Die Mitwirkung des DARC in der Normung zum Nutzen seiner Mitglieder und aller Funkamateure

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1 Die Mitwirkung des DARC in der Normung zum Nutzen seiner Mitglieder und aller Funkamateure Die Mitarbeiter vom "Referat Normen" im DARC e.v. vertreten die Interessen der deutschen Funkamateure in der nationalen Normung (DIN/DKE), europäischen (CENELEC + ETSI) und internationalen (IEC/CISPR) Normungsarbeit durch Teilnahme an den Sitzungen der relevanten Normungsgremien, der Ausarbeitung von Vorschlägen für die Normeninhalte und Kommentierung von Norm-Vorschlägen und Norm-Entwürfen sowie deren Vertretung bei Arbeitssitzungen und Einspruchsverhandlungen. Die Mitarbeit des DARC in der Normung lässt aufkommende Probleme rechtzeitig erkennen und ermöglicht die Einflussnahme auf Normeninhalte zur Sicherung unserer Ressourcen. Die Arbeit der in den Normungsgremien tätigen Funkamateure (siehe Bild 1 und Tabelle 1) wird in der Regel nicht wahrgenommen, es sei denn, dass die erzielten Ergebnisse nicht einer Idealvorstellung entsprechen. Häufig wird aus Unkenntnis nicht berücksichtigt, dass Normen aufgrund ihres Entstehungsprozesses immer einen Kompromiss darstellen. Die Normung erfolgt in einem komplexen System mit einer Vielzahl von Regularien für die Durchführung und die inhaltliche Gestaltung der Normen, das für den Laien nicht leicht durchschaubar ist. Dieser Artikel hat zum Ziel, einige Grundsätze der Normung zu erläutern, die Verfahrens-schritte des Normungsprozesses am Beispiel der europäischen Normung darzustellen sowie die für uns Funkamateure wichtigen Gremien (siehe Tabelle 1) mit den zuständigen DARC-Bearbeitern in der Form einer Übersicht vorzustellen. Normung ist keine Erfindung Europas Normung ist fast so alt wie die Menschheit und deren Bedürfnis nach Kommunikation. Die Entwicklung von Sprache und Schrift ist das Ergebnis erster Absprachen. Erste technische Normen waren Festlegungen im Sinne von Maßstab, Muster, Schablone oder Richtschnur. So wurden schon im alten Ägypten aus Nilschlamm einheitliche Ziegelsteine von gleicher Länge (41 cm) und Breite (20 cm) hergestellt. Im 15. Jahrhundert erfand Gutenberg die beweglichen Metalllettern und damit die Buchdruckerkunst. Diese Erfindung führte um 1850 zur Internationalen Norm über Schriftgrößen. Erst 25 Jahre später legte die internationale Meter-Konvention das Meter als internationale Maßeinheit fest. Die industrielle Revolution führte zu einem zunehmenden Bedarf an technischen Normen und schließlich zur Gründung erster Normungsinstitute in Europa, deren Aufgabe es bis heute ist, für die Erarbeitung einheitlicher technischer Regeln (Normen) zu sorgen. Diese Aufgabe wird in Deutschland vom DIN Deutsches Institut für Normung e. V. wahrgenommen. Die zentrale institutionelle Verankerung der Normung geschah 1917 in Deutschland mit der Gründung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Normung in der Bundesrepublik Deutschland Im Jahr 1975 wurde der Normenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem DIN unterzeichnet. Mit diesem Normenvertrag erkennt die Bundesregierung das DIN als einzige nationale Normungsorganisation an und schafft eine wichtige Basis für die starke 1

2 Position Deutschlands in der übernationalen Normung. Die Normung auf den verschiedenen Fachgebieten wird heute in etwa 75 Normenausschüssen durchgeführt. Für die Interessen von uns Funkamateuren hat dabei die DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE eine besondere Bedeutung, da in deren Arbeitsprogramm die uns betreffenden Normen bearbeitet werden. Die Interessen des DARC in der Normung Die Mitarbeit in der Normung ist für die Sicherung der Nutzbarkeit der Amateurfunkfrequenzen von größter Bedeutung und kann nur durch einen starken Verband nachhaltig zum Nutzen seiner Mitglieder sichergestellt werden. Die Normungsarbeit erfordert zurzeit eine besondere Aufmerksamkeit, da mehr und mehr gewöhnliche Haushaltsprodukte wie zum Beispiel Lampen, IT-Geräte und Unterhaltungselektronik mit ihren elektromagnetischen Nebenwirkungen in den Kurzwellenfrequenzbereich eindringen und elektromagnetische Störungen mit ganz neuen, bisher nicht bekannten Kopplungsmechanismen, erzeugen. Da sind beispielsweise Plasma-TV-Geräte zu nennen: Solche Geräte stellen sehr starke magnetische Dipolantennen dar und zeigen daher eine effiziente Störabstrahlung, während herkömmliche TV-Geräte eigentlich "nur" über die Leitungen abstrahlen können. Wer erstellt die Normen? Grundsätzlich gilt, Normen werden nicht von oben "erlassen". Sie werden genau von jenen gemacht, die sie brauchen: Hersteller, Handel, Wissenschaft, Behörden und Verbraucher. Sie entsenden Fachleute in die zahlreichen Normungsgremien auf den verschiedenen Normungsebenen, die aus Bild 1 ersichtlich sind. 2

3 Bild1: DARC Interessenvetretung in der Normung DKE: Die DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE ist als Normenausschuss des DIN und Organ des VDE zuständig für die Erarbeitung von Normen und Sicherheitsbestimmungen in dem Bereich der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik in Deutschland. Die DKE ist das Deutsche Mitglied in der IEC Internationale Elektrotechnische Kommission, Genf und im CENELEC Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung, Brüssel. Des Weiteren ist sie die IEC: Die Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC) erarbeitet und verabschiedet auf weltweiter Ebene Normen und Standards der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik. CENELEC: Das Europäische Komitee für Elektrotechnische Normung (CENELEC) ist zuständig für die Harmonisierung der elektrotechnischen Normen im Rahmen der Europäischen Union und des gesamten europäischen Wirtschaftsraumes. ETSI: Das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) erstellt Europäische Normen und Spezifikationen auf dem Gebiet der Telekommunikationstechnik und in angrenzenden Bereichen der Informations- und Rundfunktechnik. IARU: International Amateur Radio Union (IARU) Dies ist die internationale Vereinigung von Amateurfunk-verbänden. Wie entsteht eine Norm? Globalisierung, weltweiter Wettbewerb, effizienter Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie die Verpflichtung zu sicheren Produkten und Systemen, in diesem Spannungsfeld steht die Normungsarbeit. Jeder kann einen Antrag auf Normung stellen. Erarbeitet wird die Norm durch die interessierten Kreise. Damit sind z. B. Hersteller, Verbraucher, der Handel, die Wissenschaft, der Staat und die Prüfinstitute gemeint. Diese entsenden ihre Experten in die Arbeitsausschüsse des DIN, die in den 75 Normenausschüssen nach Fachgebieten organisiert sind. Die hauptamtlichen Mitarbeiter des DIN koordinieren die Prozessabläufe und verantworten das Projektmanagement. Normen entstehen im Konsens, das heißt, die Experten verständigen sich über die Inhalte mit dem Ziel, eine gemeinsame Auffassung zu erreichen. Sie berücksichtigen dabei den Stand der Technik, die Wirtschaftlichkeit und die internationale Harmonisierung. Wenn ein Normungsprojekt einen stabilen Beratungsstand erreicht hat, wird das Ergebnis als Norm-Entwurf öffentlich zur Diskussion gestellt. Erst nach Beratung der Stellungnahmen kann eine Norm verabschiedet und veröffentlicht werden. Um das Normenwerk aktuell zu halten, werden die DIN-Normen spätestens alle fünf Jahre überprüft und ggf. dem Stand der Technik angepasst. Getragen vom Gedanken der "demokratischen Legitimation" des Normungsprozesses sind in der Satzung des DIN und der Norm DIN 820 (Normungsarbeit, Grundsätze) folgende Verfahrensschritte vorgesehen: Normungsanträge: Jedermann kann das Einleiten von Normungsvorhaben beantragen. Die zuständigen Organe des DIN haben jeden Antrag zu prüfen. Öffentliche Informationen: Der Öffentlichkeit muss die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Normungsarbeit des DIN zu orientieren. Z. B. wird jedes neue Normungsvorhaben öffentlich bekannt gemacht mit dem Ziel einer breiten Beteiligung. 3

4 Teilnahme aller interessierten Kreise: Alle interessierten Kreise haben die Möglichkeit, an der Normungsarbeit teilzunehmen. Niemand wird grundsätzlich ausgeschlossen. Öffentliche Einspruchnahme und Anhörung: Auch Interessierte, die nicht persönlich an Normungsvorhaben teilgenommen haben, können Einsprüche einreichen. Sie sind persönlich einzuladen und anzuhören. Konsens: Konsens bedeutet nicht notwendigerweise Einstimmigkeit, sondern "allgemeine Zustimmung, die durch das Fehlen aufrechterhaltenen Widerspruchs gekennzeichnet ist." Schlichtungs- und Schiedsverfahren: Die Schlichtungs- und Schiedsverfahren sollen sicherstellen, dass auch abweichende Meinungen im Normungsverfahren sachlich und systematisch gehört, bearbeitet und bewertet werden. Die europäische Normung Die Globalisierung der Wirtschaft spiegelt sich auch in der Normungsarbeit wider. Über 80 % aller aktuellen Normungsaktivitäten finden heutzutage auf europäischer und internationaler Ebene statt. Für eine Beteiligung an diesen Normungsaktivitäten gilt das nationale Delegationsprinzip (Ausnahme: ETSI), das ein Engagement in den nationalen Normenausschüssen erfordert. Ziel der europäischen Normung ist die Harmonisierung der nationalen Normen in den Mitgliedsländern durch einheitliche Einführung Internationaler Normen oder Erarbeitung Europäischer Normen, wenn dies durch europäische Erfordernisse gerechtfertigt ist. Die europäische Normung schafft so die Voraussetzung zur Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes. Besondere Bedeutung haben europäische Normen zur Ausfüllung europäischer Richtlinien, die im Rahmen von Normungsaufträgen (Mandate) der Kommission erstellt werden. Aus diesem Grund sollen an dieser Stelle die Zuständigkeiten und der Ablauf der europäischen Normungsarbeit besonders dargestellt werden. Europäische Normungsorganisationen Die Normungsarbeit wird auf europäischer Ebene im Rahmen der EG-Informationsrichtlinie vom Europäischen Komitee für Normung (European Committee for Standardization), CEN, dem Europäischen Komitee für Elektrotechnische Normung (European Committee for Electrotechnical Standardization), CENELEC, und vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (European Telecommunication Standards Institute), ETSI, wahrgenommen. Bei den europäischen Normungsorganisationen handelt es sich um privatrechtliche, europäische Vereinigungen von nationalen Normungsorganisationen nach belgischem (CEN, CENELEC) bzw. französischem Recht (ETSI). Mitglieder bei CEN und CENELEC sind die 32 nationalen Normungsorganisationen der EU und der EFTA; bei ETSI sind Unternehmen, Institute und Dienstleister aus ganz Europa direkt Mitglied. Die Organe von CEN/CENELEC wie Generalversammlung, politische und technische Lenkungsgremien und Technische Komitees stehen den Mitgliedern offen; dorthin werden nationale Delegationen mit abgestimmten Standpunkten entsandt. Vertreter europäischer 4

5 Organisationen, die für ihr jeweiliges Fachgebiet repräsentativ sind, können als Beobachter teilnehmen. Neben den Vollmitgliedern gibt es angegliederte Normungsinstitute ("Affiliates") sowie assoziierte Organisationen. Das 1988 gegründete ETSI ist aus der Normungstätigkeit der Europäischen Konferenz der Post- und Fernmeldeverwaltungen hervorgegangen. Es arbeitet in den technischen Gremien nicht mit nationalen Delegationen, sondern mit interessierten Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen als Mitglieder. Mitarbeit in europäischen und internationalen Normungsgremien Wenn ein Normenausschuss (NA) des DIN sich für eine aktive Mitarbeit an einem europäischen und/oder internationalen Normungsvorhaben entschieden hat, wird die fachliche Betreuung einem Arbeitsausschuss ("Spiegelausschuss") zugewiesen. Dieser hat eine deutsche Meinungsbildung durchzuführen und sie im europäischen und/oder internationalen Gremium zu vertreten. Dies kann durch schriftliche Kommentare, Entsendung von Delegationen und/oder Benennung von Experten geschehen. Entsendung von Delegationen und Experten Im Falle der Entsendung von Delegationen und/oder Benennung von Experten wird der Spiegelausschuss Fachleute, vorzugsweise aus seinen eigenen Reihen, auswählen, die aufgrund ihres Fachwissens und ihrer sonstigen Fähigkeiten (z. B. Sprachen, Verhandlungsgeschick) in der Lage sind, die vom Spiegelausschuss festgelegten Ziele angemessen zu vertreten. Bild 2: Entsendung von Delegierten und Experten in europäische und internationale Gremien Nationale Delegation Die nationale Delegation zu einer internationalen oder europäischen Sitzung eines Technischen Komitees (TC) oder Unterkomitees (SC) wird vom zuständigen NA offiziell angemeldet. Dabei wird auch angegeben, wer als Sprecher (Delegationsleiter) fungiert. Die Delegation hat den durch den Spiegelausschuss im Konsens erarbeiteten nationalen Standpunkt im Rahmen des Möglichen zu vertreten. Sie muss nach der TC- oder SC-Sitzung dem Spiegelausschuss berichten und die Ergebnisse und ihr Zustandekommen erläutern. 5

6 Entsendung von Experten in europäische und internationale Gremien Experten werden in persönlicher Eigenschaft für die europäischen und internationalen Arbeitsgruppen (WG) benannt und nehmen bis zum Abschluss der Arbeiten oder bis zum offiziellen Widerruf der Benennung an der WG-Arbeit teil. Sie werden aufgrund der europäischen und internationalen Regeln nicht als offizielle Repräsentanten ihres Landes, sondern als persönliche Fachleute mit entsprechend weitem Verhandlungsspielraum in Fachfragen angesehen. Der Spiegelausschuss sollte deshalb diese Fachleute sorgfältig auswählen und er muss sie in die deutsche Meinungsbildung einbeziehen, damit sie die nationalen Ziele und geplanten Vorgehensweisen und die möglichen Konsequenzen fachlicher Entscheidungen kennen. Ein nicht funktionierendes Zusammenspiel zwischen den Experten und dem sie benennenden Spiegelausschuss kann (und darüber müssen sich die Experten bewusst sein) zur späteren Ablehnung der unter ihrer Mitwirkung erarbeiteten Entwürfe durch den NA bzw. das DIN führen. Die durch den Spiegelausschuss benannten Experten sollten sich deshalb mit der nationalen Meinung und der geplanten Vorgehensweise identifizieren können. Werden Experten aus Deutschland für die Arbeitsgruppen durch das übergeordnete Gremium und nicht durch den Spiegelausschuss benannt (z. B. aus den Reihen von Associate Members oder Organisationen in Liaison), wird das DIN hierüber unterrichtet. Der Spiegelausschuss sollte in solchen Fällen diese Experten, z. B. als Gäste, zu seinen Sitzungen einladen und mit ihnen einen eingehenden Informationsaustausch pflegen. Diese Experten werden zwar vorrangig die fachliche Meinung der sie benennenden - meist europäischen oder internationalen - Organisationen oder Verbände vertreten, sie sollten aber auch über den deutschen Standpunkt informiert sein, mit dem Ziel, sie an der nationalen Meinungsbildung zu beteiligen. Dies soll auch dazu beitragen, das Risiko, dass ein Entwurf später von den nationalen Mitgliedern (Länder) abgelehnt wird, zu minimieren. Entstehung einer europäischen Norm Die Initiierung einer Europäischen Norm erfolgt überwiegend durch eine nationale Normungsorganisation oder, zur Konkretisierung von EU-Richtlinien, durch die Europäische Kommission mittels eines Normungsmandates (siehe Bild 3). Wenn das vorgeschlagene Projekt thematisch Zustimmung findet, ausreichend viele nationale Normungsorganisationen zur Mitarbeit bereit sind und Mittel für die Sekretariatsführung zur Verfügung stehen, wird im CEN oder bei CENELEC unter der Federführung eines Technischen Komitees (TC) die Arbeit an eine bestehende Arbeitsgruppe (WG) dieses TC vergeben bzw. eine neue Arbeitsgruppe von Experten eingerichtet. 6

7 Bild 3: Entstehung von europäischen Normen Vorschlag und Entwurfsphase Unter der Leitung eines Convenors wird in der WG die Norm erarbeitet. Das Sekretariat des TC wird von jeweils einer der nationalen Normungsorganisationen übernommen. Die Arbeit der WG und ihres Convenors wird ebenfalls von einer der nationalen Normungs-organisationen unterstützt. Ziel ist, dass eine EN innerhalb von 3 Jahren erarbeitet wird. Die Normungsorganisationen legen deshalb Zeitvorgaben für die einzelnen Erarbeitungsschritte fest. Werden diese bei bestimmten Schritten nicht eingehalten, kann eine Verlängerung beantragt werden. Andernfalls wird das Normungsprojekt gestrichen. Bild 4: Entstehung von europäischen Normen Öffentliche Umfrage und Schlussentwurf Hat sich die WG auf einen europäischen Norm-Entwurf (pren) geeinigt, wird die öffentliche Umfrage eingeleitet (siehe Bild 4). Die nationalen Normungsorganisationen haben dann fünf Monate Zeit, eine nationale Stellungnahme abzugeben. In Deutschland wird dazu ein DIN-EN-Entwurf in deutscher Sprache veröffentlicht, zu dem innerhalb einer Frist von etwa 7

8 acht Wochen jedermann Stellung nehmen kann. Hilfreich ist es, konkrete Formulierungsvorschläge möglichst zusätzlich auch in englischer Sprache einzureichen. Der nationale Spiegelausschuss berät in einer Einspruchssitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Die Einsprechenden erhalten dabei die Gelegenheit, ihre Position zu erläutern. Anschließend gibt das Spiegelgremium die abgestimmte nationale Stellungnahme ab. Bei mandatierten Norm-Entwürfen werden zusätzlich auf europäischer Ebene die Empfehlungen der Consultants eingeholt, die überprüfen, ob die grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinien erfüllt werden. Auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen erstellt die WG den Schlussentwurf. Die nationalen Normungsorganisationen entscheiden anschließend in einer gewichteten Schlussabstimmung über die Annahme der EN (siehe Bild 5). Ein negatives Votum muss begründet werden, allerdings können vorgebrachte technische Änderungswünsche zu diesem Zeitpunkt nicht mehr berücksichtigt werden. Technische Änderungen können nur im Verlauf der Umfage zum Entwurf eingebracht werden. Für die Annahme einer Norm sind mindestens 71 % der gewichteten Stimmen notwendig (nur die an der Abstimmung beteiligten Länder werden berücksichtigt) sowie die einfache Mehrheit der abstimmenden Länder. Bei der gewichteten Abstimmung haben die Mitgliedsländer aufgrund ihrer Größe eine unterschiedliche Stimmenanzahl (siehe Bild 5). Bild 5: Entstehung von europäischen Normen Stimmenwichtung bei der Formellen Abstimmung (Stand: ) 8

9 Bild 6: Entstehung von europäischen Normen Ratifizierung und Veröffentlichung Die Ratifizierung einer Norm (siehe Bild 6) erfolgt automatisch einen Monat nach einem positiven Abschlussergebnis zur Schlussabstimmung. Nach der Ratifizierung muss eine Europäische Norm als nationale Norm übernommen werden. Entgegenstehende nationale Normen sind zurückzuziehen. Bei mandatierten Normen beantragen die europäischen Normungsorganisationen bei der Europäischen Kommission die Veröffentlichung der Fundstelle der EN im Amtsblatt der EU. Spätestens nach fünf Jahren überprüfen die Normungsorganisationen, ob eine Revision einer EN erforderlich ist. Dies erfolgt in der Regel durch eine Umfrage in den nationalen Spiegelgremien. Beispiele für die erfolgreiche Mitwirkung des DARC in der Normung Plasma-TV-Geräte: Sensibilisierung des zuständigen Normungsgremiums durch massive Forderung zur Wiedereinführung von Störstrahlungsgrenzwerten unter 30 MHz für Plasma-TV-Geräte. Die IEC/PAS ed 1.0 Methods of measurement and limits for radiated disturbances from plasma display panel TVs in the frequency range 150 khz to 30 MHz (Öffentlich verfügbare Spezifikation) wurde kürzlich veröffentlich und enthält Grenzwerte und Messverfahren für den für Funkamateure besonders sensiblen Frequenzbereich. LED Leuchtmittel: Schließung einer Interpretationslücke in der DIN EN Grenzwerte und Messverfahren für Funkstörungen von elektrischen Beleuchtungseinrichtungen und ähnlichen Elektrogeräten hinsichtlich der Anwendung von Grenzwerten auch in Bezug auf 230 Volt LED-Leuchtmittel. Erarbeitung von Grenzwerten auch für Niedervoltleuchtmittel und Indukltionslampen, die u.a. auch in der Straßenbeleuchtung eingesetzt werden. PLC: Durchsetzung einer höheren Notchtiefe in den Amateurfunkbändern, Leistungsbe-grenzung und Abschaltezwang bei gestopptem Datenaustausch in den PLC-Norm-Entwurf pren Kommunikationsgeräte auf elektrischen Niederspannungsnetzen Funkstör-eigenschaften - Grenzwerte und Messverfahren - Teil 1: Geräte für die Verwendung im Heimbereich. Auch wenn dieser Norm-Entwurf nicht 9

10 ausreicht, um jeden Funkdienst im Kurzwellenbereich empfangbar zu halten, so ist allerdings festzustellen, dass für den Amateurfunkdienst ein größtmöglicher Schutz erreicht werden konnte. Es wird der Status quo der letzten 13 Jahre erhalten. Solare Wechselricher: Mitarbeit bei der Findung von Grenzwerten und Messverfahren, um den Kurzwellenempfang auch in der Nähe von Solaranlagen weiterhin zu ermöglichen. Hier werden insbesondere die Antenneneigenschaften von Soloargeneratoren untersucht, die maßgeblich für die Abstrahlung der Störspannung verantwortlich sind. Smart Grid: Beobachtung der Normungsvorhaben und politischen Aktivitäten der Europäischen Kommission zu diesem Thema. Insbesondere wurden bereits einige Vorschläge in die öffentlichen Anhörungsverfahren zur Frequenznutzung längs Leiter eingebracht, immer mit dem Ziel, die Vernetzungsfrequenz auf maximal 148,5 khz zu beschräken. Multimediageräte: Beim Transfer der EMV-IT-Normen EN 55022/EN mit den TV-Normen EN 55013/EN in die umfassenden Multimedianormen EN 55032/EN (die zuerst genannten zwei Pakete werden im Jahr 2017 auslaufen) wird darauf geachtet, dass das Schutzniveau für Funkdienste erhalten bleibt. Bezugsquelle für veröffentlichte Normen + Norm-Entwürfe: Beuth Verlag GmbH, Berlin ( 10

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