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1 1109 Prüfpfad. Fachreferat 52 1 Strukturfonds Fonds: EAGFL-A OP-Schwerpunkt 5.1 Produktionsstruktur Maßnahme-/Aktion (Code): 5.11 Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben Aktion Investition nach AFP Aktion Investitionsprogramm Rinder-/Schweinehaltung, Gartenbau Aktion Direktvermarktung Maßnahme-/Aktion (Code): 5.12 Niederlassung von Junglandwirten nach AFP Die Darstellung erfolgt wegen analoger Abwicklung und Zielstellung zusammengefasst Richtlinien: Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Existenzgründung und Existenzsicherung im Garten- und Weinbau (Gartenbauförderungsprogramm) Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Direktvermarktung von selbsterzeugten Produkten in landwirtschaftlichen und gärtnerischen Unternehmen in Sachsen-Anhalt (Direktvermarktungsprogramm) Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer umweltverträglichen und tiergerechten Schweinehaltung (Veredlungsprogramm) Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer umweltverträglichen und tiergerechten Rinderhaltung in Sachsen-Anhalt (Rindviehstabilisierungsprogramm) Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) Laufzeit: Ohne Befristung Rechtsgrundlagen: Kapitel I und II der VO(EG) Nr. 1257/1999 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Land Sachsen-Anhalt Sonstige Teil A - Antragsbearbeitung und Entscheidungsverfahren 1. Beratung und Antragsvorprüfung: Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung (ALF), Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt (LFI) in 1 geändert durch Beschluss RBA vom

2 1110 Beratung Antragstellung Antragsannehmende Stelle Mitwirkung Fachtechnische Unterstützung 2. Antragsprüfung und Entscheidungsvorbereitung Antragsunterlagen: bestimmten Einzelfällen Informationen zu Fördervoraussetzungen und zum Förderverfahren, Prüfung der formellen Fördervoraussetzungen Antragsformular, antragsbegründende Unterlagen, Für den Betriebssitz zuständiges Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung (ALF) Antragsteller, Bei Baumaßnahmen mit mehr als EUR förderfähiges Investitionsvolumen ist ein Baubetreuer einzuschalten, der aufgrund seiner Sachkunde vom MLU anerkannt worden ist. Annahme des Antrages und der sonstigen Unterlagen Antragsvorprüfung -Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Ausschluss von Doppelförderung, Weiterleitung mit Stellungnahme an Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt (LFI), Abt. Agrarförderung Prüfung der Einhaltung der Mindeststandards Tierschutz, Hygiene und Umwelt (Tierschutz u. Hygiene unter Beteiligung der unteren Veterinärbehörde, als zuständige Fachbehörde) Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt (LFI), Abt. Agrarförderung Prüfung der Gemeinschaftspolitiken und formellen Zuwendungsvoraussetzungen n. geltender Richtlinie. Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen, Prüfung des Betriebsentwicklungsplanes auf sachliche und inhaltliche Schlüssigkeit (Betriebsdaten), Abstimmung mit Banken, Betreuern, Beratern, Vorschlag zum Förderumfang im Rahmen des verfügbaren Kontingents Entscheidungsvorbereitung Erstellung von Entscheidungsempfehlung (Art und Umfang der Förderung ggf. Formulierung der Ablehnungsgründe) Einberufung des Gutachterausschusses Mitwirkung Stellungnahme/Votum 3. Entscheidungsverfahren und Vorbereitung des Bewilligungsbescheides: Gutachterausschuss für landwirtschaftliche Fördermaßnahmen (Mitglieder: MLU, RP, ALF, berufständige Verbände) Anhörung zum geprüften Antrag Entscheidungsempfehlung durch Gutachterausschuss für landwirtschaftliche Fördermaßnahmen Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt (LFI), Abt. Agrarförderung

3 1111 : Mitwirkung Kompetenzregelung 4. Erteilung des Bescheides: Art des Bescheides Kompetenzregelung/ Zeichnungsberechtigung Information Antragsteller Endbegünstigter Auf der Grundlage des Antrages, der antragsergänzenden Unterlagen, der Stellungnahme(n) und von Prüfvermerken, sowie der Empfehlung der Gutachter erfolgt die abschließende Beurteilung und Begründung der Fördermaßnahme durch das LFI. MLU, Referat 52, Agrarpolitik und Fördermaßnahmen Gutachterausschuss für landwirtschaftliche Fördermaßnahmen Delegation von Bewilligungs- und Auszahlungsbefugnissen an Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt (LFI), Abt. Agrarförderung Auf der Grundlage der empfohlenen Entscheidungsvorlage erfolgt die Festlegung der Bescheidinhalte (Zuwendungszweck, Finanzierung, Fristen und Termine, Auflagen und Nebenbestimmungen, Kontroll- und Prüfrechten u.ä.) und die weitere Sachbearbeitung durch das LFI. Zuwendungsbescheid oder Ablehnungsbescheid Entscheidung: LFI, Abteilungsleiter und Gruppenleiter/ Schlusszeichnung: für die Sachbearbeitung zuständiger Bediensteter und Gruppenleiter Übersendung des Bescheides mit den entsprechenden Anlagen 5. Datenerfassung und Programmabwicklung: Datenbank Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt (LFI), Abt. Agrarförderung Erfassung der Projektdaten je Einzelmaßnahme/ regelmäßige Aktualisierung EDV-Eingabe, efreporter Teil B Mittelabruf 1. Prüfung des Mittelabrufs: Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt (LFI), Abt. Agrarförderung Vorlage eines schriftlichen Auszahlungsantrages (Aus gabenbestätigung) durch den Zuwendungsempfänger/ ggf. Baubetreuer bei Baumaßnahmen mit begründenden Unterlagen (quittierte Belege) Auszahlung erfolgt nach Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung unter Vorlage aller bezahlten Rechnungen oder gleichwertiger Buchungsbelege Überprüfung u. Bestätigung der Rechtskraft des Bescheides

4 1112 einschließlich der Erfüllung erteilter Nebenbestimmungen durch den Sachbearbeiter Bewilligung Bestätigungsvermerk zur sachlichen Richtigkeit als Grundlage für die Erstellung der Auszahlungsanordnung 2. Auszahlungsanordnung und Auszahlung Ausgabenerklärung des Zuwendungsempfängers Ausgabenbeleg der auszahlenden Stelle Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt (LFI), Abt. Agrarförderung Formblatt Mittelanforderung Beleg Mittelbereitstellung Auszahlende Stelle Zahlungsweise Grundlage 3. Datenerfassung und Programmabwicklung Erfassung der projektkonkreten Ausgabenbelege Datenbank 4. Abgabe der Ausgabenbestätigung Richtlinieninhaber/ beauftragte Behörde/ Einrichtung Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt (LFI), Abt. Agrarförderung Überweisung Konto der Hausbank (auf das vom Zuwendungsempfänger im Antrag benannte Konto) Anweisungen zum Verfahren lt. Richtlinie und dazu erlassene Durchführungsbestimmungen, VV zu 44 der Landeshaushaltsordnung des LSA einschließlich der allgemeinen Nebenbestimmungen, Dienstanweisungen, Erlasse, Verfügungen LFI, Abteilung Agrarförderung Meldepflicht zum MRLU (Pendelbogen) LFI, Abteilung Agrarförderung, SB Regelmäßige Aktualisierung zum Projektverlauf EDV-Eingabe, Weiterleitung an Zentraldatei beim LFI/ efreporter Nach Art. 7 (2) und Art. 9(3) d. VO(EG) Nr. 438/2001 MLU Referat 52/ Zuarbeit LFI Teil C Projektbegleitung / -kontrolle Verfahren zur Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der in Rechnung gestellten Ausgaben für ausgezahlte Beträge zu den geförderten Maßnah men/ Vorhaben sowie zur Sicherstellung der einzuhaltenden Bedingungen nach Art. 28 der VO(EG) Nr. 1260/1999 einschließlich der einschlägigen nationalen und Gemeinschaftsvorschriften (insbesondere: Zuschussfähigkeit, öffentliche Aufträge, staatliche Beihilfen, Schutz der Umwelt, Chancengleichheit) 1. Projektbegleitung (Behörde/Einrichtung) LFI, Abteilung Agrarförderung Laufende Aktualisierung der erfassten Daten bei Än-

5 1113 derungen zum Projektverlauf im Ergebnis der: a) über Mittelauszahlung gelieferte Indikatoren b) Informations- und Mitteilungspflichten des ZE c) Durchgeführten Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen d) festgestellten Unregelmäßigkeiten nach d. VO(EG) Nr.1681/ 1994 (auf Grund interner oder externer Informmation) 2. Projektkontrolle Entsprechend der VO(EG) Nr. 438/2001 und gemäß den Festlegungen zum Förderverfahren werden nachstehende Kontrollen durchgeführt: Laufende Prüfungen nach Art. 3 und 4 der v.a. VO Fachaufsichtsprüfungen Nach Art. 2 der v.a. VO Bewilligende Stelle ( LFI/ Abt. Agrarförderung) in Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Ämtern für Landwirtschaft und Flurneuordnung (ÄLF) a) Verwaltungskontrollen zu 100 % (Antragsprüfung/Vergleichsrechnung Bewilligung und Abrechnung/Inaugenscheinnahme) b) Verwendungsnachweisprüfung c) Vor-Ort-Kontrollen durch ÄLF bei Vorhaben mit einem EU-Zuschuss aus dem EAGFL-A unter 5000 EUR erfolgt die Auswahl der zu kontrollierenden Vorhaben nach erstelltem Stichprobenplan durch die bewilligende Stelle (LFI) Der Richtlinieninhaber, Referat 52 MLU kontrolliert die Umsetzung der Anleitungen, Erlasse Durchführungsbestimmungen zum Verfahrensablauf zur Sicherstellung der Richtigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zuschussfähigkeit von Anträgen auf Gemeinschaftsbeteiligung als Voraussetzung für die Ausgabenbestätigung an die Zahlstelle-A des MLU Stichprobenkontrollen nach Art. 10 bis 12 der v.a. VO Der Interne Revisionsdienst prüft als unabhängige Stelle anhand repräsentativer Stichproben (Risikoanalysen) mindestens 5 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben um sicherzustellen, dass die zu jeder Fördermaßnahme getroffenen Festlegungen zur Durchsetzung der VO, Vorschriften und sonstigen Verfahrensregelungen beachtet und umgesetzt werden und in den bestehenden Verwaltungs- und Kontrollsystemen der Fachreferate bzw. der vorgangsbearbeitenden Stellen enthalten sind Systemprüfungen nach Art. 7 u. 9 (2) (Zahlstellenkontrollen) Der Technischer Prüfdienst (TEP), als internes Kontrollsystem der Zahlstelle-A im MLU prüft und überwacht die vorhandenen Verwaltungs- und Kontrollsysteme zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Verwendung eingesetzter Fondsmittel für Strukturfondsinterventionen unter Berücksichtigung der geltenden Gemeinschaftsvorschriften und der allgemein anerkannten Grundsätze für eine wirtschaftliche Haushaltsführung

6 1114 Teil D- Verwendungsnachweis und Projektbericht Abschließende Prüfung aller in dem Förderzeitraum nachgewiesenen Ausgaben in Bezug auf ordnungsgemäße Verwendung und Einhaltung der mit Zuwendungsbescheid erteilten Nebenbestimmungen ( u.a. Bedingungen, Auflagen) durch nicht am Antrags- und Bewilligungsverfahren beteiligte Personen/ Sachbearbeiter. 1. Prüfung von Zwischennachweisen/ Verwendungsnachweisen Mitwirkung: Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt (LFI), Abt. Agrarförderung, Baubetreuer nach VV zu 44 LHO/LSA Nr.9/ ANBest-P Nr.6 Verwendungsnachweis (VN): a) Verwaltungskontrolle -Überwachung der mit ZWB vorgegebenen Verpflichtung zur Vorlage des VN (EDV-gestützte Datei) -Vorlage VN mit zahlenmäßiger Aufstellung für alle ausgezahlten Beträge zum geförderten Vorhaben -Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung unter Vorlage aller Originalbelege (Rechnungen/ Bezahlt-Nachweise) und eingegangenen Verpflichtungen ZE (bei Beteiligung eines Betreuers am Verfahren ist die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben durch diesen zu prüfen und zu bestätigen) b) Vor-Ort-Kontrollen (VOK) (gemäß Art. 4 der VO(EG) Nr. 438/2001 erfolgen im Rahmen der Verwaltungskontrolle durch die ÄLF unter Beachtung Erlass der Zahlstelle-A Nr (bei Beteiligung eines Baubetreuers erfolgt die Prüfung der Originalbelege im Rahmen der VOK ) (Auswahl der Vorhaben nach Stichprobenplan LFI bei EU-Zuschüssen unter 5000 EUR LFI) c) Dokumentation der VN Prüfung im Ergebnis der durchgeführten Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen durch LFI (einheitlicher Vordruck) Mitwirkung Projektbetreuer Kompetenzregelung Ausführungskontrolle und Belegprüfung Entscheidung VNP Abschlussvermerk LFI, Abt. Agrarförderung 2. Finanzkorrekturen Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt (LFI), Abt. Agrarförderung Im Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung wird der Schlussbescheid bzw. ggf. Teilwiderruf oder Widerruf erstellt und dem Zuwendungsempfänger übergeben. Die Rückforderung von Beträgen wird dokumentiert und der Zahlungseingang überwacht. 3. Datenerfassung für Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt (LFI); Abt.

7 1115 Programmabrechnung Agrarförderung MLU, Ref. 52 Datenbank EDV-Eingabe, regelmäßige Aktualisierung/ efreporter Teil E projektbezogene Dokumentation unter Beachtung Erlass der Zahlstelle-A Nr Aufbewahrungsort Unternehmensakte Zahlungsbelege und Rechnungen Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt (LFI); Abt. Agrarförderung Zuwendungsempfänger 2. Aufbewahrungsfrist (VO 1260/99 Art.38, Abs.6) Teil F Fachaufsicht 1. Fachaufsicht innerhalb der beteiligten Institution 2. Fachaufsicht durch übergeordnete Dienststellen LFI, Abteilungsleiter (lt. Geschäftsverteilungsplan) MLU, Referat 52 Teil G Berichterstattung Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 Titel IV, Art. 37 sind Berichterstattungen über die Fortschritte bei der Verwirklichung fällig Art der Berichte Jahresbericht Schlussberichte Zuarbeit Richtlinieninhaber MLU, Referat 52/ Zuarbeit LFI, Abt.Agrarförderung Datenbereitstellung LFI, Zentraldatei/ efreporter Datenaufbereitung Zuständige Stelle MLU, LLG- Monitoring Zahlstelle-A MLU

8 1116 Prüfpfad Fachreferat 62 2 Strukturfonds Fonds: EAGFL-A OP-Schwerpunkt 5.1 Produktionsstruktur Maßnahme-/Aktion (Code): 5.11 Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben Aktion Umnutzung ehemals landw./forstwirtschaftlich genutzter Gebäude OP-Schwerpunkt 5.2 Ländliche Entwicklung ; Anpassung und Entwicklung ländlicher Gebiete Maßnahme-/Aktion (Code): 5.23 Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung Maßnahme-/Aktion (Code): 5.24 Dorferneuerung/-entwicklung, Schutz von ländlichem Kulturerbe Aktion Dorferneuerung Aktion Dorfentwicklung Maßnahme-/Aktion (Code): 5.27 Fremdenverkehrs- und Handwerkstätigkeiten Maßnahme-/Aktion (Code): 5.28 Schutz der Umwelt, Landschaftspflege, Tierschutz Sonstige forstwirtschaftliche Maßnahmen Aktion Umwelt und Naturschutz Die Darstellung erfolgt wegen analoger Abwicklung zusammengefasst Richtlinien: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in Sachsen-Anhalt vom in der jeweils geltenden Fassung mit den Förderbereichen Teil D: Dorferneuerung und Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung der Bausubstanz Teil E: Dorfentwicklung Bis zum Inkrafttreten vorgenannter Richtlinien geltende Richtlinien: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Dorferneuerung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz Laufzeit: RL ohne Befristung gültig 2 geändert durch Beschluss RBA vom

9 1117 Rechtsgrundlagen: Kapitel IX und I der VO (EG) Nr. 1257/1999 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Land Sachsen-Anhalt Teil A - Antragsbearbeitung und Entscheidungsverfahren Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung (ALF), in dessen Amtsbezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll Beratung Informationen zu Fördervoraussetzungen und zum Förderverfahren, Bereitstellung der Antragsformulare Antragstellung Antragsformular mit antragsbegründenden Unterlagen Antragsannehmende Stelle Bewilligungsbehörde ist das örtlich zuständige ALF, in dessen Amtsbezirk die beantragte Maßnahme durchgeführt werden soll. Mitwirkung teilweise Handwerkskammer in Maßnahme Beratung und Antragsvorprüfung: Fachtechnische Unterstützung teilweise Planungsbüro 2. Antragsprüfung und Entscheidungsvorbereitung (Einrichtung / Behörde) ALF, Prüfung der Gemeinschaftspolitiken und der Kriterien der o.g. Richtlinie. Sachbearbeitung Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit, Prüfung auf der Grundlage zutreffender Rechtsvorschriften und Erlasse, Ggf. Berücksichtigung der Stellungnahmen/Zuarbeiten weiter zu beteiligender Fachstellen Prüfung der Angaben zur Finanzierung und der Übereinstimmung mit den haushaltsrechtlichen einschl. zuwendungsrechtlichen Vorgaben sowie Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen und Zuwendungsbestimmungen sowie der Sicherung der Gesamtfinanzierung (Vorhandensein von Fördermitteln/Haushaltsmitteln, Eigenanteilen, ggf. Drittmitteln etc.). Sofern Folgekosten entstehen, ist zu prüfen, ob auch diese abgesichert sind. Bewertung des Projektes mittels Wirkindikatoren im Soll Die Ergebnisse der Prüfungen werden in einem Prüfprotokoll zusammengefasst, mit dem ein Entscheidungsvorschlag unterbreitet oder direkt entschieden wird. Stellungnahme / Votum Prüfprotokoll

10 1118 Zuständigkeit: 3. Entscheidungsverfahren und Vorbereitung des Bewilligungsbescheides: ALF ALF Für die bestätigten Vorhaben werden die Zuwendungsbescheide vorbereitet. 4. Erteilung des Bescheides: ALF Sachbearbeitung Der Sachbearbeiter (SB) erteilt auf den Grundlagen der Antragsunterlagen und des Prüfprotokolls den Bescheid. Sofern festgesetzte Beträge überschritten werden zeichnet der Dienstvorgesetzte gemäß Vorbehaltskatalogden Bescheid Art des Bescheides Kompetenzregelung / Zeichnungsberechtigung Information Antragsteller 5. Datenerfassung und Programmabwicklung: (Einrichtung / Behörde) Zuwendungsbescheid oder Ablehnungsbescheid SB oder Dienstvorgesetzter gemäß Vorbehaltskatalog Übersendung des Zuwendungsbescheides / ggf. Ablehnungsbescheid ALF Erfassung der Projektdaten je Einzelmaßnahme/ Regelmäßige Aktualisierung im Rahmen der Sachbearbeitung Datenbank BISA-FMLAWI Teil B Mittelabruf 1. Prüfung des Mittelabrufs: ALF (Einrichtung / Behörde) Sachbearbeitung Vorlage eines schriftlichen Antrages auf Auszahlung (Ausgabenerklärung) mit begründenden Unterlagen, d.h. beigefügten quittierten Rechnungsunterlagen durch den Zuwendungsempfänger für die im Zuwendungsbescheid festgelegten Bestimmungen bei der Bewilligungsbehörde, Sachliche und rechnerische Prüfung des Auszahlungsantrages und der begründenden Unterlagen im Rahmen der Sachbearbeitung, Feststellung, ob die sachliche und rechnerische Richtigkeit gegeben sind, Prüfungsvermerk, im Falle der Bestätigung als Grundlage für die Zahlungsanordnung,

11 1119 Die Rechnungsunterlagen verbleiben bis zur Erstellung des Schlussverwendungsnachweises bei der Bewilligungsbehörde. Richtlinie (Regelung zur ) 2. Auszahlungsanordnung und Auszahlung Ausgabenerklärung des Zuwendungsempfängers Ausgabenbeleg der auszahlenden Stelle Auszahlende Stelle Zahlungsweise Grundlage (Bewilligungs- und Auszahlungsbefugnisse) 3. Datenerfassung und Programmabwicklung (Einrichtung / Behörde) Erfassung der projektkonkreten Ausgabenbelege Datenbank s.o. Sachbearbeitung, Anweisungen zum Verfahren gemäß RL ALF Auszahlungsantrag, zahlungsbegründende Belege Auszahlungsanordnung zum Buchungssystem HAMISSA Sachbearbeitung Die Auszahlung wird im automatisierten EDV-gestützten Verfahren angeordnet. Die Anordnung und Auszahlung sind organisatorisch und verfahrenstechnisch voneinander getrennt. Landeszentralkasse Sachsen-Anhalt (LZK) Direktzahlung an den Zuwendungsempfänger Landeshaushaltsordnung LSA, Anweisungen zum Verfahren gemäß Richtlinie Dienstanweisungen, Erlasse, Verfügungen ALF Sachbearbeiter BISA-FMLAWI 4. Abgabe der Ausgabenbestätigung Richtlinieninhaber gibt Ausgabebestätigung gem. VO (EG) Nr. 438/2001, Art. 7 Abs. 2 ab Richtlinieninhaber/ MLU, Referat 62 beauftragte Behörde/Einrichtung Teil C Projektbegleitung / -kontrolle Verfahren zur Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der in Rechnung gestellten Ausgaben zu erbrachten Wirtschaftsgütern / Dienstleistungen und deren körperliche Inaugenscheinnahme sowie zur Sicherstellung der einzuhaltenden Bedingungen nach Art. 28 der VO(EG) Nr. 1260/1999 einschließlich der einschlägigen nationalen und Gemeinschaftsvorschriften

12 Projektbegleitung Projektüberwachung zum aktuellen Bearbeitungs- und Entwicklungsstand (Indikatoren, Informationen zu Antragsänderungen, Unregelmäßigkeiten) (Behörde / Einrichtung) Entscheidungsvorlagen (Änderungsbescheid, Rücknahme/Widerruf, Zinsforderungen) ALF Mitteilungspflichten Zuwendungsempfänger/ Ergebnis aus Überprüfungen, Berichtspflichten 2. Projektkontrolle Entsprechend der VO (EG) Nr. 438/2001 und gemäß den Festlegungen zum Förderverfahren werden nachstehende Kontrollen durchgeführt: Laufende Prüfungen nach Art.2 der VO(EG) Nr.438/2001 Fachreferat nimmt gemäß Geschäftsverteilungsplan die Fachaufsichtsprüfungen wahr nach Art. 3 u. 4 der VO(EG) Nr.438/2001 Die Bewilligungsbehörde führt gemäß den Festlegungen zum Förderverfahren (Dienstanweisungen, Erlasse, Verfügungen) Verwaltungskontrollen, Verwendungsnachweisprüfungen und Vorortkontrollen durch. Dazu werden Prüfprotokolle erstellt. Stichprobenkontrollen nach Art. 10 bis 12 der VO(EG) Nr.438/2001 Systemprüfungen nach Art.7 u. 9(2) der VO(EG) Nr.438/2001 (Zahlstellenkontrollen) Der Interne Revisionsdienst prüft als unabhängige Stelle anhand repräsentativer Stichproben (Risikoanalysen) mindestens 5 v. H. der gesamten zuschussfähigen Ausgaben um sicherzustellen, dass die zu jeder Fördermaßnahme getroffenen Festlegungen zur Durchsetzung der VO, Vorschriften und sonstigen Verfahrensregelungen beachtet und umgesetzt werden und in den bestehenden Verwaltungs- und Kontrollsystemen der Fachreferate bzw. der vorgangsbearbeitenden Stellen enthalten sind. Der Technische Prüfdienst (TEP)arbeitet als internes Kontrollsystem der Zahlstelle (EAGFL-A) und prüft und überwacht die vorhandenen Verwaltungs- und Kontrollsysteme zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Verwendung eingesetzter Fondsmittel für Strukturfondsinterventionen unter Berücksichtigung der geltenden Gemeinschaftsvorschriften und der allgemein anerkannten Grundsätze für eine wirtschaftliche Haushaltsführung Teil D- Verwendungsnachweis und Projektbericht Abschließende Prüfung aller in dem Förderzeitraum nachgewiesenen Ausgaben in Bezug auf ordnungsgemäße Verwendung, Einhaltung der mit Zuwendungsbescheid aufgenommenen. Bedingungen, Auflagen und Nebenbestimmungen. 1. Prüfung von Zwischennachweisen/ ALF

13 1121 abschließenden Verwendungsnachweisen (Einrichtung / Behörde) Mitwirkung Kompetenzregelung Entscheidung VNP 2. Finanzkorrekturen 3. Datenerfassung für Programmabrechnung Datenbank Sachbearbeitung, siehe auch Teil B Ziffer 1 hinsichtlich Mittelabruf Kommunales Rechnungsprüfungsamt gemäß Landeshaushaltsordnung LSA Vorprüfung des Verwendungsnachweises und Bescheinigung der Prüfung unter Angabe ihres Ergebnisses Prüfprotokoll Sachbearbeitung Im Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung wird ein Schlussbescheid bzw. Teilwiderruf oder Widerruf erstellt und dem Zuwendungsempfänger übersandt. Die Rückforderung von Beträgen gem. v. g. Bescheide wird dokumentiert und der Zahlungseingang geprüft. ALF BISA-FMLAWI Teil E projektbezogene Dokumentation 1. Aufbewahrungsort Unternehmensakte ALF Zahlungsbelege und Zuwendungsempfänger Rechnungen Die Rückgabe erfolgt nach ordnungsgemäßem Abschluss des Vorhabens an den Zuwendungsempfänger mit dem Hinweis, die Rechnungsunterlagen mindestens fünf Jahre aufzubewahren. 2. Aufbewahrungsfrist (VO 1260/99 Art.38, Abs. 6- Teil F Fachaufsicht 1. Fachaufsicht innerhalb der beteiligten Institution 2. Fachaufsicht durch übergeordnete Dienststellen Dienstvorgesetzter des zuständigen Bearbeiters, Abteilungsleiter, Amtsleiter Regierungspräsidium Halle, Dezernat 31 MLU, Referat 62

14 1122 Teil G Berichterstattung Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 Titel IV, Art. 37 sind Berichterstattungen über die Fortschritte bei der Verwirklichung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und über die Durchführung dieser VO fällig Art der Berichte Jahresberichte Schlussberichte Mitwirkung MLU, Referat 62 Richtlinieninhaber Datenbereitstellung LFI, Zentraldatei ( efreporter ) (Daten aus Primärdatenbank BISA-FMLAWI) Datenaufbereitung MLU, LUFA- Monitoring Zuständige Stelle Zahlstelle EAGFL-A des MLU,

15 1123 Prüfpfad Fachreferat 52 3 Strukturfonds Fonds: EAGFL-A OP-Schwerpunkt: 5.1 Produktionsstruktur Maßnahme-/Aktion (Code): 5.13 Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Richtlinie: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (LR) MBl. Nr. 39 vom Laufzeit: Ohne Begrenzung Rechtsgrundlagen: Kapitel VII der VO (EG) Nr. 1257/1999 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) Sonstiges Teil A - Antragsbearbeitung und Entscheidungsverfahren 1. Beratung und Antragsvorprüfung: Landesförderinstitut des Landes Sachsen Anhalt (zukünftig LFI) Bereich Agrarförderung Informationen zu Fördervoraussetzungen und Förderverfahren Antragsformular, antragsbegründende Unterlagen Beratung Antragstellung Antragsannehmende Stelle LFI Mitwirkung Fachtechnische Unterstützung ggf. Planungsbüro/ -gesellschaft 2. Antragsprüfung und Entscheidungsvorbereitung Antragsunterlagen LFI Prüfung der Gemeinschaftspolitiken und formellen Zuwendungsvoraussetzungen nach geltender Richtlinie Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen/ Antragsunterlagen auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Plausibilität/ Sicherung der Gesamtfinanzierung (Antragsannahmecheck) Dokumentation der Prüfergebnisse durch den zuständigen Sachbearbeiter (SB) als Entscheidungsgrundlage für die Bewilligung/ ggf. Ablehnung Übergabe einer Entscheidungsempfehlung/ Entwurf des Bewilligungs-/ Ablehnungsbescheides an das MLU ( Zustimmungsvorbehalt) Mitwirkung Stellungnahme/Votum Referat 52 Prüfung der Mittelverfügbarkeit ggf. Einberufung des Einplanungsgespräches MLU, örtlich zuständiges RP, LFI, OFD gem. Ziffer 6 der VV zu 44 LHO Anhörung, Entscheidungsvorlage 3 geändert durch Beschluss RBA vom

16 Entscheidungsverfahren und Vorbereitung des Bewilligungsbescheides: LFI Zustimmung MLU, Referat 52 Ggf. Umsetzung der im Einplanungsgespräch getroffenen Entscheidung (Entscheidungsvorlage) Endfertigung des Bescheides Grundlage: Vermerk, Protokoll, Stellungnahme 4. Erteilung des Bescheides: LFI Erstellung des Bescheides durch zuständigen SB im Mitzeichnungsverfahrengemäß GO/ gemäß den Festlegungen zum Förderverfahren Art des Bescheides Kompetenzregelung/ Zeichnungsberechtigung Information Endbegünstigter 5. Datenerfassung und Programmabwicklung: Zuwendungsbescheid/ ggf. Ablehnungsbescheid Festlegung LFI: Abteilungsleiter, Gruppenleiter, Sachbearbeiter Schlusszeichnung: Gruppenleiter Übersendung des Bescheides mit Anlagen LFI Erfassung der Projektdaten je Einzelmaßnahme/ Regelmäßige Aktualisierung/monatliche Information an MLU, Referat 52 Datenbank EDV-gestützt/ efreporter Teil B Mittelabruf 1. Prüfung des Mittelabrufs: LFI Zuwendungsempfänger reicht Zahlungsantrag mit Nachweis getätigter Ausgaben (Rechnungen und Be zahltnachweis) ein sachliche und rechnerische Prüfung des Zahlungsantrages im Rahmen der Sachbearbeitung hinsichtlich der Bestandskraft des Bescheides und der Erfüllung von erteilten Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen) Ermittlung des auszuzahlenden Zuwendungsbetrages getrennt nach Mittel der GAK und des EAGFL (A) Bestätigungsvermerk als Grundlage für die Erstellung der Auszahlungsanordnung/ die Belege erhalten Sichtvermerk des Prüfers. (Regelung zur Anweisung zum Verfahren gemäß Übertragungserlass vom , LHO LSA / Treuhandvertrag 2. Auszahlungsanordnung und LFI Auszahlung Ausgabenerklärung des (Bezeichnung des Beleges)

17 1125 Zuwendungsempfängers Ausgabenbeleg der auszahlenden Stelle Auszahlende Stelle Zahlungsweise Grundlage 3. Datenerfassung und Programmabwicklung Datenbank 4. Abgabe der Ausgabenbestätigung Formblatt Mittelanforderung (Bezeichnung des Beleges) Beleg Mittelbereitstellung Auszahlung erfolgt über Freischaltung des Überweisungsbetrages (Datentransfer über NORD - LB) an den Zuwendungsempfänger durch SB die Anordnung der Auszahlung erfolgt im automatisierten EDV-gestützten Verfahren Anordnung und Auszahlung sind organisatorisch und verfahrenstechnisch voneinander getrennt Nord - LB Direktzahlung auf Konto des Zuwendungsempfängers LFI Erfassung der projektkonkreten Ausgabenbelege/ regelmäßige Aktualisierung unter Beachtung Anhang IV der VO(EG) Nr. 438/2001/ 79 Felderliste EDV Eingabe efreporter Nach Art.7 (2) und Art. 9 (3) der VO(EG) Nr. 438/2001 Richtlinieninhaber/ beauftragte Behörde/Einrichtung MLU, Referat 52/ Zuarbeit LFI Teil C Projektbegleitung / -kontrolle Verfahren zur Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der in Rechnung gestellten Ausgaben für ausgezahlte Beträge zu geförderten Maßnahmen/ Vorhaben sowie zur Sicherstellung der einzuhaltenden Bedingungen nach Art. 28 der VO(EG) Nr. 1260/1999 einschließlich der einschlägigen nationalen und Gemeinschaftsvorschriften (insbesondere: Zuschussfähigkeit, staatliche Beihilfen, Schutz der Umwelt, Chancengleichheit) 1. Projektbegleitung (Behörde/Einrichtung) LFI Laufende Aktualisierung der Daten bei Änderungen zum Projektverlauf im Ergebnis der: a) über Mittelauszahlung gelieferten Indikatoren b) Informations- und Mitteilungspflichten des Zuwendungsepfängers c) durchgeführten Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen festgestellten Unregelmäßigkeiten nach der VO(EG) Nr. 1681/1994 (auf Grund interner oder externer Informationen) 2. Projektkontrolle Entsprechend der VO(EG) Nr. 438/2001und gemäß den Festlegungen zum Förderverfahren werden nachstehende Kontrollen durchgeführt: Laufende Prüfungen nach Art. 3 und 4 der v.a. VO Bewilligende Stelle: LFI, Bereich Agrarförderung a) Verwaltungskontrollen = 100 %

18 1126 Fachaufsichtsprüfung nach Art. 2 der v.a. VO Stichprobenkontrollen nach Art. 10 bis 12 der v.a. VO (Antragsprüfung/Vergleichrechnung Bewilligung und Abrechnung/ggf.Inaugenscheinnahme) b) Vor-Ort-Kontrolle vor Schlusszahlung = 100 % das Referat 52 im MLU kontrolliert die Umsetzung der Anleitungen, Erlasse, Durchführungsbestimmungen zum Verfahrensablauf zur Sicherstellung der Richtigkeit, Ordnungsmäßigkeit u. Zuschussfähigkeit von Anträgen auf Gemeinschaftsbeteiligung als Voraussetzung für die Ausgabenbestätigung an die Zahlstelle-A des MLU Der Interne Revisionsdienst (Stabsstelle im MLU) prüft als unabhängige Stelle anhand repräsentativer Stichproben (Risikoanalysen) mindestens 5 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben um sicherzustellen, dass die zu jeder Fördermaßnahme getroffenen Festlegungen zur Durchsetzung der VO, Vorschriften und sonstigen Verfahrensregelungen beachtet und umgesetzt werden und in den bestehenden Verwaltungs- und Kontrollsystemen der Fachreferate bzw. der vorgangsbearbeitenden Stellen enthalten sind Zahlstellenkontrollen Der Technischer Prüfdienst (TEP), als internes Kontrollsystem der Zahlstelle-A prüft und überwacht die vorhandenen Verwaltungs- und Kontrollsysteme zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Verwendung eingesetzter Fondsmittel für Strukturfondsinterventionen unter Berücksichtigung der geltenden Gemeinschaftsvorschriften und der allgemein anerkannten Grundsätze für eine wirtschaftliche Haushaltsführung Teil D- Verwendungsnachweis und Projektbericht Abschließende Prüfung aller in dem Förderzeitraum nachgewiesenen Ausgaben in Bezug auf ordnungsgemäße Verwendung und der Einhaltung der mit Zuwendungsbescheid erteilten Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen) durch nicht am Antrags- und Bewilligungsverfahren beteiligte Personen/ Sachbearbeiter. 1. Prüfung von LFI Zwischennachweisen/ Verwendungsnachweisen Nach VV zu 44 LHO/LSA Nr. 9 ANBest ) Nr.6 Zwischennachweis (ZN) Vorlage eines ZN durch den Zuwendungsempfänger bei überjährigen Vorhaben Verwendungsnachweis(VN) a) Verwaltungskontrolle: 100 % Überwachung des mit Zuwendungsbescheid vorgegebenen Zeitraums für die Vorlage des VN (computergestützt) Vorlage VN mit zahlenmäßiger Aufstellung für alle im Förderzeitraum ausgezahlten Beträge Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung unter Vorlage aller Originalbelege (Rechnung/ Bezahltnachweis) und der eingegangenen Verpflichtungen ZE

19 1127 b) Vor-Ort-Kontrollen 100 % gem. Art. 4 der VO(EG) Nr.438/2001) erfolgen im Rahmen der Verwaltungskontrolle vor Schlusszahlung unter Beachtung Erlass der Zahlstelle-A Nr c) Erstellung des abschließenden Prüfvermerkes im Ergebnis der durchgeführten Verwaltungs- und Vor- Ort-Kontrollen (VOK) und Weiterleitung an MLU, Referat 52 Mitwirkung: Zuständiges Staatshochbauamt der OFD gemäß VV 44 LHO- Nr. 6.1 Kompetenzregelung Entscheidung VNP Zuständiger Sachbearbeiter unter Mitwirkung Gruppenleiter LFI, Bereich Agrarförderung 2. Finanzkorrekturen LFI Umsetzung des Ergebnisses der VNP, ggf. Widerruf, Erstattung Überwachung und Erfassung der Rückforderungsbeträge getrennt nach GAK und EAGFL (A), Abführung monatlich in den Landeshaushalt 3. Datenerfassung für Programmabrechnung LFI, MLU, Referat 52 und Zahlstelle-A regelmäßige Aktualisierung Datenbank EDV Eingabe, efreporter Teil E projektbezogene Dokumentation unter Beachtung Erlass der ZS-A Nr Aufbewahrungsort Unternehmensakte Zahlungsbelege und Rechnungen LFI Zuwendungsempfänger (Nebenbestimmung im Zuwendungsbescheid) 2. Aufbewahrungsfrist (VO 1260/99 Art.38, Abs.6) Anpassung der Mindestaufbewahrungsdauer zur Gewährleistung der Kontrolle zur Einhaltung der Zweckbindungsfristen lt. LHO abhängig vom Bewilligungsjahr des Vorhabens Teil F - Fachaufsicht 1. Fachaufsicht innerhalb der beteiligten Institution 2. Fachaufsicht durch übergeordnete Dienststellen LFI, Abteilungsleiter lt. Geschäftsverteilungsplan MLU, Referat 52

20 1128 Teil G Berichterstattung Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 Titel IV, Art.37 sind Berichterstattungen über die Fortschritte bei der Verwirklichung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und über die Durchführung dieser VO fällig Art der Berichte Jahresbericht Schlussberichte Zuarbeit Richtlinieninhaber MLU, Referat 52 Datenbereitstellung Datenaufbereitung Zuständige Stelle LFI, Zentraldatei/ efreporter MLU, LLG-Monitoring Zahlstelle-A, MLU

21 1129 Prüfpfad Fachreferat 46 4 Strukturfonds Fonds: EAGFL-A OP-Schwerpunkt 5.1 Produktionsstruktur Maßnahme-/Aktion (Code): 5.14 Sonstige forstwirtschaftliche Maßnahmen Aktion Forstwirtschaftliche Maßnahmen Aktion Verarbeitung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse Richtlinie: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen (Richtlinie Forst) vom MBl. LSA S. 550 Laufzeit: bis Rechtsgrundlagen: Kapitel VIII der VO(EG) Nr. 1257/1999 Sonstiges Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Teil A - Antragsbearbeitung und Entscheidungsverfahren 1. Beratung und Antragsvorprüfung: Beratung Antragstellung Antragsannehmende Stelle Mitwirkung Fachtechnische Unterstützung annehmende Stelle: Staatliche Forstämter (Untere Forstbehörden) Informationen zu Fördervoraussetzungen und zum Förderverfahren, Bereitstellung der Antragsformulare Antragsformular, antragsbegründende Unterlagen Staatliche Forstämter Bedienstete anderer Forst-Dienststellen (Forstliche Landesanstalt/ Wegebaustützpunkt) Antragsannahmescheck: (Vordruck) Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Plausibilität Prüfung von Zuwendungsvoraussetzungen/ Inaugenscheinnahme der örtlichen Gegebenheiten zur Antragstellung ggf. Einholung fachbezogener Beurteilungen (Gutachten) von Bediensteten anderer Forstdienststellen für Maßnahmen, die Spezialkenntnisse erfordern Prüfvermerk ist Bestandteil der Antragsakte Übergabe der Unternehmensakte an die Regierungspräsidien/ Obere Forstbehörden 4 geändert durch Beschluss RBA vom

22 Antragsprüfung und Entscheidungsvorbereitung: : Mitwirkung Stellungnahme/Votum Votum 3. Entscheidungsverfahren und Vorbereitung des Bewilligungsbescheides: Regierungspräsidien (Obere Forstbehörden), Dezernate Forstwirtschaft Prüfung der Gemeinschaftspolitiken und formellen Zuwendungsvoraussetzungen nach geltender Richtlinie Erfassung/Ermittlung der Antragsdaten Verwaltungskontrolle durch Bedienstete/r des gehobenen Dienstes (Kontrolle der Antragsvorprüfung/ Entscheidungsempfehlung) MLU(Oberste Forstbehörde), Referat 46 (Forstpolitik, Forsthoheit, Privat- und Körperschaftswald) über Mittelbereitstellung Stellungnahme/ Zustimmung Entscheidungsempfehlung durch zuständigen Sachbearbeiter (Bedienstete/r des gehobenen Dienstes) Regierungspräsidien, Dezernate Forstwirtschaft abschließende Beurteilung des Antrages: -Einhaltung der Förderziele lt. Richtlinie (Zuwendungsvoraussetzungen/ -bestimmungen) -Übereinstimmung subventions-, haushalts- und zuwendungsrechtlichen Vorgaben -Sicherung der Gesamtfinanzierung (Vorhandensein von Förder-,/ Haushaltsmitteln, Eigenanteilen ggf. Drittmittel) Entscheidungsvorlage durch Bedienstete/r des gehobenen Dienstes Träger der Entscheidung ist das Fachdezernent, als Dienstvorgesetzter 4. Erteilung des Bescheides: Art des Bescheides Kompetenzregelung/ Zeichnungsberechtigung Information Antragsteller 5. Datenerfassung und Programmabwicklung: Regierungspräsidien, Dezernate Forstwirtschaft Auf der Grundlage der Entscheidung zum Antrag wird der Zuwendungsbescheid (ZB) erstellt Zuwendungsbescheid/ Ablehnungsbescheid Fachdezernent (=Bediensteter des höheren Dienstes) als Dienstvorgesetztem des für die Sachbearbeitung zuständigen Bediensteten ist Zeichnungsbefugnis vorbehalten gemäß GVPl / Vorbehaltskatalog Übersendung Zuwendungsbescheid mit entsprechenden Anlagen (Vordrucke) Regierungspräsidien, Dezernate Forstwirtschaft Erfassung der Projektdaten je Einzelmaßnahme/ Regelmäßige Aktualisierung im Rahmen der

23 1131 Sachbearbeitung durch zuständigen Sachbearbeiter Datenbank EDV-Eingabe, Nutzung BISA-FMLAWI/ efreporter Teil B Mittelabruf 1. Prüfung des Mittelabrufs: Regierungspräsidien, Dezernate Forstwirtschaft Es handelt sich um kurzfristig durchführbare Maßnahmen von relativ geringem finanziellen Umfang. keine Teilauszahlungen/ Zwischennachweise Vorlage eines schriftlichen Zahlungsantrages (Verwendungsnachweis) durch den Zuwendungsempfänger (ZE) mit zahlungsbegründenden Unterlagen (quittierte Belege/ Sachbericht) nach Abschluss des Vorhabens Vor-Ort-Kontrolle und Bestätigung der sachlichen Richtigkeit zur Ermittlung des anzuordnenden Betrages durch die unteren Forstbehörde vor Auszahlung der bewilligten Zuwendung, vorbehaltlich abweichender Ergebnisse der Verwendungsnachweisprüfung durch die Regierungspräsidien Richtlinie (Regelung zur 2. Auszahlungsanordnung und Auszahlung Ausgabenerklärung des Zuwendungsempfängers Ausgabenbeleg der auszahlenden Stelle Anweisung zum Verfahren nach jeweiliger Nr. 7 der Einzelrichtlinie innerhalb Richtlinie Forst Regierungspräsidien, Dezernate Forstwirtschaft Zahlungsantrag/ Verwendungsnachweis Auszahlungsanordnung im Buchungssystem HAMISSA Zuständiger Sachbearbeiter (Bediensteter des gehobenen Dienstes) prüft sachliche und rechnerische Richtigkeit der Ausgaben und vermerkt diese auf Auszahlungsmitteilung. die Buchung der Auszahlungsbeträge erfolgt getrennt von den mit Antragsprüfung und Bewilligung befassten Bediensteten die Auszahlung wird im automatisierten EDV-gestützten Verfahren angeordnet die Anordnung durch den Dienstvorgesetzten und die Auszahlung sind organisatorisch voneinander getrennt Auszahlenden Stelle Zahlungsweise Grundlage Landeszentralkasse Dessau Überweisung des Zuwendungsbetrages an ZE Anweisung zum Verfahren gemäß RL, LHO-LSA, Dienstanweisungen, Erlasse, Verfügungen

24 Datenerfassung und Programmabwicklung Erfassung der projektkonkreten Ausgabenbelege Datenbank Regierungspräsidien, Dezernate Forstwirtschaft Regelmäßige Aktualisierung durch zuständigen Sachbearbeiter (Bediensteter des gehobenen Dienstes) EDV-Eingabe, Zentrale Übernahme der Daten aus BISA-FMLAWI in efreporter DB in Entwicklung bis Abgabe der Ausgabenbestätigung Weiterleitung an Zentraldatei beim Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt Nach Art. 7(2) u. Art. 9(3) der VO(EG) Nr. 438/2001 Richtlinieninhaber/ beauftragte Behörde/ Einrichtung MLU, Referat 46 Teil C Projektbegleitung / -kontrolle Verfahren zur Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der in Rech-nung gestellten Ausgaben für ausgezahlte Beträge zu den geförderten Maßnahmen/ Vorhabensowie zur Sicherstellung der einzuhaltenden Bedingungen nach Art.28 der VO(EG) Nr. 1260/1999 einschließlich der einschlägigen nationalen und Gemeinschaftsvorschriften (insbesondere: Zuschussfähigkeit, öffentliche Aufträge, Schutz der Umwelt, Chancengleichheit) 1. Projektbegleitung (Behörde/Einrichtung) Regierungspräsidien, Dezernate Forstwirtschaft Laufende Aktualisierung der Daten bei Änderungen Zum Projektverlauf im Ergebnis der: a) über Mittelauszahlung gelieferten Indikatoren b) Informations- und Mitteilungspflicht des ZE c) durchgeführten Verwaltungs- und Vor-Ort- Kontrollen d) festgestellten Unregelmäßigkeiten nach VO(EG) Nr. 1681/1994 ( auf Grund interner oder Externer Informationen) 2. Projektkontrolle Entsprechend der VO(EG) Nr. 438/2001 und gemäß den Festlegungen zum Förderverfahren werden nachstehende Kontrollen durchgeführt: Laufende Prüfungen Nach Art. 3 und 4 der v.a. VO Bewilligende Stelle: Regierungspräsidien, Dezernate Forstwirtschaft in Zusammenarbeit mit den unteren Forstbehörden a) Verwaltungskontrollen = 100 % b) Vor-Ort-Kontrollen = 100 % nach Abschluss der Arbeiten und vor Auszahlung der Zuwendung

25 1133 Fachaufsichtprüfung Nach Art. 2 der v. a. VO Stichprobenkontrollen nach Art. 10 bis 12 der v.a. VO Zuwendung Der Richtlinieninhaber (Fachreferat 46) kontrolliert die Umsetzung der Anleitungen, Erlasse, Durchführungsbestimmungen zum Verfahrenablauf zur Sicherstellung der Richtigkeit, Ordnungsmäßigkeit u. Zuschussfähigkeit von Anträgen auf Gemeinschaftsbeteiligung als Voraussetzung für die Ausgabenbestätigung an die Zahlstelle- A des MLU Der Interne Revisionsdienst prüft als unabhängige Stelle anhand repräsentativer Stichproben (Risikoanalysen) mindestens 5 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben um sicherzustellen, dass die zu jeder Fördermaßnahme getroffenen Festlegungen zur Durchsetzung der VO, Vorschriften und sonstigen Verfahrensregelungen beachtet und umgesetzt werden und in den bestehenden Verwaltungs- und Kontrollsystemen der Fachreferate bzw. der vorgangsbearbeitenden Stellen enthalten sind Systemprüfungen nach Art. 7 u. 9 (2) (Zahlstellenkontrollen) Der Technische Prüfdienst als internes Kontrollsystem der Zahlstelle-A im MLU. Erprüft und überwacht die vorhandenen Verwaltungs- und Kontrollsysteme zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Verwendung eingesetzter Fondsmittel für Strukturfondsinterventionen unter Berücksichtigung der geltenden Gemeinschaftsvorschriften und der allgemein anerkannten Grundsätze für eine wirtschaftliche Haushaltsführung Teil D- Verwendungsnachweis und Projektbericht Abschließende Prüfung aller in dem Förderzeitraum nachgewiesenen Ausgaben in Bezug auf die ordnungsgemäße Verwendung und die Einhaltung der mit Zuwendungsbescheid erteilten Nebenbestimmungen (u.a. Bedingungen, Auflagen) durch nicht am Antrags- und Bewilligungsverfahren beteiligte Personen/ Bedienstete. 1. Prüfung von Zwischennachweisen/ Abschließenden Verwendungsnachweisen Mitwirkung Kompetenzregelung Regierungspräsidien, Dezernate Forstwirtschaft In der ersten Stufe erfolgt die Prüfung durch die Staatlichen Forstämter, die eine Prüfung auf Vollständigkeit und eine örtliche Prüfung der abgeschlossenen Maßnahmen auf Übereinstimmung mit den im VN enthaltenen Angaben vornehmen (Messen, Zählen). Der Prüfvermerk wird dem VN beigefügt und dem RP zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Der zuständige Sachbearbeiter im Regierungspräsidium bereitet abschließende Entscheidung durch Fachdezernenten vor. Staatliche Forstämter Vorprüfung der Abrechnung, Prüfung auf Einhaltung der

26 1134 Entscheidung VNP 2. Finanzkorrekturen 3. Datenerfassung für Programmabrechnung Datenbank forstfachlichen Bestimmungen durch staatliche Forstämter, einschließlich örtliche Prüfung der geförderten Maßnahme (100%), abschließende Prüfung durch Regierungspräsidien Verwaltungskontrollprotokoll/Verwendungsnachweis Regierungspräsidien, Dezernate Forstwirtschaft Im Ergebnis der VNP und unter Wertung der VOK erfolgt die abschließende Festsetzung von förderfähigen Ausgaben, berechtigten Zuwendungen und Auszahlungsbetrag. Bei erforderlichen Minderungen des Auszahlungsbetrages gegenüber bewilligten Zuwendungen ergeht Änderungsbescheid (Darlegung der Gründe für die Kürzung), ansonsten einfache Auszahlungsmitteilung. Im Rahmen späterer VOK erfolgt Prüfung auf Einhaltung der vom Zuwendungsempfänger eingegangenen Verpflichtungen und auf Erreichen des Zuwendungszwecks. Erforderlichenfalls (bei festgestellten Verstößen/ Nichterreichen) werden gewährte Zuwendungen zuzüglich Zinsen zurückgefordert. Regierungspräsidien, Dezernate Forstwirtschaft Aktualisierung der Projektdatei durch zuständigen SB EDV-gestützt BISA-FMLAWI Teil E projektbezogene Dokumentation unter Beachtung Erlass der Zahlstelle-A Nr Aufbewahrungsort Unternehmensakte Obere Forstbehörde (Regierungspräsidien, Dezernate Zahlungsbelege und Rechnungen 2. Aufbewahrungsfrist (VO 1260/99 Art.38, Abs.6) Teil F Fachaufsicht Forstwirtschaft) Zuwendungsempfänger (Original) Bewilligungsbehörde (Kopie, Original hat vorgelegen) (Festlegung im Zuwendungsbescheid) 1. Fachaufsicht innerhalb der beteiligten Institution Dienstvorgesetzte (AL) 2. Fachaufsicht durch übergeordnete Dienststellen MLU Referat 46 gegenüber Regierungspräsidien, Regierungspräsidien gegenüber staatliche Forstämtern

27 1135 Teil G Berichterstattung Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 Titel IV, Art. 37 sind Berichterstattungen über die Fortschritte bei der Verwirklichung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und über die Durchführung dieser VO fällig Art der Berichte Jahresbericht Schlussberichte Zuarbeit Richtlinieninhaber MLU, Fachreferat 46 Datenbereitstellung Datenaufbereitung Zuständige Stelle Zentraldatei im LFI MLU, LLG-Monitoring Zahlstelle-A MLU

28 1136 Prüfpfad Fachreferat 61 5 Strukturfonds Fonds: EAGFL-A Maßnahme 5.2 Anpassung und Entwicklung ländlicher Gebiete Aktion Richtlinien Flurbereinigung Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Flurbereinigung im Land Sachsen-Anhalt, RdErl. des ML vom (MBl. S 402) Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse gem. 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes, RdErl. des MRLU vom (MBl. LSA S. 2086). Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse gem. 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes, RdErl. des MRLU vom (MBl. LSA S. 2066). Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in Sachsen-Anhalt vom (MBL. S. 567), Förderbereich Teil B: Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse, Freiwilliger Landtausch, Flurbereinigung Laufzeit: RL ohne Befristung gültig Rechtsgrundlagen: Art. 33 (2) Kapitel IX der VO (EG) Nr. 1257/1999 Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes vom (BGBl. I S. 1055), geändert am (BGBl. I S. 2027) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in Sachsen-Anhalt vom (MBl. S. 567), geändert Erl. MRLU vom (MBl. S. 810) Teil A - Antragsbearbeitung und Entscheidungsverfahren 1. Beratung und Antragsvorprüfung: Beratung Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung in dessen Amtsbezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll. Informationen zu Fördervoraussetzungen und zum Förderverfahren, Formblätter 5 geändert durch Beschluss RBA vom

29 1137 Bereitstellung der Antragsformulare Antragstellung Antragsannehmende Stelle Mitwirkung 2. Antragsprüfung und Entscheidungsvorbereitung Stellungnahme Votum Zuständigkeit: 3. Entscheidungsverfahren und Vorbereitung des Bewilligungsbescheides: Antragsberechtigter mit Antragsformularen und antragsbegründenden Unterlagen Örtlich zuständiges Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Planfeststellung/Plangenehmigung nach 41 FlurbG, Landkreis, Naturschutzbehörde (Stellungnahmen, Genehmigungen) zuständiges Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung auf der Grundlage der Planfeststellung/Plangenehmigung nach 41 FlurbG Prüfung der Gemeinschaftspolitiken und formellen Zu- Wendungsvoraussetzungen nach geltender Richtlinie Bestandteil des Planfeststellungs-/ Plangenehmigungsverfahrens Prüfungsvermerk (Vordruck - Antragsannahmeheck) Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Sachbearbeitung Prüfung der Antragsunterlegen auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Plausibilität, Fachtechnische Prüfung unter Berücksichtigung des planfestgestellten/plangenehmigten Planes nach 41 FlurbG, Prüfung auf der Grundlage zutreffender Rechtsvorschriften und Erlasse, Prüfung der Angaben zur Finanzierung und der Übereinstimmung mit den haushaltsrechtlichen einschl. zuwendungsrechtlichen Vorgaben sowie der Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen und Zuwendungsbestimmungen sowie der Sicherung der Gesamtfinanzierung (Vorhandensein von Fördermitteln/Haushaltsmitteln, Eigenanteilen ggf. Drittmitteln etc.). Sofern Folgekosten entstehen, ist zu prüfen, ob auch diese abgesichert sind. Die Ergebnisse der Prüfungen werden in einem Prüfungsvermerk zusammengefasst, mit dem ein Entscheidungsvorschlag unterbreitet oder direkt entschieden wird. (Vordruck: Antragsprüfung) 4. Erteilung des Bescheides: Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Sachbearbeitung Der Sachbearbeiter erteilt auf der Grundlagen der Antragsunterlagen, des Prüfvermerks den Bescheid. Sofern festgelegte Beträge überschritten werden, zeichnet der

30 1138 jeweilige Dienstvorgesetzte den Bescheid. Art des Bescheides Kompetenzregelung/ Zeichnungsberechtigung Information an den Antragsteller 5. Datenerfassung und Programmabwicklung: Zuwendungsbescheid oder Ablehnungsbescheid Sachbearbeiter oder Dienstvorgesetzter des Sachbearbeiters bzw. Abteilungsleiter (gemäß Vorbehaltskatalog) Übersendung des Bescheides Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Erfassung der Daten je Einzelvorhaben/ regelmäßige Aktualisierung im Rahmen der Sachbearbeitung Datenbank EDV-gestützt in BISA-FMLAWI/ efreporter Teil B Mittelabruf 1. Prüfung des Mittelabrufs: 2. Auszahlungsanordnung und Auszahlung Ausgabenerklärung des Zuwendungsempfängers Ausgabenbeleg der auszahlenden Zahlstelle Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung durch nicht am Antrags- und Bewilligungsverfahren eingebundene Personen/ Sachbearbeiter Sachbearbeitung Vorlage eines schriftlichen Antrages auf Auszahlung (Ausgabenerklärung) mit begründenden Unterlagen (quittierte Belege) durch den Zuwendungsempfänger für die im Zuwendungsbescheid genannten Vorhaben und nach den im Zuwendungsbescheid festgelegten Bestimmungen bei der Bewilligungsbehörde, sachliche und rechnerische Prüfung des Auszahlungsantrages und der begründenden Unterlagen im Rahmen der Sachbearbeitung, ggf. unter Verwendung von Stellungnahmen/Zuarbeiten von an der Prüfung beteiligten Fachbereichen, örtliche Überprüfung vor Endauszahlung, Feststellung, ob die sachliche und rechnerische Richtigkeit gegeben sind, Prüfvermerk als Grundlage für die Zahlungsanordnung, Die Rechnungsunterlagen verbleiben bis zur Erstellung des Schlussverwendungsnachweises bei der Bewilligungsbehörde. Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung (ALF) Auszahlungsantrag, zahlungsbegründende Belege (Vordruck) Auszahlungsanordnung zum Buchungssystem HAMISSA Sachbearbeitung

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