Prüfpfad Bogen Burgenlandkreis
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1 Prüfpfad Bogen Burgenlandkreis Strukturfonds: Operationelles Programm Sachsen-Anhalt Fonds: ESF OP-Maßnahme-Nummer: EzP-Bogen Maßnahmebezeichnung: Förderung der Beschäftigung von Zielgruppen Richtlinie: Rahmenprogramm zur Beschäftigung von Sozialhilfeempfängern sowie zur Beratung von Erwerbslosen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (SRP und LKR) Richtlinieninhaber: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt (MW LSA), Referat 54 Laufzeit: Rechtsgrundlagen: 161/1) Europäischen (EU) für die Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom mit allgemeinen Bestimmungen über Strukturfonds (ABl. EG L Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 des Rates betreffend den Sozialfonds (ABl. EG L 213/5) Gemeinschaftliches Förderkonzept der Europäischen Union neuen Länder vom für den Programmzeitraum Operationelles Programm Sachsen-Anhalt für den Zeitraum Das jeweils geltende Haushaltsgesetz des Landes Sachsen- Anhalt in Verbindung mit dem Haushaltsplan, den 23 und 44 der Landes-haushaltsordnung für das Land Sachsen- Anhalt Verwaltungsvorschriften zu 44 der Landeshaushaltsordnung (VV-LHO, RdErl. des MF vom , MBl. LSA S. 629ff, zuletzt geändert durch RdErl. des MF vom , MBl. LSA S. 241) 1
2 Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Jan Verordnung (EG) Nr. 69/2001 der Kommission vom 12. Jan Teil A - Antragsberatung und Entscheidungsverfahren 1. Beratung und Antrags vorprüfung: Kreisverwaltung Burgenlandkreis (Einrichtung/Behörde) Sozialamt (2001-Aug. 2003) Schönburger Straße 41, Naumburg Beratung: Sozialamt( Aug. 2003) Antragstellung: Es werden Antragsformulare verwendet. Antragsannehmende Stelle: Sozialamt ( Aug. 2003) Mitwirkung und fachtechnische entfällt Unterstützung: 2. Antragsprüfung und Entscheidungsvorbereitung: Sozialamt ( Aug. 2003) Arbeitsweise: Durch den Sachbearbeiter erfolgt die Prüfung der Förderfähigkeit im Rahmen des Rahmenprogrammes zur Beschäftigung von Sozialhilfeempfangenden... entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 438/2001; 1685/2000 und 448/ Einhaltung des Budget lt. Bewilligung - Notwendigkeit und Angemessenheit - Sicherung der Gesamtfinanzierung - Zuschußfähigkeit der Ausgaben - Umweltrelevanz - Gleichstellung von Frauen und Männern 2
3 Im Prüfvermerk wird ein Votum (ja/nein) ausgesprochen. Es werden Checklisten und Formulare verwendet. Mitwirkung: entfällt Stellungnahme/Votum: Sozialamt ( Aug. 2003) 3. Entscheidungsverfahren und Vorbereitung des Bewilligungsbescheides: siehe Ziffer 2 4. Erteilung des Bewilligungsbescheides: Landrat Arbeitsweise: Entsprechend der Arbeitsweise gemäß Ziffer 2 wird ein Bewilligungsbescheid erstellt. Diese wird nach Vorlage beim Sachgebietsleiter und Amtsleiter dem Landrat zur Unterzeichnung weitergeleitet. Art des Bescheides: Kompetenzregelung: Zuwendung Zeichnungsberechtigt ist der Landrat. Amtsleiter, Sachgebietsleiter und Sachbearbeiter werden einbezogen Information Zuwendungsempfänger: einfacher Postweg 5. Datenerfassung für die Programmabwicklung : Sozialamt ( Aug. 2003) Datenbank: Antragsannahme Vergabe Registriernummer und Antragsübersicht Microsoft Office Excel 2003 Bewilligung Bescheiderteilung - Microsoft Office Word 2003 Vermerk Bewilligung in Übersicht -... Excel
4 Teilnehmerstammblatt - SBV 2003 Teil B - Mittelabruf 1. Prüfung des Mittelabrufs: Sozialamt ( Aug. 2003) Arbeitsweise: Richtlinie: Prüfung der Abschlagsanordnung Prüfung der Nachweis der Ausgaben und Einnahmen anhand von Formblättern Ein entsprechender Prüfvermerk wird vorgenommen. Prüfung nach LHO 2. Auszahlungsanordnung und Auszahlung: Ausgabeerklärungen des Zuwendungsempfängers: Restzahlungsanforderung Abschlagsanforderung bzw. Ausgabebeleg der Zahlstelle: Auszahlungsanordnung. rechnerisch Die Auszahlung erfolgt über eine Die Abschlagsanforderung erhält einen Prüfvermerk. Die Auszahlungsanordnung wird sachlich und geprüft und abgezeichnet. Zahlstelle: Kämmerei Zahlungsweise: Kompetenzregelung: per Überweisung auf eine separate Kostenstelle des Projektträgers Anordnungsbefugt ist der Amtsleiter Sozialamt/Wirtschaftsamt sowie der Sachgebietsleiter Weiterhin ist einbezogen der Sachbearbeiter Hilfe zur Arbeit 3. Datenerfassung der Programmabwicklung: Sozialamt ( Aug. 2003) 4
5 Datenbank Mittelabforderung Führen der HÜL pro Maßnahme und Gesamt Microsoft Office Excel Abgabe der Ausgabebestätigung: Richtlinieninhaber/beauftragte Behörde/Einrichtung: Kreisverwaltung Burgenlandkreis Sozialamt ( Aug. 2003) Teil C - Projektbegleitung/-kontrolle 1. Projektbegleitung: Sozialamt ( Aug. 2003) Durch den werden die Projekte begleitet. Erforderliche Änderungen werden geprüft und bearbeitet. Es erfolgt eine erneute Bewilligungsvorlage mit der Erteilung eines entsprechenden Änderungsbescheides, Rücknahmebescheides bzw. Widerruf. 2. Projektkontrolle: Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 führt der Landkreis Vor-Ort-Kontrollen durch. Durchführende Stelle: Sozialamt ( Aug. 2003) Sonstige Projektkontrollen: entfällt Teil D - Verwendungsnachweis und Projektbericht 1. Prüfung von Zwischenverwendungsnachweisen 5
6 (ZNV) bzw. abschließenden Verwendungsnachweisen (VN): Sozialamt ( Aug. 2003) Arbeitsweise: Durch den erfolgt die Verwendungsnachweisprüfung unter der besonderen Berücksichtigung der Sachverhalte nach VO (EG) Nr. 438/2001, 1685/2000 und 448/2004 sowie LHO LSA. Es wird der Prüfvermerk entsprechend 44 LHO zum Verwendungsnachweis angewandt. Die Prüfung umfaßt neben dem Zweck der Zuwendung, die Finanzierungsart, die Haushaltsstelle sowie Höhe der Zuwendung die vollständige Prüfung des Sachberichtes, der zahlenmäßige Nachweis der Einzelpositionen und Belege. Abschließend erfolgt eine Feststellung der Prüfung des Ergebnisses. Das Votum wird vermerkt. Bei der Prüfung werden formalisierte Verfahren angewandt. Mitwirkung: auswahlweise werden Einzelprojekte durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft Kompetenzregelung: verwaltungsgemäße Prüfung Unterschriftszeichnung erfolgt durch Amtsleiter des Sozialamtes/Wirtschaftsamtes, Abzeichnung durch den Sachgebietsleiter 2. Finanzkorrekturen: Sozialamt ( Aug. 2003) Arbeitsweise: Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1681/1994 werden auftretende Unregelmäßigkeiten erfaßt, in der Förderakte dokumentiert und den festgelegten Stellen gemeldet. 3. Datenerfassung und Programmabrechnung: Prüfung der Verwendungsnachweise Microsoft Office Excel 2003 Auszahlung Restrate Microsoft Office Excel Finanzprogramm Erstellung Schlußbescheide Microsoft Office Word
7 Teil E - Projektbezogene Dokumentation 1. Aufbewahrungsort: Kreisverwaltung Burgenlandkreis Förderakte: Sozialamt / Wirtschaftsamt bzw. Archiv Zahlungsbelege und Rechnungen: (Originale) Zuwendungsempfänger Aufbewahrungsfrist: (VO (EG) Nr. 1260/99 Artikel 38, Absatz 6) 3. Datenhaltung: Landkreis Teil F - Fachaufsicht 1. Fachaufsicht innerhalb der beteiligten Institutionen: Rechnungsprüfungsamt 2. Fachaufsicht durch übergeordnete Dienststellen: entfällt Teil G - Berichterstattung Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 Titel IV, Kapitel I, Artikel 37, sind Berichterstattungen über 7
8 die Fortschritte bei der Verwirklichung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und über die Durchführung dieser Verordnung fällig. Art der Berichte: Jahresberichte (Abs. 2) Schlussberichte (Abs. 1) Zuarbeit: MW LSA, Referat 54 Datenbereitstellung und -aufbereitung: Begleit- und Abrechnungsverfahren - BAV, BBJ Consult AG und MW LSA Zuständige Stelle: MF, EU-Verwaltungsbehörde als Fondsverwalter 8
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