Das vermessungstechnische Referendariat in NRW

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1 Das vermessungstechnische Referendariat in NRW Nur eine Notwendigkeit für Beamtenlaufbahn und Selbständigkeit oder doch eine Veredelung des Diploms? Vortrag von RegVermRef Dipl.-Ing. Andreas Wizesarsky im Rahmen des Geodätischen Integrationsseminars am Inhalt des Vortrags 1. Grundlagen 3. Prüfungen 4. Zusammenfassung - Diskussion

2 1. Grundlagen Gesetzliche Grundlage ab : Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (AusbildungsVO höherer vermessungstechnischer Dienst - VAPhvD) Vom 31. Oktober Grundlagen Gesetzliche Grundlage ab : Inhalt der VAPhvD I. Teil: Allgemeine Bestimmungen - Einstellungsvoraussetzungen, Bewerbungen, Ernennung II. Teil: Vorbereitungsdienst - Begriffe, sowie Dauer und Ziel der Ausbildung - Ausbildung - Große Staatsprüfung III. Teil: Aufstieg IV. Teil: Übergangs- und Schlußvorschriften

3 1. Grundlagen Einstellungsvoraussetzungen: - gesetzliche Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten erfüllt, - nach charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen [...] geeignet erscheint, - ein wissenschaftlichen Studium des Vermessungswesens [...] an einer Universität, technischen Hochschule oder gleichwertiger Hochschule abgeschlossen hat. 1. Grundlagen Bewerbung: -an das Innenministerium NRW - Referat 36 zuständig für die Ausbildung: OAR Becker - Tel.: hans-juergen.becker@im.nrw.de - Inhalt: kurzes Anschreiben Geburtsurkunde (eventuell auch Heiratsurkunde) Lebenslauf Zeugnis über Nachweis der Hochschulreife Diplomzeugnis / -urkunde zwei Passbilder... - Bewerbungsfrist: für des Folgejahres für

4 1. Grundlagen Ernennung: - Zuweisung einer Bezirksregierung - Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (für 2 Jahre plus Prüfung) als Regierungsvermessungsreferendar(in) - Besoldung: ca Euro plus Zulagen (Familie / Fahrten) - freiwillig gesetzl. oder privat (50%) krankenversichert - keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung - 26 Tage Urlaub, 5 Tage Sonderurlaub Inhalt des Vortrags 1. Grundlagen 3. Prüfungen 4. Zusammenfassung - Diskussion

5 5 VAPhvD (Ziel): (1) Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, Nachwuchskräfte für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst auszubilden. Dabei sollen verantwortungsbewusste Persönlichkeiten für leitende Tätigkeiten herangebildet werden. (2) Die Ausbildung soll sich darauf erstrecken, das auf der Hochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden, es gegebenenfalls zu ergänzen und umfassende Kenntnisse vor allem in den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Ausführung, Betrieb und Führungsaufgaben zu vermitteln. Dabei sind Verantwortungsbereitschaft und Initiative zu wecken und zu fördern. Staatspolitische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Belange sind zu berücksichtigen. 5 VAPhvD (Ziel): (1) Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, Nachwuchskräfte für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst auszubilden. Dabei sollen verantwortungsbewusste Persönlichkeiten für leitende Tätigkeiten herangebildet werden. (2) Die Ausbildung soll sich darauf erstrecken, das auf der Hochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden, es gegebenenfalls zu ergänzen und umfassende Kenntnisse vor allem in den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Ausführung, Betrieb und Führungsaufgaben zu vermitteln. Dabei sind Verantwortungsbereitschaft und Initiative zu wecken und zu fördern. Staatspolitische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Belange sind zu berücksichtigen.

6 5,5% Ausbildung, Lehrtätigkeit 7,4% sonstiges Die Arbeit eines Ingenieurs Institut der deutschen Wirtschaft, ,2% Personalführung, Management 22,3% Konstruktion, Fertigung, Berechnung 15% Marketing, Vertrieb, Kundenbetreuung 20,0% Projektmanagement 20,6% Forschung und Entwicklung Universitäre Ausbildung Ausbildungsstellen: Abschnitt 1 (Liegenschaftskataster): Katasteramt (i.d.r. eines Kreises) Abschnitt 2 (Ländliche Neuordnung): Flurbereinigungsbehörde (z.z. 8 in NRW) BezReg MS, Abt. 9, Obere Flurb.-Behörde (Lehrgang) Abschnitt 3 (Landesplanung und Städtebau): Katasteramt (i.d.r. einer kreisfreien Stadt) Abschnitt 4 (Landesvermessung und Kartographie): LVermA NRW, Bonn (Lehrgang) Abschnitt 5 (Vertiefung in einem der Abschnitte 1-4): 5,5 Monate 3,0 Monate 1,0 Monate 4,5 Monate 2,5 Monate 3,0 Monate Abschnitt 6 (Bezirksregierung, häusliche Prüfungsarbeit): 4,5 Monate

7 Ausbildungsstellen: Arbeitsgemeinschaften bei der Bezirksregierung: örtlich zusammengefasst: in Abschnitt 1: 14 Termine in Abschnitt 6: 10 Termine Düsseldorf / Köln Arnsberg / Detmold / Münster weitere Lehrgänge im Institut für Öffentliche Verwaltung in Hilden Allgem. Rechts- und Verwaltungsgrundlagen: 2 Wochen Fachrecht: 1 Woche Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit: 2 Wochen Crash-Kurs (Vorbereitung auf mündl. Prüfung) 1 Woche Ausbildungsstellen: Abschnitt 1: Kreis Borken Abschnitt 2: AfAO Mönchengladbach Dortmund Abschnitt 3: Stadt Bottrop Abschnitt 4: LVermA NRW, Bonn Abschnitt 5: Institut f. Städtebau, Berlin Abschnitt 6: BezReg Münster Arbeitsgemeinschaft: BezReg Arnsberg Verwaltungslehrgänge: Hilden Praktikum: RWE net AG, Dortmund

8 allgemein: Ausbildung in: - Führungs- und Managementaufgaben - Personalplanung / Organisation (von Behörden) - Öffentlichkeitsarbeit - Qualitätssicherung Teilnahme an Terminen und Sitzungen - Grenztermine - Sitzungen des Gutachter- oder Umlegungsausschüssen - Ratssitzungen - Tagungen des Städte- und Gemeindebundes -... Fertigung einer Abschnittsarbeit (ca. 5 Tage) Ausbildungsabschnitt 1: Liegenschaftskataster: - Entstehung, Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters - Einrichtung und Führung des Grundbuchs - Planung, Durchführung und Auswertung von Katastervermessungen (eventuell auch außerhalb der Verwaltung)

9 Ausbildungsabschnitt 2: Flurbereinigung: - Grundlagen der Landentwicklung, Flurbereinigung und Dorferneuerung - Verschiedene Verfahren (und -sabläufe) der Flurbereinigung - Wertermittlung - Planungsansätze Ausbildungsabschnitt 3: Kommunales Vermessungs-, Liegenschafts- oder Planungsamt: - Grundzüge der Raumordnung und Landesplanung - Bauleitplanung - Bodenordnung - Grundstücksbewertung - Umweltrecht => Zusammenwirken von verschiedenen Ämtern und politischen Gremien

10 Ausbildungsabschnitt 4: Landesvermessungsamt: - Aufbau, Erneuerung und Erhaltung des Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeldes - Geoinformationssysteme bzw. Landinformationssysteme - topographische Landesaufnahme - Photogrammetrie - Vertrieb, Marketing - Kosten-Leistungs-Rechnung, Qualitätsmanagement Ausbildungsabschnitt 5: INDIVIDUELLE Vertiefung in einem der Abschnitte 1-4 Vertiefung des Abschnitts 3 - Lehrgang beim Institut für Städtebau Berlin - Vorträge aus den Bereichen: - Raumplanung (EU bis regional) - Bauleitplanung - weitere Themen aus BauGB - Stadtumbau (Ost), Denkmalschutz, Architektur - Vorträge durch in Fachkreisen anerkannte Experten: - Bodenordnung durch Dipl.-Ing. Rainer Müller-Jökel (Vorsitzender DVW AK 5, Leiter Stadtvermessungsa. Frankf./M) - Flurbereinigung durch Prof. Dr.-Ing. Erich Weiß - Übungen zu verschiedenen Themen (interdisziplinär): - Bauleitplanung - Umlegung / Bodenordnung

11 jeweilige Bezirksregierung: Ausbildungsabschnitt 6: - Fertigung der Häuslichen Prüfungsarbeit (6 Wochen) (vergleichbar mit Diplomarbeit; Thema meist aus Vertiefungsfach; unbekanntes Thema ausgewählt vom Oberprüfungsamt) - Fachaufsicht über Katasterämter - Berufsrecht und Aufsicht über die ÖbVIs - Beschwerde- und Widerspruchsverfahren -... Inhalt des Vortrags 1. Grundlagen 3. Prüfungen 4. Zusammenfassung - Diskussion

12 3. Prüfungen a) Häusliche Prüfungsarbeit (wie vorangegangen erwähnt) Große Staatsprüfung b) Schriftliche Prüfung unter Aufsicht (4 Klausuren á 6 Stunden an 4 aufeinanderfolgende Tagen aus 6 Themenbereichen; Abschnitte 1-4 plus Verwaltungsrecht und Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit ) c) Mündliche Prüfungen (6 Prüfungen á ca. 1 Stunde, aufgeteilt auf 2 Tage; abschließend freier Vortrag über ein Fach- oder sonstiges Thema) 3. Prüfungen Große Staatsprüfung BESTANDEN: - Vermessungsassessor(in) - Entlassung aus dem Beamtendienst Wie geht es dann weiter???

13 4. Zusammenfassung Das Referendariat ist eine Notwendigkeit für Beamtenlaufbahn / Selbständigkeit.... ist eine Veredelung des Diploms. Vermessungsingenieur zum Vermessungsmanager... wird in der freien Wirtschaft anerkannt und auch geschätzt. ENDE Informationen zum vermessungstechnischen Referendariat: - beim LDV-NRW unter - Das technische Referendariat Managementqualifikation für Ingenieure Karin Schultze in FuB 4/2002

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