1. Es ist hinreichend wahrscheinlich, dass Infraschall gesundheitliche Beeinträchtigungen erzeugt.

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1 19. Welche Vor- bzw. Nachteile hätte die Nutzung der Länderöffnungsklausel im Zusammenhang mit einer höhenabhängigen Abstandsregelung über 5H, 7H oder 10H im Allgemeinen? (In Verbindung zu den Fragen 1 und tlw. 35) Der Bundesgesetzgeber hat das Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässiger Nutzung beschlossen. Als alleiniger Begründungspunkt wurde aufgeführt, dass angesichts der gewachsenen Gesamthöhe dem Umstand Rechnung getragen wird, dass die Akzeptanz von Windenergieanlagen vielfach von der Entfernung solcher Anlagen zu Wohnnutzungen abhängt. 1 Dazu wurde folgender Abs. 3 des 249 BauGB angefügt: (3) Die Länder können durch bis zum 31. Dezember 2015 zu verkündende Landesgesetze bestimmen, dass 35 Absatz 1 Nummer 5 auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung findet, wenn sie einen bestimmten Abstand zu den im Landesgesetz bezeichneten zulässigen baulichen Nutzungen einhalten. Die Einzelheiten, insbesondere zur Abstandsfestlegung und zu den Auswirkungen der festgelegten Abstände auf Ausweisungen in geltenden Flächennutzungsplänen und Raumordnungsplänen, sind in den Landesgesetzen nach Satz 1 zu regeln. Die Länder können in den Landesgesetzen nach Satz 1 auch Abweichungen von den festgelegten Abständen zulassen. Damit gibt die Länderöffnungsklausel den Ländern eine Teilkompetenz zur ungezügelten abstandsbezogenen Entprivilegierung von Windenergieanlagen. Damit gilt auch nach Einführung der Länderöffnungsklausel im Grundsatz die Privilegierung aus 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB fort. Somit bleibt also die Entscheidung über das Ob der Privilegierung (Vollkompetenz) nach wie vor beim Bund. Es wird nun gefragt, welche Vor- bzw. Nachteile eine höhenabhängige Abstandsregelung über 5H, 7H oder 10H hat. In der Praxis bedeutet das, dass eine 5H Regelung den Bau von 100m hohen Windenergieanlagen in einer Entfernung von 500m, bei 7H in 700m und bei 10H in 1000m Entfernung zur Wohnbebauung zulassen würde. Damit würde bei einer 5H und 7H Regelung die derzeit angewandte Abstandsempfehlung von 1000m deutlich bzw. teilweise unterschritten. Vorteile einer solchen Regelung sind nicht erkennbar. Da derzeit in der Regel 200m hohe Windenergieanlegen gebaut werden, würde das einen Mindestabstand bei 5H von 1000m, 7H von 1400m und bei 10H von 2000m bedeuten. Da es bei der Nutzung der Länderöffnungsklausel um eine Erhöhung der Akzeptanz gehen soll, würde nur eine 7H oder 10H Regelung in Betracht kommen. Neben der Akzeptanzerhöhung sollte bei einer höhenabhängigen Abstandsregelung auch der Schutz der Gesundheit der betroffenen Menschen nicht außer Acht gelassen werden. Bisher wird ständig so argumentiert, dass die immissionsschutzrechtlichen Regelungen der Technischen Anweisung Lärm (TA Lärm) sogar niedriger als die z.zt. festgelegten 1000m sind. Hierzu möchten wir darauf hinweisen, dass verschiedene Oberverwaltungsgerichte folgende Aussagen anerkannt haben: 1. Es ist hinreichend wahrscheinlich, dass Infraschall gesundheitliche Beeinträchtigungen erzeugt. 1 Deutscher Bundestag, 18. Wahlperiode, Drucksache 18/1310 vom

2 2. Die TA Lärm ist als Genehmigungsgrundlage dann nicht mehr ausreichend, wenn besondere Schallqualitäten hinzutreten, die sie nicht bewertet, wie Impulshaltigkeit und Infraschall. Selbst das Bundesverwaltungsgericht hat die allgemeine Rechtswirksamkeit der TA Lärm für Genehmigungsverfahren in dem Sinn aufgeweicht, dass nämlich das gesamte Schädigungspotential des ausgehenden Lärms bewertet werden muss. Warum haben die Gerichte ihre Aussagen dahingehend geändert? Die derzeit angewandte TA Lärm aus dem Jahr 1997 mit ihrem Regelwerk ist für eine Anwendung auf Windkraftanlagen nicht sachgerecht, da der Ursprung der TA - Lärm von der Arbeitsstättenverordnung bis zu Industrieanlagen reicht, die jedoch nur 30m hoch sind, punktförmige Schallquellen besitzen und deren Ausbreitungsprognose relativ begrenzt ist. Das hat dazu geführt, dass die TA Lärm und die Norm DIN überarbeitet wurden. In der Einleitung der überarbeiteten Norm heißt es: Tieffrequente Geräuschimmissionen führen vielfach auch dann zu Klagen und Beschwerden, wenn die nach den eingeführten Regelwerken anzuwendenden Beurteilungskriterien eingehalten sind. Als spezielle Wirkung ist bei Infraschall eine Herabsetzung der Atemfrequenz bekannt. Weiterhin klagen Betroffene oft über ein im Kopf auftretendes Dröhn-, Schwingungs- oder Druckgefühl, das nur bedingt von der Lautstärke abhängig ist und bei stationären Geräuschimmissionen zu starken Belästigungen führt. Im Ergebnis kommt die überarbeitete TA Lärm auf Abstände von 1200 bis 1500m zur Wohnbebauung je nach Anlagentyp. Dabei sind Änderungen der DIN-Vorschrift wahrscheinlich noch nicht eingeflossen. Die Neufassung der TA Lärm sollte am in Kraft treten. Obwohl sie seit diesem Zeitpunkt vorliegt, wurde sie bis zum heutigen Tag nicht in Kraft gesetzt. Das Robert-Koch-Institut hat dementsprechende Empfehlungen herausgegeben, die wie folgt lauten: Solange keine konkreteren wissenschaftlich begründeten Ergebnisse zu den noch offenen Fragen vorliegen, ist aus gesundheitlicher Sicht eine vorsorgende Abstandsregelung erforderlich, die die Größe einer Anlage und den daraus resultierenden Belästigungsgrad berücksichtigt. Vergleicht man abschließend noch die international angewandten Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und der Wohnbebauung, dann sieht das folgendermaßen aus: WHO (Weltgesundheitsbehörde): fordert einen Abstand von mindestens 2000 m USA: gilt ein Mindestabstand von 2500 m Großbritannien: hier wurde 2010 ein Gesetz (Wind Turbines Act) festgelegt: Anlagen mit einer Höhe von > 100 Metern einen Mindestabstand von 2000 m Anlagenmit Höhe von über 150 Metern einen Mindestabstand von 3000 m Finnland: Ministerium für Soziales und Gesundheit schlägt eine 2 km Puffer zone vor. Im Ergebnis der hier angeführten Studien 2, Fachbeiträge und Vorschriften kann man nur zu dem Schluss kommen, dass sowohl 5H und eine 7H Regelung zur Lösung der 2 Machbarkeitsstudie zur Wirkung von Infraschall, (Entwicklung von Untersuchungsdesigns für die Ermittlung der Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen durch unterschiedliche Quellen), durch: Univ.-Prof. Dr.-Ing. Detlef Krahé, Bergische Universität Wuppertal, Dirk Schreckenberg ZEUS GmbH, Hagen und Fabian Ebner, Christian Eulitz, Ulrich Möhler, Möhler + Partner Ingenieure AG im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellt und übergeben. Diese Publikation ist ausschließlich als Download unter verfügbar.

3 hier angesprochenen Probleme, im Fall von 5H unwirksam und im Fall von 7H nur tlw. wirksam, aber nicht zielführend sind. Allein die 10H Regelung würde dem Ziel sowohl der Akzeptanzsteigerung als auch des Gesundheitsschutzes der betroffenen Menschen in einem Mindestmaß erfüllen, was als Vorteil zu sehen ist. Nachteile einer 10H Regelung können wir nicht erkennen, obwohl seitens der Politik immer wieder versucht wird, den Menschen zu suggerieren, dass durch diese Regelung die Energiewende fast zum Erliegen kommt. Konkrete Ausführungen dazu, dass das nicht so ist, können Sie den Antworten auf andere Fragen entnehmen. Zur biologischen Wirkung von vorwiegend luftgeleitetem Infraschall An Arbeitsplätzen können hohe Infraschallpegel auftreten, die von technischen Quellen wie Verdichterstationen, Klimaanlagen, Förderanlagen oder Pumpen ausgehen. Damit stellt sich die Frage nach möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch berufliche Exposition im Infraschall. Das menschliche Ohr ist in der Lage, ab einer Frequenz von etwa 2 Hz Höreindrücke wahrzunehmen. In experimentellen Untersuchungen wurden temporäre Hörschwellenverschiebungen nachgewiesen, wenn die Exposition weit oberhalb der Hörschwelle lag. Bei Beschallung im Bereich der Hörschwelle wird über eine Druckempfindung im Ohr berichtet. Langjährige Exposition im Infraschall könnte bei gleichzeitiger Einwirkung von Industrieschall zu einer Beschleunigung und Verstärkung der Entwicklung eines Hörverlustes führen. Hinsichtlich der extraauralen Wirkungen weisen die Resultate der tierexperiementellen Studien darauf hin, daß die Reaktionen des Organismus frequenz- und pegelabhängig von einer unspezifischen Aktivierungs- und Streßreaktion bis zu chronischen pathologischen Veränderungen reichen. In Laborversuchen am Menschen lassen sich die vom "Hörschall" bekannten extraauralen Effekte nachweisen, sobald der Schalldruckpegel die Hörschwelle erreicht. Infraschall scheint dabei besonders ermüdend und konzentrationsmindernd zu wirken und die Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen. Hinzu kommen subjektive Beschwerden wie Benommenheit und Schwingungsgefühl, die bei längerer Expositionszeit wahrscheinlich adaptieren. Eine spezifische extraaurale Infraschallwirkung betrifft vermutlich das vestibulare System. Zur Aufklärung von Wirkungsmechanismen und zur Quantifizierung möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch langfristige Exposition im Infraschall sind weitere Studien notwendig. Der erste Teil der vorliegenden Literaturdokumentation beinhaltet eine ausführliche Bewertung der Veröffentlichungen im Hinblick auf die Methodik und die Ergebnisse. Im zweiten Teil werden 98 recherchierte Literaturstellen einschließlich der Kurzfassungen aufgelistet. Schust, M.: Biologische Wirkung von vorwiegend luftgeleitetem Infraschall. 1. Auflage. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,Literaturdokumentation,Ld 7)

4 ISBN: , 76 Seiten, Papier, Signaturen der BAuA-Bibliothek: B 03134/Ld 7; D 03134/Ld 7; 0700/252, vergriffen In einem Aufsatz in der Zeitschrift für die sozialrechtliche Praxis haben der Jurist Prof. Dr. iur. Erwin Quambusch und der Wissenschaftler Martin Lauffer die Ignoranz staatlicher Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Gefahrenvorsorge scharf kritisiert. Die Autoren sehen es als erwiesen an, dass Windkraftanlagen Gesundheitsgefährdende Auswirkungen auf die Bevölkerung haben. Schon aus diesem Grund habe der Staat die Verpflichtung vor Inbetriebnahme weiterer Windparks die Unbedenklichkeit wissenschaftlich zu überprüfen und sich nicht weiter auf die Aussagen von Betreibergesellschaften zu verlassen. Die körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 S. I des Deutschen Grundgesetzes berühre die staatliche Schutzverpflichtung auch bei nicht körperlichem Einwirken (z. B. Fluglärm Urteil BVerfG). Sie fordern eine Veränderung der Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung in Deutschland. Quelle: Zeitschrift für die sozialrechtliche Praxis, 8/2008 Der Jurist Dr. jur. Burkhard Oexmann aus Hamm hat bereits im Jahr 2004 in einem Artikel darauf hingewiesen, dass die herrschende Messpraxis im Zusammenhang mit Windkraftanlagen unvollständig und damit fehlerhaft sei. Die Behauptung der Hersteller ihre Anlagen seien auch im Bereich Infraschall nach DIN überprüft und somit unbedenklich ist falsch. Aussagen über Geräuschemissionen unter 10 Hz wären mit dieser Messmethode nämlich nicht möglich. Weiter bemängelt er die Weigerung der Industrie, sich mit diesen Problemen auseinander zu setzen und der Unwille der Politik an den bestehenden Regelungen etwas zu verändern. Quelle: Dr. jur. Burkhard Oexmann, August 2004 Bereits 1997 wurde in einer Studie der Universität Bremen unter Anderem beschrieben, dass unter andauernder Belastung durch Infraschall folgende medizinisch relevanten Probleme auftauchten: 1. Veränderungen der Hirnströme im EEG 2. Herabsetzung der Atemfrequenz 3. Verminderung des Sauerstoffpartialdrucks im Blut 4. Erhöhung des Blutdrucks 5. Vergrößerungen der Erythrozyten (rote Blutkörperchen) 6. Durchblutungsstörungen 7. Veränderung der nächtlichen Hormonausschüttung der Nebennierenrinde (Cortisolausschüttung) Quelle: Dr. M. Schust et al., Institut für Hirnforschung, Universität Bremen - Biologische Wirkung von vorwiegend luftgeleitetem Infraschall R.Koch -Institut 2007 Es muss insgesamt ein deutlicher Mangel an umweltmedizinisch orientierten wissenschaftlichen Studien zu tieffrequentem Schall konstatiert werden. Die Kommission sieht einen großen Handlungs- und Forschungsbedarf in folgenden Bereichen:

5 Optimierung der Messmethoden, Untersuchungen zum Auftreten von tieffrequentem Schall und seinen Wirkungsmechanismen, bei differenzierter Betrachtung von temporären und dauerhaften Einwirkungen Durchführung methodisch belastbarer epidemiologischer Untersuchungen zur Quantifizierung möglicher Wirkungen (insbesondere nach Langzeitexposition) sowie zur Identifizierung von betroffenen Bevolkerungsgruppen Detailstudien zur gesundheitsrelevanten Belastung von Risikogruppen durch neu identifizierte noch unsichere Risikobereiche Auf europäischer Ebene wird für schwangere Arbeitnehmerinnen in der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG festgelegt, dass sie keine Tätigkeiten verrichten sollten, die zu starker niederfrequenter Vibration führen konnen, da sich hierdurch das Risiko einer Fehl- oder Frühgeburt erhöhen kann. Machbarkeitstsudie Eine detaillierte Analyse der verfügbaren Literatur zeigt, dass weitgehend auf den tieffrequenten Bereich konzentrierter Schall schon bei niedrigen Pegeln das mentale Wohlbefinden deutlich beeinträchtigen kann. Mit zunehmender Verschiebung zu tiefen Frequenzen bis in den Infraschallbereich verstärkt sich dieser Effekt. Das ist das Ergebnis verschiedener Untersuchungen im Feld und im Labor (vgl. [162][26][69][113][9][159][8]). Extraaural (vegetative Wirkung) Evans (1972) [36] setzte 20 männliche und fünf weibliche Probanden Frequenzen von 2 Hz bis 10 Hz bei Pegeln von 130 db bis 146 db aus. Festgestellt wurden ein vertikaler Nystagmus6 und ein subjektiv empfundenes Schwingungsgefühl. Diese Effekte waren bei einer Frequenz von 7 Hz am stärksten ausgeprägt. Außerdem verlängerte sich die Reaktionszeit im Labor um 30 bis 40% bei Pegeln von 115 db bis 120 db im Bereich 1 Hz bis 20 Hz. Karpova (1970) [66] setzte männliche Probanden industriellem Infraschall (5/10 Hz mit 100/135 db) aus. Dabei wurden Müdigkeit, Benommenheit, Apathie, Depressionen, Konzentrationseinbußen und Schwingungen der inneren Organe festgestellt. Weiterhin war die Leistung der Herzmuskelkontraktion verringert. Ising (1979) [58] exponierte 28 Personen über einen Zeitraum von acht Stunden. Dabei wurden im Vorversuch Töne mit Schalldruckpegeln von 70 db und 80 db bei 7 Hz und 100 bis 125 db bei 5 bis 20 Hz sowie Terzrauschen von 12,5, 16 und 20 Hz bei 70 und 80 db eingespielt. Des Weiteren wurden über Kopfhörer Einzeltöne von 5 bis 15 Hz bei 100 bis 140 db eingespielt. Im Hauptversuch wurden die Testpersonen im Infraschalldruckfeld bei 12,5 Hz Terzrauschen und einem äquivalenten Dauerschallpegel von 110 db untersucht. Am stärksten war bei den Probanden die Konzentration beeinflusst. Es konnte auch ein leichter Anstieg des Blutdrucks und eine Herzratenveränderung beobachtet werden. Diese Reaktionen waren bei den Personen stärker, die sich subjektiv stärker beeinflusst fühlten. In einer späteren Studie untersuchte Ising (1982) [57] 18 Probanden, die über zehn Arbeitstage für acht Stunden einem Oktavrauschen verschiedener Frequenzen (3 bis 24 Hz bei 110 db) und oder Verkehrslärm bei 75 db(a) ausgesetzt waren. Es wurden teilweise frequenzabhängige Veränderungen registriert. Der Anstieg des Blutdrucks wurde mit zunehmender Frequenz verstärkt. Bei abnehmender Frequenz verringerte sich die Respirationsfrequenz7 (bei Oktavrauschen 3 bis 6 Hz sogar hochsignifikant).

6 Die Adrenalinausschüttung hingegen war unabhängig von der Frequenz konstant erhöht. Faustov (1993) [37] stellte nach einer Exposition im Schallfeld bei 10 Hz und 100 db über 24 Tage (sechs Stunden täglich), ab der vierten Stunde der Einwirkung eine anfängliche Aktivierung des vegetativen Nervensystems, eine veränderte Gerinnungsfähigkeit und einen veränderten Sauerstoffgehalt des Blutes fest. Danielson (1985) [23] setzte männliche Probanden zwischen 20 und 30 Jahren für 20 Minuten (zwischen den Tests lag eine Ruhezeit der gleichen Zeitdauer) einem Schalldruck von 125 db bei Frequenzen von 6, 12 und 16 Hz aus. Zusätzlich wurden Schalldruckpegel von 95, 110 und 125 db bei einer Frequenz von 16 Hz getestet. Bei einem zweiten Versuch betrug die Expositionsdauer eine Stunde (zwischen den Tests lag eine Ruhezeit der gleichen Zeitdauer), wobei entweder mit 16 Hz und 125 db, oder mit 50 Hz und 50 db(a) (= 80,2 db) beschallt wurde. Die Infraschalleinwirkung rief eine starke Veränderung des Blutdrucksystems hervor. Dieser Effekt war für den diastolischen Blutdruck am größten. Während des Versuchs war die Herzfrequenz bei allen Probanden signifikant erniedrigt Landstroem (1983) [76] führte einen Laborversuch mit zehn normal hörenden und zehn tauben Probanden durch. Die Expositionsdauer betrug 20 Minuten bei 6 Hz und 110 db. Bei den Normalhörenden kam es zu einer Verminderung der Aufmerksamkeit, des Blutdrucks und der Herzfrequenz. Bei den Tauben traten diese Effekte nicht auf. Doroschenko (1983) [30] führte eine Querschnittsstudie mit 216 Arbeitern durch. Diese waren über einen Zeitraum von einem bis mehr als 20 Jahren täglich 6 bis 6,5 Stunden Infraschall ausgesetzt. Die Geräusche wurden mit Kompressoren mit Schalldruckpegeln von 91 bis 119 db erzeugt. Zusätzlich waren die Probanden tieffrequentem Lärm des Hörbereichs mit 84 bis 97 db ausgesetzt. Das Alter der Untersuchten lag zwischen 20 und 50 Jahren. Es wurden Beeinträchtigungen der Haltungs- und Bewegungskoordination, anormale Befunde beim kalorischen Test10 und bei der Drehpendelprüfung11 festgestellt. Weiterhin klagten die Untersuchten über Schwindelanfälle, Müdigkeit, Schlafstörungen, Schmerzen in der Herzgegend und Atembeschwerden. Zusätzlich wurde eine Kontrollgruppe von 220 Arbeitern untersucht. Diese Gruppe war normalem Industrielärm, jedoch ohne wesentliche Infraschallanteile ausgesetzt. Die Auswertung der Studie ergab, dass es eine signifikante Verschlechterung des Hörvermögens bei der Gruppe mit Infraschallexposition gab. Die Differenzen im Hörvermögen, im Vergleich zur Kontrollgruppe, stiegen mit der Anzahl der Expositionsjahre. Zusammenfassung : Betrachtet man die exemplarisch aufgeführten Untersuchungsergebnisse, wird deutlich, dass Infraschall ab gewissen Pegelhöhen vielfältige negative Auswirkungen auf den menschlichen Körper haben kann. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass viele der negativen Auswirkungen von Infraschalleinwirkungen die Bereiche Herz-Kreislaufsystem, Konzentration und Reaktionszeit, Gleichgewichtsorgane, das Nervensystem und die auditiven Sinnesorgane betreffen. Probanden klagten häufig über Schwindel- und Unbehaglichkeitsempfindungen bei Infraschallexposition. Auf der Grundlage der in den vorangegangenen Analysen gewonnenen Erkenntnisse werden Forschungsdefizite aufgezeigt. Was die Untersuchungen über die Wirkung auf den Menschen betrifft, ist zunächst auf die Publikation von Schust aus dem Jahr

7 2004 [135] hinzuweisen. Schust gab folgende Empfehlungen für kommende Untersuchungen: Diese Empfehlungen haben auch heute noch Bestand, im Folgenden soll anhand wichtiger Fragestellungen der bestehende Forschungsbedarf aufgezeigt werden. Dabei sind die Wirkungen von tieffrequentem Schall und Infraschall auf den Menschen von besonderem Interesse: Als Spektrum der Wirkungen von Infraschall wurden im Rahmen der Literaturanalyse folgende Wirkungsbereiche identifiziert. Veränderung im Herz-/Kreislaufsystem (z. B. Änderung des Blutdrucks, Herzrate) Konzentrationsschwäche, Reaktionszeitänderungen im Leistungstest Einwirkung auf auditive Sinnesorgane und auf das Gleichgewichtsorgan mit den o. g. physischen Wirkungen einhergehende psychovegetative Störungen bzw. erlebtes Unbehagen (Schwindel, Müdigkeit, Benommenheit, Druckgefühl am Trommelfell, Vibrationsgefühl) (erlebte) Schlafstörungen, Störungen der Konzentration bei (geistigen) Tätigkeiten und Belästigung Abschließend soll an dieser Stelle auf weiterführende Literatur zu gesundheitlichen Wirkungen von Ultra/niederfrequentem Schall hingewiesen werden 1. NORAH Band 7, Verkehrslärmwirkung im Flughafenumfeld Harsche Kritik an Verkehrslärmstudie. FAZ : html 3. Twardella, Dorothee: Bedeutung des Ausbaus der Windenergie für die menschliche Gesundheit. UMID 3, 2013, Ärzte für Emissionsschutz Positionspapier zu Gesundheitsrisiken beim Ausbau der Erneuerbaren Energien Auswirkungen der Energiewende. Deutsches Ärzteblatt 111, Heft 43, 2014, Stegmann, S., und U. Nigmann: Biologische Wirkungen von tieffrequentem Schall/Infraschall. Prakt. Arb.med. 2007, 9, Danielsson, A., U. Landsrüm: Blood pressure changes in man during infrasonic exposure. Acta med. scand. 1985, 217, Ising, H., C. Schwarze: Infraschallwirkungen auf den Menschen. Z. Lärmbekämpfung 1982, 29, Elicker, M.: Windkraft - das gewaltigste Naturzerstörungsc0 Jahren prof-dr-michael-elicker-windkraft-das gewaltigste Kugler, K., L. Wirgrebe et al.: Low-frequency sound affects active mecromechanics in the human inner ear. R. Soc. open sci 2014, 1: Über: rsoc.royalsocietypublishing.org 11. Von Boetticher, H.-P., G. di Nunno et al.: Bedenkliches zur Energiewende. 2014, rubikone.de/downloads/allgemein/energiewende%20bedenkliches.pdf

8 12. GuSZ Gutachten- und Sachverständigen Zentrum für Umweltmessungen GmbH: Stellungnahme zu tieffrequenter Schallbelastung in Korrelation mit/zu Vibrationsbelastungen (Körperschall) und deren Wechselwirkung. 13. Johannen, S.: Offizielle "Schallmessungen" von Windrädern - ein Skandal? Wanka, R., P. Höppe: Human biometeorological relevance of low frequency air pressure oscillations. Meteorologische Z. 2005, 14, Voigt, B.: Gesundheitsgefährdung durch Infraschall. Wie ist der internationale Stand des Wissens? Arbeitsmediziner+Gesundheitsge Krahé, D., D. Schreckenberg et al.: Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall. Texte des Umweltbundesamtes 40/ Salt, A.N., J.A. Kaltenbach: Response of the inner ear to ultrasound. Fourth International meeting on wind turbine noise LIM, D.J., D.E. DUNN, D.L. JOHNSON U. T.J. MOORE (1982): 18 Trauma of the ear from infrasound. Zit. in: SIEGMANN U. NIGMANN (2007) 19. KARPOVA, N.I., S.V. ALEKSEEV, V.N. EROKHI N, E. N. KADYSKINA U. O.V. REUTOV (1970): Early response of the organism to low-frequency acoustical oscillations. Noise and vibration bulletin 11: Zit. in: SIEG- MANN U. NIGMANN (2007) 20. TAENAKA, K. (1989): nur Abstract: A study on the effect of infrasound (Japanisch). Nippon-Jibiinkoka-Gakkai-Kaiho 92(9): Zit. in: SIEG- MANN U. NIGMANN (2007) 21 SLARVE, R.N. U. D.L. JOHNSON (1975): Human whole-body exposure to infrasound. 22. Aviat-Space-Environ-Med 46 (4 Sec 1): Zit. in: SIEGMANN U. NIGMANN (2007) 23. MOHR, G.C., J.N. COL E, E. GUILD U. H.E. VON GIERKE (1965): Effects of low frequency and infrasonic noise on man. Aerospace medicine 36 (9): Zit. in: SIEGMANN U. NIGMANN (2007) JERGER, J, B. AL- FORD U. A. COATS (1966): Effects of very low frequency 23 tones on auditory threshold. Journal of speech and hearing research 9: Zit. in: SIEGMANN U. NIGMANN (2007) 24 JOHNSON, D.L. (1982): Hearing hazards associated with infrasound. In: HAVERNIK R.P., D. HENDERSON, U. R. SALVI, EDS. New perspectives on noise-induced hearing loss / ed. - New York: Raven press: Zit. in: SIEGMANN U. NIGMANN (2007) 25 SEIDEL, H.-J. U. P.M. BITTINGHOFER (1997): Checkliste Arbeits- und Betriebsmedizin. Stuttgart, New York. Thieme: 306. Zit. in: SIEGMANN U. NIGMANN (2007) 26 EVANS, M.J. U. W. TEMPEST (1972): Some effects of infrasonic noise in transportation. Journal of sound and vibration 22 (1): Zit. in: SIEG- MANN U. NIGMANN (2007)

9 27 SLARVE, R.N. U. D.L. JOHNSON (1975): Human whole-body exposure to infrasound. Aviat-Space-Environ-Med 46 (4 Sec 1): Zit. in: SIEG- MANN U. NIGMANN (2007) 28 HARRIS, C.S. U. D.L. JOHNSON (1978): Effects of infrasound of cognitive performance. Aviation, space and environmental medicine 49(4): Zit. in: SIEGMANN U. NIGMANN (2007) 29. ISING, H. U. C. SCHWARZE 29 (1982a): Infraschallwirkungen auf den Menschen. Zeitschrift für Lärmbekämpfung 29: Zit. in: SIEGMANN U. NIGMANN (2007) 30 ISING, H., B. MARKER T, F. SHENODE U. C. SCHWARZE (1982b): Infraschallwirkung auf den Menschen. Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene des Bundesgesundheitsamtes Berlin. VDI-Verlag GmbH. Düsseldorf. 31 ISING, H., B. MARKERT, F. SHENODE U. C. SCHWARZE (1982b): Infraschallwirkung auf den Menschen. S DANIELSSON, A. U. U. LANDSTRÖM (1985): Blood pressure changes in man during infrasonic exposure. An experimental study. Acta Med Scand. 217(5): Zit. in: SIEGMANN U. NIGMANN (2007) 33 SCHUST, M. (1997): Biologische Wirkung von vorwiegend luftgeleitetem Infraschall. Schriftreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Dortmund/Berlin. BABISCH, W. (2002): Physikalische Einflussfaktoren Teil 1: Lärm. In: BEYER, A. U. D. EIS 34 (Hrsg.) (2002): Praktische Umweltmedizin, Band 2: Klinik, Methoden, Arbeitshilfen. Springer Verlag. Heidelberg. Zit. in: EMPFEHLUNG DES ROBERT KOCH-INSTITUTS (2007) VON GIERKE, H.E. U. C.W. NIXON (1976): Effects of intense infrasound on man. In: TEMPEST, W. 35 (Hrsg) (1976): Infrasound ans low frequency vibration. Academic Press. London. S Zit. in: EMPFEHLUNG DES ROBERT KOCH- INSTITUTS (2007) 36 LEVENTHAL, H.G. (2003): A review of published research on low frequency noise and its effects. Bericht für das Department for Environment, Food and Rural Affairs (DEFRA). London. Zit. in:empfehlung DES ROB- ERT KOCH-INSTITUTS (2007) 37 PERSSON-WAYE, K. U. R. RYLANDER (2001): The prevalence of annoyance and effects after long-term exposure to low-frequency noise. J Sound Vibr 240: Zit. in: EMPFEHLUNG DES ROBERT KOCH-INSTITUTS (2007) 38 POULSEN, T. (2003): Annoyance of low frequency noise (LFN) in the laboratory assessed by LFNsufferers and non-sufferers. J Low Freq Noise Vibr Active Control 22(4): Zit. in: EMPFEHLUNG DES ROBERT KOCH- INSTITUTS (2007) 39 FELDMANN, J. U. F.A. PITTEN (2004): Effects of low frequency noise on man - a case study. Noise Health 7(25): Zit. in: EMPFEHLUNG DES ROBERT KOCH-INSTITUTS (2007)

10 40 MÖLLER, H. U. M. LYDOLF (2002): A questionnaire survey of complaints of infrasound and lowfrequency noise. J Low Freq Noise 21(2): Zit. in: EMPFEHLUNG DES ROBERT KOCH-INSTITUTS (2007) 41 WEILER, E. (2005): Auswirkungen einer subliminalen Beschallung mit einer Frequenz von 4 Hz, 8Hz und 31,5 Hz auf die elektroenzephalographische Aktivität eines weiblichen Probanden. NeuorNet - Institut für Hirnforschung & angewandte Technologie GmbH. St. Wendel LEVENTHAL, H.G. (2004): Low frequency noise and annoyance. Noise Health 6: Zit. in: EMPFEHLUNG DES ROBERT KOCH-INSTITUTS (2007) 43 SUVA - SCHWEIZERISCHE UNFALLVERSICHERUNGSANSTALT (2009): Grenzwerte am Arbeitsplatz. 44 ACOUPLAN GMBH (Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik) (2007): Schalltechnischer Bericht - Tieffrequente Schallimmissionen von Windenergieanlagen Nauen / Ortsteil Markee. Bericht Nr. B1135_1. Im Auftrag der Bürgerinitiative GegenWind Nauner Platte e.v. Berlin

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