Wachsende Macht der «Schattenparlamente»

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1 AZA 4410 Liestal 2. Mai 2008 Nummer Jahrgang themen Komplizierte Reform DER WIRTSCHAFT Offizielles Informationsorgan der Die Regulierungs- und Verbotsdiktatur in der Schweiz kennt kaum mehr Grenzen: Wachsende Macht der «Schattenparlamente» Kürzlich zeigte der Solothurner Finanzdirektor Christian Wanner in einer Tour d horizon auf, dass umfassendere Steuerreformen in der Schweiz politisch kaum durchsetzbar sind. Seite6 Gute Noten aus Brüssel Dirk Ahner, Generaldirektor für Regionalpolitik der EU, informierte sich kürzlich über die Schweizer EU-Beratungsstelle und über die Zusammenarbeit im trinationalen EU-Beratungsnetz. Seite 12 Im Schatten des Bundeshauses wird bald das «Haus der Kantone» eingeweiht: «Konkurrenz» für Volk und Parlament? Hohe Zufriedenheit Knapp die Hälfte der Arbeitnehmenden in der Deutsch- und Westschweiz ist zufrieden mit dem Lohn. Noch Wichtiger ist vielen aber die Qualität des Arbeitsplatzes. Seite 13 Primarschüler lernen es im Heimatkunde-Unterricht: Der oberste Souverän in der Schweiz, in den Kantonen und Gemeinden ist das Volk. Von ihm gewählt nehmen die Parlamente in Vertretung seine Interessen wahr sollte man meinen. In zunehmendem Masse diktieren aber in unserem Land eigentliche «Schatten-Parlamente» und «Schatten-Regierungen» das politische Geschehen: so zum Beispiel die Kantone mit ihren «Konferenzen», aber ebenso auch Chefbeamte in den eidgnössischen und kantonalen Ämtern. Und dies unverfroren an Parlament und Volk vorbei. Das aus Sicht der KMU-Wirtschaft happigste Beispiel dieser neuen politischen «Schattenmacht» lieferte vor noch nicht allzu langer Zeit die «Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren» (FDK) mit dem neuen Lohnausweis, der von den Steuerchefbeamten der Kantone ausgeheckt und mit einem gigantischen Bürokratie-Aufwand (für die KMU) durchgezogen worden war. Jeder Versuch, diesen neuen Zugriff auf das Steuerportemonnaie nach demokratischen Grundregeln zumindest via Bundesparlament zu legitimieren (und zu korrigieren), wurde geradezu arrogant und «schnoddrig» von kantonalen Steuerbeamten abgeblockt und gnadenlos durchgezogen. Man würde jedoch der FDK Unrecht tun, nur sie zu «kritisieren». UnterderDachorganisation«Konferenz der Kantonsregierungen» sind es insgesamt 16 (!) departemental organisierte Unterkonferenzen, so unter anderem die «Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK)», die «Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK)», die «Schweizerische Konferenz der kantonalen Erzie- Fortsetzung auf Seite 2

2 2 2. Mai 2008 Nummer 233 Bundespolitik Haus der Wirtschaft in dieser ausgabe Bedenkliche Entwicklung für die verfassungsmässig festgelegten Instrumente Pro und Contra 4 Nationalrätin Kathrin Amacker und Landrätin Rosmarie Brunner zur kantonalen Abstimmung vom 1. Juni über die Abschaffung des Gleichstellungsbüros. Kritisches zum Steuersystem 6 SO-Finanzdirektor Christian Wanner zur Komplexität von Steuerreformen in der Schweiz Bundessubventionen 7 Kolumnist Peter Amstutz mokiert sich über neue Subventionsgiesskannen aus dem Bundeshaus. Das 9. Stadion steht 9 Zur Aufrichte eine Zusammenfassung der wichtigsten Angaben zum «9. Stadion» der EURO 08 Gute Noten aus Brüssel 12 Hoher Besuch von der EU und gute Noten für die EU-Beratungsstelle der Wirtschaftskammer Zufriedene Arbeitnehmende 13 Ergebnisse des Human-Relations- Barometers der ETH Zürich zeigen in der Schweiz eine hohe Zufriedenheit mit dem Arbeitsplatz. Undemokratische Machtvers Fortsetzung von Seite 1 hungsdirektoren (EDK)», die «Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD)», die «Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK)», die «Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK)» usw. Daneben existieren aber auch die «Staatsschreiberkonferenz» oder die «Konferenz der Sekretäre der interkantonalen Konferenzen (KoSeKo)». Der Grundgedanke, der diesen kantonsübergreifenden Gremien zugrunde liegt, ist auf den ersten Blick noch einleuchtend: Es geht der KdK darum, gegenüber dem Bund die kantonalen Interessen koordiniert zu vertreten (siehe auchkastenaufseite3).dabei fragt sich allerdings: Haben wir für diese Aufgabe denn nicht den Ständerat als verfassungsmässig garantiertes demokratisches Instrument? impressum Auflage: über Exemplare Erscheinungsweise: 20-mal jährlich Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Tel , Fax Internet: standpunkt@kmu.org Verantwortung: Hans Rudolf Gysin, Direktor Redaktion/Umbruch: Edi Borer (ebo.) Produktion: IWF Institut für Wirtschaftsförderung, Haus der Wirtschaft, 4410 Liestal Inserate: Simone Zihlmann, Atelier Donelli, Postfach, 4009 Basel Tel , Mail: donelli@freesurf.ch «Standpunkt» ist die offizielle Zeitung der herausgebenden Organisationen für deren Mitglieder und Mitgliedsverbände. Das Abonnement für die Mitglieder ist im Jahresbeitrag inbegriffen. Abdruck von Beiträgen mit vollständiger Quellenangabe erlaubt. Zu Selbstläufern mutiert Doch wie so oft in der Politik, werden vorerst einleuchtende Grundgedanken schnell einmal zu Selbstläufern. Sie arten damit wie eingangs erwähnt in Gremien aus, die sich selbstherrlich nicht nur Legislativ-, sondern auch gleich noch Exekutiv-Funktionen zusprechen. Der neue Lohnausweis gehört in dieses Kapitel, aber auch «Verfügungen» der «Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK)» beispielsweise zu Temporeduktionen und weiteren (auch sinnlosen) Massnahmen im Zusammenhang mit Feinstaub-Aufkommen. In Kürze wird in Bern von der KdK an der Speichergasse das für rund 6,5 Mio. Franken renovierte «Haus der Kantone» wohl festlich eingeweiht. Dabei spotten böse Zungen bereits heute über ein zweites «Bundeshaus», das im «Schatten» des Original-Bundeshauses inskünftig mitlegiferieren und mitregieren wird. Dies zusätz- Eine «Konkurrenz» zum Bundeshaus ist in unserer Verfassung nicht vorgesehen. lich zu den unzähligen eidgenössischen Ämtern, die nicht minder aktiv aber ebenso unter eleganter Umdribbelung der verfassungsmässig festgelegten Gewalten der Legislative und Exekutive als Schattenparlamente und Schattenregierungen in Personal- bzw. Amtsunion wirken oft mit dem Segen ihrer Departementsvorsteher. Ungebremste Chef-Beamte Als Beispiel sei an dieser Stelle das Bundesamt für Gesundheit (BAG) unter seinem Chef Thomas Zeltner genannt, der eben erst in die heftige Kritik auch des Schweizerischen Gewerbeverbandes SGV geraten ist: Gemäss SGV läuft im BAG derzeit die «Präventionsmaschine» aufvolltouren. Dabei scheuen Zeltner & Co. in ihrem Aktivismus auch vor Manipulationen nicht zurück. Die Offensive der «Gesundheits- Apostel» begann letztes Jahr mit der Lancierung des «Nationalen Programms Alkohol » (NPA). Dieses NPA sieht insgesamt punkto Alkoholkonsum-Möglichkeiten erhebliche Eingriffe in die Entscheidungsfreiheit von Herr und Frau Schweizer vor. Im Bericht über die Ergebnisse der Anhörung hält nun das BAG fest, dass «eine deutliche Mehrheit der Stellungnehmenden grundsätzlich das vorgeschlagene NPA unterstützt». Tatsächlich sind rein rechnerisch rund 70 Prozent für die Vorlage doch nur dank den Nonvaleurs, welche die Resultate verfälschen. «Strichli-System»-Trick Für das BAG ist es egal, dass sämtliche Wirtschaftsverbände und praktisch alle bürgerlichen Bundesratsparteien die Vorlage dezidiert zurückweisen. Ihre Vernehmlassungsstimmen zählen beim BAG gleich viel wie jene des

3 Haus der Wirtschaft Bundespolitik Nummer Mai chiebung Kantone, «Schweizerischen Hebammenverbandes», der «Association stop suicide» oder der «Regionalen Beratungsstelle für Suchtfragen» in Rorschach. Solche «Manipulationen», die übrigens auch im Falle des Nationalen Programms Ernährung und Bewegung (NPEB) vorkamen, will das «Komitee der Wirtschaft für eine sinnvolle Alkoholpolitik» nicht tatenlos hinnehmen. Ernst Dällenbach, der im Komitee den Weinhandel und die Spirituosenbranche vertritt: «Ich bin schockiert über eine solche Auswertung ohne Gewichtung. Das Strichli-System des BAG ist eine üble Manipulation, die das ganze Vernehmlassungsverfahren pervertiert.» Druck auf Kantone Nicht akzeptieren will das Komitee auch eine weitere Praxis des BAG. Dieses ermuntert nämlich die in deren Zuständigkeit die Gesundheitsprävention fällt, zu Verschärfungen der kantonalen Regelungen etwa so wie im Kanton Baselland, wo die Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt werden soll. Für die GastroSuisse ist klar, dass das BAG vor diesem Hintergrund irgendwann argumentieren dürfte, dass es angesichts der kantonalen Unterschiede eine Regulierung auf Bundesebene brauche. Doch damit würden schleichend die Grundsteine für neue Verbote in einem Präventionsgesetz gelegt, ohne dass das Parlament etwas zu sagen hätte. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) wird dabei zweifellos die Koordination sicherstellen wohl ebenfalls an der Legislative im Bundeshaus vorbei. Das Kind mit dem Bade ausgeschüttet Und regt sich Widerstand gegen solche fragwürdige Vorgehensweisen und Absichten beispielsweise aus Gewerbekreisen, die sich gegen derartige gesetzliche Rundum-Schläge bei Suchtmitteln wehren, dann kann es durchaus passieren, dass selbst der Departementsvorsteher den mehr zum thema Zielsetzungen KdK Die «Konferenz der Kantonsregierungen» (KdK) umreisst unter so ihren Zweck: «Zweck der KdK ist, die Zusammenarbeit unter den Kantonen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu fördern und in kantonsrelevanten Angelegenheiten des Bundes die erforderliche Koordination und Information der Kantone sicherzustellen, insbesondere in Fragen der Erneuerung und Weiterentwicklung des Föderalismus; der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen; der Willensbildung und Entscheidungsvorbereitung im Bund; des Vollzugs von Bundesaufgaben durch die Kantone; der Aussen- und Integrationspolitik.» Kritikern «übers Maul fährt» mit Bemerkungen wie: Man sei doch nicht etwa dafür, dass Jugendliche exzessiv Alkohol konsumieren oder mit Rauchen ihre Lungen schädigen würden... Damit wird aber wieder einmal gleich «das Kind mit dem Bade ausgeschüttet», eine beliebte Taktik, um Kritiker zum Schweigen zu bringen und den eigenen Interessen zum Durchbruch zu verhelfen. Interessen, die nur allzu oft dankhöhererabgaben aufmillioneneinnahmen in die Bundeskasse hinauslaufen. Machtfaktor «Experten» EineweiteresehrbeliebteZuchtrute und ein wachsender «ausserparlamentarischer» Machtfaktor gegenüber nicht willfährigen Bürgern und Verbänden sind Studien, die sich gerade bei Bundesämtern steigender Beliebtheit erfreuen. Dass dabei Millionen an Steuergeldern verdunstet werden, interessiert die Auftraggeber kaum. Doch mit den Studien ist es wie mit Statistiken: Man darf keiner trauen, die man nicht selbst «gefälscht» hat. Oder konkreter ausgedrückt: Es findet sich immer irgendeine Instanz, die selbstverständlich streng «wissenschaftlich» genau das beweist, was man selbst als Ziel im Auge oder zumindest im Hinterkopf hat. SchleichendeMachtverschiebung Fazit: Die Anzeichen mehren sich, dass unsere demokratischen Entscheidungsgremien und Instanzenwege schleichend aufgeweicht werden. Es gilt in Zukunft noch mehr, diese Entwicklung sehr sorgfältig zu überwachen und frühzeitig auf die Bremse zu treten. Es darf insbesondere nicht hingenommen werden, dass das Stimmvolk mit Tricks umdribbelt oder gar ausgeschaltet wird übrigens auch nicht von Kantonsparlamenten, die ohne Hemmungen verlauten lassen, wie sie eine Volksabstimmung elegant umschiffen können wie jüngst auch der Baselbieter Landrat. Hans Rudolf Gysin, Nationalrat, DirektorWirtschaftskammer editorial Demokratische Fahrlässigkeiten stoppen Hans Rudolf Gysin Nationalrat, Direktor Wirtschaftskammer Baselland Man mag bei uns immer mal wieder lästern über unser oft schwerfälliges demokratisches System. Man mag sich auch darüber mokieren, dass in anderen Staaten alles schneller ginge. Trotzdem muss unser Land Vergleiche mit anderen Ländern nicht scheuen. Unser demokratisches System mit seinen klaren Hierarchien bewährt sich weiterhin bestens: Der Souverän ist das Volk und sind dann die Parlamente. Der Bundesrat und die Kantonsregierungen und erst recht deren Ämter sind Auftragnehmer nicht mehr! Ich stelle in Bundesbern immer wieder mit Verwunderung und auch Besorgnis fest, dass nicht nur die Bundesexekutive und deren Kaderleute in den Ämtern sich immer mehr auch legislative Kompetenzen anmassen und es dabei geschickt verstehen, die nach Verfassung festgelegten Instanzen elegant zu umschiffen. Sie bekommen immer mehr auch Verstärkung durch die Kantonsregierungen, die jede Menge Konferenzen als «Schattenparlamente» führen und so nicht minder geschickt ihre Forderungen am Souverän sogar am «eigenen» Ständerat vorbei durchsetzen wollen. Dieser Entwicklung muss Einhalt geboten werden. Das kostet uns nicht nur immer mehr, sondern entmündigt in zunehmendem Mass Volk und Parlamente. Und das ist nicht Sinn und Zweck unserer Demokratie im Gegenteil. Es liegt allerdings in erster Linie an uns selbst, solche fahrlässig tolerierten Entwicklungen zu stoppen. Noch haben wir Volk und Räte diese «Macht».

4 4 wirtschaftsrat Ehrung für e. Nationalrat Walter Jermann 2. Mai 2008 Nummer 233 Kantonale Abstimmung Haus der Wirtschaft Aktuelle Abstimmungsvorlage am 1. Juni im Kanton Baselland Pro und Contra «Gleichstellu Zur kantonalen Abstimmungsvorlage vom 1. Juni 2008 «Initiative zur Abschaffung der Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann» hat der Wirtschaftsrat keine Abstimmungsempfehlung abgegeben. Deshalb behandeln dieses Thema zwei Baselbieter Politikerinnen in der Kontroverse: Andreas Schneider undwalter Jermann. An der Delegiertenversammlung der Wirtschaftskammer im Februar 2008 in Pratteln wurde e. Nationalrat Walter Jermann in Anerkennung seiner Verdienste für die KMU-Wirtschaft im Baselbiet und im Laufental zum Ehrenmitglied der Wirtschaftskammer ernannt. Leider konnte Walter Jermann an dieser DV nicht teilnehmen. So hat Wirtschaftskammer- Präsident Andreas Schneider seine Laudatio im Rahmen der letzten Wirtschaftsrats-Sitzung nachgeholt und dem engagierten Laufentaler die Ehren-Wappenscheibe sowie ein kleines Präsent überreicht. Andreas Schneider hielt bei der Überreichung fest, dass kaum ein anderer die Ecken und Kanten des Laufentals, seine Geschichte seine Exponenten und seine Wirtschaftsstrukturen besser kennt als Walter Jermann. Und kaum ein anderer habe sich auch an allen denkbaren Fronten so engagiert eingesetzt für die Anliegen des Laufentals und vor allem der Laufentaler KMU-Wirtschaft. NachderNennungderwichtigsten Eckdaten der politischen Laufbahn von Walter Jermann schloss Schneider: «Du warst zu jeder Zeit ein absolut verlässlicher Partner und Mitkämpfer. Dafür danke ich Dir heute im Namen der Wirtschaftskammer und ihrer Mitglieder aufs herzlichste und gratuliere Dir eben so herzlich zur verdienten Ehrenmitgliedschaft der Wirtschaftskammer Baselland.» MM. PRO Gleichstellungsbüro: Gute Gleichstellungsarbeit fortsetzen Der Kanton Baselland und seine 86 Gemeinden haben den verfassungsmässigen und gesetzlichen Auftrag, für tatsächliche Gleichstellung in allen Lebensbereichen Dr. Kathrin Amacker Präsidentin Gleichstellungskommission Baselland, Nationalrätin, Präsidentin CVP Baselland zu sorgen. Seit 19 Jahren nimmt die Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann diese Aufgabe wahr. Und es besteht nach wie vor Handlungsbedarf. Vielfältige Aufgaben Die Fachstelle ist das kantonale Kompetenzzentrum für Gleichstellung. Sie überprüft kantonale Erlasse und Massnahmen, berät Private und Behörden, erstellt und holt Gutachten und Studien ein, unterhält eine Dokumentationsstelle und ist Anlaufstelle für entsprechende Fragen und Beschwerden aus der Öffentlichkeit. Die Fachstelle hat die Aufgabe, die Verwirklichung der Gleichstellung im Erwerbsleben zu fördern. Im Vordergrund steht hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine ausgewogenere Vertretung der Geschlechter in verschiedenen Berufen und Funktionen wie auch auf Führungsebene, die Förderung der inner- und ausserbe- Pro Gleichstellungsbüro: Nationalrätin Dr. Kathrin Amacker. trieblichen Weiterbildung und die Förderung geeigneter Arbeitsorganisationen und Infrastrukturen. Breiter Leistungsausweis In jüngster Vergangenheit unterstützte die Fachstelle den Regierungsrat beim Gesetzesentwurf für familienergänzende Kinderbetreuung, beim Bildungsgesetz und bei der Teilrevision des Besoldungswesens. Sie analysiert regelmässig den Stand der Gleichstellung im nationalen und regionalen Vergleich. Die Fachstelle vermittelt wirkungsvolle Prävention zum Schutz der sexuellen Integrität und bietet Führungsausbildungen an zur Förderung gleicher Chancen am Arbeitsplatz. Die Fachstelle hat die Einrichtung einer wirkungsvollen Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt bewirkt, die heute in der ganzen Schweiz Anerkennung geniesst. Die Fachstelle initiierte das Impulsprogramm Familie und Beruf, das 160 neue Kinderbetreuungsplätze schuf sowie erfolgreiche Angebote für Wiedereinsteigerinnen. Weiterhin Handlungsbedarf Die tatsächliche Gleichstellung ist im Kanton Baselland noch nicht erreicht. In Führungspositionen vonwirtschaft undverwaltung sind Frauen nach wie deutlich in der Minderheit. Deshalb ist die Förderung einer aktiven Laufbahnplanung für Frauen in der Wirtschaft ein zentrales Anliegen. Bei der Berufswahl wählt die Mehrheit der Mädchen aus einer kleinen Zahl von Berufen aus, bei den Jungen sind die Berufsfelder wesentlich breiter. Und Frauen verdienen heute im Durchschnitt immer noch deutlich weniger als Männer. DerWeg zu einer echtenvereinbarkeit von Familie und Beruf ist für Mütter und Väter noch weit. Dazu

5 Haus der Wirtschaft Kantonale Abstimmung Nummer Mai ngsbüro» gehören vor allem mehr familienergänzende Kinderbetreuungsangebote. Abschaffung heisst neue Kosten Auch im Falle einer Annahme der Initiative, besteht der verfassungsmässige und gesetzliche Auftrag weiter und muss erfüllt werden. Also müssen bei Annahme der Initiative neue Strukturen und Ressourcen geschaffen werden. Zu glauben dies würde günstiger, ist nicht realistisch. Die Fachstelle kostet den Kanton pro Jahr Franken. Das entspricht 0,02 Prozent des kantonalen Budgets oder anders ausgedrückt das sind 1.70 Franken pro Einwohnerin und Ein-wohner. Fachstelle mit Qualität Keine Dienststelle wurde in den letzten Jahren so oft und so intensiv intern und extern evaluiert. Und immer mit besten Noten! Die Fachstelle für Gleichstellung ist weder überflüssig, noch arbeitet sie an den falschen Themen. Die Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann ist modern, vorwärts orientiert und hoch kompetent. K. A. abstimmung Parolen des Wirtschaftsrates Zur eidg. Abstimmung vom 1. Juni hat der Wirtschaftsrat Baselland die Parolen der Schweiz. Gewerbekammer übernommen: Volksinitiative «für demokratische Einbürgerungen»: JA Volksinitiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda»: NEIN Verfassungsartikel «für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung»: JA Contra Gleichstellungsbüro: Landrätin Rosmarie Brunner. CONTRA Gleichstellungsbüro: Ja: den teuren, überholten «Zopf» abschaffen Rosmarie Brunner Landrätin, Muttenz, Mitglied des Initiativkomitees für die Abschaffung des Baselbieter Gleichstellungsbüros Das Initiativkomitee für die «Abschaffung der Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann» im Kanton Baselland ist nicht gegen die Gleichstellung. Aber gerade bei diesem Thema ist es so wie mit ähnlichen Gesetzen und Bestimmungen: Echte Gleichstellung kann nicht verordnet, überwacht und sanktioniert werden. Sie muss gelebt werden: von den Menschen. Das kann auch keine noch so rührige und teure Amtsstelle ändern. Das Komitee anerkennt überdies die in manchen Bereichen auch gute Arbeit, die in der vor knapp 20 Jahren geschaffenen Fachstelle für Gleichstellung geleistet worden ist. Staatliche Gleichstellung bis «in alle Ewigkeit»? Aber muss denn die einmal geschaffene Staatstelle bis «in alle Ewigkeit» mit einem letztlich immensen Kostenaufwand weitergeführt werden, auch wenn das eigentliche Problem inzwischen weitgehend gelöst ist? Für viele, vor allem jüngere Frauen ist die Gleichstellung speziell jene vom Verständnis des Gleichstellungsbüros ein überholter Zopf, der endlich abgeschnitten gehört. Deshalb sind wir vom Initiativkomitee auch überzeugt: JA jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, diese teure Fachstelle abzuschaffen. Es braucht sie nicht mehr! Teure Selbstbeschäftigung mit Nebensächlichkeiten Es braucht vor allem keine teuren, staatlich besoldeten Akademikerinnen mehr, welche die Definition zur Rolle und Stellung der Frau in der heutigen Gesellschaft linksideologisch für sich alleine gepachtet haben und die dieses eigene Weltbild der Gesellschaft aufdrängen wollen. Die «Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann», wie sich dieses Büro hochtrabend nennt, beschäftigt sich heute in oft sinnlosem Aktionismus vorwiegend nur noch mit sich selber: mit meist sich selbst erteilten Aufträgen für fragwürdige Aktionen. Ja, die Stelle lässt inzwischen notabene mit unseren Steuergeldern auch teure Gutachten erarbeiten, die ihre angebliche Existenzberechtigung beweisen sollen. Wirkliche Probleme ignoriert Dem Gleichstellungsbüro ist es aber in den letzten knapp 20 Jahren nie gelungen, sich vom nervenden ideologischen Links-Feminismus zu lösen. Das Büro fühlt sich immer noch hauptsächlich völlig nebensächlichen Themen verpflichtet: etwa der «geschlechtsneutralen Sprache», der «Frauenquoten» oder der «Hauswirtschaft für Buben». Aktuellen Herausforderungen wie etwa zur Zweitklassigkeit von Frauen und zur Gewalt gegen Frauen in den sich immer stärker bei uns ausbreitenden Migrations- Kulturen wird hingegen ignorant ausgewichen, weil solche wirklichen Probleme offenbar nicht in das starre ideologische Weltbild linker Feministinnen passen. Diese Probleme überlässt man dann lieber dem Staat. Mittel für Sinnvolleres nutzen Wir brauchen keine kantonalen Gleichstellungs-Bürokratinnen mehr! Die «Kommission für die Gleichstellung von Mann und Frau», die von einer Abschaffung der Fachstelle nicht betroffen ist, genügt heute vollauf, um noch bestehende Gleichstellungsfragen anzugehen und zu lösen. Die mit der Abschaffung des Gleichstellungsbüros freiwerdenden Geldmittel die ja aus unseren Steuern aufgebracht werden müssen lassen sich weitaus sinnvoller und effizienter für wirkliche Probleme einsetzen. Es braucht diese teure und inzwischen sinnlose «Fachstelle» in der Finanz- und Kirchendirektion wirklich nicht mehr. Deshalb am 1. Juni 2008 zur kantonalen Vorlage: Ja zur Abschaffung der «Fachstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann»! R.B. Der Wirtschaftsrat Baselland das Parlament der Wirtschaftskammer hat für die Abstimmung vom 1. Juni 2008 lediglich zu den drei eidgenössischen Vorlagen Abstimmungsempfehlungen abgegeben (siehe Kasten auf dieser Seite).

6 6 2. Mai 2008 Nummer 233 Finanzpolitik Haus der Wirtschaft eu-erweiterung Für freien Personenverkehr Schweizer Steuersystem auf dem Prüfstand: Vereinfachung wäre recht ko SGV, economiesuisse und SAV nehmen den Kampf für die Personenfreizügigkeit bereits jetzt auf, obwohl die Abstimmung erst 2009 stattfinden wird. Sie erachten den freien Personenverkehr als Garant für Prosperität und Wachstum. Eine frühe Aufklärungskampagne drängt sich unbedingt auf, denn die Öffentlichkeit muss sich bewusst sein, dass ein Abbruch des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU für die gesamte schweizerische Wirtschaft eine Katastrophe wäre. Die grosse Mehrheit der KMU- Mitgliedorganisationen hat dabei die Personenfreizügigkeit mit der EU in einer Umfrage des SGV sehr wohlwollend beurteilt. Am positivsten beurteilt werden die Möglichkeit der Rekrutierung von qualifiziertem Personal und der Zugang zum erweiterten EU-Markt. Die Umfrage zeigt aber auch, dass sich die Ängste bezüglich Massenimmigration, Lohndumping und Sozialtourismus als unbegründet erwiesen und dass sich die flankierenden Massnahmen bewährt haben, geht aus der Befragung hervor. Unsere Wirtschaft wird wegen der hohen Arbeitskosten, vor allem im oberen und obersten Leistungsbereich wachsen müssen. Das erfordert auf der Personalseite eine grosse Zahl von qualifizierten und spezialisierten Arbeitskräften, für deren Rekrutierung der schweizerische Arbeitsmarkt zu klein ist. Der europäischen Arbeitsmarkt bietet hier die nötige Ergänzung. SGV. Dass man über unser Steuersystem auch spannend sprechen kann, bewies kürzlich der Solothurner Finanzdirektor Christian Wanner. In einer Tour d horizon zeigte er klar auf, dass umfassendere Steuerreformen politisch kaum durchsetzbar sind. Als ehemaliger Gewerbler und langjähriger FDP-Nationalrat verfügt Christian Wanner über viel Erfahrung mit dem schweizerischen Steuersystem. Für ihn ist dieses «unheimlich komplizierte Gebilde» der Ausdruck des in vielenvolksabstimmungen gutgeheissenen Bestrebens, bei der Besteuerung die besonderen Verhältnisse von allen möglichen Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen oder sie gezielt zu fördern. «Deshalb ist unser Steuersystem entgegen dem allgemeinen Ruf nach Vereinfachung in den letzten Jahren immer komplizierter geworden», meinte Wanner, «und dieser Trend wird nur schwer zu brechen sein.» MWSt-Reform: Keine Revolution Entsprechend gering schätzt der Solothurner die Aussichten auf eine grosse Reform der Mehrwertsteuer ein. Dass heute mehrere Sätze bestehen, sei gewollt: «Der vom Bundesrat mutig vorgeschlagen Einheitssatz von 6,1 Prozent ist politisch chancenlos, weil damit doch viele heute steuerbefreite Güter und Dienstleistungen etwa im Gesundheitswesen oder die Mietzinse in die Besteuerung einbezogen werden müssten.» Wanner blickte in die Zukunft: «Ich wage bereits heute zu prophezeien, dass die Totalrevision der MWSt-Gesetzgebung keine allzu grosse Vereinfachung bringen wird, da die betroffenen politischen Gruppierungen opponieren werden, wenn sie negativ betroffen sind.» Die Krux mit der Easy Swiss Tax Eine gehörige Portion Skepsis zeigte Wanner auch in Bezug auf andere Reformvorschläge. Die Das föderalistische Steuersystem und Interessengruppen erschweren Reformen. «Easy Swiss Tax» wäre ihm zwar willkommen, doch er hegt starke Zweifel an der politischen Umsetzbarkeit. «Die Krux dieses Systems besteht darin, dass alles wegfallen wür de, was heute an Abzügen vorgenommen werden kann.» Negativ betroffen wären beispielsweise etliche Interessengruppierungen der zweiten und dritten Säule, Wohneigentumsorganisationen, Gesundheitsdienstleister und Spendenempfänger. «Das Steuerwesen ist das Tummelfeld aller möglichen Interessenvertretungen. Auch hier würden sich bei einer grundlegenden Reform wieder unheilige Allianzen bilden, was einem solchen Projekt wenig Chancen lässt.» Flat Rate Tax: Nur für «Kleine» Die Flat Rate Tax hingegen akzeptiert Christian Wanner wenn auch nur für die kleineren Kantone. Neben vielen Vorteilen insbesondere das Brechen der Progression gebe es aber auch Nachteile. «Grosse Kantone, vorab die Wirtschaftszentren, können die Flat Rate Tax schwerlich einführen, weil sich die Steuerbelastungsverhältnisse zwischen den Bevölkerungsgruppen in unerwünschter Weise verschieben.» Wanner zeigt dies am konkreten Beispiel auf: Ein grosser Kanton kennt heute ein als sozial bezeichnetes Steuersystem mit hohen Freibeträgen und einer weit nach oben ausgreifenden Progression. Wenn dieser Kanton gleich viel Steuereinnahmen wie heute erzielen möchte, und wenn er die untersten Einkommenskategorien gleich intensiv schonen möchte, müsste er einen relativ hohen Freibetrag von rund Franken festlegen und die Flat Rate Tax müsste im Kantonsschnitt (Kantons- und Gemeindesteuern zusammengezählt) gegen 18 Prozent betragen. Strafe für oberen Mittelstand Dies hätte zur Folge, dass die obersten Einkommenskategorien,

7 Haus der Wirtschaft Finanzpolitik Nummer Mai bei denen der gesamte Besteuerungssatz heute mehr als 25 und der marginale Satz mehr als 30 Prozent beträgt, stark entlastet würden, weil der Einheitssatz ja nur 18 Prozent beträgt. Die unteren Bevölkerungsschichten würden wie heute kaum etwas bezahlen; der untere Mittelstand wäre dank dem Freibetrag etwa gleich belastet. Massiv zur Kasse gebeten würde hingegen der obere Mittelstand mit einem Einkommen von rund Franken, dessen Steuerlast gegenwärtig bei zehn Prozent liegt. Er würde relativ wenig vom Freibetrag profitieren, so dass sich der Steuersatz für diese Kategorie an die 18 Prozent annähern würde. Wanner designierter Präsident der «Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren» (FDK) warnt vor dieser Entwicklung: «Diese Umverteilung zwischen ganz reich und dem oberen Mittelstand ist sozialpolitisch höchst bedenklich, ist doch der obere Mittelpliziert stand schon heute von Staatsleistungen wie Prämienverbilligungen oder Stipendien ausgegrenzt. Anderseits ist er unmittelbar von allen Kostenentwicklungen betroffen.» Deshalb könne die Flat Rate Tax eine Option nur für jene Kantone sein, in denen es kaum Steuerzahler im oberen Segment gibt. Allerdings: «Unschön dabei ist, dassmanmitsolchensystemen auf Steuerzahlende aus anderen Kantonen abzielt.» Gespenst der Harmonisierung Wanners Fazit: «Radikale Vereinfachungen des Steuersystems sind letzten Endes nicht mehrheitsfähig.» Dies werde sich bei der Mehrwertsteuerreform ebenso zeigen wie bei den direkten Steuern, wo höchstens zwei oder drei Abzüge wegfallen dürften. Gewisse innovative Neuerungen bleiben auf Nischen-Player wie die kleinen Kantone beschränkt. «Diese müssen aber aufpassen, dass sie das Fuder nicht überladen. Es ertönt sonst der Ruf nach Disziplinierung. Was wir keineswegs möchten, wäre eine materielle Steuerharmonisierung», hielt Wanner fest. Denn der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen sorge für tiefe Ausgaben und tiefe Steuerquoten. «Im internationalen Konkurrenzkampf sind dies Trümpfe, die wir nicht aus der Hand geben dürfen.» Weg mit direkter Bundessteuer Wanner bekannte sich auch zur Unternehmenssteuer II und zur harten Linie gegenüber den EU- Forderungen nach Änderungen unseres Steuersystems. Der «Neue Lohnausweis» ist für ihn «bloss ein Formular, das nicht für die Ewigkeit gemacht ist», und er sieht die Schweizerische Steuerkonferenz im Gegensatz zur nach der Bundesratswahl abgetretenen Eveline Widmer-Schlumpf, bisherige FDK- Präsidentin, nicht als selbständige Organisation. Wanner outete sich schliesslich als Befürworter der Abschaffung der direkten Bundessteuer, gibt aber diesem Anliegen kaum politische Chancen, weil zu kompliziert. SGV/PML. Millionen-Tropfen aus der Bundeskanne Im Bundeshaus werde Geld kübelweise aus den Fenstern gekippt, lästern böse Zungen. Das ist falsch. Man zieht Giesskannen vor. Ein «Beispiel» liefert das seit 1988 rührige Eidgenössische «Büro» für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), das sich längst zu einem Bundesamt im Innenministerium von FDP-Bundesrat Pascal Couchepin aufgeplustert hat. Peter Amstutz Bundeshaus- Redaktor* Am 7. März 2008 lancierte der Bundesrat ein «Pilotprojekt zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau in der Arbeitswelt». Weil kleine und mittlere Unternehmen (KMU) «noch kaum Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung getroffen» hätten, will der Bund bis 2017 mit jährlich einer Million Franken «einen Anreiz schaffen, damit die Betriebe aktiv werden». Frauen sollen «gleichberechtigt Zugang erhalten zum Erwerbsleben generell, zu allen Hierarchiestufen sowie zu allen Branchen und Berufen». Lohnungleichheit, Benachteiligung von Teilzeitarbeit, sexuelle Belästigung usw. sollen abgebaut oder verhindert und die Familienfreundlichkeit von Unternehmen gefördert werden. bundeshaus im visier Überflüssig weil nutzlos Alles gut und recht aber grösstenteils überflüssig. Seit 1996 gilt in der Schweiz das Gleichstellungsgesetz hat das Bundesamt für Statistik (BFS) festgestellt, dass 59 Prozent der Frauen berufstätig seien: «In Europa weisen nur Dänemark, Norwegen und Island höhere Werte auf.» Den Frauen, die sich in der Arbeitswelt ungerecht behandelt fühlen, stellt das Gleichstellungsbüro als Soforthilfe eine Website ( zur Verfügung. Diese «wahre Fundgrube an Ideen zur Förderung der Chancengleichheit in der Arbeitswelt» enthält 200 Frauenförderungsprojekte. Auch für die Chancengleichheit von Frau und Mann im Erwerbsleben schüttet der Bund bereits seit vielen Jahren Mittel aus (2008 rund 4,4 Mio. Fr.). Seit 1996 hat das EBG nicht weniger als 407 Gesuche um Finanzhilfen bewilligt (Stand Februar 2008). Wer dort Geld abholen möchte, wird unter bedient. Es sei «immer wieder faszinierend zu sehen, mit welcher Konstanz der Bund sein Tätigkeitsfeld ausdehnt in kleinen Schritten nur, aber zäh und beharrlich», staunte eine kritische NZZ-Journalistin (Nr. 57 vom 8./9.3.08) über das neueste Subventionsangebot des EBG. Es ist aber auch verblüffend nachzurechnen, was diese Millionen bewirken. Die Schweiz zählt gut KMU-Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten. Wenn nur jeder Hundertste ein Frauenförderungsprojekt nach Bern meldet, dann gibts pro Empfänger läppische 400 Franken Bundeshilfe. Ist bloss jeder Tausendste dabei (250 KMU), dann erhöht sich die EBG-Überweisung pro Betrieb auf 4000 Franken. Couchepin braucht bald grössere Giesskannen Die Zahlen zeigen: Solche Finanzhilfe ist ebenso belanglos wie nutzlos. Aber statt darauf zu verzichten, kündigte das EBG im neuesten Jahresbericht gar den baldigen Ausbau des Unfugs an: «Eine Erhöhung des Kredits ist mittelfristig unabdingbar.» Couchepin wird noch grössere Giesskannen brauchen. * Der Kolumnist ist akkreditierter Bundeshaus-Redaktor und war bis Ende 2003 Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung». Er vertritt in dieser Kolumne seine persönliche Meinung.

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