Tipps für eine faire Scheidung
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- Sylvia Ziegler
- vor 2 Jahren
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Transkript
1 Was mit der Hochzeit romantisch beginnt, kann Jahre später in einem erbitterten Rosenkrieg enden. Gibt es keinen Ehevertrag, wird oft um jede banale Kleinigkeit gestritten. Wer bekommt was? Wie wird der Hausrat aufgeteilt? Und bei wem bleiben die Kinder? Zusammen mit Margarete Fabricius-Brand, Fachanwältin für Familienrecht und Diplom-Psychologin, gibt Recht so! Tipps für eine faire Scheidung. Worauf müssen Eheleute bei einer Trennung achten? Margarete Fabricius-Brand: Wut, Trauer und Enttäuschung über das Scheitern quälen die Eheleute. In dieser emotional aufgeladenen Situation ist es wichtig, den Eheleuten klar zu machen, dass nicht Rache, sondern Rechte durchzusetzen sind. Dabei kommt es darauf an, faire Vorschläge auszuhandeln. Die Betroffenen müssen sich darüber im Klaren sein, welche Wünsche sie wirklich haben. Geht es vorrangig darum, Kränkungen aus der Welt zu schaffen, ist ein Rechtsanwalt der falsche Ansprechpartner. Dann sollte man Beratungsstellen aufsuchen und zu Beispiel eine Mediation durchführen. Aber oft kommt es doch zu einem Rosenkrieg. Woran liegt das? Fabricius-Brand: Ein Rosenkrieg entsteht in der Regel dann, wenn ein Partner beginnt, schmutzige Wäsche zu waschen. Beispiele: Er beschuldigt sie, fremdzugehen oder gemeinsames Geld an die Seite geschafft zu haben. Sie fordert den vollen Unterhalt, streitet aber das allseits bekannte Liebesverhältnis ab. Der andere fühlt sich verraten, lächerlich gemacht, ist gekränkt und erfindet noch schlimmere Vorwürfe. Aus dem Dschungel der Gefühle finden die Hassenden oft nicht mehr ohne Hilfe heraus. Dann ist eine faire Einigung kaum noch möglich. Wie sieht denn ein Rosenkrieg konkret aus? Fabricius-Brand: Oft passiert es, dass ein Partner in einer Nacht-und-Nebel- Aktion die gemeinsame Wohnung ausräumt. Um das zu verhindern, sollte man eine Liste mit dem vorhandenen Hausrat anlegen. Vor allem Männer wissen häufig gar nicht, was zu Hause alles angesammelt wurde. Ein Rosenkrieg
2 entsteht auch, wenn jemand mutwillig seinen Arbeitsplatz aufgibt, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen. In dieser Situation sollte man eine faire Unterhaltsregelung aushandeln. Manchmal will sich ein Partner gar nicht scheiden lassen und verschleppt den Ausspruch der Scheidung durch die Einleitung vieler Verfahren. Diese Methode ist sehr nervenaufreibend. Welche psychologischen Stolperfallen stehen einer fairen Trennung im Wege? Fabricius-Brand: Wenn Partner lügen, Vermögen verheimlichen, den anderen überwachen, s oder SMS-Nachrichten ausspionieren, ist eine faire Trennung schwer zu erreichen. Das Vertrauen ist dann auf lange Zeit zerstört. Viele Partner neigen dazu, den anderen in der Rolle als Vater oder Mutter anzugreifen. Dann wird einer Mutter vorgeworfen, sie sei psychisch labil oder krank, einem Vater unterstellt, er habe sein Kind geschlagen oder missbraucht. Werden Kinder über die angeblichen Missetaten des anderen Elternteils informiert, wenden sich diese oft ab. Sie verweigern den Umgang. Das ist ein besonders schmerzlicher Prozess. Wie teilt man den Hausrat auf? Fabricius-Brand: Wenn es in der Ehe kriselt, sollten beide Partner gemeinsam eine vollständige Hausratsliste aufstellen, aufgeteilt nach Zimmern. Das alleinige Eigentum sollte man kennzeichnen und herausnehmen, wichtige Papiere mitnehmen oder kopieren. Familienfotos lassen sich kopieren, einer bekommt die Originale, der andere die Abzüge. Beweismittel wie Kaufverträge oder Bestätigungen der Schenkung an einen Ehepartner sollte man sicher aufbewahren. Und wie sieht s mit Vermögen aus? Fabricius-Brand: Hier sollte man einen umfassenden und ehrlichen Kassensturz machen. Beide Partner müssen ihr gesamtes Vermögen offenlegen, zum Beispiel Bargeld, Immobilien, Aktien und Lebensversicherungen. Der in der Ehe erzielte Zugewinn sollte von einem Anwalt berechnet werden, um dann das Vermögen aufteilen zu können nach
3 den jeweiligen Wünschen und Interessen. Ein Beispiel: Der Ehemann behält das Aktiendepot, die Ehefrau das große Familienauto. Was empfehlen Sie im Hinblick auf gemeinsame Kinder? Eltern sollten sich zunächst über den Lebensmittelpunkt der Kinder einigen - bei nur einem Elternteil oder wechselnd bei beiden? Dann müssen Regelungen über den Umgang mit den Kindern getroffen werden. Bei wem sind die Kinder an Wochenenden, in den Ferien, zu Geburtstagen der Kinder und der Verwandten? Die Eheleute müssen sich auch über den Unterhalt verständigen und über Kosten für Klavierunterricht, Nachhilfestunden und Sport. Wichtig ist auch, dass die Umgangskosten und das Bringen und Holen vereinbart wird. Der eine Partner hat oft mehr Geld, der andere mehr Zeit. Können Eltern auch Verhaltensregeln vereinbaren? Fabricius-Brand: Eltern sollten sich versprechen, dass sie den anderen Partner nicht schlecht machen, die Kinder nicht mit Geschenken kaufen und einen neuen Lebenspartner nicht als böse darstellen. Der Umzug in eine andere Stadt oder gar in das Ausland sollte nicht ohne Zustimmung des anderen erfolgen. Ist bei so viel Konfliktpotenzial ein Ehevertrag sinnvoll? Fabricius-Brand: Ein Ehevertrag ist vor der Hochzeit empfehlenswert, wenn die Ehe in eine Krise geraten ist und wenn ein Kinderwunsch besteht. Damit lässt sich die Aufteilung des Vermögens im Falle einer Scheidung regeln. Vereinbart werden sollte, wer die Kinder betreut und wie lange. Denn der betreuende Elternteil kann kein Geld verdienen und ist auf Betreuungsunterhalt angewiesen. Festgelegt werden sollte, wie lange gezahlt wird und in welcher Höhe. Geklärt werden sollte auch, wie die Betreuung der Kinder aussieht, wenn beide Eltern arbeiten. Sollen die Kinder in öffentlichen Einrichtungen betreut werden oder durch eine Kinderfrau? Wer übernimmt die Kosten, diese Frage sollte unbedingt geregelt werden.
4 Eheleute sollten außerdem eine Weiterzahlung in die gesetzliche Rentenkasse vereinbaren, für den Fall dass ein nichterwerbstätiger Partner während der Ehe krank wird. Wird der Mindestbeitrag eingezahlt, besteht ein Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente. Im Ehevertrag sollte Gütertrennung vereinbart werden, damit zum Beispiel der Familienbetrieb im Fall der Scheidung nicht zerschlagen wird. Dem Partner sollte für diesen Verzicht ein Ausgleich gezahlt werden. Tipps zur Scheidung Trennung Halten Sie das Trennungsdatum übereinstimmend fest. Leben Sie in getrennten Wohnungen. Lösen Sie das gemeinsame Konto auf. Nehmen Sie einen eigenen Anwalt und stellen Sie einen Scheidungsantrag. Umgangsrecht Nehmen Sie Rücksicht auf die Umgangswünsche der Kinder! Ältere Kinder können Ihr Umgangsrecht mithilfe des Jugendamtes wahrnehmen. Schalten Sie Vermittler ein, zum Beispiel Mediatoren oder Umgangspfleger Hausrat Legen Sie eine komplette Liste über Ihr Hab und Gut an. Dokumentieren Sie, welche Dinge Ihnen alleine gehören. Lassen Sie sich wertvolle Geschenke schriftlich bestätigen Abfindung Durch eine Abfindung kann man jahrelangen Streit um den Unterhalt vermeiden. Der Unterhalt kann zum Beispiel mit Rentenansprüchen oder Eigentumsanteilen verrechnet werden.
5 Ehevertrag Ein Ehevertrag hilft, bei einer Scheidung, Streit und Kosten zu vermeiden. Passen Sie den Ehevertrag regelmäßig Ihren Lebensumständen an, wenn zum Beispiel Kinder, Vermögen, oder Anschaffungen hinzukommen oder sich Einkommensverhältnisse ändern. Sorgerecht Stellen Sie spätestens nach der Geburt beim Jugendamt einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht. Der Antrag kann auch jederzeit nachträglich gestellt werden. Nichteheliche Väter neuerdings bessere Chancen bei einer Sorgerechtsklage. Populäre Irrtümer aus dem Familienrecht Das Familienrecht gibt vielen Menschen Rätsel auf. Wer muss Unterhalt zahlen? Wer bekommt das Sorgerecht für die Kinder? Und wie hoch sind die Scheidungskosten? Recht so! stellt weitverbreitete Ansichten zum Familienrecht auf den Prüfstand. Kurze Ehe, lange Wirkung Irrtum: Eine Kurz-Ehe kann man einfach annullieren lassen. Richtig ist: Jede Ehe, auch wenn sie nur für einen Tag rechtsgültig geschlossen wurde, muss zu ihrer Aufhebung den gleichen Prozess durchlaufen wie längere Ehen. Das bedeutet: ein Trennungsjahr und Antrag eines Ehepartners auf Scheidung. Unterhaltspflicht Irrtum: Nur Kinder bis 27 Jahre sind unterhaltspflichtig. Richtig ist: Wer zum Unterhalt für ein Kind verpflichtet und wirtschaftlich ausreichend leistungsfähig ist, muss den Unterhalt für das berechtigte Kind bis zum Abschluss der ersten Ausbildung zahlen.
6 Gütergemeinschaft Irrtum: Nach der Hochzeit gehört gehört alles, was mein Partner vorher hatte, automatisch auch mir. Bei einer Scheidung wird es aufgeteilt. Richtig ist: Nur innerhalb der Ehe erwirtschaftetes Vermögen gehört beiden Ehepartnern und wird 50:50 geteilt. Unterhalt kürzen Irrtum: Der Unterhalt für das Kind kann an Besuchswochenenden und in den Ferien gekürzt werden. Richtig ist: Wer zum Unterhalt verpflicht ist, darf den Betrag nicht kürzen, da das betreuende Elternteil laufende Kosten für das Kind tragen muss, zum Beispiel Miete, Versicherungen und Kleidung. Unterhalt für Ehegatten Irrtum: Nach dem dritten Geburtstag des jüngsten Kindes kann es weiterhin Ehegattenunterhalt geben. Richtig ist: Dem betreuenden Elternteil ist es in der Regel zumutbar, nach dem dritten Geburtstag des jüngsten Kindes wieder in Teilzeit zu arbeiten. Das führt zu einer Kürzung des Unterhalts wegen eigener Einkünfte. Scheidungskosten Irrtum: Meine Frau verdient weniger als ich. Wenn sie die Scheidung beantragt, wird es für beide billiger. Richtig ist: Zur Berechnung der Scheidungskosten wird das Einkommen beider Partner zugrundegelegt. Dazu zählen auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Steuerrückzahlungen. Sparen kann, wer einen gemeinsamen Anwalt beauftragt. Sorgerecht Irrtum: Die Frau bekommt automatisch das Sorgerecht für die Kinder. Richtig ist: In der Regel kümmern sich Vater und Mutter auch nach einer Scheidung gemeinsam um die Kinder, treffen zum Beispiel alle wichtigen
7 Entscheidungen zusammen. Nur wenn es das Wohl des Kindes erfordert oder ein Partner freiwillig verzichtet, erhält ein Elternteil das alleinige Sorgerecht. Ehevertrag Irrtum: Ein Ehevertrag muss vor der Hochzeit geschlossen werden. Richtig ist: Das ist auch nach der Hochzeit möglich, zum Beispiel vor einer Scheidung. Dann können die Partner ohne einen langen und teuren Gerichtsstreit Regelungen für Vermögen, Hausrat und gemeinsame Kinder treffen. Mädchenname Irrtum: Es ist teuer und kompliziert, nach einer Scheidung seinen Mädchennamen zurückzubekommen. Richtig ist: Sie müssen lediglich zum Standesamt gehen und die Namensänderung beantragen. Die Gebühr beträgt rund 40 Euro. Unterhalt bei Arbeitslosigkeit Irrtum: Wer sich arbeitslos meldet, muss keinen Unterhalt mehr zahlen. Richtig ist: Unterhaltspflichtige Ex-Partner müssen sich Arbeit suchen. Sonst kann ein Richter ein fiktives Einkommen ansetzen, um den Unterhalt ui berechnen.aber: Laut einer Studie des Bundesfamilienministeriums verringert jeder achte Mann nach einer Trennung seine Arbeitszeit oder hört auf zu arbeiten, um weniger Unterhalt zu bezahlen.
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