415 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

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1 Stand: Verwaltungshaushalt 26 Landkreis Uckermark 4 Verwaltung der sozialen Angelegenheiten 4 Allgemeine Sozialverwaltung 41 Verwaltung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) 45 Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende 47 Verwaltung der Jugendhilfe 41 Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 41 Hilfe zum Lebensunterhalt 411 Hilfe zur Pflege 412 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 413 Hilfe zur Gesundheit 414 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und in anderen Lebenslagen 415 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 42 Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes 42 Leistungen in besonderen Fällen ( 2 AsylblG) 421 Grundleistungen ( 3 AsylblG) 422 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt ( 4 AsylblG) 423 Arbeitsgelegenheiten ( 5 Abs. 2 AsylblG) 424 Sonstige Leistungen ( 6 AsylblG) 43 Soziale Einrichtungen 436 Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer 45 Jugendhilfe nach dem KJHG 451 Jugendarbeit ( 11, 74 Abs. 6 KJHG) 452 Jugendarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ( 13, 14 KJHG) 453 Förderung der Erziehung in der Familie ( KJHG) 454 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege ( 22, 23, 25 KJHG) 455 Hilfe zur Erziehung ( KJHG) 456 Hilfe für junge Volljährige/ Inobhutnahme/ Eingliederungshilfe ( 35 a, KJHG) 457 Adoptionsvermittlung, Beistand, Amtspflegeschaft und - vormundschaft, Gerichtshilfen ( 5-52, 55, 56, 58 KJHG) 458 Sonstige Aufgaben 46 Einrichtungen der Jugendhilfe 464 Tageseinrichtungen für Kinder 47 Förderung anderer Träger der Wohlfahrtspflege 47 Förderung der Wohlfahrtspflege 48 Weitere soziale Bereiche 483 Grundsicherung nach dem SGB II - Optionsmodell; kommunale Leistungen 484 Grundsicherung nach dem SGB II - Optionsmodell; Leistungen der BA 485 Vollzug des Grundsicherungsgesetzes 486 Vollzug des Betreuungsgesetzes 25

2 Landkreis Uckermark Verwaltungshaushalt 26 Stand: Verwaltung der sozialen Angelegenheiten 4 Verwaltung des Sozialamtes Landkreis Uckermark Vermischte 23, Erstattung vom Land , Innere Verrechnung , 2 17 Bundeszuweisungen 217.6, Rückzahl. von sozialen Lstg. aus Vorj. a.e , Bußgeld Pflegeversicherung , ,11 41 Dienstbezüge Beamte , tariflich Beschäftigte , Arbeitgeberant. zur Zusatzversorg. tariflich Beschäftigte , Arbeitgeberanteil tariflich Beschäftigte , Unterhaltung von Gebäudeausrüstung ,67 65 ü 5 52 Unterhaltung Ausrüstung und Geräte 2 2, Erwerb Ausrüstung und Geräte , * Unterhaltung von Informationstechnik , * Mieten Grundstücke / Gebäude 29., 65 ü Miete von Geräten , Hauswartleistungen ,28 65 ü * Bewirtschaft. Grundstücke und Gebäude ,9 65 ü Reinigung ,25 65 ü Wachschutz ,43 65 ü 5 55 Haltung von Fahrzeugen , Betriebsärztliche Untersuchungen (IAS) , Fortbildung , Bürobedarf , Spezielle Vordrucke , Bücher und Zeitschriften , Fernsprechgebühren , * Porto , Reisekosten , Erstattungen an Delegationsnehmer , Erstatt. v. sonst. öffentl. Bereich , ,47 Abschluss Unterabschnitt , , ,36 26

3 Stand: Verwaltungshaushalt 26 Landkreis Uckermark Erläuterungen Softwarepflege OPEN-PROSOZ, PROSOZ/S Miete Büroräume Ringstr. 11/12 in Schwedt/O Die Nebenstellen Angermünde und Templin werden nicht mehr in dem Umfang von den Mitarbeitern genutzt. Es erfolgte ein Umzug nach Schwedt in die Ringstraße 11/12 (siehe auch HHST 4.53) Anpassung der Plansumme 26 am Ist 24 27

4 Landkreis Uckermark Verwaltungshaushalt 26 Stand: Verwaltung der sozialen Angelegenheiten 41 Verwaltung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) tariflich Beschäftigte , Arbeitgeberant. zur Zusatzversorg. tariflich Beschäftigte , Arbeitgeberanteil tariflich Beschäftigte , Unterhaltung von Gebäudeausrüstung 5 5, 65 ü 5 52 Unterhaltung Ausrüstung und Geräte 1 1, * Unterhaltung von Informationstechnik 5 2.5, Miete von Geräten 8 3, Hauswartleistungen 1. 4, 65 ü Bewirtschaft. Grundstücke und Gebäude , 65 ü Reinigung , 65 ü Wachschutz 3 2, 65 ü 5 55 Haltung von Fahrzeugen 5 3, Betriebsärztliche Untersuchungen (IAS) 1 1, Fortbildung 1. 1., 5 64 * Versicherungen , Bürobedarf 2 4, Spezielle Vordrucke 2 2, Bücher und Zeitschriften 5 5, Fernsprechgebühren 5 5, Porto 9 2., Reisekosten 5 5, Innere Verrechnung Serviceleistungen , Innere Verrechnung , 2 68 Abschreibung für bewegliche Sachen , Verzinsung Anlagekapital 3 3, , Abschluss Unterabschnitt ,,, Erläuterungen Softwarepflege PRO GSiG Anteilige Kosten für gesetzliche Unfallversicherung, Vermögenseigenschadenversicherung, Dienstreisekasko- und allgemeine Haftpflichtversicherung 28

5 Stand: Verwaltungshaushalt 26 Landkreis Uckermark 4 Verwaltung der sozialen Angelegenheiten 451 Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende Leitung der Einrichtung und Fachaufsicht Erstattung vom Bund , Innere Verrechnung , , 414 tariflich Beschäftigte , Arbeitgeberant. zur Zusatzversorg. tariflich Beschäftigte , Arbeitgeberanteil tariflich Beschäftigte , Unterhaltung von Gebäudeausrüstung , Unterhaltung Ausrüstung und Geräte 3 1, Erwerb Ausrüstung und Geräte 1. 1., * Unterhaltung von Informationstechnik , Mieten Grundstücke / Gebäude 17.1, * Miete von Geräten , Hauswartleistungen , Bewirtschaft. Grundstücke und Gebäude , Reinigung , Wachschutz , Haltung von Fahrzeugen 2. 2., * Betriebsärztliche Untersuchungen (IAS) 1. 1., Fortbildung , * Dienstleistungen durch Dritte 2.4, * Versicherungen , * Bürobedarf , Spezielle Vordrucke 1 1, Bücher und Zeitschriften , * Fernsprechgebühren , Porto 4. 4., Reisekosten 2. 1., * Gerichts- und Anwaltskosten , Innere Verrechnung Serviceleistungen , , Abschluss Unterabschnitt ,,, 29

6 Landkreis Uckermark Verwaltungshaushalt 26 Stand: Erläuterungen Auf der Grundlage der Bedarfsplanung für 26 und des zum Stichtag zutreffenden Umlageschlüssels wurden die Ansätze für 26 in den vom Amt 65 zu bewirtschaftenden Haushaltsstellen (i.d.r. Grpp.54) entsprechend festgestellt. Durch wechselnde Belegungen (Umzüge) und Personalzuführungen kommt es zu Abweichungen gegenüber dem Vorjahr (gilt auch für die Unterabschnitte 452 bis 454) Software-Pflege PROSOZ; Für die eingesetzten Programme sind Softwarewartungsverträge geschlossen worden. Da sich die Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Grundsicherung weiter erhöht hat, mussten auch die Anzahl der PC-Arbeitsplätze und damit die Anzahl der Lizenzen entsprechend erhöht werden (gilt auch für die Unterabschnitte 452 bis 454) Bedingt durch die vorzunehmende Erweiterung der Telefonanlage erhöht sich in der Grpp. 531 der Gesamtbedarf. Die Umlage erfolgt nach dem derzeit geltenden Schlüssel (gilt auch für die Unterabschnitte 452 bis 454) Umlage entsprechend der Mitarbeiterzahlen (gilt auch für die Unterabschnitte 452 bis 454); Die Kosten für den Kurierdienst werden entsprechend der Mitarbeiterzahlen anteilig auf allle 4 Unterabschnitte umgelegt (gilt auch für die Unterabschnitte 452 bis 454) Die Erhöhung der Versicherungskosten resultiert aus der anteiligen Umlage der gesetzlichen Unfallversicherung, der Vermögenseigenschaden-, der Elektronik-, Gebäude-, Inhalts-, Glas- sowie der allgemeinen Haftpflichtversicherung auf der Grundlage des Umlageschlüssels Mitarbeiter (gilt auch für die Unterabschnitte 452 bis 454) Mehrbedarf für zusätzliches Büromaterial - insbesondere Papier und Tonerpatronen für Drucker (gilt auch für die Unterabschnitte 452 bis 454); Aufteilung erfolgt nach Umlageschlüssel (gilt auch für die Unterabschnitte 452 bis 454); Mittel sind für eventuelle Klageverfahren eingeplant. Dabei wird von 1 % der 15. Bedarfsgemeinschaften ausgegangen (pro Fall ca. 5 ). 21

7 Stand: Verwaltungshaushalt 26 Landkreis Uckermark 4 Verwaltung der sozialen Angelegenheiten 452 Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende Leistungsgewährung KdU tariflich Beschäftigte , Arbeitgeberant. zur Zusatzversorg. tariflich Beschäftigte , Arbeitgeberanteil tariflich Beschäftigte , Unterhaltung von Gebäudeausrüstung 6 1.9, Unterhaltung Ausrüstung und Geräte 3 2, Erwerb Ausrüstung und Geräte 4 4, * Unterhaltung von Informationstechnik , Mieten Grundstücke / Gebäude , Miete von Geräten , Hauswartleistungen , Bewirtschaft. Grundstücke und Gebäude , Reinigung , Wachschutz , Haltung von Fahrzeugen 1 1, Betriebsärztliche Untersuchungen (IAS) , Fortbildung , Dienstleistungen durch Dritte 1.3, Versicherungen , Bürobedarf , Spezielle Vordrucke 1 1, Bücher und Zeitschriften 2 2, Fernsprechgebühren 3. 3., Porto , Reisekosten , * Personalkostenerstattung , Innere Verrechnung Serviceleistungen , Innere Verrechnung Leitungstätigkeit , 2 68 Abschreibung für bewegliche Sachen , Verzinsung Anlagekapital , , Abschluss Unterabschnitt ,,, Erläuterungen SW-Pflege PROSOZ; 211

8 Landkreis Uckermark Verwaltungshaushalt 26 Stand: Erstattung der Personalkosten für die abgeordneten Mitarbeiter der Städte Schwedt u. Prenzlau für die Erledigung der Aufgaben gem. SGB II 212

9 Stand: Verwaltungshaushalt 26 Landkreis Uckermark 4 Verwaltung der sozialen Angelegenheiten 453 Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende Leistungsgewährung ALG II und Sozialgeld Erstattung vom Bund , , 414 tariflich Beschäftigte , Arbeitgeberant. zur Zusatzversorg. tariflich Beschäftigte , Arbeitgeberanteil tariflich Beschäftigte , Unterhaltung von Gebäudeausrüstung , Unterhaltung Ausrüstung und Geräte 6 2, Erwerb Ausrüstung und Geräte , * Unterhaltung von Informationstechnik , Mieten Grundstücke / Gebäude , Miete von Geräten , Hauswartleistungen , Bewirtschaft. Grundstücke und Gebäude , Reinigung , Wachschutz , Haltung von Fahrzeugen 2 2, Betriebsärztliche Untersuchungen (IAS) , Fortbildung , Dienstleistungen durch Dritte 5., Versicherungen , Bürobedarf , Spezielle Vordrucke 1 1, Bücher und Zeitschriften 2 7, Fernsprechgebühren , * Porto , Reisekosten , * Personalkostenerstattung , Innere Verrechnung Serviceleistungen , , Abschluss Unterabschnitt ,,, Erläuterungen SW-Pflege PROSOZ ALGII 213

10 Landkreis Uckermark Verwaltungshaushalt 26 Stand: Mehrbedarf für zusätzliches Porto - höhere Fallzahlen, mehr Mitarbeiter (gilt auch für den Unterabschnitt 454) Erstattung der Personalkosten für die abgeordneten Mitarbeiter der Städte Schwedt und Prenzlau für Erledigung der Aufgaben gem. SGB II 214

11 Stand: Verwaltungshaushalt 26 Landkreis Uckermark 4 Verwaltung der sozialen Angelegenheiten 454 Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende Fallmanagement Erstattung vom Bund , , 414 tariflich Beschäftigte , Arbeitgeberant. zur Zusatzversorg. tariflich Beschäftigte , Arbeitgeberanteil tariflich Beschäftigte , Unterhaltung von Gebäudeausrüstung , Unterhaltung Ausrüstung und Geräte 6 2, Erwerb Ausrüstung und Geräte 1. 1., * Unterhaltung von Informationstechnik , Mieten Grundstücke / Gebäude , Miete von Geräten , Hauswartleistungen , Bewirtschaft. Grundstücke und Gebäude , Reinigung , Wachschutz , Haltung von Fahrzeugen 7. 7., * Pkw - Leasing 6.2, Betriebsärztliche Untersuchungen (IAS) , Fortbildung , Dienstleistungen durch Dritte 5.1, Versicherungen , Bürobedarf , Spezielle Vordrucke 1 1, Bücher und Zeitschriften 5 5, Fernsprechgebühren , Fernseh- und Rundfunkgebühren 2 2, Porto , Reisekosten , Innere Verrechnung Serviceleistungen , , Abschluss Unterabschnitt ,,, Erläuterungen SW-Pflege PROSOZ Fallmanagement 215

12 Landkreis Uckermark Verwaltungshaushalt 26 Stand: Anfallende Kosten auf Grund der Beschaffung von 3 Leasing-Pkw 216

13 Stand: Verwaltungshaushalt 26 Landkreis Uckermark 4 Verwaltung der sozialen Angelegenheiten 46 Wohngeldstelle Verwarnungs-, Buß- und Zwangsgelder 138, ,1 414 tariflich Beschäftigte , Arbeitgeberant. zur Zusatzversorg. tariflich Beschäftigte , Arbeitgeberanteil tariflich Beschäftigte , Unterhaltung von Gebäudeausrüstung ,32 65 ü 5 52 Unterhaltung Ausrüstung und Geräte 1 1, * Unterhaltung von Informationstechnik , Miete von Geräten , Hauswartleistungen ,77 65 ü Bewirtschaft. Grundstücke und Gebäude ,66 65 ü Reinigung ,92 65 ü Wachschutz ,45 65 ü 5 55 Haltung von Fahrzeugen , Betriebsärztliche Untersuchungen (IAS) , Fortbildung 2 2, 5 65 Bürobedarf , Bücher und Zeitschriften , Fernsprechgebühren , Porto , Reisekosten , ,69 Abschluss Unterabschnitt , , ,59 Erläuterungen Softwarepflege Wohngeld 217

14 Landkreis Uckermark Verwaltungshaushalt 26 Stand: Verwaltung der sozialen Angelegenheiten 47 Jugendamt Rückzahl. von aus Vorjahren 723, Zuweisung aus ABM 1.739, ,92 41 Dienstbezüge Beamte , tariflich Beschäftigte , Arbeitgeberant. zur Zusatzversorg. tariflich Beschäftigte , Arbeitgeberanteil tariflich Beschäftigte , Unterhaltung von Gebäudeausrüstung ,99 65 ü 5 52 Unterhaltung Ausrüstung und Geräte 3 2, * Unterhaltung von Informationstechnik , Miete von Geräten , Hauswartleistungen ,64 65 ü Bewirtschaft. Grundstücke und Gebäude ,85 65 ü Reinigung ,84 65 ü Wachschutz ,32 65 ü 5 55 Haltung von Fahrzeugen , Betriebsärztliche Untersuchungen (IAS) , Fortbildung , * Versicherungen 2.7, Bürobedarf , Spezielle Vordrucke , Bücher und Zeitschriften , Fernsprechgebühren , Porto , Reisekosten , ,7 Abschluss Unterabschnitt , , ,15 Abschluss Abschnitt , , ,1 Erläuterungen Softwarepflege LogoData (Spezialprogramm des Jugendamtes), Bundeserziehungsgeld, Hardwarereparatur 218

15 Stand: Verwaltungshaushalt 26 Landkreis Uckermark Gruppenunfallversicherung für die im Auftrag des Landkreises Uckermark tätigen Tagespflegepersonen (KT-Beschluss DS- 67/25 v ) 219

16 Landkreis Uckermark Verwaltungshaushalt 26 Stand: Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 41 Hilfe zum Lebensunterhalt Erstattung vom Land , Erstatt. v. Einn. der Delegationsnehmer , Erstatt. v. Leist. für fremde Sozialhilfeträger , Bundeszuweisungen , Kostenbeitrag, Aufwendungsers , Unterhaltsbeitrag , Erstattung von soz.leistungen , Rückzahl. von sozialen Lstg. aus Vorj. a.e , Rückzahlung von soz.leistungen 26.39, Unterhaltsanspr. gegen Unterhaltsverpfl , Leistungen von Sozialleistungsträgern i.e , Rückzahl. von sozialen Leist. aus Vorj. i.e. 184, , Erstattungen an Delegationsnehmer , Erstattungen an fremde Sozialhilfeträger 25.65, Lfd. Leistungen zum Lebensunterhalt a.e , Lfd. Leistg. in Form von Hilfe zur Arbeit , Erstausstattung für Wohnung , Einmal. Leistg. an sonst. Hilfeempf. a.e , Laufende Leistungen i.e , Einmal. Leistg. an Empf. lfd. Leistg. i.e. 1.39, Barbetrag 4.579, ,72 Abschluss Unterabschnitt , , ,92 22

17 Stand: Verwaltungshaushalt 26 Landkreis Uckermark 41 Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 411 Hilfe zum Lebensunterhalt - Laufende Leistungen (ohne Hilfe zur Arbeit) Erstattung vom Land , Erstatt. v. Einn. der Delegationsnehmer 11., Erstatt. v. Leist. für fremde Sozialhilfeträger , Kostenbeitr., Aufwendungs- / Kostenersatz 1. 5., Unterhaltsanspr. gegen Unterhaltsverpfl , Leistungen von Sozialleistungsträgern , Sonstige Ersatzleistungen 1 1, Rückzahl. von sozialen Lstg. aus Vorj. a.e. 5 2., Rückzahlung gewährter Hilfen 5. 3., Kostenbeitr., Aufwendungs-/ Kostenersatz 1 2, Unterhaltsanspr. gegen Unterhaltsverpfl , Leistungen von Sozialleistungsträgern i.e. 5 5, Rückzahl. von sozialen Leist. aus Vorj. i.e. 2 2, , 6721 Erstattungen an Delegationsnehmer 2., Erstattungen an fremde Sozialhilfeträger 8. 1., Lfd. Leistungen zum Lebensunterhalt a.e , Laufende Leistungen i.e , Barbetrag 2. 5., , Abschluss Unterabschnitt ,,, 221

18 Landkreis Uckermark Verwaltungshaushalt 26 Stand: Erläuterungen Ab Januar 25 erfolgte die Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch (SGB) und zeitgleich wurde mit der Einführung des SGB II ein neues Leistungsrecht - Grundsicherung für Arbeitsuchende - wirksam. Dies führte zu einer äußerst stark geminderten Zahl von Leistungsberechtigten, die noch Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Diese Tendenz wird sich in den nächsten Jahren wieder umdrehen. Der Unterabschnitt 411 beinhaltet die Planansätze für die laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst gemäß 27 SGB XII insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Bei Kindern und Jugendlichen umfasst der notwendige Lebensunterhalt auch den besonderen, insbesondere den durch ihre Entwicklung und ihr Heranwachsen bedingten Bedarf. Bei den wird eine rückläufige Tendenz zu 25 zu verzeichnen sein. Im Jahr 25 werden hohe durch Erstattungsleistungen, Rückzahlungen von (auch darlehensweise) gewährten Hilfen realisiert, die sich auf gewährte Leistungen in Vorjahren beziehen. Auch von Sozialhilfeempfängern, die in der Vergangenheit von Delegationsnehmern betreut wurden, werden realisiert. Der Gesamtansatz 26 liegt deshalb unter dem Planwert 25 und unter dem V-Ist

19 Stand: Verwaltungshaushalt 26 Landkreis Uckermark 41 Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 413 Einmalige Leistungen an Empfänger lfd. Leistungen Leistungen von Sozialleistungsträgern 1 5, 5 1 5, 732 * Erstausstattung für Wohnung 8. 1., Erstausstattung für Bekleidung einschl. Schwangerschaft und Geburt 5. 7., mehrtägige Klassenfahrten , * Einmal. Leistg. an Empf. lfd. Leistg. i.e , , Abschluss Unterabschnitt ,,, Erläuterungen Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten Der notwendige Lebensunterhalt in Einrichtungen umfasst insbesondere Kleidung. 223

20 Landkreis Uckermark Verwaltungshaushalt 26 Stand: Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 414 Einmalige Leistungen an sonstige Leistungsberechtigte Leistungen von Sozialleistungsträgern 5 5, 5 5 5, 732 * Erstausstattung für Wohnung 2. 2., * Erstausstattung für Bekleidung einschl. Schwangerschaft und Geburt 2. 2., * mehrtägige Klassenfahrten 1. 1., Einmal. Leistg. an Empf. lfd. Leistg. i.e. 3 3, , Abschluss Unterabschnitt ,,, Erläuterungen Leistungen für Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte an nichtlaufende Leistungsberechtigte Leistungen für Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt an nicht laufende Leistungsberechtigte Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen für sonstige Leistungsberechtigte. 224

21 Stand: Verwaltungshaushalt 26 Landkreis Uckermark 41 Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 411 Landespflegegeld Erstattung vom Land , * Erstattungen n. d. Landespflegegeldgesetz , Erstatt. v. Einn. der Delegationsnehmer 5.198, Leistungen von Sozialleistungsträgern 1.23, Rückzahl. von sozialen Lstg. aus Vorj. a.e. 7.79, , Erstattungen an Delegationsnehmer , Pflegegeld bei erheblicher Pflegebedürftigkeit 8.894, Pflegegeld bei außergewöhnlicher Pflegebedürftigkeit 14.85, Pflegegeld bei schwerster Pflegebedürftigkeit 8.658, Hilfe z. Pflege in Form von anderen Leistg , * Leistungen n. d. Landespflegegeldgesetz , Blindenhilfe a.e , ,86 Abschluss Unterabschnitt , , ,53 Erläuterungen Erstattungen nach dem Landespflegegeldgesetz für Blinde und Gehörlose. Quartalsweise erfolgt die Abschlagszahlung, zum Jahresende die Spitzberechnung Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz für Blinde, Gehörlose und Schwerbehinderte. 225

22 Landkreis Uckermark Verwaltungshaushalt 26 Stand: Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 4111 Hilfe zur Pflege in Form von Pflegegeld bei erheblicher Pflegebedürftigkeit Erstatt. v. Einn. der Delegationsnehmer 2., Leistungen von Sozialleistungsträgern 2 2, , 734 Pflegegeld bei erheblicher Pflegebedürftigkeit , , Abschluss Unterabschnitt ,,, 226

23 Stand: Verwaltungshaushalt 26 Landkreis Uckermark 41 Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 4112 Hilfe zur Pflege in Form von Pflegegeld bei außergewöhnlicher Pflegebedürftigkeit Leistungen von Sozialleistungsträgern 2 2, 5 2 2, 735 Pflegegeld bei außergewöhnlicher Pflegebedürftigkeit , , Abschluss Unterabschnitt ,,, 227

24 Landkreis Uckermark Verwaltungshaushalt 26 Stand: Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 4113 Hilfe zur Pflege in Form von Pflegegeld bei schwerster Pflegebedürftigkeit Leistungen von Sozialleistungsträgern 2 2, 5 2 2, 736 Pflegegeld bei schwerster Pflegebedürftigkeit , , Abschluss Unterabschnitt ,,, 228

25 Stand: Verwaltungshaushalt 26 Landkreis Uckermark 41 Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 4114 Hilfe zur häuslichen Pflege in Form von anderen Leistungen Leistungen von Sozialleistungsträgern 1 1, 5 1 1, 6721 Erstattungen an Delegationsnehmer 25., * Hilfe z. Pflege in Form von anderen Leistg , 5 ü , Abschluss Unterabschnitt ,,, Erläuterungen Gemäß 65 SGB XII sind Pflegebedürftigen die angemessenen Aufwendungen der Pflegepersonen zu erstatten. 229

26 Landkreis Uckermark Verwaltungshaushalt 26 Stand: Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 4115 Hilfe zur Pflege - Teilstationär * Erstattung vom Land 3.9, Kostenbeitr., Aufwendungs-/ Kostenersatz 1 1, , 734 * Tagespflege 4. 4., , Abschluss Unterabschnitt ,,, Erläuterungen Die Erstattung vom Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) erfolgt gemäß 4a AG - SGB XII für den Bereich der Hilfe in stationären und teilstationären Einrichtungen Gemäß 61 Absatz 2 SGB XII berücksichtigt der Unterabschnitt die Leistungen der Tagespflege. Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege in nicht ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Es werden die pflegebedingten Aufwendungen der teilstationären Pflege sowie die Aufwendungen der sozialen Betreuung übernommen. 23

27 Stand: Verwaltungshaushalt 26 Landkreis Uckermark 41 Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 4116 Hilfe zur Pflege - Vollstationär * Erstattung vom Land , Erstatt. v. Einn. der Delegationsnehmer , * Kostenbeitr., Aufwendungs-/ Kostenersatz , * Unterhaltsanspr. gegen Unterhaltsverpfl , * Leistungen von Sozialleistungsträgern i.e , Rückzahl. von sozialen Leist. aus Vorj. i.e , , Erstattungen an Delegationsnehmer , Laufende Leistungen i.e ,38 5 ü * Einmal. Leistg. an Empf. lfd. Leistg. i.e , Einmal. Leistg. an sonst. Hilfeempf. i.e. 2 3, Barbetrag , * Krankenhilfe in Einrichtungen , Blindenhilfe lt. BSHG in Einrichtungen , ,1 Abschluss Unterabschnitt , , ,55 Erläuterungen Die Erstattung vom Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) erfolgt gemäß 4a AG - SGB XII für den Bereich der Hilfe in stationären und teilstationären Einrichtungen Kostenbeitrag und Kostenersatz durch Erben, bei schuldhaften Verhalten und für zu Unrecht erbrachte Leistungen nach SGB XII Heranziehung unterhaltspflichtiger Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern in Einrichtungen Die umfassen zum Beispiel Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII, Renten, Pflegewohngeld Der weitere notwendige Lebensunterhalt für Empfänger laufender Hilfe umfasst insbesondere Kleidung. 231

28 Landkreis Uckermark Verwaltungshaushalt 26 Stand: Für nicht krankenversicherte Heimbewohner werden Hilfen zur Gesundheit übernommen. 232

29 Stand: Verwaltungshaushalt 26 Landkreis Uckermark 41 Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 4117 Kurzzeitpflege * Erstattung vom Land 2.9, Kostenbeitr., Aufwendungs-/ Kostenersatz 1 1, , 742 * Kurzzeitpflege 3. 3., , Abschluss Unterabschnitt ,,, Erläuterungen Die Erstattung vom Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) erfolgt gemäß 4a AG - SGB XII für den Bereich der Hilfe in stationären und teilstationären Einrichtungen Gemäß 61 Absatz 2 SGB XII umfasst die Hilfe zur Pflege auch die Kurzzeitpflege. Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. 233

30 Landkreis Uckermark Verwaltungshaushalt 26 Stand: Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 412 Eingliederungshilfe für Behinderte a.e Erstattung vom Land 14., Rückzahl. von sozialen Lstg. aus Vorj. a.e. 741, , Erstattungen an Delegationsnehmer , Ärztl. Behandlung, Heil- und Hilfsmittel a.e , Heilpädagogische Maßnahmen für Kinder , Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung 6.574, Sonstige Eingliederungshilfe , , Abschluss Unterabschnitt , , ,33 234

31 Stand: Verwaltungshaushalt 26 Landkreis Uckermark 41 Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 4121 Leistungen der medizinischen Rehabilitation Erstattung vom Land , Erstatt. v. Einn. der Delegationsnehmer , Kostenbeitr., Aufwendungs- / Kostenersatz 1 1, Sonstige Ersatzleistungen 1 1, Kostenbeitr.Aufwendungsersatz , Unterhaltsanspr. gegen Unterhaltsverpfl , Leistungen von Sozialleistungsträgern i.e , Rückzahl. von sozialen Leist. aus Vorj. i.e , , Erstattungen an Delegationsnehmer , * Ärztl. Behandlung, Heil- und Hilfsmittel a.e , Laufende Leistungen i.e , Einmal. Leistg. an Empf. lfd. Leistg. i.e , Barbetrag 468.3, Krankenhilfe in Einrichtungen , Blindenhilfe lt. BSHG in Einrichtungen 3.782, * Ärztl. Behandlung, Heil- und Hilfsmittel i.e , ,15 Abschluss Unterabschnitt , , ,98 Erläuterungen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen sind gemäß SGB XII i. V. m. 54 SGB XII als Pflichtleistungen zu erbringen. Zur medizinischen Rehabilitation gehören insbesondere: ärztliche Behandlung, Heil- und Hilfsmittel, Früherkennung von Erkrankungen, Sprach- und Beschäftigungstherapie, Physiotherapie, medizinisch psychologische und pädagogische Hilfen im ambulanten Bereich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen sind gemäß SGB XII i. V. m. 54 SGB XII als Pflichtleistungen in gleicher Weise auch als stationäre Leistungen zu erbringen. 235

32 Landkreis Uckermark Verwaltungshaushalt 26 Stand: Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 4123 Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung Leistungen von Sozialleistungsträgern 1 1, 5 1 1, 7311 * Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung , , Abschluss Unterabschnitt ,,, Erläuterungen Gemäß 54 Absatz 1 und 2 SGB XII umfassen die Leistungen der Eingliederungshilfe auch die Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung und schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule. Die Erhöhung des Planansatzes resultiert aus der Erhöhung der Fallzahlen. 236

33 Stand: Verwaltungshaushalt 26 Landkreis Uckermark 41 Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 4124 Hilfe zur Berufsausbildung, Fortbildung, Arbeitsplatzbeschaffung Leistungen von Sozialleistungsträgern 1 1, 5 1 1, 7332 Hilfe zur Berufsausbildung, Fortbildung, Arbeitsplatzbeschaffung 5 5, , Abschluss Unterabschnitt ,,, Erläuterungen Leistungen der Eingliederungshilfe nach 54 Absatz 1 Nummer 2 SGB XII sind auch Hilfen zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule. Hilfen zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit sind gemäß 54 Absatz 3 SGB XII ebenfalls Leistungen der Eingliederungshilfe. Zum Planungszeitpunkt liegt kein Fall vor, der Haushaltsansatz wurde vorsorglich gebildet und muss beim Eintreten konkreten Hilfebedarfs angepasst werden. 237

34 Landkreis Uckermark Verwaltungshaushalt 26 Stand: Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 4125 Hilfe in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Erstattung vom Land , Kostenbeitr., Aufwendungs- / Kostenersatz , Sonstige Ersatzleistungen 1 1, , 7341 * Maßnahmekosten Arbeitsbereich , * Maßnahmekosten Förder- und Beschäftigungsbereich , * Arbeitsförderungsgeld , Beiträge Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung , , Abschluss Unterabschnitt ,,, Erläuterungen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind Einrichtungen zur Eingliederung Behinderter in das Arbeitsleben. Sie bieten den Menschen, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, einen Arbeitsplatz oder eine Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit. Auch für behinderte Menschen, die nicht in einer stationären Behinderteneinrichtung leben, sondern aus der Häuslichkeit in eine WfbM kommen, werden Kosten für den Aufenthalt in der Werkstatt finanziert. Gemäß 54 Absatz 1 4 SGB XII kann die Hilfe in vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten gewährt werden. Die Gesamtausgaben im Unterabschnitt sind auf aufgrund der aktuellen Fallzahlen und dem zu erwartenden V-Ist 25 gebildet worden. Von einer Fallzahlerhöhung in Größenordnungen ist aus gegenwärtiger Sicht nicht auszugehen Die Übernahme der Maßnahmekosten im Arbeitsbereich ist auf die Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer der Eignung des behinderten Menschen entsprechenden Beschäftigung, auf die Erhaltung der erworbenen Leistungsfähigkeit, die Persönlichkeitsentwicklung sowie die Förderung des Übergangs geeigneter behinderter Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gerichtet Im Förder- und Beschäftigungsbereich erhalten schwerst-mehrfach behinderte Menschen Eingliederungshilfeleistungen. Hier setzt eine besonders sensible und individuelle Förderung der behinderten Menschen zur Vorbereitung auf eine behindertengerechte Arbeitsmaßnahme bzw. zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ein. 238

35 Stand: Verwaltungshaushalt 26 Landkreis Uckermark Die Werkstätten für behinderte Menschen erhalten vom zuständigen Rehabilitationsträger (in diesem Fall Sozialhilfeträger) zur Auszahlung an die im Arbeitsbereich beschäftigten Menschen zusätzlich zur Vergütung ein Arbeitsförderungsgeld. Rechtsgrundlage der Zahlung ist 43 SGB XI. Das Arbeitsförderungsgeld beträgt monatlich 26,. 239

36 Landkreis Uckermark Verwaltungshaushalt 26 Stand: Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 4128 Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Erstattung vom Land , , 731 * Heilpädagogische Maßnahmen für Kinder , 5 ü Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten 5 5, * Hilfen bei Beschaffung, Ausstattung und Erhalt einer Wohnung 4. 3., * Hilfe zu selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten (eigene Wohnung, Wohngruppe) , 5 ü * Hilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben , Hilfsmittel , , Abschluss Unterabschnitt ,,, Erläuterungen Gemäß 53 Absatz 2 und 3 SGB XII ist die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen eine Pflichtaufgabe. Für die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gelten ebenfalls die Vorschriften des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Die Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen (vgl. 53 Absatz 3 SGB XII). Ambulante Hilfemöglichkeiten haben Vorrang vor stationären Hierbei handelt es sich um Leistungen der Eingliederungshilfe in Form von heilpädagogischen Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind Im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII sind Hilfen für Umzugskosten in behindertengerechte Wohnungen, Rampe, Wartungskosten, Fahrstuhl, Umbau der Wohnung u.ä. zu leisten. 24

37 Stand: Verwaltungshaushalt 26 Landkreis Uckermark Ambulant betreute Wohnmöglichkeiten in unterschiedlicher Ausprägung dienen der Vermeidung stationärer Hilfemaßnahmen für behinderte Menschen Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es unter anderem die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern; hierzu gehört es auch den behindertren Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. 241

38 Landkreis Uckermark Verwaltungshaushalt 26 Stand: Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 4129 Eingliederungshilfe - Vollstationär Erstattung vom Land , Erstatt. v. Einn. der Delegationsnehmer 46.8, Kostenbeitr., Aufwendungs-/ Kostenersatz , Unterhaltsanspr. gegen Unterhaltsverpfl , Leistungen von Sozialleistungsträgern i.e , Sonstige Ersatzleistungen i.e. 2 2, * Rückzahlung gewährter Hilfen i.e. 11., , 6721 Erstattungen an Delegationsnehmer 1., 5 74 Laufende Leistungen i.e , * Einmal. Leistg. an Empf. lfd. Leistg. i.e , Einmal. Leistg. an sonst. Hilfeempf. i.e. 2 3, Barbetrag , * Krankenhilfe in Einrichtungen , , Abschluss Unterabschnitt ,,, Erläuterungen Die Eingliederungshilfe für Bewohner stationärer Behinderteneinrichtungen ist eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Die Regelungen hinsichtlich Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsumfang finden im 53 und insbesondere in den 54 Abs. 2 und 55 SGB XII ihre Grundlage. Die zur Planung 26 in Ansatz gebrachten berücksichtigen den Entwicklungsprozess im Bereich der stationären Eingliederungshilfe. Die Fallzahlen bleiben relativ konstant, es sind nur geringfügige Kapazitätserweiterungen vorgesehen. Die Planansätze beinhalten den zum Planungszeitraum vorliegenden Kenntnisstand Rückzahlung der Darlehen für Zuzahlung zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß 62 SGB V für sozialhilfeberechtigte Bewohner in stationären Einrichtungen Der weitere notwendige Lebensunterhalt für Empfänger laufender Hilfe umfasst nach 35 SGB XII insbesondere Kleidung Die Leistungen der vorbeugenden Gesundheitshilfe und Hilfe bei Krankheit sind Pflichtleistungen nach dem SGB XII. 242

39 Stand: Verwaltungshaushalt 26 Landkreis Uckermark 41 Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 413 Krankenhilfe; Hilfe bei Schwangerschaft oder bei Sterilisation; Hilfe zur Familienplanung Kostenbeitr., Aufwendungs- / Kostenersatz , Rückzahl. von sozialen Lstg. aus Vorj. a.e , Rückzahl. von sozialen Leist. aus Vorj. i.e. 5, , Erstattungen an Delegationsnehmer , Verwaltungskostenpauschale an Krankenkassen 5. 5., Krankenhilfe außerhalb von Einrichtungen , Hilfe zur Familienplanung , Vorbeugende Gesundheitshilfe a.e. 1 2., Hilfe für werdende Mütter u. Wöchner. a.e. 1 4, Krankenhilfe in Einrichtungen , Hilfe bei Schwangerschaft i.e. 1 5, Vorbeugende Gesundheitshilfe i.e. 4, Hilfe für werdende Mütter u. Wöchner. i.e. 1 4, ,65 Abschluss Unterabschnitt 413 Erläuterungen Das fünfte Kapitel des SGB XII regelt die Maßnahmen der Hilfen zur Gesundheit ( 47-52) , , ,6 Seit dem gilt das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Modernisierungsgesetz-GMG), wonach die Krankenbehandlung von Empfängern der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt, Empfängern von Hilfe in besonderen Lebenslagen nach den Rechtsvorschriften des 24 noch geltenden BSHG und von Empfängern laufender Leistungen nach dem 2 Asylbewerberleistungsgesetz, die nicht versichert sind, von der Krankenkasse übernommen wird. Der Sozialhilfeträger hat die damit verbundenen Verwaltungsaufwendungen, die Krankenhilfeaufwendungen und eine Kopfpauschale je angemeldeten Haushaltsvorstand der Krankenkasse zu erstatten. Durch die gesetzlichen Regelungen ab (SGB II, SGB XII) hat sich der Personenkreis, der gem SGB XII Anspruch auf Maßnahmen der Hilfe zur Gesundheit hat, erheblich verringert. Die Maßnahmen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes verändern die Einnahmestruktur in diesem Unterabschnitt. Wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, wird es lediglich noch in der Gruppierung 248 geben. Ab 25 erfolgen keine Vorleistungen des Sozialhilfeträgers für Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger auf dem Gebiet der Krankenhilfe mehr. Die Sozialhilfeempfänger sind entweder gem. 264 SGB V bei den Krankenkassen angemeldet oder können aufgrund ihres geringen Einkommens keinen Kostenbeitrag/Kostenersatz leisten. 243

40 Landkreis Uckermark Verwaltungshaushalt 26 Stand: Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 414 Sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen Rückzahl. von sozialen Lstg. aus Vorj. a.e. 36, 5 36, 6721 Erstattungen an Delegationsnehmer 592, Hilfe z. Weiterführung d. Haushaltes a.e , ,94 Abschluss Unterabschnitt , 2.75, ,94 244

41 Stand: Verwaltungshaushalt 26 Landkreis Uckermark 41 Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 4141 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten * Erstattung vom Land , , 7335 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten a.e , Hilfe in besonderen Lebenslagen 3. 5., , Abschluss Unterabschnitt ,,, Erläuterungen Gemäß 67 SGB XII ist Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, zum Beispiel fehlende Wohnung, gewaltgeprägte Lebensumstände, Hilfe zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu gewähren, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Diese Hilfe ist auch in Einrichtungen zu gewähren Kostenerstattung vom LASV Cottbus nach 4a AG - SGB XII für den stationären Bereich; für ambulante Fälle nur dann, wenn die Hilfe dazu dient, den Einzelfall sesshaft zu machen. 245

42 Landkreis Uckermark Verwaltungshaushalt 26 Stand: Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 4144 Blindenhilfe Erstattung vom Land , Leistungen von Sozialleistungsträgern 1, , 7334 Blindenhilfe a.e , Blindenhilfe Stufe K i.e. 2 5, Blindenhilfe stationäre Pflege , Blindenhilfe bei sonstiger Eingliederungshilfe , , Abschluss Unterabschnitt ,,, Erläuterungen Blinden Menschen wird gemäß 72 SGB XII zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindenhilfe gewährt, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten. Es wird eine Erstattung des Landes gemäß AG-SGB XII i. V. m. der Kostenerstattungspauschalisierungsverordnung erwartet (ehemals Blindenhilfe nach dem GFG). Ausgabeseitig wird die Blindenhilfe sowohl außerhalb von Einrichtungen als auch in stationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen geleistet. 246

43 Stand: Verwaltungshaushalt 26 Landkreis Uckermark 41 Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 4145 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts * Hilfe z. Weiterführung d. Haushaltes a.e , , Abschluss Unterabschnitt ,,, Erläuterungen Personen mit eigenem Haushalt sollen gemäß 7 SGB XII Leistungen zur Weiterführung des Haushaltes erhalten, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann und die Weiterführung des Haushalts geboten ist. 247

44 Landkreis Uckermark Verwaltungshaushalt 26 Stand: Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 4148 Bestattungskosten Bestattungskosten a.e , Bestattungskosten i.e , , Abschluss Unterabschnitt ,,, Erläuterungen Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden nach 74 SGB XII übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Die Planansätze wurden dem aktuellen Ist angepaßt, jedoch ist die Fallzahlenentwicklung nicht vorhersehbar. 248

45 Stand: Verwaltungshaushalt 26 Landkreis Uckermark 41 Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 415 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Erstattung vom Land , Unterhaltsanspr. gegen Unterhaltsverpfl. 1 1, * Leistungen von Sozialleistungsträgern 3. 3., Rückzahlung gewährter Hilfen 1. 3., Leistungen von Sozialleistungsträgern i.e , Rückzahlung gewährter Hilfen i.e. 1 5, , 781 Leistungen der Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen , 5 ü Leistungen der Grundsicherung in Einrichtungen , 5 ü * Weitere soziale Leistungen 1. 2., , Abschluss Unterabschnitt ,,, Abschluss Abschnitt 41 Erläuterungen , , ,89 Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehen gemäß 19 Abs. 2 Satz 3 SGB XII der Hilfe zum Lebensunterhalt vor. Gerade im Bereich der Leistungen außerhalb von Einrichtungen wird aufgrund der sozialen Situation (geringe Einkommen) und vielfach fehlender Rentenversicherungsansprüche (fehlende Vorversicherungszeiten) nicht mit einer Verringerung der Fallzahlen zu rechnen sein. Bei Grundsicherungsleistungen an Heimbewohnern wird bei der Planung vom erwarteten Ist 25 ausgegangen Erstattungen von Leistungen, die vom Sozialhilfeträger vorgeleistet werden mussten, zum Beispiel Renten, Krankenversicherungsbeiträge Begutachtung zur Prüfung der Arbeitsfähigkeit durch den Rentenversicherungsträger 249

46 Landkreis Uckermark Verwaltungshaushalt 26 Stand: Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes 42 Leistungen in besonderen Fällen ( 2 AsylblG) Erstattung vom Land , Rückzahl. von sozialen Lstg. aus Vorj. a.e , Rückzahl. von sozialen Leist. aus Vorj. i.e. 347, , Grundleistungen in Form von Wertgutscheinen 8.152, * Grundleistungen in Form von Geld/Taschengeld ,7 5 ü * Kosten für illegale Ausländer , * Dienstleistungen durch Dritte , * Erstattungen an übrige Bereiche , ,53 Abschluss Unterabschnitt , , ,61 Erläuterungen Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) i. V. m. dem Landesaufnahmegesetz sind in den Unterabschnitten dargestellt; sie sind als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung auszuführen. Gemäß Erstattungsverordnung erhält der Landkreis für den genannten Personenkreis für die Unterbringung, den Lebensunterhalt und die Betreuung eine Pauschale für Aussiedler 1.941, /Jahr und Asylbewerber 6.511, /Jahr. Die pauschale Landeserstattung wird in den einzelnen Unterabschnitten in der Gruppierung 161 ausgewiesen. Planungsseitig wird mit 39 Personen als erstattungsfähiger Personenkreis kalkuliert. Die Zuweisungsquote von Asylbewerbern für den Landkreis Uckermark weist eine rückläufige Tendenz aus. Dieser Rückgang spiegelt sich im gesamten Leistungsbereich der Unterabschnitte wider Geldleistungen an Leistungsberechtigte nach 2 Abs. 1 AsylblG (entsprechende Anwendung des SGB XII) Auf Grund der unmittelbaren Grenznähe des Landkreises Uckermark und der damit verbundenen illegalen Grenzübertritte entstehen Betreuungskosten Vertrag mit der Sodexho Pass GmbH in Frankfurt/Main vom März Gemäß 3 Absatz 1 AsylbLG erhalten Leistungsberechtigte Sachleistungen für den Lebensunterhalt in Form von Wertgutscheinen. 25

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