahrschutzes stehen in den VdTÜV- Merkblättern. Wegen Urheberrechten können wir Ihnen die VdTÜV-Merkblätter nicht zur Verfügung stellen. Sie können diese beziehen vom Die vollständigen Titel mit derzeit aktuellem Stand lauten: VdTÜV-Merkblatt 965 Teil 1: Anfahrschutz oberirdischer Lagerbehälter an Tankstellen sowie Füllanlagen zum Befüllen von Landfahrzeugen mit Druckgasen zur Abgabe an Dritte, Teil 1: Anforderungen; Tankanlagen 965 Teil 1, Ausgabe 8/10 VdTÜV-Merkblatt 965 Teil 2: Anfahrschutz oberirdischer Lagerbehälter an Tankstellen sowie Füllanlagen zum Befüllen von Landfahrzeugen mit Druckgasen zur Abgabe an Dritte, Teil 2: Muster-Konstruktion für statische Ersatzlasten bis einschl. 64 kn; Tankanlagen 965 Teil 2, Ausgabe 5/11 5. Einbeziehen von vorhandenem Bestand in den Anfahrschutz Vorhandener Bestand (wie z. B. Bäume, Mauern) kann in die Planung einbezogen werden, wenn ohne statische Berechnung nachvollziehbar ist, dass die zu erwartende Energieaufnahme (Ersatzlast) entsprechend VdTÜV-Merkblatt 965, Teil 1, verformungsfrei aufgenommen werden kann. Im Zweifelsfall ist für den einzubeziehenden Bestand ein statischer Nachweis zu erbringen. 6. Gefährdungsbeurteilung und Zeichnungen Dieses Merkblatt kann wesentliche Grundlage für die Erstellung der Beurteilung von mechanischen Gefährdungen auf LPG-Lagerbehälter an öffentlichen Tankstellen sein (als Ergänzung zur Gefährdungsbeurteilung für die gesamte oberirdische LPG-Betankungsanlage), die Ihnen von einem TSG-Tankstellenberater gerne erstellt wird. Dazu gehören ein Lageplan mit der Bereichseinteilung gemäß Punkt 1 (der u. a. die Eintragung der Standplätze der Kraftstoff- und LPG-Tankfahrzeuge gemäß VdTÜV-MB 965, Abschnitt 2, Abs. 3, Nr. 4, beinhaltet) und eine maßstabgerechte Zeichnung zur Aufstellung des Anfahrschutzes, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten. 7. Weitere Informationen, Referenz-Objekte und Film Bei Fragen zum Anfahrschutz für einen vorhandenen oder in Planung befindlichen LPG- Lagerbehälter wenden Sie sich bitte an Ihren TSG-Fachberater für LPG-Tankstellen, dessen Koordinaten unter -> Standorte stehen. Die TSG hat mehrere Projekte in Planung und Bau. Bitte fragen Sie Ihren TSG-Berater nach Bildmaterial, Referenzen und dem Film Anfahrschutz für LPG-Betankungsanlagen (der voraussichtlich Mitte August 2011 fertig ist). 9/10 9
10 8. Urheberrecht Diese Information darf ohne unsere vorherige Genehmigung auch auszugsweise nicht kopiert oder vervielfältigt werden. Das Urheberrecht verbleibt ebenfalls bei uns für den Fall auftragsgemäßer Ausarbeitungen von Gefährdungsbeurteilungen für die Aufstellung von LPG-Lagerbehältern an öffentlichen Tankstellen. Tokheim Service-Gruppe Edmund Brück eb/ch 10/10 10
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