KREISJUGENDAMT. Leitfaden. Tipps und Informationen für Familien

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1 KREISJUGENDAMT Leitfaden Tipps und Informationen für Familien

2 Bei Veränderungen der angegebenen Adressen und Telefonnummern bitten wir die Einrichtungen sich an das Sekretariat des Fachdienstes Frühe Hilfen beim Kreisjugendamt Telefon zu wenden.

3 Inhaltsverzeichnis Seite Finanzielle Hilfen 4 Kindergeld 4 Elterngeld 5 Landeserziehungsgeld 6 Kinderbetreuungskosten 7 Mutterschaftsgeld 8 Hebammenhilfe 8 Haushaltshilfe 9 Arbeitslosengeld II 9 Arbeitslosengeld II für Studentinnen und Azubis 9 BAföG 10 Wohngeld 10 Unterhalt für das Kind 11 Unterhaltsvorschuss 12 Unterhalt für unverheiratete Mütter 12 Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe 13 Bildung und Teilhabe 13 Schuldnerberatung 14 Landesfamilienpass 16 Bundesstiftung Mutter und Kind 16 Landesstiftung Familie in Not 17 Willkommen auf der Welt - Willkommen in Backnang 17 Programm zur Unterstützung von Familien mit Mehrlingsgeburten 17 Tafelladen und mehr. 18 Angebote für Alleinerziehende 20 Beratung für Alleinerziehende 20 Selbsthilfeangebote für Alleinerziehende 20 Beratung 21 Frühe Hilfen 21 Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung 22 Beratungsstellen für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen 22 Beratung zur "Vertraulichen Geburt" 23 Dezentrale Anlaufstelle gegen sexualisierte Gewalt 25 Hilfe nach Gewalttaten- Esslinger Traumaambulanz 25 Opferberatung häusliche Gewalt in Fellbach 25 Frühberatung/Frühförderung 26 Sozialpädiatrische Zentren 27 Schreiambulanz 28

4 Seite Angebote für Frauen mit Migrationshintergrund 30 Sozialer Dienst beim Kreisjugendamt 30 Sozialberatung 31 Beratung für Frauen 32 Stellen die Interessen von Frauen/Familien wahr nehmen 33 Unterstützung in besonderen Lebenslagen 34 Wellcome 34 Familienpflege 34 Einsatz von (Familien-)Hebammen und (Familien-) Kinderkrankenschwestern im Rahmen Früher Hilfen 35 Elternbildung/ STÄRKE 36 Angebote für Familien mit Migrationshintergrund 37 Sprachcafés 37 Migrationsberatung 38 Jugendmigrationsdienst 38 Kinder 39 Fachdienst Kindertagesbetreuung 39 Regelkindergärten 39 Kindergärten mit verlängerter Öffnungszeit 39 Ganztageseinrichtungen 40 Schulkinderbetreuung 40 Tagespflege 40 Stadtranderholung, Ferienwaldheim, Sommerferienprogramm 42 Elternbildung 43 Landesprogramm Stärke 44 Treffpunkte für Eltern und Kinder 45 Landesprogramm STÄRKE Offene Treffs 46 Treffpunkt für Familien in Schorndorf 47 Kinderbetreuung an Samstagen in Schorndorf 47 Kinderbetreuung in Murrhardt 47 Babysittervermittlung 48 Kinderbekleidung 48

5 Seite Beruf und Arbeit 49 Beruf - Vermittlung - Ausbildung - Wiedereinstieg 49 Mutterschutz 52 Elternzeit 52 Wohnen 53 Sozialwohnungen 53 Wohngeld 53 Drohender Wohnungsverlust / Obdachlosigkeit 53 Mieterschutz 54 Wohnprojekte 55 Gesund und krank 56 Krankheit des Kindes 56 Krankheit der Mutter/des Vaters 57 Gesundheitsberatung 58 Suchtberatung 58 Sozialpsychiatrischer Dienst 58 Rechtsfragen 59 Elterliche Sorge 59 Sorgerecht für Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet waren 60 Amtsvormundschaft 60 Beistandschaft des Jugendamtes 61 Sorgerecht bei Tod eines Sorgeberechtigten 62 Umgangsrecht 63 Namensrecht 64 Adressen-, Telefonverzeichnis 65 Stichwortverzeichnis 75

6 Finanzielle Hilfen Kindergeld Wer? Wo? Wann? Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben sowie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung sind, haben Anspruch auf Kindergeld. Seit 1. Januar 2010 erhalten Eltern für das erste und zweite Kind 184 EUR, für das dritte Kind 190 EUR und für jedes weitere 215 EUR monatlich gezahlt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit Ludwigsburg Familienkasse Schwieberdinger Straße 58 I Ludwigsburg Hotline für Antrag - Telefon: Erreichbar: Mo. - Fr. 7:45-12:30 Uhr und Do. 7:45-18:00 Uhr Familienkasse-Ludwigsburg@arbeitsagentur.de Sofort nach der Geburt Ihres Kindes können Sie Kindergeld beim- Arbeitsamt beantragen. Kindergeldzuschlag Der Kindergeldzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld, die für minderjährige und für unter 25-jährige, unverheiratete Kinder in Familien mit nicht ausreichendem Familieneinkommen für längstens 36 Monate gezahlt wird Eltern können Kindergeldzuschlag beantragen, wenn ihr Einkommen ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt damit zu decken, aber nicht den ihrer unter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder. Zusätzlich zu Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe wird kein Kindergeldzuschlag gezahlt. Kindergeldzuschlag ist ausschließlich bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Der Kindergeldzuschlag bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder, er beträgt höchstens 140 /Monat. 4

7 Elterngeld Wer? Wo? Wann? Eltern, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben, mit einem Kind in einem Haushalt leben, dieses Kind selbst betreuen und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten. Ebenso Adoptiveltern und Verwandte bis zum dritten Grad, wenn sie wegen einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod der leiblichen Eltern die Betreuung des Kindes übernehmen. Anträge bekommen Sie über jede Gemeinde bzw. Stadtverwaltung (Bürgerbüro). Bearbeitet werden die Anträge von der Landeskreditbank in Karlsruhe. Adressen Seite 60 Hotline: L-Bank Karlsruhe: Elterngeld wird in Höhe von %, des in den zwölf Kalender- monaten vor dem Geburtsmonat des Kindes durchschnittlich erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit von 300 EUR bis zu einem Höchstbetrag von EUR geleistet. Elterngeld wird bei Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kindergeldzuschlag auf das Einkommen angerechnet. Familien mit mehreren kleinen Kindern erhalten weiterhin einen Geschwisterbonus sowie Zuschläge für Mehrlingsgeburten. Bafög und Wohngeldbezieher erhalten den Mindestbetrag von 300 EUR. Nach der Geburt des Kindes stellen Sie rechtzeitig den Antrag. Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten 3 Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag eingegangen ist. Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. 5

8 Landeserziehungsgeld Wer? Das Land zahlt für Kinder, die im Zeitraum 1. Januar 2007 bis 30. September 2012 geboren oder die in diesem Zeitraum mit dem Ziel der Adoption in Obhut genommen wurden, im Rahmen seiner familienfördernden Maßnahmen ein steuer- und pfändungsfreies Landeserziehungsgeld. Dadurch soll die Erziehungskraft der Familie gestärkt und ihre Erziehungsleistung anerkannt werden. Das Landeserziehungsgeld ist eine freiwillige Leistung des Landes. Ein Rechtsanspruch auf das Landeserziehungsgeld besteht nicht. Landeserziehungsgeld erhält, wer 1. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EU/EWR-Bürger) oder eines Drittstaates besitzt, sofern sich aus einem zwischen diesem Drittstaat und der Europäischen Union abgeschlossenen Abkommen oder daraus abgeleiteten Rechtsakten ein Anspruch auf Familienleistungen ergibt, 2. seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden- Württemberg hat, 3. mit einem Kind, für das ihm die Personensorge zusteht, in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und 4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (Nummer 1.3.6) ausübt. Landeserziehungsgeld wird ab dem 13. oder dem 15. Lebensmonat des Kindes gewährt, jedoch nicht vor dem Ablauf des letzten Bezugsmonats des Elterngeldes nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Wo? Wann? Anträge bekommen Sie bei jeder Gemeinde oder Stadtverwaltung. Ab dem 10. Lebensmonat Ihres Kindes stellen Sie den Antrag. 6

9 Kinderbetreuungskosten Wer? Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde, und die für ihr Kind keine Leistungen nach 24 Abs. 2 SGB VIII (frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege) in Anspruch nehmen. Es ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz verankert und wird unabhängig davon gewährt, ob die Eltern erwerbstätig sind. Die Bezugszeit von längstens 22 Monaten schließt nahtlos an die vierzehnmonatige Rahmenbezugszeit an das Elterngeld an. Wo? Wann? Im Regelfall besteht der Anspruch auf Betreuungsgeld vom ersten Tag des 15. Lebensmonats bis zum maximalen 36. Lebensmonat des Kindes. Das Betreuungsgeld beträgt ab beträgt 150 im Monat. Es wird als Geldleistung ausbezahlt und ist nicht zu versteuern. Betreuungsgeld wird als vorranige Leistung ausgezahlt und bei Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kindergeldzuschlag angerechnet. Ansprechpartner ist die Landeskreditbank Karlsruhe unter Familienförderung familienfoerderung@l-bank.de oder Hotline: Wirtschaftliche Kinder- und Jugendhilfe Winnender Straße 30/1 I Waiblingen Ansprechpartner: Frau Kühl I Telefon Damit das Kreisjugendamt prüfen kann, ob die Kosten übernommen werden, muss ein Antrag gestellt werden. Dieser kann schriftlich oder bei einer persönlichen Vorsprache gestellt werden. In der Regel können Sie als Eltern, wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug von Elterngeld erfüllen, auch Betreuungsgeld beantragen. Anspruch auf Betreuungsgeld haben Sie, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, Sie mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben, Ihr Kind nach dem 31. Juli 2012 geboren wurde, Ihr Kind unter drei Jahre alt ist, Sie Ihr Kind privat betreuen oder für Ihr Kind keine öffentlich geförderte Kinderbetreuung (Kindertagesstätte oder Tagesmutter) in Anspruch nehmen, Sie im Jahr vor der Geburt Ihres Kindes über kein zu versteuerndes Einkommen von über bei Elternpaaren oder bei Alleinerziehenden verfügen, Sie keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. Das Betreuungsgeld müssen Sie schriftlich bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen. Wenn Ihnen die L-Bank Elterngeld bewilligt hat und Sie weiterhin in Baden-Württemberg leben, sendet Ihnen die L-Bank am ersten Geburtstag Ihres Kindes einen Antrag auf Betreuungsgeld zu. 7

10 Mutterschaftsgeld Wer? Wo? Wann? - Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. - Frauen, die Arbeitslosenunterstützung oder Unterhaltsgeld von der Agentur für Arbeit bekommen. Familienversicherte Frauen bekommen während des Mutterschutzes (6 Wochen vor, 8 Wochen nach der Geburt) ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von max. 210 EUR vom Bundesversicherungsamt. Mutterschaftsgeld beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Sie brauchen dazu eine Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers und eine Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin. Kurz vor Beginn des Mutterschutzes stellen Sie den Antrag. Hebammenhilfe Wer? Schwangere und Mütter von Säuglingen können sich an eine Hebamme wenden. Hebammen bieten: -- Beratung zu allen Fragen und Beschwerden in der Schwangerschaft, zur Geburt und danach an -- Vorsorgeuntersuchungen -- Geburtsvorbereitung -- Geburtshilfe -- aufsuchende Wochenbettbetreuung -- Stillberatung und Beratung zu Ernährungsfragen -- von Mutter und Kind -- Rückbildungsgymnastikkurse sowie Beckenbodentraining Die Kosten trägt Ihre Krankenkasse. Wo? Wann? 8 Wenden Sie sich an eine Hebamme Ihres Vertrauens. Hebammenlisten liegen bei den meisten Frauenärzten aus oder über: Hebammenhilfe kann bis zu 8 Wochen nach der Geburt des Kindes und bei entsprechenden Fragen auch bis zum Ende der Stillzeit in Anspruch genommen werden. Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenbetreuung. Im Rahmen Früher Hilfen kann die Hebammenhilfe bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres weiter gewährt werden. Ein Antrag kann bei den Mitarbeiterinnen der Frühen Hilfen gestellt werden.

11 Haushaltshilfe Wer? Wo? Wann? Im Krankheitsfall können Erziehungsberechtigte sowie Frauen anlässlich der Geburt ihres Kindes für die Dauer ihres stationären Krankenhausaufenthaltes, in Ausnahmen auch darüber hinaus, eine Haushaltshilfe bekommen. Die Kostenübernahme können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Anfragen bzgl. einer Haushaltshilfe können Sie an die Sozialstationen in ihrer Gemeinde richten. Adressen Seite 60 Schon vor der Geburt Ihres Kindes bzw. im Bedarfsfall sollten Sie dies klären Arbeitslosengeld II Wer? Wo? Wann? Erwerbsfähige und hilfebedürftige Frauen und Männer erhalten Arbeitslosengeld II. Alleinerziehende mit einem Kind unter 6 Jahren haben einen eigenen, elternunabhängigen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, auch wenn sie einen Arbeitsplatz haben, sich jedoch in Elternzeit befinden. Der Anspruch wird in jedem Einzelfall abgeklärt (siehe Broschüre SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende ). Anträge stellen Sie beim Jobcenter Rems-Murr-Kreis in Backnang, Schorndorf oder Waiblingen. Adressen Seite 60 Bei Bedürftigkeit; Alleinerziehende stellen eventuell schon während der Schwangerschaft einen Antrag auf Arbeitslosengeld II. Arbeitslosengeld II für StudentInnen und Auszubildende Wer? Wo? StudentInnen haben nur dann Anspruch, wenn das Studium unterbrochen wird. Bei geringem Einkommen der Studierenden hat das Kind eventuell Anspruch auf Sozialgeld. Auszubildende, die Bundesausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG beziehen, können gegebenenfalls einen Zuschuss zu den ungedeckten, angemessenen Kosten der Unterkunft bekommen. Beim Jobcenter Rems-Murr-Kreis in Backnang, Schorndorf oder Waiblingen. Adressen Seite 60 9

12 BAföG Wer? Wo? Wann? Jede/r die/der eine förderungswürdige Ausbildung bzw. ein Studium macht. Durch ein Kind kann sich die Förderungshöchstdauer beim BAföG verlängern. Landratsamt Rems-Murr-Kreis Amt für Ausbildungsförderung Alter Postplatz 10 I Waiblingen Frau Dippon: r.dippon@rems-murr-kreis.de Bei Ausbildungsbeginn. Wohngeld Wer? Wo? Wann? Mieter/innen mit geringem Einkommen können Wohngeld beantragen. In jedem Einzelfall wird neu entschieden. Die Gewährung von Wohngeld ist abhängig von Ihrem Einkommen, Ihrer Miete und der zu Ihrem Haushalt gehörenden Personenzahl. Wer Arbeitslosengeld II erhält, bekommt kein zusätzliches Wohngeld. Seit 1. Januar 2009 werden bei der Berechnung die Heizkosten mit berücksichtigt. Bei jeder Gemeinde oder Stadtverwaltung bekommen Sie weitere Informationen sowie Anträge, Formulare und Broschüren Adressen Seite 60 Jederzeit, wenn Bedürftigkeit besteht. 10

13 Unterhalt für das Kind Wer? Wo? Jedes nicht eheliche Kind bzw. jedes Kind getrennt lebender odergeschiedener Eltern hat Anspruch auf Unterhalt. Informationen erhalten Sie über das Kreisjugendamt Fachbereich Unterhalt, Beistandschaften und Vormundschaften Dienststelle Waiblingen Alter Postplatz 10 I Waiblingen, zuständig für folgende Städte und Gemeinden: Alfdorf, Fellbach, Kaisersbach, Kernen, Korb, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Urbach, Waiblingen, Weinstadt und Winterbach. Telefon: Sekretariat Herr Kirgis Dienststelle Backnang Stuttgarter Straße 109 I Backnang, zuständig für folgende Städte und Gemeinden: Allmersbach i. T., Althütte, Aspach, Auenwald, Backnang, Berglen, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg/Murr, Leutenbach, Murrhardt, Oppenweiler, Schwaikheim, Spiegelberg, Sulzbach/Murr, Weissach i. T. und Winnenden. Telefon: Sekretariat Herr Rosenberger Wann? Entweder während der Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres Kindes. 11

14 Unterhaltsvorschuss Wer? Wo? Wann? Für Kinder, für die der unterhaltspflichtige Elternteil nicht bezahlt, kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden(siehe Broschüre Der Unterhaltsvorschuss ). Anträge stellen Sie beim Kreisjugendamt, Unterhaltsvorschusskasse Dienststelle Waiblingen Telefon: Sekretariat Dienststelle Backnang Telefon: Sekretariat Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt bzw. nicht zahlen kann, stellen Sie den Antrag. Unterhalt für unverheiratete Mütter Wer? Wo? Wann? Frauen, die mit dem Vater ihres Kindes nicht verheiratet sind, haben Anspruch auf Unterhalt. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt des Kindes und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie kann sich bei besonderen Belangen des Kindes und bei fehlenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung verlängern. Information und Beratung erhalten Sie hierzu beim Kreisjugendamt Fachbereich Unterhalt, Beistandschaft, Vormundschaft Dienststelle Waiblingen Alter Postplatz 10 I Waiblingen Telefon: Sekretariat Dienststelle Backnang Stuttgarter Straße 109 I Backnang Telefon: Sekretariat Im Bedarfsfall. 12

15 Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe Wer? Wo? Wann? Rechtsuchende mit geringem Einkommen können bei dem für ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht für eine anwaltliche Beratung und die damit verbundene außergerichtliche Tätigkeit Beratungshilfe beantragen. Sie bezahlen einen Eigenanteil von 10 EUR und können eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens beauftragen. Für ein gerichtliches Verfahren gibt es auf Antrag Prozesskostenhilfe. Diese wird üblicherweise durch den Prozessbevollmächtigten bei Gericht eingereicht. (Je nach Einkommensverhältnissen wird Prozesskostenhilfe ohne oder mit Ratenzahlung auf die zu erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten bewilligt). Über Ihren Rechtsanwalt stellen Sie den Antrag beim Gericht oder beim zuständigen Amtsgericht. Im Bedarfsfall. Bildung und Teilhabe Wer? Wo? Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder und Jugendliche, die aus einkommensschwachen Familien kommen, einen Rechtsanspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Alle Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene deren Familien ALG II, Sozialgeld oder Sozialhilfe bekommen deren Familien Wohngeld bekommen die Familien die Kinderzuschlag erhalten Für Anträge von Leistungsberechtigen, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld nach SGB II beziehen ist beim Jobcenter des Rems-Murr- Kreises der/die zuständige Sachbearbeiter/in Ansprechpartner/in Jobcenter Rems-Murr: ServiceCenter: Für Anträge von Leistungsberechtigten, die Wohngeld, Sozialhilfe oder einen Kindergeldzuschlag erhalten ist der Geschäftsbereich Soziales beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis zuständig. Landratesamt Rems-Murr, Geschäftsbereich Soziales Telefon: oder

16 Schuldnerberatung Wer? Wo? Eine Schuldnerberatung ist angezeigt bei Überschuldung, das heißt Ihre festen Ausgaben und Ihre Lebenshaltungskosten übersteigen regelmäßig Ihr Einkommen oder Sie stellen fest, dass Ihr Girokonto immer weiter ins Soll rutscht. Die Schuldnerberatung des Landratsamtes steht den meisten Bürger/innen des Rems-Murr-Kreises offen. Dies gilt auch für alle Personen, die Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Grundsicherung) erhalten. Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, müssen eine Beratungsempfehlung der zuständigen Geschäftsstelle des Jobcenters Rems-Murr-Kreis vorlegen. Alle anderen Bürger/innen, die in den Städten Fellbach, Waiblingen, Weinstadt, Schorndorf, Winnenden oder Backnang leben, müssen sich an die dortigen Beratungsstellen wenden: Schuldnerberatung des Kreissozialamtes Alter Postplatz 10 I Waiblingen Telefon: Herr Kleiner Frau Ranft Schuldnerberatung Stadt Backnang Telefon: Herr Molinari Schuldnerberatung Stadt Fellbach telefonische Terminvergabe: Di. 9:00-12:00 Uhr Telefon: Herr Schrom Frau Nobis Herr Grimm Arbeiterwohlfahrt Fellbach I Telefon: Schuldnerberatung Stadt Schorndorf Telefon: Herr Reuschle Montag von 8:00-12:00 Uhr erreichbar Diakonische Bezirksstelle Schorndorf I Telefon:

17 Schuldnerberatung Stadt Waiblingen Telefon: , Frau Mindel Kreisdiakonieverband Waiblingen I Telefon: Theodeor-Kaiser-Straße 33/1 I Waiblingen Beratung auch in den Außenstellen Backnang, Obere Bahnhofstraße 16, Winnenden, Bengelstraße 22 und in Schorndorf Schlichtenerstraße 25 möglich. Telefonsprechstunde ist dienstags von 16:00-17:00 Uhr Telefon: Schuldnerberatung Stadt Weinstadt Telefon: Frau Deumelandt Herr Gerke (mittwochs) Schuldnerberatung Stadt Winnenden Telefon: , Frau Schumann Wann? Im Bedarfsfall. 15

18 Familienpass/Landesfamilienpass Wer? Wo? Familienpass ist die Bezeichnung für ein spezielles Vergünstigungssystem für Familien. Es wird geregelt, welche Familien den Familienpass erhalten können und welche Leistungen er umfasst. Er ermöglicht in vielen Städten und Gemeinden einen kostenfreien oder vergünstigten Eintritt in Schlösser, Gärten und Museen sowie in Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder. Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung Seite 60 Bundesstiftung Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens Wer? Wo? Schwangere Frauen mit sehr geringem Einkommen können eine einmalige finanzielle Unterstützung beantragen. Die Einkom mensgrenzen erfahren Sie bei den Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen des Rems-Murr-Kreises. Für ALG II-Bezieherinnen ist vorrangig das Jobcenter zuständig. Bei allen anerkannten Schwangeren- und Schwangerschafts konfliktberatungsstellen können Sie einen Antrag stellen. Kapitel Beratung Seite 21 16

19 Landesstiftung Familie in Not Wer? Wo? Wann? Frauen/Familien in besonderen materiellen Notlagen können Gelder aus der Landesstiftung beantragen. Es muss in jedem Einzelfall abgeklärt werden, ob eine derartige Notlage vorliegt. Bei allen anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen können Sie einen Antrag stellen. Kapitel Beratung Seite 21 Die Antragstellung soll während der Schwangerschaft bzw. nach der Geburt des Kindes erfolgen. Willkommen auf der Welt - Willkommen in Backnang Wer? Wo? Familien aus dem Stadtbezirk Backnang erhalten durch eine Broschüre der Stadt Backnang einen Überblick des in Backnang bestehenden Angebotes an Dienstleistungen und Hilfestellungen rund um Schwangerschaft und Geburt bis hin zum Kindergarteneintritt eines Kindes. Außerdem sind Gutscheine von Backnanger Firmen und Institutionen enthalten. Beim Standesamt Backnang. Programm zur Unterstützung von Familien mit Mehrlingsgeburten Hotline Familienförderung Wer? Wo? Wann? Frauen/Familien mit Drillingen (aufwärts), können einen einmaligen Zuschuss bis zu höchstens EUR pro Kind erhalten. Anträge erhalten Sie bei der Landeskreditbank in Karlsruhe. Auskunft: familienfoerderung@l-bank.de Telefon (gebührenfrei) Fax Mo. Fr. von 9:00-12:00 Uhr und von 14:00-17:00 Uhr Der Antrag muss im ersten Lebensjahr der Kinder gestellt werden. 17

20 Tafelladen und mehr... Gut und günstig einkaufen mit kleinem Geldbeutel Wer? Vorort wird im Tafelladen geprüft ob jemand einkaufsberechtigt ist. Personalausweis und der Nachweis von Sozialleistungen ist bei der Ausstellung eines Ausweises notwendig. Einkaufen kann wer eine kleine Rente hat, Sozialhilfe erhält, Arbeitslosengeld II bezieht, Wohngeld bekommt oder mit geringem Einkommen über die Runden kommen muss. Wo? Waiblinger Tafelladen e. V. Fronackerstraße 70 I Waiblingen Telefon: Öffnungszeiten: Mo. 10:00-12:00 Uhr Di., Mi. + Fr. 10:00-12:00 Uhr Do. 10:00-17:30 Uhr Weinstadt Tafel e. V. Ziegeleistraße 16 I Weinstadt Telefon: Schorndorfer Tafel/AWO Schorndorf e. V. Grabenstraße 28 I Schorndorf Telefon: Öffnungszeiten: Mo. Fr. 10:00-13:00 Uhr SoWas - Soziales Warenhaus Backnanger Tafel Theodor-Körner-Straße 1 I Backnang Telefon: Winnender Tafel e. V. Brunnengasse 19 I Winnenden Telefon: Öffnungszeiten: Di., Do. + Sa. 10:00-12:00 Uhr Schwäbische Tafel Stuttgart e. V. - Fellbacher Tafelladen Wernerstraße 27 I Fellbach Ansprechpartner: Carola Plötz Telefon: I Fax: ploetz@fellbacher-tafel.de I 18 >>

21 EH-Mobil Die mobile Tagesstätte ERLACHER HÖHE - Mobil bietet in verschiedenen Kreisstädten die Möglichkeit für Menschen in sozialen Notlagen ein kostengünstiges warmes Essen und Getränke in einer geschützten Umgebung einzunehmen. Backnang in Kooperation mit der ev. Gesamtkirche im Totenkirchle, Sulzbacher Straße 32 jeden Dienstag und Donnerstag 12:00-14:00 Uhr Murrhardt in Kooperation mit der kath. Kirche St. Maria im Begegnungscafe, Fornsbacher Straße 3 jeden letzten Donnerstag im Monat 14:30 16:00 Uhr Waiblingen in Kooperation mit der ev.-methodistischen Kirche im Gemeindehaus Blumenstraße 3 jeden Mittwoch 12:00-14:00 Uhr Rommelshausen (Kernen) in Kooperation mit 4 Kirchengemeinden (ev., EmK, kath. und landeskirchliche Gemeinschaft) im Gemeindehaus der EmK, Kurze Straße 9 jeden Donnerstag 12:30-14:30 Uhr Schorndorf in Kooperation mit der ev. Kirche im Martin-Luther-Haus, Friedrich-Fischer-Straße 1 jeden Montag 12:00 14:00 Uhr Strandgut Möbel & Mehr Im Strandgut verkaufen wir kostengünstig an Menschen mit schmalem Geldbeutel. Aber auch wer Flohmarktartikel und Sammlerstücke sucht, ist hier jederzeit willkommen. Zusätzlich bieten wir folgende Dienstleistungen an: Wohnungsauflösungen Entrümpelungen Kleintransporte Garten- und Landschaftspflegearbeiten Wäschereinigung und Bügelwäsche Büro- und Wohnungsreinigung Kehrwoche Öffnungszeiten im Strandgut: Dienstag bis Freitag 9:00-18:00 Uhr I Samstag 9:00-14:00 Uhr Hohenstaufenstraße 9 I Schorndorf (Schockareal) Telefon: I Fax: gudrun.lenz@erlacher-hoehe.de 19

22 Angebote für Alleinerziehende Beratung für Alleinerziehende Von folgenden Stellen erhalten Sie Informationen über Beratung, Selbsthilfe und Gruppenangebote speziell für Alleinerziehende: Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Ortsverband Stuttgart und Umgebung e. V. Haußmannstraße 6 I Stuttgart Telefon: Weitere Angebote und Selbsthilfeangebote für Alleinerziehende Treffen für Alleinerziehende Kontakte knüpfen Tipps und Informationen Austausch über entsprechende Themen sich etwas Gutes tun Anmeldung über: Diakonische Bezirksstelle Schlichtener Straße 25 I Schorndorf Telefon: diakonie.schorndorf@t-online.de 20

23 Beratung Fachdienst Frühe Hilfen / Schwerpunktdienst Frühe Hilfen Beratung und Begleitung von Anfang an, für Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren Die Geburt eines Kindes verändert die gesamte Lebenssituation. Der Alltag mit einem Kind macht Freude, kann aber auch belastend sein. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach Möglichkeiten, wie Sie in schwierigen Alltags- und Erziehungssituationen besser mit Ihrem Kind zurechtkommen. Wir sind Ansprechpartner/innen für Schwangere, Alleinerziehende und Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren sowie Hebammen, Ärzte und andere Berufsgruppen die im Rahmen Frühe Hilfen tätig sind. Wir bieten Informationen über: Elterntreffs, Elternkurse, Informationen, Austausch und Kontaktmöglichkeiten, Einzelberatung, Beratung und Begleitung auch bei Ihnen zu Hause durch Hebammen, Familienhebammen, Familienkinderkrankenpflegerinnen, Sozialpädagoginnen und Familienhelferinnen Für Waiblingen: Fachdienst: Ingrid Schneider-Rabeneick I Telefon: i.schneider-rabeneick@rems-murr-kreis.de Schwerpunktdienst: Sekretariat Telefon Für Schorndorf: Fachdienst: Bärbel Stollmeier-Rzadkowski Telefon: (Mo-Mi) b.stollmeier-rzadkowski@rems-murr-kreis.de Schwerpunktdienst: Sekretariat Telefon 07181/ Für Backnang: Fachdienst: Sabine Zahner-Noller I Telefon: s.zahner-noller@rems-murr-kreis.de Schwerpunktdienst: Sekretariat Telefon

24 Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bieten Beratung bei persönlichen Problemen in Zusammenhang mit der Schwangerschaft, bei Unsicherheit über die eigene Zukunft und die des Kindes, im Schwangerschaftskonflikt (nach 219 Abs. 2 StGB; mit Beratungsnachweis) sowie Beratung über soziale Hilfen, finanzielle Möglichkeiten und rechtliche Grundlagen. Die nachfolgenden Einrichtungen bieten Schwangeren- bzw. Schwangerschaftskonfliktberatung an: Landratsamt Rems-Murr-Kreis Geschäftsbereich Gesundheit Bahnhofstraße 1 I Waiblingen Telefon: und schwanger@rems-murr-kreis.de Auf Wunsch auch Beratung in Schorndorf und Backnang möglich pro familia im KARO - Familienzentrum Waiblingen Alter Postplatz 17, 2. OG. I Waiblingen Telefon: waiblingen@profamilia.de Telefonische Erreichbarkeit: Mo, Di, Do 9:00-13:00 Uhr I Mi 9:00-16:00 Uhr I Fr 9:00-11:00 Uhr Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Schwangerschaftsberatung Talstraße 12 I Waiblingen Telefon: I Fax: schwangerschaftsberatung.wn@skf-drs.de -Beratung über die Homepage Verein Kinder- und Jugendhilfe Backnang e. V. Theodor- Körner- Straße 1 I Backnang Telefon: i famfutur@kinderundjugendhilfe-bk.de 22

25 Beratung zur "Vertraulichen Geburt" Seit 1. Mai 2014 ist das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Damit erhalten Schwangere die Möglichkeit, ihr Kind auf Wunsch vertraulich und sicher in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen. Während der Schwangerschaft und danach werden sie von Schwangerenberatungsstellen beraten, betreut und begleitet. Dadurch soll verhindert werden, dass eine schwangere Frau in der Not ihr Kind in Gefahr bringt. 1. Kostenloses 24h erreichbares Hilfetelefon "Schwangere in Not - anonym und sicher" Information und anonyme Beratung unter 3. Persönliche und auf Wunsch anonyme Beratung und Unterstützung durch qualifizierte Beraterinnen der Schwangerenberatung vor Ort. Beratungsstellen für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen Die folgenden Beratungsstellen bieten Unterstützung bei der Bewältigung persönlicher und familiärer Probleme. Die Beratung soll ermöglichen, Hintergründe von Schwierigkeiten besser zu verstehen, Möglichkeiten zur Veränderung zu suchen und den eigenen Weg zu finden. Angeboten werden Einzelberatung, Paarberatung und Familienberatung, Trennungs- und Scheidungsberatung. In Waiblingen: Landratsamt Rems-Murr-Kreis Beratungsstelle für Familien und Jugendliche Bahnhofstraße 64 I Waiblingen I Telefon: Caritas-Zentrum Waiblingen Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Talstraße 12 I Waiblingen I Telefon: Kreisdiakonieverband Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Theodor-Kaiser-Straße 33/1 I Waiblingen I Telefon: pro familia im KARO - Familienzentrum Waiblingen Alter Postplatz 17, 2. OG. I Waiblingen I Telefon: >> 23

26 In Schorndorf: Landratsamt Rems-Murr-Kreis Beratungsstelle für Familien und Jugendliche Silcherstraße 39 I Schorndorf I Telefon: Kreisdiakonieverband Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Arnoldstraße 5, 3.OG I Schorndorf I Telefon: In Backnang: Landratsamt Rems-Murr-Kreis Beratungsstelle für Familien und Jugendliche Karl-Krische-Straße 4 I Backnang I Telefon: Kreisdiakonieverband Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Obere Bahnhofstraße 15 I Backnang I Telefon: info@diakonie-backnang.de I Caritas-Zentrum Backnang Sozial- und Lebensberatung Albertstraße 8 I Backnang Telefon: I Fax: In Winnenden Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Wallstraße 28 I Winnenden I Telefon: Terminvereinbarung über Caritas-Zentrum Waiblingen In Murrhardt Paar-, Familien-, Lebens- und Sozialberatung, Kurvermittlung in Murrhardt Klosterhof I Murrhardt I Telefon: www: In Welzheim Paar-, Familien-, Lebens- und Sozialberatung, Kurvermittlung in Welzheim Johann-von-Hieber-Straße 7 I Welzheim I Telefon:

27 Dezentrale Anlaufstelle gegen sexualisierte Gewalt Hilfen für Mädchen, Jungen und junge Erwachsene: Landratsamt Rems-Murr-Kreis Bahnhofstraße 64 I Waiblingen Telefon: Sekretariat Karl-Krische-Straße 4 I Backnang Telefon: Frau Gruber Silcherstraße 39 I Schorndorf Telefon: Frau Heidenfelder Hilfe nach Gewalttaten- Esslinger Traumaambulanz Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sorgt für eine möglichst frühzeitige qualifizierte Untersuchung, Beratung und Behandlung von psychisch traumatisierten Gewaltopfern wie: Opfer sexualisierter Gewalt Opfer häuslicher Gewalt Opfer krimineller Gewalt Telefonische Erreichbarkeit der Traumaambulanz unter: Mo bis Do 8:00 bis 16:00 Uhr I Fr 8:00 bis 14:00 Uhr psychosomatik(at)klinikum-esslingen.de Im Notfall außerhalb der genannten Sprechzeiten über die Zentrale Notaufnahme des Klinikums Esslingen, Telefon Opferberatung häusliche Gewalt in Fellbach Telefon: /25 I efl-wn@kdv-rmk.de Mozartstraße 14 I Fellbach 25

28 Frühberatung / Frühförderung Ein Angebot für Eltern die Förderung oder Therapie für Ihr Kind suchen oder die Beratung zu Fragen der kindlichen Entwicklung möchten für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt Interdisziplinäre Frühberatungsstelle Diakonie Stetten e. V. Bahnhofstraße 10 I Waiblingen Telefon: oder Ist für den gesamten Rems-Murr-Kreis zuständig Frühförderung und Beratung Karolingerstraße 42 I Fellbach Telefon: / fruehberatungsstelle@froebelschule-fellbach.de Einzugsgebiet: Waiblingen, Fellbach, Winnenden, Korb, Kernen, Schwaikheim, Leutenbach, Burgstetten, Kirchberg Frühberatung an der Fröbelschule Schorndorf Rainbrunnenstraße 24 I Schorndorf Telefon: I Fruehfoe.fs@web.de Einzugsgebiet: Schorndorf, Remshalden, Winterbach, Berglen, Rudersberg, Urbach, Plüderhausen, Welzheim, Alfdorf Frühförderung und Frühberatung an der Bodelschwinghschule Berliner Straße 30 I Murrhardt Telefon: I Fruehberatung.bsm@web.de Einzugsgebiet: Murrhardt, Backnang, Kaisersbach, Althütte, Auenwald, Weissach i. T., Allmersbach i. T., Aspach, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach, Großerlach Frühberatungsstelle an der Förderschule Sulzbach Jahnstraße 17 I Sulzbach Telefon: I Foerderschule-sulzbach@t-online.de Einzugsgebiet: Sulzbach, Oppenweiler, Spiegelberg, Nassach, Großerlach, Neufürstenhütte, Altfürstenhütte Frühberatungstelle an der Herzog-Christoph-Schule Nägelestraße 17 I Murrhardt Telefon: oder -18 I posttelle@hcsmurrhardt.schule.bwl.de Frühberatungsstelle an der Janusz-Korcak-Schule Rienharzer Straße 57 I Welzheim Telefon: I Janusz.korcak.schule@web.de Einzugsgebiet: Welzheim, Alfdorf, Pfahlbronn, Kaisersbach, Hellershof, Breitenfürst, Aichstrut 26 >>

29 Sonderpädagogische Beratungsstellen für sprachauffällige Kinder an der Christian-Morgensternschule Damm Straße 48 I Waiblingen Telefon: Einzugsgebiet: Grunbach bis Fellbach, Kirchberg, Burgstetten, Waldrems, Berglen Außenstelle Schorndorf Rainbrunnenstraße 24 I Schorndorf Telefon: I info@cms-schorndorf.de Einzugsgebiet: Geradstetten bis Plüderhausen, Rudersberg, Welzheim Außenstelle Sulzbach / Murr Kleinhöchbergstraße 12 I Sulzbach/Murr Telefon Einzugsgebiet: Backnang bis Murrhardt, Althütte, Weissacher Tal Sozialpädiatrische Zentren Sozialpädiatrischen Zentren werden Kinder und Jugendliche fachlich-medizinisch untersucht, betreut und behandelt. Die einzelnen Sozialpädiatrischen Zentren sind dabei unterschiedlich ausgerichtet, so dass Kinder mit den verschiedensten Krankheits- und Störungsbildern hier untersucht und behandelt werden. Bei einer Erkrankung oder bei dem Verdacht auf eine Erkrankung, in deren Folge es zu Störungen in der kindlichen Entwicklung, Behinderungen, Verhaltensauffälligkeiten oder seelischen Störungen kommt oder kommen kann, bieten Sozialpädiatrische Zentren fachliche Hilfe und Unterstützung. Kinderzentrum Maulbronn Klinik für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie Knittlinger Steige 21 I Maulbronn Telefon: I Sekretariat SPZ Schwäbisch Hall Sozialpädiatrische Zentren Ev. Diakoniewerk Schwäbisch Hall Diakoniestraße 10 I Schwäbisch Hall I Telefon SPZ Esslingen Sozialpädiatisches Zentrum Städtische Kliniken Hirschlandstraße 97 I Esslingen Telefon: I info@klinikum-esslingen.de >> 27

30 SPZ Ludwigsburg Sozialpädiatrisches Zentrum Erlacherhofstraße 10 I Ludwigsburg Telefon: I Magda.pajurin@kliniken-lb.de SPZ Stuttgart Sozialpädiatrisches Zentrum am Olgahospital Stuttgart Kriegsbergstraße 60 I Stuttgart Telefon: I Spz.@klinikum-stuttgart.de Schreiambulanz Klinikum Stuttgart - Olgahospital Sozialpädiatrisches Zentrum»Baby-Sprechzeit«Bismarckstraße 8 I Stuttgart Telefon: I Fax: spz@klinikum-stuttgart.de I Diagnostik, Beratung und Krisenintervention bei unstillbarem Schreien Schlafproblemen Fütterstörungen Psychotherapeutische Babyambulanz Stuttgart an der»stuttgarter Akademie für Tiefenpsychologie und analytische Psychotherapie«e. V. Beratung, Krisenintervention, Mutter-Säuglingstherapie Hohenzollernstraße 26 I Stuttgart Telefon: I Fax: I An der Babyambulanz arbeitet ein Team von 5 psychoanalytischen Kinderund Erwachsenentherapeutinnen mit besonderer Erfahrung im Verständnis der seelischen Vorgänge, die für die erste Beziehungsaufnahme zwischen Mutter, Baby und Vater Bedeutung haben. Sie sind von der Schwangerschaft bis zum 18. Lebensmonat des Babys zuständig. Sprecherin der Babyambulanz ist Frau Barbara Hirschmüller. Hebammenpraxis Stuttgart-Mitte Ansprechpartner Schreikinder: Sabine König Gaisburgstraße 12c I Stuttgart Telefon: Hebammenpraxis I Sabine König 28

31 Beratung für Eltern mit Schreibabys, Schlaf- oder Essproblemen; Krisenintervention. Diane Gerner, Pädagogin, GfG-Familienbegleiterin, Stillberaterin Ausbildung in ressourcenorientierter körperpsychotherapeutischer Krisenintervention für Schwangerschaft, Säuglinge, Kleinkinder und deren Eltern Esslingen I Telefon: elternberatung@t-online.de I Haller Schrei-Baby-Ambulanz Krisenbegleitung für Eltern mit schreienden Babys und unruhigen Kleinkindern Christiane Mehlis Bossertweg 3 I Schwäbisch Hall Telefon: I info@heilpraxis-mehlis.de I Klinik für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie Kinderzentrum Maulbronn Frau Kunde-Trammer Knittlinger Steige 21 I Maulbronn I Telefon: Säuglings- und Kleinkindtherapie Hanna Pretzell Kornblumenweg 7 I Weinstadt I Telefon: Birgit Kreuter-Hafer Oberer Marktplatz 7 I Schorndorf I Telefon Pflegerische Elternberatung - Rems-Murr-Klinikum Winnenden Ambulante Beratung nach vorheriger Terminabsprache Silke Seidel Susanne Grau Am Jacobsweg 1 I Winnenden I Telefon: silke.seidel@rems-murr-kliniken.de susanne.grau@rems-murr-kliniken.de Dienstag - Freitag 09:00-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr Montag und Mittwoch 13:30 19:00 Uhr 29

32 Angebote für Frauen mit Migrationshintergrund Yasemin - Beratungsstelle für junge Migrantinnen zwischen 12 und 27 Jahren Augustenstraße 39B I Stuttgart I Telefon I info@eva-yasemin.de Frauen Sprach-Café Frauen verschiedener Nationalitäten treffen sich jeden Dienstag von 9:30 11:00 Uhr um gemeinsam deutsch zu sprechen und dabei etwas voneinander zu erfahren. Arbeiterwohlfahrt Ortsverband Schorndorf e. V. Augustenstraße 4 I Schorndorf I Telefon: Siehe Seite 33 Fit für mein Baby Information und Unterstützung für Familien mit unter 6-jährigen Kindern, wenn ein Migrationshintergrund besteht. Angebote sind Einzelberatung, Elternkurse und Begleitung. Im Team mit Mentorinnen und Mentoren können Ihre sprachlichen und kulturellen Hintergründe berücksichtigt werden. Plüderhausen, Remshalden, Schorndorf, Weinstadt, Winterbach und Urbach Evangelische Gesellschaft - Elternweiterbildung im Rems-Murr-Kreis Bahnhofstraße 19 I Weinstadt-Endersbach I Telefon: Fax: I a.mauch@eva-stuttgart.de Sozialer Dienst beim Kreisjugendamt Der Soziale Dienst ist ein Unterstützungs- und Hilfsangebot bei der Alltagsbewältigung und in Problem- und Krisensituationen. Er richtet sich an Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und bietet auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes umfassende Unterstützung an. Landratsamt Rems-Murr-Kreis Kreisjugendamt Kinder- und Jugendhilfe Winnender Straße 30/1 I Waiblingen I Telefon: Landratsamt Rems-Murr-Kreis Kreisjugendamt Kinder- und Jugendhilfe, Sozialer Dienst Karl-Krische-Straße 4 I Backnang I Telefon: Landratsamt Rems-Murr-Kreis Kreisjugendamt Kinder- und Jugendhilfe, Sozialer Dienst Silcherstraße 39 I Schorndorf I Telefon:

33 Sozialberatung / Sozialhilfe Landratsamt Rems-Murr-Kreis / Geschäftsbereich Soziales Wenn Sie ALG II oder Grundsicherung/Sozialhilfe erhalten, berät Sie telefonisch oder bei einem Hausbesuch der Sozialdienst beim Geschäftsbereich Soziales/Landratsamt Rems-Murr-Kreis in folgenden Bereichen: -- Bei leistungsrechtlichen Fragen, z. B. einmalige Beihilfen, Erstausstattungen -- Bei persönlichen/sozialen Schwierigkeiten -- Vermittlung anderer Hilfen, Beratungsstellen Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Geschäftsbereich Soziales Alter Postplatz 10 I Waiblingen I Dienstgebäude: Mayenner Straße 60 Termine nach telefonischer Vereinbarung. Sie erreichen den Sozialdienst telefonisch unter: Frau Malcherek (Backnang, Großerlach, Murrhardt, Spiegelberg, Sulzbach) Herr Ille (Aspach Berglen, Burgstetten, Kirchberg a. d. M., Leutenbach, Oppenweiler, Schwaikheim, Winnenden) Herr Grass (Alfdorf, Althütte, Fellbach, Kaisersbach, Rudersberg, Welzheim) Frau Haar (Waiblingen, Weissach i. T., Auenwald, Allmersbach i. T.) Frau Donnert (Fellbach-Ortsteile, Kernen, Schorndorf, Winterbach) Herr Geiger und Frau Döhler (Korb, Plüderhausen, Remshalden, Urbach, Weinstadt) Kreisdiakonieverband Backnang Backnang - Sozialberatung Obere Bahnhofstraße 18 I Backnang Telefon: Kreisdiakonieverband Schorndorf - Sozialberatung Arnoldstraße 5, 3.OG I Schorndorf I Telefon: Kreisdiakonieverband Waiblingen - Sozialberatung Theodor-Kaiser-Straße 33/1 I Waiblingen I Telefon:

34 Beratung für Frauen Frauen in bedrohlichen Situationen können bei folgenden Institutionen Hilfe erhalten: Frauenhaus im Rems-Murr-Kreis Postfach 1164 I Schorndorf I Telefon: Telefon: , nachts und am Wochenende Polizei Schorndorf Kobra e. V. Beratung von Mädchen und Frauen gegen sexualisierte Gewalt Hölderlinstraße 20 I Stuttgart I Telefon: beratungsstelle@kobra-ev.de Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bundesweit 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr kostenfrei erreichbar: Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen. Die Mitarbeiterinnen stehen hilfesuchenden Frauen vertraulich zur Seite und leiten sie bei Bedarf an die passenden Unterstützungsangebote vor Ort weiter. Auch wenn Sie kein Deutsch sprechen oder sich nicht ausreichend verständigen können, erhalten Sie beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Unterstützung. In diesem Fall rufen unsere Beraterinnen eine Dolmetscherin an, die es Ihnen ermöglicht, alle Ihre Fragen in Ruhe und der Ihnen vertrauten Sprache zu stellen. Auf diese Weise ist unsere telefonische Beratung auch auf Türkisch, Russisch, Französisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch, Polnisch, Serbokroatisch, Griechisch, Bulgarisch, Rumänisch, Arabisch, Persisch und Vietnamesisch möglich. FLÜGEL- Beratung für Frauen bei sexualisierter Gewalt Beratung ist vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym. Es ist ein Anrufbeantworter geschaltet, Sie bekommen zeitnah einen Rückruf Beratungstelefon: info@fluegel-waiblingen.de I Fraz- Frauen im Zentrum im KARO - Familienzentrum Waiblingen Alter Postplatz 17 I Waiblingen I Telefon:

35 Beratung und Hilfe bei häuslicher Gewalt: Caritas- Zentrum Waiblingen Talstraße 12 I Waiblingen I Telefon: Backnang I Telefon: Pro familia Waiblingen Telefon: I waiblingen@profamilia.de Beratungsstelle fürs Frauenhaus Telefon: Männerinterventionsstelle Rems-Murr Sie hilft den Tätern. Sie vermittelt Gewalt-Sensibilisierungs- Trainings, führt Gespräche, wenn der Täter aus der Wohnung verwiesen wurde oder berät in Fällen, da Auflagen und Weisungen vom Gericht vorliegen Telefon: oder Folgende Stellen nehmen die Interessen von Frauen/Familien wahr: Stadt Fellbach, Gleichstellungsreferentin Marktplatz 1 I Fellbach Telefon: I Fax: gleichstellungsstelle@fellbach.de Stadt Waiblingen, Fachbereich Bürgerengagement Beauftragte für Chancengleichheit Kurze Straße 33 I Waiblingen Gabi Weber I Telefon: gabi.weber@waiblingen.de FRAZ - Frauen im Zentrum Bürgermühlenweg 11 I Waiblingen Kontakt-Telefon: I fraz-waiblingen@gmx.de Familienzentrum Schorndorf Karlstrasse 19 I Schorndorf Telefon: I Familienzentrum@schorndorf.de 33

36 Unterstützung in besonderen Lebenslagen Wellcome Praktische Hilfe für Familien nach der Geburt Ein Angebot vom Deutschen Kinderschutzbund Schorndorf, Welzheim, Waiblingen und Winnenden. Im ersten Lebensjahr des Kindes erhalten Familien individuelle Hilfe. Eine ehrenamtliche Mitarbeiterin kommt ein- bis zweimal in der Woche für zwei bis drei Stunden ins Haus. Für die Vermittlung einer Ehrenamtlichen werden max. 10 Gebühr berechnet und für die anschließende Betreuung bis zu 5 pro Stunde. Am Geld soll die Hilfe nicht scheitern, wenn nur wenig Geld zur Verfügung steht, können auch Ermäßigungen ermöglicht werden. Wellcome in Schorndorf und Welzheim Deutscher Kinderschutzbund - Kreisverband Schorndorf/Waiblingen e. V. Karlstraße 19 I Schorndorf Wellcome-Koordinatorin: Marie Feuerbach I Telefon: schorndorf@wellcome-online.de I Wellcome Waiblingen - Familienzentrum Waiblingen e. V. Familienzentrum KARO I Alter Postplatz 17, Raum 0.20 I Waiblingen Wellcome-Koordinatorin: Annett Burmeister I Telefon: waiblingen@wellcome-online.de I Sprechzeiten nach Vereinbarung Wellcome Winnenden Koordinatorin: Sandra Jurda I Telefon: winnenden@wellcome-online.de I Familienpflege Angebot für alle Familien im Rems-Murr-Kreis. Familiepflege hilft dann, wenn der Haushalt führende Elternteil erkrankt, körperlich oder seelisch, wenn die Mutter zur Kur muss, wenn eine Risikoschwangerschaft eine Familie an die Belastungsgrenze führt, wenn die Versorgung eines behinderten oder chronisch kranken Kindes die Angehörigen überlastet. Familienpflegerinnen haben eine dreijährige Ausbildung in Hauswirtschaft, Pflege und Pädagogik. Sie gehen in die Familien und machen sich nützlich von der Kinderbetreuung bis zum Einkaufen. Die Kosten dieser Hilfe übernehmen im Normalfall die Krankenkassen nach ärztlicher Absprache. Katholische Familienpflege Rems-Murr - Haus Bartenbach Talstraße 12 I Waiblingen I Telefon: info@familienpflege-rems-murr-kreis.de 34

37 Einsatz von (Familien-)Hebammen und (Familien-) Kinderkrankenschwestern im Rahmen Früher Hilfen Familien haben im ersten Lebensjahr ihres Kindes die Möglichkeit nach der Betreuung einer Hebamme im Wochenbett, eine nachfolgende Betreuung einer Hebamme/Familienhebamme oder (Familien-) Kinderkrankenschwester durch die Frühen Hilfen des Kreisjugendamtes zu bekommen. pro familia Koordiniert und setzt Familienhebammen in den Bereichen Waiblingen/Fellbach/Winnenden/Schorndorf und Murrhardt ein im KARO - Familienzentrum Waiblingen Alter Postplatz 17 I Waiblingen I oder waiblingen@profamilia.de Familienhebammensprechstunde Waiblingen Birgit Bauder und Britta Bayer I pro familia Waiblingen im KARO - Familienzentrum Waiblingen Alter Postplatz 17 I Waiblingen Jeden 1. Mittwoch im Monat von 15:00 bis 16:00 Uhr und jeden 3. Mittwoch von 10:00 bis 11:00 Uhr Winnenden Wioleta Florian I Termin/Ort nach Vereinbarung Telefon: Schorndorf Irena Grossmann I Termin/Ort nach Vereinbarung irenagrossmann@web.de I Mobil: oder Murrhardt Monika Mayer I Pfarrscheuer 1.OG. Klosterhof 5 I Murrhardt 2. und 3. Donnerstag im Monat von 11:00 bis 12:00 Uhr Verein Kinder- und Jugendhilfe Backnang e. V. setzt eine Familienhebamme im Bereich Backnang ein Theodor-Körner-Straße 1 I Backnang I Simone Kirschbaum I bietet jeden 2. Montag im Monat eine Familienhebammensprechstunde von 10:30 Uhr - 12:00 Uhr an. Telefon:

38 Elternbildung Angebote der Elternbildung bieten Eltern Informationen und Wissen zur Stärkung der Erziehungsfähigkeit. Durch den Austausch mit anderen Eltern gibt es hier die Möglichkeit neue Ideen und Anregungen für den eigenen Erziehungsalltag zu bekommen. Verschiedene Einrichtungen im Rems-Murr-Kreis bieten Kurse über das Landesprogramm STÄRKE oder eigene Elternbildungskurse an. Siehe Seite 44/46 36

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