Investitionen in die Landwirtschaft: auch nach 2015 attraktiv?

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1 Investitionen in die Landwirtschaft: auch nach 2015 attraktiv? TAGUNG AN DER HOCHSCHULE FÜR AGRAR- UND UMWELTPÄDAGOGIK 9. DEZEMBER 2014 MR DIPL. ING. MANFRED WATZINGER

2 INHALT 1. Investitionsförderung in der abgelaufenen Periode 2. Grundlage und Erarbeitung der neuen Förderung 3. Vorhabensart Auswahlverfahren 5. Zeithorizont

3 LE M 121 Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe Gesamtmittel lt. Grüner Bericht 597,92 Mio Geförderte Betriebe Davon Biobetriebe Gestellte Förderanträge

4 M 121 Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe - Investitionszuschuss Fördergegenstand Obstbau Gartenbau Ber., Bewässerung Bergb Masch Bieneninvest Verarb., Vermarktung Marktnischen, Almw.Invest Biomasseheizanl Innerbetr. Wegebau Wirtschaftsgeb. 2,8 1,93 1,4 4,35 1,3 0,47 1,5 1,64 13,4 4,06 0,1 0,04 6,1 4,61 0,1 0,07 2,4 3,12 11,9 3,08 2,9 0,62 Gegenüberstellung Anträge / Fördermittel LE Anträge in % Fördermittel in % 56,4 76,01

5 M 121 Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe - AIK Fördergegenstand Obstbau Gartenbau Ber., Bewässerung Bergb Masch Bieneninvest Verarb., Vermarktung Marktnischen, Almw.Invest Biomasseheizanl Innerbetr. Wegebau Wirtschaftsgeb. 1,4 0,86 2,2 4,99 0,2 0,15 2,9 1,91 4,0 1,95 0,1 0,03 4,3 3,64 0,1 0,08 1,6 1,48 3,6 2,05 3,0 3,02 Gegenüberstellung Anträge / AIK-Volumen LE Anträge in % AIK-Volumen in % 76,7 79,85

6 ENTSTEHUNGSPROZESS PROGRAMM LE 2020 Start des Projektes LE 2020 Mitte 2012 Rechtsgrundlagen der EU Leitlinien und Measure Fiches der EK für die Programmierung Analytische und strategische Arbeiten (SWOT-Analyse, Bedarfsanalyse, Strategie, Maßnahmeninhalte) Erarbeitung der Programminhalte in Arbeitsgruppen Öffentliche Konsultationen zum Programmfortschritt Einigung über Finanzierung

7 ENTSTEHUNGSPROZESS PROGRAMM LE 2020 Programm im April 2014 der EK vorgelegt Konsultationsverfahren innerhalb der EK Verhandlungen (Fragenkatalog 176 Fragen) mit der EK Durch die umfangreiche Vorabstimmung wird mit einer Genehmigung noch im Jahr 2014 gerechnet Parallele Erarbeitung der SRL zur nationalen Umsetzung Festlegung der Abwicklungsstrukturen und Erarbeitung der für die Abwicklung nötigen Unterlagen

8 INVESTITIONSFÖRDERUNG - NEU Grundlage - Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Art. 17 Abs. 1 lit. a Maßnahme 04 Investitionen in materielle Vermögenswerte Submaßnahme 4.1 Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben Vorhabensart Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung

9 INVESTITIONSFÖRDERUNG - NEU Alle nun folgenden Informationen sind vorbehaltlich der Genehmigung des Programms und der SRL zu verstehen

10 ZIELE DER SUBMASSNAHME 4.1 Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe Innovation Umwelt und Ressourceneffizienz Lebensmittelsicherheit, Hygiene und Qualität Arbeitsplätze, Arbeitsbedingungen, Tierschutz

11 BEITRAG DER SUBMAßNAHME 4.1 ZU SCHWERPUNKTBEREICHEN 2A - Verbesserung der Wirtschaftsleistung, Umstrukturierung, Modernisierung 5A - Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung 5B - Effizienzsteigerung bei der Energienutzung 5C - Erneuerbare Energien 5D - Verringerung von Treibhausgas- und Ammoniakemissionen

12 BEITRAG DER SUBMAßNAHME 4.1 ZU QUERSCHNITTSZIELEN Innovation Umwelt Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen

13 ÄNDERUNGEN IM VERGLEICH ZUR VERGANGENEN FÖRDERPERIODE Grundsätzlich Kontinuität des Förderprogramms, jedoch Schwerpunktsetzung durch Auswahlkriterien Bessere Verteilung der verfügbaren Mitteln (Vermeidung von Antragsstopps) Vereinfachung und mehr Transparenz fixer Fördersatz, keine Grenze für das außerlandwirtschaftliche Einkommen für den Ehepartner, zahlreiche unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern fallen weg, beim AIK gilt nun ebenfalls wie beim Investitionszuschuss die Berücksichtigung von Kosten ab Antragstellung

14 FÖRDERGEGENSTÄNDE I Stallbauten, Wirtschaftsgebäude, Verarbeitung- und Vermarktungsräume (baulich und technisch) Düngersammelanlagen (NEU: Güllelager nur mit Abdeckung) Biomasseheizanlagen Almgebäude inkl. funktionell notwendiger Einrichtungen Einrichtungen zur Bienenhaltung und Honigerzeugung

15 FÖRDERGEGENSTÄNDE II Maschinen der Innenwirtschaft Bergbauernspezialmaschinen, gemeinschaftlicher Erwerb spezieller Maschinen (Ernte, bodennahe Gülleausbringung, Saat, Pflanzenschutz) NEU Verbesserung der Umweltwirkung von ldw. Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen (z.b. Pflanzenölmotoren) Einrichtungen zur Beregnung und Bewässerung Gartenbauinvestitionen, Obst- und Weinbauinvestitionen

16 ANPASSUNG DER FÖRDERBEDINGUNGEN Anhebung der Untergrenze der anrechenbare Kosten allgemein (bisher ) Almen, Biomasse, Obst- und Weinbau (bisher 5.000) Qualität, Hygiene, Umwelt sowie Bienen (wie bisher) Anhebung der Obergrenzen der anrechenbaren Kosten allgemein max /bAK (bisher ) max /Betrieb (bisher ) jur. Personen, Personenver. Alm max /Betrieb (wie bisher) Betriebskooperationen max (neu) Mehrstufenwirtschaft max /bAK, (bisher ) max /Betrieb (bisher ) Erhöhung mit Landesmitteln auf /bAK und /Betrieb Gartenbau max /bAK (bisher ) max /Betrieb (bisher )

17 ANPASSUNG DER FÖRDERSÄTZE Investitionszuschuss (IZ) nunmehr als fixer Prozentsatz (bisher vom Land variabel bis zum Maximalsatz gestaltbar) 40 % für Almen und Verbesserung der Umweltwirkung (Pflanzenölmotoren, ) 30 % für Garten-, Obst- und Weinbau (Schutzmaßnahmen) 25 % für besonders tierfreundlichen Stallbau, Düngersammelanlagen mit mind. 10 Mon. Lagerkapazität sowie für Be-, Verarbeitung und Vermarktung 20 % für alle übrigen Investitionen

18 ZUSCHLÄGE ZUM INVESTITIONSZUSCHUSS (IZ) Neu: Zuschläge zum Investitionszuschuss auf Basis der anrechenbaren Kosten bei fast allen Fördergegenständen. Generell ist jeweils nur ein Zuschlag möglich. Junglandwirtezuschlag (Antragsteller höchstens 40 Jahre alt, mit entsprechender beruflicher Qualifikation) Biozuschlag (Betriebe mit biologischer Wirtschaftsweise) Zuschlag für Bergbauernbetriebe mit hoher Erschwernis (BHK-Gruppe 3 und 4)

19 MÖGLICHE ZUSCHLÄGE ZUM IZ 30 % IZ für Garten-, Obst- und Weinbau (Schutzmaßnahmen) 5 % für Junglandwirte 5 % für Biobetriebe 5 % für Bergbauernbetriebe (BHK 3 und 4) 25 % IZ für besonders tierfreundlichen Stallbau, Düngersammelanlagen mit mind. 10 Mon. Lagerkapazität sowie für Be-, Verarbeitung und Vermarktung 5 % für Junglandwirte 5 % für Biobetriebe 10 % für Bergbauernbetriebe (BHK 3 und 4) 20 % IZ für alle übrigen Investitionen 5 % für Junglandwirte 5 % für Biobetriebe (Stallbau inkl. Fütterung, Entmistung, Milch- u. Futterkammern, Silos, Aufbereitungsanlagen Kräuter/Gewürze, Honigerz.) 10 % für Bergbauernbetriebe (BHK 3 und 4)

20 WEITERE BEDINGUNGEN Zinsenzuschuss zum AIK 50% und 36 % (wie bisher) Betriebskonzept bei Investitionen über obligat (wie bisher) Bei der Berücksichtigung des außerlandwirtschaftlichen Einkommens bleibt der Ehepartner unberücksichtigt. Als Grenze gilt daher das 2-fache des Referenzeinkommens (dzt ,--) bezogen auf den Bewirtschafter/Förderungswerber

21 BUDGETMITTEL Fixer Gesamtmittelumfang Jahrestranchen für die Bundesländer geplant Vorläufig vorgesehene Mittel: 102,1 Mio pro Jahr (bisher kofinanziert 76,7 Mio. pro Jahr)

22 ABWICKLUNG Förderabwicklung wie bisher dezentral (LWK und LR) Vorläufige Antragstellung (Vorbehaltsantrag) seit möglich Kostenanerkennung Bewilligung frühestens nach Programmgenehmigung und SRL-Erlassung sowie nach Abschluss der Projektauswahl durch das Auswahlverfahren möglich

23 AUSWAHKRITERIEN Auswahl der besten eingereichten Investitionsprojekte Geblocktes Auswahlverfahren in Verbindung mit kontinuierlicher Antragstellung Einheitliches Bewertungsschema Festlegung einer Mindestpunkteanzahl Möglichkeit der Budgetsteuerung für die Bundesländer Kriterien in den Bereichen Qualifikation, Betriebskonzept, Innovationspotenzial, Qualität und Produktion, Tierschutz und Tiergesundheit, Emissionsverminderung, Beregnung und Bewässerung, Schutz der Kulturen, Ressourcen- und Umweltschonung, Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen

24 PAUSCHALKOSTENSÄTZE Standardkosten für bauliche und andere Investitionen auf dem landwirtschaftlichen Betrieb Ermittlung durch Expertengremium anhand beispielhafter Investitionsprojekte Periodische Aktualisierung Kostensätze für bestimmte Baulichkeiten bzw. Teile von Gebäuden Aufgliederung bestimmter Bauteile für die Ermittlung von Umbaukosten Zuschläge für bestimmte Erschwernisse Kostensätze für den Obstbau, auch für einige techn. Anlagen

25 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Kontakt: MR Dipl. Ing. Manfred Watzinger Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Referat II8a Investitions- und Jungbauernförderung Stubenring 1 A-1012 Wien Tel manfred.watzinger@bmlfuw.gv.at

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