Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) - Politischer Kontext Februar 2007 in Dortmund

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) - Politischer Kontext Februar 2007 in Dortmund"

Transkript

1 Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) - Politischer Kontext Februar 2007 in Dortmund Jens Hoffmann Tarifkoordinator Lehrkräfte Stand: Februar 2007

2 Aufbau Warum TV-L? Rückblick in die Verhandlungen TV-L als Chance Alternativen und Perspektiven Ausblick Stand: Februar

3 Entwicklung Tarifpolitik des Öffentlichen Dienstes Warum TV-L? Flächentarifvertrag erhalten Das Prinzip der Tarifautonomie wurde verteidigt TVöD (mit Bund und Kommunen) TV-L (mit den Ländern) TV-Kr (kommunale Krankenhäuser) Kein Tarifvertrag mehr mit dem Geltungsbereich Kommunal / Länder / Bund Streik im Ö.D. wie 1992 ist nicht mehr möglich (kommunal ohne Nahverkehr/Versorgung; Länder u. Bund ohne Bahn) Stand: Februar

4 Chronologie Warum TV-L? Abschluss TVöD u Abschluss TV-L u Parallel dazu: Ärztestreik u TV-Kr Stand: Februar

5 Entscheidungen zum Föderalismus I Warum TV-L? Seit dem 7. Juli 2006 grundlegende Neuregelungen des Beamtenrechts auf Länderebene möglich. Jedes Bundesland kann vollumfänglich und eigenständig die Fragen der Bezahlung, der Alterssicherung und der Ausgestaltung der Laufbahnen für seine Beamten regeln. Jedoch unter Beachtung des Art. 33 GG. Kurzfristig ist nicht mit Neuerungen durch einzelne Länder zu rechnen. Mittelfristig haben jedoch einzelne Länder bereits Bedarf angemeldet. Stand: Februar

6 Entscheidungen zum Föderalismus II Warum TV-L? Zukünftig möglich, aber nicht zwingend: 16 eigenständige Bezahlungsregelungen für die Beamten der Länder plus Bund 16 eigenständige Laufbahnregelungen für die Beamten der Länder plus Bund sowie 16 eigenständige Versorgungsregelungen für die Beamten der Länder plus Bund Stand: Februar

7 Neue Gewerkschaftslandschaft Rückblick in die Verhandlungen Die dbb tarifunion ist im Zuge der Neugestaltung gegenüber Bund, Ländern und Kommunen als Tarifpartner etabliert. Die Politik der öffentlichen Arbeitgeber hat Absprachen zwischen den Gewerkschaftsblöcken befördert. Mit der GEW sitzt im Lehrkräfte-Bereich ein weiterer Tarifpartner am Verhandlungstisch. Herausforderung an dbb-gewerkschaften im Lehrkräftebereich Stand: Februar

8 Organisation, Kampf- und Durchsetzungsstärke Rückblick in die Verhandlungen Die dbb tarifunion hat die Herausforderungen 2005/2006 bestanden: Am Verhandlungstisch Bei zahlreichen Arbeitskampfmaßnahmen Die grundsätzlich gestiegene Kampfbereitschaft verteilte sich regional und branchenspezifisch sehr ungleich Uneinheitliches Verhältnis der Fachgewerkschaften zum Arbeitskampf Erfolg war nur durch eine geschlossene dbb tarifunion möglich Stand: Februar

9 Streik und Kompromiss Rückblick in die Verhandlungen Nur durch den zähen und engagierten Streik wurde überhaupt ein Tarifkompromiss erreicht Es war festes Ziel der TdL die gewerkschaftliche Schutzmacht zu schwächen tarifautonome Verhandlungen durch Verordnungen zu ersetzen die Beschäftigten bei Arbeitszeit und Zuwendung deutlich höhere Belastungen abzuverlangen Stand: Februar

10 Politisierung der Tarifpolitik Rückblick in die Verhandlungen Nicht Tarifpolitik, sondern Machtpolitik beherrschte die Tarifauseinandersetzung Zu keinem Zeitpunkt ging es um 18 Minuten Ziel einiger Ministerpräsidenten: Ein anderer Sozialstaat, Schwächung der Tarifautonomie und eine möglichst weitgehend gewerkschaftsfreie Zone Gewerkschaften sind an die Grenze der Belastbarkeit gegangen (Arbeitszeit, Sonderzuwendungen) Stand: Februar

11 TV-L als Chance Alternativen und Perspektiven Der Abschluss auf Basis des TVöD gibt den Beschäftigten Sicherheit Pro TV-L Der Abschluss erhält das Prinzip des Flächentarifs Der Abschluss ist ein materiell tragfähiger Kompromiss Gewerkschaften haben sich in der Machtfrage behauptet Die Arbeitnehmer haben einen Arbeitskampf geführt, der auch für die Arbeits- und Bezahlungsbedingungen der Beamten positive Wirkung hat Stand: Februar

12 TV-L als Chance Alternativen und Perspektiven Konsequenzen einer Verweigerungshaltung: Keinen Flächentarifvertrag für die Länder Einstellung nach Kassenlage Alternativen Negativspirale bei den Ländern (Arbeitszeit hoch, Sonderzuwendung runter) Keine Einkommensanpassung Stand: Februar

13 Alternativen TV-L als Chance Alternativen und Perspektiven In weiteren 3 bis 4 Jahren wären mehr als 50 % der Arbeitsverträge auf die ungünstigeren Regelungen umgestellt Ohne TV auch negative Signalwirkung für Beamtenbereich Stand: Februar

14 Vorteile des TV-L allgemein TV-L als Chance Alternativen und Perspektiven Einmalzahlungen in 2006 und 2007 / lineare Erhöhung um 2,9 % in 2008 keine lineare Anpassung bei Bund und Kommunen Ost/West-Angleichung in 2008 bzw bleibt Forderung der Arbeitgeber: Verschiebung Eingruppierung wird im Rahmen der Verhandlungen zur Entgeltordnung tarifvertraglich geregelt keine Eingruppierung mehr auf Grund Richtlinien oder Beamtenrecht Unterschiede zwischen allgemeiner Zulage für Lehrkräfte und übrige Beschäftigte werden abgebaut Anspruch auf Erholungsurlaub gilt für alle Beschäftigten gleich Stand: Februar

15 Stand: Februar Vorteile des TV-L im Lehrkräftebereich Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit TV-L als Chance Alternativen und Perspektiven tarifliche Bestimmungen für Zahlung einer Zulage gelten künftig auch für Lehrkräfte Lehrkräfte mit DDR-Ausbildung Gleichstellung der Lehrkräfte mit einer Ausbildung nach dem Recht der DDR wie Erfüller. Damit Überleitung in die EG die für sie als Erfüller maßgeblich ist ohne Beachtung, ob Bewährungszeiten zurückgelegt worden sind oder nicht. Unterbrechung wegen Schulferien Unterbrechungen wegen der Schulferien sind bis zum 31. Oktober für Lehrkräfte unschädlich. Damit keine Nachteile für Lehrkräfte, die lediglich befristet für die Unterrichtszeit eingestellt sind

16 Verbesserungen gegenüber TVöD/TVÜ TV-L als Chance Alternativen und Perspektiven Personalwirtschaft Möglichkeit der Vorweggewährung von Stufen Konkurrenzregelungen Vermeidung von Verlusten im Familieneinkommen bei Teilzeit des Ehegatten Kinderbezogene Entgeltbestandteile Vermeidung von Verlusten z.b. wegen Ruhen des Arbeitsverhältnisses beim anspruchsberechtigten Ehegatten Stand: Februar

17 Anerkennung von Berufserfahrung Verbesserungen gegenüber TVöD/TVÜ TV-L als Chance Alternativen und Perspektiven bessere Anrechnung einschlägiger Berufserfahrung bei der Einstufung Leistungsbezahlung landesbezirklicher TV kann ausdrücklich vorsehen: zusätzliches Leistungsentgelt Vereinbarung zur gleichmäßigen Ausschüttung Schadenshaftung Weitergeltung der beamtenrechtlichen Bestimmungen damit Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Stand: Februar

18 Gewerkschaftspolitik I Ausblick Veränderte Durchsetzungsmechanismen Berufsbereiche müssen für eigene Anliegen streikbereit sein Wechselwirkung der Tariftische Unterschiedliche Streikbereiche Mitgliedermobilisierung Stand: Februar

19 Gewerkschaftspolitik II Ausblick Stärkung der Tarifsäule im dbb Arbeitskampffähigkeit erhöhen Verbesserung der Kommunikation Neustrukturierung der Aufbau- und Ablauforganisation dbb / dbb tarifunion Einrichtung eine Fachbereichs Lehrkräfte Stand: Februar

Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) -Mantel Februar 2007 in Dortmund

Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) -Mantel Februar 2007 in Dortmund Mantel Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) -Mantel - 13. Februar 2007 in Dortmund Jens Hoffmann Tarifkoordinator Lehrkräfte Grundsätze TV-L verbindet tarifpolitische

Mehr

Abweichungen TV-L vom TVöD Stand: Lfd. TV-L TVöD Bemerkungen Nr. Positive Abweichungen TV-L vom TVöD

Abweichungen TV-L vom TVöD Stand: Lfd. TV-L TVöD Bemerkungen Nr. Positive Abweichungen TV-L vom TVöD Abweichungen TV-L vom TVöD Stand: 24.10.2006 Lfd. B Positive Abweichungen TV-L vom TVöD 1 1 Protokollerklärung zu Absatz 3 Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren bei Neuverträgen vom TV-L erfasst 2

Mehr

TV-L - Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für die

TV-L - Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für die Marc-Oliver Steuernagel TV-L - Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für die Länder Ein zukunftsweisender Tarifvertrag? Eine Veranstaltung für den Bund der Technischen Beamten, Angestellten und Arbeiter

Mehr

Landesbezirkliche Regelungen sind auch Regelungen, die vor der ver.di-gründung im Tarifrecht als bezirkliche Regelungen bezeichnet sind.

Landesbezirkliche Regelungen sind auch Regelungen, die vor der ver.di-gründung im Tarifrecht als bezirkliche Regelungen bezeichnet sind. Niederschriftserklärungen zu dem TVÜ-VKA: Niederschriftserklärung zur Protokollerklärung zu 2 Abs. 1 [ver.di]: Landesbezirkliche Regelungen sind auch Regelungen, die vor der ver.di-gründung im Tarifrecht

Mehr

Situation und tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften an Schulen des Gesundheitswesens

Situation und tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften an Schulen des Gesundheitswesens Situation und tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften an Schulen des Gesundheitswesens ver.di - Fachbereich 3 - Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen 1 Tarifpolitik und Eingruppierung Was

Mehr

Informationen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) Bund und VKA

Informationen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) Bund und VKA Informationen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) Bund und VKA Übersicht Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrecht (TVÜ) vom 1. Juni 2005 - TVÜ-Bund

Mehr

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst - TVöD-Länder (TV-L) vom 19. Mai 2006

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst - TVöD-Länder (TV-L) vom 19. Mai 2006 Tarifabschluss im öffentlichen Dienst - TVöD-Länder (TV-L) vom 19. Mai 2006 Fachbereich 6 Bund/Länder 20. Mai 2006 FB 6 nach einer Vorlage aus FB 3 hier: Fassung Niedersachsen 1 Ausgangslage Seit Februar

Mehr

Jens Hoffmann Tarifkoordinator Lehrkräfte

Jens Hoffmann Tarifkoordinator Lehrkräfte Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) - Grundstruktur der nach den Vorschriften des TVÜ-L - 13. Februar 2007 in Dortmund Jens Hoffmann Tarifkoordinator Lehrkräfte

Mehr

Rede von Siegfried Damm, Stellvertretender Vorsitzender der dbb tarifunion, anlässlich der. zentralen Demonstration

Rede von Siegfried Damm, Stellvertretender Vorsitzender der dbb tarifunion, anlässlich der. zentralen Demonstration Rede von Siegfried Damm, Stellvertretender Vorsitzender der dbb tarifunion, anlässlich der zentralen Demonstration der hessischen Landesbeschäftigten In Wiesbaden am 25. September 2007 - Es gilt das gesprochene

Mehr

Landesbezirkliche Regelungen sind auch Regelungen, die vor der ver.di-gründung im Tarifrecht als bezirkliche Regelungen bezeichnet sind.

Landesbezirkliche Regelungen sind auch Regelungen, die vor der ver.di-gründung im Tarifrecht als bezirkliche Regelungen bezeichnet sind. Liste der Niederschriftserklärungen zu dem TVÜ-VKA: Niederschriftserklärung zur Protokollerklärung zu 2 Abs. 1: Landesbezirkliche Regelungen sind auch Regelungen, die vor der ver.di-gründung im Tarifrecht

Mehr

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28. März 2015 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom 2. Februar 2016 mit Einarbeitung

Mehr

INFORMATIVES ZUR TARIFRUNDE 2017

INFORMATIVES ZUR TARIFRUNDE 2017 INFORMATIVES ZUR TARIFRUNDE 2017 1. Grundsätzliches zur TdL in Kürze TdL ist die Abkürzung für Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder führt auf Arbeitgeberseite

Mehr

Neues Tarifrecht in der Hamburger Steuerverwaltung

Neues Tarifrecht in der Hamburger Steuerverwaltung Sonderrundschreiben Mitgliederinformation der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hamburg e. V. Verantwortlich für den Inhalt: Michael Jürgens, Michael Westphal September 2006 Neues Tarifrecht

Mehr

Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst in der Erzdiözese Freiburg. und die Änderungen zur Einführung. in die AVO.

Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst in der Erzdiözese Freiburg. und die Änderungen zur Einführung. in die AVO. Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst in der Erzdiözese Freiburg und die Änderungen zur Einführung der Regelungen des Tarifvertrags Sozial-und

Mehr

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den Tarifvertrag der Länder (TVÜ-L)

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den Tarifvertrag der Länder (TVÜ-L) 1 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den Tarifvertrag der Länder (TVÜ-L) Neufassung für den Bereich Hochschule und Forschung Stand: 29.11.2006 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Mehr

Tarifverträge bei angestellten Psychotherapeut/-innen

Tarifverträge bei angestellten Psychotherapeut/-innen Tarifverträge bei angestellten Psychotherapeut/-innen Aktuelle Situation und Ausblick auf anstehende Tarifverhandlungen Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Strukturen unserer Tarifarbeit

Mehr

Verhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst für die Länder

Verhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst für die Länder Verhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst für die Länder Der TV-Länder wird zum 1. November 2006 in Kraft gesetzt. Zur Überleitung in das neue Recht wird ein eigenständiger Tarifvertrag vereinbart. Das

Mehr

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28. März 2015 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 17. Februar 2017 Zwischen der

Mehr

Ergänzungsbeschluss Restanten zum TVÜ-Bund/ TVÜ-VKA vom Bistums-KODA Speyer

Ergänzungsbeschluss Restanten zum TVÜ-Bund/ TVÜ-VKA vom Bistums-KODA Speyer Ergänzungsbeschluss Restanten zum TVÜ-Bund/ TVÜ-VKA vom 15.09.2009 Bistums-KODA Speyer (OVB 2009, S. 403-407) Der Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31.03.2008 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten

Mehr

Empfehlung der Antragsberatungskommission. Antrag B 1. Antragsteller. Kreisgruppe PD Ost. Annahme als Arbeitsmaterial. Betrifft:

Empfehlung der Antragsberatungskommission. Antrag B 1. Antragsteller. Kreisgruppe PD Ost. Annahme als Arbeitsmaterial. Betrifft: Antrag B 1 Kreisgruppe PD Ost Annahme als Arbeitsmaterial Attraktivität des ÖD Zur Verbesserung der Attraktivität speziell der Arbeit in der Polizei soll die Landesregierung dazu aufgefordert werden, den

Mehr

Die GEW hat den Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) nun ebenfalls abgeschlossen.

Die GEW hat den Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) nun ebenfalls abgeschlossen. Die GEW hat den Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) nun ebenfalls abgeschlossen. Gleichzeitig wurde die Stufe 6 für die Entgeltgruppen

Mehr

Verband Bildung und Erziehung

Verband Bildung und Erziehung Verband Bildung und Erziehung Jetzt auch für Tarifbeschäftigte der Länder neues Tarifrecht 19. Mai 2006 Am späten Nachmittag des Freitag, 19. Mai 2006 einigten sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder

Mehr

Sehr geehrte Frau / geehrter Herr,

Sehr geehrte Frau / geehrter Herr, Thüringer Finanzministerium Postfach 90 04 61 99107 Erfurt Information zum Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28. März 2015 zwischen

Mehr

II. BESITZSTANDSREGELUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER 27

II. BESITZSTANDSREGELUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER 27 Inhalt I. ERLÄUTERUNGEN ZUM EINGRUPPIERUNGSRECHT DES TV-L UND ZU WEITEREN ÄNDERUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER Eingruppierungsrecht der Länder 12 1. Geltungsbereich 13 2. Bestandteile des tariflichen

Mehr

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Zwischen der Lebenshilfe ikita ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführung, einerseits und der Gewerkschaft Erziehung

Mehr

SR EntgO-L DRS Beschlusstext (Stand: ) Legende

SR EntgO-L DRS Beschlusstext (Stand: ) Legende SR EntgO-L DRS Beschlusstext (Stand: 0.0.208) Sonderregelungen über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für Lehrkräfte an Katholischen Freien Schulen in der Diözese Rottenburg Stuttgart (SR EntgO

Mehr

Eine Einführung in wichtige Änderungen der DVO Erzbistum Berlin

Eine Einführung in wichtige Änderungen der DVO Erzbistum Berlin Neue Entgeltordnung - gültig ab 01.07.2018 - Referent: Thomas Ulbig Eine Einführung in wichtige Änderungen der DVO Erzbistum Berlin Entwicklung hin zur neuen Entgeltordnung in der DVO ein Überblick 2012

Mehr

Lesefassung November 2016

Lesefassung November 2016 Lesefassung November 2016 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ggmbh Berlin (VTV-LHB) vom 1. Mai 2012 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 3 vom 9. November 2016 Zwischen der Lebenshilfe

Mehr

Tarifentwicklung und Länderbeschäftigte. Teilpersonalversammlung Hauptschule für Tarifbeschäftigte in Düsseldorf 21. Februar 2013.

Tarifentwicklung und Länderbeschäftigte. Teilpersonalversammlung Hauptschule für Tarifbeschäftigte in Düsseldorf 21. Februar 2013. Teilpersonalversammlung Hauptschule für Tarifbeschäftigte in Düsseldorf 21. Februar 2013 Joachim Jankowski Übersicht: I Tarifverträge, um die es geht II Konsequenzen eines fehlenden Tarifvertrags III Tarifparteien

Mehr

Lesefassung November 2016

Lesefassung November 2016 Lesefassung November 2016 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 1 vom 9. November 2016 Zwischen der Lebenshilfe

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 17 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich..... 17 2 Arbeitsvertrag,

Mehr

Fragen und Antworten zum Tarifabschluss

Fragen und Antworten zum Tarifabschluss Fragen und Antworten zum Tarifabschluss Aus dem Tarifergebnis ergeben sich viele Fragen, die die GEW gerne beantworten wird. In Fällen möglicher Höhergruppierungen (siehe Frage/Antwort 13) durch den Tarifvertrag

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 19 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich.....

Mehr

Überleitung Lehrkräfte

Überleitung Lehrkräfte Überleitung Lehrkräfte in die Anlage 21 zu den AVR Stand: Beschluss der Bundeskommission vom 09.06.2011 Beschluss Bundeskommission Abschaffung Anhang C auch für Schulen durch Beschluss der BK vom 09.06.2011

Mehr

V BERLIN. Tarifvertrag Nr. 2 zur Entgeltanpassung des TV-N Berlin (TV Entgelt Nr. 2 TV-N Berlin) Abschluss: "Gültig ab:

V BERLIN. Tarifvertrag Nr. 2 zur Entgeltanpassung des TV-N Berlin (TV Entgelt Nr. 2 TV-N Berlin) Abschluss: Gültig ab: V BERLIN Arbe i tgebe rverba nd Tarifvertrag Nr. zur Entgeltanpassung des TV-N Berlin (TV Entgelt Nr. TV-N Berlin) Abschluss:.0.0 "Gültig ab: 0.0.0 KAV Berlin Seite von Arbe itg e be rve rba n d Tarifvertrag

Mehr

Vorbemerkungen 3. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11

Vorbemerkungen 3. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 OüihÄsveraeDcihiiD Vorbemerkungen 3 Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsverträg, Nebenabreden, Probezeit 12 3 Allgemeine

Mehr

Aktuelle Tarifinformationen

Aktuelle Tarifinformationen Aktuelle Tarifinformationen 1. Tarifrunde 2009 auf Länderebene 2. Änderungen im TV-L ab 1.November 2008 3. Stand der Verhandlungen zum Leistungsentgelt (LOB) 1. Tarifrunde 2009 auf Länderebene Die Tarifrunde

Mehr

Niederschrift über die Sitzung der Lenkungsgruppe zur Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes (Bund/VKA und ver.

Niederschrift über die Sitzung der Lenkungsgruppe zur Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes (Bund/VKA und ver. Niederschrift über die Sitzung der Lenkungsgruppe zur Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes (Bund/VKA und ver.di) am 23./24. November 2004 in München I. Teilnehmer / Die Teilnehmer ergeben

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Wolfgang Hamer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) Bund-Verlag Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Wolfgang Hamer Axel Görg Martin Guth Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) 3., aktualisierte Auflage

Mehr

Personalversammlung 2012

Personalversammlung 2012 Personalversammlung 2012 0 Tagesordnung Begrüßung TOP 1 Tätigkeitsbericht des Personalrats TOP 2 Betriebliches Eingliederungsmanagement TOP 3 Was ändert sich 2012 durch die Tarifverträge TOP 4 Was tut

Mehr

Sonderregelungen über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für Lehrkräfte an Katholischen Freien Schulen (SR EntgO L)

Sonderregelungen über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für Lehrkräfte an Katholischen Freien Schulen (SR EntgO L) Sonderregelungen über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für Lehrkräfte an Katholischen Freien Schulen (SR EntgO L) Beschluss der Bistums KODA vom.05.207 schwarz: blaugrau: eigenständige Regelung

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Tarifabschluss 2017

Häufig gestellte Fragen zum Tarifabschluss 2017 Häufig gestellte Fragen zum Tarifabschluss 2017 I. Fragen und Antworten zum TV EntgO-L I.1. I.2. I.3. I.4. I.5. Ab wann gilt der Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung der Lehrkräfte

Mehr

Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder; hier:

Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder; hier: Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder; hier: Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder; hier: Tarifvertrag

Mehr

Tarifpolitische Konferenz GEW-LV MVP Tarifrunde 2015

Tarifpolitische Konferenz GEW-LV MVP Tarifrunde 2015 Tarifpolitische Konferenz GEW-LV MVP 29.11.2014 Tarifrunde 2015 Inhalt Tarifforderungen Entgelt L-EGO (Entgeltordnung für Lehrkräfte) Situation der Zusatzversorgung weitere Forderungen? Tarifforderung

Mehr

Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission

Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission Die Schlichtungskommission gibt den Tarifvertragsparteien folgende Einigungsempfehlung zum Abschluss der Tarifverhandlungen zwischen dem Bund und der Vereinigung

Mehr

Paraphierte Fassung Tarifvertrag zur Übernahme des TVÜ-Länder für die Humboldt-Universität zu Berlin (TVÜ-Länder HU) vom..

Paraphierte Fassung Tarifvertrag zur Übernahme des TVÜ-Länder für die Humboldt-Universität zu Berlin (TVÜ-Länder HU) vom.. Paraphierte Fassung 31.08.2010 Tarifvertrag zur Übernahme des TVÜ-Länder für die Humboldt-Universität zu Berlin (TVÜ-Länder HU) vom..2010 Abschluss:..2010 Gültig ab: 01. April 2010 Kündigungsfrist: 3 Monate

Mehr

Nr. 6/2011 Tarifeinigung in der Einkommensrunde 2011 mit der TdL erreicht

Nr. 6/2011 Tarifeinigung in der Einkommensrunde 2011 mit der TdL erreicht Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb tarifunion Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin Mitglieder des Vorstandes und der Bundestarifkommission der dbb tarifunion Telefon 030.40 81-54 00 Telefax 030.40

Mehr

Fragen und Antworten zur Tarifeinigung mit der TdL vom 17. Februar 2017

Fragen und Antworten zur Tarifeinigung mit der TdL vom 17. Februar 2017 Fragen und Antworten zur Tarifeinigung mit der TdL vom 17. Februar 2017 1. Auszubildende und Praktikantinnen/Praktikanten 1.1 Wie steigen die Entgelte? Die Entgelte der Auszubildenden und der Praktikantinnen/Praktikanten

Mehr

(1) Für die Eingruppierung der Lehrkräfte gilt der TV-L mit den Maßgaben in Abschnitt II.

(1) Für die Eingruppierung der Lehrkräfte gilt der TV-L mit den Maßgaben in Abschnitt II. Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)

Mehr

Neues Tarifrecht im öffentlichen Dienst und in den Kommunen

Neues Tarifrecht im öffentlichen Dienst und in den Kommunen WILLY-BRANDT-HAUS-MATERIALIEN. Februar Neues Tarifrecht im öffentlichen Dienst und in den Kommunen Bund, Kommunen und Gewerkschaften haben sich am 9. Februar auf eine umfassende Tarifreform geeinigt. Die

Mehr

Überleitung in den SuE-Tarif zum

Überleitung in den SuE-Tarif zum Überleitung in den SuE-Tarif zum 01.01.2017 Allgemeine Informationen Umsetzung in der Stadtkirchenkanzlei In der heutigen Informationsveranstaltung möchten wir darüber informieren, wie die Überleitung

Mehr

32. Ordnung zur Änderung der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für das Bistum Trier

32. Ordnung zur Änderung der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für das Bistum Trier 32. Ordnung zur Änderung der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für das Bistum Trier Die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für das Bistum Trier vom 18. Januar 2008 (KA 2008

Mehr

22. Osnabrücker Steri-Treff. Tarifstruktur und Arbeitsbedingungen

22. Osnabrücker Steri-Treff. Tarifstruktur und Arbeitsbedingungen 22. Osnabrücker Steri-Treff Tarifstruktur und Arbeitsbedingungen Tarifverträge GG Gesetze Tarifverträge Verordnungen Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes "Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits-

Mehr

komba Info zur neuen Entgeltordnung

komba Info zur neuen Entgeltordnung komba Info zur neuen Entgeltordnung Fragen und Antworten Vorab die wichtigsten Ergebnisse für die ab dem 01.01.2017 geltende neue EGO: die Tarifautomatik bleibt bestehen Wahrung von BAT-Karrieren/Aufstiege

Mehr

GdP-Info-Dienst Das neue Tarifrecht Seite 1

GdP-Info-Dienst Das neue Tarifrecht Seite 1 GdP-Info-Dienst Das neue Tarifrecht Seite 1 Seit 2007 verhandelt die GdP und die öd Gewerkschaften mit dem Land Hessen, um auch für unser Bundesland einen neuen Tarifvertrag abzuschließen. Ende März 2009

Mehr

dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen KAV NW

dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen KAV NW Tarifvertrag vom 18.November 2009 zur Überleitung der Beschäftigten der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Krankenhaus ggmbh, Rüttenscheid, in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-AKK)

Mehr

Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen über eine neue Entgeltordnung

Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen über eine neue Entgeltordnung POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Haus - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT FAX BEARBEITET VON

Mehr

Eingruppierung für Pflegeberufe Neue Entgeltordnung (EGO) beschlossen!

Eingruppierung für Pflegeberufe Neue Entgeltordnung (EGO) beschlossen! komba nrw Norbertstraße 3 D-50670 Köln Orts-/Kreisverbände und Fachgruppen, Mitglieder des FB Gesundheit Nachrichtlich: Landesvorstand Norbertstraße 3 D-50670 Köln Postfach 10 10 54 50450 Köln Telefon

Mehr

Vorbemerkungen 3. Duirchgeschriebemie Fassung TFVöD und BT-K (TVöD-K) 11

Vorbemerkungen 3. Duirchgeschriebemie Fassung TFVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Vorbemerkungen 3 Duirchgeschriebemie Fassung TFVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit 13 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen 13 3.1

Mehr

Muster für Arbeitsverträge mit Lehrkräften, für die der TV-L gilt und die befristet eingestellt werden 1. Zwischen. vertreten durch.

Muster für Arbeitsverträge mit Lehrkräften, für die der TV-L gilt und die befristet eingestellt werden 1. Zwischen. vertreten durch. 274 Anlage 5 Muster für Arbeitsverträge mit Lehrkräften, für die der TV-L gilt und die befristet eingestellt werden 1 Zwischen.. vertreten durch. (Arbeitgeber) und Frau/Herrn... Anschrift: geboren am:

Mehr

R U N D S C H R E I B E N Nr. 8/2012

R U N D S C H R E I B E N Nr. 8/2012 Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Finanzen Postfach 10 15 40 28015 Bremen Alle Dienststellen, Betriebe und Einrichtungen mit Schulen Auskunft erteilt Frau Röhrs Zimmer

Mehr

Informationen zum Tarifabschluss 2005

Informationen zum Tarifabschluss 2005 Informationen zum Tarifabschluss 2005 Überblick TVöD tritt am 1. Oktober 2005 für alle in Kraft - Einigung über die Entgelttabellen und Überleitung - Strittige Punkte wurden geklärt - Sicherung der Besitzstände

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September

Mehr

Informationen zum Tarifabschluss 2005

Informationen zum Tarifabschluss 2005 Informationen zum Tarifabschluss 2005 Überblick TV öd tritt am 1. Oktober 2005 für alle in Kraft - Einigung über die Entgelttabellen und Überleitung - Strittige Punkte wurden geklärt - Sicherung der Besitzstände

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten -

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten - Gewerkschaft Erziehung Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten - Übersicht Eingruppierung und Einstufung von neu Eingestellten

Mehr

Neue Tarifstrukturen im öffentlichen Dienst

Neue Tarifstrukturen im öffentlichen Dienst Neue Tarifstrukturen im öffentlichen Dienst Dr. Karin Tondorf WSI-Tariftagung 2007 1 Referat: Zwei Reformprojekte im öd: beschlossen im TVöD (1.10.2005) und TV-L (1.11.2006) 1. neue einheitliche Entgeltordnung

Mehr

Gültig für Beschäftigte in der Waldarbeit in kommunalen forstwirtschaftlichen

Gültig für Beschäftigte in der Waldarbeit in kommunalen forstwirtschaftlichen Forstwirtschaft Überleitungstarifvertrag TVÜ-Wald Schleswig-Holstein Gültig für Beschäftigte in der Waldarbeit in kommunalen forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben in Schleswig-Holstein

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst '" BUND VERLAG Wolfgang Hamer Axel Görg Martin Guth Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bundl und Gemeinden (TVÜ-VKA) 3., aktualisierte

Mehr

Durchführungshinweise der TdL vom 19.Juli 2011 zu den Änderungstarifverträgen vom 10. März 2011 in der für Niedersachsen geltenden Fassung

Durchführungshinweise der TdL vom 19.Juli 2011 zu den Änderungstarifverträgen vom 10. März 2011 in der für Niedersachsen geltenden Fassung Durchführungshinweise der TdL vom 19.Juli 2011 zu den Änderungstarifverträgen vom 10. März 2011 in der für Niedersachsen geltenden Fassung In Umsetzung der Tarifeinigung vom 10.März 2011 wurden folgende

Mehr

Diskriminierungsfreiheit und Entgeltgleichheit. Aus der Sicht der Praxis

Diskriminierungsfreiheit und Entgeltgleichheit. Aus der Sicht der Praxis Diskriminierungsfreiheit und Entgeltgleichheit Aus der Sicht der Praxis Zielsetzung von ver.di Gender Mainstreaming in der Tarifpolitik (Satzungsauftrag) Beseitigung jeglicher Diskriminierungen aus den

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV H)

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV H) Gewerkschaft Erziehung Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV H) Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten GEW Kreisverband Alsfeld Übersicht Eingruppierung und Einstufung

Mehr

Information über die Tarifeinigung vom 28. März 2015 zu einer Entgeltordnung für Lehrkräfte

Information über die Tarifeinigung vom 28. März 2015 zu einer Entgeltordnung für Lehrkräfte Information über die Tarifeinigung vom 28. März 2015 zu einer Entgeltordnung für Lehrkräfte Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), der auch Niedersachsen angehört,

Mehr

Tarifvertrag Soziale Dienste - Bereich: Altenpflege und Altenhilfe - im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

Tarifvertrag Soziale Dienste - Bereich: Altenpflege und Altenhilfe - im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Tarifvertrag Soziale Dienste - Bereich: Altenpflege und Altenhilfe - im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände vom 9. Februar 2009 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom

Mehr

Änderungen im TVÜ-Länder aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung zum TV-L

Änderungen im TVÜ-Länder aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung zum TV-L Änderungen im TVÜ-Länder aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung zum TV-L TVÜ-Länder neu 1 Absatz 1 Satz 2 TVÜ-Länder 2 Dieser Tarifvertrag gilt ferner für die unter 19 Absatz 3 fallenden Beschäftigten

Mehr

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen Erlass des MSW vom 28.03.2014 schränkt Anerkennung förderlicher Zeiten ein AuB Angestellte ÖD Eingruppierung 2014.25

Mehr

Erläuterungen zur Tarifeinigung mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 10. März 2011

Erläuterungen zur Tarifeinigung mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 10. März 2011 Erläuterungen zur Tarifeinigung mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 10. März 2011 Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen

Mehr

TV-L Schnelleinstieg ins neue Tarifrecht der Länder

TV-L Schnelleinstieg ins neue Tarifrecht der Länder TV-L Schnelleinstieg ins neue Tarifrecht der Länder Mit Schwerpunkt Überleitung von Rolf Thivessen, Regierungsdirektor und Sabine Kulok, Oberamtsrätin, beide im Finanzministerium Nordrhein-Westfalen ::rehm

Mehr

Vorbemerkungen 2. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11

Vorbemerkungen 2. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen 2 Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit 13 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen

Mehr

Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR

Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR II Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 kurz vorgestellt Grundsätze Eingruppierungsautomatik: Das Entgelt richtet sich

Mehr

Hierzu ergehen folgende Hinweise: 1 Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum TVöD

Hierzu ergehen folgende Hinweise: 1 Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum TVöD POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Alt-Moabit

Mehr

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte) in der Finanzverwaltung

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte) in der Finanzverwaltung 16. Steuer-Gewerkschaftstag 2007 in Chemnitz Leitantrag-Nr. VI Tarifpolitik Leitantrag der Bundesleitung und der Tarifkommission Der 16. Steuer-Gewerkschaftstag möge den folgenden Leitantrag Arbeitnehmerinnen

Mehr

Tarifvertragsrecht - Grundlagen

Tarifvertragsrecht - Grundlagen Rechtliche Grundlagen gewerkschaftlicher Tarifpolitik 1. Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie 2. Die Wirkungen des Tarifvertrages 3. Das Günstigkeitsprinzip 4. Betriebsrat und Tarifvertrag 5. Aktuelle

Mehr

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten TVÜ-Bund/ TVÜ-VKA Hinweise zum Strukturausgleich

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten TVÜ-Bund/ TVÜ-VKA Hinweise zum Strukturausgleich 2007 Beschäftigte Bund und Gemeinden Berlin, den 09. November 2007 Nr. 055/2007 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten TVÜ-Bund/ TVÜ-VKA Hinweise zum Strukturausgleich In einer Vielzahl von Fällen

Mehr

Neues Tarifrecht für die Länder

Neues Tarifrecht für die Länder Neues Tarifrecht für die Länder Eckpunkte der Einigung vom 19.5.2006 ver.di Bezirk Ostwürttemberg- Ulm, E. Mehrlich, BiWiFo, Stand 14.07.06 1 2 Überblick 1 Nach 2 ½ Jahren tariflosem Zustand und 14 Wochen

Mehr

Durchblick Tarifvertrag

Durchblick Tarifvertrag Durchblick Tarifvertrag Einführung in Tarifrecht und Tarifverhandlungen 2013-04-16 Ver.di Jugend Daniel Herold Genereller Zwang besser als individuelle Regelungen? Warum überhaupt Tarifverträge? 2 Warum

Mehr

Gewerkschaft der Polizei

Gewerkschaft der Polizei Gewerkschaft der Polizei Mitglied der European Confederation of Police (EUROCOP) Gewerkschaft der Polizei Stromstr. 4 10555 Berlin An die - Mitglieder der Großen Tarifkommission - Landesbezirke und Bezirke

Mehr

Sommerakademie Entgelt und Eingruppierung total chronologisch, intensiv, praxisnah ziehen Sie sich warm an!

Sommerakademie Entgelt und Eingruppierung total chronologisch, intensiv, praxisnah ziehen Sie sich warm an! Sommerakademie Entgelt und Eingruppierung total chronologisch, intensiv, praxisnah ziehen Sie sich warm an! für TVöD, TV-L, TV Hessen, TV Berlin Veranstaltungsnummer: 2016 Q006 DF Termin: 12.09. - 16.09.2016

Mehr

Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-ZUSI)

Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-ZUSI) Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-ZUSI) vom. Februar 20 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. vom 29. April

Mehr

Antonius Assheuer TV-L. Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung. Luchterhand

Antonius Assheuer TV-L. Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung. Luchterhand Antonius Assheuer TV-L Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung Luchterhand A. Allgemeiner Teil Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften 1 1 Geltungsbereich 3 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit

Mehr

vom 12. Dezember 2012 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und ...

vom 12. Dezember 2012 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und ... Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten und der zum Forstwirt Auszubildenden in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben des Landes Berlin in das Tarifrecht der TdL (TV Wiederaufnahme

Mehr

Tarifvertrag. zur Überleitung der Ärzte in Einrichtungen der. in den TV-Ärzte RKA (TVÜ-Ärzte RKA) vom 28. Februar zwischen der.

Tarifvertrag. zur Überleitung der Ärzte in Einrichtungen der. in den TV-Ärzte RKA (TVÜ-Ärzte RKA) vom 28. Februar zwischen der. Tarifvertrag zur Überleitung der Ärzte in Einrichtungen der RHÖN-KLINIKUM AG in den TV-Ärzte RKA (TVÜ-Ärzte RKA) vom 28. Februar 2008 zwischen der RHÖN-KLINIKUM AG vertreten durch den Vorstand und dem

Mehr